OFDb

Indizierungen / Beschlagnahmungen Juni 2008

Begonnen von Deer Hunter, 27 Juni 2008, 14:27:26

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Deer Hunter

27 Juni 2008, 14:27:26 Letzte Bearbeitung: 28 Juni 2008, 21:27:56 von SplatMat
Indizierungen

DVD


Angel of Death 2 ... zur Unzucht gezwungen
Morbido Films, Anschrift unbekannt
Liste B

Day of the Dead – Premium Edition
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Geisterstadt der Zombies, Die – Uncut Limited Edition
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Hölle der lebenden Toten
Retrofilm, Anschrift unbekannt
Liste B

Ichi the Killer – Special Edition
Raptor Film, Anschrift unbekannt
Liste B

Japanese Hell – Limited Edition
Cult Movies Entertainment, Bönningstedt
Liste B

Mexican Werewolf
Medienvertrieb in Buchholz, Buchholz
Liste B

Olaf Ittenbach's Familienradgeber
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Tanz der Teufel(Uncut Limited 2 Disc Edition)
T.U.T. The United Television, Villag/A, Anschrift unbekannt
Liste B

Tanz der Teufel – The Evil Dead
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Zombie – Dawn of the Dead – Extended Version
XT Video Entertainment, Anschrift unbekannt
Liste B


Games

Dark Sector
Xbox 360, EU-Version
D3 Publishers of Europe Ltd., Cambridge/GB
Liste A

Tom Clancys Rainbow Six – Vegas 2
Xbox 360, EU-Version
Ubisoft Entertainment, Montreuil Sous Bois/F
Liste A


Tonträger

Neger Neger – Ghetto Edition
des Interpreten ,,B-Tight"
Aggro Berlin, Berlin
Liste A


Folgeindizierungen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG

Caligula und Messalina
Euro Video Bildprogamm GmbH, Nachfolger: Bavaria Film GmbH, Geiselgasteig (nicht mehr Rechteinhaberin)
Liste A

Im Blutrausch des Satans
Mike Hunter Video GmbH, Anschrift unbekannt
Liste B

Sensations
Mike Hunter Video GmbH, Anschrift unbekannt
Liste A

Strafkommando Charly Bravo
UFA-ATB Bild + Ton KG, Anschrift unbekannt
Liste A

Straflager der Geschändeten
Mike Hunter Video GmbH, Anschrift unbekannt
Liste A


Listenstreichungen

Listenstreichungen gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG


Welt des Bösen, Die
(AT: The Boys from Brazil)
Cosmopol Video, Anschrift unbekannt


Listenstreichung gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG

Armee Gretchen, Eine
UFA-Werbefilm GmbH & ATB,Düsseldorf (Label: Videophon)

Axt, Die
Silwa Heimfilm, Essen

Borsalino & Co.
Atlas Videothek Medien Produktion, Duisburg
VMP, München
ITT Contrast Video, Pforzheim

Desert Angels
Mike Hunter Video, Köln

Kalt wie Eis
VMP, München

Karato – Fünf tödliche Finger
Atlas Videothek Medien Produktion, Duisburg

Manaos – Die Sklaventreiber vom Amazonas
VMP, München

Mannaja, das Beil des Todes
VPS Video, München

Rocker von der Boston Street, Die
VDP Video, Friedrichsdorf (Label: Loyal)

Sadomona – Insel der teuflischen Frauen
VMP, München
ITT Contrast Video, Pforzheim

Satans heiße Katzen, Des
VMP, München
ITT Contrast Video, Pforzheim

Talon – im Kampf gegen das Imperium
Thorn Emi Video Programm GmbH, Köln

Tote pflastern seinen Weg
VPS Video, München

Wir kommen und werden euch fressen
VPS Video, München

Zuchthaus der verlorenen Mädchen, Das
VMP, München
ITT Contrast Video, Pforzheim


Listenstreichungen gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG

Auf St. Pauli ist die Hölle los
Polygram, Hamburg

Killersmoon (engl.)
VDP, Wembley/GB
(Label: Inter Ocean Video)

Kung-Fu-Kannibalen
VPS, München

Manaos (engl.)
MPV, Anschrift unbekannt

Mannaja (ital.)
CVD-Video, Pforzheim

Satans heiße Katzen, Des
United, München (Label: Star Video 2000)

The Axe (engl.)
Video Realising, Anschrift unbekannt

The House at the Edge of the Park (amerik.)
Sunrise, Leerdam/NL


Beschlagnahmen

Beschlagnahme gemäß § 131 StGB

DVD


Hostel 2 – Extended Version
Sony Pictures Home Entertainment, München
AG München,
Beschlagnahmebeschluss
vom 10.06.2008, Az.: 853 Gs 365/08


Tonträger

Guess who's coming for seconds
CD der Gruppe ,,TW 88"
GBNAR Records,
Huntington Beach/USA
AG Cottbus,
Beschlagnahmebeschluss
vom 14.05.2008, Az.: 70 Gs 883/08

Splatter Connection – Untergrund Sampla Nr. 1
Streetlife Ent. Holding GmbH, Berlin
AG Tiergarten,
Beschlagnahmebeschluss
vom 21.04.2008, Az.: 351 Gs 1401/08


Beschlagnahme gemäß § 130 StGB

Tonträger


Guess who's coming for seconds
CD der Gruppe ,,TW 88"
GBNAR Records,
Huntington Beach/USA
AG Cottbus,
Beschlagnahmebeschluss
vom 14.05.2008, Az.: 70 Gs 883/08


Beschlagnahme gemäß § 184a StGB

Tonträger


Orgi Pörnchen – Der Soundtrack
ILM (I luv Money) Records, Berlin
AG Tiergarten,
Beschlagnahmebeschluss
vom 18.04.2008, Az.: 352 Gs 1338/08

Quelle: schnittberichte.com
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Hellboy

Zitat von: Deer Hunter am 27 Juni 2008, 14:27:26
Listenstreichungen

Listenstreichungen gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG

Welt des Bösen, Die
(AT: The Boys from Brazil)
Cosmopol Video, Anschrift unbekannt

Laut ofdb ist es ein Bootleg mit einer DDR-Synchronisation und fast ungeschnitten. Ich lese das gerade und dachte, Wow.
Da hatten die DDR-Bürger einen fast ungekürzten Film als die Nachbarn. Respekt.

Was mich mal interessieren würde: die Synchronisation, war die besser oder anders? Ich kenn da nur das eine Bsp. mit dem Spencer/Hill-Film, während die BRD eine "Comedy"-Synchronisation hatte, hatte die DDR eine Synchronisation die ernst und hart war.

rierami

ZitatDay of the Dead – Premium Edition
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Versteh ich nicht. Zumindest der (wenn nicht noch andere) sind doch schon beschlagnahmt???
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=632&vid=84021
This signature is currently not available

Hagbard Celine

Zitat von: rierami am 28 Juni 2008, 02:53:49
ZitatDay of the Dead – Premium Edition
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Versteh ich nicht. Zumindest der (wenn nicht noch andere) sind doch schon beschlagnahmt???
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=632&vid=84021

Das hat mich auch gewundert. Alle hier neu indizierten DVDs sind anscheinend alle im Mai bereits beschlagnahmten DVDs (siehe hier).  :00000109:

Aero

Zitat von: rierami am 28 Juni 2008, 02:53:49
Versteh ich nicht. Zumindest der (wenn nicht noch andere) sind doch schon beschlagnahmt???
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=632&vid=84021

Beschlagnahmte Medien sind aber nicht zwangsläufig indiziert. Beschlagnahmt werden kann im Prinzip alles, egal ob ungeprüft oder sogar FSK6. Ich denke mal die BPJM hat jetzt einfach nur die letzten Beschlagnahmen in die Liste mit aufgenommen.
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

vegetarian_cannibal

Ha ha, sagt mal, dieser "Borsalino & Co." unter den Listenstreichungen ist wohl ein Gangsterfilm wie ich sehe? LOL, "Borsalino" ist meine Stammpizzeria in Köln...da hab ich aber groß geguckt...den seh ich mir an! Und "House on the edge of the park", ja, bei der lahmen Nummer kam ja auch jur ne Streichung in Frage...

Ansonsten wundert mich auch, daß der Mai sich hier wiederholt. "Hostel 2" ist ja neu bei den Beschlagnahmungen, wurde aber hier bereits diskutiert. Meiner Ansicht nach ist dies nur zusätzliche Werbung für den Film. Einige (nicht aus diesem Forum; unwissende Leute) werden sich sicher schnell noch ein Exemplar kaufen gehen, da sie glauben, damit etwas mit Seltenheitswert zu besitzen. (Lächerlich, die extended Edition ist eh nicht uncut!) Was ich nicht verstehe ist eben DAS: Die extended Edition war doch eh nicht uncut! Wieso wird sie noch beschlagnahmt? Vielleicht hat der Schnitt denen noch nicht ausgrereicht? Jedenfalls egal, wie man zu dem Film steht: Mehr als Werbung dafür ist das doch nu echt nicht. Wenn 18jährige Kids, die heiß auf Horror sind, das lesen, denken sie noch, der Film wäre die Splatter-Offenbarung und greifen blind zu. Wenn nicht hier, dann über Import. Ich nehme an, traurig über die Beschlagnahmung ist Sony Pictures jetzt nicht!

Graf Zahl

Sehr cool - auf ne schöne, neue VÖ von "Wir kommen und werden euch fressen" freu ich mich schon  :respekt:

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: vegetarian_cannibal am 28 Juni 2008, 16:05:41
Und "House on the edge of the park", ja, bei der lahmen Nummer kam ja auch jur ne Streichung in Frage...

Lahme Nummer ?

Sadismus, Folter, Vergewaltigung, Demütigungen am laufenden Band, am Ende ne Tüte Selbstjustiz ? Eine Sleazehammer vor dem Herrn, auch wenn da nicht hektoliterweise Blut fließt und der Bodycount niedrig ist.
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

Private Joker

28 Juni 2008, 22:37:11 #8 Letzte Bearbeitung: 29 Juni 2008, 00:53:28 von Private Joker
Zitat von: vegetarian_cannibal am 28 Juni 2008, 16:05:41
Ha ha, sagt mal, dieser "Borsalino & Co." unter den Listenstreichungen ist wohl ein Gangsterfilm wie ich sehe? LOL, "Borsalino" ist meine Stammpizzeria in Köln...da hab ich aber groß geguckt...den seh ich mir an! Und "House on the edge of the park", ja, bei der lahmen Nummer kam ja auch jur ne Streichung in Frage...

Ansonsten wundert mich auch, daß der Mai sich hier wiederholt. "Hostel 2" ist ja neu bei den Beschlagnahmungen, wurde aber hier bereits diskutiert. Meiner Ansicht nach ist dies nur zusätzliche Werbung für den Film. Einige (nicht aus diesem Forum; unwissende Leute) werden sich sicher schnell noch ein Exemplar kaufen gehen, da sie glauben, damit etwas mit Seltenheitswert zu besitzen. (Lächerlich, die extended Edition ist eh nicht uncut!) Was ich nicht verstehe ist eben DAS: Die extended Edition war doch eh nicht uncut! Wieso wird sie noch beschlagnahmt? Vielleicht hat der Schnitt denen noch nicht ausgrereicht? Jedenfalls egal, wie man zu dem Film steht: Mehr als Werbung dafür ist das doch nu echt nicht. Wenn 18jährige Kids, die heiß auf Horror sind, das lesen, denken sie noch, der Film wäre die Splatter-Offenbarung und greifen blind zu. Wenn nicht hier, dann über Import. Ich nehme an, traurig über die Beschlagnahmung ist Sony Pictures jetzt nicht!

Bei "Borsalino" kann man recht schön sehen, wie sich die Zeiten ändern; im ursprünglichen Wortsinn ist das ein Herrenhut, dann kamen die zwei Gangster-Klassiker mit Alain und J.P und dann die Pizzeria, bei Google hat sich die Reihenfolge mal eben umgedreht.
Dass der zweite Teil immer noch auf dem Index rumdümpelte, ist auch eher eine Lachnummer aus den Zeiten vom ollen Steffen, der eh alles indizierte, was ihm vor die Flinte lief. Wer die heute sieht, wird allerdings im Zweifelsfall schon etwas mit dem Schlaf kämpfen.

Und "Hostel 2": Dass Sony da besonders erfreut ist, glaube ich nun nicht gerade, die vielleicht seltsamen Gedanken "18jähriger Kids (??)" sind da wohl eher nicht der zentrale Gesichtspunkt. Und die Gleichung "ein Schnitt - kein Beschlagnahme" ist wohl arg einfach; auch High Tension war oder ist (immer noch ?) ein heißer Kandidat für einen 131er, trotz etlicher (teilweise aber sehr ungeschickter) Schnitte. Letztlich beurteilen die Gericht ja immer auch die "Gesamtwirkung" (oder sollten es jedenfalls). Wenn der Film Foltergewalt als normal und selbstverständlich darstellt, helfen auch Schnitte nicht, jedenfalls nach deutscher Rechtslogik.
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

vegetarian_cannibal

Hey Anime-BlackWolf...

also ich fand, das war mal ne ziemliche "Last house on the left"-Kopie, mehr nicht. Und da ist das "Original" doch WESENTLICH schockierender. Jedenfalls, es lag   bei "House on the edge of the park" in meinen Augen halt an der Inszenierung, die bei mir nir nicht gezündet hat. (subjektives Empfinden.) Bei beiden Filmen nehme ich jedoch stark an (und das ist etwas positives), daß sie eben GEGEN Gewalt sind, und zeigen wollen, daß Gewalt schlimm ist-und von daher halte ich keinen der beiden für Beschlagnahmungswürdig.

Hey Private Joker,
Danke für die Erklärung zu Borsalino, ich nehme nicht an, daß mein Pizzamafiosi das überhaupt weiß :icon_razz:
Zu den Schnitten muß ich dir Recht geben, daß es auf die Gesamtwirkung ankommt. Darüber hatte ich mir einfach keine Gedanken gemacht.

Deer Hunter

Zitat von: vegetarian_cannibal am 28 Juni 2008, 16:05:41Was ich nicht verstehe ist eben DAS: Die extended Edition war doch eh nicht uncut! Wieso wird sie noch beschlagnahmt?

Es gibt doch aus den 80er Jahren zahllose Beispiele für Filme, die zwar geschnitten waren, aber trotzdem beschlagnahmt wurden. Also ungewöhnlich finde ich das jetzt nicht, sondern mehr eine Rückkehr zur "guten" alten Schule... :icon_razz: ;)
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

rierami

29 Juni 2008, 17:25:07 #11 Letzte Bearbeitung: 29 Juni 2008, 22:11:56 von Andy
*****

Posting wegen Dummheit geändert!

Moderator
This signature is currently not available

Kill Mum!

Machen sich Labels eigentlich strafbar, wenn sie der FSK eine geschnittene Fassung vorlegen, aber dann eine ungeschnittene unter dem KJ-Siegel veröffentlichen? Ist das Betrug?
"I wish my life was a non-stop hollywood movie show,
A fantasy world of celluloid villains and heroes,
Because celluloid heroes never feel any pain
And celluloid heroes never really die." (The Kinks - Celluloid Heroes)

Maku

Zitat von: Kill Mum! am 29 Juni 2008, 19:14:49
Machen sich Labels eigentlich strafbar, wenn sie der FSK eine geschnittene Fassung vorlegen, aber dann eine ungeschnittene unter dem KJ-Siegel veröffentlichen? Ist das Betrug?

Hä? Die dürfen natürlich nur die Freigabe aufdrucken, die von der FSK geprüft wurde/freigegeben wurde.
Alles andere ist natürlich Betrug und daher sicherlich strafbar.

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: Kill Mum! am 29 Juni 2008, 19:14:49
Machen sich Labels eigentlich strafbar, wenn sie der FSK eine geschnittene Fassung vorlegen, aber dann eine ungeschnittene unter dem KJ-Siegel veröffentlichen? Ist das Betrug?

Das ist genauso strafbar, wie der TOLLE (Ironie) Vorschlag, einen potentiellen §131 Film ungeprüft bei uns rauszubringen. Dann geht der zuständige Richter mit Recht von einer "Vorsatzhandlung" aus und es kracht in Sachen Strafmaß richtig schön im Karton.
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

Kill Mum!

Aber wer prüft das nach?
Und hat das John Carpenter nicht auch mit "Assault On Precinct 13" für eine R-Rated-Freigabe der MPAA gemacht?
"I wish my life was a non-stop hollywood movie show,
A fantasy world of celluloid villains and heroes,
Because celluloid heroes never feel any pain
And celluloid heroes never really die." (The Kinks - Celluloid Heroes)

AcidMitsu

Also zwischen einem erneuten Vorlegen eines Film bei der FSK, welche nicht bearbeitet wurde, und dem heraus bringen einer DVD mit eindeutig falscher Angabe ist in meinen Augen ein recht großer Unterschied. Erneutes Vorlagen eines Films hat nichts rechtsgültiges, während eine Fassung, welche von der FSK abgesegnet wurde und dann mit Absicht "ungekürzt" veröffentlich wurde, Betrug darstellt.

Private Joker

Ich habe jetzt zwar nicht in die Straf- und Bußgeldvorschriften unserer heißgeliebten "Jugendschutz"gesetze reingeschaut, da gibt es sicher irgendwelche Sanktionen für falsche Kennzeichen, aber Betrug ? Zu wessen Lasten ?

Die FSK kann im juristischen Sinne wohl kaum "betrogen" werden, da die bei der Kennzeichenerteilung imho nicht über einen Vermögenswert "verfügen". Und der Konsument ? Und der erhält in einem solchen Fall erst mal ein "Mehr" und erleidet daher keinen Vermögensschaden. Da kann man natürlich jetzt einen Fall konstruieren, in dem jemand ausdrücklich Wert auf eine gekürzte Fassung legt, z.B. um die besser weiterverkaufen zu können, aber ob solche Nebeneffekte strafrechtlich geschützt sind, wage ich doch zu bezweifeln. Im umgekehrten Fall (ungekürzt draufpinseln und vorsätzlich eine gekürzte Fassung drin) könnte man schon mal länger nachdenken.
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

Roughale

Ich sage mal wie ich denke, dass es ist:

Es ist Betrug, wenn jemand (also z.B. ein DVD Hersteller) eine DVD auf den Markt wirft in einer anderen Version als die die die FSK bewertet hat, aber das FSK Siegel raufdruckt - da ist es doch egal, wer betrogen wurde, es werden einfach falsche Fakten angegeben - also bekommt der Hersteller die Rechnung und darf die Strafgebühren für den Betrug bezahlen - wie hoch die sind wär schon mal interessant und auch, ob es da noch Abstufungen gibt (z.B. schwerer Betrug)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Dietmar1968

30 Juni 2008, 15:07:25 #19 Letzte Bearbeitung: 1 Juli 2008, 19:41:26 von deBene
Zitat von: rierami am 29 Juni 2008, 17:25:07
*****

Posting wegen Dummheit geändert!

Moderator

Problem oder was? Wenn ein Film beschlagnahmt wird ist das nun mal cool, weil der Film dadurch interessanter wird. In den 80ern waren wir hinter solchen Sachen her.




Goldener Krekel und goldener MV Juli 2008


vegetarian_cannibal

Zitat von: Dietmar1968 am 30 Juni 2008, 15:07:25
Zitat von: rierami am 29 Juni 2008, 17:25:07
*****

Posting wegen Dummheit geändert!

Moderator

Problem oder was? Wenn ein Film beschlagnahmt wird ist das nun mal cool, weil der Film dadurch interessanter wird. In den 80ern waren wir hinter solchen Sachen her.

Seht ihr! Ich hab's gewußt!!! So isses, jetzt laufen die ganzen Kids "Hostel 2" hinterher.
Ja mal ehrlich. Aus meiner Sicht: Mich interressiert's für die Sammlung null, ob ein Film FSK ohne Altersbeschränkung bekommt oder beschlagnahmt wird. Wenn der Film beschlagnahmt wird, wird er dann dadurch BESSER? Eben nicht. Entweder das Teil interessiert mich, oder nicht. Seltener werden die Teile dadurch auch nicht...so von wegen Wertsteigerung, nee, nee...In den 80ern sind wir solchen Teilen höchstens nachgelaufen, weil wir grade 18 geworden sind und in unserer unglaublichen Naivität dachten, diese Filme wären die Offenbarung an obskurem Splatter. So nach 2,3 Fehlkäufen haben wir's dann in der Regel gewußt...ich jedenfalls...nix für ungut.

spannick

Zitat von: Hellboy am 27 Juni 2008, 23:33:02
Zitat von: Deer Hunter am 27 Juni 2008, 14:27:26
Listenstreichungen

Listenstreichungen gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG

Welt des Bösen, Die
(AT: The Boys from Brazil)
Cosmopol Video, Anschrift unbekannt

Laut ofdb ist es ein Bootleg mit einer DDR-Synchronisation und fast ungeschnitten. Ich lese das gerade und dachte, Wow.
Da hatten die DDR-Bürger einen fast ungekürzten Film als die Nachbarn. Respekt.

Was mich mal interessieren würde: die Synchronisation, war die besser oder anders? Ich kenn da nur das eine Bsp. mit dem Spencer/Hill-Film, während die BRD eine "Comedy"-Synchronisation hatte, hatte die DDR eine Synchronisation die ernst und hart war.

die DDR-Synchro war anders und technisch erheblich schlechter (Tongebastel ohne Original M&E-Spur; Hauptrollen waren okay, Nebencharaktere peinlich synchronisiert. einen Sprecher glaube ich sogar mal in einer BRD-Synchro gehört zu haben)
ゴリラパンチ!!!

Enton

Zitat von: Roughale am 30 Juni 2008, 12:37:46
Ich sage mal wie ich denke, dass es ist:

Es ist Betrug, wenn jemand (also z.B. ein DVD Hersteller) eine DVD auf den Markt wirft in einer anderen Version als die die die FSK bewertet hat, aber das FSK Siegel raufdruckt - da ist es doch egal, wer betrogen wurde, es werden einfach falsche Fakten angegeben - also bekommt der Hersteller die Rechnung und darf die Strafgebühren für den Betrug bezahlen - wie hoch die sind wär schon mal interessant und auch, ob es da noch Abstufungen gibt (z.B. schwerer Betrug)

Bin zwar auch Laie, aber ich denke, dass das Urkundenfälschung ist, weil der FSK-Sticker halt eine amtliche Auszeichnung íst. Wer da mehr weiss, bitte melden!  :D
Filme sind dazu da, den Menschen Dinge zu zeigen, die sie gar nicht sehen wollen.

tagchen

Zitat von: Anime-BlackWolf am 29 Juni 2008, 22:08:46
Das ist genauso strafbar, wie der TOLLE (Ironie) Vorschlag, einen potentiellen §131 Film ungeprüft bei uns rauszubringen. Dann geht der zuständige Richter mit Recht von einer "Vorsatzhandlung" aus und es kracht in Sachen Strafmaß richtig schön im Karton.


Hast du irgendeinen Fall indem das passiert ist ? Das ein Hersteller einen vorher nicht beschlagnahmten Film ungeprüft veröffentlichte, dieser Film dann beschlagnahmt wurde und der Hersteller deshalb extra schwer bestraft wurde ? Mir fällt dazu ehrlich gesagt nichts ein - hast du ein Beispiel für deine Behauptung ?

Roughale

Zitat von: tagchen am  3 Juli 2008, 12:00:21
Zitat von: Anime-BlackWolf am 29 Juni 2008, 22:08:46
Das ist genauso strafbar, wie der TOLLE (Ironie) Vorschlag, einen potentiellen §131 Film ungeprüft bei uns rauszubringen. Dann geht der zuständige Richter mit Recht von einer "Vorsatzhandlung" aus und es kracht in Sachen Strafmaß richtig schön im Karton.


Hast du irgendeinen Fall indem das passiert ist ? Das ein Hersteller einen vorher nicht beschlagnahmten Film ungeprüft veröffentlichte, dieser Film dann beschlagnahmt wurde und der Hersteller deshalb extra schwer bestraft wurde ? Mir fällt dazu ehrlich gesagt nichts ein - hast du ein Beispiel für deine Behauptung ?

Ich denke mal, dass es eher keine Beispiele geben wird, aber das heisst nicht, dass die Behauptung falsch ist, sondern eher, dass kein Label so hirndebil ist, das zu versuchen, die Einnahmen würden das Risiko nicht rechtfertigen, wenn man dann die Einnahmen mit einer gepfefferten Werbekampagne ankurbeln möchte, kann man sich doch auch gleich eine "Geh in das Gefängnis" Karte drucken. Aber bitte, wer diese Theorie anzweifelt möge es gerne versuchen und nicht vergessen uns die Anstaltsadresse mitzuteilen, damit wir Kuchen (ohne Feile!) schicken können :king:

Ernsthaft: Lasst uns diesen Thread nicht zum Märchenthread verkommen, daher:

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: tagchen am  3 Juli 2008, 12:00:21
Zitat von: Anime-BlackWolf am 29 Juni 2008, 22:08:46
Das ist genauso strafbar, wie der TOLLE (Ironie) Vorschlag, einen potentiellen §131 Film ungeprüft bei uns rauszubringen. Dann geht der zuständige Richter mit Recht von einer "Vorsatzhandlung" aus und es kracht in Sachen Strafmaß richtig schön im Karton.


Hast du irgendeinen Fall indem das passiert ist ? Das ein Hersteller einen vorher nicht beschlagnahmten Film ungeprüft veröffentlichte, dieser Film dann beschlagnahmt wurde und der Hersteller deshalb extra schwer bestraft wurde ? Mir fällt dazu ehrlich gesagt nichts ein - hast du ein Beispiel für deine Behauptung ?

Kannst ja bei McOne fragen, die beinahe Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen hätten, weil die zuerst nicht glauben konnte, dass das JK-Siegel der Liste B-Indizierung "Haute Tension" ECHT ist.

Oder Oliver Krekel und seinen Ärger mit zahllosen beschlagnahmten Filmen (auch welche die vorher NICHT beschlagnahmt waren).
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

Dietmar1968

Zitat von: vegetarian_cannibal am 30 Juni 2008, 15:14:15
Zitat von: Dietmar1968 am 30 Juni 2008, 15:07:25
Zitat von: rierami am 29 Juni 2008, 17:25:07
*****

Posting wegen Dummheit geändert!

Moderator

Problem oder was? Wenn ein Film beschlagnahmt wird ist das nun mal cool, weil der Film dadurch interessanter wird. In den 80ern waren wir hinter solchen Sachen her.

Seht ihr! Ich hab's gewußt!!! So isses, jetzt laufen die ganzen Kids "Hostel 2" hinterher.
Ja mal ehrlich. Aus meiner Sicht: Mich interressiert's für die Sammlung null, ob ein Film FSK ohne Altersbeschränkung bekommt oder beschlagnahmt wird. Wenn der Film beschlagnahmt wird, wird er dann dadurch BESSER? Eben nicht. Entweder das Teil interessiert mich, oder nicht. Seltener werden die Teile dadurch auch nicht...so von wegen Wertsteigerung, nee, nee...In den 80ern sind wir solchen Teilen höchstens nachgelaufen, weil wir grade 18 geworden sind und in unserer unglaublichen Naivität dachten, diese Filme wären die Offenbarung an obskurem Splatter. So nach 2,3 Fehlkäufen haben wir's dann in der Regel gewußt...ich jedenfalls...nix für ungut.

Ein Film wird nicht beschlagnahmt, weil er zuviel Splatter hat, sondern weil er gewaltverherrlichend/gewaltverharmlosend ist. Die besten Beispiele dafür sind zb. Braindead, Tanz der Teufel, Pledge Class und Muttertag, die, was Gewaltverherrlichung angeht, so ziemlich die schlimmsten 131er sind.

Grusler

4 Juli 2008, 23:18:44 #27 Letzte Bearbeitung: 4 Juli 2008, 23:23:06 von Grusler
Zitat von: Dietmar1968 am  4 Juli 2008, 20:07:22
Zitat von: vegetarian_cannibal am 30 Juni 2008, 15:14:15
Zitat von: Dietmar1968 am 30 Juni 2008, 15:07:25
Zitat von: rierami am 29 Juni 2008, 17:25:07
*****

Posting wegen Dummheit geändert!

Moderator

Problem oder was? Wenn ein Film beschlagnahmt wird ist das nun mal cool, weil der Film dadurch interessanter wird. In den 80ern waren wir hinter solchen Sachen her.

Seht ihr! Ich hab's gewußt!!! So isses, jetzt laufen die ganzen Kids "Hostel 2" hinterher.
Ja mal ehrlich. Aus meiner Sicht: Mich interressiert's für die Sammlung null, ob ein Film FSK ohne Altersbeschränkung bekommt oder beschlagnahmt wird. Wenn der Film beschlagnahmt wird, wird er dann dadurch BESSER? Eben nicht. Entweder das Teil interessiert mich, oder nicht. Seltener werden die Teile dadurch auch nicht...so von wegen Wertsteigerung, nee, nee...In den 80ern sind wir solchen Teilen höchstens nachgelaufen, weil wir grade 18 geworden sind und in unserer unglaublichen Naivität dachten, diese Filme wären die Offenbarung an obskurem Splatter. So nach 2,3 Fehlkäufen haben wir's dann in der Regel gewußt...ich jedenfalls...nix für ungut.

Ein Film wird nicht beschlagnahmt, weil er zuviel Splatter hat, sondern weil er gewaltverherrlichend/gewaltverharmlosend ist. Die besten Beispiele dafür sind zb. Braindead, Tanz der Teufel, Pledge Class und Muttertag, die, was Gewaltverherrlichung angeht, so ziemlich die schlimmsten 131er sind.

Also Tanz der Teufel und Braindead sind eigentlich Filme, die Gewalt nicht verherrlichen, sondern diese als Basis für humoristische Ansätze benutzen, blutiger Slapstick, überzeichnet und ironisch, sicher makaber, aber keine Verherrlichung von Gewalt, die Beiden sollten mM nach schnellstens runter von der Liste und FSK: Keine Jugendfreigabe erhalten. Die Filme sind klar ab 18, aber mehr auch nicht.

Wirklich gewaltverherrlichend sind eher Filme wie "Gesichter des Todes", "Faces of Gore", u.s.w. Von denen längst nicht alle verboten sind.

Aber gewisse Verbote wie z.B. bei Tanz der Teufel sind wohl pflicht bei den Behörden, zu groß damals der Wirbel und da der Mensch ein Gewohnheitstier ist, haben sich wohl bei manchen Filmen juristische Zwangsneurosen eingestellt. Und generell muss ein Film nur hart genug sein, dann wird er als gewaltverherrlichend eingestuft, bestes Beispiel Hostel2, der Film ist recht derb, aber wirkliche Gewaltverherrlichung sehe ich darin nicht und auch keine Verharmlosung. Es ist eben nur sehr drastisch, also könnte man schon sagen, Filme werden meistens "wegen zuviel Splatter/Gore" verboten, denn anders kann ich mir die Beschlagnahmung vorallem von Braindead und Tanz der Teufel nicht erklären. Aber was soll's, es wird sich eh nie ändern, also verfällt man in Nostalgie und gewinnt dem Dummen was Schönes ab und genießt Beschlagnahmungen,  die Videokids von damals wünschen sich eben ihren "Underground" zurück, der damals vorallem durch die Einführung des §131 aufgebaut wurde. Ein goldener Krekel ist hier äußerst passend, verkörpert er den §131-Kult von damals doch perfekt und ist mit für das große Revival mitte der 90er verantwortlich. :respekt:


ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

vegetarian_cannibal

Zitat von: Dietmar1968 am  4 Juli 2008, 20:07:22


Ein Film wird nicht beschlagnahmt, weil er zuviel Splatter hat, sondern weil er gewaltverherrlichend/gewaltverharmlosend ist. Die besten Beispiele dafür sind zb. Braindead, Tanz der Teufel, Pledge Class und Muttertag, die, was Gewaltverherrlichung angeht, so ziemlich die schlimmsten 131er sind.

1. Was hat das mit dem zu tun, was ich gesagt hab? Ich hab nicht gesagt, daß ein Film beschlagnahmt wird, weil er zuviel Splatter hat. :00000109:
2. Die von dir angesprochenen Filme kenne ich außer "Muttertag" und "Pledge Class". Diese beiden stehen bei mir momentan auch nicht auf der "to watch"-List. Da gibt es interessanteres...
3. O.k., zu deiner Meinung, das wären die schlimmsten § 131er ("Braindead" und "Tanz der Teufel"...
zu "Braindead hat die englische Freigabe gesagt, daß der film nur dann beschlagnahmt werden könne, wenn man davon ausgeht, daß ein Publikum ihn ernst nimmt. (Wer denn?  :doof: Du etwa, Dietmar? Ich hoff nicht!) und ihn daraufhin freigegeben. Zu "Tanz der Teufel" sehe ich das genauso. Wenn in "Cannibal Holocaust" oder "Cannibal Ferox" echter Tier-Snuff gezeigt wird, ist das eher gewaltverherrlichend (soviel zu deiner Ahnung der "schlimmsten § 131er), außerdem stimme ich meinem Vorredner "Grusler" zu, der hier noch "Gesichter des Todes", eine reine Anneinanderreihung von Gewaltszenen, anbringt, und dazu noch (ob nun fake oder nicht) geschmacklose Tierquälerei weit unterhalb der Gürtellinie des guten Geschmacks zeigt. Das ist definitiv eher § 131-würdig, als ein durchgeknallter Film mit Plastikzombies (Braindead) oder ein verrückter Film mit Plastikdämonen (Tanz der Teufel).

Dietmar-I don't get you...(ich versteh dich net) :00000109:

Maku

Zitat von: vegetarian_cannibal am  5 Juli 2008, 14:55:59


2. Die von dir angesprochenen Filme kenne ich außer "Muttertag" und "Pledge Class". Diese beiden stehen bei mir momentan auch nicht auf der "to watch"-List. Da gibt es interessanteres...


Du kennst Muttertag nicht und willst ihn nichtmal sehen?!
Ketzerei! Verbrennt sie!  :icon_twisted:

btw. ist nur Spaß  :pidu:

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020