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Gemeinschaftsforum => Zensurforum => Thema gestartet von: shark am 1 September 2003, 16:59:45

Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: shark am 1 September 2003, 16:59:45
Hi, wollte mal Fragen ob die Filme Braindead (VHS Screen Power) und Antrophopagus (VHS X-Rated) beschlagnahmt sind und ob ich für den kauf und Besitz dieser Filme haftbar gemacht werden kann?

Und wie siehts mit Filmen aus die Ich im Ausland kaufe und dort legal sind?
Weiss das hört sich blöde an aber Ich hab Angst da Ärger zu bekommen!
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Kingpin am 1 September 2003, 17:03:57
Zitat(...) Braindead (VHS Screen Power) und Antrophopagus (VHS X-Rated) beschlagnahmt sind
Ja und m.W. nicht,

Zitatund ob ich für den kauf und Besitz dieser Filme haftbar gemacht werden kann?
weder noch ...

ZitatUnd wie siehts mit Filmen aus die Ich im Ausland kaufe und dort legal sind
dito, bis auf die Problematik, daß bei Import auf dem Wege des Versandhandels die Sicherstellung durch den Zoll droht.

Ansonsten hilft das FAQ (http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=8235) weiter.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Man Behind The Sun am 1 September 2003, 17:15:46
persönliche einfuhr ist erlaubt, der zoll dürfte da im prinzip so gut wie keine zicken machen. einfach die folie von den kassetten oder dvds entfernen, ab damit in den koffer und so dürfte im prinzip so gut wie gar nichts passieren.

von man eater gibts nen x-rated tape? das ist mir neu...

ach ja, filme, die in anderen ländern legal sind, müssen nicht unbedingt auch hier erlaubt sein, wenn man sie woanders erwirbt. darunter fallen zb kinder- oder tierpornos.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Bessi am 1 September 2003, 17:27:17
Von X-Rated gibt es nur den 2ten Teil.
Titel: Ich vergass
Beitrag von: shark am 1 September 2003, 18:12:44
Sorry meinte natürlich auch nur den 2.ten Teil!
Thx. für die Antworten!
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: flesh am 1 September 2003, 18:12:52
AFAIK kanns aber problematisch werden, wenn man den selben Film z. B. 10x oder so hat, da einem dann evtl. der Handel angedichtet werden kann und das dann nimmer unter Privatgebrauch fällt. Kann wer was genaueres dazu sagen?
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: tie am 2 September 2003, 10:50:40
mal ne andere Frage .
Seit die Listen ja nicht mehr so gut zugänglich sind, wollte ich fragen:

Besteht Interesse an einer Auflistung ??

Ich habe die Möglichkeit ca alle 2 Monate mir das gelbe Heftchen durchzulesen.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 2 September 2003, 18:53:16
Zitat von: tiemal ne andere Frage .
Seit die Listen ja nicht mehr so gut zugänglich sind, wollte ich fragen:

Besteht Interesse an einer Auflistung ??

Ich habe die Möglichkeit ca alle 2 Monate mir das gelbe Heftchen durchzulesen.

//WWW.BPJM.COM

Guten Morgen....  8)
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Nerf am 2 September 2003, 22:41:31
Zitat von: Anime-BlackWolf//WWW.BPJM.COM

Guten Morgen....  8)

Iss die wieder on? Schön! :D

Leider nix Neues von der BPjM diesen Monat...
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Kingpin am 2 September 2003, 22:42:48
ZitatLeider nix Neues von der BPjM diesen Monat...
Immerhin was Positives: Ein paar Listenstreichungen ;)
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 4 September 2003, 11:44:38
Gerade neu hier und warum? Das Thema diese Threads sollte das zeigen...

Nun sind mir schon zwei DVDs vom Zoll geklaut worden (Tenebrae und Frady Pt 8 - beide bei Play bestellt)

Kann mir jemand hier sagen, ob man in Zukunft vorsichtiger sein sollte, weil man ja indirekt Wiederholungstäter ist, oder sind blos die Euros flöten? Da der Besitz ja nicht strafbar ist, sollte es meines Verständnisses nach auch keine weitere Konsequenzen geben können, liege ich da richtig?

Alle tips, links und was es sonst noch so gibt sind sehr erwünscht, entweder hier, oder an meine e-mail Adresse: roughale@gmx.de

Danke im Vorraus!

----------------------

Im Mittelalter sassen Leute an Brücken und zogen denen eine Keule über den Kopf, der nicht den Wegezoll bezahlen wollten... - hört sich bekannt an, oder?
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Nerf am 4 September 2003, 13:22:17
Zitat von: RoughaleKann mir jemand hier sagen, ob man in Zukunft vorsichtiger sein sollte, weil man ja indirekt Wiederholungstäter ist, oder sind blos die Euros flöten? Da der Besitz ja nicht strafbar ist, sollte es meines Verständnisses nach auch keine weitere Konsequenzen geben können, liege ich da richtig?

Dann wären aber sehr viele Wiederholungstäter hier im Forum zugange, wenn das strafbar wäre...
Also AFAIK ist die DVD halt weg, aber du als Privatkäufer solltest keinen Ärger bekommen.

Zitat von: KingpinImmerhin was Positives: Ein paar Listenstreichungen

Ja, leider keine Interessanten. Offenbar kommen jetzt die ganzen Lederhosenpornos vom Ende der 70er runter... :P
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: stipcic am 4 September 2003, 13:46:06
Zitat von: RoughaleGerade neu hier und warum? Das Thema diese Threads sollte das zeigen...

Nun sind mir schon zwei DVDs vom Zoll geklaut worden (Tenebrae und Frady Pt 8 - beide bei Play bestellt)

Kann mir jemand hier sagen, ob man in Zukunft vorsichtiger sein sollte, weil man ja indirekt Wiederholungstäter ist, oder sind blos die Euros flöten? Da der Besitz ja nicht strafbar ist, sollte es meines Verständnisses nach auch keine weitere Konsequenzen geben können, liege ich da richtig?

Alle tips, links und was es sonst noch so gibt sind sehr erwünscht, entweder hier, oder an meine e-mail Adresse: roughale@gmx.de

Danke im Vorraus!

----------------------

Im Mittelalter sassen Leute an Brücken und zogen denen eine Keule über den Kopf, der nicht den Wegezoll bezahlen wollten... - hört sich bekannt an, oder?

Hallo,

"herbe" Filme solltest du nicht bei Play bestellen, die landen sehr, sehr sicher beim Zoll. Es gibt sehr gute & günstige Alternativen ...
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 4 September 2003, 14:26:44
Zitat von: stipcic"herbe" Filme solltest du nicht bei Play bestellen, die landen sehr, sehr sicher beim Zoll. Es gibt sehr gute & günstige Alternativen ...

Irgendwelche Tips? Bisher war play immer ne gute Adresse daher kenne ich kaum Alternativen für RC2 DVDs, bei RC1 klappt es immer noch gut...
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Marcel am 8 September 2003, 18:01:15
Mal ne Frage zwischendurch. Wie kann es eigentlich sein, dass ne DVD die man sich aus dem Ausland bestellt beschlagnahmt wird. Die sind doch verpackt. Man kann doch von außen nicht sehen was drin ist und draufstehen tuts eigentlich auch nicht. Haben die sonne Nrom, das jede 200. DVD geöffnet wird oder was ??
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 8 September 2003, 18:14:03
Zitat von: MarcelMal ne Frage zwischendurch. Wie kann es eigentlich sein, dass ne DVD die man sich aus dem Ausland bestellt beschlagnahmt wird. Die sind doch verpackt. Man kann doch von außen nicht sehen was drin ist und draufstehen tuts eigentlich auch nicht. Haben die sonne Nrom, das jede 200. DVD geöffnet wird oder was ??

Also bei mir werden alle DVDs die von Play aus Jersey kommen (also nicht play USA!) geöffnet, wenn ich ne Rechtsschutzversicherung hätte, wär ich schon längst mal zum Anwalt gedackelt und hätte mich mal erkundigt wegen Briefgeheimnis und so und vorallem, ob das irgendwie festgehalten wird - geht doch keinen was an...
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: stipcic am 8 September 2003, 22:19:22
Zitat von: Roughale
Zitat von: stipcic"herbe" Filme solltest du nicht bei Play bestellen, die landen sehr, sehr sicher beim Zoll. Es gibt sehr gute & günstige Alternativen ...

Irgendwelche Tips? Bisher war play immer ne gute Adresse daher kenne ich kaum Alternativen für RC2 DVDs, bei RC1 klappt es immer noch gut...

Hallo,

versuch mal www.amazon.co.uk, www.blackstar.co.uk, www.futureent.com & www.dvdsoon.com.

Normalerweise gibt es bei denen keine Zollprobleme, du brauchst ne Kredit-Karte und die Preise sind ok ( Blackstar ist teurer - hat aber ab und zu Schnäpchen ) ...
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 9 September 2003, 08:11:08
Zitat von: Nerf
Ja, leider keine Interessanten. Offenbar kommen jetzt die ganzen Lederhosenpornos vom Ende der 70er runter... :P

Naja. Die Streichung von "Evil Dead 2" UK-Fassung zähle ich mal als Erfolg, damit gilt die Kinowelt DVD auch als nicht mehr indiziert.

Leider ein bisserl spät, das Ding iss wenn überhaupt nur noch als Budget zu kriegen...  :roll:
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Contagion am 11 September 2003, 22:50:13
Zitat von: Man Behind The Sunach ja, filme, die in anderen ländern legal sind, müssen nicht unbedingt auch hier erlaubt sein, wenn man sie woanders erwirbt. darunter fallen zb kinder- oder tierpornos.

Bei Kinderpornos liegst du richtig. Tierpornos sind aber legal. Du darfst: Sie besitzen/kaufen/einführen (anal oder über die Grenze bleibt dir überlassen... Das wollte ich schon immer mal sagen :P ). Es besteht lediglich ein Verbeitungsverbot via Internet, Videotheken oder Postversand IN DEUTSCHLAND (Ausgenommen: Ausländische Internet Seiten in denen es legal ist. Darfst sogar drauf surfen und dir den Mist runterladen und auf deiner HDD speichern).

Ohje... Wenn das mal nicht bedeutet das ich als Zoo-Liebhaber gebranntmarkt bin  8O .
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: King of Queens am 11 Oktober 2003, 19:11:30
Kann man die deutsche DVD von Braindead irgendwo im Ausland bestellen?

Wan ja, könnte mir jemand nen Link schicken?
Wäre Super Nett :D
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 11 Oktober 2003, 19:16:52
Zitat von: King of QueensKann man die deutsche DVD von Braindead irgendwo im Ausland bestellen?

HAUPTSEITE. EINKAUFSFÜHRER. DANN SUCHEN.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Nerf am 11 Oktober 2003, 20:04:29
@King:

Hast ne PM :)
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: wolfseye am 17 Oktober 2003, 17:14:38
@ King:

guck mal bei www.xjuggler.de
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 17 Oktober 2003, 17:55:38
Iss das hier eine Tauschbörse oder Flohmarkt oder Einkaufsführer ?
Denke mal nicht...

Back to Topic oder Lock and Load...  :!:
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Kirsten_Dunst_Fan am 22 Dezember 2003, 10:33:40
Habe mir bei xjuggler Friday 4 (UK DVD) & 6 (Dt. DVD) gekauft, die person die die Filme verkauft wohnt aber in Österreich, kann es da zu zollproblemen kommen (da Teil 4 Beschlagnahmt)? Laut xjuggler ist das verkaufen/kaufen ja legal, aber wie sieht es denn wegen dem zoll aus?

MfG
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Nerf am 22 Dezember 2003, 11:42:38
Zwischen D und AUT kein Zoll :arrow: kommt durch, kein Problem.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: wolfseye am 3 Januar 2004, 12:03:15
habe auch noch eine frage zum beschlagnahmt oder nicht. ist tanz der teufel teil 1 (uncut) in deutschland noch beschlagnahmt?

MfG Wolfseye
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 3 Januar 2004, 12:13:50
Zitat von: wolfseyehabe auch noch eine frage zum beschlagnahmt oder nicht. ist tanz der teufel teil 1 (uncut) in deutschland noch beschlagnahmt?

MfG Wolfseye

//www.bpjm.com dann "Beschlagnahmt nach §131 StGB"

Da werden Sie geholfen...  :!:
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: IMP am 3 Januar 2004, 13:30:36
Zitat von: wolfseyehabe auch noch eine frage zum beschlagnahmt oder nicht. ist tanz der teufel teil 1 (uncut) in deutschland noch beschlagnahmt?

MfG Wolfseye

Mauahahahaha  :mrgreen:

Kein Anschiss unter dieser Adresse (//www.bpjm.com)  w-)
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Stinger am 20 Januar 2004, 15:43:04
gelöscht wegen fakens, bleibt als Beweis.

gez. Admin.  :respekt:
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: norbinator123 am 20 Januar 2004, 15:49:52
gelöscht wegen dummen fakens... bleibt als Beweis.

Gez. Admin  :respekt:
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 20 Januar 2004, 19:38:31
Beendet die Diskussion Leute.

Stinger und Norbinator sind 1 PERSON. Also Faker. Mit Recht gesperrt.

Back to eigentlich toppic....
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Kingpin am 20 Januar 2004, 19:43:25
Zitat von: Anime-BlackWolfStinger und Norbinator sind 1 PERSON. Also Faker. Mit Recht gesperrt.
Back to eigentlich toppic....
Dann wäre es am besten, wenn du alles ab incl. Stinger's erstem Post löschen würdest w-)
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 20 Januar 2004, 19:59:14
Zitat von: Kingpin
Zitat von: Anime-BlackWolfStinger und Norbinator sind 1 PERSON. Also Faker. Mit Recht gesperrt.
Back to eigentlich toppic....
Dann wäre es am besten, wenn du alles ab incl. Stinger's erstem Post löschen würdest w-)

Iss geschehen. Sollte wieder was auffallen, sagt was, sowas checken wir gerne.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 21 Januar 2004, 10:30:22
Konnt ich mich doch auf mein Näschen verlassen, also doch Teil des Gesockses  :wall: Ich nehme alles, was ich zurüchgenommen habe zurück  :anime:

Kann man denn irgendwie feststellen, was das für ein Creep war? Ich hätte da so Ideen, aber die hebe ich mir lieber für mein Drehbuch Roughale's Visionen auf  :algo:

Musste ich loswerden...

Also zurück zum Thema, wenn es was neues gibt, das Thema ist zu wichtig für viele hier. Könnte man nicht einen Warnungsthread aufmachen, wenn neue Beschlagnahmungen erfolgen, oder verstösst das gegen die Forumsregeln? Ich weiss, bpjm ist die Adresse, wo man das efrährt, aber da manchmal wenig Zeit ist um mehrere Seiten zu checken und ich hier so gerne abhänge ... nicht böse sein  :wink:
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Nerf am 21 Januar 2004, 10:55:36
Die neuen Beschlagnahmungen werden eigentlich immer hier in einem neuen Thread gepostet.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 21 Januar 2004, 11:29:37
Zitat von: NerfDie neuen Beschlagnahmungen werden eigentlich immer hier in einem neuen Thread gepostet.

Cool, das heisst, da ich das nicht bemerkt habe, gab es unlängst nicht viele, hoffentlich bleibt es dabei ;-)
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Dr. Phibes (Buurman) am 21 Januar 2004, 12:53:14
Beschlagnahmt werden fast eh nur noch immer die selben Filme. Es hat ja auch mal wieder einen Bava getroffen (Twitched...).  
Der nächste 131er müsste bald Unsane aka Tenebre sein. Dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann dieser Argento wieder beschlagnahmt wird.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: tie am 21 Januar 2004, 13:11:56
Die deutsche DVD Tenebre von Sazuma steht als gekürzt in der Ofdb.
Gekürzte Versionen werden so gut wie gar nicht mehr beschlagnahmt..
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: golgothicon am 21 Januar 2004, 13:14:14
die ist nur gekürzt, weil "anchorbay" zum mastern bildfehler entfernt haben, und damit auch einige sekunden film. cut ist cut.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Dr. Phibes (Buurman) am 21 Januar 2004, 13:17:01
Zitat von: tieDie deutsche DVD Tenebre von Sazuma steht als gekürzt in der Ofdb.
Gekürzte Versionen werden so gut wie gar nicht mehr beschlagnahmt..

Hat damit nichts zu tun, die Fassung ist immer noch inhaltsgleich mit der deutschen, beschlagnahmten Fassung. Und die dt. Fassung war schon derbe geschnitten und wurde trotzdem beschlagnahmt. Wenn ein Staatsanwalt die Sazuma- oder Raptor-Fassung in die Finger bekommt, ist sie weg.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: tie am 21 Januar 2004, 13:35:19
Die Gewaltstufe die ein Medium zur Beschlagnahme braucht, ist höher geworden.
Wenn man sich die Listen mit beschlagnahmten Filmen zu beschlagnahmten DVD's anschaut, müsste einem klar werden, das nicht jeder früher beschlagnahmte Film auch automatisch auf DVD beschlagnahmt wird. Desweiteren halte ich Fassungsgleich nicht für ausreichend um auf eine bevorstehende Beschlagnahme zu schliessen.
DVD's werden neu begutachted. Alte beschlagnahmte Videos werden aus Kostengründen nicht neu begutachtet und eine eventuelle Löschung der Beschlagnahme zu erreichen.
So wird es viele Filme geben, die zwar auf VHS beschlagnahmt aber auf DVD zugelassen sind.

Irrwege siehe das Böse gibt es jedoch nach wie vor ....
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 21 Januar 2004, 14:25:50
Aber Inhaltsgleichheit, bzw gleicher Titel führt schon dazu, dass solch eine DVD beim Zoll abgefangen wird und ist Ärger genug, bleibt blos die Frage, ob und was sich da eventuell ändert, dass man die beim Zollamt gegen Altersnachweis abholen kann, oder gilt das nur bei indizierten und nicht bei beschlagnahmten Filmen? Dieses ganze Jura blabla versteht man ja leider kaum...
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Hackfresse am 21 Januar 2004, 14:43:37
Das gilt imo nur bei 18ern und Index-Sachen, 131er werden nach wie vor einbehalten. Ich hatte letztens aufm Zoll extra mal gefragt. Der Zöllner meinte: "131er? Viel Glück"
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 21 Januar 2004, 14:46:56
Zitat von: HackfresseDer Zöllner meinte: "131er? Viel Glück"

Das habe ich mir immer gedacht, es ist ein Glücksspiel, bei 4 eingezonen DVDs - gewinnt man da schon was?  :wall:
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Hackfresse am 21 Januar 2004, 15:04:47
Ja, man darf mal im Zoll-Auto mitfahren. :D
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: wolfseye am 21 Januar 2004, 16:11:50
Hi

ich hoffe die Frage ist nicht vollkommen unberechtigt hier.
Meine Frage gilt dem Begriff Inhaltsgleich. Was bzw. wieviel
muss den an Filmen wie z.B. Zombie, Evil Dead oder
Braindead verändert werden damit sie nicht mehr als
"inhaltsgleich" mit den bereits beschlagnahmten Fassung
gelten?

MfG Wolfseye
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 21 Januar 2004, 16:18:47
Zitat von: wolfseyeHi

ich hoffe die Frage ist nicht vollkommen unberechtigt hier.
Meine Frage gilt dem Begriff Inhaltsgleich. Was bzw. wieviel
muss den an Filmen wie z.B. Zombie, Evil Dead oder
Braindead verändert werden damit sie nicht mehr als
"inhaltsgleich" mit den bereits beschlagnahmten Fassung
gelten?

MfG Wolfseye

Meinem Verständnis nach ist inhaltsgleich nur dann erreicht, wenn man genau dieselbe Version des Films neuaflegt, kann auch unter neuem Titel sein. Die gelten dann automatisch als mitindiziert/beschlagnahmt (je nachdem). Daher kommen diese deutlich markierten "Neue Version" DVDs in den Handel, wo man versucht mit katastrophal verstümmelten Versionen noch den einen oder anderen Euro zu machen... Wer genau das prüft, weiss ich nicht, aber man kann davon ausgehen, dass wenn jemand beim Zoll zB "Tanz der Teufel - Uncut" sieht, der diese sofort in die Zollsammlung packt ;-)
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Dr. Phibes (Buurman) am 21 Januar 2004, 17:57:46
Nein, so ist es wohl nicht. Wieder mal ist der Begriff "Inhaltsgleich" total schwammig, wie allein schon §131 selber. Natürlich werden exakt die gleichen Fassungen wegen inhaltsgleicheit beschlagnahmt. Angenommen, von 10 Köpfungen in der O-Fassung fliegt eine raus, dann wette ich um jedes Geld, dass auch die Fassung mit 9 Köpfungen noch wegen inhaltsgleicheit beschlagnahmt wird, da die eine Köpfung den Kohl auch nicht mehr fett macht. Der Film ist ja inhaltlich der selbe, und §131 kommt ja dann zum zuge, wenn der Film unglaublich brital, menschenverachtend etc. ist.  Deswegen laufen indizierte Filme ja immer in ihren Stümmelfassung, da sie dann nicht mehr inhaltsgleich sind mit der Urfassung.

Das selbe Theater gab es bei Fulcis Glockenseil, die ungeschnittene Fassung wurde beschlagnahmt, klar, weil unglaublich böse und unglaublich menschenverachtend. Dann kam eine Cut-Fassung raus, die aber gewissen Staatsanwälten und Richtern immer noch zu böse war, also wurde diese Fassung auch noch mitverboten, erst die dritte, wo dann gar nix mehr drin war, durfte dann auf den Markt. So war das irgendwie mit dem Film. Und jeder beschlagnahmte Film in Verion X führt dazu, dass jede Fassung Y indiziert ist. Bei indizierten Medien ist das ja eh so, Fassung X indiziert, dann ist die inhaltsgleiche Fassung aus der Türkei auch indiziert.

Alles sehr schwammig und Leute wie Kingpin werden mir sicherlich auf den Kopf hauen, wenn ich das hier so einfach wiedergebe, aber so in etwa ist es. Wenn es einem Richter in D nicht passt, ist die Fassung weg. Und davon haben wir im AG Tiergarten scheinbar genug.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 21 Januar 2004, 18:30:26
@ Dr Phibes: Klingt ungefähr ganz gut zusammengefasst, so schwammig kam es mir auch vor, nur was ehrlich undurchsichtig ist, ist, ob das ganze nur für indiziert, oder auch beschlagnahmt gilt, das wär schon fast kriminell...

Egal was wie und wo, Vorsicht beim Bestellen ist immer geboten ;-)

Feierabend... :dodo:
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Kingpin am 21 Januar 2004, 18:41:41
Nun, rein juristisch betrachtet sind die mit der beschlagnahmten Fassung "nur" inhaltsgleichen Versionen mit anderen Titeln oder anderer Labels nicht automatisch beschlagnahmt, sondern nur automatisch indiziert. Gleichwohl bleibt natürlich die Problematik der gewaltverherrlichenden Schrift an sich bestehen, somit auch die im §131 StGB definierten Verwendungen einer derartigen Version natürlich strafrechtlich relevant bleiben. Wie aber meanwhile ja bekannt sein dürfte, wird kaum mehr passieren, als daß die "Schrift" einbehalten wird, wenn nur für den Privatgebrauch geordert wird, da dieser Verwendungszweck nicht strafbar ist, ebensowenig der Besitz.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Nerf am 23 Januar 2004, 14:34:45
Zitat von: Dr. PhibesWenn es einem Richter in D nicht passt, ist die Fassung weg. Und davon haben wir im AG Tiergarten scheinbar genug.

Bestes, jüngstes Beispiel: Das Verbot der FSK-geprüften Fassung von "Braindead", in der wirklich alles fehlt.

Läuft offenbar hierzulande nach dem Motto "Im Zweifel gegen den Angeklagten".
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Deer Hunter am 23 Januar 2004, 14:37:26
Zitat von: NerfBestes, jüngstes Beispiel: Das Verbot der FSK-geprüften Fassung von "Braindead", in der wirklich alles fehlt.

Meinst du die gekürzte FSK 18 Version, oder die ulkige FSK 16 Fassung? Die 16er ist doch m. E. immer noch zu haben, oder? Oder wurde die auch schon wieder verboten? :)
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: tie am 23 Januar 2004, 14:44:44
wenn ich mich jetzt nicht irre, können 16ner Versionen nicht mehr indiziert und auch nicht mehr beschlagnahmt werden.
Bei der USK ist das so geregelt. Ich denke bei der FSK wirds das Gleiche sein.
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Deer Hunter am 23 Januar 2004, 14:49:29
Zitat von: tiewenn ich mich jetzt nicht irre, können 16ner Versionen nicht mehr indiziert und auch nicht mehr beschlagnahmt werden.
Bei der USK ist das so geregelt. Ich denke bei der FSK wirds das Gleiche sein.

Ich meinte den Post von mir auch nicht wirklich ernst.  :wink:
Titel: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: tie am 23 Januar 2004, 14:55:36
Na ja den Jungs ist halt alles zuzutrauen.
Und bei dem Mist den die zusammentragen kann fast alles möglich sein. :D
Titel: Verbotene Filme in der Schweiz
Beitrag von: norbi am 17 Februar 2004, 16:10:40
Ich habe eine Frage:

Sind hier im forum schweizer die wissen wo man eine beschlagnahmeliste der schweiz aufrufen kann, oder weiss es sonst jemand?

(Ist um einiges kürzer als die Deutsche, also nicht bpjm.com!)

greetz!
Titel: Re: Verbotene Filme in der Schweiz
Beitrag von: Freddy Voorhees am 17 Februar 2004, 18:10:30
Zitat von: norbiIch habe eine Frage:

Sind hier im forum schweizer die wissen wo man eine beschlagnahmeliste der schweiz aufrufen kann, oder weiss es sonst jemand?

(Ist um einiges kürzer als die Deutsche, also nicht bpjm.com!)

greetz!

Würd mich auch mal interessieren... falls es eine gibt.
Titel: Re: Verbotene Filme in der Schweiz
Beitrag von: norbi am 1 März 2004, 14:17:17
Zitat von: Freddy Voorhees
Zitat von: norbiIch habe eine Frage:

Sind hier im forum schweizer die wissen wo man eine beschlagnahmeliste der schweiz aufrufen kann, oder weiss es sonst jemand?

(Ist um einiges kürzer als die Deutsche, also nicht bpjm.com!)

greetz!

Würd mich auch mal interessieren... falls es eine gibt.

Gibt es.....Habe sie selber schon gesehen. Sie ist vom Schweizerischen Videoverband und ca 5-6 Seiten lang. Ich weiss nur nicht wo man sie aufrufen kann.

Zudem heisst sie Verbotens Liste. Also Einfuhr und Besitz sind schon Strafbar! War ebenfalls unfreiwilliger Zeuge....!!
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Pawel Voorhees am 31 Januar 2009, 18:36:28
Sorry, muss den Thread nochmal aufrollen.
Hab mir jetzt einiges hier durchgelesen aber ich frage lieber nochmal nach:
Ich möchte eine oder zwei DVD's aus dem Ausland bestellen. Nun weiß ich nicht ob es da Probleme geben wird welcher Art auch immer. Denn die Titel sind hierzulande als §131er bekannt. Nur sind die Fassungen selbst, nicht auf dem Index (Ausländische Fassungen). Stellt der Titel beim Import ein Problem dar ? Oder NUR wenns eine hierzulande beschlagnahmte Fassung ist ?

Gruß

Pawel
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Punkrockschuppen am 1 Februar 2009, 03:38:36
Dann bestell den Kram doch einfach.

Das die dt. Titel gegen §131 verstoßen weißt Du ja offenbar.

Und wenn der dt. Zoll deswegen Stress macht, musst Du dorthin um den Kram auszulösen, und niemand sonst hier aus dem Forum.

Ich frag mich grad ernsthaft, was Du mit Deiner Anfrage hier bewirken möchtest?

Entweder die Sendung kommt durch und es ist Dein Glück, oder sie bleibt im Zoll hängen und ist dann Deinem Schicksal (=Pech) überlassen.

Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 1 Februar 2009, 09:58:01
Das Schlimmste was passieren kann, ist, dess der Zoll die einbehält, du bekommst dann einen Brief indem das steht, somit ist das Geld pfutsch. Wenn du genau sagst, welche Filme es sind und woher du sie bestellen wilst, dann kann man eventuell das Risiko noch besser einschätzen...
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Pawel Voorhees am 1 Februar 2009, 10:35:18
Zitat von: Punkrockschuppen am  1 Februar 2009, 03:38:36
Dann bestell den Kram doch einfach.

Das die dt. Titel gegen §131 verstoßen weißt Du ja offenbar.

Und wenn der dt. Zoll deswegen Stress macht, musst Du dorthin um den Kram auszulösen, und niemand sonst hier aus dem Forum.

Ich frag mich grad ernsthaft, was Du mit Deiner Anfrage hier bewirken möchtest?

Entweder die Sendung kommt durch und es ist Dein Glück, oder sie bleibt im Zoll hängen und ist dann Deinem Schicksal (=Pech) überlassen.




Was ich mit der Frage bewirken möchte ?  Vielleicht habe ich von dem ganzen ''Import/bestellen aus dem Ausland'' gar keine Ahnung und wollte mal nachfragen bevor ich es auf gut Glück versuche und der Zoll mir später irgendwas einzieht.
Bin eher der vorsichtige Typ und habe ganz sicher keine Lust mein Geld aus dem Fenster zu werfen.
Wollte nur wissen ob der Zoll auf die Filmtitel selbst fixiert ist oder auf die jeweiligen Fassungen die auf dem Index stehen. Mir ist schon klar welche Fassung hierzulande ungern gesehen werden. Wie siehts aber mit einer ausländischen Fassung aus die hier von keiner Prüfstelle gesichtet wurde.
Es gibt doch schließlich genug Beispiele wo vom Film ''X'' 2 Fassungen Uncut auf DVD erschienen sind wobei der eine auf dem Index steht, der andere aber nicht.

Und wo bitte hab ich geschrieben das ich von dir oder jemand anders erwarte, in Zukunft bei meinen möglichen Import-Problemen, für mich geradezustehen ?

Bin auf dem Gebiet ein absoluter Anfänger - sonst würd ich ja nicht nachfragen.

Zitat von: Roughale am  1 Februar 2009, 09:58:01
Das Schlimmste was passieren kann, ist, dess der Zoll die einbehält, du bekommst dann einen Brief indem das steht, somit ist das Geld pfutsch. Wenn du genau sagst, welche Filme es sind und woher du sie bestellen wilst, dann kann man eventuell das Risiko noch besser einschätzen...

Vielen Lieben Dank Roughale  :respekt:

edit: Ich habs mal zusammen geschoben... bitte Doppelpostings vermeiden!!!
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: tattoofritz am 12 Februar 2009, 03:19:30
Mit Bestellungen aus Österreich bist du erstmal auf der sicheren Seite.Mit denen hatte ich noch nie Probleme.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: rierami am 12 Februar 2009, 13:04:23
Zitat von: tattoofritz am 12 Februar 2009, 03:19:30
Mit Bestellungen aus Österreich bist du erstmal auf der sicheren Seite.Mit denen hatte ich noch nie Probleme.

Defenitiv! :respekt:
Es gibt aber auch div. Onlinebörsen (sollten bekannt sein?). Auch hier bekommst du normalerweise alles was dein 131er Herz begehrt. Da hier fast ausschließlich deutsche Händler (unerlaubter Weise) ihre 131er DVDs anbieten entfällt jedliches Versandrisiko! ;)
Und mit US, UK, Asien Bestellungen besteht immer das Zollrisiko..... Aber am Zoll DVDs abgenommen? Das ist mir neu, zumindest wenn es sich nicht um Pornos handelt.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 12 Februar 2009, 14:10:00
Leider ist mir das 4 mal passiert, ob zurecht oder nicht - egal. Alle 4 kamen aus Jersey (play.com) und es waren Friday Teil 4 (zweimal, weil ich Verlust gemeldet hatte und eine neue DVD vor dem Beschlagnamungsbrief eintrudelte), Teil 8 und Demons. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, habe ich die wenigen Euros (oder gar noch DMs?) halt abgeschrieben...

Es gab noch das ein oder andere Mal, wo ich was persönlich abholen musste, ärgerlich aber kein Problem...
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: RoboLuster am 12 Februar 2009, 14:13:35
Teil 8 auch?  Dubios.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 12 Februar 2009, 14:16:21
Zitat von: old_silence am 12 Februar 2009, 14:13:35
Teil 8 auch?  Dubios.

Deswegen ja auch der Zweifel an zurecht, oder nicht, die kamen mit derselben Lieferung (die zweite für Teil 4 wenn ich mich recht erinnere...)
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: RoboLuster am 12 Februar 2009, 14:21:57
Die haben wahrscheinlich nicht wirklich immer so die Ahnung. ;)
Wurde in dem Fall dann wohl alles über einen Kamm geschert.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: rierami am 12 Februar 2009, 14:35:34
Imo ist jede einbehaltene DVD unrechtmäßig!!!!

Siehe die Zollbestimmen selbst:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/e0_vub/index.html :arrow: Schutz der öffentlichen Ordnung

Einbehalten dürfen demnach nur Medien, die gegen §184 verstoßen (Tier- und Kinderpornographie)
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 12 Februar 2009, 15:28:34
Heute bin ich eventuell schlauer, damals hatte ich erst mal einen Schreck bekommen und bin seitdem etwas vorsichtiger, denn anlegen will ich mich mit den Wegelagrern auch nicht ;)
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: maze am 12 Februar 2009, 15:39:08
Also kann ich beschlagnahmte Spiele und Filme die nen 131er (oder andere die nicht den 184er) haben bedenkenlos aus dem Ausland bestellen?
Abgesehen davon , dass ich u.U. zur Zollbehörde fahren muss um die Dinger abzuholen?
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 12 Februar 2009, 15:52:05
Zitat von: maze am 12 Februar 2009, 15:39:08
Also kann ich beschlagnahmte Spiele und Filme die nen 131er (oder andere die nicht den 184er) haben bedenkenlos aus dem Ausland bestellen?
Abgesehen davon , dass ich u.U. zur Zollbehörde fahren muss um die Dinger abzuholen?

Wenn du all das hier gelesen hast, solltst du dem gewissen Unsicherheitsfaktor bewusst sein, es mag Willkür sein, weiss ich nicht, daher empfehle ich für 131er Läden in unserem Zollgebiet...
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: rierami am 12 Februar 2009, 16:01:40
Willkürfaktor ist klar - aber wenn so ein Zollbeamter ne DVD behalten/einziehen möchte würde ich ihn auffordern das zu belegen WO das geschrieben steht das diese DVD nicht eingeführt werden darf und ganz nebenbei auf die Zollbestimmungen hinweisen die ich oben gepostet habe (evtl. einen Ausdruck parat haben)

EDIT: Alles zu dem Thema ist Stand heute zur Zeiten der EU!!! Kann durchaus sein, das es vor einigen Jahren noch anders gehandhabt wurde was Roughales Erfahrungen mit den Friday Filmen erklären könnte.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: maze am 12 Februar 2009, 16:08:47
Irgenwie wird er/sie mir ja was zukommen lassen, dass mein Paket geöffnet wurde und jugendgefährdender Inhalt sichergestellt wurde, oder?
(bis jetzt wurde keines meiner Päckchen geöffnet)

Aber falls es mal dazu kommt, und da ich kein Interesse an 184er habe, dürfte eigentlich nix passieren ausser, dass ich sie persönlich abholen muss.

edit:
Bin ja volljährig und wohne in einem Haushalt/Mietergemeinschaft in der jugentliche absolut keinen Zugriff auf die Post haben.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 12 Februar 2009, 16:23:15
Ich habe schon mal ein wenig gewühlt, fnde aber die Schietbriefe nicht, sonst hätte ich die mal in einer neutralisierten Form gepostet...
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino) am 12 Februar 2009, 19:29:57
Zitat von: rierami am 12 Februar 2009, 14:35:34
Imo ist jede einbehaltene DVD unrechtmäßig!!!!

Siehe die Zollbestimmen selbst:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/e0_vub/index.html :arrow: Schutz der öffentlichen Ordnung

Einbehalten dürfen demnach nur Medien, die gegen §184 verstoßen (Tier- und Kinderpornographie)

Quatsch.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/a0_oeffentliche_ordnung/g0_jugendgefaehrdende_medien/index.html

Es gelten die Regeln des StGB, die beschlagnahmten Filme sind gemäß §131 StGB beschlagnahmt, weil sie dagegen verstoßen.

Damit ist ein Einbehalten der Medien sehr wohl rechtens. Man hält es einfach nicht für nötig, da einen extra Unterpunkt zu machen. Jeder §131er, den man durch den Zoll bekommt ist GLÜCK und hat auch mit der Erfahrung und der Stimmung des jeweiligen Zöllners zu tun. Punkt.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: rierami am 12 Februar 2009, 22:46:18
Zitat von: Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino) am 12 Februar 2009, 19:29:57Quatsch.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/a0_oeffentliche_ordnung/g0_jugendgefaehrdende_medien/index.html

Es gelten die Regeln des StGB, die beschlagnahmten Filme sind gemäß §131 StGB beschlagnahmt, weil sie dagegen verstoßen.

Damit ist ein Einbehalten der Medien sehr wohl rechtens. Man hält es einfach nicht für nötig, da einen extra Unterpunkt zu machen. Jeder §131er, den man durch den Zoll bekommt ist GLÜCK und hat auch mit der Erfahrung und der Stimmung des jeweiligen Zöllners zu tun. Punkt.

Da liegst jetzt aber du falsch!!! :nono:

ZitatDie Einfuhr der genannten Medien im Wege des Versandhandels ist verboten und wird durch die Zollstellen überwacht. Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist. Der Altersnachweis kann in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen halten die Zollstellen die Sendungen fest und informieren die zuständige Staatsanwaltschaft, die über den Verbleib der Ware und die eventuelle Einleitung eines Strafverfahrens entscheidet.

Und ich gehe jetzt grundsätzlich davon aus das wir hier nur von Volljahrigen reden! ;)
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Lemgo am 13 Februar 2009, 01:08:48
Hi,ich hätte auch mal ne Frage die mir seit gestern Abend nicht aus dem Kopf geht.Da kam was im TV über Gerichtsvollzieher,der eine Typ hatte ne Münzsammlung die der Gerichtsvollzieher mitgenommen hat.Was passiert denn wenn jemand eine §131 Sammlung mit wertvollen original VHS aus den 80er Jahren hat,die ja pro Film einen Wert von mehreren 100 Euro haben können?Ich bin der Meinung der GVZ darf die Sammlung nicht einkassieren,das wäre dann ja Handel und das ist ja bekanntlich strafbar.100% sicher bin ich mir da aber nicht,deshalb frag ich hier ob jemand Plan davon hat,gruß :icon_lol:
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: rierami am 13 Februar 2009, 01:22:49
Hi, hi... Das hab ich mir auch schon mal überlegt........
Ich glaube jetzt aber nicht das ein Gerichtsvollzieher den (Sammler!)Wert einer VHS/DVD erkennt und wird dein Schmuckstück liegen lassen. Anders ist es wohl gerade bei Münz-/Briefmarkensammlungen: Hier glaube ich schon das ein GV in etwa den Wert einschatzen kann - zumal es für sowas auch Kataloge gibt die Richtwerte angeben.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Lemgo am 13 Februar 2009, 01:49:56
Danke für die schnelle Antwort ;)Eigentlich Schade das man den GVZ nicht mal dumm dastehen lassen kann,man hat Filme im wert von mehreren 1000 Euro und der darf 'se nicht mitnehmen :anime:.Würd ich zu gerne erleben :hacki:,gruß
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: wusselpompf am 13 Februar 2009, 02:43:06
Zitat von: rierami am 12 Februar 2009, 22:46:18
Da liegst jetzt aber du falsch!!! :nono:

ZitatDie Einfuhr der genannten Medien im Wege des Versandhandels ist verboten und wird durch die Zollstellen überwacht. Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist. Der Altersnachweis kann in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen halten die Zollstellen die Sendungen fest und informieren die zuständige Staatsanwaltschaft, die über den Verbleib der Ware und die eventuelle Einleitung eines Strafverfahrens entscheidet.

Und ich gehe jetzt grundsätzlich davon aus das wir hier nur von Volljahrigen reden! ;)

das bezieht sich aber auf indzierte und nicht auf beschlagnahmte Filme.
Jugendgefährdend = Indiziert (§12 JSchG + Verordnung)
Gewaltverherrlichend = beschlagnahmt (§131 StGB)
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: rierami am 13 Februar 2009, 18:35:48
Mich hat die Sache jetzt keine Ruhe gelassen und hab mal bei der Infoline des Zolls (IMW Zoll) angerufen.

Genau genommen bin ich jetzt genau so schlau wie vorher weil: Die kennen sich selber nicht aus! :rofl: Insgesamt ne knappe halbe Stunde telefoniert, zwei Mal weitervermittelt worden ohne eine KONKRETE Antwort erhalten zu haben.
Folgende Aussagen wurden bestätigt:
-Indizierte Filme und Games sind kein Problem solange der auf dem Paket angegebene Empfänger volljährig ist.
-Filme, die nach §184b und c verstossen werden schon bei Verdacht sofort der Staatsanwaltschaft übergeben, diese prüft dann und erstattet ggf. Anzeige
in diesen beiden Punkten waren die sich alle einig....

...aber was jetzt mit Artikeln, deren Besitz in D NICHT unter Strafe steht????

Drei Mal :00000109: bei denen. Tendenziell war aber imo rauszuhören "eigentlich nicht aber wir werden auch nicht jede DVD auf §131 überprüfen" heist wohl: Die meisten, die die Pakete öffnen haben eh keine Ahnung bzw. solange es keine Kipos sind......bzw. eher übprüfen wir ob da Einfuhrzoll fällig ist oder nicht.

So und wenn ich dann den unwissenden Zollbeamten auch noch Zitate wie oben schon geschehen aus ihren eigenen Zollbestimmungen um die Ohren haue maschiere ich garantiert mit jedem 131er raus.

Doch einen hab ich noch: Der letzte gab mir noch ne Kontaktnummer der BPjM, die könnten mir da die letzten Fragen klären, da diese die Bestimmungen herausgibt und der Zoll nur überwachende Aufgaben übernimmt.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino) am 13 Februar 2009, 19:29:36
Zitat von: rierami am 13 Februar 2009, 18:35:48
...aber was jetzt mit Artikeln, deren Besitz in D NICHT unter Strafe steht????

Ganz einfach. Da sollteste eigentlich selber drauf kommen.

Die Titel, die gemäß §184 StGB kassiert werden und bei der Staatsanwaltschaft landen, werden als Beweismittel gegen DICH verwendet. Weil Besitz illegal.

Titel, die gemäß §131 StGB kassiert werden, werden als Beweisstück eingezogen und dann später gegen den VERSENDER verwendet. DER macht sich strafbar, weil die Einfuhr (=Einbringung des Titels nach Deutschland) dieser §131 StGB-Titel verboten ist. Du selbst gehst ohne Probleme aus der Sache raus, verlierst aber die Filme an sich. Solange Beweismittel, wie die Staatsanwaltschaft sie braucht, dann werden sie vernichtet. Sorry, das ist eine NO WIN-Situation. Hatte ich schon, alles nix Neues.

EDIT: die BPjM wird Dir garnix sagen, weil die sich in dem Bereich "Einfuhr, Import" noch weniger auskennen, als der Zoll selber.  :icon_lol: Ich hätte deren Nummer aber auch rausgegeben, um den Anrufer endlich loszuwerden. Wenn Du wirklich was erfahren willst, sprich mit der Staatsanwaltschaft. Aber selbst da wirste keine genauen Auskünfte kriegen, da die nur auf Antrag tätig werden.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: wusselpompf am 13 Februar 2009, 22:32:57
Zitat von: rierami am 13 Februar 2009, 18:35:48
Mich hat die Sache jetzt keine Ruhe gelassen und hab mal bei der Infoline des Zolls (IMW Zoll) angerufen.

So und wenn ich dann den unwissenden Zollbeamten auch noch Zitate wie oben schon geschehen aus ihren eigenen Zollbestimmungen um die Ohren haue maschiere ich garantiert mit jedem 131er raus.

die Hotline ist echt der burner, als ich da mal angerufen habe, wusste der Typ nicht mal was indizierte Filme sind...

Nichtsdestoweniger, wirst du idR nicht mit einem §131-Film rausmarschieren, weil idR von der StA ein Ermittlungsverfahren wegen §131 Abs. 1 Nr. 4 gegen dich eingeleitet wird und dafür ist der einbehaltene Film natürlich die Grundlage. Und die Zöllner am Frankfurter Flughafen z.b. sind sicherlich auch besser in der Materie drin als die Vollpfosten von der Hotline ;)
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: joker655321 am 16 Februar 2009, 17:33:48
Habe mir jetzt mal einiges durchgelesen..... :icon_confused:

im prinzip habt ihr alle irgend wo recht hatte auch schon das problem...mit dem zoll

1. haben die recht wenig ahnung welch filme in deutschland verboten bzw beschlagnahmt sind ausser evtl hostel 2 :icon_mrgreen:
2. bei einfuhr aus dem ausland z.B. amerika sind die chancen ganz gut das der zoll das päckchen öffnet darum bestell ich meine filme meisten über GB geht schneller und den zoll recht wenig an
3. falls doch das päckchen geöffnet wird dann schaun die nach kipos oder ähnlichem was ja under  den §184 fällt bei Index medien könn se nix machen wenn der empfänger volljährig ist da mußte den spaß abholen....was ja kein problem ist denn deren besitz ist nicht verboten oder die wollen schlicht und einfach geld haben und du darfst dann dort anwakkeln und die MwSt berappen (hatte ich auch schon habe die dvd bei nem händler aus texas bestellt der hatte keine rechnung reingetahn wo die MwSt ausgewiesen war.... :LOL:)
4. und mit den beschlagnahmten sachen kann ich nur sagen entweder klappts oder nicht wer  sich nicht traut solls lassen aber am ende JEDER DER DAMALS HOSTEL 2 BEI SATURN GEKAUFT HAT UND JETZT NOCH HAT IST IM BESITZ EINES 131ERS in sofern sind wir bei punkt eins und der kreis schließt sich :kotz:
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Dietmar1968 am 23 Februar 2009, 02:23:08
Ich bin kein Pornoexperte, aber soviel ich weiss darf man auch Filme im Ausland bestellen, die "nur" gegen §184 verstossen. Das sind keine Kinder oder Tierpornos, sondern normale Pornos, die halt beschlagnahmt wurden. Der Paragraph für Kinder- und Tierpornos lautet, glaub ich $184b und c. Man sollte das nicht vermischen.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: karl am 23 Februar 2009, 11:53:37
Zitat von: Dietmar1968 am 23 Februar 2009, 02:23:08
Ich bin kein Pornoexperte, aber soviel ich weiss darf man auch Filme im Ausland bestellen, die "nur" gegen §184 verstossen. Das sind keine Kinder oder Tierpornos, sondern normale Pornos, die halt beschlagnahmt wurden. Der Paragraph für Kinder- und Tierpornos lautet, glaub ich $184b und c. Man sollte das nicht vermischen.
Dass man das nicht vermischen sollte, stimmt. Was jedoch nicht stimmt und anscheinend hier auch nur die Wenigsten wissen, ist die Sache mit dem Import. Unglaublich aber wahr:garkeine pornographischen Medien dürfen aus dem Ausland importiert werden.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anderssen am 24 Februar 2009, 00:29:53
Mal eine ganz blöde Frage: was sind den diese "Indizien", aufgrund derer der Zoll Verdacht schöpft und ein Paket öffnet? Auf so einem Paket wird doch wohl kaum draufstehen: "Lieber Zoll, hier ist ein pöser Film drin."
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Dietmar1968 am 24 Februar 2009, 00:44:06
Zitat von: Anderssen am 24 Februar 2009, 00:29:53
Mal eine ganz blöde Frage: was sind den diese "Indizien", aufgrund derer der Zoll Verdacht schöpft und ein Paket öffnet? Auf so einem Paket wird doch wohl kaum draufstehen: "Lieber Zoll, hier ist ein pöser Film drin."

[Weil Karneval ist]
Die halten sich das Päckchen ans Ohr und wenn ein lustvolles Stöhnen zu hören ist, dann handelt es sich um einen Porno.
[/Weil Karneval ist]
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Dietmar1968 am 24 Februar 2009, 00:45:45
Zitat von: karl am 23 Februar 2009, 11:53:37
Zitat von: Dietmar1968 am 23 Februar 2009, 02:23:08
Ich bin kein Pornoexperte, aber soviel ich weiss darf man auch Filme im Ausland bestellen, die "nur" gegen §184 verstossen. Das sind keine Kinder oder Tierpornos, sondern normale Pornos, die halt beschlagnahmt wurden. Der Paragraph für Kinder- und Tierpornos lautet, glaub ich $184b und c. Man sollte das nicht vermischen.
Dass man das nicht vermischen sollte, stimmt. Was jedoch nicht stimmt und anscheinend hier auch nur die Wenigsten wissen, ist die Sache mit dem Import. Unglaublich aber wahr:garkeine pornographischen Medien dürfen aus dem Ausland importiert werden.

Garkeine, also nichtmal legale (nichtbeschlagnahmte) Pornos, die auch in deutschen Videotheken erhältlich sind?
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: SAL am 24 Februar 2009, 03:12:49
Keine pornos ausm Ausland?

Wäre mir neu, da bei mir im Laden jede Woche Pakete ausm Ausland ankommen wo solch Zeug drin ist.
Das sind auch ausländische pornos, meistens aus England oder den kälteren Staaten im Norden. ("Man's Best"  :doof:)
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Intergalactic Ape-Man am 24 Februar 2009, 06:39:43
Pornographie darf nur gewerblich importiert werden. Laut dieser Infotainment Sendung über den Zoll, die ab und an im TV kommt, machen sich die Zollprüfer sogar daran, den Inhalt dahingehend zu prüfen, sofern nicht vom Cover aus schon Klarheit besteht. Bist du Privatperson und wird dein Import als pornographisch klassifiziert, wird er eingezogen und deine DVD/BRD ist futsch.

Natürlich sehen die Zöllner bei der Selektion ganz genau, wenn es sich z.B. um einen Luftpolsterumschlag mit einer DVD handelt. Das ist so, wie man seine Weihnachtsgeschenke schon nach der Form sortieren kann. Einzelversand ist natürlich nach einschlägigen Absendern interessanter und wird sonst nur stichprobenartig kontrolliert. Es soll ja vor allem auch Zoll/Steuer eingetrieben werden, da interessieren die Formate potentiell über der Freigrenze.

Zur allgemeinen Unwissenheit der Beamten: Ich weiß nicht, ob es an unserem beschaulichen Zollamt liegt, oder ob es genrell so ist, aber musstet ihr auch schon erklären, daß es in z.B. Australien eine andere Dollarwährung gibt, als in den USA? Und wenn ihr mal eine Abholbenachrichtigung bekommt, macht euch den Spaß, ruft vorher an und laßt euch die Titel vorlesen "damit ihr wißt, was das für ein Paket ist". Martialisches Englisch schüchtern radebrechende Baumann und Clausen Verschnitte sind einfach goldig.  :respekt:
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 24 Februar 2009, 09:25:15
[weil Karneval Scheisse ist]Stichproben, verdächtige Absender (z.B. bekannte Adresse), wenn die Zollerklärung magelhaft ist kann man hinzitiert werden um das Paket zu öffnen (wann sie es wirklich selber öffnen dürfen ist mir auch nie klar geworden)[/weil Karneval Scheisse ist]
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Anderssen am 24 Februar 2009, 12:02:49
Danke für die Nicht-Karneval-Antworten ;)
Zitatz.B. um einen Luftpolsterumschlag mit einer DVD handelt.
ZitatStichproben, verdächtige Absender
Das Erraten des Inhalts anhand der Verpackung stelle ich mir allerdings schwierig vor; ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Zoll wirklich so arbeiten kann. Eine Verpackung, in der augenscheinlich eine DVD drin sein könnte, wäre zwar zum Beispiel ein Indiz dafür, dass vielleicht eine DVD da drin ist, sagt aber noch nichts darüber aus, was auf der DVD drauf ist, geschweigedenn ob dies in unserem Inselstaat illegal ist.
Bei "verdächtigen" Absendern könnte ich mir schon eher vorstellen, dass dort Stichproben gemacht werden; aber was ist z.B. mit namhaften Versandhäusern, die im Ausland ganz normal ihr Zeug vertickern dürfen? Führen diese denn tatsächlich eine Liste darüber, was die Jugendschützer in Deutschland zur Zeit gerade doof finden?
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Intergalactic Ape-Man am 24 Februar 2009, 12:12:21
Zitat von: Anderssen am 24 Februar 2009, 12:02:49
Führen diese denn tatsächlich eine Liste darüber, was die Jugendschützer in Deutschland zur Zeit gerade doof finden?

Warum sollte das im Ausland jemand tun?

Und Stichproben sind halt Stichproben. Reiner Zufall.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: karl am 24 Februar 2009, 18:31:44
Zitat von: Senfdazu am 24 Februar 2009, 06:39:43
Pornographie darf nur gewerblich importiert werden. Laut dieser Infotainment Sendung über den Zoll, die ab und an im TV kommt, machen sich die Zollprüfer sogar daran, den Inhalt dahingehend zu prüfen, sofern nicht vom Cover aus schon Klarheit besteht. Bist du Privatperson und wird dein Import als pornographisch klassifiziert, wird er eingezogen und deine DVD/BRD ist futsch.
Wenn es nur das wäre... In der Regel wird aber zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet!
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Kingpin am 24 Februar 2009, 20:25:07
Zitat von: karl am 24 Februar 2009, 18:31:44
Zitat von: Senfdazu am 24 Februar 2009, 06:39:43
Pornographie darf nur gewerblich importiert werden. Laut dieser Infotainment Sendung über den Zoll, die ab und an im TV kommt, machen sich die Zollprüfer sogar daran, den Inhalt dahingehend zu prüfen, sofern nicht vom Cover aus schon Klarheit besteht. Bist du Privatperson und wird dein Import als pornographisch klassifiziert, wird er eingezogen und deine DVD/BRD ist futsch.
Wenn es nur das wäre... In der Regel wird aber zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet!
Nö, i.d.R. passiert da nix weiter, da vom inländischen Käufer strafrechtlich sowieso nix zu holen ist; vgl. Urteil OLG Hamm (2 Ss 1291/99):
Leitsatz: Der ohne Weiterverbreitungsabsicht bei einem ausländischen Versand bestellende inländische Endverbraucher pornographischer Schriften macht sich nicht als "Einführer" im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB strafbar.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Kingpin am 24 Februar 2009, 20:29:42
Zitat von: Anderssen am 24 Februar 2009, 12:02:49
Danke für die Nicht-Karneval-Antworten ;)
Zitatz.B. um einen Luftpolsterumschlag mit einer DVD handelt.
ZitatStichproben, verdächtige Absender
Das Erraten des Inhalts anhand der Verpackung stelle ich mir allerdings schwierig vor; ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Zoll wirklich so arbeiten kann. Eine Verpackung, in der augenscheinlich eine DVD drin sein könnte, wäre zwar zum Beispiel ein Indiz dafür, dass vielleicht eine DVD da drin ist, sagt aber noch nichts darüber aus, was auf der DVD drauf ist, geschweigedenn ob dies in unserem Inselstaat illegal ist.
Bei "verdächtigen" Absendern könnte ich mir schon eher vorstellen, dass dort Stichproben gemacht werden; aber was ist z.B. mit namhaften Versandhäusern, die im Ausland ganz normal ihr Zeug vertickern dürfen? Führen diese denn tatsächlich eine Liste darüber, was die Jugendschützer in Deutschland zur Zeit gerade doof finden?
Grundsätzlich steigt auch mit dem in der Deklaration genannten Preis das Zoll-"Risiko", d.h. alles was jenseits der (peinlich geringen) Zollfreigrenze liegt, wird wahrscheinlich gefilzt. Und bei den üblichen verdächtigen Versendern, die gerne falsch deklarieren, kann man sich auch fast sicher sein, dass gefilzt wird. ;)
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: wusselpompf am 25 Februar 2009, 00:16:24
Zitat von: Kingpin am 24 Februar 2009, 20:29:42
d.h. alles was jenseits der (peinlich geringen) Zollfreigrenze liegt, wird wahrscheinlich gefilzt. Und bei den üblichen verdächtigen Versendern, die gerne falsch deklarieren, kann man sich auch fast sicher sein, dass gefilzt wird. ;)

die Freigrenze wurde ja nun immerhin auf 150€ erhöht.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: karl am 25 Februar 2009, 11:55:47
Zitat von: Kingpin am 24 Februar 2009, 20:25:07
Nö, i.d.R. passiert da nix weiter, da vom inländischen Käufer strafrechtlich sowieso nix zu holen ist; vgl. Urteil OLG Hamm (2 Ss 1291/99):
Leitsatz: Der ohne Weiterverbreitungsabsicht bei einem ausländischen Versand bestellende inländische Endverbraucher pornographischer Schriften macht sich nicht als "Einführer" im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB strafbar.
Naja, mittlerweile wird das wohl oft toleriert. Ich bekomme jedoch auch immer wieder von Leuen zu hören, die dann Post von der Staatsanwaltschaft bekamen. Oft werden die Verfahren allerdings eingestellt. Ich würde mich jedoch nicht drauf verlassen, auch nicht, wenn es schon mal ein wie von dir genanntes Urteil gab. Da kann ein anderes Gericht ganz anders entscheiden...
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Kingpin am 25 Februar 2009, 12:42:23
Zitat von: karl am 25 Februar 2009, 11:55:47
Zitat von: Kingpin am 24 Februar 2009, 20:25:07
Nö, i.d.R. passiert da nix weiter, da vom inländischen Käufer strafrechtlich sowieso nix zu holen ist; vgl. Urteil OLG Hamm (2 Ss 1291/99):
Leitsatz: Der ohne Weiterverbreitungsabsicht bei einem ausländischen Versand bestellende inländische Endverbraucher pornographischer Schriften macht sich nicht als "Einführer" im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB strafbar.
Naja, mittlerweile wird das wohl oft toleriert. Ich bekomme jedoch auch immer wieder von Leuen zu hören, die dann Post von der Staatsanwaltschaft bekamen. Oft werden die Verfahren allerdings eingestellt. Ich würde mich jedoch nicht drauf verlassen, auch nicht, wenn es schon mal ein wie von dir genanntes Urteil gab. Da kann ein anderes Gericht ganz anders entscheiden...
Ja, Post mag das geben, aber spätestens wenn man denen mit o.g. Urteil kommt, geben die Ruhe - da hat sich schon eine Staatsanwaltschaft blamiert, da muss man sich nicht nochmal mit rumärgern. ;)
Und mit der Rechsprechung eines Oberlandesgerichts will man sich als Amtsrichter auch ungerne anlegen, insb. da o.g. Urteil des OLG Hamm eine Revisionsentscheidung ist - und selbst wenn, ist das Thema spätestens in der nächsten Instanz erledigt. Da darf man sich eben nur nicht einschüchtern lassen.
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: SilentBob am 17 August 2014, 20:31:02
Gibt es für Österreich eine Indizierte/ Beschlagnahmte Filme Liste?

Ist es auch verboten per Post einen Indizierten oder Beschlagnahmten Film zu versenden, wenn man ihn zu einem Empfänger schickt der Bsw. in den USA sitzt ?


Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Roughale am 18 August 2014, 10:14:28
Zitat von: SilentBob am 17 August 2014, 20:31:02
Gibt es für Österreich eine Indizierte/ Beschlagnahmte Filme Liste?

Also wenn es eine solche gibt, dann ist sie bestimmt deutlich kürzer als die bei uns, schau docjh, wie die ihren Staatshaushalt stabilhalten, indem sie all die bei uns beschlagnahmten Filmen, schön teuer mit deutschem Ton, rausbringen :king:

Aber ggf. sowas mal in einem österreichischen Forum nachfragen, ich weiss nict, wieviel Ösis siuch bei uns Piefkes rumtummeln...

Zitat von: SilentBob am 17 August 2014, 20:31:02Ist es auch verboten per Post einen Indizierten oder Beschlagnahmten Film zu versenden, wenn man ihn zu einem Empfänger schickt der Bsw. in den USA sitzt ?

Bei uns ist jetzt Deutschland? Ist aber auch egal, Postausgang wird meines Wissens nicht kontrolliert und wie die Rechtslage in den USA ist, das kann ich leider nicht sagen...
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: manta am 27 August 2014, 17:12:46
Einige zensierte Filme bekommt man doch ganz gut in Österreich, oder?
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: endoskelett am 27 August 2014, 19:22:46
Zensierte Filme bekommst du überall.  :icon_mrgreen:
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: Dietmar1968 am 1 September 2014, 00:58:55
Zitat von: manta am 27 August 2014, 17:12:46
Einige zensierte Filme bekommt man doch ganz gut in Österreich, oder?

In Österreich bekommst Du keine zensierten Filme, dafür aber jede Menge in Deutschland.  :pidu:
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: marcoprolo am 19 Oktober 2014, 13:30:22
Zu der angeblich so leicht einsehbaren Liste was Index und Beschlagnahme angeht:

Meldung:

Aufgrund diverser Serverprobleme

verschiebt sich die Eröffnung leider um einige Tage.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen

einen guten Rutsch in das Jahr 2014!

Ihr BPjM.COM-Team

Es scheint als sei selbst die Sichtung bzw Information schon auf'm Index oder nicht zugängig!

:hacki:  :LOL:
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: MMeXX am 19 Oktober 2014, 15:09:52
Klick einfach auf "Zum Archiv".
Titel: Re: Beschlagnahmte Filme
Beitrag von: pm.diebelshausen am 19 Oktober 2014, 15:44:31
Dort allerdings nur auf dem Stand Juli 2010. Die jeweils aktuelle Liste gibt es in der Veröffentlichung "BPjM Aktuell" - Amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Zitat von: http://bpjm.com/bpjmdotcom/Die Webseiten auf www.bpjm.com (http://www.bpjm.com) sind nur als Zitat des jeweiligen Hefts der BPjM zu werten.
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