Und zum dritten.
Habe Neuauflagen der Filme Creepshow 2 und JC Vampire 1. Beide sind uncut tragen aber das neue KJ Siegel was ja eigentlich ne Indizierung ausschliesst. Beide bekam Ich Problemlos im Geschäft. Ist die Indizierung aufgehoben oder was bedeutet das? Ich bin Ratlos was sagt Ihr dazu?????
Kleines Missverständnis - sorry.
Er meint KJ (Keine Jugendfreigabe) und nicht JK
Shark meint KJ (keine Jugendfreigabe) nicht JK.
Ist mir auch bei einigen Titeln aufgefallen z.B. "Total Recall".
Die sind noch auf dem Index und können keine KJ bekommen. Wahrscheinlich haben die Cover-Designer einfach standardmäßig das alte FSK 18 gegen KJ ausgetauscht...
Creepshow 2 war aber meines Erachtens nach nie indiziert.Nur Creepshow 1 ist es und Vampire auch.Die Teile dürften aber laut dem Gesetz ebenfalls indiziert sein,so lange sie uncut sind.Ich habe neulich im Saturn auch die 18er-DVD von Last Boy Scout im Regal gesehen,die passen auch nicht immer auf.
mfg
Z3ro
Das sind alles Entscheidungen, die vor dem neuen Jugendschutzgesetzt gefallen sind. Vampire usw. bleiben alle indiziert, egal ob man nun das Siegel austauscht oder nicht.
Richtig ist, Filme mit KJ können nicht mehr indiziert werden. Allerdings nur diese, die ab dem 1.4. geprüft worden sind.
Nach dem neuen JuSchG werden aber nach altem GjSM indizierte Medien nicht mehr gekennzeichnet (§14 III JuSchG), daher ist es im grunde rechtswidrig, das alte FSK18 mit dem KJ-Siegel zu "ersetzen".
Vielleicht ne Listenstreichung?
Selbst wenn, würde es immer noch eine Neuprüfung durch die FSK erfordern, da die Grundlagen zur Kennzeichnung "KJ" nicht mit denen vom alten "FSK18" identisch sind.
Abgesehen davon, sind Listenstreichungen der o.g. Titel eher unwahrscheinlich.
Hi !
Neuprüfungen von indizierten Filmen finden doch, glaube ich zumindest, frühestens nach 10 Jahren statt.
Gruß
n0NAMe
Is das gesetzlich geregelt? Wusste ich nich, wieder was gelernt :mrgreen:
Da hab Ich wohl wieder Chaos gestiftet. Sorry aber im Netz ist die Regelung eindeutig, Filme die die Kennzeichnung KJ (keine Jugendfreigabe) tragen können nicht bzw. nur unter besonderen Umständen indiziert werden und sind in diesem Fall mit der alten 18er Freigabe nach §7 zu kennzeichnen.
Aber wenn die Regelung wirklich nur für Filme nach dem 1.4. geht ist es wieder was anderes. Dazu hab ich nix gefunden.
Wie siehts jetzt Übrigens mit Creepshow 2 aus bin der Meinung der steht auf dem Index da die TV Versionen immer cut waren.
Zitat von: sharkWie siehts jetzt Übrigens mit Creepshow 2 aus bin der Meinung der steht auf dem Index da die TV Versionen immer cut waren.
Ist unter dem Titel "Creepshow - Kleine Horrorgeschichten" seit dem 29.04.1989 indiziert.
Gruß
Dr. Kosh
THX, war ich doch auch der Meinung!