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OFDb => Allgemeine OFDb-Themen => Thema gestartet von: TakaTukaLand am 4 August 2016, 01:00:42

Titel: Zwangsuntertitel und Zwangs-DVD-Player
Beitrag von: TakaTukaLand am 4 August 2016, 01:00:42
Hallo, im KF kamen Fragen auf zur Definition von Zwangsuntertiteln und optionalen UT und zur Verwendung von Abspielgeräten:

Sind Zwangsuntertitel immer "eingebrannt"?
Manche gehen davon aus, andere meinen, dass bei eingebrannten UT ein Hinweis ins BF gehört, wie: "Die UT sind eingebrannt".

Sind Zwangsuntertitel nicht immer "eingebrannt"?
Manche gehen davon aus, andere meinen, dass bei nicht-eingebrannten UT ein Hinweis ins BF gehört, wie: "Die UT sind nicht eingebrannt".

Alternativ schreiben aber auch einige: "Die UT sind am PC optional anwählbar".
Was wiederum zu der Frage führt:
Ist es ein notwendiges Kriterium DVDs auf einem DVD-Player zu schauen, um korrekte Angaben im Sinne der OFDb zu machen?
Denn wenn Leute DVDs immer über einen PC gucken, dann sind "Zwangsuntertitel", bei denen lediglich die UT-Taste vom DVD-Player blockiert wurde, die also nicht eingebrannt und faktisch als eigene UT-Spur vorhanden sind, gar nicht bemerkbar.

Sind es also tatsächlich Zwangsuntertitel, wenn sie über eine eigene Spur verfügen und nicht eingebrannt sind, nur weil ein DVD-Player einzelne Funktionen technisch blockieren lässt?

Und welche Formulierungen für die Hinweise im BF sind gewünscht?
"...am PC optional...", was ja einen Unterschied zum Verhalten des DVD-Players impliziert. Oder einfach "...eingebrannt..." bzw. "... nicht eingebrannt..."?

Ich bin auf weitere Meinungen gespannt. Los geht's :icon_smile:
Titel: Re: Zwangsuntertitel und Zwangs-DVD-Player
Beitrag von: Black Smurf am 4 August 2016, 09:34:51
Ich denke nicht eingebrannte Untertitel, welche sich wegen "User Prohibitions" nicht ausschalten lassen sind eindeutig "Zwangsuntertitel". Auch am PC wird man die mit Player-Software welche sich an die Spezifikation hält nicht los.
Das "lässt sich am PC ausschalten" bezieht sich vermutlich auf den VLC Player (oder ähnliche Software), der User Prohibitions und z.B. auch den Regionalcode ignoriert - was aber nichts daran ändert, wie es auf der Disk codiert ist.

Da - von dieser Definition ausgehend - die große Mehrzahl der Zwangs-UT nicht eingebrannt ist, finde ich weiter, dass eine Bemerkung nur angebracht ist, wenn es sich um fest eingebrannte UT handelt. Das würde ich dann auch so formuieren - also nicht in der Art "Am PC...", da es auch Player (bzw. modifizierte Firmware) gibt, die sich ebenfalls nicht an die Spec halten.
Titel: Re: Zwangsuntertitel und Zwangs-DVD-Player
Beitrag von: spannick am 4 August 2016, 14:27:23
ich schreibe nach Prüfung immer ins BF, warum die UT Zwangs-UT sind - eingebrannt oder eben von der DVD nur nicht umschaltbar. Dann bleiben keine Fragen offen diesbezüglich.

Titel: Re: Zwangsuntertitel und Zwangs-DVD-Player
Beitrag von: Black Smurf am 4 August 2016, 17:05:10
Ok, stimmt - wenn es immer eine Bemerkung gibt, herrscht beim Lesen auf jeden Fall Klarheit (auch darüber, dass das überhaupt überprüft wurde  :icon_smile: )
Titel: Re: Zwangsuntertitel und Zwangs-DVD-Player
Beitrag von: ----- am 4 August 2016, 19:43:12
Was Black Smurf und spannick anführen entspricht genau meiner Meinung.

Falls zur Bezeichnung "eingebrannte Untertitel" Unklarheiten bestehen: damit sind Untertitel gemeint, die sich bereits im Filmmaterial befinden, so wie etwa auch der Filmtitel oder der Abspann. Selbstverständlich hat man auf diese weder mit dem normalen Abspieler noch mit dem PC irgendeinen Einfluß.
Von den eingebrannten Zwangsuntertiteln sind die elektronisch erzeugten Zwangsuntertitel zu unterscheiden, die sich mit manchen Abspielgeräten verschieben lassen und mit ausgewählten PC-Programmen eben auch ganz abschalten lassen.

In jedem Fall sollte man von einem handelsüblichen Abspielgerät ausgehen, denn sonst könnten wir beispielsweise die Angabe des Regionalcodes auch weglassen, da jener mit modifizierten Geräten ebenfalls außer Kraft gesetzt werden kann.
Titel: Re: Zwangsuntertitel und Zwangs-DVD-Player
Beitrag von: pm.diebelshausen am 6 August 2016, 14:03:41
Zitat von: krakrax am  4 August 2016, 19:43:12In jedem Fall sollte man von einem handelsüblichen Abspielgerät ausgehen, denn sonst könnten wir beispielsweise die Angabe des Regionalcodes auch weglassen, da jener mit modifizierten Geräten ebenfalls außer Kraft gesetzt werden kann.

Sehe ich auch so. Etwas überspitzt, aber doch auch vergleichbar: selbst Laufzeitangaben wären sonst hinfällig, weil man schließlich bei entsprechendem technischem Gerät die Laufzeit per Stopptaste verkürzen kann. Dennoch ist zunächst einmal von den Veröffentlichenden eine gewisse Freiheit und eine gewisse Eingeschränktheit vorgegeben und diese sollten als Daten der Veröffentlichung erfasst werden.

Allerdings ist das Ganze auch ein Thema der fortschreitenden Technik - bei neuen Filmen gibt es kein "Filmmaterial" mehr, in das man überhaupt etwas "einbrennen" könnte. Da ist ohnehin alles binär gespeichert und was mit den Daten und ihren Vorgaben genau passiert, wenn ein Film wiedergegeben wird, ist zunehmend eine Frage des Equipments.

Fürs Bemerkungsfeld: jede klärende Erläuterung ist natürlich willkommen, kann jeder in seinen Einträgen machen, wenn er will.
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