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Gemeinschaftsforum => Zensurforum => Thema gestartet von: medienzensur am 18 Januar 2004, 19:25:15

Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: medienzensur am 18 Januar 2004, 19:25:15
Hallo,

ich hoffe mal, dass ich nicht zu spät komme und jeder die folgende Neuigkeit schon weiß!

Der Paragraph 131 StGB (Gewaltdarstellung) wurde verschärft. Der Absatz 1 wurde um folgende Worte erweitert "oder menschenähnliche Wesen". Nun können auch Filme beschlagnahmt werden, die Grausamkeiten gegen Zombies o.Ä. zeigen.
Das Gesetz soll am 1.4.2004 in Kraft treten.

Weiß da jemand mehr?


MfG Christian
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 18 Januar 2004, 19:27:38
Naja,ich denke das wird nicht so viel verändern oder? Ich meine die ganzen Zombiefilme die bisher beschlagnahmt wurden wurden doch auch gemäß §131 StGb beschlagnahmt.


Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Deadite am 18 Januar 2004, 19:46:52
Hier ist eine Presseinformation, wo was über diese Verschärfung drinsteht (einfach etwas suchen):
http://www.bdk-brandenburg.de/download/fach/fa_031230.pdf

@ Zeromancer:

Dann liess Dir mal das "Tanz der Teufel" Urteil vom Bundesverfassungsgericht durch. Das Verbot der (dritten) geschnittenen Fassung, die von VCL erhältlich ist, wurde 1993 nur aufgehoben, weil nach dem Analogieverbot der Inhalt des §131 StGB und vor allem der Begriff "Mensch" nicht auch auf "menschenähnliche Wesen" ausgedehnt werden durfte. Diese Ausdehnung allein hätte schon gegen den Art. 1 des Grundgesetzes verstossen.

Wenn man jetzt diesen Passus mit den "menschenähnlichen Wesen" (Definition war von juristischer Seite her glaube ich alles was aufrecht auf zwei Beinen geht und einen Rumpf hat.) hinzufügt, könnte das also bedeuten, dass man jetzt auch ohne Probleme geschnittene Fassungen von Zombie- und Dämonenfilmen usw. wieder beschlagnahmen kann.

Auch sowas wie die geschnittene 18er von "Tanz der Teufel" könnte dann also wie gesagt unter Umständen beschlagnahmt werden. Bei Computerspielen könnte sich das ganze so auswirken, dass jetzt auch Spiele mit Monstern und sonstigen Fantasiewesen (sowie grünem Blut) wegen Gewaltdarstellung nicht mehr vor Beschlagnahmung sicher sind.

Heikel wird das natürlich meiner Meinung nach mit Vampirfilmen usw. Grausam ist ein Pflock durch das Herz ja allemal und da Vampire als menschenähnliche Wesen gelten, könnte diese schwachsinnige Neuerung für solche Streifen schlechte Folgen haben.

mfg Deadite
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 18 Januar 2004, 19:48:01
Sehe das ähnlich. Die AGs haben schon IMMER Zombies und Menschen in einen Topf geschmissen. TROTZ des Urteils zu "Tanz der Teufel", wonach "Menschen keine Zombies sind".

Ändern dürfte sich GARNIX. Es sei denn, die finden wieder neue Filme zum Abschuss, an den alten finden die in letzter Zeit kaum noch was...
Abwarten und was trinken, aber keine voreilige Panik schieben.  :respekt:

EDIT: Naja, Deadite wirft interessante Punkte auf, aber bei PC Games hat es schon EWIG keine Beschlagnahmung mehr gegeben und bevor DA wieder was kommt, hätten die schon LANGE aktiv werden müssen.

Sage nur "Postal 2", "Soldier of Fortune 2 UNCUT" oder die aktuellen "Mortal Kombat: Deady Alliance". Das sind Gewaltbrüller und die jucken NIEMANDEN mehr.

Das mit dem Abschuß der Cut-Fassungen machen die AGs ja schon HEUTE, also keine Änderung AUSSER dass die jetzt die 16er von "Tanz der Teufel" oder "Braindead" abschiessen könnten. Goil wäre das...
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 18 Januar 2004, 20:28:38
Würde man die zahlreichen Vampirfilme härter einstufen besteht garantiert Beschlagnahmegefahr für From Dusk till Dawn  :algo: Und ja bei Computerspielen die nach §131 StGb beschlagnahmt wurden herrscht Ruhe.Deadly Alliance hat Glück,da es nichtmehr indiziert werden kann,weil es ja von der USK ab 18 eingestuft wurde.Und all diese Kleinigkeiten ob nun Mensch oder menschenähnliches Wesen,ist eigentlich egal.Die sollen beschlagnahmen was sie wollen...


Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Snake Plissken am 18 Januar 2004, 20:40:50
ZitatUnd all diese Kleinigkeiten ob nun Mensch oder menschenähnliches Wesen,ist eigentlich egal.Die sollen beschlagnahmen was sie wollen...

Offensichtlich hast du nicht viel Ahnung, wie solche Dinge bisher immer hierzulande gehandhabt wurden.
Mit so einer Gesetzesänderung ist es tatsächlich in Zukunft denkbar, das From Dusk Till Dawn beschlagnahmt wird.

Wehe, ich höre dich dann jaulen, weil es einen Film erwischt hat, den du suchst....

Snake
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: outsiders am 18 Januar 2004, 20:52:29
Zitat von: DeaditeHier ist eine Presseinformation, wo was über diese Verschärfung drinsteht (einfach etwas suchen):
http://www.bdk-brandenburg.de/download/fach/fa_031230.pdf



das .pdf Dokument kann nicht geöffnet werden. Kannst du vielleicht betreffende Stellen zitieren?
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: MickeyKnox am 18 Januar 2004, 21:12:40
Bei mir gehts.Hier die Stelle:
ZitatZusätzlich wird §131 STGB (Gewaltdarstellung)  so geändert, dass auch die Verbreitung der Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen strafbar wird.
Dies war bereits nach dem Attentat von Erfurt beabsichtigt und erfolgt jetzt.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Contagion am 18 Januar 2004, 22:11:38
Zitat Monkey Island 3, Der dicke Junge der Schiffskanonen verkauft: "Oh Junge, oh junge!! Und das ist erst der Anfang!!"  :schwul:

Ich freue mich jetzt schon auf den 1.4.

Nächstes Jahr heißt es dann, das in Familiendramen der prügelnde Vater rausgeschnitten werden muss da es laut §131b gewalt in Familien heraufbeschwören könnte...

Haben diese pappnasen eigentlich nichts besseres zu tun?
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 18 Januar 2004, 22:27:33
Ich warte auf eine komplette Beschlagnahme aller Rosamunde Pilcher-Filme,Tagesschau-Sendungen und GZSZ-Folgen  :respekt:

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Dr. STRG+C+V n0NAMe am 18 Januar 2004, 22:46:15
Hi !

Ich warte erstmal ab, ob was passiert. Zum Beispiel glaube ich nicht, dass die From Dusk Till Dawn beschlagnahmen werden. Der Film hat ja einen gewissen Kultstatus. Ich behaupte, dass sie sich das nicht trauen. Ähnliches gilt für z.B. Blade. Diese Filme sind zu bekannt.

Gruß

n0NAMe
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Deadite am 18 Januar 2004, 23:00:39
Muss natürlich auch nicht unbedingt sein, dass jetzt eine neue Beschlagnahmungswelle ausbricht. Mein Punkt ist allerdings: Filme wie "From Dusk Till Dawn" haben durch die Indizierung ihre Einstufung als jugendgefährdende bzw. vielleicht sogar schwer jugendgefährende (habe in dem Fall den Indizierungsbescheid nicht gelesen) Filme längst erhalten und fallen somit bereits unter den § 131. Da wäre es eigentlich nur noch eine Begründungssache für einen übereifrigen Jugendschützer oder Gegner solcher Streifen auch die Beschlagnahmung in die Wege zu leiten. Da müsste nur jemand auftauchen, der die ganzen unbestimmten Rechtsbegriffe im Paragraphen ("grausam" usw.) dementsprechend auslegt.

Aus diesem Grund halte ich die Verschärfung für relativ extrem.

Kultpotential zählt außerdem eh relativ wenig. "Tanz der Teufel" haben die ganzen Filmpreise, der sensationelle Erfolg auf der ganzen Welt und die Unterstützung von Stephen King beim Marketing auch nichts gebracht damals beim Verbot. Der Film hat noch nicht mal 1993 im bekannten Urteil einen Kunststatus zugesprochen bekommen. Sollte einem schon ein wenig zu denken geben, wenn Filmen mit einer derart ausgefallenen und interessanten Kameraführung dieses "Prädikat" verweigert wird.

Und die leichtfertige, ja geradezu selbstverständliche Art des Tötens in solchen Filmen wie "From Dusk Till Dawn" könnte durch diese Verschärfung einigen zum Verhängnis werden.

mfg Deadite
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Mr. Hankey am 18 Januar 2004, 23:35:19
Ich sehe das ähnlich wie Anime!


Nehmen wir doch nur mal die (seit 01.04.2003 bestehende) Möglichkeit, dass Filme schon ohne Antrag indiziert werden können.

Nennt mir mal bitte einen Film, der im letzten Jahr (nach dem 01.04.03!) indiziert wurde!

Ist es nicht eher so, dass so langsam aber sicher jeder Film, der von der FSK oder der JK geprüft wird, ne Freigabe kriegt?!


Sicher sind Indzierung und Beschlagnahme zwei unterschiedliche Dinge. Aber trotzdem!

Ich habe, ehrlich gesagt, nicht die geringste Angst vor der Klausel!
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: outsiders am 18 Januar 2004, 23:36:34
ist das nicht so dass Filme mit KJ gar nicht mehr indiziert werden können?
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Mr. Hankey am 18 Januar 2004, 23:42:11
Zitat von: outsidersist das nicht so dass Filme mit KJ gar nicht mehr indiziert werden können?

Yepp, so ist es! Es können also, im Prinzip, nur Filme indiziert werden, die von der FSK selbst oder von irgend einem übereifrigen Jugendschützer noch vor der FSK-Prüfung, bei der BPJM einreicht werden!

Und das ist, zumindest im letzten Jahr, noch nicht vorgekommen. Oder?


P.S. Wie es sich mit Spio/JK-freigegebenen Filmen verhält, weiss ich nicht genau!
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: medienzensur am 18 Januar 2004, 23:46:13
Zitat von: n0NAMeIch warte erstmal ab, ob was passiert. Zum Beispiel glaube ich nicht, dass die From Dusk Till Dawn beschlagnahmen werden. Der Film hat ja einen gewissen Kultstatus. Ich behaupte, dass sie sich das nicht trauen. Ähnliches gilt für z.B. Blade. Diese Filme sind zu bekannt.
Ich glaube auch nicht, dass den Filmen das etwas bringt! Davon lassen sich die Gerichte sicher nicht beeindrucken.

Anmerkung:
In Deutschland ist es ja trotz des Zensurverbotes und der Kunstfreiheit (Art. 5 GG) möglich Medien zu beschlagnahmen, weil Sie gegen ein höheres Grundgesetz verstoßen - Die Würde des Menschen (Art. 1 GG), bin ich da richtig informiert? Sonst hätte der § 131 StGB ja keine solche "Macht" und den Zusatz mit der Menschenwürde drin! Nun zu meiner eigentlichen Anmerkung: Haben menschenähnliche Wesen dann auch eine meschenähnliche Würde, die es zu schützen gilt?
Ich persönlich finde es z.B. nicht gewaltverherrlichend, wenn ein MENSCH komplett zerstückelt wird und dann tot daliegt. Ich denke solche Filme werden hauptsächlich beschlagnahmt, weil sie die Menschenwürde verletzen!

Filme, die bereits eine Freigabe der FSK erhalten haben, können nicht mehr indiziert werden, deshalb gibt es so wenige Neu-Indizierungen, da gebe ich Mr. Hankey recht.
Eine SPIO/JK-Freigabe tut da nix zur Sache, da sie keine Jugendschutzmaßnahme ist, sondern den Film nur hinsichtlich seiner "juristischen Sicherheit" überprüft! Solche Filme können indiziert werden!

EDIT: Hat mal jemand schon an Kill Bill Vol. 1 gedacht? Der Film ist mal richtig gewaltverherrlichend! Sieht ja richtig kunstvoll aus, wie da die Leute sterben! Könnte aber auch sein, dass der Film ja deshalb sogar als Kunst anerkannt und gerade deshalb nicht beschlagnahmt wird.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 19 Januar 2004, 00:06:29
Das mit den Beschlagnahmen der nächsten Monate ist eine Sache,aber wenn die Leute schon dauernd an dem Jugendschutz feilen könnten sie auch wenigstens mal die alten harmlosen Filme wie "Das Böse" von der Beschlagnahme erlösen und auch meiner Meinung nach vom Index streichen.Das Böse II ist brutaler als Teil I und nicht indiziert,da ist doch klar dass die Leute irgendwie keinen Plan haben dort.Aber natürlich wurde wieder kräftig übertrieben und so ist im Beschlagnahmebeschluss u.a. auch die Rede von grausamen Folterungen  :algo:

@medienzensur:Bei Kill Bill kommts eben drauf an ob der auf DVD usw. FSK 18 bekommt oder nicht geprüft wird.Aber da Filme wie True Romance auch verschont wurden ist nichts unmöglich.

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Dr. STRG+C+V n0NAMe am 19 Januar 2004, 00:25:31
Hi !

@Zeromancer:
Alte beschlagnahmte Filme können nur von den Rechteinhabern wieder "entbeschlagnahmt" werden. Die müssen dazu nen Antrag stellen und den Film erneut prüfen lassen. Bei nem Freitag (3 oder 4) hatte das Paramount glaub ich versucht, aber das wurde wohl abgelehnt. Naja, da schaut man nur auf den Namen und weg isser.

Kill Bill wird vom Publisher schon mit ner KJ durchgeboxt und dann ist da nix mit Beschlagnahmen.


Gruß

n0NAMe
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: dekay am 19 Januar 2004, 00:52:22
Zitat von: medienzensurIn Deutschland ist es ja trotz des Zensurverbotes und der Kunstfreiheit (Art. 5 GG) möglich Medien zu beschlagnahmen, weil Sie gegen ein höheres Grundgesetz verstoßen - Die Würde des Menschen (Art. 1 GG), bin ich da richtig informiert?
Das ist in dieser Reihenfolge nicht völlig korrekt.

Achtung, Juristen-Klugscheiß-Modus an :wink: !

Die Vorgehensweise ist so:
1. Die Kunst ist frei (Art. 5 III 1 Grundgesetz -GG-).
2. Sie darf eingeschränkt werden durch u.a. den Jugendschutz (Art. 5 II GG).
3. Keinesfalls aber darf der Jugendschutz zur Zensur führen (Art. 5 I 3 GG).
Will sagen, dass das Zensurverbot -im Gegensatz zur Kunstfreiheit- kein Grundrecht ist, sondern eine sog. Schranken-Schranke (ja, heißt wirklich so bescheuert :wink: ). Der Jugendschutz ist eine sog. Schranke (eben für die eigentlich freie Kunst).

Der Begriff der Zensur wird dabei von der (fast) einhelligen Juristen-Meinung dabei nur als Vor-Zensur aufgefasst. D.h. im Klartext, dass Filme nur im Nachhinein vom Markt verbannt werden dürfen. Daher richtete sich die Beschlagnahme nur gegen bereits veröffentlichte Filme.
Ein sehr interessantes verfassungsrechtliches Problem wird sein, wenn ein Verleih der FSK einen neuen Film zur Kontrolle übergibt, diese die Freigabe verweigert, das Indizierungsverfahren einleitet und sogleich die Staatsanwaltschaft (StA) informiert, die daraufhin den § 131 StGB zieht. Das dürfte eigentlich nicht gutgehen (für die StA).
Schau mer ma.

Zum anderen hat sich durch die Änderung des § 131 auf jeden Fall ein juristischer Meinungsstreit erledigt. Es gab bisher zwei Meinungen.
Die eine hielt am ausdrücklichen Wortlaut fest, sodass zB Zombie-Filme im Prinzip nicht davon erfasst würden. Sie berief sich dabei u.a. auf besagtes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von vor etwa 20 Jahren, das hier oben erwähnt wird.
Die andere Ansicht weitete den Begriff "Mensch" bereits seit Jahren auch auf Zombies und ähnliches aus. Und seit dem 15.12.1999 ist sogar der Bundesgerichtshof (BGH) dieser (meiner Meinung nach falschen) Ansicht.
Juristisch ist die Sache für Staatsanwälte jetzt also durch die klärende Gestzesänderung sonnenklar, sie könnten in Zukunft ohne juristische Probleme in dieser Hinsicht durchgreifen.
Jura-Klugscheiß aus.

Wie das allerdings in der Praxis konkret aussehen wird, liegt immer an den einzelnen StAen - und im tiefen Bayern haben die vielleicht mehr Lust, sich um explizite Filme zu kümmern, als in Hamburg, wo die sicher wichtigere Dinge zu erledigen haben.
Will damit sagen, dass durch die Gesetzesänderung die Lage für die Verleiher etc. und damit auch uns Fans auf dem Papier ohne Zweifel schwieriger geworden ist. Wie die staatliche Praxis darauf reagiert -v.a. bei einem möglichen weiteren Vorfall a la Erfurt-, das wird sich zeigen...

dekay
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Deadite am 19 Januar 2004, 01:17:36
Zitat von: dekayWie das allerdings in der Praxis konkret aussehen wird, liegt immer an den einzelnen StAen - und im tiefen Bayern haben die vielleicht mehr Lust, sich um explizite Filme zu kümmern, als in Hamburg, wo die sicher wichtigere Dinge zu erledigen haben.
Wie ich diese Klischees liebe. :D Bei einem Blick in die Beschlagnahmungsliste lässt sich ganz leicht feststellen, wo bisher die meisten Filme beschlagnahmt worden sind. Eines zur Klarstellung: Es war nicht Bayern. Auch bei den Indizierungen spielt sich wesentlich mehr im Norden und Westen von Deutschland ab.

mfg Deadite
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Contagion am 19 Januar 2004, 02:02:34
Bochum, Karlsruhe, Aachen.

Sicher, in Panik ausbrechen lohnt NOCH nicht. Die Praxis wird's zeigen wie der Hase läuft. Ich vermute mal das noch einige Gesetze verschärft werden... Natürlich alles schon im Jahre 2001 oder früher geplant  :schwul: .

[AkteXVerschwörungstheorie/on]
Wahrscheinlich wird die FSK sich bei künftiger Vergabe der Alterskennzeichnung mehr an den Gesetzestext halten um so die Kennzeichung zu verweigern damit die AG's wieder eine beschäftigung haben, nach einen schönen ruhigen Jahr 2004.
[AkteXVerschwörungstheorie/off]

Zitat von: nONAMeKill Bill wird vom Publisher schon mit ner KJ durchgeboxt und dann ist da nix mit Beschlagnahmen.

So sicher ist das nicht. Nur weil die BPjM sich nur noch auf ungeprüfte Sachen stürzt bedeutet dies noch lange nicht das es keine Beschlagnahmungen mehr geben wird. Aber so sicher bin ich mir auch nicht, da man mir die Antwort verweigert *g* .

Ach ja, schöne grüße an FredKiller (B-i-R). Das Thema hatten wir beide ja schon  :respekt: .
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 19 Januar 2004, 13:17:49
Ist das eigentlich so,dass die BPJM monatlich alle Neuindizierungen der Liste B irgendwelchen AG's gibt,damit die das gleich prüfen? Würd mich mal interessieren.

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Deer Hunter am 19 Januar 2004, 14:11:39
Zitat von: n0NAMeBei nem Freitag (3 oder 4) hatte das Paramount glaub ich versucht, aber das wurde wohl abgelehnt.

Paramount hatte für Freitag 3 eine ungekürzte SPIO/JK Freigabe erhalten, aber sich dann doch nicht getraut den zu veröffentlichen. Denen war wohl das Risiko zu groß. So glaube ich war das.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Graveworm am 19 Januar 2004, 16:20:22
Soweit ich weiß, hatte die Spio zur Freitag der 13. Teil 3 und 4 DVD Release Zeit schon gar keine schon einmal beschlagnahmten inhaltsgleichen Filme mehr zur Prüfung zugelassen.

Ansonsten mache ich mir über die Erweiterung des 131er echt keinen Kopf. Ich glaube, dass Deutschland schon etwas liberaler geworden ist und es nur noch einige Amtsgerichte gibt, die echt alle 131er Neuauflagen kicken wollen.
Aber man wird es eh erst sehen.

Gruss
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 19 Januar 2004, 18:27:36
Das Gute ist immer noch,dass AGs jede Fassung einzeln beschlagnahmen müssen,so bleibt meistens immer noch eine gute DVD-Alternative aus dem Ausland.

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 19 Januar 2004, 19:15:48
Zitat von: GravewormSoweit ich weiß, hatte die Spio zur Freitag der 13. Teil 3 und 4 DVD Release Zeit schon gar keine schon einmal beschlagnahmten inhaltsgleichen Filme mehr zur Prüfung zugelassen.

Nein. Teil 3 ist WIRKLICH geprüft gewesen. Stand damals im Paramount-Forum auf DVD-Inside. Das Siegel IST ECHT. Die JK hatte sich damals also entweder plattreden lassen oder hat nicht mitbekommen, dass der alte Film tatsächlich beschlagnahmt ist. Menschen machen halt Fehler...

Dann hat laut DVD-Manager Nobst aber die Paramount-Geschäftsführung hier DOCH gekniffen, da die die Beschlagnahmung eben nicht aufheben konnten oder wollten (sicher ne Mischung aus beiden, da extrem mühsam, siehe Olli K.).

Teil 4 ist dann nicht mehr zur Prüfung eingereicht worden, das Siegel haben die wohl schon vorher draufgepappt. Hihihi...  w-)
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: dekay am 19 Januar 2004, 19:24:16
Zitat von: Deadite
Zitat von: dekayWie das allerdings in der Praxis konkret aussehen wird, liegt immer an den einzelnen StAen - und im tiefen Bayern haben die vielleicht mehr Lust, sich um explizite Filme zu kümmern, als in Hamburg, wo die sicher wichtigere Dinge zu erledigen haben.
Wie ich diese Klischees liebe. :D Bei einem Blick in die Beschlagnahmungsliste lässt sich ganz leicht feststellen, wo bisher die meisten Filme beschlagnahmt worden sind. Eines zur Klarstellung: Es war nicht Bayern. Auch bei den Indizierungen spielt sich wesentlich mehr im Norden und Westen von Deutschland ab.

mfg Deadite

Ich liebe diese Klischees auch  :D !
Deswegen bring ich sie auch immer wieder  :wink: !
Die Beschlagnahmungen und Indizierungen aus den anderen Bundesländern kommen bestimmt alle von zugereisten Bayern :mrgreen: !
Arbeiten alle beim AG Tiergarten, im tiefsten Preussen, und lästern dann am Wochenende im heimatlichen Traunstein drüber ab :twisted: .

Im Ernst: Dieser ganze Beschlagnahmungsindizierungsverbotszensurwahn ist typisch deutsch. In meinem Strafgesetzbuch-Kommentar zum § 131 steht sogar ausdrücklich drin, dass die Vorschrift so ziemlich einzigartig in der Welt ist. Was das bedeutet, hat der Kommentator allerdings nicht erkannt: Dass der Paragraph unwürdig für ein demokratisches Land ist. Überhaupt fährt er die harte Auslegungslinie. War schon immer überzeugt, dass Zombies drunter fallen, da die Gegenmeinung "die Realitäten auf dem Videomarkt verkennt".
Ach ja, der Kommentator heißt Thomas Fischer, ist Richter am BGH in Karlsruhe und Honorarprofessor in: München.

dekay, der mit Bayern in der Regel sehr gut auskommt
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Graf Zeppelin am 20 Januar 2004, 11:41:48
Ich hoffe nur, dass diese Wichte von den AGs versuchen, BLADE, FDTD etc. zu beschlagnahmen, damit endlich auch der letzte hier in diesem Land aufwacht und merkt in was für einem scheiss Zensurstaat er lebt.

Ich würde mir den Arsch ablachen wenn Kill Bill beschlagnahmt würde, schon allein wegen den geilen Reportagen, Reaktionen etc. dazu.

Aber solche Filme trauen die von den AGs sich bestimmt nicht anzurühren, steckt zuviel Kohle dahinter und es gibt zu viele Zeugen (= Menschen die den Film gesehen haben).
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: flesh am 20 Januar 2004, 11:46:03
Zitat von: Graf ZeppelinIch hoffe nur, dass diese Wichte von den AGs versuchen, BLADE, FDTD etc. zu beschlagnahmen, damit endlich auch der letzte hier in diesem Land aufwacht und merkt in was für einem scheiss Zensurstaat er lebt.

Sinnlos auch aus dem Grund, dass die besagten Filme mittlerweile eh schon jeder besitzt, dem was daran liegt. Von daher steigt dann höchstens der (individuelle) Sammlerwert w-)
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 20 Januar 2004, 14:09:28
Ja,bei Medal of Honor:Underground und Unreal Tournament finde ich bringen die Indizierungen mittlerweile nichts mehr! Die Spiele waren so lange erhältlich,dass sie jeder der gerne Ego-Shooter spielt zu 100% haben dürfte!

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: uk501 am 24 Januar 2004, 16:58:44
ich würde dazu einfach sagen ich glaube nicht das überhaupt noch ein film der älter als baujahr 2000 ist verboten wird

solche filme werden nichtmehr gedreht

und eigentlich ist es doch egal ob die jetzt die xte fassung von tanz der teufel oder einen zombieschinken verbieten

die hat ja eh schon jeder gesehen
und die uncut dvds uder vhs gab es immer , wird es immer geben
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Hallenbeck am 24 Januar 2004, 22:13:59
Zitat von: uk501

...solche filme werden nichtmehr gedreht...

Hi!
Wobei ich finde, dass manche 16er in letzter Zeit fast schon heftiger sind, als irgendwelche 18er...Obwohl, wenn ich mir es recht überlege, die FSK war schon immer merkwürdig in diesen Dingen...

Hallenbeck
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 24 Januar 2004, 23:51:43
Zitat von: Hallenbeck
...solche filme werden nichtmehr gedreht...

Wobei ich finde, dass manche 16er in letzter Zeit fast schon heftiger sind, als irgendwelche 18er...

Hallenbeck

Nenn mal ein Beispiel dafür.

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Snake Plissken am 25 Januar 2004, 00:10:48
ZitatHallenbeck hat folgendes geschrieben::

...solche filme werden nichtmehr gedreht...

Wobei ich finde, dass manche 16er in letzter Zeit fast schon heftiger sind, als irgendwelche 18er...

Hallenbeck


Nenn mal ein Beispiel dafür.

Wo warst du die letzten 2 Jahre?
Gerade läuft Hauntedt Hill, der ist deftiger als TCM 1.
Oder Wrong Turn

Snake
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 25 Januar 2004, 03:11:05
Haunted Hill kenne ich.Aber TCM 1 kann man in Sachen Gewaltdarstellung ja auch relativ schnell überbieten,weil sich in diesem Film der Horror im Kopf abspielt  :respekt: Haunted Hill hab ich vor 1 Jahr mal auf DVD gesehen,bin damals aber irgendwo in der Mitte eingepennt,wurd da nicht jemand geköpft?

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Snake Plissken am 25 Januar 2004, 03:14:59
Zitat.Aber TCM 1 kann man in Sachen Gewaltdarstellung ja auch relativ schnell überbieten,weil sich in diesem Film der Horror im Kopf abspielt

Das spielt in dem Fall wohl keine Rolle, TCM ist beschlagnahmt, TROTZ des "Kopfhorrors" und es gab in den letzten Jahren einige 16er, die um einiges blutiger waren. Darum ging es.

Snake
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Captain_Chaos.ONE am 25 Januar 2004, 04:18:43
Zitat von: ZeromancerHaunted Hill hab ich vor 1 Jahr mal auf DVD gesehen,bin damals aber irgendwo in der Mitte eingepennt,wurd da nicht jemand geköpft?

Z3ro

Den Film den DU meinst (wo einer gekoepft wurde) war Das Geisterschloss (http://www.ofdb.de/view.php?page=film&fid=1893). Aber das war genau sone miese Gurke wie Haunted Hill :scarface:

Aber Haunted Hill fand ich fuer nen 16er auch schon teilweise ziemlich heftig. Aber noch grausamer war dieser billige CGI-Geist am Ende  :schwul:  :algo:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: flesh am 25 Januar 2004, 04:36:31
Final Destination 1+2
Dog Soldiers
13 Geister
Gladiator
...
Alles 16er mit teils sehr derben Effekten, die so manchen 18er in den Schatten stellen. Und das sind nur ein paar Beispiele.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: psychopaul am 25 Januar 2004, 11:32:42
Es kommmt halt nicht nur auf den Splatter/Blut-effekt an.
TCM is halt,obwohl nix gezeigt wird,so verstörend,daß man wohl eher nen Schaden davonträgt,als bei irgendwelchen Kopfabhackszenen in einem Fungrusel.

Deshalb is der Film zurecht verboten und sollte von niemandem angesehen werden. :algo:

P.S. Der erste Absatz is wirklich ernst gemeint.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Nerf am 25 Januar 2004, 12:37:01
Es geht das Gerücht, daß der damalige reißerische Videotitel "Ketten-Sägen-Massaker" auch nicht ganz unschuldig an der Bechlagnahme war... ;)
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 25 Januar 2004, 12:41:40
Stimmt es eigentlich,dass so etwas ähnliches echt mal in Texas passiert ist? Man liest und hört es überall,aber genaue Fakten gibts nirgends.Und klar ist TCM 1 verstörend,aber bei TCM 2 dagegen trifft dies kaum mehr zu und da kann ich die Beschlagnahme nicht nachvollziehen.Es gibt ein wenig mehr Blut,aber der Film ist teils zu witzig gemacht.Der Rohschnitt wär ne Beschlagnahme wert  :respekt:

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Hackfresse am 25 Januar 2004, 12:44:10
NEIN!!!!!

Die TCM-Story ist an Ed Gein angelehnt.

Infos zu einigen Killern: www.leichenberg.de
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: psychopaul am 25 Januar 2004, 12:44:42
Zitat von: NerfEs geht das Gerücht, daß der damalige reißerische Videotitel "Ketten-Sägen-Massaker" auch nicht ganz unschuldig an der Bechlagnahme war... ;)

Naja,aber angeschaut wird der Film schon,bevor man ihn beschlagnahmt,oder?Da hätte man zumindest den Titel ja ändern können.

Wie auch immer,mir is das ganze schon dermaßen egal.Wie uk schon sagte:heutzutage is zum Glück eh schon alles uncut zu haben. :twisted:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Alien Warrior am 25 Januar 2004, 17:55:26
Zitat von: psychopaulNaja,aber angeschaut wird der Film schon,bevor man ihn beschlagnahmt,oder?

Naja, bei der Beschlagnahme der VPS-Fassung von DotD scheint das ja auch nicht geschehen zu sein... Du musst halt bedenken, dass beim Procedere der Beschlagnahmung meist schlicht und ergreifend die Willkür im Vordergrund steht, wie häufig frei erfundene Passagen in diversen Beschlagnahmebeschlüssen aufzeigen. Da kann der Filmtitel als Vorwand schon durchaus genügen...

Mal eine rein hypothetische Frage: Wie hoch schätzt ihr die Gefahr ein, dass sich die Beschlagnahmewelle, wie sie Horrorfilmen wiederfahren ist, bei Actionfilmen wiederholt? Bei einigen Genrevertretern würde ich nämlich durchaus die Behauptung aufstellen, dass sie in Sachen Gewaltdarstellung dem Horrorgenre nicht viel nachstehen. Ich will ja nicht das Schwarze an die Wand malen, aber könnte die Ausweitung des §131 nicht der Startschuss für eine erneute "Säuberungsaktion" sein?
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Anime-BlackWolf am 25 Januar 2004, 18:30:51
Zitat von: Alien WarriorIch will ja nicht das Schwarze an die Wand malen, aber könnte die Ausweitung des §131 nicht der Startschuss für eine erneute "Säuberungsaktion" sein?

HEUTE sind die Filmlobbyisten MÄCHTIG, DVD- und Videoverkäufe sind in die Höhe geschossen, Multimedia ist ein fester Wirtschaftskreis in Deutschland.

SOLLTEN die was abschiessen, werden sich die Labels diesmal WEHREN. Und diesmal gibt es auch sowas wie den EU-Gerichtshof, der von denen zu Rate gezogen werden kann. Das sind GANZ andere Voraussetzungen als früher, wo sogar VCL als Billiglabel teilweise erfolgreich in solchen Sachen war.

Schließe mich voll und ganz UK501 an. Die Zeiten haben sich KLAR zum positiven geändert und die Zeit der WIRKLICH BÖSEN Filme ist vorbei.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Alien Warrior am 25 Januar 2004, 20:05:26
Zitat von: Anime-BlackWolfHEUTE sind die Filmlobbyisten MÄCHTIG, DVD- und Videoverkäufe sind in die Höhe geschossen, Multimedia ist ein fester Wirtschaftskreis in Deutschland.

SOLLTEN die was abschiessen, werden sich die Labels diesmal WEHREN. Und diesmal gibt es auch sowas wie den EU-Gerichtshof, der von denen zu Rate gezogen werden kann. Das sind GANZ andere Voraussetzungen als früher, wo sogar VCL als Billiglabel teilweise erfolgreich in solchen Sachen war.

Allerdings gab es auch Fälle, in denen sogar Major-Labels vor der Staatsanwaltschaft zu Kreuze gekrochen sind, wie z.B. Warner und CIC. Beide Labels kann man nun wahrlich nicht als kleine Fische bezeichnen, auch nicht vor dem DVD-Zeitalter. Je größer der Marktanteil des Labels ist, desto mehr sind sie auf ihr Image fixiert, und sind daher eher bereit, einen Filmtitel wieder vom Markt zu nehmen, als dass sie bis zum EU-Gerichtshof marschieren, und dann womöglich aufgrund des Imageschadens in Deutschland große Marktanteile einbüßen müssen. Es leuchtet mir schon ein, dass die Filmlobby inzwischen mächtig genug wäre, einem Beschlagnahmeverfahren die Stirn zu bieten, doch gerade bei den Majors habe ich so meine Zweifel, ob sie denn auch wirklich dazu bereit wären.

Edit: Und was die "bösen Filme" angeht, sollte man das Ganze im zeitlichen Kontext betrachten. Was hätte man wohl in Deutschland mit NBK angestellt, wäre er kurz vor Erfurt im Kino angelaufen? Die Toleranzschwelle der Öffentlichkeit gegenüber Gewaltakten in Film und Medien ist doch wohl deutlich gesunken, daher dürften nach aktueller Definition mehr Filme unter die Sparte "böser Film" fallen, als diese ganzen Italo-Trasher. Ich würde die Situation mit Vorsicht genießen.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zero 7 am 25 Januar 2004, 20:26:01
man is das in Deutschland alles zum  :holsten:  ! Das man noch nich mal FSK 18 Artikel bei amazon kaufen kann. Und jetzt noch der Mist mit xuggler.de wo man 5.50€ Porto!!! bezahlen muss um nen FSK 18 Film zu bekommen und bei Filmundo wirds bald nicht anders sein...
Man hat´s als Horror Fan in Dtl. echt nicht einfach!  :(

In England kann man ganz einfach über amazon.co.uk fast alles bestellen  :P Zum Beispiel Dawn of the dead, TCM, Tanz der Teufel 1-3. In Dtl. wird bald jeder vierte Film im TV geschnitten. Gestern zum Beispiel wieder; Goldfinger! Wie kann man so einen Film nur schneiden?!  :anime:

Vielleicht wird es eines Tages auch wieder besser für Dtl. aussehen... dann können wir uns Maniac über amazon.de bestellen  w-)
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Snake Plissken am 25 Januar 2004, 22:27:34
ZitatGestern zum Beispiel wieder; Goldfinger! Wie kann man so einen Film nur schneiden?!  
War der überhaupt geschnitten?
Die Szene am Ende mit der Tresortür (die auf den ÖR-Sendern fehlt) war zumindest drin.

Ansonsten hat du zwar im allgemeinen recht, aber mir bleibt trotzdem nur der Spruch: "Heul doch"

Snake
EDIT: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1446&vid=86951
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 26 Januar 2004, 13:43:47
Wir können noch so viel über das Thema diskutieren,aber wir können nichts daran ändern,das müssen wir einsehen.Wir können nur warten,zuschauen und hoffen,dass Deutschland mal ein komplett anderes Land wird und die BPJM abgeschafft wird.Wieso haben wir auch bloß das Pech in Deutschland zu sein,andere Länder sind zwar nicht unbedingt besser,aber da gibts keine BPJM und Filme laufen ,wie ich denke,wesentlich freizügiger im TV.Es wurde auch lange,lange Zeit kein neuer Film beschlagnahmt,nur Fassungen von alten beschlagnahmten Filmen.Und die Zombie- und Kannibalenwelle ist schließlich im Großen und Ganzen um,somit haben die Behörden ein Problem weniger.Allerdings könnte ich mir vorstellen,dass wenn bald Braindead 2 oder sowas ähnliches kommen würde die Beschlagnahmewelle wieder losgehen würde.Bin ja vor allem mal gespannt auf das Dawn of the Dead-Remake,wobei ich das TCM-Remake und vor allem Freddy vs. Jason scheiße finde,da das 70er/80er-Flair einfach fehlt.



Z3ro


p.s.:Leute,ihr seid eiskalte Engel  w-)
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: tie am 26 Januar 2004, 13:53:58
Zitat von: Zeromancer
Zitat von: Hallenbeck
...solche filme werden nichtmehr gedreht...

Wobei ich finde, dass manche 16er in letzter Zeit fast schon heftiger sind, als irgendwelche 18er...

Hallenbeck

Nenn mal ein Beispiel dafür.

Z3ro

Sleepy Hollow
Im Kino FSK 12.
Ich war mit meiner damalig 12 jährigen Schwester drin und musste den Film zwischendurch verlassen.
Das war glaub ich der grösste Fehlschlag der FSK in Richtung laue Freigabe.
Begründung war: Köpfen ist nicht mehr Zeitgemäss :algo:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Roughale am 26 Januar 2004, 14:32:35
Zitat von: ZeromancerBin ja vor allem mal gespannt auf das Dawn of the Dead-Remake,wobei ich das TCM-Remake und vor allem Freddy vs. Jason scheiße finde,da das 80er-Flair einfach fehlt.

Z3ro

Darauf bin ich auch sehr gespannt, besonders, wenn das DOTD Remake in der versprochenen Unrated Fassung wirklich so wird, wie versprochen...

Apropos: Den Originalen von TCM und DOTD fehlt auch das 80er Jahre Flair, beide sind aus den 70ern  :algo:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Eric am 26 Januar 2004, 15:05:38
Zitat von: Roughale

Apropos: Den Originalen von TCM und DOTD fehlt auch das 80er Jahre Flair, beide sind aus den 70ern  :algo:

NEIN,
da ZERO immer A-HA, PET SHOP BOYS und WHAM zu den Horrorklassikern hört, hat er schon Recht mit SEINEM 80er Jahre Flair. hahaha

SORRY, musste sein.


MFG


ERIC  :dodo:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Dr. Phibes (Buurman) am 26 Januar 2004, 15:13:07
Endlich habe ich wieder was neues für meine Sig! :mrgreen:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Nerf am 26 Januar 2004, 15:52:42
Zitat von: ZeromancerWir können noch so viel über das Thema diskutieren,aber wir können nichts daran ändern,das müssen wir einsehen.Wir können nur warten,zuschauen und hoffen,dass Deutschland mal ein komplett anderes Land wird und die BPJM abgeschafft wird.

Die BPjM ist NICHT für Beschlagnahmen zuständig und überdies wie ich finde eine im Grunde sinnvolle Institution. Es gibt einfach Sachen, die nicht in Kinderhände gehören, allerdings sollte man dann auch Erwachsenen den Zugang nicht erschweren oder unmöglich machen, wie dies teilweise der Fall ist.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 26 Januar 2004, 16:59:56
Dazu sage ich nur:  :algo:

Na gut hab jetzt die falschen Beispiele für die 80er genannt ;)

Und dass die BPJM nicht beschlagnahmt sondern Amtsgerichte ist mir bewusst.

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Kingpin am 26 Januar 2004, 17:04:11
Zitat(...) und überdies wie ich finde eine im Grunde sinnvolle Institution.  Es gibt einfach Sachen, die nicht in Kinderhände gehören (...)
Nur wird 1. genau das durch die BPjM nicht verhindert, und 2. funktioniert das übrige komischerweise in allen anderen Ländern der Welt ohne Erwachsenen- und Unternehmerdiskriminierung und -kriminalisierung, sowie wissentliche, vorsätzliche staatliche Geschäftschädigung unter dem Deckmantel des Rechtsstaats sehr gut - wieso nur!? Die BPjM ist somit eine der überflüssigsten Institutionen in der Geschichte der Menschheit.
Wäre ja schon schön, wenn man ihre Tätigkeit auf rassistisches Material usw. eingrenzen würde, was ja mit dem neuen JuSchG mit der darin enthaltenen Eingrenzung möglicher Indizierungen auf nicht gekennzeichnete Medien zumindest teilweise gelungen ist - fragt sich nur, wie lange das so bleiben wird. :andy:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zero 7 am 26 Januar 2004, 17:31:41
Zitat von: Snake Plissken
ZitatGestern zum Beispiel wieder; Goldfinger! Wie kann man so einen Film nur schneiden?!  
War der überhaupt geschnitten?
Die Szene am Ende mit der Tresortür (die auf den ÖR-Sendern fehlt) war zumindest drin.

Ansonsten hat du zwar im allgemeinen recht, aber mir bleibt trotzdem nur der Spruch: "Heul doch"

Snake
EDIT: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1446&vid=86951

Sorry aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher das er geschnitten war hatte ihn mir zufällig einen Tag davor auf DVD angesehen...

-Der Tod in der Badewanne war definitiv kürzer

Über die Tresor Szene weiß ich leider nicht da ich auf Toilette war :(
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Snake Plissken am 26 Januar 2004, 18:15:29
Wozu hatte ich denn den Ofdb-Link eingefügt?
Die Nachmittags-Wdh war geschnitten, aber am abend davor (Samstag) lief er ungeschnitten um 20.15.
Im krassen Gegensatz zu den schwulen ÖR-Sendern, die ihn NUR geschnitten zeigen.

Snake
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 26 Januar 2004, 18:17:47
Zitat von: Kingpin
Zitat(...) und überdies wie ich finde eine im Grunde sinnvolle Institution.  Es gibt einfach Sachen, die nicht in Kinderhände gehören (...)
Nur wird 1. genau das durch die BPjM nicht verhindert, und 2. funktioniert das übrige komischerweise in allen anderen Ländern der Welt ohne Erwachsenen- und Unternehmerdiskriminierung und -kriminalisierung, sowie wissentliche, vorsätzliche staatliche Geschäftschädigung unter dem Deckmantel des Rechtsstaats sehr gut - wieso nur!? Die BPjM ist somit eine der überflüssigsten Institutionen in der Geschichte der Menschheit.
Wäre ja schon schön, wenn man ihre Tätigkeit auf rassistisches Material usw. eingrenzen würde, was ja mit dem neuen JuSchG mit der darin enthaltenen Eingrenzung möglicher Indizierungen auf nicht gekennzeichnete Medien zumindest teilweise gelungen ist - fragt sich nur, wie lange das so bleiben wird. :andy:

Da stimm ich dir zu,die BPJM ist vielleicht eine gute Idee,sie geben sich auch Mühe,aber die Umsetzung hat viele Lücken.Zu viele ...


Z3ro
Titel: A funny Day
Beitrag von: SAL am 29 Januar 2004, 09:33:13
Schonmal aufgefallen das neue Gesetze oder son schrott
(fast) immer am 1.4 in kraft treten?

Da versucht wohl jemand witzig zu sein.......
Titel: Re: A funny Day
Beitrag von: Contagion am 29 Januar 2004, 15:52:13
Zitat von: klit_kommanderSchonmal aufgefallen das neue Gesetze oder son schrott
(fast) immer am 1.4 in kraft treten?

Da versucht wohl jemand witzig zu sein.......

Du wirst lachen: Auch die Bundeswehr zieht am 1.4. die Wehrpflichtigen (glaube alle vier Monate zum ersten hin) ein.

Nur haben die wenigsten auf dem Schreiben ein APRIL,APRIL stehen gehabt.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Hasenbein am 30 Januar 2004, 11:38:13
Denkt doch mal darüber nach! Wenn man bei der 4 eine Zahl abzieht und bei der 1 eine Zahl hinzufügt, entsteht die 23 !
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Käsedetektiv am 30 Januar 2004, 11:48:11
Zitat von: HasenbeinDenkt doch mal darüber nach! Wenn man bei der 4 eine Zahl abzieht und bei der 1 eine Zahl hinzufügt, entsteht die 23 !

Ooh Mann  :P
jetzt kommen die großen verschwörungstheoretiker ans tageslicht lol,
aus was ma nicht alles die Zahl 23 machen kann...

(--> muss ich einfach mal loswerden da mein Nachbar total spinnt auf die Illuminaten und mich keinen Tag damit in Ruhe lässt)

mfg

Dreee
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Roughale am 30 Januar 2004, 12:35:45
und dann haben 23 und 131 auch noch dieselbe Quersumme von 5  :algo:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: medienzensur am 30 Januar 2004, 13:13:46
Die Quersumme vom 1. April ist ebenfalls 5 :kenny08:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Dr. Phibes (Buurman) am 30 Januar 2004, 13:33:01
Ich errechne gerade, dass der Thread bald zu ist, wenn es so weiter geht.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: CountWotan am 31 Januar 2004, 10:19:40
Unser gesamtes Rechtssystem ist doch sowieso von Fehlern durchsiecht. Warum sollte man sich darum kümmern? Hat man bisher doch auch nicht. Ich finde es sogar schön, daß ich meine kriminelle Ader auf diese Weise ausleben kann, dann brauche ich nicht auf die Straße zu gehen und morden oder rauben.

Wer sich heute Harry Potter in der längeren Schweizer Fassung importiert, die eben nicht nach deutschem Recht geprüft ist, macht sich schließlich nach selbigem auch schon strafbar.


http://www.carookee.com/forum/BLOODZINE
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Lucker am 31 Januar 2004, 15:56:04
Zitat von: Dr. PhibesIch errechne gerade, dass der Thread bald zu ist, wenn es so weiter geht.

Genau dasselbe habe ich rausbekommen, als ich grad nachgerechnet habe.
:anime:
Greetings Lucker
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Burny am 9 Februar 2004, 10:53:27
- Deutschland ist nicht das einzige Zensurland, die Schweiz ist noch schlimmer und bürokratischer, ein Gesetzesartikel existiert da auch, und der Besitz von gewissen Horrorfilmen (keiner weiss von Welchen) ist auch strafbar, glaub ich..

- von den DVD-Beschlagnahmungen habe ich nicht viel mitbekommen, da waren die Herren von der Prüfstelle ja ziemlich fleissig...
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Zeromancer am 9 Februar 2004, 11:34:48
Dass die Schweiz mehr auf Zensur setzt als Deutschland glaube ich nicht,alleine wegen des Senders SF1.Wenn da SST,Scarface,Last Boy Scout,Nightmare on Elm Street,Düstere Legenden 2,Universal Soldier,Harte Ziele,usw. schon uncut kommt kannst du uns hier nicht sagen dass es in der Schweiz noch härter ist.Unser Fernsehen würd sich so etwas nicht getrauen.Außerdem sah ich bei meinem letzten Schweizbesuch Spiele wie RTCW oder Max Payne noch öffentlich in den Regalen(wenn ich mich nicht täusche sogar ab 16) ausliegen.Das sind alles feine Unterschiede.Und als letzten Unterschied will ich noch die BPJM nennen.Diese existiert in der Schweiz NICHT und wenn du dir die Statistik der indizierten Videofilme mal so anschaust...so viele Filme dürft ihr mehr bei euch in den Regalen ausliegen haben.

Z3ro
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Freddy Voorhees am 9 Februar 2004, 12:57:00
Allgemein gesehen ist die Schweiz sicher nicht schlimmer. Es dürfen ja alle in Deutschland indizierten und beschlagnahmte Filme ausgestellt und verkauft werden.
Nur wenn man einen gewaltverherrlichenden Film vom Ausland in die Schweiz importiert gibts grossern Ärger :!:
Dawn of the Dead darf man zB in nem Laden kaufen oder online in nem schweizer-shop bestellen, importiert man aber diesen ist mit ner Gerichtsverhandlung und ner riesen Buse zu rechnen. Beschlagnahmte Filme gibts aber praktisch keine. Es gibts Ausnahmen wie der schweizer Amateur Splatter "Blutgeil" und auch "Züri Gmetzlete" weil die schweizer Polizei gedemüdigt wird  :doof:  :roll:

Eigentlich totaler Schwachsinn  :wall:  :drphibes:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Burny am 9 Februar 2004, 14:55:21
@Freddy Voorhees
stimmt schon und deshalb; setz ich mal als Übertitel das Thema: Willkür

Der Artikel 135 (Brutalo-Artikel) unterscheidet sich nicht gross vom deutschen Gesetzesartikel. Es gab zusätzlich diverse Vorfälle, wo Privatpersonen wegen Besitz mit Geldbussen bestraft wurden.
Es existiert keine offizielle Beschlagnahmungsliste, (Die Gründe dafür kann man sich vorstellen... ich komme auf 2) nur eine empfohlene deutsche Liste liegt bei den Polizei vor.
Hingegen liegt die Altersgrenze bei 16, und SF1 hatte bis jetzt keine Mühe, die ungeschnittenen Filme zu zeigen.
Wer oder Was gegen diesen Gesetzesartikel verstösst weiss niemand (!)  

und noch @Zeromancer: Ich habe nicht geschrieben, dass es in der Schweiz -härter- ist, und -dass die Schweiz mehr auf Zensur setzt als Deutschland- habe ich damit auch nicht gemeint, sondern dass die ganze Angelegenheit viel unsicherer und unüberblickbarer ist als in der BRD.. hätte mich genauer ausdrucken müssen, sorry  :oops:
Dass in der Schweiz keine FSK, BPjM und JK existieren ist mir schon klar, deshalb hab ich auch einen Absatz zwischen den 2 Sätzen gemacht ;)

Nachtrag:
Zitat von: Freddy VoorheesEs dürfen ja alle in Deutschland indizierten und beschlagnahmte Filme ausgestellt und verkauft werden.
bis du dir da sicher? Die Lieferanten der schweizer Videotheken bekommen regelmässig eine Liste von Filmen, die sie nicht importieren dürfen
Zitat von: Freddy VoorheesNur wenn man einen gewaltverherrlichenden Film vom Ausland in die Schweiz importiert gibts grossern Ärger :!:
Wer kann das denn überprüfen?
Zitat von: Freddy VoorheesDawn of the Dead darf man zB in nem Laden kaufen oder online in nem schweizer-shop bestellen, importiert man aber diesen ist mit ner Gerichtsverhandlung und ner riesen Buse zu rechnen.
Warum?  
Und wer entscheidet mit welchen Kriterien?

komische Bestimmungen :|
aba is halt so, naja was solls :wall:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Snake Plissken am 9 Februar 2004, 18:26:20
ZitatDer Artikel 135 (Brutalo-Artikel) unterscheidet sich nicht gross vom deutschen Gesetzesartikel. Es gab zusätzlich diverse Vorfälle, wo Privatpersonen wegen Besitz mit Geldbussen bestraft wurden.

Stimmt schon. Soweit sind wir hier in D wenigstens noch nicht, das man allein für den Besitz von TdT blechen muss.

Snake
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Freddy Voorhees am 10 Februar 2004, 17:35:52
@Burny ja bin mir in allen Punkten sicher. In meiner Stadt steht in fast jedem kleineren Laden Bad Taste, Re-Animator, Bullet in the Head usw. In den grösseren wie Media Markt trifft man Tanz der Teufel, Day of the Dead usw an..

Ich hab die Ittenbach Box aus Österreich bestellt. Der Zoll hat sie abgefangen und (laut aussage) zusammen mit der Polizei angeschaut und danach als gewaltverherlichend eingestuft und vernichtet.

Von Bestrafungen bei Privatpersonen hab ich allerdings noch nie was gehört :S
Wenn ja jeder Schweizer Shop die Filme anbietet warum dürfte man die dann ned besitzen?  :roll:

Top 3 der deutschsprachigen Filmländer desshalb:

1. Österreich
2. Schweiz
3. Deutschland[/quote]
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Burny am 10 Februar 2004, 18:12:46
Ich glaube schon, dass du Recht hast.
Hab noch ein paar zynisch klingende Fragen, es muss einfach sein  :) , denn die Bestimmungen sind mehr als lückenhaft..

Zitat von: Freddy Voorhees
Ich hab die Ittenbach Box aus Österreich bestellt. Der Zoll hat sie abgefangen und (laut aussage) zusammen mit der Polizei angeschaut und danach als gewaltverherlichend eingestuft und vernichtet
Seit wann gibts bei der Polizei denn Filmexperten? :|
Wo wird die Grenze zwischen -gewaltverherrlichend- und -nicht verherrlichend- gezogen?
Hat die Polizei die Filme oder nur die Cover angeschaut?  
Zitat von: Freddy Voorhees
Von Bestrafungen bei Privatpersonen hab ich allerdings noch nie was gehört :S
Wenn ja jeder Schweizer Shop die Filme anbietet warum dürfte man die dann ned besitzen? :roll:
Das hat sich ein Bekannter auch gefragt, als die Filme beim Zoll konfisziert wurden, musste aber dennoch blechen. Es hat nämlich keinen interessiert, dass die Filme auch bei CeDe und bei weiteren schweizer Shops zu finden sind.
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Freddy Voorhees am 10 Februar 2004, 21:39:55
Zitat von: BurnyIch glaube schon, dass du Recht hast.
Hab noch ein paar zynisch klingende Fragen, es muss einfach sein  :) , denn die Bestimmungen sind mehr als lückenhaft..

Zitat von: Freddy Voorhees
Ich hab die Ittenbach Box aus Österreich bestellt. Der Zoll hat sie abgefangen und (laut aussage) zusammen mit der Polizei angeschaut und danach als gewaltverherlichend eingestuft und vernichtet
Seit wann gibts bei der Polizei denn Filmexperten? :|
Wo wird die Grenze zwischen -gewaltverherrlichend- und -nicht verherrlichend- gezogen?
Hat die Polizei die Filme oder nur die Cover angeschaut?  
Zitat von: Freddy Voorhees
Von Bestrafungen bei Privatpersonen hab ich allerdings noch nie was gehört :S
Wenn ja jeder Schweizer Shop die Filme anbietet warum dürfte man die dann ned besitzen? :roll:
Das hat sich ein Bekannter auch gefragt, als die Filme beim Zoll konfisziert wurden, musste aber dennoch blechen. Es hat nämlich keinen interessiert, dass die Filme auch bei CeDe und bei weiteren schweizer Shops zu finden sind.

Eben weil er sie Importiert hat.. Wenn er die Filme bei CeDe bestellt hätte kein Problem.  :ladys:
Das Mit den Bullen kommt mehr als seltsam rüber. Zitat: "Die Schlimmste Szene war als einem die Gedärme aus seinem Bauch entnommen wurde"
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Burny am 11 Februar 2004, 15:00:48
Musstest du was draufzahlen??
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Freddy Voorhees am 11 Februar 2004, 17:22:32
Zitat von: BurnyMusstest du was draufzahlen??

Also wie jetzt?

Ich musste 500 Fr. (!!!) Busse bezahlen. Die Box wurde vernichtet.  :drphibes:
Titel: Paragraph 131 StGB verschärft
Beitrag von: Burny am 11 Februar 2004, 18:06:56
gab's einen Eintrag ins Strafregister?

mit welchem Recht beschlagnahmt die Polizei Privatware, davon steht nix im Brutalo-Artikel? :| (naja nicht explizit)

siehstu, sowas würde in Deutschland nicht passieren.. :anime:
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