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Mondo Brutale - Last House on the Left (1972)

Begonnen von The Ravager, 30 Oktober 2017, 16:27:45

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The Ravager

Die Beschlagnahme ist, wie bei Schnittberichte zu entnehmen, durch das Landgericht Fulda aufgehoben worden. Ein weiterer Erfolg von Turbine Media. :respekt:

Zwar betrifft dies zunächst erst mal nur die US-amerikanische Blu-Ray von MGM, also noch kein Handlungsbedarf hinsichtlich der OFDb-Eintragungen, aber der erste Schritt ist gemacht. So kanns weitergehen.

Siemens

Die deutsche Fassung war auch beschlagnahmt (Astro LD)

Retro

Da wäre mal eine deutsche Uncut DVD oder Blu schön.  :respekt: Ich habe noch die Astro LD in der Sammlung.
Das Original wischt mit dem lächerlichen Remake den Boden auf.  :icon_mrgreen:

creamsoda

Falls OT bitte abtrennen:

Zitatbetrifft dies zunächst erst mal nur die US-amerikanische Blu-Ray von MGM

Beschlagnahmt können nur Fassungen von Filmen werden, die doe BPjM in die Finger bekommt und einem Gericht vorlegt und wenn dies im Tenor zum Schluss kommt, dass §131 gegeben ist?

Fassungen die ungeprüft sind, also jede Kopie (z.B. ein Stream aus dem Netz oder on demand) sind dann nicht beschlagnahmt?

Siemens

Eine Beschlagnahme gilt immer nur für eine bestimmte Fassung, auch wenn dutzende weitere inhaltsgleich sein mögen. Darum findest Du bei einigen Filmen etliche Auflagen die richterlich aus dem Verkehr gezogen wurden.

creamsoda

Was ist denn eine Fassung?
Steht das irgendwo in einem Gesetz?

Ist eine Fassung Schnittversion oder ein Datenträger?
Ich glaube Datenträger.

Was ist mit Stream/Video on Demand?
Und was ist, wenn es mehrere Cover gibt, sind das dann unterschiedliche Fassungen? Trotz inhaltsgleichheit?
Kinofilme sind nur eine Hand voll darunter. Sind diese also nicht beschlagnahmt?

Als Liste habe ich: http://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Beschlagnahmen

Letzte Frage:
Wenn man eine nicht beschlagnahmte Fassung eines Films z.B. "Human Centipede - Teil 2 (Full Sequence), The" als Videostream vor mehreren Menschen zeigt, wäre man obwohl die Fassung nicht beschlagnahmt ist dennoch wegen §131 dran?

The Ravager

31 Oktober 2017, 18:03:08 #6 Letzte Bearbeitung: 31 Oktober 2017, 18:12:45 von The Ravager
Das Gesetz ist in diesem Falle § 131 StGB.  Der Beschlagnahmebeschluß ist in diesem Fall lediglich das richterliche Instrument, das greift, wenn nach Meinung des Richters der Straftatbestand des besagten § erfüllt ist. Dass ein Beschlagnahmebeschluß nicht für alle Fassungen eines betroffenen Filmes gelten kann liegt u.a. daran, dass ein solcher Beschluß sich zwingend gegen eine Person richten muss, die nach Ansicht des Gerichts gegen den § verstoßen hat. Ist diese Person nicht greifbar, z.B. wenn es sich um eine alte Fassung handelt, deren Hersteller nicht mehr existiert oder um eine ausländische Fassung, deren Hersteller nicht belangt werden kann, erfolgt logischerweise kein Verfahren bzw. wird ein solches eingestellt und die Beschlagnahme wird für dieses Medium im gesonderten Verfahren wirksam, da unwidersprochen Gründe für eine Einziehung vorliegen.

Inhaltsgleiche Medien, die nicht beschlagnahmt sind, da sie bislang nicht richterlich erfasst worden sind, gelten aber dennoch als strafrechtlich relevant, da der ihr zugrunde liegende Film Gegenstand eines Verfahrens war. Es besteht also für jeden Verbreiter immer die Gefahr, wegen Verstoßes gegen § 131 belangt zu werden. In diesem Falle ergeht dann ein weiterer Beschlagnahmebeschluß oder aber, wie hier der Fall ist, es sieht ein übergeordnetes Gericht (hier: Landgericht) keine strafrechtliche Relevanz mehr, so dass von den bisherigen Amtsgerichtsbeschlüssen keine Wirkung mehr ausgehen kann. In der Regel sind die alten Beschlüsse ohnehin verjährt, so dass eine formale Aufhebung nicht erforderlich ist.

Verjährte Beschlüsse sind aber weiter als Richtschnur für eine Strafbarkeit anzusehen, wenn es bislang noch keine Entscheidung einer übergeordneten Spruchkammer über die Nichtstrafbarkeit ergangen ist.

Auf welchem Medium sich der inkriminierte Film befindet, ist letztlich ohne Bedeutung. Z.B. Alexandre Ajas Maniac wurde ungekürzt von der FSK für das Kino freigegeben, auf DVD bzw. Blu-Ray jedoch nicht. Da die Blu-Ray inzwischen beschlagnahmt wurde, gilt nunmehr auch die identische Kinofassung als strafrechtlich relevant und darf nicht mehr vorgeführt werden, unabhängig, ob diese gesondert beschlagnahmt wurde oder eine FSK-Freigabe erhielt.

Cryptkeeper

Zitat von: The Ravager am 31 Oktober 2017, 18:03:08

Verjährte Beschlüsse sind aber weiter als Richtschnur für eine Strafbarkeit anzusehen, wenn es bislang noch keine Entscheidung einer übergeordneten Spruchkammer über die Nichtstrafbarkeit ergangen ist.


Genau, und das darf nicht vergessen werden. Oliver Krekel verbreitete u.a. im Facebook, dass die Verjährung eine Beschlagnahme komplett aufhebe und Filme danach nur noch indiziert seien. Das ist leider total falsch, wie mir Herr Meeser von der BPjM bestätige. Die Sicherstellung des Material verjährt, nicht aber die Gründe für die Beschlagnahme nach §131. Deswegen mussten Labels wie Turbine, Black Hill, Sony etc. ja auch vor Gericht ziehen, um die Filme freizubekommen.

U.a. auch hier nachzulesen:
https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Beschlagnahmen#beschlagnahme-dauer

Grusler

8 Februar 2018, 21:45:51 #8 Letzte Bearbeitung: 8 Februar 2018, 23:40:43 von Grusler
Ich bring es mal hier rein. Kleine Information zu dem Eintrag der US BD und dem darin enthaltenen Kommentar:

Es könnte sein, dass es sich bei dieser BD um eine verlängerte Fassung handelt, sie unterscheidet sich auf jeden Fall von den DVD-Versionen. So enthält diese BD die Texteinblendung "early next morning..." und die Endcredits der Vestron-VHS.

https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=653&vid=327263

Die Titeleinblendung "early next morning" erscheint auch bei der Ösi-BD von Turbine:
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=653&vid=339769

Die Laufzeit der Turbine ist etwas kürzer, da auf der Turbine kein MGM-Löwe vorher (und danach) kommt.

Die Turbine basiert übrigens auf genau dem gleichen Master, welches Astro damals für seine (immer noch) hervorragende VHS/LD-Auflage benutzt hat. Mit dem Unterschied, dass bei der Turbine ein Blaufilter drüber gelegt ist. Die Astro-LD hat die normale Farbgebung und sieht natürlicher aus. ;)

Die Fassung (Turbine/US BD [MGM]/Astro) entspricht der normalen Unrated-Version, nicht der Vestron-Unrated.

Nachtrag: Die Turbine hat kein MGM-Logo auf dem Cover, daher ist die Frage meines spekulativen Posts (da ich die US MGM-BD nicht besitze) natürlich: Stimmt das alles so (wie ich es geschrieben habe)? ;)
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
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The Ravager

Knapp zwei Jahre nach der Aufhebung der Beschlagnahme ist es Turbine nun auch gelungen, den Film vom Index zu nehmen. Damit steht dem Gang zur FSK nichts mehr im Wege.

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