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Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?

Begonnen von Kerry, 13 Juli 2008, 13:36:08

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vegetarian_cannibal

Zitat von: Maku am 20 Juli 2008, 00:10:40
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 20:19:06
Zitat von: Maku am 19 Juli 2008, 19:49:59
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 19:33:44
Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.

Sorry aber wie kann man blind so einen Dreck kaufen?
Zumal der doch erst groß in der Diskussion war, weil die uncut-Fassung beschlagnahmt wurde.

Du bist wohl ein fehlerfreier Mensch, der sich noch nie bei etwas vertan hat. Herzlichen Glückwunsch dazu! Die Diskussion habe ich genauso wenig mitbekommen, wie das UFO, welches eventuell im Jahre 1866 in Köln gelandet ist. Aber natürlich muß man seine Augen überall haben und vor allem jede Diskussion hier im OFDb-Forum lesen. Der Rest des Lebens ist nicht so wichtig...

Musst dich ja nicht gleich angegriffen fühlen...
Wenn man doch aber ein Filmfreak ist bzw. sich hobbymässig mit dieser Thematik beschäftigt, setzte ich eigentlich ein gewisses Interesse für aktuelle Geschehnisse in diesem Bereich voraus. Deshalb ist es auch für mich nicht nachvollziehbar, wie man blind eine DVD wegen einem mittelmässigen Cover kaufen kann, noch dazu wenn sie von MIB kommt.

O.k., das hab ich aber nicht mitbekommen, das Thema. Und von MIB sah ich viele österreichische DVDs, die ja alle uncut sind. Saugeil. Bislang hatte ich noch NIE (!) eine deutsche MIB-VÖ gekauft. Noch nie!!! Darum bin ich davon ausgegangen, in Ösi sind sie uncut, dann sind sie hier auch uncut. Jetzt erst weiß ich es anders. Und der Umtausch war ja kein Problem. Setz bei mir lieber nicht voraus, daß ich immer in allem auf dem laufenden bin, sondern eher, daß veggiecannibal sich auch schon mal hinter'm Mond befindet!

Ich sammel auch noch Euro-Münzen, und bei 2 Themengebieten auf dem laufenden zu bleiben, das ist echt Hardcore...

Hagbard Celine

Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 23:52:12
(Leicht offtoppic: Ich hab mal beim MediMax bezüglich der 3-Disc Edition von Halloween 2007 nachgefragt ob die denn noch zu bestellen sei weil sie nicht in den Regalen war. Der Verkäufer schaute in seinen PC in die firmeninterne Software und dort stand INDIZIERT. Ich entgegnete "Quatsch - stimmt nicht. Guck halt in der ofdb nach" "Ofdb???? Ich muß mich auf das verlassen was hier steht und indizierte Medien darf ich nicht verkaufen." bla, bla bla) Soviel zum Nachweis erbringen!
Seit wann dürfen indizierte Medien denn nicht verkauft werden?

rierami

Zitat von: Hagbard Celine am 20 Juli 2008, 19:32:09
Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 23:52:12
(Leicht offtoppic: Ich hab mal beim MediMax bezüglich der 3-Disc Edition von Halloween 2007 nachgefragt ob die denn noch zu bestellen sei weil sie nicht in den Regalen war. Der Verkäufer schaute in seinen PC in die firmeninterne Software und dort stand INDIZIERT. Ich entgegnete "Quatsch - stimmt nicht. Guck halt in der ofdb nach" "Ofdb???? Ich muß mich auf das verlassen was hier steht und indizierte Medien darf ich nicht verkaufen." bla, bla bla) Soviel zum Nachweis erbringen!
Seit wann dürfen indizierte Medien denn nicht verkauft werden?

Wohl eine Anweisung von MediMax das indizierte Medien nicht mehr verkauft werden dürfen. (Der Spruch kam auch vom Verkäufer und nicht von mir)
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Hagbard Celine

Schon klar, dass das von dem Verkäufer kam! Aber ich hätte da nochmal nachgehakt. Kann ja auch sein, dass der einfach nur keinen Plan hatte - was ja nicht ungewöhnlich wäre! ;)

rierami

Ok - dann noch genauer: Der Verkäufer könnte den Film auch nicht mehr bestellen! Es scheint in dem Laden bundesweit? die Vorschrift zu geben das indizierte Medien nicht mehr verkaut werden dürfen. Und um Fehler der Mitarbeiter zu verhindern kicken die den Film aus der Lagerliste. Auch wenn der Film tätsächlich gar nicht indiziert ist und es nur im System falsch eingetragen ist....
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Deer Hunter

Mal abgesehen davon habe ich früher schon öfters DVDs zurückgebracht, die mein damaliger Player nicht abspielen wollte. Das gab ich dann auch als Grund für den Umtausch an. Mir wurde anstandslos die DVD umgetauscht, obwohl sie nicht mehr OVP war und habe eine neue ausgehändigt bekommen.
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Maku

Zitat von: rierami am 21 Juli 2008, 01:06:54
Ok - dann noch genauer: Der Verkäufer könnte den Film auch nicht mehr bestellen! Es scheint in dem Laden bundesweit? die Vorschrift zu geben das indizierte Medien nicht mehr verkaut werden dürfen. Und um Fehler der Mitarbeiter zu verhindern kicken die den Film aus der Lagerliste. Auch wenn der Film tätsächlich gar nicht indiziert ist und es nur im System falsch eingetragen ist....


Er ist aber schon so gut wie indiziert... ;)

jenzi

Also m. W. gibt es im stationären Handel kein Recht auf Rücknahme. 14 Tage Widerrufsrecht gibt es nur verpflichtend im Versandhandel, beim direkten Kauf ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Edit: Ausserdem gibt es glaub eine FSK-Regel, das gekürzte Fassungen auf dem Cover gekennzeichnet werden müssen.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

PillePlutonium

Ich glaube das muss nur draufstehen wenn der Film nach einer Prüfung gekürzt werden musste.


jenzi

Nach einer Prüfung kann er ja schlecht gekürzt werden. Die gekürzte Fassung muss ja zur Prüfung eingereicht werden. Denn soweit ich weiß macht die FSK keine Schnittauflagen für Freigaben mehr (Zensurverbot).
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

MAJORI

Zitat von: Deer Hunter am 21 Juli 2008, 11:34:20
Mal abgesehen davon habe ich früher schon öfters DVDs zurückgebracht, die mein damaliger Player nicht abspielen wollte. Das gab ich dann auch als Grund für den Umtausch an. Mir wurde anstandslos die DVD umgetauscht, obwohl sie nicht mehr OVP war und habe eine neue ausgehändigt bekommen.

Was heißt "eine neue"?
Eine neue DVD des selben Films, oder durftest du dir einfach was Anderes für dein Geld aussuchen?
Ersteres wäre ja gut nachvollziehbar. Hättest ja wohl kaum einen einen Nutzen davon, dir den selben Film zweimal zu brennen.  ;)

Deer Hunter

Zitat von: MAJORI am 31 Juli 2008, 23:49:55Eine neue DVD des selben Films, oder durftest du dir einfach was Anderes für dein Geld aussuchen?

Eine neue DVD desselben Films natürlich. Es war auch wirklich so, dass sich die eine DVD partout nicht vom Player abspielen lassen wollte.
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

MAJORI

Zitat von: Deer Hunter am  1 August 2008, 11:36:16
Eine neue DVD desselben Films natürlich. Es war auch wirklich so, dass sich die eine DVD partout nicht vom Player abspielen lassen wollte.

Achso ja ok, dann ist das natürlich, wie gesagt, auch gut nachvollziehbar

Tito

Mann, diese UNCUT-Kommerz-DC-undPiePaPo-Dinger nehmen echt Überhand  :LOL:
Aber zurück zum Thema.
     JA, verpackte Ware muss zurückgenommen werden, allerdings muss nicht das Geld ausbezahlt werden.
     Wen's interessiert, §§ 433, 437, 439 BGB, letzterer regelt auch insgeheim, dass der Käufer "Nacherfüllung"
     zumindest zwei Mal dulden muss. Heißt im Klartext: Das Geschäft selber entscheidet, ob Ausbezahlt oder ein
     "Gutschein" (also Austausch) ausgegeben wird. Richtet sich nach der Kulanz, schließlich hast DU ja den Film
     so gekauft! Die meisten Läden geben aber das Geld zurück (Ware kann ja noch verkauft werden und es ist Werbe-
     effektvoller, um Kunden zu behalten).

     JA, mangelhafte Ware muss zurückgenommen werden, auch hier wie oben, NUR: es besteht wirklich
     ein Mangel (bei vielen Kaufhäusern werden auch Daten beim Umtausch aufgenommen: PRÜFUNG wie oft tauscht dieser Kunde um).
     Wenn der Mangel nicht am Produkt selbst liegt (Player spielt nicht ab), wird auf Nacherfüllung gem. § 439 BGB verzichtet
     und das Geld ausbezahlt. Sonst obliegt es dem Verkäufer ob man das Produkt aus- umtauscht ("Gutschein" "was anderes nimmt").

     BEI KLEINEREN MÄNGELN hat man sogar das Recht, einen Nachlass zu erfragen (§ 437, 441 BGB, hat bei mir sogar dreimal
     geklappt). ABER der Mangel muss einer bestimmten Art sein, z.B. stark zerkratze DVDs, die aber noch abgespielt werden.
     Ein kleiner Riss in der Hülle reicht da nicht. Problem hier ist einfach gesagt: Bei medialen Verbrauchsgütern ist es vom
     Verkäufer abhängig, ob er den Preis mindert (der Punkt oben bleibt unberührt). Die meisten Händler senden diese Ware an den
     Vertrieb/Hersteller zurück und haben keine Umkosten, nur wenn sie genau wissen oder ahnen, dass es Schuld des Kaufhauses sein
     könnte, nehmen sie ein solches Angebot an. Außerdem muss eine Zustimmung vom "Chef" erfolgen, die nette Frau an der Kassen darf
     das nicht so ohneweiteres.

     JA und NEIN bei geschnittenen Fassungen. Im Kino wird es eher nicht so sein. Generell ist es nicht
     möglich, denn: die Trailer, Poster und sonstige Werbung gibt keine Information über "Versionen" und die meisten "UNRATEDS"
     sind zu diesem Zeitpunkt ja gar nicht auf dem deutschen Markt/im Kino. Selbst wenn explizit geworben wird, z.B. "die ungekürzte
     Fassung, wie sie vom Produktionsteam ohne "Zensur" vorgesehen war...", hätte man keine Chance, dies als Mangel zu sehen.
     Denn § 434 BGB sagt eindeutig: eine SACHE, ein Film auf dem Kino-Screen ist keine Sache, das Mängelrecht ist nicht ohne weiteres
     anwendbar (ihr kauft den Film nicht, nur die Eintrittskarte und die war ja wohl OK). Dafür gibt es ja auch Spezialregelungen,
     wie die 15Min. und so, die oben genannt wurden. Also Cut im Kino = KEIN Mangel, kein Recht auf Geld zurück.
     Bei Videos siehts anders aus. Man kauft eine Sache und einem Sachmangel steht es gleich, wenn die Beschaffenheit nicht die
     vereinbarte ist (lest mal den kompletten § 434 (1) BGB). Wenn also damit geworben wird, dass eine Fassung "wirklich" ungekürzt
     sei, hat man eine Chance. Aber nur eine geringe, denn wie oben erwähnt sind Fassungen relativ zu sehen. Selbst jetzt werden wir
     noch mit Extended und DC's von Filmen beglückt, die seit Jahrzehnten aus dem Kino raus sind. Man bräuchte ein handfestes Indiz.
     Z.B. auf dem Cover steht, es handelt sich um die Version XY mit einer Laufzeit von XY Min. Dies entspricht der Filmfassung, wie
     sie im Rohschnitt... ich glaube ihr versteht!
     Es kommt darauf an, dass man etwas gekauft hat, von dem man dachte es hätte die Eigenschaft A (die gewünschte ungekürzte Fass.)
     auf dem Produkt oder in der Werbung wird mit Eigenschaft A geworben, aber das Produkt weist Eigenschaft B auf. Nur dann, aber
     auch nur dann, liegt ein Mangel vor und das oben gesagte gilt entsprechend.

Nun sollte aber auch jedem klar sein, dass dies wirklich kaum der Fall sein wird. Die Vertriebe haben aus Fehlern in der Vergangenheit gelernt (so viele Rückrufaktionen und Cover-Neugestaltungen). Kaum eine DVD gibt Indizen für eine Fassung an. "Extended", "DC", "UNCUT" sind alles relative Angaben über einen Film. Uncut kann z.B. heißen R-Rated Uncut, dennoch Unrated-Cut. Ebenso wenig bedeutet Unrated = Uncut. DC und Ext. gibt nur Angaben über eine andere Version als im Kino an. Wenn sich mal ein Label entschließt, einen Vermerk "Neue Fassung", "Geschnittene Fassung", etc. aufs Cover zu drucken, ist das wirklich nur auf Kullanz. Die wollen den Kunden nichts vor machen. Daher kann man hier getrost sagen...
Filmschnitte sind kein Mangel, hat man die DVD geöffnet muss man den Verkäufer "lieb bitten" oder sich andersweitig Abhilfe schaffen  :icon_mrgreen:

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

tagchen

Zitat von: Tito am 19 August 2008, 00:52:25
Kaum eine DVD gibt Indizen für eine Fassung an. "Extended", "DC", "UNCUT" sind alles relative Angaben über einen Film. Uncut kann z.B. heißen R-Rated Uncut, dennoch Unrated-Cut. Ebenso wenig bedeutet Unrated = Uncut. DC und Ext. gibt nur Angaben über eine andere Version als im Kino an.


Nichts für ungut aber ich behaupte mal das die meisten hier im Forum das schon wissen :-)

Tito

Das denke ich auch... deshalb sind wir ja hier  :icon_lol:
Wollte nur "plastisch" erklären, warum kein Mangel vorliegt!

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

tagchen

Zitat von: Tito am 19 August 2008, 16:55:03
Das denke ich auch... deshalb sind wir ja hier  :icon_lol:
Wollte nur "plastisch" erklären, warum kein Mangel vorliegt!

Wenn ich mich nicht sehr täusche ging es aber vorher auch um Filme mit Aufdruck Uncut oder ungekürzte Fassung (und nichts r-rated: unrated oder ähnliches) und es ist doch eine extra für die BRD gekürzte Fassung drin. Deshalb auch mein Hellraiser 4 Beispiel mal früher.

Tito

ZitatWenn ich mich nicht sehr täusche ging es aber vorher auch um Filme mit Aufdruck Uncut oder ungekürzte Fassung (und nichts r-rated: unrated oder ähnliches) und es ist doch eine extra für die BRD gekürzte Fassung drin. Deshalb auch mein Hellraiser 4 Beispiel mal früher.
Ja, dass war aber auch ein besonderer Fall. Du hast ja praktisch den 16er Hellraiser als Uncut bekommen. In deinem Fall zieht ja auch das oben gesagte: Mangel wegen Beschaffenheitsdifferenz = Rücktritt vom Vertrag
Zitatman dachte es hätte die Eigenschaft A (die gewünschte ungekürzte Fass.)
     auf dem Produkt oder in der Werbung wird mit Eigenschaft A geworben, aber das Produkt weist Eigenschaft B auf. Nur dann, aber
     auch nur dann, liegt ein Mangel vor und das oben gesagte gilt
...deshalb gings bei dir ja anstandslos (und ich glaube der Vertrieb wird durch diese offenkundige Irreführung auch noch Probleme kriegen, Uncut als "Stümmelversion" nur um Kunden zu locken).
Ob das vor Gericht standhalten würde... kommt auf den Richter an  :icon_mrgreen:
diese sind nicht weisungsgebunden und Entscheiden von Fall zu Fall nach eigenem Ermessen, aber der Handel wäre schön blöd seine Kunden zu verärgern und vor Gericht zu ziehen. Da nehmen sie die DVD lieber zurück und schicken sie Retoure.
Ansonsten bleibt es aber ein schwieriges Thema (im Übrigen beziehe ich mich oben u.a. auch auf den Aufdruck UNCUT also UNGEKÜRZT), denn es gibt zu viel Offenes beim Begriff "ungekürzt" (fehlt was wegen nem Master-Fehler, ist der Inhalt in Dt. verboten, handelt es sich um die ungekürzte Kinfassung, wenn ja welches Land => nicht jede Kürzung basiert Zensur sondern auf Marketingstrategie fürs Kino und Teile werden schon im Schneideraum des Studios entfernt, bezieht sich die Aufschrift auf eine gewisse Version des Films, etc.) und die Vertriebe sind schon sehr vorsichtig geworden (benutzen ja fast nur noch Begriffe wie XXL, Extended, ungekürzte KF) nur Sunfilm scheint noch nicht so weit zu sein.
Kurz: solange UNCUT drauf steht (und nicht ungekürzte Kinfassung, deutsche ungekürzte Version o.ä.) und CUT drin ist (siehe Zitat) hat man gute Chancen, den Film zurückzugeben. So war es ja auch in Deinem Beispiel tagchen, dickes UNCUT drauf, kein UNCUT drin.

May The Fleas Be With You
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