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Neue FSK-Freigaben

Begonnen von Mr. Hankey, 22 Januar 2009, 23:26:46

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Mr. Hankey

22 Januar 2009, 23:26:46 Letzte Bearbeitung: 5 Februar 2009, 12:40:16 von mali
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=123291&vid=262607

Neues FSK-Logo hin oder her, aber die hier angegebene Freigabe ist definitiv falsch, denn soooo alt ist der Film ja nun auch wieder nicht! ;)

Und ich überlege gerade ob ich bei der UK-BD schreibe "Das Bild ist nahezu perfekt ausgefallen. Immer knackig scharf, präziser Kontrast und auch sonst gibt es hier absolut nichts zu meckern! Referenzverdächtig! Dazu ein ohrenbetäubender Sound!" :king:
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mali

Zitat von: Mr. Hankey am 22 Januar 2009, 23:26:46
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=123291&vid=262607

Neues FSK-Logo hin oder her, aber die hier angegebene Freigabe ist definitiv falsch, denn soooo alt ist der Film ja nun auch wieder nicht! ;)

Ein Kollege war so nett das schon zu bearbeiten, aber dennoch muss ich mal nachfragen. Der Film hat ja nun mal bereits ein neues FSK "ab 18"-Logo auf dem Cover und ich deutete

http://www.spio.de/index.asp?SeitID=420

das halt so, dass es dann nun "FSK 18" heißt.

Zitat:
Kennzeichen ,,FSK ab 18", ,,Keine Jugendfreigabe" und ,,JK" SPIO-Juristenkommission )

Filme, die bisher von der FSK die Kennzeichnung ,,Keine Jugendfreigabe" erhalten hatten, werden nun einheitlich mit dem Kennzeichen ,,FSK ab 18" gekennzeichnet. Diese Filme können nicht indiziert werden ( § 18 Abs. 8 JuSchG).

Filme, die bis 2003 von der FSK geprüft wurden und das Kennzeichen ,,nicht freigegeben unter 18 Jahren" tragen, dürfen nicht mit dem neuen Kennzeichen versehen werden. Diese Filme können auch weiterhin indiziert oder bei der FSK zur Neuprüfung eingereicht werden.

Filme, die von der Juristenkommission der SPIO auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit oder ihre schwere Jugendgefährdung begutachtet wurden, können auch in Zukunft weiter mit dem Kennzeichen versehen werden; das dem Gutachten entspricht.



Verstehe ich das falsch?

ironfox1

Der Film wurde halt mit "Keine Jugendfreigabe" ausgewiesen.
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=70&txtFilmtitel=mandy%20lane&selFilmart=ALLE&Sort=az&pagenum=1&pnum=112768/DVD&lineindex=3

Wir sollten damit warten bis auch die FSK in ihrer Freigabebescheinigung "FSK 18" verwendet. Alles andere bringt nur Chaos und unnötige hin und her Korrektur.


mali

Die DVD wurde so ausgewiesen, die Blu-ray steht da nicht :-) Werden die Blu-rays gesondert getestet? Oder zu einem anderen Termin?

Die Regelung "FSK 18" soll laut dem obigen link seit 01.12.2008 benutzt werden. Die DVD wurde am 27.11. geprüft.

quaker

So wie ich das da oben verstehe, ist das "Keine Jugendfreigabe" schon wieder hinfällig...da steigt halt echt kein Schwein durch. Toller Jugendschutz... :kotz:

ironfox1

23 Januar 2009, 14:54:58 #5 Letzte Bearbeitung: 23 Januar 2009, 14:56:45 von ironfox1
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=420
Kann man auch anders interpretieren. Hier ist lediglich von Kennzeichen die Rede, von einer Änderung der Freigabe steht da nichts.
Auch sehr schön
ZitatFilme, die bisher von der FSK die Kennzeichnung ,,Keine Jugendfreigabe" erhalten hatten, werden nun einheitlich mit dem Kennzeichen ,,FSK ab 18" gekennzeichnet.
Wenn ein KJ Film  also früher mit einem Keine Jugendfreigabe Kennzeichen gekennzeichnet wurde, muss die Kennzeichnung jetzt mit einem "FSK ab 18" Kennzeichen gekennzeichnet werden. :icon_lol:

Zitat von: mali am 23 Januar 2009, 14:29:37
Die Regelung "FSK 18" soll laut dem obigen link seit 01.12.2008 benutzt werden. Die DVD wurde am 27.11. geprüft.
Selbst aktuelle Prüfungen werden mit KJ freigegeben.
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=70&txtFilmtitel=&selFilmart=ALLE&Sort=Dat&pagenum=7&pnum=116718/DVD&lineindex=55
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=70&txtFilmtitel=&selFilmart=ALLE&Sort=Dat&pagenum=12&pnum=116697/DVD&lineindex=106 


mali

Würde also bedeuten: Kennzeichen ändert sich, Bezeichnung dagegen nicht  :00000109:

Oder wie? Oder was?

ironfox1

Ja, so könnte man das interpretieren. Wird sich aber noch zeigen wie es letztendlich gemeint ist. Wenn dem wirklich so ist haben wir dann mal wieder eine potentielle Fehlerquelle mehr. :icon_sad:

Steht bei Mandy Lane auf der Rückseite eigentlich noch eine Freigabe?


quaker

Hab gerade das Blu-ray Cover von Bangkok Dangerous hochgeladen. Da ist hinten nichts mehr drauf, nur vorne das Unübersehbare.

mali


ironfox1

Die Wikipedia macht anscheinend auch keinen Unterschied zwischen "Kennzeichen" und "Freigabe". Dass Keine Jugendfreigabe nicht mehr geben soll  lässt sich anhand spio.de widerlegen.

Die Freigaben heißen auch anders als die Kennzeichen.
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=18

Die aktuelle Freigabe eines FSK 12 Filmes (stand 22.01.2009) lautet laut Prüfbescheinigung noch immer Freigegeben ab 12 (zwölf) Jahren und nicht FSK ab 12 freigegeben.


mali

Zitat von: ironfox1 am 23 Januar 2009, 18:23:24
Die Wikipedia macht anscheinend auch keinen Unterschied zwischen "Kennzeichen" und "Freigabe". Dass Keine Jugendfreigabe nicht mehr geben soll  lässt sich anhand spio.de widerlegen.

Die Freigaben heißen auch anders als die Kennzeichen.
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=18

Es sieht eher so aus, als würde auf den SPIO-Seiten da noch Uneinigkeit herrschen  :icon_cool: Im Admin-Bereich diskutieren wir die Freigabe-Bezeichnungen auch gerade. Es kristallisiert sich IMHO immer mehr heraus, das es ab seit dem 01.12.08 tatsächlich "FSK ab 18" heißt und nicht mehr "Keine Jugendfreigabe".

Wobei "FSK ab 18" und "Keine Jugendfreigabe" von den Rechten, Pflichten und Vorgaben dann identisch ist.


Mr. Hankey

25 Januar 2009, 15:14:52 #12 Letzte Bearbeitung: 25 Januar 2009, 15:18:42 von Mr. Hankey
Zitatseit dem 01.12.08 tatsächlich "FSK ab 18" heißt und nicht mehr "Keine Jugendfreigabe".
Na dann viel Spaß beim nachträglichen korrigieren und den dann ständig auftauchenden Korrektur-Anträgen mit den Argumenten: "Auf dem Cover steht aber Keine Jugendfreigabe"! ;)

Also wenn ich ehrlich bin gehe ich mit ironfox mit. Jetzt wieder die Freigabe "FSK 18" auszugraben, dürfte IMO mit zu den größten Verwirrungen führen, die die OFDB bisher kannte! ;)

Zumal bei der alten "FSK 18"-Freigabe ja die Rechte auch anders waren, als bei der jetzigen! :icon_confused:
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666psheiko

25 Januar 2009, 15:25:12 #13 Letzte Bearbeitung: 25 Januar 2009, 16:01:55 von 666psheiko
Zitat von: Mr. Hankey am 25 Januar 2009, 15:14:52
Zumal bei der alten "FSK 18"-Freigabe ja die Rechte auch anders waren, als bei der jetzigen! :icon_confused:

Die neue Freigabe wurde bewusst "FSK ab 18" betitelt, deswegen wird kein "FSK 18" ausgegraben, sondern die "KJ" ersetzt.  ;)


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

ironfox1

Sagt wer, gibt es auch Quellen dafür?


666psheiko

Zitat von: ironfox1 am 25 Januar 2009, 15:36:46
Sagt wer, gibt es auch Quellen dafür?

Sagt spio.de. http://www.spio.de/index.asp?SeitID=420

ZitatKennzeichen ,,FSK ab 18", ,,Keine Jugendfreigabe" und ,,JK" SPIO-Juristenkommission )

Filme, die bisher von der FSK die Kennzeichnung ,,Keine Jugendfreigabe" erhalten hatten, werden nun einheitlich mit dem Kennzeichen ,,FSK ab 18" gekennzeichnet. Diese Filme können nicht indiziert werden ( § 18 Abs. 8 JuSchG).

Filme, die bis 2003 von der FSK geprüft wurden und das Kennzeichen ,,nicht freigegeben unter 18 Jahren" tragen, dürfen nicht mit dem neuen Kennzeichen versehen werden. Diese Filme können auch weiterhin indiziert oder bei der FSK zur Neuprüfung eingereicht werden.



Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

mali

Zitat von: Mr. Hankey am 25 Januar 2009, 15:14:52
Zitatseit dem 01.12.08 tatsächlich "FSK ab 18" heißt und nicht mehr "Keine Jugendfreigabe".
Na dann viel Spaß beim nachträglichen korrigieren und den dann ständig auftauchenden Korrektur-Anträgen mit den Argumenten: "Auf dem Cover steht aber Keine Jugendfreigabe"! ;)

Wobei sich das wohl jetzt mit den kommenden Wochen/Monaten lichten dürfte. Ich weiß nicht ob eine Übergangszeit definiert wurde, wo man sich geeinigt hat beide Begriffe weiter zu nutzen, oder ob es sich einfach noch nicht einhellig herumgesprochen hat. Wie auch immer: In Kürze dürfte da wohl wieder Einigkeit herrschen.

ZitatJetzt wieder die Freigabe "FSK 18" auszugraben, dürfte IMO mit zu den größten Verwirrungen führen, die die OFDB bisher kannte! ;)

Ausgegraben wird ja nichts und die OFDb kann ja auch nichts dafür :) Nur kann man ja schlecht in der OFDb weiter brav "KJ" eintragen, wenn es nun mal (wahrscheinlich  :icon_cool: ) nicht mehr so heißt.

Wenn man es genau nimmt, dann hieß es damals auch nicht "FSK 18", sondern "Nicht freigegeben unter 18 Jahren", erst der Volksmund (also wir) hat dann daraus wohl FSK 18 gemacht  :icon_mrgreen:

ZitatZumal bei der alten "FSK 18"-Freigabe ja die Rechte auch anders waren, als bei der jetzigen! :icon_confused:

Am VÖ-Datum des Mediums wird ja klar, zu welcher Freigabe das zuzuordnen ist. Wen das nicht interessiert, der wird sich eh nicht den Kopf darüber zerbrechen warum welche Freigabe verwendet wurde.

ironfox1

Zitat von: 666psheiko am 25 Januar 2009, 16:00:57
Sagt spio.de. http://www.spio.de/index.asp?SeitID=420

Wobei es da in erster Linie um die Symbole geht.


Zitat von: mali
Es kristallisiert sich IMHO immer mehr heraus, das es ab seit dem 01.12.08 tatsächlich "FSK ab 18" heißt und nicht mehr "Keine Jugendfreigabe".

...Nur kann man ja schlecht in der OFDb weiter brav "KJ" eintragen, wenn es nun mal (wahrscheinlich  icon_cool ) nicht mehr so heißt.

Die neue Kennzeichenregelung  jetzt auf ein bestimmtes Datum festzunageln halte ich aufgrund der Übergangsfrist schon für nicht richtig. Keine Jugendfreigabe gibt es noch und wird von der Spio vergeben.
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=159425&vid=261604

Angenommen ein Film erscheint nur mit dem FSK ab 18 Flatschen, die Spio hat aber Keine Jugendfreigabe in ihrer Prüfungsbescheinigung erteilt. Zählt die Coverangabe jetzt mehr als die Spio Angabe?   



666psheiko

Zitat von: ironfox1 am 25 Januar 2009, 18:01:05
Wobei es da in erster Linie um die Symbole geht.

Ich finde den Text eindeutig.


Zitat von: ironfox1 am 25 Januar 2009, 18:01:05
Angenommen ein Film erscheint nur mit dem FSK ab 18 Flatschen, die Spio hat aber Keine Jugendfreigabe in ihrer Prüfungsbescheinigung erteilt. Zählt die Coverangabe jetzt mehr als die Spio Angabe?  

Wenn es dann wirklich beide Freigaben geben wird, zählt natürlich das Ergebnis der Prüfung und nicht die Coverangabe.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

ironfox1

Wie sieht es dann eigentlich mit dem "Fsk ab 18" das nicht indiziert werden kann und dem "FSK 18" das indiziert werden kann aus? Sollte es da nicht auch eine klare Trennung geben?


mali

Zitat von: 666psheiko am 25 Januar 2009, 19:06:56
Zitat von: ironfox1 am 25 Januar 2009, 18:01:05
Angenommen ein Film erscheint nur mit dem FSK ab 18 Flatschen, die Spio hat aber Keine Jugendfreigabe in ihrer Prüfungsbescheinigung erteilt. Zählt die Coverangabe jetzt mehr als die Spio Angabe?  

Wenn es dann wirklich beide Freigaben geben wird, zählt natürlich das Ergebnis der Prüfung und nicht die Coverangabe.

Wobei das wahrscheinlich schwierig wird, denn kaum ein User wird erst auf spio.de prüfen, ob Coverangabe mit Prüfungsbescheinigung übereinstimmt.



Zitat von: ironfox1 am 25 Januar 2009, 19:37:23
Wie sieht es dann eigentlich mit dem "Fsk ab 18" das nicht indiziert werden kann und dem "FSK 18" das indiziert werden kann aus? Sollte es da nicht auch eine klare Trennung geben?

Inwiefern?

666psheiko

Zitat von: 666psheiko am 25 Januar 2009, 19:06:56
Wenn es dann wirklich beide Freigaben geben wird, zählt natürlich das Ergebnis der Prüfung und nicht die Coverangabe.

Zitat von: mali am 25 Januar 2009, 19:49:47
Wobei das wahrscheinlich schwierig wird, denn kaum ein User wird erst auf spio.de prüfen, ob Coverangabe mit Prüfungsbescheinigung übereinstimmt.

Nicht alle, richtig. Es ging ja darum was dann zählt.



Zitat von: ironfox1 am 25 Januar 2009, 19:37:23
Wie sieht es dann eigentlich mit dem "Fsk ab 18" das nicht indiziert werden kann und dem "FSK 18" das indiziert werden kann aus? Sollte es da nicht auch eine klare Trennung geben?

Zitat von: mali am 25 Januar 2009, 19:49:47
Inwiefern?

Ich denke er meint in der OFDb.

@ironfox1:
Darüber wird z. Zt. im Adminbereich diskutiert, eine Änderung, bzw. einen Zusatz bei den Freigaben wird da schon noch kommen, denke ich.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

ironfox1



mali

Hier stehen Intern noch Diskussionen an und Entscheidungen aus (wann, wie, wo, wer, warum). Ist aber nicht in Vergessenheit geraten :)

Tito

Ok. ich geb' mal meinen Wissensstand hinzu...
- So weit richtig, das alte kJ wird umbenannt in "FSK ab 18"
- Ebenfalls korrekt, SPIO/FSK nutzen noch kJ und o.A.

Es gibt jedoch wie bereits erwähnt eine Übergangsfrist, hier die wichtigsten Zitate aus der SPIO/FSK http://www.spio.de/index.asp?SeitID=408
ZitatDie Umstellung auf die neue Kennzeichengröße erfolgt sukzessive, d. h. es können für einen längeren Zeitraum - längstens jedoch bis zum 31.03.2010 - neue und alte Kennzeichnungen rechtmäßig gleichzeitig im Handel vertrieben oder in sonstiger Weise vermarktet werden.
ZitatDie Kennzeichnung derzeit in Produktion befindlicher oder für die Produktion vorgesehener Bildträger soll nach Inkrafttreten des Gesetzes sukzessive umgestellt werden.
Zitat[...] die bis zum 31.03.2010 nicht abverkauft sind, sind ab diesem Zeitpunkt (ab 01.04.2010) nachträglich mit einer auf der Umverpackung aufgebrachten Information über die Alterskennzeichnung in der neuen Kennzeichengröße zu versehen (Nachstickerung). [...] Für bereits fertig produzierte und gelagerte, aber noch nicht zum Abverkauf ausgelieferte Bildträger gilt das Gleiche [...]

Das bedeutet m.E. folgendes. Die Umstellung erfolgt nach und nach (sukzessiv). Da bis zum 1. April 2010 neue und alte Kennzeichnungen erlaubt sind, kann bzw. darf die SPIO/FSK gar nicht die neuen Freigaben verteilen, da dies intern zu einem unüberschaubaren Durcheinander führen würde (neues ab 18, altes ab 18, kJ...) und mit tatsächlichen veröffentlichten Freigaben nicht übereinstimmen würde. Hinzu kommt, dass die Gestaltung noch nicht 100%ig festgelegt wurde; ZITAT "Über die endgültige zukünftig vorzunehmende gestalterische Änderungen/Anpassungen der Kennzeichnungen wird derzeit noch zwischen den zuständigen Stellen verhandelt." Dem Vertrieb steht es also frei die alte Kennzeichnung zu verwenden oder bereits jetzt die neue zu nutzen. Jedoch entspricht diese dann nicht mit der Freigabe nach FSK überein, da diese noch die alte benutzen.
Demnach würde SPIO/FSK erst mit Fristende die neuen Freigaben eintragen. Ob die alten dann jedoch umbenannt werden (kJ & o.A.) bleibt abzuwarten, da sie mit diesen Freigaben geprüft wurden (ähnlich den alten "nicht freigegeben unter 18" und dem uralt FSK 18) und durch die existierende Regelung "Filme, die bisher von der FSK die Kennzeichnung ,,Keine Jugendfreigabe" erhalten hatten, werden nun einheitlich mit dem Kennzeichen ,,FSK ab 18" gekennzeichnet" ohne Neuprüfung einfach nur auf der Hülle "umgekennzeichnet" werden können.
Da die Sukzessivität auch für noch in Produktion befindliche Bildträger gilt, kann/muss die Prüfstelle bei Bedarf kJ/o.A. vergeben.

Da das ganze Thema doch sehr nervtötend und zeitaufwendig ist, müssen wir wohl bis zum 01.04.10 abwarten und solange die alte Kennzeichnung weiter nutzen.

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

666psheiko

6 Februar 2009, 16:45:14 #25 Letzte Bearbeitung: 6 Februar 2009, 16:47:34 von 666psheiko
Da hat sich was getan.  :respekt:



Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

mali

6 Februar 2009, 18:39:52 #26 Letzte Bearbeitung: 6 Februar 2009, 22:06:12 von mali
Zitat von: 666psheiko am  6 Februar 2009, 16:45:14
Da hat sich was getan.  :respekt:

Ja, nette Info-Popups, aber in Richtung der neuen Freigaben ist damit noch nicht so richtig was passiert.

girlygirl220

Hallo,
Vielleicht etwas komisch die Frage, aber bevor ich mir diese Filme kaufe, möchte ich auf Nummer sicher gehen. Also, manche Blu-Ray Veröffentlichungen haben in der Erstauflage noch das FSK-Zeichen auf der Rückseite, wie man es eben gewohnt ist, aber in der Zweitauflage und folgende das FSK-Zeichen auf der Vorderseite (erst seit wenigen Jahren so üblich). Nun wollte ich fragen, ob ich davon ausgehen kann, dass Bild- und Tonqualität (und die übrige Ausstattung) identisch mit der Erstauflage sind, wenn alles, bis auf das FSK-Zeichen, gleich ist??? Danke,.....

P.S. in meinem Fall geht es zunächst um die Filme:
From Hell
Corpse Bride – Hochzeit mit einer Leiche
Und Polarexpress

Intergalactic Ape-Man

Wenn alles bis auf das FSK-Siegel gleich ist, dann ist alles bis auf das FSK-Siegel gleich.

girlygirl220

supi, danke...  :icon_razz:

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