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Rechtfertigen Filmfragmente Fassungseinträge?

Begonnen von derboo, 7 Januar 2009, 00:13:17

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derboo

7 Januar 2009, 00:13:17 Letzte Bearbeitung: 7 Januar 2009, 00:25:37 von derboo
Hallo,

ich habe eine DVD-Box mit koreanischen Filmen der 30er-Jahre. Neben den drei Hauptfilmen befinden sich auf den DVDs auch Fragmente von nicht mehr vollständig erhaltenen Filmen (8-13 Minuten). Verdienen diese einen eigenen Eintrag als Fassungen der jeweiligen Filme?

666psheiko

Dafür werden keine Fassungseinträge benötigt.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

derboo

OK.

Vielleicht sonst irgend eine Information? Z.B. beim Filmeintrag den Hinweis, dass der Film nicht vollständig erhalten existiert/verschollen ist?

666psheiko

Zitat von: derboo am  7 Januar 2009, 21:13:29
Vielleicht sonst irgend eine Information? Z.B. beim Filmeintrag den Hinweis, dass der Film nicht vollständig erhalten existiert/verschollen ist?

Das kannst du gerne machen und dann vielleicht auf die Fassung (bzw. Extras) verweisen wo der Schnipsel enthalten ist.



Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

MMeXX

Hm, ich komme gerade ein wenig ins Grübeln. Bezieht sich das jetzt auf Fragmente allgemein? Dann müsste man ja konsequenterweise auch (alle?) Metropolis-Fassungen raushauen, das sind ja schließlich auch nur noch Fragmente.

Oder versteh ich das einfach noch nicht richtig, also ist das quasi von der Laufzeit abhängig?

derboo

8 Januar 2009, 01:10:48 #5 Letzte Bearbeitung: 8 Januar 2009, 01:18:20 von derboo
Wird wohl irgendwo von der Länge abhängen. Bei Metropolis müsste man ja eher sagen, dass Fragmente fehlen, als dass nur Fragmente erhalten sind (und die Metropolis Dinger sind ja auch eigenständige Releases. Meine Filmfragmente bloß Bonusmaterial).

666psheiko

Zitat von: MMeXX (Fischkutter) am  7 Januar 2009, 22:19:34
Metropolis-Fassungen

:00000109:

Keine Ahnung welche Filme du meinst. Ich denke nur, was nützt uns ein Fassungseintrag von einem Schnipsel von 8/90 Min.? In diesem Fall reicht ein Filmeintrag und dann von mir aus eine zusätziche Info aus.

Oder wir tragen morgen noch Trailer, oder Making ofs (weil sie Filmszenen enthalten), als gekürzt ein.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Schlombie

8 Januar 2009, 08:56:08 #7 Letzte Bearbeitung: 8 Januar 2009, 11:05:06 von Schlombie
Mich würde interessieren, ob man die Titel solcher Filmfragmente verlinken kann, wenn sie unter weitere Informationen genannt werden. Dann könnte man sie bei Suchanfrage dennoch finden, obwohl sie keinen eigenen Eintrag bekommen.
OFDB steht ja für Filmdatenbank, und da wäre das eine tolle Zwischenlösung, weil es auf der einen Seite ja verständlich ist, dass solche Filmschnipsel keinen eigenen Eintrag bekommen, auf der anderen Seite informierte Cineasten vielleicht mal danach suchen wollen.

Gruß
Schlombie

MMeXX

Zitat von: 666psheiko am  8 Januar 2009, 07:49:44
Zitat von: MMeXX (Fischkutter) am  7 Januar 2009, 22:19:34
Metropolis-Fassungen

:00000109:
Na Metropolis. ;)


Zitat von: 666psheiko am  8 Januar 2009, 07:49:44
Ich denke nur, was nützt uns ein Fassungseintrag von einem Schnipsel von 8/90 Min.? In diesem Fall reicht ein Filmeintrag und dann von mir aus eine zusätziche Info aus.

Ok, dann hab ich das jetzt richtig verstanden. Alles klar.

666psheiko

Zitat von: Schlombie am  8 Januar 2009, 08:56:08
Mich würde interessieren, ob man die Titel solcher Filmfragmente verlinken kann, wenn sie unter weitere Informationen genannt werden. Dann könnte man sie bei Suchanfrage dennoch finden, obwohl sie keinen eigenen Eintrag bekommen.
OFDB steht ja für Filmdatenbank, und da wäre das eine tolle Zwischenlösung, weil es auf der einen Seite ja verständlich ist, dass solche Filmschnipsel keinen eigenen Eintrag bekommen, auf der anderen Seite informierte Cineasten vielleicht mal danach suchen wollen.

Gruß
Schlombie

Ich glaube du hast das falsch verstanden.

Filmeinträge können ja vorgenommen werden, dagegen spricht ja nix und dort kann eine zusätzliche Info eingetragen werden, welche man ohne Probleme auf die Fassung (wo die Schnipsel als Extras enthalten sind) verlinken kann. Durch die Filmeinträge wird über die Suche jeder dieser Filme gefunden.




Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Schlombie



Shub

Zitat von: derboo am  9 Januar 2009, 03:22:47
Also, ich hab das jetzt mal in der Form als Hintergrundinformation zum Film eingetragen:

http://www.ofdb.de/view.php?page=text&fid=163235&rid=337735

http://www.ofdb.de/view.php?page=text&fid=163234&rid=337734

Hast du auch die Filme eingetragen? Das "unconfirmed" gehört nicht in den Filmeintrag.  :exclaim:
Zitat von: Algo
mein kraftstoff ist mumusaft

666psheiko

9 Januar 2009, 07:52:45 #13 Letzte Bearbeitung: 9 Januar 2009, 07:56:48 von 666psheiko
Zitat von: derboo am  9 Januar 2009, 03:22:47
Also, ich hab das jetzt mal in der Form als Hintergrundinformation zum Film eingetragen:

http://www.ofdb.de/view.php?page=text&fid=163235&rid=337735

http://www.ofdb.de/view.php?page=text&fid=163234&rid=337734

SO dachte ich mir das.  :respekt:


Zitat von: Shub am  9 Januar 2009, 03:53:11
Hast du auch die Filme eingetragen? Das "unconfirmed" gehört nicht in den Filmeintrag.  :exclaim:

Entfernt.

Die Frage ist, sollten "nicht bestätigte" Darsteller in der OFDb stehen? Die würde ich auch unter zusätzliche Infos eintragen.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

666psheiko

@derboo

Kannst du bitte noch jeweils eine zusätzliche Info zu den Filmen schreiben? Trage dort bitte die "nicht bestätigten" Darsteller ein und gebe mir dann hier Bescheid, ich lösche die Darsteller dann im Filmeintrag.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

pm.diebelshausen

27 Februar 2010, 10:51:49 #15 Letzte Bearbeitung: 7 März 2010, 10:55:59 von pm.diebelshausen
Da ich mich grade bei Stummfilmen umschaue, frage ich mich und Euch, ob es nicht sinnvoll wäre, die Kathegorie "Fragment" oder "Fragment/Verschollen" bei den auswählbaren Genres hinzuzufügen? Gut, ist an sich kein Genre, aber als zentrale Info schnell ersichtlich brauchbar, als erst unter Infos zum Film zu suchen und wenn da keine Info ist, heißt das immernoch nicht, dass der Film komplett oder überhaupt überliefert ist.

Ich finde außerdem Fassungseinträge zu Fragmenten, sofern sie das einzige sind, was überhaupt noch existiert (in der bekannten Welt), gerechtfertigt. Z.B der Fall bei Paul Wegeners Golem-Film von 1915: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11296&vid=287282 Und von "gekürzt" kann man da eigentlich auch nicht sprechen, denn es handelt sich nicht um eine Kürzung (die irgendeine Absicht verfolgt, z.B. Zensur oder Vermarktungsvorteil), sondern um ein materielles Problem der Überlieferung ("Zahn der Zeit").

Jedenfalls könnten wir über dieses Thema hier ruhig nochmal diskutieren.

EDIT: und wie schaut's mit der Angabe "Stummfilm" ebenfalls unter den Genres aus? Ist zwar auch ersichtlich in den Fassungseinträgen, aber nur sofern vorhanden. Vom Alter nur bedingt ableitbar, zumal es auch junge Stummfilmproduktionen gibt.  :arrow: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,134451.msg866972.html#new
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

pm.diebelshausen

Und was machen wir dann mit diesem an sich ganz ordentlichen Fassungseintrag: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11296&vid=287282

Ich würde sowas immernoch stehen lassen. Ein nur fragmentarisch überlieferter Film wie dieser kann immernoch in verschiedenen Fassungen veröffentlicht werden. Durch eine Hinzufügung des Typs "Fragment" in die Genre-Auswahl, wären derlei Sachverhalte meines Erachtens übersichtlicher.

Naja - ansonsten: bitte den Eintrag löschen, ich mach dann eine "zusätzliche Info" unter Verwendung des Bemerkungsfelds.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Kayfabe

25 August 2011, 18:02:22 #17 Letzte Bearbeitung: 25 August 2011, 18:05:15 von Kayfabe
Zitat von: pm.diebelshausen am 14 März 2010, 11:53:08
Und was machen wir dann mit diesem an sich ganz ordentlichen Fassungseintrag: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11296&vid=287282

Ich würde sowas immernoch stehen lassen. Ein nur fragmentarisch überlieferter Film wie dieser kann immernoch in verschiedenen Fassungen veröffentlicht werden. Durch eine Hinzufügung des Typs "Fragment" in die Genre-Auswahl, wären derlei Sachverhalte meines Erachtens übersichtlicher.

Naja - ansonsten: bitte den Eintrag löschen, ich mach dann eine "zusätzliche Info" unter Verwendung des Bemerkungsfelds.

Muss den Thread nochmal hochholen, da die Fassung ja noch vorhanden ist aber Fragmente (dem Threadverlauf nach) ja doch irgendwie nicht als Fassung eingetragen werden sollen.
The Divine Woman existiert auch nur noch als Fragment und wurde auf DVD veröffentlicht. Soll ich das so eintragen oder eine Info schreiben (leider kann ich zu dieser Info aus der IMDb nichts finden)?
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

pm.diebelshausen

5 September 2011, 13:58:40 #18 Letzte Bearbeitung: 5 September 2011, 14:01:37 von pm.diebelshausen
Vielleicht sollte man, wenn schon generell für Fragmente Fassungseinträge nicht erlaubt sein sollen, eine (ungefähre) Laufzeitgrenze setzen, ähnlich der Definition für Kurzfilme. Natürlich plus/minus ein paar Minuten.

@Kayfabe: wie lang ist denn das Fragment in "Deiner" VÖ?

@topic:
Ich finde allerdings immernoch, dass Fassungseinträge für Fragmente erlaubt sein sollten. Gerade wenn es sich um sehr seltene oder sogar einzigartige Kopien handelt, ist mir die Laufzeit aus filmhistorischen Gründen egal. Die Fragmente, die überhaupt veröffentlicht werden, haben eigentlich immer einen hohen Stellenwert in dieser Hinsicht und werden gerade deshalb ja veröffentlicht und damit einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Und dann würde ich auch gerne in der OFDb nach VÖs recherchieren können und nicht "nur" in Angaben unter "Sonstiges". Außerdem bekommen Stummfilmproduktionen und damit auch Fragmente zunehmend Aufmerksamkeit in Sachen Konservierung, Restaurierung, Veröffentlichung und Thematisierung - durch Stiftungen, Museen, Labels, Fernsehsender, Konzertsäle usw. usw. - da würde die OFDb ein wenig mit der Zeit gehen, wenn sie dem Stummfilm und dem Thema Fragmente mehr Raum z.B. in Form von Fassungseinträgen bietet. ;O)
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Kayfabe

Zitat von: pm.diebelshausen am  5 September 2011, 13:58:40
@Kayfabe: wie lang ist denn das Fragment in "Deiner" VÖ?

Geht ca. 9 Minuten.


Kann mich auch nur dafür aussprechen, dass Fragmente von nicht mehr vollständig erhaltenen Filmen eingetragen werden, da man nicht nach diesen zusätzlichen Informationen suchen kann.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

Freddy J. Meyers

18 September 2011, 17:38:09 #20 Letzte Bearbeitung: 18 September 2011, 17:39:59 von Freddy J. Meyers
Der Golem-Eintrag stammt von mir und als ich ihn vor knapp zwei Jahren eintrug dachte ich genau daran... der Grund warum ich ihn eingab.

Zitat von: pm.diebelshausen am  5 September 2011, 13:58:40
@topic:
Ich finde allerdings immernoch, dass Fassungseinträge für Fragmente erlaubt sein sollten. Gerade wenn es sich um sehr seltene oder sogar einzigartige Kopien handelt, ist mir die Laufzeit aus filmhistorischen Gründen egal. Die Fragmente, die überhaupt veröffentlicht werden, haben eigentlich immer einen hohen Stellenwert in dieser Hinsicht und werden gerade deshalb ja veröffentlicht und damit einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Und dann würde ich auch gerne in der OFDb nach VÖs recherchieren können und nicht "nur" in Angaben unter "Sonstiges". Außerdem bekommen Stummfilmproduktionen und damit auch Fragmente zunehmend Aufmerksamkeit in Sachen Konservierung, Restaurierung, Veröffentlichung und Thematisierung - durch Stiftungen, Museen, Labels, Fernsehsender, Konzertsäle usw. usw. - da würde die OFDb ein wenig mit der Zeit gehen, wenn sie dem Stummfilm und dem Thema Fragmente mehr Raum z.B. in Form von Fassungseinträgen bietet. ;O)

Da mein Spezialgebiet der Stummfilm ist, wie man in meinen OFDb-Einträgen sieht und ich noch ein dutzend solcher Fälle wie "Der Golem" habe, wollte ich mir jetzt mal Gewissheit verschaffen wie damit umgegangen werden soll. Ich finde Fassungseinträge von Fragmenten eigentlich auch sinnvoll, halt eben deutlich gegenzeichnet damit man es sofort erkennt. Vielleicht würde es Sinn machen ein neues Zeichen vor der Fassung zu machen wie bei "Schere" oder "Fragezeichen". Eine "durchgerissene Filmrolle" zum Beispiel?

Und ab wann ist ein Film ein Fragment und wann nicht? Wenn ein bisschen des Filmes fehlt wie z.B. bei Metropolis dann ist das sicher nicht als Fragment zu bezeichnen, den welcher Stummfilm ist den schon wirklich vollständig? Ein Großteil musste irgendwie aus verschiedenen Rollen zusammen geschnitten werden und es fehlt hier und da die eine oder andere Szene. Gerade heute und gestern habe ich eine Box eingetragen mit 22 Kurzfilmen, davon gelten vielleicht 2-3 als wirklich vollständig, drei weitere als nahezu komplett und der Rest als gekürzt. Nun habe ich als Bonus noch weitere die dort sogar als Fragmente gekennzeichnet sind. Teilweise haben die nicht einmal einen Filmeintrag. Bei weiteren Infos geht so ein Eintrag m.M. unter.
Als Fragment würde ich vielleicht einen Film bezeichnen der höchstens noch ein drittel der Lauflänge besitzt und es somit schwer wird auf Anhieb den Sinn des Filmes zu verstehen.

Wie gesagt hätte noch sicherlich ein dutzend solcher Einträge, wäre also gut wenn es klar wäre wie man damit verfahren muss.

Grüße
Michel :icon_razz:

pm.diebelshausen

Maximal ein Drittel ursprüngliche Filmlänge als Obergrenze fände ich zu wenig. Einem Film, der zur Hälfte oder zu zwei Dritteln überliefert ist, fehlt doch ein Großteil - wenn man die Drei-Akt-Theorie zugrunde legt, fehlt dann statistisch gesehen ein kompletter Akt! Deshalb würde ich Fragmente eher durch maximal zwei vorhandene Drittel definieren.

Ansonsten stimme ich Dir natürlich völlig zu, wiederhole mich jetzt nicht, kann man oben nachlesen. Eine Fassungsmarkierung für fragmentarische Veröffentlichungen wäre hilfreich, sinnvoll und zeitgemäß.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Freddy J. Meyers

Für mich persönlich sind Filme bei denen ein Drittel fehlt höchstens verstümmelte Filme aber noch keine Fragmente. Dort erkennt man eigentlich immer noch ohne Probleme den Sinn des Filmes. Für mich wäre ein Fragment irgendwo zwischen ein Drittel und knapp die Hälfte. Gut wenn natürlich genau ein kompletter Akt am Stück fehlt, reicht schon dieses Drittel um den Film vielleicht nicht mehr zu verstehen.

Grundsätzlich aber: Ob ein Drittel fehlen oder noch da sind ist wohl nicht so wichtig. Hauptsache ein Standard steht nach dem man sich richten könnte..... wenn denn mal sowas wie eine Fragment-Eintrag zugelassen wird, immerhin ist dieses Thema schon seit einem halben Jahr offen.

Habe bestimmt schon an knapp 200 Fassungen von Stummfilmen eingetragen und die die ich jetzt noch da liegen habe sind halt größtenteils solche Fragmente. Habe mich gestern extra auf Erweitert hochstufen lassen, weil eben kaum einer Stummfilme hat und die Einträge von mir nahezu redaktionell ungeprüft sind, somit wollte ich halt soweit möglich den Eintrag schon fertig machen. Sonst stehen die noch in Jahren mit einem vollen Anmerkungsfeld da :P

magdebürger

Ich finde es auch gut, wenn Fragmente ihren Raum bekommen würden. Und ich denke, um es zu vereinfachen, sollte man, wie Herr Diebelshausen richtig anmerkt, vielleicht sagen, sind bis zu 2/3 des Films vorhanden, dann gilt er als Fragment.

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