Wo ist der Unterschied? Gibt es überhaupt "normale" (ausser Filme aus der Nazi Szene oder Kinderpornos) Filme die verboten sind?
Hi,
als Beispiel für "normale" Filme (eben alles ausser Nazipropaganda oder Kinderpornos) könnte man als bekannteste Vertreter Braindead, Nightmare Concert, TCM2, oder Tanz der Teufel erwähnen.
Ne komplette Liste gibts hier:
http://www.bpjm.com/start.htm
Jay
Zitat von: JayHi,
als Beispiel für "normale" Filme (eben alles ausser Nazipropaganda oder Kinderpornos) könnte man als bekannteste Vertreter Braindead, Nightmare Concert, TCM2, oder Tanz der Teufel erwähnen.
Ne komplette Liste gibts hier:
http://www.bpjm.com/start.htm
Jay
Die sind doch "nur" beschlagnahmt und eben nicht verboten... oder ist das das gleiche?
Nein, ist es nicht.
Der Unterschied ist, dass bei Kinderpornos richtigerweise auch der Besitz schon strafbar ist.
Bei §131er Filmen ist das nicht der Fall. Da ist bloß die Verbreitung verboten: Verleih, Verkauf, öffentliche Vorführung,etc.pp.....
Hättest du aber mit der Suchfunktion und einem Blick auf www.bpjm.com ganz leicht selber rausfinden können.
Und beachten sollte man auch dass es nicht nur beschlagnahmt sondern auch eingezogen gibt,wobei man Beschlagnahmen von irgendwelchen Videoversionen wieder aufheben kann,bei Einziehungen werden die Dinger dann(soweit ich es verstanden habe) ,wenn die Einziehungen rechtskräftig sind,vernichtet,bzw. halt das Master,damit man keine weiteren Kopien mehr machen kann.
Z3ro
Zitat von: ZeromancerUnd beachten sollte man auch dass es nicht nur beschlagnahmt sondern auch eingezogen gibt,wobei man Beschlagnahmen von irgendwelchen Videoversionen wieder aufheben kann,bei Einziehungen werden die Dinger dann(soweit ich es verstanden habe) ,wenn die Einziehungen rechtskräftig sind,vernichtet,bzw. halt das Master,damit man keine weiteren Kopien mehr machen kann.
Z3ro
das war doch bei tcm 2 auch so, dass der eingezogen wurde, oder?
denn das boot hat eine neue synchro.
Zitat von: ZeromancerUnd beachten sollte man auch dass es nicht nur beschlagnahmt sondern auch eingezogen gibt,wobei man Beschlagnahmen von irgendwelchen Videoversionen wieder aufheben kann,bei Einziehungen werden die Dinger dann(soweit ich es verstanden habe) ,wenn die Einziehungen rechtskräftig sind,vernichtet,bzw. halt das Master,damit man keine weiteren Kopien mehr machen kann.
Z3ro
bei BPJM.com steht folgendes:
"Wird die Einziehung angeordnet, geht das Eigentum an den eingezogenen Gegenständen auf den zuständigen Landesfiskus über. Er hat Bundes- und Landeskriminalämter mit Beweis- und evtl. Forschungsstücken zu versorgen, im übrigen die Vernichtung gemäss Strafvollstreckungsordnung durchzuführen. Zugleich wird angeordnet, dass die zur Herstellung der Schriften gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen unbrauchbar gemacht werden."
ist u.a. mit burning moon passiert... dank dem film hatte ittenbach ja relativ grosse probleme....
Wenn da aber alles vernichtet werden muss, wieso gibts Burning Moon dann auf DVD?
Jo klar, die ziehen durch jedes Land der Welt und vernichten alles. :algo:
Die versuchen vielleicht einige Kopien in D zu vernichten, aber bestimmt nicht Master aus anderen Ländern. Denn so einen Schwachsinn gibt es nur hier.
Zitat von: Dr. Phibes
Die versuchen vielleicht einige Kopien in D zu vernichten, aber bestimmt nicht Master aus anderen Ländern. Denn so einen Schwachsinn gibt es nur hier.
Genauer gesagt wird der beschuldigte VERTRIEB (hier wird das also Mr. Ittenbach selber gewesen sein, bzw. IMAS...) aufgefordert, alle Master des Filmes, Cover, Druckvorlagen etc. rauszurücken.
Diese werden vom Staat dann "eingezogen", und dann vermutlich vernichtet. Im Laufe eines solchen Verfahrens werden dann mit großer Sicherheit auch die örtlichen Videotheken vom Gewerbeamt besucht und die zu findenden Kassetten einkassiert.
Das ist Gott sei Dank längere Zeit NICHT mehr vorgekommen. :schwul:
Ich hab mal irgendwo was gelesen, dass 5 Exemplare der betreffenden Videofilme irgendwo gelagert werden. Vielleicht auch vom Gewerbeamt.
Zitat von: derdondas war doch bei tcm 2 auch so, dass der eingezogen wurde, oder?
denn das boot hat eine neue synchro.
Das "neu" müsste man vielleicht an dieser Stelle ein wenig differenzieren, denn soweit ich weiß, hatte TCM 2 in D. nie eine Synchro bekommen.
Aber wieso 5? bringt ja nix,dann wären praktisch 5 Exemplare eingezogen und der Rest beschlagnahmt.
Wurde TCM 2 nicht irgendwie in Bayern in einem Kino beschlagnahmt?Lief soweit ich weiss nur kurze Zeit in diesem Kino.Kaum zu begreifen,dass das Remake von Teil 1 jetzt bundesweit in allen Kinos läuft.
Z3ro
Zitat von: Deer HunterZitat von: derdondas war doch bei tcm 2 auch so, dass der eingezogen wurde, oder?
denn das boot hat eine neue synchro.
Das "neu" müsste man vielleicht an dieser Stelle ein wenig differenzieren, denn soweit ich weiß, hatte TCM 2 in D. nie eine Synchro bekommen.
Doch der müßte eine Synchro gehabt haben, denn der lief ja mal im Kino, wenn auch glaube ich nur für ein paar Tage!
Könnte das mal jemand aufklären? Ich glaube, dass ein Admin in einer ähnlichen Diskussion gesagt hatte, dass TCM 2 quasi noch bevor er eine Synchro bekommen hat, eingezogen wurde.
Sprich, es wurden sofort die Kinorollen beschlagnahmt.
Edit: Die OFDb sagt, dass er in München im Kino uraufgeführt wurde. Das müsste dann eine unsynchronisierte Fassung gewesen sein. :?
Gleich mal vorweg: Es wird immer im gleichen Atemzug von "eingezogen" und "beschlagnahmt" gesprochen. Zwischen den Begriffen besteht aber ein Unterschied. Mehr dazu unten...
@ DukeNukem69:
Der lief im Münchner Werkstattkino in der US-Kinoversion. Hatte also folglich noch keine Synchro. Unter der Vorstellung wurde der Film dann einmal gestoppt und von der Polizei eingesackt. Die Beschlagnahmung folgte.
@ Zermancer:
Es bleiben natürlich einige Exemplare von den eingezogenen Filmen übrig, die dann in einer Art Asservatenkammer lagern. (verschiedene Aufbewahrungsorte für verschiedene Behörden, deshalb bleiben mehrere Exemplare übrig)
Wenn ein Film "eingezogen" wird (z. B. die alte VCL-Version von "Tanz der Teufel" oder idiotischerweise auch Filme wie "Night Life"), heisst das auch eigentlich richtig "eingezogen zur Vernichtung". Der Film ist somit beschlagnahmt und zusätzlich sollten in diesen Fällen so viele Exemplare wie möglich eingesammelt und zerstört werden. Aufgrund der großen Verbreitung mancher Filme will der eine oder andere paranoide Richter "Gefahr im Verzug" gesehen haben. Diese Sache mit der Zerstörung sollte dafür sorgen, dass sich weniger Kassetten in Umlauf befinden. Einziehungen kommen heute aber eigentlich nicht mehr vor, obwohl die Kassetten von Astro und Co. ja sicher auch in großen Auflagen hergestellt wurden.
Hauptsächlich besteht aber zwischen "Beschlagnahmung" und "Einziehung" ein Unterschied im Verfahren. Es müsste eigentlich schon irgendwo einen alten Thread hier geben, wo das genauer erklärt wird. Für alles weitere müsste man die Gesetzbücher heranziehen.
Aber soviel: Bei einer normalen Beschlagnahmung wird soweit ich weiss eigentlich nichts vernichtet. Höchtens der Hersteller eines Films könnte vielleicht noch das Problem haben, dass ihm alle Materialien, die zur Herstellung verwendet wurden, weggenommen und zerstört werden.
mfg Deadite
Ich find das aber ganz schön krass,dass man Filmfassungen überhaupt vernichtet.Dagegen ist eine Beschlagnahme ja noch als "soft" anzusehen,da bei dieser ja eigentlich nur Verbreitungsverbot besteht.So oder so gibt es ja Astro und Co,die alte beschlagnahmte(bzw. eingezogene) Filme neu releasen und somit wird der Film auch weiterverbreitet.
Z3ro
Willkommen in Deutschland dem Land der Dichter und Denker.
Allerdings ist schon viel liberalisiert worden und wozu hat Gott sonst Österreich erschaffen? (Nich böse sein Ösis |-) )