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Übernahme OFDB-Inhalte für eBay Auktionen. Erlaubt?

Begonnen von Eric, 2 Juli 2008, 23:50:21

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Eric

2 Juli 2008, 23:50:21 Letzte Bearbeitung: 2 Juli 2008, 23:54:31 von Eric
Hallo,
ich möchte ein paar DVDs/Tapes/LDs auf eBay versteigern.
Meine Frage dazu: Darf man die allgemeinen Infos aus der OFDB nehmen?

Beispiel anhand von JOHN RAMBO:
Freigabe:      SPIO/JK: keine schwere Jugendgefährdung
Fassung indiziert?   Nein
Laufzeit:      87:29 Min. (77:05 Min. o.A.)
      
Regionalcode:      RC 2
DVD-Format:      DVD-9 (8,5 GB)
TV-Norm:      PAL
Verpackung:      Keep Case (Amaray)
      
Bildformat:      2,40:1 (anamorph / 16:9)
      
Tonformat:      Deutsch (Dolby Digital 5.1)
Englisch (Dolby Digital 5.1)
      
Untertitel:      Deutsch
Deutsch für Hörgeschädigte
      
Laufzeit Bonus
bzw. Extras:      22 Min.
      
Extras:      TV-Special - 20:02 Min.
Kinotrailer - 2:14 Min.

Kapitelwahl / 12 Kapitel

=====
Kann ich diese Art von Infos einfach kopieren?
Oder muss ich für jede eingetragene Version den jeweiligen Autor fagen? (In diesem Fall wäre das jetzt MALI)
Und sollte (oder muss)ich dann bei eBay jeweils die OFDB-Quelle angeben?


MFG


ERIC
Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
Grüsse aus der Alzheimergruppe, deine Tante Günther!

Ich hasse Menschen, Tiere + Pflanzen. Steine sind ok.

YankeeDoodle

Ob das erlaubt ist oder nicht spielt gar keine Rolle: Wenn du "John Rambo" bei eBay versteigerst, dann wird dein Account dort nicht mehr lange existieren, weil er wegen Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Verstoß gegen die eBay-Richtlinien gesperrt wird...
Ist eine riesen Sch*§%& den dann wieder freigeschaltet zu bekommen - ich spreche aus Erfahrung...  :bawling:
"Ich hab dir doch gesagt, dass ich in 5 Minuten da bin... Da muss man dann nicht alle halbe Stunde anrufen..!" :D

mali

Du musst dem Autor (in diesem Fall wäre das jetzt Mali) 50% des Erlöses zahlen  :icon_mrgreen:

MMeXX


Eric

3 Juli 2008, 02:04:21 #4 Letzte Bearbeitung: 3 Juli 2008, 02:06:24 von Eric
Tach,
aaaaaaaaaalso:
1. verticke ich wohl kaum JOHN RAMBO auf eBay. ;o)
2. ging es mir NICHT um Reviews oder "geistiges Eigentum", sondern eigentlich "nur" um die "abgeschriebenen" Cover-Angaben der jeweiligen Tapes/DVDs/LDs was die Punkte "Bild-/Tonformat" oder "Extras" betrifft.

Folgendes steht ja dazu in den OFDB-FAQs:
========================================================================================================
3.2. Kann ich Daten aus der OFDb in meine eigene Seite integrieren?

Diese Möglichkeit besteht natürlich, doch sollte sie mit Bedacht ergriffen werden, denn der Diebstahl geistigen Eigentums stellt eine Rechtswidrigkeit dar und kann entsprechend verfolgt werden. Doch nicht alles fällt in diese Rubrik.
Es dürfte zwar klar sein, daß alle "OFDb-eigenen" Elemente (z.B. die Grafiken und HTML-Seiten) nicht anderweitig eingesetzt werden dürfen, doch was ist mit den Beiträgen der User? Dazu gibt es folgendes zu sagen: Allgemein zugängliche Informationen bzw. reine Fakten dürfen natürlich auch in die eigene Website einfließen. Daß Film X eine Freigabe ab 16 Jahren erhalten hat und Film Y aus dem Jahr 1986 stammt, sind Informationen, die sich nicht schützen lassen und entsprechend auch ungefragt verwendet werden dürfen.
Bei Rezensionen und Inhaltsangaben (kurz: bei allen Texten) gilt allerdings etwas anderes: Ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors ist es nicht gestattet, den entsprechenden Text in seine eigenen Werke einfließen zu lassen. Möchte ich also z.B. die Inhaltsangabe eines bestimmten Users in meine Website integrieren, muß ich die betreffende Person um Erlaubnis hierfür fragen.
========================================================================================================
Ich will es ja NICHT für meine eigene Page, sondern um ein paar meiner Filmchen auf eBay zu vertickern.

Sofern es also NICHT erlaubt oder gern gesehen ist, greife ich lieber auf "andere Quellen" zurück was diese Sachen betrifft.


MFG


ERIC

P.S. Mali: don't Panic. Vertickere keinen Film für den DU was in der OFDB gemacht hast. ;o)
Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
Grüsse aus der Alzheimergruppe, deine Tante Günther!

Ich hasse Menschen, Tiere + Pflanzen. Steine sind ok.

Karm

Die Aufzählung von Inhalten und Formaten, sowie aller Informationen zur Beschaffenheit etc. sind kein geistiges Eigentum des Einträgers. Auch dann nicht, wenn er zum Beispiel die enthaltenen Extras sehr individuell beschreibt.
Das sind offen zugängliche, nicht schützbare Fakten.
Das kannst du also getrost übernehmen. :icon_smile:

Das Thema hatten wir schon ein paarmal, als sich User beschwerten, weil für neue oder alternative Auflagen ihre Angaben kopiert wurden.

Eric

Zitat von: Karm am  3 Juli 2008, 07:47:36
Die Aufzählung von Inhalten und Formaten, sowie aller Informationen zur Beschaffenheit etc. sind kein geistiges Eigentum des Einträgers. Auch dann nicht, wenn er zum Beispiel die enthaltenen Extras sehr individuell beschreibt.
Das sind offen zugängliche, nicht schützbare Fakten.
Das kannst du also getrost übernehmen. :icon_smile:

Das Thema hatten wir schon ein paarmal, als sich User beschwerten, weil für neue oder alternative Auflagen ihre Angaben kopiert wurden.

Tach Karm,
ok, dann bin ich beruhigt. Wie gesagt, mir geht es nur um die generellen Angaben zu dem jeweiligen Medium.

Sollte ich dann "gerechtigkeitshalber" trotzdem bei meinen Auktionen direkt auf die beworbene Version in der OFDB hinweisen oder eher nicht?

Als Beispiel ein Link zur KV von JOHN RAMBO:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=137750&vid=245020

MFG


ERIC
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Grimnok

ebay peinst bei links in der auktionsbeschreibung oft rum, leigt wohl daran das keien externen fotos verlinkt werden sollen. wollt ich nur anmerken.
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."

- Benjamin Franklin

https://www.youtube.com/watch?v=aFDkcaY3ZKo
http://www.howdoeshomeopathywork.com/

Karm

Zitat von: Eric am  3 Juli 2008, 12:08:02
Sollte ich dann "gerechtigkeitshalber" trotzdem bei meinen Auktionen direkt auf die beworbene Version in der OFDB hinweisen oder eher nicht?

Die detaillierten Angaben reichen völlig aus. Da muß kein Link als Beweis her.
Im Gegegteil. Viele Seiten sehen es nicht gerne, wenn Links (auch zu Bildern) eingebettet werden. Zudem kann es passieren, dass so Fehler in das Verkaufsangebot gelangen, auf die sich der potentielle Käufer später berufen kann, wenn es um Reklamationen geht.

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