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Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?

Begonnen von Kerry, 13 Juli 2008, 13:36:08

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Kerry

Hallo,
gerade aktuell laufen ja mal wieder einige geschnittene Filme im Kino - auf DVD ist dies sowieso die Regel.
Meine Überlegung:
Stellen Filmschnitte z.B. um eine günstigere Freigabe zu erreichen einem Produktmangel da?
In diesem Fall könnte man ganz einfach zur Kinokasse marschieren und das Geld zurückverlangen.
Insbesondere interessant, wenn der Kinogänger / der DVD Käufer nicht auf die Schnitte hingewiesen wird.

rierami

Da wirst du wohl Pech haben... :andy:
Wer sich z.B. das Original von Dawn of the Dead mit FSK 16 kauft und glaubt, das er die ungeschnittene Version bekommt ist selber schuld - glaube nicht das da auf dem Cover steht "stark gekürzt"
Interessant wär es z.B. bei See no Evil: Da steht auf dem Cover zwar uncut drauf - ist aber nicht der Fall! Aber auch hier wirst du keinen Cent wiederbekommen - auch wenn auf dem Cover eine falsche Angabe vermerkt ist...
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Chuck Rafferty

Zitat von: Kerry am 13 Juli 2008, 13:36:08
Stellen Filmschnitte z.B. um eine günstigere Freigabe zu erreichen einem Produktmangel da?
In diesem Fall könnte man ganz einfach zur Kinokasse marschieren und das Geld zurückverlangen.
Insbesondere interessant, wenn der Kinogänger / der DVD Käufer nicht auf die Schnitte hingewiesen wird.

Du kannst natürlich versuchen auf die Kulanz des Kinobetreibers/Händler zu hoffen aber eigentlich ist ein gekürzter Film ohne explizite Warnung kein Produktmangel. Ein Film ist ja keine Mirkowelle oder so, sondern Kunst, ein Kulturerzeugnis, da weißt du eben nicht, was dich erwartet und das dies z.B. identisch mit der US-Version sein wird.

Bei "See no Evil" ist es wirklich interessant, aber Kinowelt hat ja "uncut" zu "extended" korrigiert und es gibt keine längere Alternative in D.

Anders sieht es natürlich aus, wennn es zu technischen Problemen kam (Filmrollen etc.) oder wenn wirklich im Kino oder auf DVD mit "uncut" geworben wird letztlich nur die parallel vorhandene Schnittfassung geboten wird. Existiert lediglich überhaupt nur eine gekürzte Version würden wohl ausflüchte wie: "Es ist die ungekürzte deutsche FSK 18/JK Version." Nur das diese eben bereits schon geschnitten wurde...

Im Cinemaxx gibt es momentan Aushänge, die darauf hinweisen, dass "Hulk" vom Verleiher für die FSK 12 geschnitten wurde, gab wohl verärgerte Kinobesucher. Vielleicht gibt es ja mal ein Umdenken, auf DVD ist die betreffende Version ja oft gekennzeichnet bzw. man sieht die anderen Fassungen, zum Kino gibt es ja leider keine Alternative...     
   

andikova

Keine Ahnung, wie es rechtlich aussieht.
Aber als wir damals wutentbrannt das Kino bei "Scream" verlassen haben und uns danach beschwerten, bekamen wir auch anstandslos unser Geld zurück.
Vielleicht lag es auch daran, das wir den Abgang  ziemlich zu Beginn beschlossen und nicht den ganzen Film "genossen" haben.
Bei zwei bis drei DVD-Käufen, wo ich durch mangelnde Recherche meinerseits in den Orkus gegriffen habe, hatte ich auch keine Probleme.
Bei vernünftigem Ton und guter Argumentation wird man wohl auf Kulanzbasis sein Geld erstattet bekommen.
Gott ist tot - und wir haben ihn umgebracht!

The Corvus

Ansonsent, sollte denn eine DVD geschnitten sien, einfach sagen, dass der PLyaer die nicht abspielen wollte. Bei Media Markt klappt das immer. Bei mir hats schon 5 mal gefunzt. Und im Kino bekommst du dein Geld die ersten 15 Minuten wieder, nachdem der Film angefangen hat.

Graveworm

Interessante Frage. Aber einen wirklichen Ansatz für Juristen gäbe es in meinen Augen nur, wenn eine Coverbezeichnung wie "ungeschnitten" falsch wäre. Ansonsten gibt es ja kein Gesetz welches verlangt, dass die Schnittfassung angegeben werden muss.


MFG
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.

Kill Mum!

Zitat von: Graveworm am 14 Juli 2008, 17:00:33
Interessante Frage. Aber einen wirklichen Ansatz für Juristen gäbe es in meinen Augen nur, wenn eine Coverbezeichnung wie "ungeschnitten" falsch wäre. Ansonsten gibt es ja kein Gesetz welches verlangt, dass die Schnittfassung angegeben werden muss.


MFG

Wäre aber gar nicht so verkehrt. Wäre doch das gleiche, wenn ich mir das "Weisse Album" der Beatles kaufen würde und "Blackbird" und "Helter Skelter" fehlen. Ist aber auf der Tracklist nicht vermerkt.
"I wish my life was a non-stop hollywood movie show,
A fantasy world of celluloid villains and heroes,
Because celluloid heroes never feel any pain
And celluloid heroes never really die." (The Kinks - Celluloid Heroes)

Roughale

15 Juli 2008, 11:47:19 #7 Letzte Bearbeitung: 15 Juli 2008, 14:27:52 von Roughale
Zitat von: The Corvus am 14 Juli 2008, 08:48:20...
Und im Kino bekommst du dein Geld die ersten 15 Minuten wieder, nachdem der Film angefangen hat.

Genau, die normale Kulanz ist das 15 Minuten, kann aber vereinzelt auch länger sein - Ausnahmen sind da Sneaks, was auch verständlich ist, da gilt das Rücknahmerecht nur bis vor dem Film, sonst würden die Leute bei nichtgefallendem Film ja auch die Tickets zurückgeben - das geht ja nun auch nicht...

Ich finde das schon fair, wie es gehandhabt wird, man kann ja auch nicht eine Pizza ganz aufessen und dann nachher sagen, dass die versalzen war und das Geld zurückverlangen...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Deer Hunter

Zitat von: Roughale am 15 Juli 2008, 11:47:19Genau, die normale Kulanz ist das 145 Minuten, kann aber vereinzelt auch länger sein - Ausnahmen sind da Sneaks, was auch verständlich ist, da gilt das Rücknahmerecht nur bis vor dem Film, sonst würden die Leute bei nichtgefallendem Film ja auch die Tickets zurückgeben - das geht ja nun auch nicht...

Sorry, aber ich verstehe diesen Satz nicht. Was meinst du mit 145 Min. Kulanz?
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Roughale

Zitat von: Deer Hunter am 15 Juli 2008, 12:32:49
Zitat von: Roughale am 15 Juli 2008, 11:47:19Genau, die normale Kulanz ist das 145 Minuten, kann aber vereinzelt auch länger sein - Ausnahmen sind da Sneaks, was auch verständlich ist, da gilt das Rücknahmerecht nur bis vor dem Film, sonst würden die Leute bei nichtgefallendem Film ja auch die Tickets zurückgeben - das geht ja nun auch nicht...

Sorry, aber ich verstehe diesen Satz nicht. Was meinst du mit 145 Min. Kulanz?

Das sind die morgendlich fetten Finger, ich bessere es aus, die 4 war latürnich zuviel ;) Danke!

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tagchen

Zitat von: rierami am 13 Juli 2008, 13:52:22
Interessant wär es z.B. bei See no Evil: Da steht auf dem Cover zwar uncut drauf - ist aber nicht der Fall! Aber auch hier wirst du keinen Cent wiederbekommen - auch wenn auf dem Cover eine falsche Angabe vermerkt ist...


Wer sagt das ? Ich habe bei zB Hellraiser 4 von Marketing im Müller auch mein Geld wieder bekommen als ich ihn zurückgegeben habe weil er Cut ist und Uncut drauf steht. Und die werden sicherlich sagen das sei aus Kulanz etc. aber ich denke das man wenn es hart auf hart gehen würde durchaus auch vor Gericht recht bekommen würde wenn man soweit geht.

Kerry

Bei geschnittenen Kinofilmen ist also (rein rechtlich gesehen) nichts drin?
Ich kann mir dies durchaus vorstellen. "Hulk" z.B. wurde ja nicht auf grund gesetzlicher Anforderungen, sondern wegen Profitmaximierung geschnitten. In diversen (internationalen) Werbematerialien ist immer der ungeschnittene Film die Basis; ebenso in Presseberichten, Kritiken etc. (die Pressevorführungen waren wohl uncut).Es wird also (zumindest mal indirekt) ein Produkt angepriesen, welches der Kunde so gar nicht zu Gesicht bekommt.

Bei extrem gekürzten FSK 16 DVDs von diversen Splatterfilmen sehe ich dies ähnlich, zumindest wenn wie so oft kein Hinweis auf der Hülle zu finden ist. Dort wird meist 1:1 der Text der ungekürzten Fassung übernommen, es wird ein blutiger Splatterstreifen angepriesen, der de facto aber auf der DVD nicht enthalten ist. (z.B. bei diversen Dawn of the dead DVDs)

Graveworm

Zitat von: Kill Mum! am 14 Juli 2008, 17:31:04
Zitat von: Graveworm am 14 Juli 2008, 17:00:33
Interessante Frage. Aber einen wirklichen Ansatz für Juristen gäbe es in meinen Augen nur, wenn eine Coverbezeichnung wie "ungeschnitten" falsch wäre. Ansonsten gibt es ja kein Gesetz welches verlangt, dass die Schnittfassung angegeben werden muss.


MFG

Wäre aber gar nicht so verkehrt. Wäre doch das gleiche, wenn ich mir das "Weisse Album" der Beatles kaufen würde und "Blackbird" und "Helter Skelter" fehlen. Ist aber auf der Tracklist nicht vermerkt.

Natürlich würde ich das auch begrüßen, wäre eine faire Sache, macht nur leider niemand. Auch im Ausland bestes Beispiel UK wurde und wird so viel unsinniges Zeug geschnitten und das wird auch nirgends draufgeschrieben. Allerdings hinkt der Vergleich mit dem Beatles Album, da dies wieder ein tatsächlicher Mangel wäre (steht drauf ist aber nicht drin).

MFG
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.

Kill Mum!

Zitat von: Graveworm am 16 Juli 2008, 15:46:28
Zitat von: Kill Mum! am 14 Juli 2008, 17:31:04
Zitat von: Graveworm am 14 Juli 2008, 17:00:33
Interessante Frage. Aber einen wirklichen Ansatz für Juristen gäbe es in meinen Augen nur, wenn eine Coverbezeichnung wie "ungeschnitten" falsch wäre. Ansonsten gibt es ja kein Gesetz welches verlangt, dass die Schnittfassung angegeben werden muss.


MFG

Wäre aber gar nicht so verkehrt. Wäre doch das gleiche, wenn ich mir das "Weisse Album" der Beatles kaufen würde und "Blackbird" und "Helter Skelter" fehlen. Ist aber auf der Tracklist nicht vermerkt.

Natürlich würde ich das auch begrüßen, wäre eine faire Sache, macht nur leider niemand. Auch im Ausland bestes Beispiel UK wurde und wird so viel unsinniges Zeug geschnitten und das wird auch nirgends draufgeschrieben. Allerdings hinkt der Vergleich mit dem Beatles Album, da dies wieder ein tatsächlicher Mangel wäre (steht drauf ist aber nicht drin).

MFG


Wenn auf dem Cover z.B. "Dawn Of The Dead" steht und 20 Minuten Film fehlen, dann steht auch etwas auf dem Cover, was nicht drin ist. Das Cover bräuchte einen Zusatz wie "Zensierte Fassung" oder "Geschnittene Fassung" und keinen Euphemismus wie "Neue Fassung". Bei "From Dusk Till Dawn" ist das doch z.B. gut gelöst.
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And celluloid heroes never really die." (The Kinks - Celluloid Heroes)

Deer Hunter

"Neue Fassung" oder "Neubearbeitete Fassung" lässt sich aber besser verkaufen, als wenn man (wie bei Blade oder FDTD) ganz groß aufs Cover "gekürzte Fassung" schreibt. Es wird ökonomisch gedacht, man will auch mit einer zensierten Fassung möglichst viele Kunden erreichen und seine Produkte verkaufen.
Ich finde den Ansatz der Diskussion recht interessant und hatte mir auch mal darüber Gedanken gemacht. Gewundert hatte es mich, dass das Thema noch nie zur Sprache gekommen ist. Immerhin bekommt man im Prinzip nicht das, was auf der Verpackung drauf steht. Ich will nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, aber wenn ich etwas zu essen kaufe, dann will ich auch wissen, was genau ich zu mir nehme. Und wenn auf der Verpackung keine möglicherweise krebserregenden Farbstoffe angegeben sind, dann macht sich die Firma auch prinzipiell strafbar.
Nun gut, das führt vielleicht zu weit. Letztendlich habe ich aufgehört mir darüber Gedanken zu machen, immerhin bekommt man als informierter Erwachsender auch so seine ungekürzte Kost.

Zitat von: Roughale am 15 Juli 2008, 14:27:38Das sind die morgendlich fetten Finger, ich bessere es aus, die 4 war latürnich zuviel ;) Danke!

145 Min. Kulanz wären aber auch zu geil! :dodo: ;)
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zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

jororo

Immerhin ist der Aufdruck "neue Fassung" besser als nichts - Filmfans wissen, dass das "gekürzt" heißt,und Nichtfilmfans ist das eh egal..Ich erinnere mich noch an "The Lion,the Witch and the Wardrrobe" imKino, als ich völlig irritiert war, dass man nicht gesehen hat,wie Aslan seine Mähne verloren hat - meinem Schatz ist das nicht mal aufgefallen...
Was bringen die ganzen PISA-Studien, wenn das Hessenabitur schon als Behindertenausweis anerkannt wird? (S. Hieronymus)

https://www.youtube.com/watch?v=jQJ8Pofd_X8

Roughale

Zitat von: Deer Hunter am 17 Juli 2008, 12:15:02145 Min. Kulanz wären aber auch zu geil! :dodo: ;)

Da blieb nicht mehr viel übrig, gelle?

"Neue Fassung" ist doch eigentlich genauso abschreckend wie "geschnittene Fassung" - wer das nicht als Abschreckung ansieht, der soll auch schön weiter zugreifen, Hilfe gibt es da kaum noch ;)

Bei Kinofilmen sehe ich da wirklich kaum Möglichkeiten, aber bei DVDs ist das schon was anderes, man sollte, anstatt sich über grössere FSK Kennzeichnungen den Kopf zu machen, auch mal überlegen, ob eine exakte Laufzeitangabe Verpflichtung wird, dann könnte man, als Fachmann schon erkennen ob man da was gekürztes in der Hand hat oder nicht - aber ob man das wirklich will, ist eher auszuschliessen, dann würde man noch deutlicher auf den Jugendschutz ab 18 hinweisen... Schade, dass es da keine bindenden EU Richtlinien gibt...

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rierami

17 Juli 2008, 17:20:07 #17 Letzte Bearbeitung: 17 Juli 2008, 17:27:59 von rierami
Zitat von: Roughale am 17 Juli 2008, 17:09:42
...auch mal überlegen, ob eine exakte Laufzeitangabe Verpflichtung wird, dann könnte man, als Fachmann schon erkennen ob man da was gekürztes in der Hand hat oder nicht...

Ja aber NUR wenn die Leute die Fassungen ENDLICH mal mit der exakten Laufzeitangabe in die ofdb eintragen würden und nicht nur ca. xx Minuten oder gar keine Angabe machen. Die meisten die sowas machen haben imo die DVD gar nicht zu Hause sondern schreiben von einem Onlinestore o.ä. ab!
VORSCHLAG: Laufzeitangabe zum Pflichtfeld machen!!! Hab hierzu gerade einen Thread eröffnet
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vegetarian_cannibal

Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.

Maku

Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 19:33:44
Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.

Sorry aber wie kann man blind so einen Dreck kaufen?
Zumal der doch erst groß in der Diskussion war, weil die uncut-Fassung beschlagnahmt wurde.

rierami

Mal ne Frage: War die DVD noch Original verpackt oder hast du die DVD schon im Player gehabt bzw. die Folie/Siegel entfernt?
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vegetarian_cannibal

Noch OVP natürlich-ansonsten hätte das wohl keinen gegeben. Da könnte das ja jeder machen, sich alle Filme ansehen, und dann sagen, den Film hatte ich als Geschenk für jemanden gekauft und der hat den doppelt, oder sowas. Da wäre Kaufland ja ne kostenlose Videothek. Nee, nee, muß alles OVP sein. Ich mein, man muß sich halt vor'm auspacken davon überzeugen, die richtige Version gekauft zu ahben.

vegetarian_cannibal

19 Juli 2008, 20:19:06 #22 Letzte Bearbeitung: 19 Juli 2008, 20:21:37 von vegetarian_cannibal
Zitat von: Maku am 19 Juli 2008, 19:49:59
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 19:33:44
Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.

Sorry aber wie kann man blind so einen Dreck kaufen?
Zumal der doch erst groß in der Diskussion war, weil die uncut-Fassung beschlagnahmt wurde.

Du bist wohl ein fehlerfreier Mensch, der sich noch nie bei etwas vertan hat. Herzlichen Glückwunsch dazu! Die Diskussion habe ich genauso wenig mitbekommen, wie das UFO, welches eventuell im Jahre 1866 in Köln gelandet ist. Aber natürlich muß man seine Augen überall haben und vor allem jede Diskussion hier im OFDb-Forum lesen. Der Rest des Lebens ist nicht so wichtig...

rierami

Dachte ich mir. Dann haben die die DVD wegen der gesetzlich Rücknahmepflicht zurückgenommen und nicht "weil der Film geschnitten ist" ;) Hättest du den Film jetzt aber im Player gehabt und festgestellt das da einige Szenen abgehen wärs wohl nichts geworden mit der Rückgabe. Daher Filmschnitte = Mangel = Geld zurück? NEIN

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vegetarian_cannibal

Rierami, da hast du wohl Recht. Aber es geht doch auch nicht anders. Oder? Weil dann eben jeder erstmal alles schauen und dann zurückgeben könnte.

Daß es eine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt, wußte ich übrigens nicht. Danke, man lernt immer dazu! Also d.h.: Alle originalverpackten Sachen müssen zurückgenommen werden, so wie ich es verstehe. Dann hätt ich ja auch einfach sagen können, ich bring den zurück, weil ich es mir anders überlegt hab. O.k., wenn das so ist, ist das in der Tat kein Indiz dafür, daß man Filme wegen Schnitten umtauschen kann.


tagchen

Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 20:26:17
Daß es eine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt, wußte ich übrigens nicht. Danke, man lernt immer dazu! Also d.h.: Alle originalverpackten Sachen müssen zurückgenommen werden, so wie ich es verstehe. Dann hätt ich ja auch einfach sagen können, ich bring den zurück, weil ich es mir anders überlegt hab.



Ja, aber nur eine bestimmte Zeit - ich denke der Müller nimmt das versiegelte 2 Wochen zurück - in ausnahmen auch länger wenn man zB sagt war ein Geschenk und jetzt bei übergabe kam raus der hat das schon etc...




Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 20:19:57
Daher Filmschnitte = Mangel = Geld zurück? NEIN

Wenn aber auf der Packung Uncut oder so steht und es stark gekürzt ist kann man diese Argumentation durchaus bringen da die Ware nicht wie angepriesen ist und versprochene Eigenschaften nicht erfüllt.

rierami

Zitat von: tagchen am 19 Juli 2008, 23:42:28
Wenn aber auf der Packung Uncut oder so steht und es stark gekürzt ist kann man diese Argumentation durchaus bringen da die Ware nicht wie angepriesen ist und versprochene Eigenschaften nicht erfüllt.

Bringe dann mal den Nachweis! "Guck halt auf sb.com oder der ofdb nach" is nich!!!!! Obwohl deine Argumentation absolut richtig ist!!!!!!!!

(Leicht offtoppic: Ich hab mal beim MediMax bezüglich der 3-Disc Edition von Halloween 2007 nachgefragt ob die denn noch zu bestellen sei weil sie nicht in den Regalen war. Der Verkäufer schaute in seinen PC in die firmeninterne Software und dort stand INDIZIERT. Ich entgegnete "Quatsch - stimmt nicht. Guck halt in der ofdb nach" "Ofdb???? Ich muß mich auf das verlassen was hier steht und indizierte Medien darf ich nicht verkaufen." bla, bla bla) Soviel zum Nachweis erbringen!
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Maku

Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 23:52:12
Zitat von: tagchen am 19 Juli 2008, 23:42:28
Wenn aber auf der Packung Uncut oder so steht und es stark gekürzt ist kann man diese Argumentation durchaus bringen da die Ware nicht wie angepriesen ist und versprochene Eigenschaften nicht erfüllt.

Bringe dann mal den Nachweis! "Guck halt auf sb.com oder der ofdb nach" is nich!!!!! Obwohl deine Argumentation absolut richtig ist!!!!!!!!

(Leicht offtoppic: Ich hab mal beim MediMax bezüglich der 3-Disc Edition von Halloween 2007 nachgefragt ob die denn noch zu bestellen sei weil sie nicht in den Regalen war. Der Verkäufer schaute in seinen PC in die firmeninterne Software und dort stand INDIZIERT. Ich entgegnete "Quatsch - stimmt nicht. Guck halt in der ofdb nach" "Ofdb???? Ich muß mich auf das verlassen was hier steht und indizierte Medien darf ich nicht verkaufen." bla, bla bla) Soviel zum Nachweis erbringen!

Der BPJM-Report soll da ja eine verlässliche Quelle sein... ;)

Maku

Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 20:19:06
Zitat von: Maku am 19 Juli 2008, 19:49:59
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 19:33:44
Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.

Sorry aber wie kann man blind so einen Dreck kaufen?
Zumal der doch erst groß in der Diskussion war, weil die uncut-Fassung beschlagnahmt wurde.

Du bist wohl ein fehlerfreier Mensch, der sich noch nie bei etwas vertan hat. Herzlichen Glückwunsch dazu! Die Diskussion habe ich genauso wenig mitbekommen, wie das UFO, welches eventuell im Jahre 1866 in Köln gelandet ist. Aber natürlich muß man seine Augen überall haben und vor allem jede Diskussion hier im OFDb-Forum lesen. Der Rest des Lebens ist nicht so wichtig...

Musst dich ja nicht gleich angegriffen fühlen...
Wenn man doch aber ein Filmfreak ist bzw. sich hobbymässig mit dieser Thematik beschäftigt, setzte ich eigentlich ein gewisses Interesse für aktuelle Geschehnisse in diesem Bereich voraus. Deshalb ist es auch für mich nicht nachvollziehbar, wie man blind eine DVD wegen einem mittelmässigen Cover kaufen kann, noch dazu wenn sie von MIB kommt.

tagchen

Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 23:52:12
Zitat von: tagchen am 19 Juli 2008, 23:42:28
Wenn aber auf der Packung Uncut oder so steht und es stark gekürzt ist kann man diese Argumentation durchaus bringen da die Ware nicht wie angepriesen ist und versprochene Eigenschaften nicht erfüllt.

Bringe dann mal den Nachweis! "Guck halt auf sb.com oder der ofdb nach" is nich!!!!! Obwohl deine Argumentation absolut richtig ist!!!!!!!!



Ich denke das ist davon abhängig wie gut man sich und seine Argumente verkaufen kann - ich bin im Müller hier durchaus schon bekannt und die wissen das ich nicht irgemndwas erfinde wenn ich was sage. Und zur Not würde ich die Seite der ofdb oder einen Schnittbericht auch ausdrucken und mitnehmen wenn die einen nicht kennen.

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