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Prinzipfrage zu gekürzten Fassungen bei Import-Serien

Begonnen von Zuschauer, 16 Januar 2009, 13:42:45

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Zuschauer

Die Prinzipfrage: Wann gilt eine Kürzung als Kürzung?


Folgendes Szenario:

Ein Sender aus einem Land zeigt seinem Publikum eine Serie. Dieser Sender verkauft diese Serie ins Ausland und fertigt dazu selbst gekürzte Fassungen an, die er ausschließlich verkauft. Das Ausland bekommt nie die ungekürzten Fassungen zu sehen. Trägt man dies in die ofdb als gekürzt oder als ungekürzt ein? Immerhin hat nicht der einkaufende Sender Hand angelegt, sondern der, der es hergestellt hat.


In der Praxis betrifft dies praktisch alle BBC-Serien und BBC-Dokus, die in GB 60 min laufen. Also z.B. Spooks, Life on Mars, Waking the Dead oder ganz aktuell Jekyll.

Bei Jekyll ist der Fall noch etwas komplizierter. Dort lief selbst bei der BBC nur die kurze Fassung, während es auf den nachträglich veröffentlichten DVDs zu 3 von 6 Folgen längere Fassungen gibt. Was gilt jetzt als Richtwert? Die TV-Ausstrahlung - immerhin ist es eine TV-Produktion?

Und was gilt bei den normalen 52-Minütern als Richtwert? Die längste Fassung, obgleich der deutsche Sender nichts Längeres einkaufen kann und die Schnitte bei der BBC erstellt werden?

Roughale

Ich denke, das ist eindeutig gekürzt, sehe auch ehrlich gesagt nicht den Zweifel, nur weil es in einem anderen Land keine ungekürzte Vwersion gibt, heisst das doch noch lange nicht, dass es im Vergleich zum Original gekürzt wurde. Im Text sollte man schon drauf verweisen, dass es keine längere Version im entsprechenden Land gibt.

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Zuschauer

Was ich noch fand: In der Maske zur Eintragung einer neuen Fassung heißt es

"Geben Sie bitte an, ob der Film in der vorliegenden Fassung gekürzt wurde. Filme, die von Urheberseite bearbeitet wurden (also z.B. vom Regisseur oder Produzenten), gelten NICHT als gekürzt. Als "gekürzt" gilt ein Film nur dann, wenn Dritte den Film nachträglich bearbeitet haben (also z.B. der deutsche Verleih oder Fernsehsender)."

Damit dürfte der Fall klar sein und ein Eintragungen bei z.B Life on Mars (http://www.ofdb.de/film/114636,Life-on-Mars---Gefangen-in-den-70ern) sind damit nicht korrekt. Dummerweise versuchte ich mehrfach, meinen Kabel1-Eintrag auf ungekürzt zu setzen, wurde aber immer wieder überschrieben und besitze keine Editierrechte für diesen Eintrag mehr. Da wissen die Macher wohl auch nicht so recht, was sie wollen...

mali

Zitat von: Zuschauer am 16 Januar 2009, 16:02:50
Damit dürfte der Fall klar sein und ein Eintragungen bei z.B Life on Mars (http://www.ofdb.de/film/114636,Life-on-Mars---Gefangen-in-den-70ern) sind damit nicht korrekt. Dummerweise versuchte ich mehrfach, meinen Kabel1-Eintrag auf ungekürzt zu setzen, wurde aber immer wieder überschrieben und besitze keine Editierrechte für diesen Eintrag mehr. Da wissen die Macher wohl auch nicht so recht, was sie wollen...

Der Eintrag wurde von einem Kollegen bereits abgesegnet, somit ist er für Dich nicht mehr editierbar. Wenn ich das Bemerkungsfeld lese: "Kabel1 zeigte die 52 Minüten Eurofassungen, bei denen - im Gegensatz zur BBC-Fassung - je Folge ca. 8 Minuten gekürzt wurden." sehe ich auch nicht wirklich den Grund, warum das auf ungekürzt stehen sollte.

Zuschauer

Zitat von: mali am 16 Januar 2009, 18:42:19
Wenn ich das Bemerkungsfeld lese: "Kabel1 zeigte die 52 Minüten Eurofassungen, bei denen - im Gegensatz zur BBC-Fassung - je Folge ca. 8 Minuten gekürzt wurden." sehe ich auch nicht wirklich den Grund, warum das auf ungekürzt stehen sollte.

Weil es anderer Stelle heißt
"Filme, die von Urheberseite bearbeitet wurden gelten NICHT als gekürzt. "
Ganz eindeutig. Der Urheber BBC kürzt und verkauft dies dann weiter.
Das ist dann eine alternative Fassung, aber keine gekürzte Fassung.

Wie ist es denn bei Jekyll, wo die britische TV-Ausstrahlung mit der Deutschen identisch ist, es aber auf den später veröffentlichten britischen DVDs teils längere Fassungen gibt? Ist bei einer TV-Produktion die TV-Aussfrahlung richtungsgebend oder möglicherweise später veröffentlichte längere Fassungen?

mali

Ich weiß nicht, was zu diesem Absatz geführt hat, denke aber mal es geht wohl eher darum, das alle Fassungen von einem Publisher vor der Erstaufführung gekürzt wurden. Wenn es so definitiv Kürzungen zwischen den Aufführungen gegeben hat wie hier, wäre es irgendwie widersinnig den auf ungekürzt zu setzen. So gesehen wären ja fast alles nur "Alternativfassungen".

Vielleicht weiß hier ja noch ein Oldie, wie es zu diesem Hinweiß kam und wie er gemeint ist?  :icon_cool:

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Der Absatz gilt imho nur für Fassungen, die vor der Erstveröffentlichung (z.B. für das Rating in den USA) zensiert werden.
Der Fall ist eigentlich einfach: BBC Serie: BBC Erstveröffentlichung gilt als ungekürzt. Life on Mars wurde nachher für Resteuropa gekürzt, bleibt also auf gekürzt.
Jekyll: Erstausstrahlung BBC ungekürzt - DVD länger:besondere Langfassung. Arte Austrahlung gilt dann auch als ungekürzt.

Es gilt in der Regel immer die Fassung der Erstausstrahlung/Erstveröffentlichung.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

mali

Zitat von: Der Crumb (awesome) am 17 Januar 2009, 02:38:36
Es gilt in der Regel immer die Fassung der Erstausstrahlung/Erstveröffentlichung.

So sehe ich das auch, egal ob da nun später der "Eigentümer" selbst rumschnippelt oder ein anderer: Gekürzt ist gekürzt (*1).


*1
Ja, es gibt Ausnahmen :-)

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