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FSK "Info-Programm"?

Begonnen von pm.diebelshausen, 27 September 2009, 12:50:28

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pm.diebelshausen

Was genau bedeutet eigentlich "Info-Programm gemäß §14 JuSchG"? Und vor allem: wie soll das in der ofdb eingetragen werden? Als "o.A."?

Im Gesetzestext steht bloß:
ZitatFilme, Film- und Spielprogramme zu Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken dürfen vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" nur gekennzeichnet werden, wenn sie offensichtlich nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. Die Absätze 1 bis 5 finden keine Anwendung. Die oberste Landesbehörde kann das Recht zur Anbieterkennzeichnung für einzelne Anbieter oder für besondere Film- und Spielprogramme ausschließen und durch den Anbieter vorgenommene Kennzeichnungen aufheben.
(JuSchG §14, 7)
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

andreas82

"Infoprogramm" und "Lehrprogramm gemäß §14 JuSchG" wollten die Betreiber mal ergänzen. Die Angabe "FSK o.A." ("FSK ab 0 freigegeben") ist IMO nicht richtig, da es nicht von der FSK vergeben wurde, sondern vom Programmanbieter.

pm.diebelshausen

Das hieße dann, "ungeprüft" wäre angemessen?
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

mali

Zitat von: pm.diebelshausen am 27 September 2009, 13:28:20
Das hieße dann, "ungeprüft" wäre angemessen?

Das plus Bemerkung im B-Feld wäre derzeit das beste (bis dann irgendwann vielleicht doch noch mal "FSK Info" ergänzt wird).

pm.diebelshausen

Bezüglich meines Neueintrags von "Göring - Eine Karriere" (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=98232&vid=281764) hat jemand die FSK von "o. A." auf "unbekannt" gesetzt. Beides ist nach unserer Erkenntnis hier unangemessen und sollte in "ungeprüft" umgewandelt werden. Im Bemerkungsfeld habe ich die "INFO"-Angabe gemacht.

Mir ist letztlich egal, wie es genannt und gehandhabt wird: ich finde nur, da sollte Einigkeit und konsequent Gleichartigkeit bei den Einträgen vorhanden sein!

Deshalb ändere ich die Angabe auch hier zu "ungeprüft".

:o)
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

RoboLuster

Hm, es müsste aber doch geprüft worden sein, sonst kann ja niemand wissen, ob eine "FSK Info Kennzeichnung", laut Gesetzestext, gerechtfertigt ist, oder?
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

pm.diebelshausen

10 Oktober 2009, 05:04:37 #6 Letzte Bearbeitung: 10 Oktober 2009, 05:36:16 von pm.diebelshausen
Langsam: Von einer
Zitat von: old_silence am 10 Oktober 2009, 04:38:43
"FSK Info Kennzeichnung", laut Gesetzestext
kann keine Rede sein. Dieses Freigabe Siegel wird nicht von der FSK, sondern vom Anbieter des Mediums vergeben! Kriterium ist die Offensichtlichkeit einer nicht vorhandenen Beeinträchtigung der Entwicklung Jugendlicher (siehe Zitat aus dem JuSchG in meinem Posting oben).

Zur Klärung dieses Sachverhaltes:
Zitat
Erläuterungen :
Das Kennzeichen für Filme, Film- und Spielprogramme zu Informations-,
Instruktions- und Lehrzwecken, die vom Anbieter gekennzeichnet werden
dürfen, wenn sie offensichtlich nicht die Entwicklung von Kindern
und Jugendlichen beeinträchtigen (§ 14 Abs. 7 JuSchG), lautet
„Infoprogramm gemäß § 14 JuSchG“ und „Lehrprogramm gemäß
§ 14 JuSchG“ und ist auf dem Bildträger und der Hülle deutlich
sichtbar in einem Quadrat auf weißem Grund mit schwarzer
Schrift aufzubringen. Die Verantwortung für diese Kennzeichnung
liegt bei den Anbietern.
Als Programme dieser Art gelten u.a. folgende Genres: Reisevideos, Hobbyfilme, Fitnessfilme, Tierdokumentationen, Kinderinfo-Programme und Lehrfilme.
(entnommen dem "Informationsblatt zum neuen Jugendschutzgesetz ab 01.04.2003")

Nun kann es natürlich sein, dass ein Anbieter meint, seine Tierdoku sei offensichtlich nicht die Entwicklung beeinträchtigend, er sich aber darin fahrlässig oder vorsätzlich irrt - wer Medien mit einem derartigen Siegel auf die Angemessenheit eben dieses Siegels hin prüft, weiß ich nicht, würde aber vermuten, dass ähnlich der Indizierungen von Filmen die BPJM auf Antrag von z.B. Trägern der Jugendarbeit oder Kirchen hin aktiv wird. Möglich ist daüber hinaus, dass ein Fehlgebrauch/Missbrauch dieses Siegels ein Straftatbestand ist. Ich bin aber immernoch ein Jurist und will auch keiner sein oder werden. :oD
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RoboLuster

10 Oktober 2009, 05:18:33 #7 Letzte Bearbeitung: 10 Oktober 2009, 05:26:17 von old_silence
Ich bezog mich ja auf dein Eingangsposting. ;)

Also wenn das so korrekt ist, dann ist dieses "Info-Programm gemäß §14 JuSchG" eine Kontrolle im Nachhinein? Komisches Teil.^^

Dann wäre ich auch für die Bezeichnung Ungebrüft, plus eine Bemerkung ins BF.

Edit: Ups, sry ist schon spät, habe eben bemerkt, dass ich bei "Info Programm" ein FSK reingemogelt habe. :icon_redface:  Ich wollte mich lediglich auf den von dir geposteten Gesetzestext beziehen, dachte da müsste auch jemand die korrekte Nutzung des Siegels prüfen.
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

pm.diebelshausen

10 Oktober 2009, 05:39:48 #8 Letzte Bearbeitung: 10 Oktober 2009, 05:45:42 von pm.diebelshausen
Yo, ist spät! :o)

Ist, so wie ich das verstehe, eben kein Kontroll-Siegel, sondern eine FSK-unabhängige Einschätzung des Herstellers/Anbieters/Vertriebs. Aber sicherlich macht man sich unbeliebt, wenn man versucht, auf "Der blutige Pfad Gottes" ein "INFO-Programm"-Siegel zu pappen...  ;)

Die bessere ofdb-Lösung wäre meines Erachtens immernoch eine eigene Option für diese Info-Siegel neben den bisherigen FSK-Optionen! Denn das ist immerhin, was als Einstufung auf der DVD und ihrer Verpackung steht!

Und jetzt eine gute Nacht, Silence - ich werde jedenfalls heute nicht mehr old...
Schlaf gut!
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MMeXX

Ich hatte die Fassung auf ungeprüft gestellt. Kann zumindest in der FSK-Datenbank keine entsprechende Prüfung/Freigabe finden. Und die Tatsache mit dem Informations-Programm ist ja im B-Feld vermerkt.

Die Erweiterung des Freigabe-Feldes mit diesem INFo-Programm wäre natürlich trotzdem gut.

pm.diebelshausen

10 Oktober 2009, 13:39:48 #10 Letzte Bearbeitung: 10 Oktober 2009, 13:56:59 von pm.diebelshausen
Dann noch mal zum Verständnis:

Gibt es denn DVDs mit "INFO-Programm"-Siegel, die in der FSK-Datenbank mit einer Prüfung/Freigabe zu finden sind? Oder würde nicht vielmehr diese Prüfung/Freigabe das "INFO-Siegel" dann eben ersetzen?

EDIT:
Bin grad mal wieder - aber das ist bei mir dauerzustand - verwirrt:
@MMEXX: Wenn ich mich richtig erinnere, hast Du den Eintrag nicht auf "ungeprüft", sondern auf "unbekannt" geändert. Und entsprechend Malis Vorschlag änderte ich ihn dann zu "ungeprüft". o.O

Wenn es stimmt, das INFO-Siegel immer auch bedeuten "keine Prüfung/Freigabe durch die FSK", dann ist "ungeprüft" immernoch die beste Option.
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MMeXX

Zitat von: pm.diebelshausen am 10 Oktober 2009, 13:39:48
Gibt es denn DVDs mit "INFO-Programm"-Siegel, die in der FSK-Datenbank mit einer Prüfung/Freigabe zu finden sind?

Das Siegel wird vom Anbieter selbst drauf gepackt und nicht von der FSK. Daher wüsste ich zumindest nicht, warum die FSK diese Sachen in ihrer Datenbank führen sollte.


Zitat von: pm.diebelshausen am 10 Oktober 2009, 13:39:48
Oder würde nicht vielmehr diese Prüfung/Freigabe das "INFO-Siegel" dann eben ersetzen?

Die Prüfung entfällt meines Erachtens daher, da keine Beeinträchtigung bei Kinder und Jugendlichen entstehen, ergo auch keine FSK-Freigabe notwendig ist.


Zitat von: pm.diebelshausen am 10 Oktober 2009, 13:39:48
EDIT:
Bin grad mal wieder - aber das ist bei mir dauerzustand - verwirrt:
@MMEXX: Wenn ich mich richtig erinnere, hast Du den Eintrag nicht auf "ungeprüft", sondern auf "unbekannt" geändert. Und entsprechend Malis Vorschlag änderte ich ihn dann zu "ungeprüft". o.O

Wenn es stimmt, das INFO-Siegel immer auch bedeuten "keine Prüfung/Freigabe durch die FSK", dann ist "ungeprüft" immernoch die beste Option.

Also ich bin der Meinung, dass ich den Eintrag zu Göring auf "ungeprüft" gestellt habe. Sowas kann rein theoretisch ein (Co-)Admin überprüfen, glaube ich. ;)

mali

Zitat von: MMeXX (Fischkutter) am 11 Oktober 2009, 11:17:17
Sowas kann rein theoretisch ein (Co-)Admin überprüfen, glaube ich. ;)

In der tat. Soll ich? :-)

MMeXX

Wäre zumindest mal wieder ein guter Gedächtnis-Test, ob ich mich noch richtig erinnere. :D

pm.diebelshausen

Ja, ofdb-IM Mali, überprüf mal.  :D
Vielleicht habe ja auch ich mich vertan. Aber inhaltlich sind wir uns ja einig:

Zitat von: MMeXX (Fischkutter) am 11 Oktober 2009, 11:17:17
Zitat von: pm.diebelshausen am 10 Oktober 2009, 13:39:48
Gibt es denn DVDs mit "INFO-Programm"-Siegel, die in der FSK-Datenbank mit einer Prüfung/Freigabe zu finden sind?

Das Siegel wird vom Anbieter selbst drauf gepackt und nicht von der FSK. Daher wüsste ich zumindest nicht, warum die FSK diese Sachen in ihrer Datenbank führen sollte.


Zitat von: pm.diebelshausen am 10 Oktober 2009, 13:39:48
Oder würde nicht vielmehr diese Prüfung/Freigabe das "INFO-Siegel" dann eben ersetzen?

Die Prüfung entfällt meines Erachtens daher, da keine Beeinträchtigung bei Kinder und Jugendlichen entstehen, ergo auch keine FSK-Freigabe notwendig ist.

Mit all dem bin ich ja einverstanden, bzw. so verstehe ich das, was ich im Gesetzestext darüber lese, auch.

:love:
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

mali

Zitat von: MMeXX (Fischkutter) am 11 Oktober 2009, 11:40:05
Wäre zumindest mal wieder ein guter Gedächtnis-Test, ob ich mich noch richtig erinnere. :D

Tut mir leid  :icon_mrgreen:



[gelöscht durch Administrator]

Karm

In der OFDb gibt es noch einige Fassungen mehr, bei denen das "falsch" gekennzeichnet wurde. Leider auch von mir.  :icon_sad: :icon_redface:
Wollen wir abwarten, ob das in absehbarer Zeit unter "Freigabe" hinzugefügt wird, oder sollte das jetzt schon geändert werden?

mali

Ich würde "Abwarten" vorschlagen, sonst ändern wir das jetzt alles auf "Ungeprüft" und dann noch mal auf "Info" :-) Ich werde aber gerne noch mal bei Kosh fragen ob man das beschleunigen kann.

Gibt es sowohl "Info" als auch "Lehr"? Oder ist dass das gleiche in grün?

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=2&ved=0CA4QFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.peter-haase.de%2Ffsk_usk_etiketten.pdf&ei=YyDTSq7cCIj3-AaWz7CFAw&rct=j&q=fsk+infoprogramme&usg=AFQjCNEX4j4ChxsJvPn00IxiY8wiQ4M2Kw

MMeXX

Zitat von: mali am 12 Oktober 2009, 11:54:20
Zitat von: MMeXX (Fischkutter) am 11 Oktober 2009, 11:40:05
Wäre zumindest mal wieder ein guter Gedächtnis-Test, ob ich mich noch richtig erinnere. :D

Tut mir leid  :icon_mrgreen:

Lag bestimmt daran, dass ich bei der Laufzietenschreibweise erzürnt war. :icon_lol:


Zitat von: mali am 12 Oktober 2009, 15:27:08
Gibt es sowohl "Info" als auch "Lehr"? Oder ist dass das gleiche in grün?

Möglicherweise das Gleiche, im Gesetzestext werden aber beide Varianten explizit einzeln genannt.

pm.diebelshausen

Zitat von: MMeXX (Fischkutter) am 12 Oktober 2009, 16:59:23
Zitat von: mali am 12 Oktober 2009, 11:54:20
Zitat von: MMeXX (Fischkutter) am 11 Oktober 2009, 11:40:05
Wäre zumindest mal wieder ein guter Gedächtnis-Test, ob ich mich noch richtig erinnere. :D

Tut mir leid  :icon_mrgreen:

Lag bestimmt daran, dass ich bei der Laufzietenschreibweise erzürnt war. :icon_lol:

Püh! *und guckt weg*

@ alle anderen ;o)
INFO- und LEHR-Programm sind das Gleiche, vielleicht nicht das Selbe, aber das Gleiche. Zumindest für unsere Belange ist ein Unterschied eher unerheblich, weshalb ich mich dafür ausspreche, als weitere Freigabe-Option "INFO-/LEHR-Programm gemäß §14 JuSchG" hinzuzufügen. Um es griffiger zu haben, könnte man das "gemäß blablabla" auch weglassen, aber sowohl INFO- als auch LEHR- sollten erwähnt sein, damit keine weiteren Wirren entstehen.

*guckt kurz zu MMeXX und schiebt ne Mozartkugel rüber*
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Karm

Zitat von: pm.diebelshausen am 12 Oktober 2009, 18:21:12
...Zumindest für unsere Belange ist ein Unterschied eher unerheblich, weshalb ich mich dafür ausspreche, als weitere Freigabe-Option "INFO-/LEHR-Programm gemäß §14 JuSchG" hinzuzufügen...

"Unsere Belange"?
Sicher macht das in Bezug auf die Freigabe gemäß JuSchG keinen allzugroßen Unterschied, jedoch gibt es beide Kennzeichnungen und daher sollten auch beide aufgenommen werden. Bei SPIO/JK wurde ja auch differenziert.
Soweit ich weiß, kommt es letztendlich nicht darauf an, ob eine oder zwei Angaben hinzugefügt werden, wenn Dr. Kosh schonmal dabei ist. Und man kann es auch ruhig auschreiben. Das ist dann wortgetreu und erspart mögliche Nachfragen.  :icon_smile:

pm.diebelshausen

Mit "unsere Belange" meine ich: die Kathegorie in der ofdb-Maske nennt sich "Freigabe". Da es sich nicht um eine FSK-Freigabe handelt, könnte man jetzt darüber streiten, ob es sich überhaupt um etwas handelt, das man "Freigabe" nennen kann. Dem zu entgehen dachte ich an eine Vereinfachung und simple Aufnahme, wie ich sie vorgeschlagen habe.

Aber wie weiter oben schon mal gesagt: mir ist die Art und Weise letztlich egal, solange sie sinnvoll und vor Allem konsequent/gleichartig angewendet wird, denn das braucht eine Datenbank, damit die Daten auch wirklich vergleichbar sind.

Also von mir aus auch gerne eine detaillierte Version dieser Siegel, fein, fein.  :respekt:
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

MMeXX

Man kann doch beide in Kurzform (INFO-Programm, LEHR-Programm) aufnehmen und dann wie bei den anderen Freigaben beim Drüberfahren mit der Maus noch den ausführlichen Text.

Dr. Kosh

Zitat von: MMeXX (Fischkutter) am 12 Oktober 2009, 21:42:50
Man kann doch beide in Kurzform (INFO-Programm, LEHR-Programm) aufnehmen und dann wie bei den anderen Freigaben beim Drüberfahren mit der Maus noch den ausführlichen Text.

So, hat (mal wieder :icon_redface:) etwas länger gedauert, aber jetzt ist es drin: Ab sofort steht "Info-/Lehr-Programm" in bekannter Form zur Auswahl (inkl. Logos und Erklärungstext).

Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

pm.diebelshausen

21 Oktober 2009, 19:25:51 #24 Letzte Bearbeitung: 21 Oktober 2009, 19:33:47 von pm.diebelshausen
Klasse!  :respekt: :respekt: :respekt: :love:

Und Göring ist der erste, der nun entsprechend gekennzeichnet wurde. Das hätte der nie, nie, nie gedacht!
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

MMeXX

Zitat von: pm.diebelshausen am 21 Oktober 2009, 19:25:51
Und Göring ist der erste, der nun entsprechend gekennzeichnet wurde. Das hätte der nie, nie, nie gedacht!

Wollte er etwa nicht das totale Lehr-Programm!? :icon_lol:

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