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Indizierungen/ Beschlagnahmen Februar 2009

Begonnen von McHolsten, 27 Februar 2009, 13:39:01

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McHolsten

27 Februar 2009, 13:39:01 Letzte Bearbeitung: 4 März 2009, 09:37:12 von SplatMat
Indizierungen

DVD

Frontier(s)
Sunfilm Entertainment GmbH, München
Liste A

Guinea Pig: Mermaid in the Manhole
/ He never Dies
Unearth Films, Anschrift unbekannt
Liste A

Mutant Chronicles
(Uncut Edition)
Warner Home Video GmbH, Hamburg
Liste A


Games


-keine-


Musik CDs


Uzi, Blokkmonsta, SDBY
In drei Teufels Namen
Hirntod Records, Berlin
Liste B

Uzi, Blokkmonsta, SDBY
In drei Teufels Namen II
Hirntod Records, Berlin
Liste B


Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG


Augen eines Fremden, Die
Warner Home Video GmbH, Hamburg
Liste A

Berserker, Der
VPS, Anschrift unbekannt
Liste A

Bestien, Die
Arcade Video GmbH, Anschrift unbekannt
Liste A

Emmanuelle - Black & White
VMP Video Medien Pool GmbH (Nachfolger: Kinowelt), Leipzig
Liste A

Frauenlager, Das
CBS/ Fox (Nachfolger: 20th Century Fox, Mediawith Classics GmbH), Frankfurt
Liste A

Geisterschiff der schwimmenden Leichen, Das
VPS (Nachfolger: Kinowelt), Leipzig
Liste B

Schwarzes Dynamit
Thorn Emi Video Programm GmbH, Anschrit unbekannt
Liste A

Syndikat des Grauens, Das
Video Tonträger Dr. Dressler GmbH, Anschrift unbekannt
Liste B

Trommeln über dem Sklavencamp
ITT Contrast Video; VMP Video Medien Pool GmbH (Nachfolger: Kinowelt), Leipzig
Liste A


Listenstreichungen

Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)

Angkor - Das Tor zur Hölle
Skyline Video, Friedrichsdorf

Bastard, Der
Starlight, Bochum

Harley Riders - Sie kannten kein Erbarmen
VTD Dr. Dressler, München

Im Knast der perversen Mädchen
Arcade, München

In der Gewalt des roten Drachen
VPS, München

Jäger des tödlichen Jade, Der
Heimfilm (Label: Carina), Essen

Josefine Mutzenbacher Teil 1
VFL, Frankfurt

Josefine Mutzenbacher Teil 2
VFL, Frankfurt

Nana - Die erotischen Geheimnisse einer Nymphomanin
VMP, München

New York 1991 - Nacht ohne Gesetz
USA Video, Pullheim-Stommeln

Nightbeast - Terror aus dem Weltall
Polyband, München

Poppea, die Hure von Rom - Messalina 2. Teil
Polygram, Hamburg

Riffs II, The - Flucht aus der Bronx
UFA-ATB, Düsseldorf

Schock
River Film, Boppard

Skandalschule
VMP, München

Überleben!
Thorn-Emi, Köln


Listenstreichung gemäß §23 Abs. 4 JuschG (Vorzeitig)

Waidmannsheil im Spitzenhöschen
Sunrise, Hofheim


Beschlagnahmen

-Keine-
Gore on!

wusselpompf

Zitat von: McHolsten (Gorepapst) am 27 Februar 2009, 13:39:01
Mutant Chronicles
(Uncut Edition)
Warner Home Video GmbH, Hamburg
Liste A


:rofl: :rofl:

na ja, gerade noch rechtzeitig bei Amazon gekauft...
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

McHolsten

Ich hoffe das nun CMV oder so RIFFS 2 uncut rausbringt ..  :D
Gore on!

El_Hadschi

Kurzer Monat, kurze Liste...
Aber Mutant Chronicles zu indizieren... :icon_rolleyes: Die stürzen sich ja echt auf alles, was keine FSK-Absegnung hat.
Das Guinea Pig allerdings "nur" auf Liste A gelandet ist wundert mich schon ein bisschen.
"You follow drugs, you get drug addicts and drug dealers. But you start to follow the money, and you don't know where the fuck it's gonna take you."

Lester Freamon

Riddick

Na ja,das mit "Frontiers" und "Mutant Chronicles" war ja klar.

"The Riffs 2" ist ja nur aufgrund von Zeitablauf vom Index runter, ich bin mir aber sicher, dass der bald wieder draufkommt, da der teilweise doch sehr heftig ist (wird trotzdem mal Zeit, dass da eine vernünftige DVD kommt  ;) und von Teil 1 natürlich auch).

Das aber "Geisterschiff der schwimmenden Leichen" erneut indiziert wurde, ist mir mal wieder ein großes Rätsel, erst recht, weil (die weitaus härteren) Teil 2 und 4 vor kurzem gestrichen worden sind. Aber "Geisterschiff" besitzt doch selbst in der Uncut-Fassung nicht eine wirkliche Gewalt-Szene. Bei einer heutigen Prüfung würde der ganz locker mit FSK 16 davonkommen, da bin ich mir zu 100% sicher.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Nerf

Zitat von: Riddick am 27 Februar 2009, 18:52:07
Bei einer heutigen Prüfung würde der ganz locker mit FSK 16 davonkommen, da bin ich mir zu 100% sicher.

Das "Geisterschiff" wurde in den 80ern beschlagnahmt, ist also ein 131er. Da kann die BPjM gar nicht anders, als den erneut zu indizieren, mag er auch noch so harmlos sein.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Joker

Denke mal das nächste mal werden Opapatika und Manhunt - A Backwoods Massacre folgen...

:algoschaf:

Dietmar1968

Zitat von: Nerf am 27 Februar 2009, 18:55:25
Zitat von: Riddick am 27 Februar 2009, 18:52:07
Bei einer heutigen Prüfung würde der ganz locker mit FSK 16 davonkommen, da bin ich mir zu 100% sicher.

Das "Geisterschiff" wurde in den 80ern beschlagnahmt, ist also ein 131er. Da kann die BPjM gar nicht anders, als den erneut zu indizieren, mag er auch noch so harmlos sein.

Harmlos ist der sicherlich nicht.

Riddick

Zitat von: Dietmar1968 am 28 Februar 2009, 22:55:54
Zitat von: Nerf am 27 Februar 2009, 18:55:25
Zitat von: Riddick am 27 Februar 2009, 18:52:07
Bei einer heutigen Prüfung würde der ganz locker mit FSK 16 davonkommen, da bin ich mir zu 100% sicher.

Das "Geisterschiff" wurde in den 80ern beschlagnahmt, ist also ein 131er. Da kann die BPjM gar nicht anders, als den erneut zu indizieren, mag er auch noch so harmlos sein.

Harmlos ist der sicherlich nicht.

Wie bitte? Natürlich ist der harmlos...In dem ganzen Film gibt es nur einen Mord wirklich zu sehen und selbst da wird kaum Gore gezeigt. Alle anderen Morde passieren im Off oder sind total harmlos. Da fand ich Teil 1 und 2 wesentlich brutaler und die sind ja nicht beschlagnahmt. Und Teil 2 wurde vor kurzem sogar noch vom Index gestrichen.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

McHolsten

Die Beschlagnahme vom Geisterschiff ist echt Schwachsinn:

Beschluss zur Beschlagnahmung durch das AG Tiergarten vom 01.03.2000:

Videofarbfilm
Vertrieb: Astro, Kassel
Ausgabe: 1997
Regie: Amando Ossori'
Darsteller: Maria Perschy, Jack Taylor, Barbara Rey u.a.

"Der Film ist inhaltsgleich mit dem bereits aufgrund des AG München 443 Gs 8/87 465 b Js 173061/86 allgemein beschlagnahmten Videofilm "Das Geisterschiff der schwimmenden Leichen".

Der Film erhält gewaltverherrlichenden Charakter durch folgende Szenen:

53. min. in ca. 4-minütiger Länge wird gezeigt, wie die lebenden Leichen auf einem Schiff eine junge Frau verfolgen. Eine Krallenhand legt sich um ihren Hals und würgt sie. Blut tritt aus dem Hals aus. Die offene Wunde ist zu sehen. Nach kurzer Zeit wird der Kopf der Frau abgeschlagen. In Nahaufnahme ist die Schnittstelle zu sehen sowie auch das spritzende Blut.
93. min. Einer weiteren jungen Frau wird mit einem Messer in die Brust gestochen und danach ihr Herz herausgerissen. Diese Szene ist ebenfalls in Großaufnahme zu sehen.
157. min. Ein Skelett verbrennt (Großaufnahme).  :LOL:

Es wird auf den Beschluss de AG München Bezug genommen. Der Film wird aufgrund seines gewaltverherrlichenden Charakter zu verbieten sein."
Gore on!

Akayuki

57. min. Ein Skelett verbrennt (Großaufnahme).

Ich konnte ja schon oft die Intentionen dieser so genannten Prüfstelle nicht nachvollziehen, aber das hier schlägt dem Fass wirklich mal den Boden aus.^^
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


Riddick

Zitat von: McHolsten (Gorepapst) am  1 März 2009, 18:53:40

53. min. in ca. 4-minütiger Länge wird gezeigt, wie die lebenden Leichen auf einem Schiff eine junge Frau verfolgen. Eine Krallenhand legt sich um ihren Hals und würgt sie. Blut tritt aus dem Hals aus. Die offene Wunde ist zu sehen. Nach kurzer Zeit wird der Kopf der Frau abgeschlagen. In Nahaufnahme ist die Schnittstelle zu sehen sowie auch das spritzende Blut.


Wenn man das so liest, könnte man meinen, dass da eine Tötungsszene 4 Minuten geht. In Wahrheit wird die Frau von den "Reitenden Schnecken ähh... Leichen" verfolgt, was 3 und halb Minuten dauert und dann kriegt sie halt den Kopf abgeschlagen, was aber auch nur sehr kurz und nicht detailliert zu sehen ist.Da waren so manche Köpfungen bei den Highlander-Filmen um einiges härter. Das mit dem Herz hört sich auch schlimmer an, als es ist und zu dem brennenden Skelett sage ich jetzt mal gar nichts...

Ich würde echt gerne mal wissen, was unsere Jugendschützer da immer sehen...Da muss ich gleich wieder an die Stelle aus "Mama,Papa,Zombie" denken, wo "Muttertag" geprüft wird und die da angeblich sehen wollen, wie einer "seine Innereien ausbricht" und "sich sein Gewebe zersetzt".  :D
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Dietmar1968

3 März 2009, 01:16:27 #12 Letzte Bearbeitung: 3 März 2009, 16:51:31 von SplatMat
Zitat von: Riddick am  1 März 2009, 18:49:13
Zitat von: Dietmar1968 am 28 Februar 2009, 22:55:54
Zitat von: Nerf am 27 Februar 2009, 18:55:25
Zitat von: Riddick am 27 Februar 2009, 18:52:07
Bei einer heutigen Prüfung würde der ganz locker mit FSK 16 davonkommen, da bin ich mir zu 100% sicher.

Das "Geisterschiff" wurde in den 80ern beschlagnahmt, ist also ein 131er. Da kann die BPjM gar nicht anders, als den erneut zu indizieren, mag er auch noch so harmlos sein.

Harmlos ist der sicherlich nicht.

Wie bitte? Natürlich ist der harmlos...In dem ganzen Film gibt es nur einen Mord wirklich zu sehen und selbst da wird kaum Gore gezeigt. Alle anderen Morde passieren im Off oder sind total harmlos. Da fand ich Teil 1 und 2 wesentlich brutaler und die sind ja nicht beschlagnahmt. Und Teil 2 wurde vor kurzem sogar noch vom Index gestrichen.

Ein Film kann auch wegen einer einzigen Szene beschlagnahmt werden und werden nicht beschlagnahmt, weil sie zu brutal sind. Es kommt immer drauf an, was gezeigt wird und wie. Das beste Beispiel sind Filme wie Braindead oder Tanz der Teufel, die zwar lustig sind, aber eben dadurch auch extrem gewaltverherrlichend.

Zitat von: Riddick am  2 März 2009, 18:48:21

Ich würde echt gerne mal wissen, was unsere Jugendschützer da immer sehen...Da muss ich gleich wieder an die Stelle aus "Mama,Papa,Zombie" denken, wo "Muttertag" geprüft wird und die da angeblich sehen wollen, wie einer "seine Innereien ausbricht" und "sich sein Gewebe zersetzt".  :D

Das hab ich aber auch gesehen. Wenn Du zum Klo musst, immer schön die Pause Taste drücken.

edit: Bitte Doppelpostings vermeiden. Danke.

Riddick

Zitat von: Dietmar1968 am  3 März 2009, 01:16:27

Ein Film kann auch wegen einer einzigen Szene beschlagnahmt werden und werden nicht beschlagnahmt, weil sie zu brutal sind. Es kommt immer drauf an, was gezeigt wird und wie. Das beste Beispiel sind Filme wie Braindead oder Tanz der Teufel, die zwar lustig sind, aber eben dadurch auch extrem gewaltverherrlichend.


Da stimme ich dir schon zu. Ein Film kann natürlich auch beschlagnahmt werden, wenn er gewaltverherrlichend ist, auch wenn er sich selbst nicht zu ernst nimmt. Aber "Geisterschiff" ist keinesfalls gewaltverherrlichend. Das ist ein ganzer normaler Horror, also nix mit Funsplatter oder ähnlichem. Hast du den Film überhaupt gesehen und berufst du dich jetzt nur auf diesen lächerlichen Beschlagnahme-Beschluss?
Fakt ist, die Beschlagnahmung von "Geisterschiff" ist einer der lächerlichsten und sinnlosesten Maßnahmen in der Geschichte des deutschen Jugendschutzes.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Ong-Bockel

3 März 2009, 19:04:11 #14 Letzte Bearbeitung: 4 März 2009, 03:12:38 von Ong-Bockel
Und wieder macht die Beschlagnahme einen Film erst interessant. Das Geisterschiff steht hier seit Wochen ungesehen rum, aber nun weiß ich endlich, was ich mir heute Abend anschauen kann. Danke! :respekt:

Edit:

Mein Gott, was ein Schrott! Was ein dummer, lähmender, sterbenslangweiliger Schrott! Und wer den Film kürzlich gesehen bzw. noch gut auf dem Schirm hat, sollte sich fragen: ein Skelett verbrennt? Grossaufnahme? EIN SKELETT VERBRENNT? GROSSAUFNAHME? Wo denn bitte? Da ist nicht ein einziges Skelett (geschweige denn irgendjemand anders...) verbrannt worden! Ein Totenschädel hing gegen Ende an der Wand und der halt wohl selbst ein Feuer entfacht (mit Magie?), um das Schiff zu verbrennen. Eigentlich wollte ich hier 'nen Screenie von dem brennenden Skelett reinmachen, damit dieser Thread ebenfalls beschlagnahmt wird. Das hat sich nun wohl erübrigt. BESCHLAGNAHMUNG? :icon_rolleyes: :doof:

Edit 2:

"Der Film erhält gewaltverherrlichenden Charakter durch folgende Szenen:

53. min. in ca. 4-minütiger Länge wird gezeigt, wie die lebenden Leichen auf einem Schiff eine junge Frau verfolgen. Eine Krallenhand legt sich um ihren Hals und würgt sie. Blut tritt aus dem Hals aus. Die offene Wunde ist zu sehen. Nach kurzer Zeit wird der Kopf der Frau abgeschlagen. In Nahaufnahme ist die Schnittstelle zu sehen sowie auch das spritzende Blut.
93. min. Einer weiteren jungen Frau wird mit einem Messer in die Brust gestochen und danach ihr Herz herausgerissen. Diese Szene ist ebenfalls in Großaufnahme zu sehen.
157. min. Ein Skelett verbrennt (Großaufnahme)."


Folgendes wundert mich gerade: der Film geht in Wirklichkeit nur ca. 85 Minuten! Kann es sein, dass sich die Szenen 2 und 3 auf DAS BLUTGERICHT DER REITENDEN LEICHEN beziehen, welchen es auf einem Doppeltape mit dem Geisterschiff gibt? Messer in die Brust und Herz heraus gab es beim Geisterschiff gar nicht zu sehen (genau wie das brennende Skelett...)! Was haben die da bloss für eine Scheiße gebaut??? Nehmen Teil 4 vom Index und beschlagnahmen Teil 3, für dessen Beschlagnahme Szenen aus Teil 4 verantwortlich sind, aufs Neue??? :LOL:

Lemgo

Hm...,ich glaube manchmal die BPJM will sich hier gewisse Fehlentscheidungen der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte nicht eingestehen.
Sicher ist die Beschlagnahme von "Geisterschiff" lächerlich.Mir fallen da auch noch mehr ein,doch dazu könnte man ja mal einen eigenen Thread aufmachen.
Zur Gewaltverherrlichung/verharmlosung:hier wird wohl auch nach Laune entschieden.
Gewaltverharmlosung trifft meines erachtens auf Filme mit hohem Fun-Faktor zu,
z.B. Night Life,Braindead.
Gewaltverherrlichend ist eigentlich jeder Film,wodurch das Töten ein Zweck ist das eigene (Über)Leben zu sichern,also Zombie-Filme,Kannibalen etc.
Genauso Gewaltverherrlichend sind aber auch div. Selbstjustizfilme wo der Zuschauer sich sehr gut mit der Filmfigur identifizieren kann,z.B Death Wisch,Mad Max oder Lady 45.
Verständliche §131 sind aber auf jeden Fall Filme in denen real Tiere getötet bzw. gequält werden :kotz: ,z.B Cannibal Holocaust.

Ong-Bockel

Ich wollte auch gar nicht ausdiskutieren, ob die Beschlagnahme vom Geisterschiff nachvollziehbar oder gerechtfertigt ist. ;) Ich wollte darauf hinweisen, dass die Szenen 2 und 3 aus dem Beschlagnahmebeschluss überhaupt gar nicht aus dem Geisterschiff stammen, sondern aus Blutgericht der reitenden Leichen. Man muss sich nur mal die Minutenangaben anschauen: 93. und 157. Minute (!!!)... Geisterschiff geht aber nur 85 Minuten. Die haben das Astro-Doppeltape beschlagnahmt und bei dieser Gelegenheit aus Geisterschiff und Blutgericht EINEN Film gemacht, was das Geisterschiff nun im Nachhinein ausbaden muss, während das Blutgericht mittlerweile wieder vom Index verschwunden scheint...

Lemgo

Jou,das hab ich schon geblickt,wollte nur kurz meinen Senf zu den vorherigen Beiträgen geben.
Das mit der "Geisterschiff" Beschlagnahme ist wohl tatsächlich auf das gesammte Tape bezogen,wahrscheinlich sind die auch zwischendurch eingepennt und haben nicht gemerkt das es sich um zwei verschiedene Teile handelt,voll die Profis und Filmkenner eben :scar:
Vielleicht gibt es ja von "The Story of Michael Meyers" einen ähnlichen Beschlagnahmebeschluß???

Deer Hunter

Zitat von: Lemgo am  4 März 2009, 15:15:15
Vielleicht gibt es ja von "The Story of Michael Meyers" einen ähnlichen Beschlagnahmebeschluß???

*Klugscheißmodus-an*

"The Story Of Michael Myers"

*Klugscheißmodus-aus*

Nein, es gibt kein derart vergleichbaren Beschlagnahmebeschluss des von dir genannten Bootlegs. Es wurde lediglich die Inhaltsgleichheit mit der bereits beschlagnahmten Fassung von Halloween 2 (ITT-Tape) festgestellt.
An sich ist diese Feststellung ebenfalls mehr als fragwürdig, da immerhin der komplette erste Teil vorangestellt ist und wegen des Überschneidens beim Übergang von Teil 1 zu Teil 2 einige Szenen fehlen.
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Riddick

Zitat von: Ong-Bockel am  4 März 2009, 14:21:27
Ich wollte auch gar nicht ausdiskutieren, ob die Beschlagnahme vom Geisterschiff nachvollziehbar oder gerechtfertigt ist. ;) Ich wollte darauf hinweisen, dass die Szenen 2 und 3 aus dem Beschlagnahmebeschluss überhaupt gar nicht aus dem Geisterschiff stammen, sondern aus Blutgericht der reitenden Leichen. Man muss sich nur mal die Minutenangaben anschauen: 93. und 157. Minute (!!!)... Geisterschiff geht aber nur 85 Minuten. Die haben das Astro-Doppeltape beschlagnahmt und bei dieser Gelegenheit aus Geisterschiff und Blutgericht EINEN Film gemacht, was das Geisterschiff nun im Nachhinein ausbaden muss, während das Blutgericht mittlerweile wieder vom Index verschwunden scheint...

Hm,dieser Beschlagnahme-Beschluss scheint sich echt auf das Doppelt-Tape zu beziehen. Allerdings muss es ja dann auch noch einen Beschlagnahmebeschluss vom VPS-Tape geben und demnach dürfte in diesem nur die "Kopf-ab-Szene" aufgelistet sein.

Ich denke sowieso, dass die Beschlagnahmung des Filmes nicht auf die Gewalt im Film zurückzuführen ist, sondern eher auf die Beschlagnahme-Welle, die damals herrschte. Es wurde damals angefangen, brutale Videofilme zu beschlagnahmen ("Maniac" war ja der erste) und dann ging es Schlag auf Schlag und es wurde alles, ohne groß darüber nachzudenken, einkasiert, was mit Horror, Zombies oder ähnlichem zu tun hatte. Weitere Beispiele sind "Das Böse" oder die kastrierten Versionen von "Zombie hing am Glockenseil" welche mit Sicherheit einfach nur beschlagnehmt wurde, um überhaupt etwas zu beschlagnahmen. Danach hat sich das ganze dann auch wieder etwas beruhigt, wesshalb wahrscheinlich der härtere 4. Teil ("Blutgericht") sowie weitere Titel nicht einkasiert wurden.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: Lemgo am  4 März 2009, 14:07:52
Hm...,ich glaube manchmal die BPJM will sich hier gewisse Fehlentscheidungen der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte nicht eingestehen.
Sicher ist die Beschlagnahme von "Geisterschiff" lächerlich.

Was hat die BPjM mit Beschlagnahmungen zu tun? Oder gesetzlich vorgeschriebenen Folgeindizierungen auf Liste B von beschlagnahmten Titeln?

GARNIX. Das machen die Amtsgerichte.  :exclaim:
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

rierami

Zitat von: McHolsten am 27 Februar 2009, 13:39:01
Indizierungen

DVD
Frontier(s)
Sunfilm Entertainment GmbH, München
Liste A

Die Stümmelversion? Dann dürfte klar sein das die Ösi-DVD den §131 bekommt.... :andy:

Zitat von: McHolsten am 27 Februar 2009, 13:39:01
Indizierungen

DVD
Guinea Pig: Mermaid in the Manhole
/ He never Dies
Unearth Films, Anschrift unbekannt
Liste A

:rofl: Schon wieder die US-DVD. Und dann nur Liste A? Mermaid ist wohl absolut widerlich... Und darf ich raten was nächsten Monat dran kommt? Die restlichen Guinea-Teile... ;) Die schaffen es wohl nicht sich alle Teile hintereinander anzuschauen - Weicheier :icon_mrgreen:

@Geisterschiff: Der langweiligste Teil von allen bekommt ne Folgeindizierung Liste B? Weia :algo: :wallbash: Wenn schon -zurecht- Teile der reitenden Leichen gestrichen werden dann sollte man hier doch auch konsequent sein, oder?
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Nerf

Zitat von: rierami am  5 März 2009, 01:24:44
@Geisterschiff: Der langweiligste Teil von allen bekommt ne Folgeindizierung Liste B? Weia

Animes Posting gelesen? Es sollte langsam bekannt sein, dass das Geisterschiff ein 131er ist und daher auf Liste B indiziert werden muss.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Lemgo

@Anime:
hast natürlich recht,ich bringe das immer wieder durcheinander.Die AG beschlagnahmt
die Filme(bzw. das Trägermedium,Filme für sich können nicht beschlagnahmt werden,oder?).
Ich meine mal gehört/gelesen zu haben das die BPJM jedoch ihren 'Segen' zu einer Beschlagnahme geben muß,bin mir jedoch nicht ganz sicher.Für Aussagekräftige Links zu dem Thema wäre ich dankbar(bitte keine Forenbeiträge von 'Experten' die mit Halbwissen glänzen :nono:).
Das die AGs Filme beschlagnahmen ist eigentlich schon wieder witzig,denn hier sind ja Fehlentscheidungen/urteile an der Tagesordnung :algo:

Kingpin

5 März 2009, 15:21:43 #24 Letzte Bearbeitung: 5 März 2009, 15:44:53 von Kingpin
Zitat von: Lemgo am  5 März 2009, 14:11:06
@Anime:
hast natürlich recht,ich bringe das immer wieder durcheinander.Die AG beschlagnahmt
die Filme(bzw. das Trägermedium,Filme für sich können nicht beschlagnahmt werden,oder?).
Ich meine mal gehört/gelesen zu haben das die BPJM jedoch ihren 'Segen' zu einer Beschlagnahme geben muß,bin mir jedoch nicht ganz sicher.Für Aussagekräftige Links zu dem Thema wäre ich dankbar(bitte keine Forenbeiträge von 'Experten' die mit Halbwissen glänzen :nono:).
Das die AGs Filme beschlagnahmen ist eigentlich schon wieder witzig,denn hier sind ja Fehlentscheidungen/urteile an der Tagesordnung :algo:
Die BPjM muß keinen "Segen" geben, die Gerichte haben insofern nur eine "Bibel", das StGB. Es ergibt sich auch nichts anderes aus dem JuSchG. Aus § 24 Abs. 4 JuSchG folgt nur die "Informationspflicht" der BPjM nach Aufnahme in die B- oder D-Liste an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Indizierungen nimmt allerdings nur die BPjM vor, auch die in die sog. B-Liste - damit haben nun wieder die Gerichte nix zu tun.

Witzig kann ich die Entscheidungsmöglichkeit von Amtsgerichten allerdings nicht finden. Gerade wegen der durchaus nennenswerten Anzahl von offenkundigen Fehlentscheidungen sollte man m.E. im Medienbereich als erste Instanz Landgerichte wählen, um somit Einzelrichterentscheidungen auszuschließen. Dies verhindert Fehlentscheidungen sicher nicht, sollte ihre Anzahl aber deutlich verringern.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Lemgo

@Kingpin:
Das ist mal ne aussagekräftige Zusammenfassung zur Vorgehensweise beim Beschlagnahmen von Medien,thanks :D
Über die 'Einzelrichterentscheidungen' kann man sich wirklich nur wundern,schon deshalb weil ein kleines Amtsgericht über ein bundesweites Verbot entscheidet.
War es nicht mal sogar im Gespräch(oder tatsächlich so),das ein Verbot nur für das jeweilige Bundesland gilt/galt?-Müßte irgendwann in den 80ern gewesen sein.
Über die jetzige Verfahrensweise haben doch sicherlich schon so einige Verleihfirmen
Beschwerde eingereicht,gerade bei den Filmen die längst von der Liste gestrichen gehören.
Schließlich ist es ja ein enormer finanzieller Verlust wenn Medien Beschlagnahmt,
oder noch schlimmer Eingezogen(sprich:das Trägermedium wird vernichtet)werden.

Kingpin

5 März 2009, 20:55:23 #26 Letzte Bearbeitung: 5 März 2009, 20:59:02 von Kingpin
Zur Frage, ob es mal im Gespräche war diese Medienverbote den Ländern zu überlassen, habe ich ad hoc mal keine Infos. Erscheint mir aber schwer vorstellbar, da es absolut keinen Sinn ergibt, bspw. Medien in Bayern zu verbieten, die in Baden-Württemberg frei erhältlich sind. Mag allerdings sein, dass man ursprünglich mal vorhatte, es in Landesmediengesetzen zu regeln, dies aber aus u.a. o.g. Grund verwarf und dann über den Bund das StGB entsprechend mit diesem Gummiparagraphen versah.
Die Anzahl von Beschwerden hält sich gleichwohl in Grenzen, da gewalthaltige Medien in Deutschland nun mal keine Lobby haben. Insofern muß man bspw. VCLs Kampf gegen die "Tanz der Teufel"-Beschlagnahme bis vor das BVerfG leider als absolute Ausnahme ansehen. Die Entscheidung (1 BvR 698/89) war auch eher ein Pyrrhussieg, denn der Gesetzgeber nahm diese nur als Anleitung, wie man den Paragraphen weiter verschärfen kann ("menschenähnliche Wesen") - eine Präzisierung blieb aus.
Go to hell!
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Lemgo

Ja,dieses Verbot für einzelne Bundesländer ergibt eigentlich wenig Sinn,wahrscheinlich hab ich mir damals auch wieder irgendwas einreden lassen als ich noch fleißig selbst die X-te Kopie von der Kopie gesammelt habe.
Heutzutage ist eigentlich der Reiz so gut wie weg,da man ja Problemlos Online so gut wie alles bestellen kann.
Jedoch zweifel ich immer noch ein wenig aufgrund des Titelzusatzes "Bundesweit",warum nicht einfach "Beschlagnahmt" :question:
Ebenso kann ich mich erinnern das z.B. Filme in NRW nicht mehr erhältlich waren,
wohl aber in Niedersachsen-und dies sogar über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr und länger(Vielleicht hat auch nur der Videothekar 'etwas übersehen',kann ich mir aber nicht vorstellen,obwohl sowas schon vorgekommen ist).
Das Beispiel VCL und Tanz der Teufel ist mir natürlich auch bekannt und wenn man bedenkt das jahrelange Prozesse auch einen Batzen Geld kosten hat man schon mehr Verständnis für die Verleihfirmen,gruß

McHolsten

Eigentlich echt schon arm, wohnt man in Flensburg darf man Film X nicht kaufen, n paar Kilometer weiter in Dänemark siehts wieder anders aus - gleiches in NRW [Grenze NL] oder Saarland [Frankreich].
Nur wenige Meter sind Wahn und Sinn voneinander getrennt...  :icon_rolleyes:
Gore on!

Kingpin

Zitat von: Lemgo am  6 März 2009, 00:14:38
(...)
Jedoch zweifel ich immer noch ein wenig aufgrund des Titelzusatzes "Bundesweit",warum nicht einfach "Beschlagnahmt" :question:
(...)
Beschlagnahmt würde sich logischerweise nur auf das einzelne konkrete Produkt, das dem Gericht vorliegt, beziehen - also bspw. die eine DVD. Außerdem gilt das StGB nun mal im gesamten Bundesgebiet, insofern eine strafrechtliche Relevanz nach §131 StGB entsprechend bundesweit gilt.
Go to hell!
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