http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=810&vid=154081
Korrektur:
- Lief am 3.12. (d.h. in der Nacht vom 3. auf den 4.12.)
- Fassung nicht indiziert
- Bild war am ehesten 1,56:1
Ergänzung:
Laufzeit 92:28 Min.
Anmerkung: Das Bildformat war zu Beginn, als das Raumschiff auf die Erde zuflog, 1,33:1, ein paar Sekunden später wechselte es zu 1,56:1
Erledigt.
Das Indiziert bleibt aber - ist eine OFDb-Eigenheit
Hm, aus welchem Grund bleibt denn das "indiziert" stehen? Zumal diese Fassung ja offenbar ausdrücklich von der BPjM als "nicht inhaltsgleich" mit dem Original erklärt worden sein musste, damit sie im Fernsehen laufen darf.
Naja, die BPjM wird sich wohl nicht mit TV-Ausstrahlungen beschäftigen... (zumindest nicht, dass ich wüsste). Abgesehen davon hätte ich dir den Grund genannt - würde ich ihn selber kennen. Denn logisch ist diese Handhabung für mich auch noch nie gewesen. Diskutiert wurde das schon öfter, geändert hat sich nichts.
Ich habe schon nach Threads gesucht, die sich damit beschäftigen, ist aber weitgehend fehlanzeige. In den einen, den ich gefunden habe, hab ich gerade gepostet.
Zu den TV-Ausstrahlungen: Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der seit 2003 gilt, steht ausdrücklich, dass auch ein geschnittener Film - sollte das Original indiziert sein - der BPjM vorgelegt werden
muss, bevor er im Fernsehen gesendet wird. Denn nur wenn die BPjM keine Inhaltsgleichheit mehr feststellt, ist die Sendung zulässig.
Wer es mir nicht glaubt, kann es gerne hier nachlesen:
Zitat von: JMStV, § 4(2) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie (...)
2. in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit
einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind (...)
(3) Nach Aufnahme eines Angebotes in die Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes wirken die Verbote
nach Absatz 1 und 2 auch nach wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bis zu einer Entscheidung durch
die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
http://www.fsf.de/fsf2/ueber_uns/download.htm
Zitat von: Anderssen am 4 Dezember 2005, 18:36:17
Ich habe schon nach Threads gesucht, die sich damit beschäftigen, ist aber weitgehend fehlanzeige. In den einen, den ich gefunden habe, hab ich gerade gepostet.
Zu den TV-Ausstrahlungen: Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der seit 2003 gilt, steht ausdrücklich, dass auch ein geschnittener Film - sollte das Original indiziert sein - der BPjM vorgelegt werden muss, bevor er im Fernsehen gesendet wird. Denn nur wenn die BPjM keine Inhaltsgleichheit mehr feststellt, ist die Sendung zulässig.
Wer es mir nicht glaubt, kann es gerne hier nachlesen:
http://www.fsf.de/fsf2/ueber_uns/download.htm
Die BPjM ist nicht fürs TV zuständig und prüft auch keine Fassungen fürs TV. Das macht die FSF.
Ich habe auch nicht geschrieben, dass die BPjM i.A. Fernsehausstrahlungen prüft. Aber sie muss eine geschnittene Fassung eines indizierten Films als "nicht inhaltsgleich" einstufen, bevor die Fassung überhaupt durch die FSF gehen kann! Daher ist auch jede TV-Fassung eines indizierten Films automatisch durch die BPjM gegangen, seit April 2003.
zensurfrage zu das ding aus einer anderen welt
hi
ich habe vor kurzem die ungeschnittene version mit einer laufzeit von ca 104 min bestellt.
aber die version von den USA hat eine länge von ca. 108 min. ist die deutsche version nun doch indiziert oder nicht?
kurioserweise ist das auch bei anderen filmen so wie z.B.: bei stirb langsam oder der weisse Hai ..die US version wird mit einer laufzeit von 4-5 min länger angegeben.Zufall?
ich wäre froh um jede antwort
mfg
Alles uncut.
NTSC läuft langsamer als PAL.
In Deutschland ist der Film auf dem Index.
Ach ja, alles uncut und willkommen im Forum.
Gute Infoquelle diesbezüglicher Fragen ----> www.ofdb.de
danke für die prompte antwort holadrio....