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Zwangsuntertitel und Zwangs-DVD-Player

Begonnen von TakaTukaLand, 4 August 2016, 01:00:42

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TakaTukaLand

Hallo, im KF kamen Fragen auf zur Definition von Zwangsuntertiteln und optionalen UT und zur Verwendung von Abspielgeräten:

Sind Zwangsuntertitel immer "eingebrannt"?
Manche gehen davon aus, andere meinen, dass bei eingebrannten UT ein Hinweis ins BF gehört, wie: "Die UT sind eingebrannt".

Sind Zwangsuntertitel nicht immer "eingebrannt"?
Manche gehen davon aus, andere meinen, dass bei nicht-eingebrannten UT ein Hinweis ins BF gehört, wie: "Die UT sind nicht eingebrannt".

Alternativ schreiben aber auch einige: "Die UT sind am PC optional anwählbar".
Was wiederum zu der Frage führt:
Ist es ein notwendiges Kriterium DVDs auf einem DVD-Player zu schauen, um korrekte Angaben im Sinne der OFDb zu machen?
Denn wenn Leute DVDs immer über einen PC gucken, dann sind "Zwangsuntertitel", bei denen lediglich die UT-Taste vom DVD-Player blockiert wurde, die also nicht eingebrannt und faktisch als eigene UT-Spur vorhanden sind, gar nicht bemerkbar.

Sind es also tatsächlich Zwangsuntertitel, wenn sie über eine eigene Spur verfügen und nicht eingebrannt sind, nur weil ein DVD-Player einzelne Funktionen technisch blockieren lässt?

Und welche Formulierungen für die Hinweise im BF sind gewünscht?
"...am PC optional...", was ja einen Unterschied zum Verhalten des DVD-Players impliziert. Oder einfach "...eingebrannt..." bzw. "... nicht eingebrannt..."?

Ich bin auf weitere Meinungen gespannt. Los geht's :icon_smile:

Black Smurf

4 August 2016, 09:34:51 #1 Letzte Bearbeitung: 4 August 2016, 09:56:47 von Black Smurf
Ich denke nicht eingebrannte Untertitel, welche sich wegen "User Prohibitions" nicht ausschalten lassen sind eindeutig "Zwangsuntertitel". Auch am PC wird man die mit Player-Software welche sich an die Spezifikation hält nicht los.
Das "lässt sich am PC ausschalten" bezieht sich vermutlich auf den VLC Player (oder ähnliche Software), der User Prohibitions und z.B. auch den Regionalcode ignoriert - was aber nichts daran ändert, wie es auf der Disk codiert ist.

Da - von dieser Definition ausgehend - die große Mehrzahl der Zwangs-UT nicht eingebrannt ist, finde ich weiter, dass eine Bemerkung nur angebracht ist, wenn es sich um fest eingebrannte UT handelt. Das würde ich dann auch so formuieren - also nicht in der Art "Am PC...", da es auch Player (bzw. modifizierte Firmware) gibt, die sich ebenfalls nicht an die Spec halten.
Through the darkness of future's past, the magician longs to see. One chants out between two worlds "Fire... walk with me."

spannick

ich schreibe nach Prüfung immer ins BF, warum die UT Zwangs-UT sind - eingebrannt oder eben von der DVD nur nicht umschaltbar. Dann bleiben keine Fragen offen diesbezüglich.

ゴリラパンチ!!!

Black Smurf

Ok, stimmt - wenn es immer eine Bemerkung gibt, herrscht beim Lesen auf jeden Fall Klarheit (auch darüber, dass das überhaupt überprüft wurde  :icon_smile: )
Through the darkness of future's past, the magician longs to see. One chants out between two worlds "Fire... walk with me."

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Was Black Smurf und spannick anführen entspricht genau meiner Meinung.

Falls zur Bezeichnung "eingebrannte Untertitel" Unklarheiten bestehen: damit sind Untertitel gemeint, die sich bereits im Filmmaterial befinden, so wie etwa auch der Filmtitel oder der Abspann. Selbstverständlich hat man auf diese weder mit dem normalen Abspieler noch mit dem PC irgendeinen Einfluß.
Von den eingebrannten Zwangsuntertiteln sind die elektronisch erzeugten Zwangsuntertitel zu unterscheiden, die sich mit manchen Abspielgeräten verschieben lassen und mit ausgewählten PC-Programmen eben auch ganz abschalten lassen.

In jedem Fall sollte man von einem handelsüblichen Abspielgerät ausgehen, denn sonst könnten wir beispielsweise die Angabe des Regionalcodes auch weglassen, da jener mit modifizierten Geräten ebenfalls außer Kraft gesetzt werden kann.

pm.diebelshausen

Zitat von: krakrax am  4 August 2016, 19:43:12In jedem Fall sollte man von einem handelsüblichen Abspielgerät ausgehen, denn sonst könnten wir beispielsweise die Angabe des Regionalcodes auch weglassen, da jener mit modifizierten Geräten ebenfalls außer Kraft gesetzt werden kann.

Sehe ich auch so. Etwas überspitzt, aber doch auch vergleichbar: selbst Laufzeitangaben wären sonst hinfällig, weil man schließlich bei entsprechendem technischem Gerät die Laufzeit per Stopptaste verkürzen kann. Dennoch ist zunächst einmal von den Veröffentlichenden eine gewisse Freiheit und eine gewisse Eingeschränktheit vorgegeben und diese sollten als Daten der Veröffentlichung erfasst werden.

Allerdings ist das Ganze auch ein Thema der fortschreitenden Technik - bei neuen Filmen gibt es kein "Filmmaterial" mehr, in das man überhaupt etwas "einbrennen" könnte. Da ist ohnehin alles binär gespeichert und was mit den Daten und ihren Vorgaben genau passiert, wenn ein Film wiedergegeben wird, ist zunehmend eine Frage des Equipments.

Fürs Bemerkungsfeld: jede klärende Erläuterung ist natürlich willkommen, kann jeder in seinen Einträgen machen, wenn er will.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

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