OFDb

Tal der Wölfe: Palästina

Begonnen von Hackfresse, 27 Januar 2011, 01:40:47

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hackfresse

ZitatArbeitsausschuss
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
Jugendentscheid
Begründung der Beurteilung nach § 11 i.V.m. § 14 JuSchG
Prüfsitzung vom 24.01.2011 1. Vorlage Prüf-Nr. 126 204/K
Titel "Tal der Wölfe - Palästina" (Originalfassung mit deutschen
Untertiteln) (Farbfilm)
Originaltitel KURTLAR VADISI FILISTIN
Programmart Spielfilm
Antragsteller PERA Film GmbH,Köln
Hersteller Pana Film
Verleiher PERA Film GmbH,Köln
Herstellungsjahr 2010
Herstellungsland TR Sprache
Gesamtlänge 3004 m 109 Min. 39 Sek.
Regie Zübeyr Sasmaz
Buch Raci Sasmaz / Bahadir Özdener / Cüneyt Aysan
Hauptdarsteller Necati Sasmaz / Erdal Besikcioglu
Beantragt: Freigabe ab 16 Jahren
Inhalt:
Nach dem Angriff der israelischen Armee auf das Schiff mit Hilfsgütern für den Gaza-Streifen,
reist der Geheimagent Polat Alemdar mit seinen Freunden nach Palästina. Sein Ziel ist, den
israelischen Kommandeur Moshe Ben Eliezer, der für den Angriff verantwortlich ist,
auszuschalten. Er nimmt Kontakt mit Palästinensern auf und erlebt deren Unterdrückung durch
die israelische Armee bzw. Moshes Truppe. Moshes Truppe ist mit modernsten
hochtechnologischen Waffen ausgerüstet, was Polats Plan erschwert. Die amerikanische Jüdin
Simone gerät zufällig zwischen die Fronten. Da sie bei einer palästinensischen Familie
Unterschlupf findet, wird sie in die Auseinandersetzung hineingezogen. Sie erlebt Verhaftungen
und Erschießungen, wird selbst verhaftet und schlägt sich dann auf die Seite der Palästinenser.
Polat gelingt es Waffen von Moshes Truppe zu entwenden und erschießt während eines blutigen
Straßenkampfs mit unzähligen Opfern schließlich Moshe.
Beurteilung:
Im Gewand eines jugendaffinen Actionfilms bietet der Film Verzerrungen realer politischer
Hintergründe auf desorientierende Weise. Die fiktionale Geschichte nimmt reale Ereignisse wie
das Vorgehen der israelischen Armee gegen ein Schiff mit Hilfsgütern für den Gaza-Streifen zum
Ausgangspunkt. Es findet keinerlei differenzierte Auseinandersetzung mit den politischen
Konflikten statt. Dazu gibt es keine ausreichende Personenzeichnung, die als eventuelle

Entlastung gewertet werden könnte. Die Charakterisierung der Personen ist
eindimensional: Juden gehen in menschenverachtender Weise mit Nichtjuden um. Die Israelis
werden als Mörder dargestellt, die auf Kosten der Palästinenser Groß-Israel bauen wollen. Alle
Palästinenser sind Opfer. In Gesprächen werden Araber von Juden gezielt diffamiert. Die
Wirkungsmacht von Klischees wird hier gezielt und tendenziell verleumderisch eingesetzt. Auf
der vordergründigen Ebene des Actionfilms wird geballert, gebombt, gemordet und gefoltert,
unzählige Menschen beiläufig oder ganz bewusst getötet. Ein nationalistischer und
gewaltverherrlichender Tonfall durchzieht den Film. Dabei erschießen die Israelis vornehmlich
Unschuldige, auch Frauen und Kinder, während Polat und seine Männer sowie die Palästinenser
nur als Reaktion darauf ebenfalls zu Gewalt greifen. Simone wird in ein Foltergefängnis gesteckt.
Geplant ist ihre Erschießung. Gerade als ihr die Pistole an den Kopf gehalten wird, wird sie von
einem von Polats Männern in letzter Sekunde gerettet.
Nach Auffassung des Ausschusses ist der Film offensichtlich geeignet, die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden. Der Film erfüllt die Kriterien der
schweren Jugendgefährdung und ist in hohem Maße sozialethisch desorientierend. Selbst wenn
man dem Film zu Gute halten wollte, dass es sich um einen fiktionalen Actionfilm handelt, muss
festgestellt werden, dass mit Mitteln des populären Unterhaltungsfilms antiisraelische Klischees
massiv transportiert werden, so dass der Film geeignet ist, antiisraelische Gefühle zu fördern.
Der FSK-Arbeitsausschuss sprach sich gegen eine Kennzeichnung des Films aus.
Ergebnis: Kein Kennzeichen


Wird da etwa mit zweierlei Maß gemessen?

Wäre die Entscheidung genauso ausgefallen, wenn die Helden Amerikaner wären, die Araber oder Russen wegballern?

FRagen über Fragen... :icon_mrgreen:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Private Joker

27 Januar 2011, 11:19:36 #1 Letzte Bearbeitung: 27 Januar 2011, 13:35:00 von Private Joker
Interessant.

Fakt ist allerdings auch, dass anlässlich der Freigabe des ersten "Tal der Wölfe" (nehme mal an, der hier ist keine echte Fortsetzung) auch genau umgekehrte Vorwürfe laut geworden sind. Zur Erinnerung (den alten Thread habe ich über die  :hacki: Suchfunktion nicht mehr gefunden): Der war in der ersten Runde mit einer großzügigen FSK 16 weggekommen. Da hatten nicht wenige (ich auch) den Verdacht, dass der bei der FSK gerade deshalb auf eine gewisse Sympathie gestoßen ist, weil da mal die Amis und Juden als eindimensionalste Superschurken gezeichnet wurden. Und dass zu einer Zeit, in der die ähnlichen strukturierten Rambo 2/3 noch auf dem Index standen.

Aber man sieht: Recht machen kann man es eh keinem. Vor allem, wenn man wie die FSK bei ihren Entscheidungen nicht wie die meisten Zensur/Freigabeeinrichtungen einfach zu Grunde legt, wie viele Leute wie blutig sterben, sondern immer auch danach fragen möchte, wer da warum auf wen schießt.

"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

Anderssen

Zitat von: Private Joker am 27 Januar 2011, 11:19:36Fakt ist allerdings auch, dass anlässlich der Freigabe des ersten "Tal der Wölfe" (nehme mal an, dass hier ist keine echte Fortsetzung) auch genau umgekehrte Vorwürfe laut geworden sind. Zur Erinnerung (den alten Thread habe ich über die  :hacki: Suchfunktion nicht mehr gefunden): Der war in der ersten Runde mit einer großzügigen FSK 16 weggekommen.
Nö, gerade nicht. Die erste Instanz hatte die Freigabe abgelehnt, mit der Begründung
Zitatder Film biete eine stark polarisierende Geschichte, in der amerikanische Soldaten in maßlos übertriebener Weise als durchgängig zynisch-gewalttätig gezeigt würden, in Verknüpfung mit ins Bild gesetzten Nachrichten über reale Vorkommnisse (etwa: Militärgefängnis Abu Ghraib; Gefangenenmisshandlungen); durch solche Vermischung von Realität und Fiktion (Spielhandlung) würden Wahrheit und Authentizität für die gesamte Darstellung des Films suggeriert. Weiter wurde als Begründung vorgetragen, der Film führe thematisch so etwas wie einen ,Krieg der Religionen' ein und verschärfe damit die ,ideologische' Tendenz seiner Aussage, indem er den
Islam als ungebrochen friedliebend darstelle, während Christen mitleidslos Unrecht und Gewalt in göttlichem – und amerikanischem – Auftrag ausübten.
Aus alledem ergebe sich - angesichts der tatsächlich vielschichtigen Problemlage in dem vom Film
angesprochenen Felde - die Gefahr, dass viele Jugendliche ab 16 Jahren ideologisch manipuliert, ggf. überfordert, irritiert oder sogar sozial desorientiert würden; für junge Migranten in Deutschland könne der Film als Provokation oder als Verstärkung eigener ideologischer Sichtweisen wirken. Problematisiert wurden im Arbeitsauschuß schließlich auch die vielen Gewaltszenen im Film.

Danach hat – zunächst – der Hauptausschuss (also die zweite Instanz) die Freigabe ab 16 doch noch zugestanden:
ZitatDer Arbeitsausschuss hat in seiner Wertung derartige einseitige (und falsche) Aussagen des Films offenbar nach dem Prinzip ,pars pro toto' vorgenommen und damit dem Film insgesamt einen allgemein tendenziösen Charakter zuerkannt.
Der Hauptausschuss stellte allerdings fest, dass der Film ausdrückliche Verallgemeinerungen in keinem Fall vornimmt, sondern seine polarisierenden und teilweise verfälschenden Aussagen strikt an Einzelpersonen festmacht bzw. – bezüglich der Kritik am amerikanischen Militär – auf den Schauplatz des Films beschränkt und nicht auf Amerikaner schlechthin bezieht.
Die Mehrheit des Hauptausschusses war daher – trotz der zweifelsfrei einseitigen bis verfälschenden Aussagen des Films – nicht bereit, dem Votum der ersten Instanz zu folgen und negative Wirkungen der vom Arbeitsausschuss befürchteten Art von ausreichender Wirkungstiefe und Nachhaltigkeit für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren anzunehmen.
Der Film gehe zwar hart an die Grenze zu manipulativer, wirklichkeitsentstellender Gestaltung, überschreite diese aber nicht , und erscheine damit im Sinne des Jugendschutzes vertretbar bezogen auf die in Frage stehende Altersgruppe.

Das wiederum ging diversen Politikern hierzulande auf den Strich, und man legte erneut Protest ein. Der Appellationsausschuss (also die dritte Instanz) hat dann wieder auf "18" entschieden; diesen Text habe ich aber leider nicht mehr da.

Private Joker

O.K, den Verfahrensablauf hatte ich nicht mehr so genau im Kopf. In der Öffentlichkeit diskutiert wurden halt vor allem die zweite (16) und dritte (18) Entscheidung; wobei ich die erste Entscheidung so deute, dass die die beantragte Freigabe ab 16 ablehnten und ab 18 freigeben wollten. Eine Totalverweigerung wie jetzt war das wohl nicht.

Aus der Begründung der 16er-Freigabe des ersten Films hatten halt manche (mich in dem Fall eingeschlossen) eine gewisse Schadenfreude darüber herausgelesen, dass es hier mal die Amis / Israelis blutig auf die Köpfe bekommen. Passte halt ganz gut ins Bild einer Truppe von Soziologen und Alt-68ern, die gegen harmlose Action-Märchen mit "falscher" Tendenz (wie die "Rote Flut") gerne mal großkalibrig durchlädt und mit einem organhandelnden Juden keine Probleme hat. Die Entscheidung zum neuen Film klingt da allerdings schon mehr nach political correctness.

Insgesamt sind die Freigabekriterien gerade bei DTV- und B-Ware aber wieder strenger geworden, denke ich, zu sehen auch im Fall Death Race 1/2.


"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

Hackfresse

Pressemitteilung:

ZitatKeine Jugendfreigabe für ,,Tal der Wölfe – Palästina"

Wiesbaden, 27.01.2011

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat den Spielfilm ,,Tal der Wölfe – Palästina" mit dem FSK-Kennzeichen ,,Keine Jugendfreigabe" (KJ) gekennzeichnet. Kinobetreiber müssen Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu Vorführungen des Films erhalten. Mit der Altersfreigabe ,,ab 18 Jahren" (KJ) ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz von Kindern und Jugendlichen sichergestellt. Der Hauptausschuss der FSK prüfte am Donnerstag, 27. Januar 2011, in zweiter Instanz den Film.

Nach Ansicht des FSK-Prüfausschusses kann der Film Jugendlichen nicht zugemutet werden, weil er – einem Kriegsfilm ähnlich – von ständiger Gewalt durchzogen ist. Unzählige Menschen werden wahllos oder ganz bewusst getötet. Dazu durchzieht ein Gewalt verherrlichender Tonfall einen großen Teil des Films. Der Film enthält propagandistische Tendenzen. Er erfordert daher von dem Zuschauer detailliertes Vorwissen und die Fähigkeit die politischen Zusammenhänge einzuschätzen, in die die gezeigte Gewalt eingebettet ist.


Na bitte. Geht doch.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020