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Indizierung von nicht geprüften Filmfassungen

Begonnen von Achill, 4 Februar 2011, 17:16:34

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Achill

Hallo!    :icon_smile:

bin neu hier und weiß nicht, ob das Thema schon mal auf den Tisch kam.

Ich habe folgende Frage: Wenn in Deutschland lediglich die zensierte Fassung eines Films geprüft wurde und dann auf den Index kam oder beschlagnahmt wurde - wie ist das dann mit unzensierten Bootlegs bzw. ausländischen Fassungen? Diese sind ja dann nicht inhaltsgleich (weil meistens länger) und müssten doch dementsprechend extra geprüft werden oder täusche ich mich da?

Danke schonmal für die Info!

Roughale

Bootlegs sind erstmal sowieso illegal, da macht eine Prüfung null Sinn. Längere Fassungen müssten wegen der Inhaltsgleichheit (ist ja alles drin, wsa zur Indizierung bzw Beschlagnahmung geführt hat) automatisch indiziert sein.

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Chef

Mahlzeit!

Und wenn dann noch ein kleiner Richter am Amtsgericht "Blabla" das Bootleg in die Finger bekommt wird er auch einen Beschlagnahmebeschluss erstellen, finden, ausdrucken, kopiern... etc. :icon_mrgreen:!

Gruß Chef :andy:
Und jetzt Marsch zurück auf die Schulbank, Agent Starling!!! Flieg, flieg, flieg... flieg, flieg, flieg!!!

Achill

Also habe mich jetzt informiert und muss doch nochmal was dazu sagen:

Ich habe festgestellt, dass sehr wohl schon Bootlegs geprüft wurden (dabei war es anscheinend nicht offensichtlich, dass es sich um ein solches handelt, oft steht ja auch ein "Schein"-Label drauf). Verdächtig ist es aber dann schon, wenn es heißt: "Anschrift unbekannt".

Bei den Bootlegs und den ausländischen Fassungen habe ich zudem gelesen, dass diese automatisch indiziert sind, insofern sie inhaltsgleich zu der bereits indizierten Fassung sind. Bei den beschlagnahmten Filmen ist denn allerdings so, dass jede Fassung explizit beschlagnahmt werden muss.  Das erklärt auch, dass manche Filme mehrfach in der Beschlanahmeliste der BPJM auftauchen. Taucht also die Fassung eines Labels in der Liste nicht auf, ist sie auch nicht beschlagnahmt.

Kann meine Recherchen jemand bestätigen oder stimmt das so nicht?

Roughale

Zitat von: Achill am  8 Februar 2011, 15:34:41
Also habe mich jetzt informiert und muss doch nochmal was dazu sagen:

Wo hast du die Infos her? Es gibt sehr viel Halb- und Falschwissen dazu in den verschiedenen Foren - vielleicht gehöre ich ja auch dazu ;)

Zitat von: Achill am  8 Februar 2011, 15:34:41Ich habe festgestellt, dass sehr wohl schon Bootlegs geprüft wurden (dabei war es anscheinend nicht offensichtlich, dass es sich um ein solches handelt, oft steht ja auch ein "Schein"-Label drauf). Verdächtig ist es aber dann schon, wenn es heißt: "Anschrift unbekannt".

Wo hast du das festgestellt und meinst du wirklich FSK Prüfungen? Mag ja sein, aber irgendwie klingt mir das etwas dubios...

Zitat von: Achill am  8 Februar 2011, 15:34:41Bei den Bootlegs und den ausländischen Fassungen habe ich zudem gelesen, dass diese automatisch indiziert sind, insofern sie inhaltsgleich zu der bereits indizierten Fassung sind. Bei den beschlagnahmten Filmen ist denn allerdings so, dass jede Fassung explizit beschlagnahmt werden muss.  Das erklärt auch, dass manche Filme mehrfach in der Beschlanahmeliste der BPJM auftauchen. Taucht also die Fassung eines Labels in der Liste nicht auf, ist sie auch nicht beschlagnahmt.

Kann meine Recherchen jemand bestätigen oder stimmt das so nicht?

Das klingt für mich ganz vernünftig (Bootlegs mal ausgeklammert), auch das mit der Indizierung ist misverständlich. Sagen wir es mal so, alle nicht geprüften Filme haben automatisch keine Jugendfreigabe, also zum Beispiel auch noch nicht bewertete Kinderfilme. Wenn du aber schon bewertete, bzw schon indizierte, oder gar beschlagnahmte Filme meinst, so gilt die Inhaltsgleichheitsregel und die Filme sind automatisch indiziert. Neue Versionen  müssen neu bei der FSK geprüft werden, wenn man eine andere Freigabe erhofft (man kann auch alte Versionen neu vorlegen, da gibt es mMn eine Frist nach der das geht, das weiss ich aber nicht genau!) Eine ausländische Version wird wohl nicht bei der FSK vorgelegt werden, somit bleibt es bei der automatischen Indizierung und im unglücklichen Falle wird sie irgendwann beschlagnahmt. Ich hoffe, dass ich zum einen nicht allzuviel Stuss geschrieben habe und dir etwas helfen konnte.

PS: Darf man fragen, wozu du das so genau wissen möchtest?

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Achill

8 Februar 2011, 17:51:56 #5 Letzte Bearbeitung: 8 Februar 2011, 18:05:25 von Achill
Warum ich das wissen möchte?

Ich hab letztens eine weitere Bootleg-Fassung des Films "Storm Warning" bei der OFDb reingestellt und war mir nicht sicher, ob die jetzt als indiziert bzw. beschlagnahmt anzugeben ist oder nicht. Schließlich ist lediglich die SPIO-Fassung indiziert/beschlagnahmt und die weißt ja noch einige markante Schnitte auf. So kam die Frage also bei mir auf...

Ansonsten habe ich mein Halbwissen von dieser Seite hier: (http://medienzensur.de/index.shtml) und habe mir mal ein paar Filme genauer angeschaut:

Nehmen wir z.B. das chineastische Meisterwerk "Ich spuck auf dein Grab" (was für ein Titel... :doof:).

Lauft OFDb ist diese Fassung hier ein Bootleg (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1663&vid=85742), das einem Richter irgendwann vorgelegt worden sein muss, denn schließlich ist diese Fassung explizit beschlagnahmt worden

Ich spuck auf dein Grab
Cine Silver, Anschrift unbekannt
Beschlagnahmebeschluss vom 25.04.2005
AZ: 352 Gs 1415/05

(Quelle: http://www.bpjm.com)

Daraus schloss ich nun, dass anscheinend auch Bootlegs von Zeit zu Zeit mal geprüft werden und sei es auch nur unfreiwillig im Rahmen eines Antrags auf Indizierung / Beschlagnahmung.

Noch zwei Anmerkungen:
Wir reden hier nicht von FSK-Prüfungen, sondern meine Frage bezog sich alleine auf Filme, die (in welcher Fassung auch immer) indiziert / beschlagnahmt worden sind.
Die "Indizierungsfrist" von der Du gesprochen hast, beträgt im übrigen wohl 25 Jahre (laut dem Forumseintrag im Gemeinschaftsforum: Verboten, indiziert...was ist was? --> Rechts-FAQ)

Natürlich bin ich für abweichende Meinungen / Belege /Beispiele usw. jederzeit offen  :icon_smile:

Und danke Dir für die Beschläftigung mit dem Thema, Roughale!

Roughale

Danke auch an dich für die ausführliche Aufklärung ;) Bootlegs in der OFDB - ich befürchte, dass der Eintrag nicht allzu alt werden könnte...

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Graf Zahl

Zitat von: Roughale am  9 Februar 2011, 16:54:35
Danke auch an dich für die ausführliche Aufklärung ;) Bootlegs in der OFDB - ich befürchte, dass der Eintrag nicht allzu alt werden könnte...

Unfug. In der ofdb werden Bootlegs ganz normal aufgeführt, aber als Bootleg gekennzeichnet. Schau mal alleine bei Hellraiser und Konsorten....

Chef

Mahlzeit!

Du bringts hier verschiedene Dinge zusammen. "Ich spuck auf dein Grab" von Cine Silver oder was auch immer ist nicht geprüft. Der ist nicht vom Bootlegger der FSK oder SPIO vorgelegt worden. Der ist einfach gebootlegt worden um illegal Kohle zu machen...
Wie auch immer ist er dann zum AG Tiergarten (zu welchem auch sonst :viney:) gelangt und die haben ihn Aufgrund eines schon bestehenden Beschlusses (AG Müchnen "Ich spuck auf dein Grab" Toppic) erneut beschlagnahmt weil die Fassung sicherlich die gleichen Szenen beinhaltete die auch schon bei der Toppic-Fassung gegen §131 StGB verstossen haben.

Mit einer Indizierung hat ein Vorgang eines Gerichts rein überhaupt nichts zu tun. Das ist ein ganz anderer und komplizierter Sachverhalt:

Jedes Medium Film was für Jugendliche geeignet sein soll muß in der BRD geprüft sein. Da wir hier von Filmen sprechen ist da die FSK zuständig. Diese prüft ausschliesslich auf Jugendschutz. Die SPIO prüft dagegen auch auf strefrechtliche Dinge. Um mal auf die Inhaltsgleichheit zurück zu kommen die du wissen möchtest erklär ich das mal.
Die FSK prüft jetzt "Bambi" und erteilt FSK 0! Bei "Matrix" gibt sie FSK 16 und bei "Saw V" FSK 18. Da haben wir zumindest bei "Saw V" schon ein Problem... Obwohl das Siegel "FSK 18" ja bedeutet das es für Jugendliche nicht geeignet ist, ist das rein rechtlich gesehen trotzdem eine Freigabe der FSK und für Jugendliche geeignet da seit 01.04.2003 Filme mit FSK-Freigabe nicht mehr indiziert werden dürfen. Da eine Indizierung hier ausgeschlossen ist, ist für mich faktisch auch eine Jugendgefährdung ausgeschlossen. Klingt blöd... Ist aber so. Da haben wir schon einen Anhaltspunkt wie krank dieses System eigentlich ist...^^
Aber weiter im Text. "Saw V"-FSK 18 ist nun praktisch geschützt vor Indizierung und liegt offen bei Saturn aus. Und bei Saturn ist auch ein Werbeplakat dazu an der Eingangstür. Das Problem haben nur wir Fans jetzt, da wir merken das die FSK 18-Fassung ja gekürzt ist. Schwupps sind wir zur nächsten Videothek unterwegs und finden da "Saw V" mit dem Zusatz "Unrated" und "SPIO/JK keine schwere Jugendgefährdung"-Freigabe im Regal. Diese ist komischerweise laut BPjM indiziert und liegt auch nicht offen aus und wird auch nicht beworben. Das liegt jetzt daran, dass diese Fassung der SPIO vorgelegt wurde und uncut von denen ein Siegel bekommen hat. Da dieses Fassung aber keine FSK-Freigabe hat kann sie auch indiziert werden. Wenn man es sich genau überlegt ist die SPIO-Angabe auch nur ein rechtlicher Schutz das sich der Verleiher oder Filmherausgeber nicht strafbar macht falls diese Fassung gegen das Strafgesetzbuch verstößt. Nun sind wir schon beim zweiten kranken Anhaltspunkt dieses Systems. "Saw V" ist in seiner ungekürzten Form indiziert (sogar Liste B, dazu später mehr) und darf weder Jugendlichen angeboten, verkauft noch sonst zugänglich gemacht werden, weder offen ausliegen noch beworben werden. Am Saturn sind aber Werbeposter von "Saw V"-FSK 18 und diese Fassung liegt auch offen aus. Praktisch wird ja trotzdem für einen indizierten Film geworben. Was eigentlich verboten ist. Und auch wenn auf dem Poster extra "gekürzte Fassung" steht wird für einen Film geworben der eben in anderer Fassung indiziert ist. Das ist für mich absurd...^^
Und hier sind wir dann bei der Inhaltsgleichheit, "Saw V"-FSK 18 ist cut und daher nicht inhaltsgleich zu "Saw V"-SPIO. Wenn wir jetzt aber zurück kommen zu "Bambi" fällt uns etwas auf. "Bambi"-BRD ist uncut FSK 0! Du hast aber aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen "Bambi" aus den USA importiert, bestellt, zugeschickt bekommen etc. Jetzt sehen wir ja das "Bambi"-USA weder FSK noch Spio noch sonst etwas hat. "Bambi"-USA ist praktisch "ungeprüft"! Was heißt das nun? "Ungeprüft" heißt das diese Medien keine FSK- oder SPIO-Prüfung haben. Theoretisch sind sie für mich daher "vogelfrei". Und wir kommen schon zum dritten kranken Anhaltspunkt. "Bambi"-BRD ist FSK 0 und darf von jedem Mensch der mal geboren wurde gesehen werden, "Bambi"-USA ist ungeprüft und darf daher eigentlich nicht an Jugendliche abgegeben werden. Weil "Bambi"-USA steht dann rein rechtlich mit "Tanz der Teufel" und "Axtmörder vom Bereich 224" (cooler Faketitel :D) auf einer Stufe! Ein verrücktes Land ist das... Der Rechtsstaat ist schon geil, gelle? Und "Bambi"-BRD sowie "Bambi"-USA sind dann aber zu 99% trotzdem inhaltsgleich.

Der ganze Scheiss geht aber noch weiter! Sehen wir uns doch mal die Freigaben für Filme an:

- FSK ab 00 Jahren
- FSK ab 06 Jahren
- FSK ab 12 Jahren
- FSK ab 16 Jahren

Da gibt es nicht unbedingt Probleme. Obwohl auch schon FSK 12 und FSK 16-Titel indiziert wurden :respekt:! Nun kommt aber der Hammer im 18er-Segment:

- "Nicht Freigegeben unter 18 Jahren gemäß & 7 JÖSchG FSK" (alte 18er Freigabe von 1985, Indizierung: JA, Beschlagnahmung: JA)
- "Keine Jugendfreigabe nach § 14 JuSchG FSK" (seit 01.04.2003, Indizierung: NEIN, Beschlagnahmung: JA... Ich persönlich tendiere zu NEIN)
- "FSK ab 18" (entspricht eigentlich der vorhergehende Freigabe und wurde umbenannt)
- "SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung (Indizierung: JA, Beschlagnahmung: JA)
- "SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich (Indizierung: wird wie indiziertes Medium behandelt, Beschlagnahmung: JA)
- "Ungeprüft" (Indizierung: theoretisch indiziert da eine Abgabe an Minderjährige nicht erlaubt ist, Beschlagnahmung: JA)

Das ist nun die BRD-Auffassung von Erwachsenentiteln. Wir haben 6 Freigaben, nehmen wir die alte SPIO-Freigabe noch hinzu und die Indizierungen in Listen A und B kommen wir sogar auf 9!!! Freigaben. Das ist völlig undurchsichtig sinnlos... Theoretisch bräuchte man einfach nur eine 18er-Freigabe um Menschen mitzuteilen das dieses Medium für Kinder und Jugendliche nichts ist. In der BRD funktioniert dies aber nicht. Und dann weiß auch die rechte Hand nicht was die linke macht!

Ich kann grad nicht mehr... Wenn ich Fehler gemacht habe sollte es jemand korrigieren. Bis später...

Gruß Chef :andy:
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The Ravager

Danke für die Mühe, Chef.

Endlich mal eine allgemein verständliche Ausarbeitung dieser in der Tat kranken Situation in unserem Lande.

Zwei kleine Korrekturen darf ich anbringen.

FSK 12 bzw. FSK 16-Videos wurden nie indiziert. Vor 1985 gab es FSK-Prüfungen nur für Kinofilme. Alle Kassetten galten bis dahin als ungeprüft. So wurden auch Videos wie "Conan, der Barbar" oder "Das Omen" auf den Index gesetzt, obwohl sie identisch mit den FSK-16-Kinofilmen waren, aber als Kassetten eben nicht geprüft werden konnten.

Beschlagnahmungen hängen ausschließlich von der Toleranz des zuständigen Amtsgerichts ab. Da spielt es keine Rolle, ob sie von der FSK freigegeben wurden oder nicht. Es ist zwar noch nicht vorgekommen, daß eine nach dem neuen JuschG geprüfte Kassette/DVD beschlagnahmt wurde, einen Beschlagnahmeschutz stellt die Freigabe jedoch nicht dar.

Achill

9 Februar 2011, 18:45:54 #10 Letzte Bearbeitung: 9 Februar 2011, 18:49:42 von Achill
Respekt an den Chef  :icon_cool: da hast du dich ja richtig engagiert...

zu sache:

mir war schon klar, dass der CineSilver-Bootleger von der "Grabspuckerin" keine Prüfung beantragt hat. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass Vertreter des Jugendschutzes den Film gemeldet haben und es aus diesem Grund zu einer "Zwangs"-Prüfung kam. Aber es ist durchaus möglich, dass der Richter einfach im Archiv gewühlt hat und die alten Beschlagnahmebeschlüsse aktualisiert hat ohne sich mit dem Streifen zu beschäftigen.

Ich denke, dass neben der FSK die SPIO/JK überflüssig ist. Weil es- wie Du es ja auch sagst - unsinnig ist, zwischen FSK 18 und SPIO/JK-Prüfung zu unterscheiden. Beide Filme dürfen nicht an Jugendliche ausgegeben werden und damit ist jede weitere Unterscheidung irrelevant.
Indizierungen finde ich persönlich recht problematisch. Denn so paradox das klingen mag: ist ein Filme erst mal indiziert, wirkt das auf Jugendliche wie ein Werbebanner. Ich kann mich noch gut an meine Jugendtage erinnern, wo das für mich teils äußerst interessant klang, wenn ein Film indiziert worden ist. Da war der Inhalt auch erstmal nebensächlich. Denn Fakt war, er war von solcher Machart, dass sich eine juristische Abteilung damit beschäftigen musste. Also hieß das für mich oft: "den Streifen will ich sehen!"
Utopisch von unserem Rechtsstaat, davon auszugehen, dass eine Indizierung die Verbreitung eines Mediums aufhalten könnte. Wer etwas konsumieren will, der kriegt es auch irgendwie.
Über den Sinn von Beschlagnahmungen möchte ich keine neue Diskussion entfachen. Aber es soll gesagt sein, dass ich es schon recht auffällig finde, wie sensibel das deutsche Rechtssystem im Vergleich unserer europäischen Nachbarn auf bestimmte Medien reagiert.
Bedauern möchte ich in dem Zusammenhang auch die Label, die sich teils für viel Geld die Vermakrtungsrechte gesichert haben. Meine Beobachtung ist nämlich, dass vor allem dort die Bootlegs wie Pilze aus dem Boden schießen, wo es keine rechtlich geschützte Uncut-Fassung eines Films im Handel gibt.

Zum Abschluss:
Dein Beispiel von der ungeprüften "Bambi" finde ich klasse! das muss ich mir echt merken... ;)

Soweit erstmal von mir

Chiao!

wusselpompf

nur ein par kleine Anmerkungen zu den umfassenden Ausführungen:

Zitat"Saw V" FSK 18. Da haben wir zumindest bei "Saw V" schon ein Problem... Obwohl das Siegel "FSK 18" ja bedeutet das es für Jugendliche nicht geeignet ist, ist das rein rechtlich gesehen trotzdem eine Freigabe der FSK und für Jugendliche geeignet da seit 01.04.2003 Filme mit FSK-Freigabe nicht mehr indiziert werden dürfen. Da eine Indizierung hier ausgeschlossen ist, ist für mich faktisch auch eine Jugendgefährdung ausgeschlossen. Klingt blöd... Ist aber so.

Man muss unter scheiden zwischen nicht für jugendliche geeignet aber auch nicht gefährlich für Jugendliche (= aktuelle FSK 18) und nicht für jugendliche geeignet und darüber hinaus sogar gefährdend für Jugendliche (= keine FSK-Freigabe und zusätzlich wegen einfacher oder schwerer Jugendgefährdung indiziert).

Die Sache mit dem Unterschied zwischen schwerer und einfacher Jugendgefährdung hast du ja auch rausgelassen, obwohl der das ganze nochmal lustig komplizieren würde. ;)

ZitatWenn wir jetzt aber zurück kommen zu "Bambi" fällt uns etwas auf. "Bambi"-BRD ist uncut FSK 0! Du hast aber aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen "Bambi" aus den USA importiert, bestellt, zugeschickt bekommen etc. Jetzt sehen wir ja das "Bambi"-USA weder FSK noch Spio noch sonst etwas hat. "Bambi"-USA ist praktisch "ungeprüft"! Was heißt das nun? "Ungeprüft" heißt das diese Medien keine FSK- oder SPIO-Prüfung haben. Theoretisch sind sie für mich daher "vogelfrei". Und wir kommen schon zum dritten kranken Anhaltspunkt. "Bambi"-BRD ist FSK 0 und darf von jedem Mensch der mal geboren wurde gesehen werden, "Bambi"-USA ist ungeprüft und darf daher eigentlich nicht an Jugendliche abgegeben werden.
Im Extremfall Bambi klingt das natürlich albern, aber solange Jugendschutz für jeden Staat individuell durchgeführt wird, und nicht beispielsweise EU-weit vereinheitlicht ist, macht das ganze schon Sinn. Nicht bei irgendwelchen Disney-Filmen, aber wenn man z.b. an viele asiatische Filme und deren zahllose verschiedene Titel unter denen sie vertrieben werden denkt, dann wird denke ich schon klar, dass allein der Titel eines Filmes nicht reicht um nen Import einer geprüften deutschen DVD gleichzusetzen.

ZitatUnd "Bambi"-BRD sowie "Bambi"-USA sind dann aber zu 99% trotzdem inhaltsgleich.
Aber da es niemand überprüft hat, ist es eben nicht einfach so zu klären, bei unrated vs. r-rated oder DC vs. Kinofassung oder Originalfassung vs. Int. Fassung usw. usf. wird eben schnell mal unübersichtlich.

Zitat- "SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung (Indizierung: JA, Beschlagnahmung: JA)
- "SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich (Indizierung: wird wie indiziertes Medium behandelt, Beschlagnahmung: JA)
Die SPIO prüft die Filme nicht im Sinne des Jugendschutzgesetzes, sonder erteilt - wie du ja auch an anderer Stelle schreibst - lediglich Rechtsgutachten, die den Vertrieb des Films vor strafrechtlichen Schritten schützen sollen, d.h. es handelt sich bei den SPIO-Gutachten nicht um Freigaben.

ZitatAber es ist durchaus möglich, dass der Richter einfach im Archiv gewühlt hat und die alten Beschlagnahmebeschlüsse aktualisiert hat ohne sich mit dem Streifen zu beschäftigen.

Nein, Beschlagnahmungen sind immer Teil eines Ermittlungsverfahrens, d.h. der Richter hatte die entsprechende DVD vor sich liegen, weil gegen irgendjemanden einen §131er-Verfahren eröffnet wurde. Das schließt aber natürlich trotzdem nicht aus, dass der Richter in der Situation den Film keines Blickes gewürdigt hat und üer c&p nen alten Beschluss übernommen hat. Die Texte einiger Entscheidungen sprechen da eine relativ deutliche Sprache.

ZitatIndizierungen finde ich persönlich recht problematisch.
Das wirklich absurde an der ganzen Situation ist ja, dass die FSK-Flatschen bei normalen Filmen immer größer und prominenter auf der Hülle werden, Filme ohne eine Freigabe aber völlig ohne Kennzeichnung verkauft werden können.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Anderssen

Zitat von: Chef am  9 Februar 2011, 17:52:18- "Keine Jugendfreigabe nach § 14 JuSchG FSK" (seit 01.04.2003, Indizierung: NEIN, Beschlagnahmung: JA... Ich persönlich tendiere zu NEIN)
- "FSK ab 18" (entspricht eigentlich der vorhergehende Freigabe und wurde umbenannt)
Wobei im JuSchG m. W. immer noch von ,,Keine Jugendfreigabe" die Rede ist. In diesem Sinne ist also eigentlich nicht die Freigabe umbenannt worden, sondern eher das Logo.

Chef

Mahlzeit!

Ich war vorhin auch noch nicht fertig weil ich weg mußte und auch nicht mehr konnte :)! Ich versuche mal morgen noch paar Gedanken zu schreiben...

Das mit den Kinofassungen und der Übernahme auf Videokassetten hatte ich verwechselt. Das stimmt... Aber bei dem ganzen Wirrwarr kommt man auch ab und zu durcheinander.

Gruß Chef :andy:
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Dietmar1968

11 Februar 2011, 10:14:46 #14 Letzte Bearbeitung: 11 Februar 2011, 10:24:48 von Dietmar1968
Zitat von: Achill am  8 Februar 2011, 17:51:56
Warum ich das wissen möchte?

Ich hab letztens eine weitere Bootleg-Fassung des Films "Storm Warning" bei der OFDb reingestellt und war mir nicht sicher, ob die jetzt als indiziert bzw. beschlagnahmt anzugeben ist oder nicht. Schließlich ist lediglich die SPIO-Fassung indiziert/beschlagnahmt und die weißt ja noch einige markante Schnitte auf. So kam die Frage also bei mir auf...

Beschlagnahmt ist zwar nur die Spio/JK Fassung. Die Indizierng betrifft allerdings auch alle anderen ungeprüften (Bootlegs) Fassungen.

Zitat
Ansonsten habe ich mein Halbwissen von dieser Seite hier: (http://medienzensur.de/index.shtml) und habe mir mal ein paar Filme genauer angeschaut:

Nehmen wir z.B. das chineastische Meisterwerk "Ich spuck auf dein Grab" (was für ein Titel... :doof:).

Lauft OFDb ist diese Fassung hier ein Bootleg (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1663&vid=85742), das einem Richter irgendwann vorgelegt worden sein muss, denn schließlich ist diese Fassung explizit beschlagnahmt worden

Ich spuck auf dein Grab
Cine Silver, Anschrift unbekannt
Beschlagnahmebeschluss vom 25.04.2005
AZ: 352 Gs 1415/05

(Quelle: http://www.bpjm.com)

Daraus schloss ich nun, dass anscheinend auch Bootlegs von Zeit zu Zeit mal geprüft werden und sei es auch nur unfreiwillig im Rahmen eines Antrags auf Indizierung / Beschlagnahmung.

Von dem Film "Ich spuck auf Dein Grab" sind mehrere Fassungen beschlagnahmt. Das erste mal wurde er irgentwann in den 80ern auf VHS beschlagnahmt. Für Beschlagnahmungen sind die Gerichte zuständig und nicht die FSK und wenn die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf einen jugendgefährdenden Film bekommt, geht die dem natürlich nach. Da ist es erstmal uninteressant, ob das besagte Medium ein Bootleg ist oder ein Original.

Zitat
Noch zwei Anmerkungen:
Wir reden hier nicht von FSK-Prüfungen, sondern meine Frage bezog sich alleine auf Filme, die (in welcher Fassung auch immer) indiziert / beschlagnahmt worden sind.
Die "Indizierungsfrist" von der Du gesprochen hast, beträgt im übrigen wohl 25 Jahre (laut dem Forumseintrag im Gemeinschaftsforum: Verboten, indiziert...was ist was? --> Rechts-FAQ)

Indiziert (Aufgabe der Bundesprüfstelle) werden auch Bootlegs.
Beschlagnahmt (Aufgabe der Gerichte) werden auch Bootlegs.
Geprüft und für ein bestimmtes Alter freigegeben (Aufgabe der FSK) werden, soviel ich weiss, keine Bootlegs.

The Ravager

Zitat von: Dietmar1968 am 11 Februar 2011, 10:14:46
Geprüft und für ein bestimmtes Alter freigegeben (Aufgabe der FSK) werden, soviel ich weiss, keine Bootlegs.

Theoretisch ginge auch das. Aber die FSK verlangt die genaue Firmenbezeichnung, Rechnungsanschrift, Steuernummer,
persönliche Daten, Angaben über den Rechteerwerb und natürlich auch rd. 1.300,-- € Gebühren.
Da der Bootlegger natürlich anonym bleiben möchte und daran interessiert ist, 'nen schnellen Euro zu machen ohne noch Geld extra auszugeben, wird er den Teufel tun und einen solchen Antrag stellen.

Hackfresse

Zitat von: The Ravager am 14 Februar 2011, 14:01:43
Zitat von: Dietmar1968 am 11 Februar 2011, 10:14:46
Geprüft und für ein bestimmtes Alter freigegeben (Aufgabe der FSK) werden, soviel ich weiss, keine Bootlegs.

Theoretisch ginge auch das. Aber die FSK verlangt die genaue Firmenbezeichnung, Rechnungsanschrift, Steuernummer,
persönliche Daten, Angaben über den Rechteerwerb und natürlich auch rd. 1.300,-- € Gebühren.
Da der Bootlegger natürlich anonym bleiben möchte und daran interessiert ist, 'nen schnellen Euro zu machen ohne noch Geld extra auszugeben, wird er den Teufel tun und einen solchen Antrag stellen.



Er pappt ja eh einfach irgendein (natürlich unberechtigtes) Freigabelogo drauf, ihr Komiker.   :icon_mrgreen:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

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