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Gemeinschaftsforum => Zensurforum => Thema gestartet von: Crazy Frog am 6 Juni 2005, 08:46:37

Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Crazy Frog am 6 Juni 2005, 08:46:37
Bei www.bpjm.com steht jetzt plötzlich hinter den alten Beschlagnahmungen der Vermerk "verjährt". Heisst das, die Fassung ist nicht mehr beschlagnahmt?
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Df3nZ187 am 6 Juni 2005, 10:37:34
Ja, es muss dann wohl ein neuer Beschluss getroffen werden.

Hier mal Auszug aus einem Brief:

Zitat...bei dem von Ihnen erwähnten Film "Blutgericht in Texas" handelt es sich wohl um einen Alternativtitel des indizierten und seinerzeit beschlagnahmten Films "Ketten-Sägen-Massaker". Die Beschlagnahme dieser Filme liegt zum Teil 10 Jahre zurück und unterliegt damit der Verjährung. Ob aufgrund des Inhaltes neue Beschlagnahmebeschlüsse ergehen, ist Sache der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Ich möchte Sie insoweit darauf verweisen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden...

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Corinna Bochmann

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Nerf am 6 Juni 2005, 10:53:26
Das ist ja das allerneuste. Vor allem nach 10 Jahren? Indizierungen sind satte 25 Jahre gültig... Was geht? :shock:
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: 42 am 6 Juni 2005, 12:46:33
Das hieße dann doch, dass alles aus den 70ern 80ern und frühen 90ern wieder frei erhältlich wäre.

Die Gerichte müssten dann ja jede einzelne Fassung wieder neu verbieten.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Crazy Frog am 6 Juni 2005, 14:41:38
In Videotheken wird man diese alten VHS Fassungen sicher nicht mehr bekommen, dann schon eher inhaltsgleiche DVDs, aber das gabs ja auch schon vorher.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: AndreMASTER am 6 Juni 2005, 18:22:26
Eben, es darf nicht vergessen werden, dass die Filme an sich gegen §131 verstoßen. TdT ist zum Beispiel immer noch beschlagnahmt, jedoch in neueren Fassungen.

Aber endlich sind diese ganzen türkischen Filme raus. Die hatten da echt gar nichts verloren ;)

Wie sieht es eigentlich mit TCM aus. Gibt es von dem irgendwelche (noch) beschlagnahmten Versionen? Könnte man quasi ja nochmal ungeschnitten neu auflegen :dodo:
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Kerry am 6 Juni 2005, 18:33:01
Also ich wage es mal anzuzweifeln dass Beschlagnahmungen "verjähren". Wäre mir das Allerneuste und habe ich auch noch nie davon gehört. Beschlagnahmungen sind immerhin rechtskräftige Gerichtsurteile, und diese haben keine Verjährungsfrist.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: CYRUZ (der VIRUZ) am 6 Juni 2005, 18:34:46
Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Crazy Frog am 6 Juni 2005, 18:53:04
Zitat von: AndreMASTEREben, es darf nicht vergessen werden, dass die Filme an sich gegen §131 verstoßen. TdT ist zum Beispiel immer noch beschlagnahmt, jedoch in neueren Fassungen.

Aber endlich sind diese ganzen türkischen Filme raus. Die hatten da echt gar nichts verloren ;)

Wie sieht es eigentlich mit TCM aus. Gibt es von dem irgendwelche (noch) beschlagnahmten Versionen? Könnte man quasi ja nochmal ungeschnitten neu auflegen :dodo:

Wie sieht es denn mit Filmen aus, die damals als VHS nie beschlagnahmt wurde, jetzt aber als DVD beschlagnahmt sind wie zb. "Die Rückkehr der Zombies" oder mit Filmen, die in irgenteiner ausländischen uncut Fassung beschlagnahmt sind, obwohl die deutsche Fassung auch uncut ist, wie zb. das Remake von Romero´s "Night of the living Dead"? Zählen die nicht beschlagnahmten Fassungen quasi auch unter dem Paragraphen?
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Crazy Frog am 6 Juni 2005, 18:55:04
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?

Die Platte ist geil

"Kleine Kinder hab ich gern
zerstückelt und in Scheiben...."*sing* :dodo:
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: CinemaniaX am 6 Juni 2005, 19:44:53
Zitat von: KerryAlso ich wage es mal anzuzweifeln dass Beschlagnahmungen "verjähren". Wäre mir das Allerneuste und habe ich auch noch nie davon gehört. Beschlagnahmungen sind immerhin rechtskräftige Gerichtsurteile, und diese haben keine Verjährungsfrist.

Dann nehme ich mal an, dass Du über Strafvollstreckungsverjährung noch nie gehört hast...
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: CYRUZ (der VIRUZ) am 6 Juni 2005, 20:07:03
Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?

Die Platte ist geil

"Kleine Kinder hab ich gern
zerstückelt und in Scheiben...."*sing* :dodo:
Leider sieht das der Jugendschutz anders... :o
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Crazy Frog am 6 Juni 2005, 20:26:19
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)
Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?

Die Platte ist geil

"Kleine Kinder hab ich gern
zerstückelt und in Scheiben...."*sing* :dodo:
Leider sieht das der Jugendschutz anders... :o

Naja, für Kinder ist das wohl nicht gerade ´ne Platte zum mitsingen, aber so auf ner Party nach Mitternacht kommt die ganz gut, besonders die Stücke "Mädchen" und "Alkohol". :respekt:
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: CYRUZ (der VIRUZ) am 6 Juni 2005, 20:30:30
Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)
Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?

Die Platte ist geil

"Kleine Kinder hab ich gern
zerstückelt und in Scheiben...."*sing* :dodo:
Leider sieht das der Jugendschutz anders... :o

Naja, für Kinder ist das wohl nicht gerade ´ne Platte zum mitsingen, aber so auf ner Party nach Mitternacht kommt die ganz gut, besonders die Stücke "Mädchen" und "Alkohol". :respekt:
Da ist die echt der Bringer! :o



Aber lieber Back to Topic! :wink:
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Zeromancer am 6 Juni 2005, 23:24:43
Verglichen mit richtigen Saufliedern der Onkelz wie "Auf gute Freunde" oder "Wieder mal 'nen Tag verschenkt",ist doch alles von die "Der nette Mann"-Platte übelster Mist,die Onkelz haben selbst gesagt,dass sie die Platte bereuen und sie damals dumm waren,musikalisch gesehen ist das eh der Untergrund überhaupt,allein die Stimmlage.

Zum eigentlichen Thema:

Heisst Verjährung jetzt,dass die Beschlagnahmen die vor 10 Jahren oder mehr als 10 Jahren erfolgten neu geprüft werden oder dass sie erstmal gestrichen werden,es sei denn ein Gericht prüft einige davon neu also kann man das als quasi-Listenstreichungen ansehen?

Naja mittlerweile sind auch ein Haufen DVDs beschlagnahmt von alten 131ern wie Oxen Split Torturing,Tenebrae und Co,sodass die meisten Filme Quasi-131er bleiben,obwohl das sich ja nur auf einzelne Fassungen bezieht.

Und die alten VHS-Fassungen kriegt man eh nirgends mehr neu zu kaufen,weil sie nicht mehr hergestellt werden. ;)

Dass aber Beschlagnahmen nach 10 Jahren gestrichen werden,wusste ich bisher nicht.

[edit]: Und wie sieht es mit Einziehungen aus?
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: rachi am 7 Juni 2005, 03:52:22
na super dann ist Blood Feast ja zu seinem 50sten geburtstag wieder frei erhältlich  :algo:
wäre wirklich ne feine Sache, wenn einige Titel nun keine 131er mehr wären, allerdings mach ich mir da keine Hoffnungen, dass nicht irgendwelche DVDs der Filme wieder auf die Liste wandern!

Das einzig wirklich gute hat AndreMASTER ja schon geschrieben: Die ganzen Türkploation Filme dürften dann ja nicht mehr auf der Liste stehen. Dann wird  jedem Kompletisten ein Stein vom Herzen fallen.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Crazy Frog am 7 Juni 2005, 09:02:19
Zitat von: ZeromancerVerglichen mit richtigen Saufliedern der Onkelz wie "Auf gute Freunde" oder "Wieder mal 'nen Tag verschenkt",ist doch alles von die "Der nette Mann"-Platte übelster Mist,die Onkelz haben selbst gesagt,dass sie die Platte bereuen und sie damals dumm waren,musikalisch gesehen ist das eh der Untergrund überhaupt,allein die Stimmlage.

Zum eigentlichen Thema:

Heisst Verjährung jetzt,dass die Beschlagnahmen die vor 10 Jahren oder mehr als 10 Jahren erfolgten neu geprüft werden oder dass sie erstmal gestrichen werden,es sei denn ein Gericht prüft einige davon neu also kann man das als quasi-Listenstreichungen ansehen?

Naja mittlerweile sind auch ein Haufen DVDs beschlagnahmt von alten 131ern wie Oxen Split Torturing,Tenebrae und Co,sodass die meisten Filme Quasi-131er bleiben,obwohl das sich ja nur auf einzelne Fassungen bezieht.

Und die alten VHS-Fassungen kriegt man eh nirgends mehr neu zu kaufen,weil sie nicht mehr hergestellt werden. ;)

Dass aber Beschlagnahmen nach 10 Jahren gestrichen werden,wusste ich bisher nicht.

[edit]: Und wie sieht es mit Einziehungen aus?

Die Onkelz waren zu der Zeit ´ne Punkband und Punkbands aus Kindertagen brauchten nur 3 Gitarrengriffe zu können. Was erwartest Du. Klar ist das Underground, aber jeder fängt klein oder beschissen an. Auf Partys kommt die Platte aber gut.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Zeromancer am 7 Juni 2005, 13:31:04
Nochmal zu meiner Frage:

Beschlagnahme verjährt bedeutet also ,dass die Beschlagnahme schon jetzt ungültig ist und der Film kein 131er mehr ist,wenn keine anderen Fassungen mehr auf der Liste sind !?

Und seit wann gilt das genau? das kommt ziemlich plötzlich,obwohl viele Beschlagnahmen schon vor mehr als 10 Jahren erfolgten,darüber scheint ja keiner davor gewusst zu haben.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: CinemaniaX am 7 Juni 2005, 14:22:13
Zitat von: ZeromancerUnd seit wann gilt das genau?

Seit Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes am 01.04.2003.

10 Jahre Verjährungsfrist gilt eigentlich für Einziehungsbeschlüsse, nicht für Beschlagnahmebeschlüsse.

Unterliegen Beschlagnahmebeschlüsse auch einer Verjährung, sollte eigentlich eine andere Frist gelten (und zwar 3 Jahre).

Warum Fr. Bochmann (indirekt) geschrieben hat, dass die Verjährungsfrist bei Beschlagnahmebeschlüssen 10 Jahre betragen sollte, ist mir nicht ganz klar.

Entweder ist es so, dass die Verjährungsfrist auch 10 Jahre ist. Oder sie meinte eigentlich Einziehungsbeschluss, was bei dem Film TCM auch der Fall ist.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Chef am 7 Juni 2005, 15:15:40
Mahlzeit!

Da ich das BPjM als Abo beziehe melde ich mich mal zu Wort!

Im BPjM Aktuell 3/2004 war ein schöner Artikel über "Die Verjährung von allgemeinen Beschlagnahme- und Einziehungsentscheidungen" drin! Ich und ein paar User aus dem Kompendium haben da schon mal drüber diskutiert weil es ja in der Hauptsache alte Sachen betrifft! Ich selbst bin der Meinung das sich durch die Verjährung der Titel überhaupt nichts ändern wird!

Richtig ist, daß Beschlagnahmebeschlüsse nach 3 Jahren verjähren und Einziehungsbeschlüsse nach 10 Jahren!

Wer das BPjM Aktuell 3/2004 hat sollte mal da einen Blick reinwerfen!

Bis später dann... :wink:
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Crazy Frog am 7 Juni 2005, 15:43:36
Zitat von: ChefMahlzeit!
Richtig ist, daß Beschlagnahmebeschlüsse nach 3 Jahren verjähren und Einziehungsbeschlüsse nach 10 Jahren!

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Wenn ein Film beschlagnahmt wird, heisst das doch nur, dass die Videothek das Tape oder die DVD aus dem Verleih nehmen muss und wenn ein Einziehungsbeschluss folgt, dann muss der Videothekar das Teil an den Vertrieb zurück schicken, also wird der Film und sämtliche Kopien quasi vernichtet.

Wenn jetzt kein Einziehungsbeschluss nach einer Beschlagnahme folgt, darf der Videothekar den Film dann nach drei Jahren wieder ins Regal stellen?
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Zeromancer am 7 Juni 2005, 16:04:01
Eingezogen wurd eben schon lange nix mehr,was bringt dann eine Beschlagnahme von Manhunt,wenn das Ding in 3 Jahren wieder überall unter der Ladentheke erhältlich ist !?

Außerdem sind viele Beschlagnahmen von 2000 z.B. nicht verjährt,woran liegts? Geht man mit der 3 Jahres-Regel von 2003 aus?

Das ganze ist mir so vollkommen neu......
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Hackfresse am 7 Juni 2005, 16:08:56
Zitat von: ZeromancerEingezogen wurd eben schon lange nix mehr,was bringt dann eine Beschlagnahme von Manhunt,wenn das Ding in 3 Jahren wieder überall unter der Ladentheke erhältlich ist !?

Viel, da es erstmal weg vom Fenster ist und in 3 Jahren eh kein Hahn mehr danach kräht.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Zeromancer am 7 Juni 2005, 16:21:50
Weg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Crazy Frog am 7 Juni 2005, 16:57:55
Zitat von: ZeromancerWeg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.

Warum werden die überhaupt beschlagnahmt und jetzt sagt nicht "wegen Gewaltverherrlichung", sondern kann diese Art der Gewaltverherrlichung wirklich ernsthaft psychisch was auslösen im Menschen?
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Hackfresse am 7 Juni 2005, 17:24:02
Zitat von: ZeromancerWeg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.

bla bla bla :andy:

In Österreich und der Schweiz ist auch nix beschlagnahmt, Klugscheißer
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Crazy Frog am 7 Juni 2005, 17:56:11
Zitat von: Hackfresse
Zitat von: ZeromancerWeg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.

bla bla bla :andy:

In Österreich und der Schweiz ist auch nix beschlagnahmt, Klugscheißer

Er meint, dass man die von Deutschland aus per Online Shop in Österreich problemlos bestellen kann. Somit sind die also nicht weg vom Fenster.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: CinemaniaX am 7 Juni 2005, 18:21:31
Zitat von: ZeromancerAußerdem sind viele Beschlagnahmen von 2000 z.B. nicht verjährt,woran liegts? Geht man mit der 3 Jahres-Regel von 2003 aus?

Deswegen ist die Frage, ob (bei diesen Medien) Beschlagnahmebeschlüsse überhaupt einer Verjährung unterliegen.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Zeromancer am 8 Juni 2005, 00:23:41
Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: Hackfresse
Zitat von: ZeromancerWeg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.

bla bla bla :andy:

In Österreich und der Schweiz ist auch nix beschlagnahmt, Klugscheißer

Er meint, dass man die von Deutschland aus per Online Shop in Österreich problemlos bestellen kann. Somit sind die also nicht weg vom Fenster.

Richtig. Immer schön ruhig bleiben !

Ich meinte aus der Sicht von Deutschen,für die ist trotz bundesweiter Beschlagnahme nix weg vom Fenster,irgendwo kriegt mans immer.


@Cinemaniax:

Mich verwirrt das ganze ehrlich gesagt ziemlich. Müsst man echt mal den Verantwortlichen mailen,ist die Bpjm da Ansprechspartner?
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: CinemaniaX am 10 Juni 2005, 18:52:49
Zitat von: Zeromancer@Cinemaniax:

Mich verwirrt das ganze ehrlich gesagt ziemlich. Müsst man echt mal den Verantwortlichen mailen,ist die Bpjm da Ansprechspartner?

Ja, man sollte bei BPjM fragen.
Vielleicht könnten sie folgende Fragen beantworten:

- Gilt die 10 Jahre Verjährungsfrist auch für Medien, denen nur Beschlagnahmebeschluss (d.h. ohne Einziehungsbeschluss) zugrunde liegt?
- Was passiert mit den Medien, deren Einziehungsbeschluss verjährt ist? Aus der Liste gestrichen? Darf man sie  wieder anbieten/verkaufen?
- Die automatische Listenstreichung bei eingezogenen Medien ist kürzer als bei normal indizierten Medien (ohne Gerichtsbeschluss): 10 Jahre vs.
25 Jahre. Was ist davon zu halten?
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Contagion am 14 Juni 2005, 11:44:33
Hmm... ich dachte immer das eine Beschlagnahme keine verjährungsfrist hat. Ansonsten dürften sich alle wieder an Tanz der Teufel Uncut und etwaige Fulcis erfreuen uncut erfreuen.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Zeromancer am 14 Juni 2005, 15:33:47
Dürfen sie eigentlich eh schon lange,denn Beschlagnahmen gelten ja nur für bestimmte Fassungen,die Astro-DVD zu Tanz der Teufel(Ultimate Edition) z.B. dürfte ja noch frei erhältlich sein.

Hab gerade eine Antwort zu meiner Mail von der BPjM bekommen,ich werde mir jedenfalls diesen "Aufsatz" zuschicken lassen ;)


Sehr geehrter Herr *****,



unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 12.06 möchte ich wie folgt Stellung nehmen. Zu dem gesamten Themenkomplex gibt es einen Aufsatz von Herrn Oberstaatsanwalt Köhler, der in einer Ausgabe des amtlichen Mitteilungsblattes der Bundesprüfstelle veröffentlicht ist. Wenn Sie mir gegebenenfalls Ihre Postanschrift mitteilen, würde ich Ihnen diesen Aufsatz zukommen lassen. Zu den unterschiedlichen Verjährungsfristen ist folgendes zu sagen. Eine Indizierung verliert nach Ablauf von 25 Jahren ihre Wirkung. Dies liegt daran, dass jede Generation die Frage der Jugendgefährdung, gemessen an den in der Gesellschaft vorherrschenden Wertvorstellungen selbst überprüfen soll. Ferner gibt es im Jugendschutzgesetz eine Vorschrift, die besagt, dass Medien in die Liste aufzunehmen sind, wenn ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen der in §§ 86, 130, 130a, 131, oder 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt hat (§ 18 Abs. 5 JuSchG). Wenn ein Gericht diese Entscheidung getroffen hat, wird es diesbezüglich auch einen Beschlagnahmebeschluss erlassen, welcher aber nach 10 Jahren verjährt. Die Grundlage für die Aufnahme eines Mediums in die Liste  war in Fällen des § 18 Abs. 5 JuSchG allein der Beschlagnahmebeschluss. Eine Folgeindizierung nach Ablauf der 10 Jahre durch ein reguläres Indizierungsverfahren ist der BPjM aber nicht möglich, da die BPjM nicht von Amts wegen tätig wird, sondern nur auf Antrag bzw. Anregung einer hierzu berechtigten Stelle, der aber in den Listenaufnahmen nach § 18 Abs. 5 JuschG regelmäßig fehlt. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zum Jugendmedienschutz finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.bundespruefstelle.de.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: CinemaniaX am 15 Juni 2005, 19:08:47
Es ist schon mal nicht schlecht, dass BPjM geantwortet hat.

Aber wie ich schon gedacht habe, wurden die Fragen nicht beantwortet.
Sogar noch mehr Fragen:

- Warum unterscheidet BPjM zwischen Beschlagnahmebeschluss und Einziehungsbeschluss nicht?
- Warum steht in der Antwort, dass Beschlagnahmebeschluss nach 10 Jahren verjährt, obwohl die Verjährungsfrist bei Beschlagnahmebeschluss eigentlich bei 3 Jahren liegt?


Den "Aufsatz" kannst Du gerne zuschicken lassen. Aber die Fragen werden dort auch nicht beantwortet. In dem Aufsatz sind noch viele offene Fragen.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Contagion am 29 Juni 2005, 14:48:58
Zitat von: CinemaniaXEs ist schon mal nicht schlecht, dass BPjM geantwortet hat.

Aber wie ich schon gedacht habe, wurden die Fragen nicht beantwortet.
Sogar noch mehr Fragen:

- Warum unterscheidet BPjM zwischen Beschlagnahmebeschluss und Einziehungsbeschluss nicht?
- Warum steht in der Antwort, dass Beschlagnahmebeschluss nach 10 Jahren verjährt, obwohl die Verjährungsfrist bei Beschlagnahmebeschluss eigentlich bei 3 Jahren liegt?


Den "Aufsatz" kannst Du gerne zuschicken lassen. Aber die Fragen werden dort auch nicht beantwortet. In dem Aufsatz sind noch viele offene Fragen.

Noch interessanter finde ich das die BPjM ihrre vorgefertigten Antwortschreiben nicht mehr aktualisiert. Seit gut zwei Jahren besitzt die BPjM Handlungsfreiheit und muss nichtmals mehr auf einen Antrag warten... oder hab ich den text falsch verstanden?
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Sid6.7 am 20 Juli 2005, 18:11:15
Ich versteh das ganze nicht.
Wenn eine Beschlagnahme nach 10 Jahren verjährt ist, dann hätte man im Falle von Tanz der Teufel ja wohl nicht so Zirkus machen müssen ( (8 Jahre Gerichtskampf ect.)
Als ASTRO den dann ungeschnitten im Jahre 2001 herausbrachte, war der Film also schon nicht mehr verboten, obwohl dennoch eingezogen wegen Inhaltsgleichheit zum schon beschlagnahmten Tanz der Teufel von VCL aus dem Jahre 1984.
So verhält es sich doch auch mit L'Aldila und anderen Konsorten der Schwarzen Serie, die alle beschlagnahmt wurden wegen Inhaltsgleichheit zu schon beschlagnahmten Titeln, obwohl anno 98/99 die 10 Jahresgrenze bereits erreicht hat. Das ist doch alles wieder sinnlose und nicht zu verstehende deutsche Justiz.
Wenn das mit der Verjährung also stimmt, dann hat war das ganze Theater mit ASTRO und den inhaltsgleichen Filmen ein starkes Theater.
Oder gilt das erst ab 2003 ????

Kann man also sagen, das der Film TANZ DER TEUFEL von VCL aus dem Jahre 1984 nicht mehr verboten ist, die DVD von ASTRO aber schon ?
Der Zombie von Marketing, Zombie 2-Letzte Kapitel und Halloween 2 sind alle wieder frei und nicht verboten auf Video ?

Da könnten doch die TV-Anstalten die Filme ja im Fernsehen zeigen, zumindest die VCL-Versionen oder ITT-Versionen...

Wieso hat Paramount dann nicht Freitag 3 herausgebracht, obwohl der da schon lange nicht verboten war, die DVD sogar eine JK in ungeschnittener Form neu geprüft und freigegeben wurde für Deutschland ?

Das sind och alles Böhmische Dörfer...

Fallen die Kassetten dadurch jetzt im Wert ?

Ciao
Sid6.7
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: CinemaniaX am 20 Juli 2005, 18:19:14
Zitat von: Sid6.7Oder gilt das erst ab 2003 ????

Ja, erst seit 01.04.2003.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Marcel am 21 Juli 2005, 01:30:57
bpjm.com hat ja jetzt die verjährten Beschlagnahmungen sehr benutzerfreundlich kenntlich gemacht.

Immerhin machts jetzt für mich ein wenig Sinn, dass die Gerichte in den letzten Jahren am laufenden Band Filme beschlagnahmt haben, die schon seit Jahren bekanntermaßen verboten waren.
Schon irgendwie zum Lachen, jetzt nach Jahren dürften die Videohändler wieder diverse kultige Videos von damals ins Programm nehmen: ZOMBIE von Marketing, HALLOWEEN II von ITT, GEISTERSTADT DER ZOMBIES von VMP oder sogar TANZ DER TEUFEL von VCL

Nur ist die VHS - Zeit fast vorbei und auf DVD sind die alle neu beschlagnahmt worden.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Zeromancer am 21 Juli 2005, 20:17:22
Deswegen gibt es die Verjährung wohl in dieser Form auch,aber angeblich bleiben ja verjährte Titel trotzdem noch gegen §131 Stgb oder sonstiges verstoßend.

Es wurde geschrieben,dass jede Generation selbst über Filmverbote entscheiden sollen kann......und natürlich ist die VHS-Zeit vorbei,die damals beschlagnahmten Teile werden eh nirgends mehr produziert,jedenfalls kann ich mir das nicht vorstellen....

da ist die Wahrscheinlichkeit höher,dass Butchered at Birth,Der nette Mann,etc. nochmal re-releast werden!

Bei Tonträgern halte ich es aber für einen Fehler mit der Verjährung,besonders bei den Rechtsrock-Teilen.
Titel: Beschlagnahme verjährt??
Beitrag von: Sid6.7 am 21 Juli 2005, 20:43:12
Also wegen dem Rechtsrock, da mach dir keine Sorgen. Erstens:
Alle die verboten wurden, die hat sowieso jeder rechte Jugendliche/Erwachsene
Zweitens:
Selbst wenn die Beschlagnahme verjährt ist, wirst Du die Dinger in keinem Saturn oder Media Markt zu Gesicht bekommen.
Drittens:
Die Indizierungspraxis bzw. Beschlagnahmepraxis des rechten Musikrocks ist eh sinnlos, siehe Erstens. Die Propaganda die da verbreitet wird, die läuft über die Szene und nicht über Saturn/Media Markt.

Ciao
Sid6.7
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