Durfte beim Kumpel (thx a lot man :respekt: ) in den BPjM-Newsletter reinlinsen:
- Tanz der Teufel 1 (ASTRO)
- TCM (Laser Paradise)
sind beide am 30.04.2004 in Liste "B" aufgenommen worden. Ersterer war klar, aber letzterer schon lange auf dem Markt, ohne behelligt worden zu sein. Mittlerer Schock imho...
Das Einkassieren könnte weitergehen, na dann viel Spass beim Nachkaufen. w-)
Bei TdT 1, ist da diese "Händler-DVD" gemeint?
Die wäre doch schon lange beschlagnahmt?
Es ist ja schon lachhaft, das man bei den immer gleichen Titeln fragen muss, WELCHE VÖ gemeint ist und nicht welcher Film.
Bei TCM haben sie wohl Angst, das jetzt wo das Remake gelaufen ist, einige das Original haben wollen.
Snake
aha! also wurde DOCH zuerst die UE beschlagnahmt. dies scheint ja diesmal die LP scheibe zu sein.
Also heute noch das TCM-Original zu beschlagnahmen ist einfach nur lächerlich.Da ist das Remake viel brutaler und der lief sogar im Kino.Armes Deutschland!
Hier geht es den Jugendschützern offenbar ums Prinzip... :)
TCM, Evil Dead, Dawn of the Dead & Maniac gehörten von Anfang zu den meistgehassten BPS-Filmen und werden wohl in Zukunft noch auf "Blue-Ray" Scheiben oder sonstigen Medien verboten werden, egal was was dann auch für aktuelle Blutbäder offiziell im Kino laufen... Die Zensurheinis schätzen halt genau wie wir die alten Klassiker, nur dass sie sie nicht sammeln, sondern stattdessen "einsammeln" lassen...
:algo:
PS: Deutschland hat ja auch sonst keine Probleme, die Justiz und der Bürokratenapparat langweilen sich bestimmt schon :wall:
Zitat von: CatfatherDie Zensurheinis schätzen halt genau wie wir die alten Klassiker, nur dass sie sie nicht sammeln, sondern stattdessen "einsammeln" lassen...
:kenny08: :respekt:
Aber wozu noch drueber aufregen? Die Filme duerfte doch nun eh schon jeder haben.
Die erstbeschlagnahmte DVD von TdT war sicher die LP!
Somit muss trotz des falschen "1" am Titel die UE gemeint sein!
Ist jedoch die Ultimate edition gemeint, ist dies eh belnglos, da die auf 2500 Stck limitierte deusche UE schon längst aus den videotheken verschuwunden ist und man ja immer noch die gleiche Österreich DVD btw die deutsche Tin kaufen kann!
by the way ist es bei tanz der Teufel eh egal, welche DVD sie beschlagnahmen, da es genug uncut Vös gibt :wall:
Zu TCM bleibt zu sagen, dass die LP DVD beschlagnahmt ist, aber die Austria NSM DVD, die exakt gleich ist (bis auf das Cover) dennoch leicht zu bekommen ist!
Wobei ich wirklich finde, dass TCM heutzutage nicht mehr sooo makaber wirkt wie früher und die Beschlagnahme ein absoluter Witz ist.
und wie Riddick schon sagte ist das remake eh einiges brutaler! Und einen Film nur rein wegen seiner morbiden Athmosphäre zu verbieten ist sowieso ein Witz!
ZitatWobei ich wirklich finde, dass TCM heutzutage nicht mehr sooo makaber wirkt wie früher und die Beschlagnahme ein absoluter Witz ist.
Sehe ich genauso, ebenso die Sache mit dem Remake.
Aber das sind halt Leute, die moralisch offenbar genauso denken wie vor 20 Jahren, als die Filme zum ersten Mal beschlagnahmt wurden.
Was solls
Snake
klärt mich mal auf:wenn ein film in die indizierungsliste "B" aufgenommen wird, ist das dann mit einer beschlagnahme gleichzusetzen?
Zitat von: derdonklärt mich mal auf:wenn ein film in die indizierungsliste "B" aufgenommen wird, ist das dann mit einer beschlagnahme gleichzusetzen?
Nein.
Das "B" heißt nur, dass der Film ggf. später durch ein Gericht beschlagnahmt werden könnte (nach Meinung der BPjM). Sollte der Film in die Liste "A" aufgenommen werden, geht die BPjM nicht davon aus, dass der Film später beschlagnahmt werden wird.
Ist also nur die Meinung der BPjM ...
Zitat von: derdonklärt mich mal auf:wenn ein film in die indizierungsliste "B" aufgenommen wird, ist das dann mit einer beschlagnahme gleichzusetzen?
Suchfunktion. Das hatten wir GANZ ausführlich im Offtopic-Forum durchgekaspert. In Kurzform:
- BPjM sieht in Liste B-Sachen strafrechtliche Brisanz
- Diese Titel werden nach Indizierung an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergegeben
- Diese Titel SIND schon beschlagnahmt in anderen Versionen, d.h. die Dinger sind quasi schon wegvom Fenster, da gibt es nix dran zu rütteln.
Andererseits können wir froh sein, dass sich das Gerücht mit BR, Versus etc. (noch) nicht bewahrheitet hat. Naja, vielleicht nächsten Monat. :algo:
Zitat von: rachi
Und wie Riddick schon sagte ist das remake eh einiges brutaler! Und einen Film nur rein wegen seiner morbiden Athmosphäre zu verbieten ist sowieso ein Witz!
Füge dem noch hinzu das der Titel und das Cover Artwork wohl zu anrüchig war (ne, Nerf?).
Aber über sinn und unsinn von sowas lässt sich lange streiten... ohne ende...
Zitat von: ContagionZitat von: rachi
Und wie Riddick schon sagte ist das remake eh einiges brutaler! Und einen Film nur rein wegen seiner morbiden Athmosphäre zu verbieten ist sowieso ein Witz!
Füge dem noch hinzu das der Titel und das Cover Artwork wohl zu anrüchig war (ne, Nerf?).
A jo, so isses, Conti :mrgreen:
"KETTEN-SÄGEN-MASSAKER" ist auch etwas plakativ geraten - ich find's cool.
Gut, dass Tarantino Kill Bill nicht "Das Hattori-Hanzo-Schwert Gemetzel" genannt hat... Dann müsste die DVD auch eine Beschlagnahmung befürchten. Vielleicht sollte man TCM unter dem Titel "Ärger mit Familie Saw" herausbringen. Hat zufällig jemand einen Link zur Begründung der Beschlagnahmung von Blutgericht?
Osolemio
Na dieselbe wie immer: "...ist geeignet, Kinder und Jugendliche zu verrohen und sozialethisch zu desorientieren..."