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Planet Terror indiziert

Begonnen von Nerf, 9 September 2008, 13:30:49

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Nerf

Laut sb.com-Forum jedenfalls.

ZitatDas 12er Gremium der BPjM hat am 04.09.2008 die DVD Planet Terror L.C.E. in die Liste A aufgenommen. Die Entscheidung wird im Bundesanzeiger Nr. 148 / 2008 bekannt gemacht.

Quelle: Ein Schreiben an den Rechtsanwalt von Senator Home Entertainment. Az. bei der BPjM Pr. 617/08
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Graveworm

War ja nur eine Frage der Zeit.

MFG
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.

Kane

Hab zwar nur die leicht gekürze Version, aber die reicht mir auch. Muss nicht unbedingt sehen, wie dem Tarantino die Eier abfallen.

Frag mich nur, wann "John Rambo" indiziert wird. Dürfte auch 'n Kandidat dafür sein. Mir soll's aber egal sein, da ich die komplett ungeschnittene Fassung hab.
"Es werden wieder Helden gesucht!" "Halt's Maul, Godoj! Helden kann man nicht casten!"

Roughale

9 September 2008, 16:54:44 #3 Letzte Bearbeitung: 9 September 2008, 16:58:18 von Roughale
Weiss jemand auf die Schnelle ob das auf die anstehende Grindhouse Dose Einfluss hat?

Edit: Hoppla, sehe gerade dass die Dose auf den 7. Januar verschoben wurde, sollte die nicht diesen Monat rauskommen? (Ich habe bei amazon.de nachgeschaut)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

SplatMat

Streng genommen darf die Indizierung gar keinen Einfluß auf die Grindhouse VÖ haben, denn es handelt sich hierbei ja um eine viel kürzere Fassung, als beim Einzelfilm. Da müsste normaler Weise eine Neuprüfung erfolgen (JK/FSK). Oder sehe ich das falsch?
Für ein freies Tibet


KeyserSoze

Zitat von: SplatMat am  9 September 2008, 17:28:11
Streng genommen darf die Indizierung gar keinen Einfluß auf die Grindhouse VÖ haben, denn es handelt sich hierbei ja um eine viel kürzere Fassung, als beim Einzelfilm. Da müsste normaler Weise eine Neuprüfung erfolgen (JK/FSK). Oder sehe ich das falsch?

Ist richtig.

"You're so beautiful, like a tree or a high-class prostitute."

Grusler

Also da die Grindhouse-Version ebenfalls inhaltsgleiche Szenen mit der indizierten Einzelfilm-Fassung hat, dürfte es höchst wahrscheinlich sein, dass das mit einem öffentlichen Verkauf oder gar einer FSK-Freigabe des Double-Features nichts mehr wird, deshalb wohl das Verschieben des VÖ-Termins, es muss wohl jetzt erstmal geklärt werden, wie weiter verfahren wird.
Was soll's "Senator" ansich ist ein prima Verleih...wird schon noch klappen. Hmm, da limitiert und Indizierung so gut wie klar, könnte man eigentlich auch eine "Ungeprüfte"-Auflage wagen...oder?




ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

SplatMat

Sorry Grusler, aber das ist totaler Bullshit. Seit wann bekommen geschnittene Fassungen die selbe Freigabe wie die ungeschnittene Fassung? Es könnte sogar durchaus sein, dass die Grindhouse-Box mit einer FSK16 Freigabe erscheint. OK ich gebe zu, das ist sehr unwahrscheinlich, aber dennoch möglich. Bei Inhaltsgleichheit geht es ja nicht um einzelne Szenen, sondern um die komplette Fassung. Sonst müsste ja ein indizierte Film in JEDER Szene gekürzt werden, damit man ihn noch bewerben und frei verkaufen darf. So ist das aber bekanntlich NICHT!!!
Für ein freies Tibet


Grusler

Zitat von: SplatMat am  9 September 2008, 20:30:40
Sorry Grusler, aber das ist totaler Bullshit. Seit wann bekommen geschnittene Fassungen die selbe Freigabe wie die ungeschnittene Fassung?

Öfters, z.B. das Dawn of the Dead-Remake, Kinofassung als auch DC haben FSK:KJ bekommen. Kommt natürlich immer drauf an wer zensiert/kürzt oder freigibt und in welcher Reihenfolge (FSK,MPAA etc.).

Zitat von: SplatMat am  9 September 2008, 20:30:40
Bei Inhaltsgleichheit geht es ja nicht um einzelne Szenen, sondern um die komplette Fassung. Sonst müsste ja ein indizierte Film in JEDER Szene gekürzt werden, damit man ihn noch bewerben und frei verkaufen darf. So ist das aber bekanntlich NICHT!!!

Aber es werden doch sogar bestimmte Szenen aus bereits! indizierten Filmen herausgeschnitten, um z.B. eine FSK:KJ zu erhalten, siehe Hellraiser 3, Wishmaster, einige Schulmädchen-Report-Teile, etc. Die Szenen die in der "nicht indizierten" FSK-Fassung fehlen, gibt es nur in der indizierten Version, deshalb denke ich schon, dass es mitunter und hauptsächlich um einzelne Szenen geht.

Was nun genau bei Planet Terror beanstandet wurde, weiss ich nicht. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass es nur Sachen waren, die in der FSK-Fassung fehlen, da die Grindhouse-Version die meisten "brutalen" Szenen enthält, die in der FSK-Fassung fehlen, gehe ich bezüglich der Indizierung von Inhaltsgleichheit von Einzelfassung und Grindhouse-Version aus. Evtl. etwas voreilig, OK, das stimmt, aber sehr wahrscheinlich, finde ich.





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Roughale

Gebt mir die Schuld! Ich habe überarbeitet eine doofe Frage gestellt!

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Nerf

Zitat von: Roughale am  9 September 2008, 16:54:44
Weiss jemand auf die Schnelle ob das auf die anstehende Grindhouse Dose Einfluss hat?

Da das ein anderer Film ist, muss auch dort neu geprüft werden. Das kann mit einer JK enden wie bei PT, muss aber nicht. Aber von vornherein indiziert ist der Film keinesfalls.
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Grusler

"Eine Inhaltsgleichheit im Sinne des JuSchG kann auch dann gegeben sein, wenn das zu prüfende Produkt sich auf die Wiedergabe einzelner Teile eines indizierten Werkes beschränkt. Von einer Inhaltsgleichheit ist nämlich bereits dann auszugehen, wenn ein Teil des ursprünglichen Werkes, dessen Inhalt selbstständig die zugrundeliegende Indizierung ausgelöst hat, unverändert geblieben ist."

Quelle:
http://www.bundespruefstelle.de

Ich denke nun dürfte alles klar sein.

Im Cinefacts-Forum habe ich gelesen, dass die Veröffentlichung wegen "Materialproblemen" verschoben wurde. Probleme mit dem Material, tja, was das wohl für Probleme sind. :icon_lol:
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Ko(s)misches Sein.

Snake Plissken

Zitat
Im Cinefacts-Forum habe ich gelesen, dass die Veröffentlichung wegen "Materialproblemen" verschoben wurde. Probleme mit dem Material, tja, was das wohl für Probleme sind.
Zitat

Das Blech für den Kannister muss noch dünner gewalzt werden.

Snake

SplatMat

10 September 2008, 20:37:57 #13 Letzte Bearbeitung: 10 September 2008, 20:39:40 von SplatMat
@Grusler: Das hier ist ebenfalls von der Seite der BPjM:

Zitat"Auch für die gekürzte Fassung eines Videofilms ist dementsprechend zu prüfen, ob die Originalfassung und die gekürzte Fassung in ihrem entscheidenden, nämlich jugendgefährdenden Inhalt, ganz oder im wesentlichen übereinstimmen. Abzustellen ist darauf, ob und inwieweit die Passagen der Ursprungsfassung, die Anlass für deren Indizierung waren, in die zur Listenaufnahme nach § 18a Abs. 1 GjS anstehende (gekürzte) Ausgabe übernommen worden sind und sich damit der jugendgefährdende Charakter in der Neufassung fortsetzt."

Eine Prüfung erfolgt nur auf Antrag. Das heißt also, wenn sich keiner beschwert, bleibt Grindhouse ohne Indizierung. Und ich meine jetzt nicht die Prüfung, welche Freigabe der Film bekommt, sondern einen extra Indizierungsantrag.
Für ein freies Tibet


Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: SplatMat am 10 September 2008, 20:37:57
@Grusler: Das hier ist ebenfalls von der Seite der BPjM:

Zitat"Auch für die gekürzte Fassung eines Videofilms ist dementsprechend zu prüfen, ob die Originalfassung und die gekürzte Fassung in ihrem entscheidenden, nämlich jugendgefährdenden Inhalt, ganz oder im wesentlichen übereinstimmen. Abzustellen ist darauf, ob und inwieweit die Passagen der Ursprungsfassung, die Anlass für deren Indizierung waren, in die zur Listenaufnahme nach § 18a Abs. 1 GjS anstehende (gekürzte) Ausgabe übernommen worden sind und sich damit der jugendgefährdende Charakter in der Neufassung fortsetzt."

Eine Prüfung erfolgt nur auf Antrag. Das heißt also, wenn sich keiner beschwert, bleibt Grindhouse ohne Indizierung. Und ich meine jetzt nicht die Prüfung, welche Freigabe der Film bekommt, sondern einen extra Indizierungsantrag.

Das ist aber eine nicht korrekte Lesart. Das würde bedeuten, "Rambo" wird indiziert, Warner schneidet 5 Sekunden raus und bringt den Film dann wieder auf dem Markt. Und der Film besteht NICHT unter dem Werbeverbot der Indizierung ? Niemals. Solange auch nur eine Szene, die im Indizierungsbescheid drinsteht enthalten ist, darfste den nicht als "nicht indiziert" auf den Markt werfen.

Die Prüfung ist freiwillig für die gekürzte Fassung. Aber die gilt eher, um sich von der BPjM oder der FSK bescheinigen zu lassen, dass das Ding eben NICHT indentisch mit der indizierten Fassung ist.

Ganz ehrlich. Wenn Deine Aussage richtig wäre, ist die Indizierung binnen 1 Woche nach Listung bereits wieder hinfällig, weil man locker jede Woche eine neue gekürzte Fassung rausbringen kann und dann auf die BPjM warten kann. Genau DESHALB ist der Spass mit der "Inhaltsgleichheit" damals eingeführt worden, damit etwas BIS zum Gegenbeweis als indiziert gelten KANN.
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

SplatMat

@Anime: Mit deinem letzten Absatz hast du mich fast überzeugt... da Grindhouse allerdings in Sachen Laufzeit, Titel, Inhalt usw mit Planet Terror NICHT identisch ist (1 Projekt, nicht 2 Filme), kann ich mir eine Folgeindizierung daher nicht wirklich vorstellen. Ich bleibe also bei meiner Rechtsauffassung. Grindhouse ist eben KEINE gekürzte Fassung von Planet Terror, sondern bedient sich an dessen Bildmaterial. Das ist IMO etwas ganz anderes, auch wenn Material verwendet wurde, was in Planet Terror zur Indizierung geführt hat. Es kommt ja auch auf den Kontext an, in dem dieses Material gezeigt wird, und wie es auf den Zuschauer wirkt.

Naja, warten wir es einfach mal ab... gekauft wird die Dose ohnehin, wenn sie denn dann endlich auf dem Markt erscheint :dodo:
Für ein freies Tibet


Grusler

Zitat von: SplatMat am 10 September 2008, 20:37:57
@Grusler: Das hier ist ebenfalls von der Seite der BPjM:

Zitat"Auch für die gekürzte Fassung eines Videofilms ist dementsprechend zu prüfen, ob die Originalfassung und die gekürzte Fassung in ihrem entscheidenden, nämlich jugendgefährdenden Inhalt, ganz oder im wesentlichen übereinstimmen. Abzustellen ist darauf, ob und inwieweit die Passagen der Ursprungsfassung, die Anlass für deren Indizierung waren, in die zur Listenaufnahme nach § 18a Abs. 1 GjS anstehende (gekürzte) Ausgabe übernommen worden sind und sich damit der jugendgefährdende Charakter in der Neufassung fortsetzt."

Wenn bspw. jemand einen indizierten Film geschnitten mit FSK-Freigabe veröffentlichen möchte, dann trifft das zu, was in deinem Textauszug steht. Im Falle von Planet Terror ist es aber etwas anders, der Verleih will in diesem Fall ja keine (eigens) gekürzte Fassung von einem indizierten Film herausbringen.

Es ist dabei egal, ob das nun Grindhouse oder sonst wie heisst, sobald in einem Werk Passagen enthalten sind, die bei einer anderen Veröffentlichung Indizierungsgrund waren und sind (was hier nunmal so ist), trifft "Inhaltsgleicheit" zu und der Titel gilt als indiziert und muss dabei nicht extra indiziert werden. Und da es im Falle des Double Features nicht nur einzelne Passagen sind, sondern im wesentlichen der komplette indizierte Film "Planet Terror", müsste der Fall klar sein.

Eine eventuell vorhandene/anstehende JK-Prüfung des Double Features hat seit der Indizierung von PT nur noch eine Funktion, sich im Falle einer Beschlagnahmung vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen zu können, sonst nichts.

Die Box wurde übrigens auf März 2009 verschoben.




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Ko(s)misches Sein.

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

12 September 2008, 18:34:15 #17 Letzte Bearbeitung: 12 September 2008, 18:37:33 von Anime-BlackWolf
Zitat von: SplatMat am 10 September 2008, 21:35:19
(1 Projekt, nicht 2 Filme)

Du glaubst garnicht, wie egal ein "Projekt" der FSK oder BPjM ist. Das sind 2 völlig von einander getrennte Filme, mit eigener Story, Darstellern, Vor- und Abspann und so weiter. Das würde auch vor keinem Richter standhalten. Das einzige, was die beiden Sachen gemeinsam haben, sind das Produzentenduo, der auf alte getrimmte Look und die Intention, einen Exploitationfilm aus den 70ern zu rekonstruieren. Sogar die Trailer kann man so betrachten. Du vergisst, dass nur eine Handvoll Freaks das Ding im selben Kontext wie die Macher sehen. Für den normalen Zuschauer sind das 2 Filme mit bisserl Spassbonus dazwischen, sonst nix.

EDIT: wo bitte ist der Kontext der Szenen in PT anders als die der Szenen in HG ? Sorry, aber jetzt übertreibst Du. Es macht keinen Unterschied, ob man beide Filme einzeln hintereinander schaut oder ob "Grindhouse" am Stück geschaut wird. Bis auf die Trailer dazwischen nehmen die sich NULL.
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