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BPS Liste April

Begonnen von McHolsten, 30 April 2008, 01:25:39

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McHolsten

Frisch von sb.com:

Indizierungen

DVD

Bullets, Blood and a Fistful of Cash (ungekürzte Fassung)
Koch Media GmbH
Liste A

Live – Irgendwo im wilden Osten
DVD der Gruppe ,,Redrum"
KindaZimma Records
Liste A

Phantasm – Collector's Edition (ungekürzte Fassung)
XT Video Entertainment
Liste B

Texas Chainsaw Massacre – The Beginning (Unrated/ SPIO/JK)
Warner Home Video Germany
Liste B

Urban Justice – Blinde Rache
Sony Pictures Home Entertainment,
Liste A


Video-CDs

Zehr`nin Gözleri (Zehras blaue Augen)
(türkisch mit englischen Untertiteln)
Adim Prodüksiyon
Liste A


Games

Army of Two
Xbox 360, EU-Version
EA Swiss Sàrl
Liste A

Condemned 2
Xbox 360, EU-Version
SEGA Europe
Liste B


Tonträger

Neger Neger – Premium Edition
des Interpreten ,,B-Tight"
Aggro Berlin
Liste A


Folgeindizierungen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG

Videofilme

Alien, die Saat des Grauens kehrt zurück
Greenwood Film
Liste A

Bambuscamp II, Das – Die Tätowierung
ITT Contrast Video
Liste A

Böse, Das
Constantin Video
Liste B

Das ist Amerika – 2. Teil
Starlight-Film, Bochum, Nachfolger:
Astro Distribution GmbH,
Liste A

...die im Staub verbluten
ITT Contrast Video
Video Medien Pool
Liste B

Frankenstein '80
VPS Video Programm Service GmbH
Nachfolger: VPS Video GmbH
Liste A

Häutet sie lebend – Unternehmen Wildgänse
VPS Video Programm Service GmbH
Nachfolger: VPS Video GmbH
Liste A

Halloween II
ITT Contrast Video
Liste B

Kung Fu – Die tödliche Rache
VDP
Action Video
Liste A

Mann ohne Gnade, Der
ITT Contrast Video
Liste A

New York Ripper, Der
UFA Werbefilm GmbH & ATB
Liste B

Orgie der Gesetzlosen
Polyband Medien GmbH
Liste A

The Riffs – die Gewalt sind wir
UFA Werbefilm GmbH & ATB
Liste A

Turm der lebenden Leichen, Der
VPS Video GmbH
VMP Video GmbH
Dieter Wahl Film
Liste A


Listenstreichungen

Listenstreichungen gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG

Videofilme

Todeskommando Panthersprung – Fünf durchs Inferno
Eurovideo


Listenstreichung gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG

Videofilme

Angie Baby
Mike Hunter

Black Angels
ITT Contrast

Blutnacht des Teufels
VPS
VMP

Brutale Stadt
VPS

Im Garten der Qualen
ITT Contrast
VMP

Killer's Moon
All-Video

Liebeshexen vom Rio Cannibale, Die
ITT Contrast
VMP
Geiselgasteig-Film

Mann geht über Leichen, Ein
VPS

Massaker in Klasse 13
VCL

Omen des Bösen, Das (Black Magic)
VPS

Operation Foxbat
VPH

Tarzoon – Schande des Dschungels
Videoring

Thor – der unbesiegbare Barbar
Pront Video


Listenstreichungen gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG

Videofilme

Battletruck (engl.)
Guild Home

Black Angels
VMP

Compleanno di Sangue (ital.)
RCA Columbia Pictures


Beschlagnahmen gemäß §131 StGB

-keine-



Fast schon eine Schande dass "Das Böse" wieder auf Liste B landet!  :icon_rolleyes: :icon_rolleyes: :icon_rolleyes:
Gore on!

SAL

Zitat von: McHolsten am 30 April 2008, 01:25:39
Fast schon eine Schande dass "Das Böse" wieder auf Liste B landet!  :icon_rolleyes: :icon_rolleyes: :icon_rolleyes:

Ja das ist echt böse ... ^^

rierami

Also nix mit der Indizierung von Halloween (2007) wie mir der Depp bei Media Max weis machen wollte :icon_rolleyes:

Frage zu TCM:
Zitat von: McHolsten am 30 April 2008, 01:25:39
Texas Chainsaw Massacre – The Beginning (Unrated/ SPIO/JK)
Warner Home Video Germany
Liste B

Also ALLE erhältlichen Fassungen davon? Oder nur die unrated welche es nur als Bootleg mit deutschem Ton gibt???
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Nerf

Selbstverständlich beruht die Indizierung auf der deutschen SPIO/JK-geprüften DVD. Es steht ja Warner Home als Vertrieb dabei.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Deer Hunter

ZitatHalloween II
ITT Contrast Video
Liste B

Ach nicht doch... :wallbash:
Liste B, ich lache. :icon_rolleyes:
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Nerf

Zitat von: Deer Hunter am 30 April 2008, 10:29:17
ZitatHalloween II
ITT Contrast Video
Liste B

Ach nicht doch... :wallbash:
Liste B, ich lache. :icon_rolleyes:

Was sollte es sonst sein? Das Teil ist ja immer noch beschlagnahmt hier, die können gar nicht anders als den auf B zu setzen...
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Riddick

Das mit "TCM:The Beginning" war ja nur eine Frage der Zeit.Die Indizierung von "Urban Justice" war ja auch klar,allerdings ging das recht schnell.

Wird übrigens auch mal Zeit,dass die "Massaker in Klasse 13" vom Index genommen haben,denn die Indizierung war schon immer lächerlich.Trotzdem nicht gerade ein berauschender Film.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Dietmar1968

Zitat von: rierami am 30 April 2008, 08:20:47
Also nix mit der Indizierung von Halloween (2007) wie mir der Depp bei Media Max weis machen wollte :icon_rolleyes:

Frage zu TCM:
Zitat von: McHolsten am 30 April 2008, 01:25:39
Texas Chainsaw Massacre – The Beginning (Unrated/ SPIO/JK)
Warner Home Video Germany
Liste B

Also ALLE erhältlichen Fassungen davon? Oder nur die unrated welche es nur als Bootleg mit deutschem Ton gibt???

Die fälschlicherweise als unrated angepriesene Fassung: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=104323&vid=207646e.

quaker

ZitatCondemned 2
Xbox 360, EU-Version
SEGA Europe
Liste B
War klar. Mal die Wochen oder Monate zählen, bis es einkassiert wird. Teil 2 ist deutlich heftiger in den Gewaltdarstellungen, sollte daher eigentlich nur ne Frage der Zeit sein.

rierami

Zitat von: Nerf am 30 April 2008, 08:55:23
Selbstverständlich beruht die Indizierung auf der deutschen SPIO/JK-geprüften DVD. Es steht ja Warner Home als Vertrieb dabei.

Ist mir jetzt klar. Mich hat nur der Zusatz "Unrated/SPIO/JK" irretiert. Sah für mich wie ne Aufzählung aus...
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Hellboy

Zitat von: McHolsten am 30 April 2008, 01:25:39
Listenstreichung gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG

Videofilme

Angie Baby
Mike Hunter

Das ist doch ein Porno, oder? Klingt zumindest so. Wenn ja, seit wann werden Pornos von der Liste gestrichen?  :00000109:
Ich dachte Pornos generell gelten als "Indiziert". Da die eh nicht in öffentlichen Läden zu finden sind.  :00000109:

Grusler

Zitat von: Hellboy am  1 Mai 2008, 15:32:28
Zitat von: McHolsten am 30 April 2008, 01:25:39
Listenstreichung gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG

Videofilme

Angie Baby
Mike Hunter

Das ist doch ein Porno, oder? Klingt zumindest so. Wenn ja, seit wann werden Pornos von der Liste gestrichen?  :00000109:
Ich dachte Pornos generell gelten als "Indiziert". Da die eh nicht in öffentlichen Läden zu finden sind.  :00000109:

Bürokratie. Denn sie wissen nicht was sie tun.

TCM:Beginning wird dann wohl demnächst weg vom Fenster sein, dann bleibt, wenn man den Film in deutsch sehen möchte, nur noch die noch stärker als die Kinofassung gekürzte Premiere KJ-Fassung als Alternative. Schon lustig, selbst bei Hertie, die eigentlich sehr konservativ in Sachen Jugendschutz und Medien sind, lag die Spio-DVD noch vor kurzem für 8 Euro rum. Gerade von dem Film.
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

Riddick

Zitat von: Grusler am  1 Mai 2008, 15:59:32


TCM:Beginning wird dann wohl demnächst weg vom Fenster sein, dann bleibt, wenn man den Film in deutsch sehen möchte, nur noch die noch stärker als die Kinofassung gekürzte Premiere KJ-Fassung als Alternative. Schon lustig, selbst bei Hertie, die eigentlich sehr konservativ in Sachen Jugendschutz und Medien sind, lag die Spio-DVD noch vor kurzem für 8 Euro rum. Gerade von dem Film.

Wieso sollte der bald weg vom Fenster sein?Der wurde doch nur indiziert und man dürft den in allen Geschäften,die indizierte Titel führen,eigentlich noch kriegen.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Grusler

Zitat von: Riddick am  1 Mai 2008, 18:29:56
Zitat von: Grusler am  1 Mai 2008, 15:59:32


TCM:Beginning wird dann wohl demnächst weg vom Fenster sein, dann bleibt, wenn man den Film in deutsch sehen möchte, nur noch die noch stärker als die Kinofassung gekürzte Premiere KJ-Fassung als Alternative. Schon lustig, selbst bei Hertie, die eigentlich sehr konservativ in Sachen Jugendschutz und Medien sind, lag die Spio-DVD noch vor kurzem für 8 Euro rum. Gerade von dem Film.

Wieso sollte der bald weg vom Fenster sein?Der wurde doch nur indiziert und man dürft den in allen Geschäften,die indizierte Titel führen,eigentlich noch kriegen.

Ja, im Moment, aber ich glaube kaum, dass dieser Film in der Spio/JK Fassung einer Beschlagnahmung entgeht. Und darauf wird er ja nun geprüft, ist ja ne Liste B indizierung....so meinte ich das.
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

YankeeDoodle

1 Mai 2008, 22:17:40 #14 Letzte Bearbeitung: 1 Mai 2008, 22:21:08 von YankeeDoodle
ZitatJa, im Moment, aber ich glaube kaum, dass dieser Film in der Spio/JK Fassung einer Beschlagnahmung entgeht. Und darauf wird er ja nun geprüft, ist ja ne Liste B indizierung....so meinte ich das.

Wobei die Major-Labels bei Beschlagnahmungsverfahren ja eigentlich immer relativ ungeschoren davonkommen. Und im Übrigen: Sollen sie die JK-Fassung doch beschlagnahmen! Als Sammler hat man ja wohl ohnehin was ungeschnittenes zuhause...
"Ich hab dir doch gesagt, dass ich in 5 Minuten da bin... Da muss man dann nicht alle halbe Stunde anrufen..!" :D

Deer Hunter

Zitat von: Nerf am 30 April 2008, 17:31:54
Was sollte es sonst sein? Das Teil ist ja immer noch beschlagnahmt hier, die können gar nicht anders als den auf B zu setzen...

Eben, deshalb mein Unverständnis.  ;)

Im Prinzip ist aber der Beschlagnahmebeschluss schon verjährt (1990), oder? Das mit dem Verjähren in Bezug auf Beschlagnahmungen und Einziehungen habe ich leider immer noch nicht ganz verstanden. :icon_confused:
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Kingpin

Zu Halloween II gibt es auch eine Beschlagnahme des AG Tiergarten vom 26.04.2002 - lustigerweise ohne Angabe des Herstellers/Vertriebs - Az. 351 Gs 1749/02. Insofern ist da noch nichts verjährt.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Deer Hunter

Also doch. Der Beschluss von 2002, der sich ja eigentlich auf das Astro Tape, bzw. die DVD (?) bezieht war mir bekannt.
Die Verjährung bei Beschlagnahmungen ist nach 10 Jahren erreicht, oder?
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

notrickz

2 Mai 2008, 14:06:08 #18 Letzte Bearbeitung: 2 Mai 2008, 14:08:16 von no-trixz
In der Regel sind es 25 Jahre, bis die Verjährung eintritt. Nach 15 Jahren darfst du erstmals einen Antrag auf Listenstreichung stellen....

Deer Hunter

Das gilt in Bezug auf die INDIZIERUNG, nicht in Bezug auf die Beschlagnahmung eines Mediums.
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

notrickz

2 Mai 2008, 14:09:47 #20 Letzte Bearbeitung: 2 Mai 2008, 14:14:43 von no-trixz

McHolsten

Ich hatte vor ein paar Tagen die BPS angeschrieben und mein Unvertändnis bzgl. der PHANSTASM Folgebeschlagnahme zum Ausdruck gebracht. Anbei habe ich dann noch die FRANKENHOOKER Indexaufhebung zum Vergleich angebracht. Und...ich habe sogar Antwort bekommen  :respekt::

Folgeindizierungen werden durch die Gremien der Bundesprüfstelle ausgesprochen. Da eine Unterteilung in Listenteile A und B erst seit dem 01.04.2003 vorgenommen wird, trifft das Gremium, sofern es einen Film folgeindiziert auch eine Entscheidung hinsichtlich des Listenteils.
Dass ein Film in der Vergangenheit von einem Gericht als strafrechtsrelevant eingestuft wurde, weil er z.B. den Tatbestand des § 131 StGB erfüllt, wird in die Entscheidungsbegründung mit einbezogen. Die Bundesprüfstelle ist insoweit an die inhaltliche Einschätzung des Gerichts gebunden. Gemäß § 18 Abs. 5 JuSchG sind Medien in die Liste aufzunehmen, wenn ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung einen in § 131 StGB bezeichneten Inhalt festgestellt hat. Hinsichtlich des Films "Das Böse" wurden diverse Beschlagnahme- bzw. Einziehungsbeschlüsse erlassen, er wurde zuletzt als DVD (Astro Records  & Filmworks)durch Beschluss des AG Tiergarten vom 26.04.2002 beschlagnahmt.

Zum Thema Listenstreichung des Films "Frankenhooker" (nie beschlagnahmt)ist folgendes zu sagen:

Auch die Spruchpraxis der Bundesprüfstelle ist einem steten Wandel der Zeit unterworfen.
Was die Gremien der Bundesprüfstelle noch vor Jahrzehnten als sozial-ethisch desorientierend und damit jugendgefährdend eingestuft haben, kann unter Umständen in der heutigen Gesellschaft durchaus akzeptiert sein oder aufgrund der Medienerfahrung heutiger Kinder und Jugendlicher für diese keine Gefahr mehr darstellen. Das bedeutet aber nicht, dass zwangsläufig jedes Medium nach entsprechendem Zeitablauf seine jugendgefährdende Wirkung verliert.

Diesem Umstand hat der Gesetzgeber u.a. mit Einführung von § 23 Abs. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) Rechnung getragen. Nach Ablauf von zehn Jahren seit Aufnahme eines Mediums in die Liste kann die Bundesprüfstelle auf Antrag des Urhebers bzw. des Inhabers der Nutzungsrechte die Streichung aus der Liste der jugendgefährdenden Medien im vereinfachten Verfahren beschließen. Kommt die/der Vorsitzende zu der Auffassung, dass eine Listenstreichung offensichtlich nicht in Betracht kommt, stellt sie/er das Verfahren ein. Hält sie/er dagegen eine Listenstreichung für möglich, ergeht eine Entscheidung unter Beteiligung der Gremien der Bundesprüfstelle.

Die Listenstreichung eines indizierten Mediums ist in den Fällen möglich, in denen die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste nicht mehr vorliegen (§ 18 Abs. 7 Satz 1 JuSchG), das heißt, wenn das Medium seine jugendgefährdende Wirkung verloren hat.

Im Februar 2008 stellte die derzeitige Rechteinhaberin einen Antrag auf Listenstreichung.

Aus den Gründen der Entscheidung über die Streichung des Films "Frankenhooker" aus der Liste der jugendgefährdenden Medien:

"...Das 3er-Gremium der Bundesprüfstelle sieht den Inhalt des vorliegenden Filmes nicht mehr als geeignet an, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.

Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle hat in den letzten Jahren Grundsätze dahingehend aufgestellt, wann ein Medieninhalt seines Erachtens nicht mehr jugendgefährdend ist, wobei die Frage, ob der Inhalt u.U. als jugendbeeinträchtigend einzustufen ist, den Obersten Jugendbehörden der Länder obliegt.

Ein Medium ist unter folgenden Voraussetzungen nach Auffassung des 12er-Gremiums nicht jugendgefährdend
-    wenn der Inhalt der Videofilme als nicht jugendaffin angesehen werden kann.
-    wenn der Inhalt der Videofilme so gestaltet ist, dass sich die Hauptfigur nicht als Identifikationsmuster anbietet.
-    wenn Nachahmungseffekte nicht zu vermuten sind.
-    wenn Gewalttaten als übertrieben, aufgesetzt, unrealistisch, abschreckend und irreal eingestuft werden können.
-    wenn die Anwendung von Gewalt als nicht gerechtfertigt eingestuft wird bzw. Gewaltanwendung im Prinzip abgelehnt wird.

Vor dem Hintergrund der damals beanstandeten Gewaltszenen ist nach Ansicht des 3er-Gremiums eine jugendgefährdende Wirkung des Films nicht länger anzunehmen. Die Tötungs- oder Verletzungshandlungen werden jeweils nur angedeutet, sodass die Gewaltanwendungen oder -einwirkungen kaum zu erkennen sind. Zudem wirkt die Inszenierung aus heutiger Sicht unrealistisch, da z.B. der nach dem Rasenmäherunfall verbliebene Kopf von Elizabeth oder die nach der Explosion der Frauen herumliegenden Extremitäten nach heutigen tricktechnischen Maßstäben offensichtlich künstlich erscheinen.

Aus heutiger Sicht überlagert zudem der humoristische Ansatz des Films die in ihm enthaltene Gewalt. Die Gewaltdarstellungen (die explodierenden Frauen; der TV-Bericht über den Rasenmäherunfall; der sprechende Kopf des mit Stromstößen getöteten Mannes) sind nur als äußerst übertrieben einzustufen und weisen deshalb für jugendliche Betrachter nicht länger ein Gefährdungspotential auf. Ob weiterhin eine Jugendbeeinträchtigung vorliegt, war von Seiten der Bundesprüfstelle nicht zu entscheiden.

Dem Antrag auf Listenstreichung konnte daher entsprochen werden."

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Corinna Bochmann
Gore on!

notrickz

Das nenn ich doch mal eine vernünftige Erläuterung, nicht wie sonst eine üblich Standartantwort, bla bli blub.....Dann bleibt bei Phantasm nur abzuwarten und bei gegebener Zeit einen Antrag zu stellen....aber blos nicht Krekel, den haben die bestimmt auf'm Kieker..... :icon_lol:

Kerry

Zitat von: McHolsten am  2 Mai 2008, 18:08:54

Ein Medium ist unter folgenden Voraussetzungen nach Auffassung des 12er-Gremiums nicht jugendgefährdend
-    wenn der Inhalt der Videofilme als nicht jugendaffin angesehen werden kann.
-    wenn der Inhalt der Videofilme so gestaltet ist, dass sich die Hauptfigur nicht als Identifikationsmuster anbietet.
-    wenn Nachahmungseffekte nicht zu vermuten sind.
-    wenn Gewalttaten als übertrieben, aufgesetzt, unrealistisch, abschreckend und irreal eingestuft werden können.
-    wenn die Anwendung von Gewalt als nicht gerechtfertigt eingestuft wird bzw. Gewaltanwendung im Prinzip abgelehnt wird.

Vor dem Hintergrund der damals beanstandeten Gewaltszenen ist nach Ansicht des 3er-Gremiums eine jugendgefährdende Wirkung des Films nicht länger anzunehmen. Die Tötungs- oder Verletzungshandlungen werden jeweils nur angedeutet, sodass die Gewaltanwendungen oder -einwirkungen kaum zu erkennen sind. Zudem wirkt die Inszenierung aus heutiger Sicht unrealistisch, da z.B. der nach dem Rasenmäherunfall verbliebene Kopf von Elizabeth oder die nach der Explosion der Frauen herumliegenden Extremitäten nach heutigen tricktechnischen Maßstäben offensichtlich künstlich erscheinen.

Aus heutiger Sicht überlagert zudem der humoristische Ansatz des Films die in ihm enthaltene Gewalt. Die Gewaltdarstellungen (die explodierenden Frauen; der TV-Bericht über den Rasenmäherunfall; der sprechende Kopf des mit Stromstößen getöteten Mannes) sind nur als äußerst übertrieben einzustufen und weisen deshalb für jugendliche Betrachter nicht länger ein Gefährdungspotential auf. Ob weiterhin eine Jugendbeeinträchtigung vorliegt, war von Seiten der Bundesprüfstelle nicht zu entscheiden.

Dem Antrag auf Listenstreichung konnte daher entsprochen werden."
Mit dieser Argumentation wäre es eigentlich auch keine Schwierigkeit, Filme wie "Braindead" und Konsorten zu streichen...

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Genau das habe ich mir auch grade gedacht.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Nerf

Wenn Rudolf Stefen das lesen könnte, würde er sich im Grabe herumdrehen. Der ging weiland unter Garantie davon aus, dass die von ihm erlassenen Indizierungen für die Ewigkeit Bestand hätten... und jetzt kommt seine Nachfolgerin und macht all' den damals mühsam aus dem Verkehr gezogenen Schund wieder frei zugänglich.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Kill Mum!

Die BPJM ist einem moralischen Wandel der Zeit unterworfen...das heisst, wenn sie ihre Arbeit ernst nehmen würden, dass sie mit den "Konsumenten" zusammen verrohen...
"I wish my life was a non-stop hollywood movie show,
A fantasy world of celluloid villains and heroes,
Because celluloid heroes never feel any pain
And celluloid heroes never really die." (The Kinks - Celluloid Heroes)

Bonus-Member

Zitat von: Deer Hunter am  2 Mai 2008, 13:36:40
Das mit dem Verjähren in Bezug auf Beschlagnahmungen und Einziehungen habe ich leider immer noch nicht ganz verstanden. :icon_confused:

Das hat wohl noch niemand wirklich verstanden, aber wenn der Inhalt eines Mediums tatsächlich gegen ein Gesetz verstößt (bei vielen 131ern sind da Zweifel angebracht), dann tut er dies bereits, bevor der Beschlagnahmebeschluss erfolgt und tut dies auch noch, wenn dieser verjährt ist.

jenzi

Und tut dies wohl erst nicht mehr, wenn sämtliche den Film betreffenden Beschlüsse aufgehoben werden. Naja, vielleicht klappts ja diesmal bei TCM.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

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