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Polanski festgenommen

Begonnen von a deer, 27 September 2009, 15:00:12

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PierrotLeFou

Zitat von: Nibi am 16 Oktober 2009, 14:37:04
Zitat von: MäcFly am 16 Oktober 2009, 14:27:44
Zitat von: Nibi am 16 Oktober 2009, 13:17:01
Hoffentlich argumentiert Polanskis Anwalt genauso wie einige User hier

Hoffentlich werden einige User hier niemals so etwas wie Anwalt/Richter etc...

Zitat
dann geht dieses ekelhafte pädoschwein für lange Zeit in den Knast.

Find' ich klasse, dass die "an-den-Eiern-aufhängen-Tür-zu-und-Schlüssel-weg"-Mentalität, die man sonst nur aus der BILD-Zeitung kennt auch hier im Forum Einzug gefunden hat!

Weiß nicht was man sonst mit solchen Leuten machen sollte. Ich glaube die BILD ist ja eher auf Seite von Polanski, da ich dieses Blatt aber nur unregelmäßig verfolge (wenn ein Artkel über Lothar drin ist), kann ich das nicht mit Bestimmtheit sagen.

Übrigens halte ich "an-den-Eiern-aufhängen-Tür-zu-und-Schlüssel-weg" für viel zu milde...

Pädophilie-Vorwürfe sind hier eigentlich ziemlich absurd, zumal unter diesen Umständen das Gegen-den-Willen-Geschehen schwerer wiegen sollte als der Umstand, dass das Mädchen 13 und nicht 16 war... (13jährige "riechen bereits nach Erde" für den Großteil der Pädophilen, und der Ofen ist spätestens dann aus, wenn sie reifer aussehen... da solch ein Grenzfall - das Alter vor dem Hintergrund pädophilen Begehrens - hier auch ein Ausnahmefall ist (bezogen auf das Alter von Polanskis anderen Sexualpartnern (soweit bekannt), das bloß eine Vorliebe für jüngere Frauen erkennbar werden lässt) und ein Gutachten keine Anzeichen der Pädophilie feststellen konnte...)

Aber davon abgesehen: Wenn "an-den-Eiern-aufhängen-Tür-zu-und-Schlüssel-weg" "für viel zu milde" gehalten wird, was wäre denn eine angemessene Strafe...? Diese Lynchmobmentalität ist mir sehr zuwider... von solchen Einstellungen geht in meinen Augen auch eher eine Bedrohung aus als etwa von einem Polanski, der aller Wahrscheinlichkeit nach nie wieder eine Unter-16-Jährige anrühren wird... ich denke allerdings mal, dass dieser Strafmaß-Wunsch ohnehin ein Scherz sein sollte...

Polanski ist sicher nicht schüchtern-zurückhaltende Typ, den er mehrfach verkörpert hat, und Vergehen und Verbrechen sollte man auch nicht biographisch entschuldigen (sonder allenfalls erklären), aber das vielfach anzutreffende Pädophilie- oder Kinderschänder-Gerede (das weitestgehend synonym gebraucht wird) ist in meinen Augen ein Unding, besonders wenn sich rachsüchtige Vergeltungsphantasien hinzugesellen....
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Private Joker

Zitat von: shellat am 16 Oktober 2009, 16:28:09
Zu 2:

Je nach Straftatbestand verjähren in Deutschland solche Taten nicht, bei Mord bin ich mir sicher, aber bei einem so "schweren" Verbrechen wohl auch, nehme ich mal an! Wäre mal eine interessante Frage für die Juristen hier!

In Deutschland verjährt so gut wie alles, außer eben Mord / Völkermord etc.

Bei Vergewaltigung (ohne damit zu sagen, dass die Polanski-Geschichte nach deutschem Recht darunter fiele) wären das wohl 25 Jahre (Delikte mit mehr als 10 Jahren Strafdrohung, kein lebenslänglich). Allerdings wird die Verjährung durch fast alle wichtigen Ermittlungshandlungen unterbrochen (= beginnt von neuem) und ist dann erst maximal nach der doppelten Zeit (50 Jahre) endgültig eingetreten.

"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

shellat

Danke für die Info! Zum Glück habe ich persönlich mit Recht und Gesetz in meinem Alltag nicht so viel am Hut, zumindest mit solchen harten Straftatbeständen.
"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

rierami

Zitat von: Private Joker am 16 Oktober 2009, 19:03:11
Bei Vergewaltigung (ohne damit zu sagen, dass die Polanski-Geschichte nach deutschem Recht darunter fiele) wären das wohl 25 Jahre (Delikte mit mehr als 10 Jahren Strafdrohung, kein lebenslänglich).

Da es in der deutschen Rechtssprechung Urteile gibt die unter 10 Jahre liegen und das sogar bei Todesfolge (!) stimmt das in diesem Fall mit den 25 Jahren wohl nicht so ganz.
Ok, wir reden eh über amerikanisches Gesetz und nicht über deutsches - andere Länder --> andere Sitten
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Private Joker

Zitat von: rierami am 17 Oktober 2009, 01:00:04

Da es in der deutschen Rechtssprechung Urteile gibt die unter 10 Jahre liegen und das sogar bei Todesfolge (!) stimmt das in diesem Fall mit den 25 Jahren wohl nicht so ganz.
Ok, wir reden eh über amerikanisches Gesetz und nicht über deutsches - andere Länder --> andere Sitten

§ 78 StGb Klick

Mein erster Post war allerdings in der Tat nicht ganz richtig - 20 Jahre ist die Verjährungszeit bei Delikten mit Strafdrohungen >10 Jahre <lebenslänglich.

Davon abgesehen: Es geht hier erst mal um die "Verfolgungsverjährung" - also alles VOR einem Urteil. Wenn ein Urteil gesprochen ist, gibt es noch eine sog. "Vollstreckungsverjährung" das ist eine andere Abteilung.

Und: Maßgeblich ist nicht die konkrete Strafe, die rauskommt, sondern der Strafrahmem (die theoretisch mögliche Strafe); die Bandbreite ist z.B. bei Vergewaltigung (ohne Todesfolge) immens - 6 Monate (minderschwerer Fall) bis 15 Jahre.

"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

Travelling Matt

17 Oktober 2009, 23:29:55 #65 Letzte Bearbeitung: 19 Oktober 2009, 17:35:17 von Travelling Matt
Zitat von: Private Joker am 17 Oktober 2009, 11:34:22
die Bandbreite ist z.B. bei Vergewaltigung (ohne Todesfolge) immens - 6 Monate (minderschwerer Fall) bis 15 Jahre.

Fun Fact: Bei Raub ein Jahr bis 15 Jahre... Das soll jetzt kein Plädoyer für härtere Strafen sein, es wirft nur ein bezeichnendes Licht darauf, was in diesem Staat als schützenswerter erachtet wird: Geld oder psychische und physische Gesundheit (von zumeist Frauen).

Dr. Phibes (Buurman)

So was ist doch wieder Quatsch. Nur weil der Zeitraum einmal 6 Monate bis 15 Jahre und einmal 1 Jahr bis 15 Jahre ist, gleich auf irgendwas zu schließen. Die Möglichkeiten sind doch da, nur werden die meiner Meinung nach zu wenig angewendet. Eine Chance sollte (fast) jeder bekommen, nur bei uns bekommt man auch nach dem dritten Mal noch eine Chance, gepaart mit tollen Ausreden. Die Leute regen sich eher auf, wer noch alles eine achte Chance bekommt. Die Strafen sind da, nur werden sie nicht ausgenutzt. Wenn man dann noch liest, dass irgendwelche Arbeitnehmer entlassen werden, weil sie eine Bulette mitnehmen, die sonst im Müll landet, fristlos gekündigt werden, irgendwelche Banker aber weiterhin Millionen einklagen, obwohl sie dem Unternehmen mehr geschadet haben als 10000000 Buletten. Das mag zwar juristisch in Ordnung sein(?), aber gerecht? Solange weiterhin fragwürdige Urteile gefällt werden, die nicht dem Gerechtigkeitssinn des normalen Bürgers entgegenkommen, wird es weiter diese Diskussionen geben.
Ferner ist diese "Schwanz-ab-und-aufhängen"-Mentalität mehr als peinlich. Dann bitte auch Arm ab nach dem Klauen, Zunge ab beim Beleidigen usw. Dann laufen in nächster Zeit viele entstellte Menschen rum.     

Private Joker

Travelling Matt hat aber historisch gesehen nicht so ganz unrecht; Vermögensdelikte wurden traditionell härter bestraft als (viele) Gewaltdelikte.

In den Zeiten, in denen das StGB im Kern entstand, waren Vermögensdelikte die "Delikte des kleinen Mannes" gegen die Wohlhabenden (Mundraub), Gewaltdelikte dagegen auch in der Oberschicht verbreitet (Duelle, Misshandlungen von Angehörigen oder Untergebenen). So hat sich die damals herrschende Klasse da abgesichert, indem man Angriffe auf den eigenen Wohlstand hart bestrafte, das eigenene Strafrisiko aber minimiert hat. Reste davon sind immer noch erkennbar, wenn man die Strafdrohungen der Körperverletzungsdelikte mit denen der "gewaltfreien" Vermögensdelikte wie Betrug etc vergleicht (besonders einprägsam: noch zu meiner Studienzeit war versuchte Sachbeschädigung strafbar, versuchte einfache Körperverletzung nicht, ist wohl mittlerweile geändert).
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

Roughale

Diese Thematik ist echt geil, da können sich beide Seiten austoben, die einen meinen, man sollte das nicht so eng sehen, die anderen träumen von mittelalterlichen Strafen - immer weiter so, ich habe Spass!

Meine Meinung zum Thema: Egal wer was gemacht hat, derjenige sollte immer dafür gerade stehen - sorry Roman, hättest du damals besser handeln (oder eben nicht) sollen...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Dr. Phibes (Buurman)

Zitat von: Private Joker am 18 Oktober 2009, 12:21:00
Travelling Matt hat aber historisch gesehen nicht so ganz unrecht; Vermögensdelikte wurden traditionell härter bestraft als (viele) Gewaltdelikte.

In den Zeiten, in denen das StGB im Kern entstand, waren Vermögensdelikte die "Delikte des kleinen Mannes" gegen die Wohlhabenden (Mundraub), Gewaltdelikte dagegen auch in der Oberschicht verbreitet (Duelle, Misshandlungen von Angehörigen oder Untergebenen). So hat sich die damals herrschende Klasse da abgesichert, indem man Angriffe auf den eigenen Wohlstand hart bestrafte, das eigenene Strafrisiko aber minimiert hat. Reste davon sind immer noch erkennbar, wenn man die Strafdrohungen der Körperverletzungsdelikte mit denen der "gewaltfreien" Vermögensdelikte wie Betrug etc vergleicht (besonders einprägsam: noch zu meiner Studienzeit war versuchte Sachbeschädigung strafbar, versuchte einfache Körperverletzung nicht, ist wohl mittlerweile geändert).


Natürlich war das früher so, man braucht sich nur mal die Werke von Norbert Elias durchlesen. Passt aber nicht mehr so wirklich in die heutige Zeit. Kann halt nicht jeder mehr machen, was er will. Ich finde es nur immer super, wie viele Experten hier sind, die scheinbar den Prozess verfolgt und die Akten durchgearbeitet haben. Wenn Polanski schuldig ist, sollte er bestraft werden, wie es das jeweilige Gesetzt vorsieht. 

tagchen

Zitat von: Private Joker am 18 Oktober 2009, 12:21:00
Travelling Matt hat aber historisch gesehen nicht so ganz unrecht; Vermögensdelikte wurden traditionell härter bestraft als (viele) Gewaltdelikte.

In den Zeiten, in denen das StGB im Kern entstand, waren Vermögensdelikte die "Delikte des kleinen Mannes" gegen die Wohlhabenden (Mundraub), Gewaltdelikte dagegen auch in der Oberschicht verbreitet (Duelle, Misshandlungen von Angehörigen oder Untergebenen). So hat sich die damals herrschende Klasse da abgesichert, indem man Angriffe auf den eigenen Wohlstand hart bestrafte, das eigenene Strafrisiko aber minimiert hat. Reste davon sind immer noch erkennbar, wenn man die Strafdrohungen der Körperverletzungsdelikte mit denen der "gewaltfreien" Vermögensdelikte wie Betrug etc vergleicht (besonders einprägsam: noch zu meiner Studienzeit war versuchte Sachbeschädigung strafbar, versuchte einfache Körperverletzung nicht, ist wohl mittlerweile geändert).



Ich hatte in Erinnerung das der Hintergrund anders war ? Dachte es hätte denn Grund das zu Kaiserreichszeiten (manche Gesetze reichen soweit zurück wenn auch in Urform) deshalb so war weil man die Ansicht hatte das Gewaltdelikte ja nur einem einzelnem Schaden (dem Opfer) aber zB Steuerhinterziehung ja vielen(der Gemeinschaft) ?

tagchen

Zitat von: Dr. Phibes (Buurman) am 18 Oktober 2009, 13:09:02
Wenn Polanski schuldig ist, sollte er bestraft werden, wie es das jeweilige Gesetzt vorsieht. 


Genauso sehe ich das auch - und nicht wie manche es sehen gar keine Verhandlung weil er ja schon alt ist oder sonstwas... Und wenn im Prozeß nichts rauskommt dann ist er halt frei - aber Voraussetzung ist wie bei jedem anderem auch eine Verhandlung.

pm.diebelshausen

Zitat von: Dr. Phibes (Buurman) am 18 Oktober 2009, 13:09:02
Wenn Polanski schuldig ist, sollte er bestraft werden, wie es das jeweilige Gesetzt vorsieht. 

Moment mal: das hieße doch auch, dass jedes Gesetz schon in Ordnung ist, Hauptsache, der Täter, weiß, was er aufgrund des jeweiligen Gesetzes im Land, wo er eine Tat begeht, zu erwarten hat.

Ein wenig kritischen Blick auf Gesetze sollte man ruhig haben und auch äußern dürfen, meine Lieben. Es könnte übrigens auch durchaus sein, dass ein jeweiliges Gesetz für das was Polanski tat keinen Straftatbestand formuliert: stimmt dann obige Äußerung von Phibes und die Zustimmung von tagchen auch?

Vielleicht zu off-toipic, aber nicht uninteressant (weil der Fall Polanski für mich denn doch gar net soooo interessant ist):

Zitat,,In fünf Bundesstaaten zählt Sex mit einer Prostituierten dazu, in 13 das Pinkeln in der Öffentlichkeit; in 29 Staaten Sex unter Minderjährigen, selbst wenn er einverständlich geschah" (Süddeutsche Zeitung vom 19./20. September 2009, S. 14). So wird ein Jugendlicher, der mit einer 15jährigen sexuell verkehrt, genauso als Sexualstraftäter behandelt wie ein 30jähriger, der ein 8jähriges Kind sexuell missbraucht. Der Kriminalisierung folgte eine juristische Sonderbehandlung der ,,Sex Offenders". ,,Sie müssen sich über Jahrzehnte, in 17 Bundesstaaten sogar bis ans Ende ihres Lebens öffentlich registrieren lassen... Etliche Bundesstaaten verlangen, dass Sexualstraftäter (man beachte, das auch jeder Freier, jeder, der in der Öffentlichkeit pinkelt, und jeder Jugendliche, der mit einer Jugendlichen einverständlich sexuell verkehrt, unter diese Kategorie fällt, d.Red.) weiter als 300 Meter von Schulen, Parks, Kindergärten und Bushaltestellen entfernt wohnen müssen, in Miami sind es sogar 800 Meter. [http://www.erzieherin.de/gottseidank-jenseits-unseres-horizonts.php]

Sex unter Minderjährigen... *kopfschüttel*
Selbst das Ablichten von nicht ganz bekleideten Kindern am Strand durch ihr Eltern kann in manchen Bundesstaaten bereits eine Kollision mit den Vortellungen des Gesetzgebers sein.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Travelling Matt

Polanski kommt jetzt vermutlich erst mal aus der Haft raus und steht dann unter Hausarrest (mit elektronischer Fußfessel und so). taz.de

eltopo


Travelling Matt

Hmm, heute morgen war ich noch zu faul nach diesem Thread zu suchen, und jetzt ist er hier ;) Polanskis Abschiebung in die USA rückt angeblich näher.

Interessant finde ich dabei, dass auch das Opfer aktiv für eine Einstellung des Verfahrens kämpft, weil es (wie auch die aktuellen Missbrauchsskandale bei katholischer Kirche und Co) mal wieder die Frage aufwirft, wie man insbesondere mit weit zurückliegenden Fällen sinnvoll umgehen kann. Den Opfern wird mit einem Strafprozess nach so langer Zeit eventuell erneut geschadet, indem die Erinnerungen wieder hochgeholt werden und die Betroffenen erneut zum Objekt gemacht werden, weil sie im Prozess wiederum nicht Herr des Geschehens sind. Den Fortgang des Verfahrens ins Ermessen der Opfer zu stellen hielte ich aber auch für gefährlich, denn dann wäre "Freikäufen" Tür und Tor geöffnet. Eine Verjährung ist damit vielleicht auf juristischem Gebiet wirklich die beste Lösung - aber welche Konsequenzen könnte/ sollte so etwas dann haben? Auf jeden Fall finde ich so platte "Freiheit für Polanski"-Forderungen unangebracht, so lange nicht zumindest gleichzeitig eine ernsthafte (öffentliche?) Auseinandersetzung mit der Tat von dem Täter Polanski gefordert wird.

stummerfilm

Seit 1977 wird nach Roman Polanski wegen Vergewaltigung in den USA per Haftbefehl gefahndet!
Seit dieser Zeit lebt er in Paris-weil Frankreich nicht ausliefert! 
Jetzt interessiert es mich wie die Rechtslage bei einem solchen Fall in Deutschland heute ist und damals war.
Würde Deutschland ausliefern bzw. hätte Deutschland damals ausgeliefert?

Travelling Matt

Polanski hat jetzt eine Erklärung veröffentlicht

englisch
deutsch

Kein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung gegenüber dem Opfer...
via taz

ratz

Zitat von: Travelling Matt am  4 Mai 2010, 11:55:58

Kein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung gegenüber dem Opfer...


Ach, *wegwerfendehandbewegung* wenns nach diesem Film geht, ist zwischen Täter und Opfer seit Jahrzehnten alles klar.

cu, r.

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Wenn man als Schauspielerin seit Jahren weg vom Fenster ist, verhilft Polanski zu neuem Ruhm:
http://www.people.com/people/article/0,,20369437,00.html

Mal sehen, wie viele sich noch melden...
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Dr. Phibes (Buurman)

Zitat von: LeCrumb am 15 Mai 2010, 02:50:56
Wenn man als Schauspielerin seit Jahren weg vom Fenster ist, verhilft Polanski zu neuem Ruhm:
http://www.people.com/people/article/0,,20369437,00.html

Mal sehen, wie viele sich noch melden...

Eine gute Frage,warum jemand nach über 20 Jahren einfällt, hey, ich wurde auch vergewaltigt. Hat alles immer einen sehr bitteren Beigeschmack.

pm.diebelshausen

Oh, das kann aber schon mal lange dauern, bis man soweit ist zu sagen: "Ja, so und so war das." Für mich als Enduser von Meldungen bleibt das aber unauseinanderklamüserbar.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

El_Hadschi

Was ist denn jetzt aus ihm geworden? Immer noch Hausarrest?
"You follow drugs, you get drug addicts and drug dealers. But you start to follow the money, and you don't know where the fuck it's gonna take you."

Lester Freamon

eltopo


Suge Knight

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/entscheid_im_fall_polanski_1.6560688.html

Die Schweiz liefert Polanski nicht aus
Der Regisseur ist wieder ein freier Mann

Die Schweiz liefert den vor knapp 10 Monaten verhafteten Regisseur Roman Polanski doch nicht an die USA aus. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf begründete den Entscheid mit einer mangelnden Kooperation der USA.

Polanski hatte argumentiert, er habe die Strafe schon abgesessen. Er sei für den sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen im Jahre 1977 bereits verurteilt worden und habe damals nach einem Schuldbekenntnis für eine diagnostische  Untersuchung 42 Tage in einem kalifornischen Gefängnis verbracht. Der damalige Richter, der inzwischen verstorben ist, habe zugesichert, dass Polanski keine weitere Haftstrafe absitzen müsse, erklärte der Regisseur.

Die USA sind offenbar nicht bereit, hierüber Klarheit zu schaffen. Wie die Justizministerin vor den Medien erklärte, hat sich die Schweiz vergeblich um das entsprechende Protokoll bemüht. In dieser Situation könne die Schweiz den Regisseur nicht ausliefern. Denn ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA sei damit nicht auszuschliessen.

Polanski stehe nicht länger unter Hausarrest, erklärte Widmer-Schlumpf. «Er ist seit 11 Uhr 30 ein freier Mann», betonte sie.

Der 76-jährige Starregisseur und Oscar-Preisträger war am 26. September 2009 auf Veranlassung der amerikanischen Justiz bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Am 24. November hatte das Bundesstrafgericht entschieden, dass ein mit einer elektronischen Fussfessel überwachter Hausarrest die Auslieferungshaft ersetzen könne. Seit dem 3. Dezember befindet sich der Regisseur nach der Zahlung einer Kaution von 4,5 Millionen Franken und der Abgabe sämtlicher Ausweispapiere in seinem Chalet in Gstaad im Berner Oberland unter Hausarrest.

Die USA fordern seine Auslieferung, um den Prozess wegen seiner sexuellen Vergehen in den 70er Jahren neu aufzurollen. Polanski hatte sich 1977 schuldig erklärt, mit einer 13-Jährigen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, floh aber vor dem Urteilsspruch von den USA nach Frankreich.
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You come at the king, you best not miss

MMeXX

Hach, ich liebe meinen dösigen Humor: Tz, diese Schweizer haben also eine Schlumpfine als Justizministerin. :LOL: :LOL: :LOL:

eltopo


mali

Jetzt mal ganz wertfrei zur Tat, zu den Umständen, zur Auslieferung und zum schuldig, unschuldig oder bereits abgesessen:

Zitat von: Suge Knight am 12 Juli 2010, 15:38:23
Die Schweiz liefert den vor knapp 10 Monaten verhafteten Regisseur Roman Polanski doch nicht an die USA aus. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf begründete den Entscheid mit einer mangelnden Kooperation der USA.

Das ist doch mal wieder ein typisches Beispiel für die Dummheit und Arroganz der Weltpolizei. Frei nach dem Motto "Wie wollen ihn, ihr stellt keine Fragen und gebt ihn uns!" ist die USA mal wieder zu dumm zum kooperieren und zur Kommunikation. Insofern: Gut gemacht Schweizer Schlumpfine.

alansmithee

Zum Kotzen.

Wenn ich daran denke was er getan hat, dreht sich mir der Magen...

eltopo


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