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TV-Altersfreigaben

Begonnen von -----, 11 September 2016, 10:36:40

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Wie kann man bei TV-Einträgen für Sendungen vor 2000 die Freigabe ermitteln?

Palaber-Rhabarber

Was meinst du? Die NDR Talk Show? Die Tagesschau? RoboCop?

Bisher unveröffentlichte Sendungen gelten als ungeprüft. Für Spielfilme gibt es die SPIO-Datenbank.

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Für diesen Film wird bei der FSK nichts angezeigt:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=21954&vid=410978

Ist daher die Sendung ungeprüft?

Phantastik

Die ist wohl geprüft, aber SPIO veröffentlicht die Prüfergebnisse erst ab einer gewissen Zeitpunkt im Web.

Dann gibt es die Fernsehfilme. Die werden von FSF geprüft. Deren Prüfergnisse werden im Web zumeist nicht veröffentlicht.

Phantastik

Palaber-Rhabarber

Phantastik, das kannst du nicht schreiben. Oder verwechselst du was? Die SPIO-TV-Datenbank enthält alle bekannten Fernsehausstrahlungen von Spielfilmen seit den 50er Jahren bis heute. Kostet allerdings eine Kleinigkeit. Bei jedem Film finden sich auch alle jemals vergebenen FSK-Freigaben. Der Film "Griff aus dem Dunkel" wurde oft ausgestrahlt und findet sich deshalb glücklicherweise in der Demo-Datenbank.
http://www.spio.de/?seitid=327&tid=325&filmid=4845

Wie man dort sehen kann, gibt es nur eine geprüfte Kinofassung (FSK 18). Wäre die TV-Ausstrahlung identisch, wäre sie FSK 18, auch wenn die Freigabe veraltet ist. Wegen der Laufzeitumrechnung gehe ich aber davon aus, dass die TV-Fassung länger ist als die Kinofassung und somit ungeprüft. Ich muss dich aber darauf hinweisen, dass es unterschiedliche Auffassungen zur Verwendung der FSK-Freigaben bei TV-Ausstrahlungen gibt (Aktuell bei Freitag der 13. im Korrekturforum).

FSF-Prüfungen (nur Privatsender) sind nach jetzigem Stand nicht relevant.

Phantastik

Ja, wenn etwas nur für registrierte Benutzer zugänglich ist, dann ist es wohl nicht öffentlich im Web.

Phantastik

Sir Francis

19 September 2016, 20:39:49 #6 Letzte Bearbeitung: 19 September 2016, 20:41:54 von Sir Francis
Hat sich die Vorgehensweise bzgl. Altersfreigaben im TV geändert?

Bisher war es so:
Eine gekürzte Fassung im TV wird mit der FSK-Freigabe eingetragen, auf der die Cut-Fassung basiert.

Beispiel:
"Blood Diamond" wird um 20:15 in einer gekürzten Fassung ausgetrahlt. Da es keine FSK 12-Fassung des Films gibt, wird FSK 16 angegeben, da die Schnittfassung auf der ungekürzten FSK 16-Fassung basiert.
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=113057&vid=268944

So weit, so gut. Seitdem ich hier angemeldet bin (2007), ist das die Vorgehensweise.
Nun aus aktuellem Anlass: Hat sich die Vorgehensweise diesbezüglich geändert? Werden gekürzte Fassungen ohne FSK-Freigabe neuerdings (obligatorisch) mit "ungeprüft" eingetragen?

Warum wird so etwas nicht im Voraus kommuniziert?

Palaber-Rhabarber

Wenn dir das bisher so eingeimpft wurde (was ich nicht zwangsweise wissen kann), dann nicht aus einer verbindlichen Basis heraus (die gibt es meines Wissens nicht), sondern auf der Grundlage der privaten Meinung desjenigen, mit dem du kommuniziert hast. Was ich im Korrekturforum schrieb, ist letztlich auch meine persönliche Sichtweise, ich habe doch aber sachlich genug begründet, warum die Korrektur anders umgesetzt wurde, als von dir angefordert.

Einer extra fürs Fernsehen gekürzten Fassung eine Altersfreigabe aufzudrücken, die diese nun mal, ganz nüchtern betrachtet, nicht hat, ist mindestens genauso falsch wie das Angeben einer nicht existierenden FSK-Freigabe. Wenn es einen Film nur in einer indizierten Fassung gibt und dieser Film dann in einer entschärften Fassung im TV lief, dann machst du doch sicherlich kein Ja-Häkchen bei "Fassung indiziert?", nur weil die Ausstrahlung auf einer indizierten Fassung beruht. Eine solche Handhabung wäre dann mir neu.

Die angegebene Freigabe sollte sich schon explizit auf die vorliegende Fassung beziehen. Und das die jetzigen, zur Auswahl stehenden Freigaben für selbstgebastelte TV-Fassungen nicht wirklich das Salz in der Suppe darstellen, das ist zumindest meine Meinung. Deswegen will ich mich auch stark machen für nicht an die FSK gebundene Freigaben, die Altersfreigaben realistisch widerspiegeln.

Sir Francis

20 September 2016, 01:59:22 #8 Letzte Bearbeitung: 20 September 2016, 02:08:13 von Sir Francis
Nicht nur mir wurde das so eingeimpft, sondern es war Praxis seitdem ich dabei bin, wurde von allen (im KF aktiven) Admins so umgesetzt und weitergegeben.
Nicht alle Regeln sind hier in der FAQ verschriftlicht, aber wenn es eine klar definierte Vorgehensweise über viele Jahre gibt und unzählige Einträge, deren Freigaben anhand dieser erstellt wurden, sollte es schon gute Gründe für eine Veränderung geben. Und eine neue Vorgehensweise sollte hier im Vorfeld abgesprochen werden! Schließlich müssten auch tausende Einträge korrigiert werden...

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2016, 01:28:11
Die angegebene Freigabe sollte sich schon explizit auf die vorliegende Fassung beziehen. Und das die jetzigen, zur Auswahl stehenden Freigaben für selbstgebastelte TV-Fassungen nicht wirklich das Salz in der Suppe darstellen, das ist zumindest meine Meinung. Deswegen will ich mich auch stark machen für nicht an die FSK gebundene Freigaben, die Altersfreigaben realistisch widerspiegeln.

Ich bin dafür, die bisherige Regelung beizubehalten, zumindest solange es kein Extra-Feld für eine TV-Freigabe gibt.Bis dahin kann man jederzeit noch ein "Gekürzte Fassung ab 12" ins BF hinzufügen.



McClane

Ungeprüft sind diese Fassungen strenggenommen ja nicht, sondern von der FSF geprüft. Ich persönlich hätte bei einer 20.15-Uhr-Fassung von "Blood Diamond" eine Freigabe ab 12 Jahren eingetragen, da ja eine Schnittfassung erstellt wurde, die für diese Uhrzeit (Filme bis FSK 12) erlaubt ist. Teilweise werden ja schon von den Filmfirmen explizit bei der FSK kurz nach DVD-Start Fassungen geprüft, die später im TV vorkommen (siehe die 12er-Fassungen der "... Has Fallen"-Filme), die damit ja eine FSK-Freigabe haben. Oder was ist mit FSK-18-Filmen, deren FSK-16-Kaufvideo-Fassung um 22.XX Uhr läuft? Wären die dann ungeprüft, gekürzte FSK 18 oder FSK 16, wenn man die oben erwähnten Muster anlegen will?

Das von mir vorgeschlagene Konzept ist natürlich grob vereinfachend, macht in meinen Augen aber für den Laien-Besucher mehr Sinn als die anderen Regelungen, die eher zu Verwirrungen führen.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

Palaber-Rhabarber

Zitat von: Sir Francis am 20 September 2016, 01:59:22
...gute Gründe für eine Veränderung geben. Und eine neue Vorgehensweise sollte hier im Vorfeld abgesprochen werden!

Gute Gründe habe ich schon genannt. Und außer ein "Das wurde bisher so gemacht, also muss es auch so weitergemacht werden..." habe ich von deiner Seite bis jetzt nicht vernommen. Du kannst "deine" Admins gern hierher einladen und dann diskutieren wir über Pro und Kontra, was richtig, was falsch ist. Dass du dich neuen TV-Freigaben, die dann in naher Zukunft hoffentlich kommen, nicht im Vorfeld verwehrst, werte ich als Entgegenkommen.  :icon_smile:

Was McClane vorschlägt, wäre ein Kompromiss, bei dem wenigstens die Altersfreigabe stimmiger ist. Nicht wenige User praktizieren das eben genau so, und das sicher nicht, weil die alle doof sind, sondern weil die jetzige Freigabemaske nichts besseres hergibt.

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