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Personenbilder

Begonnen von morb_d, 23 Januar 2010, 01:50:15

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666psheiko

Sind freigeschaltet.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

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Habe einen Personeneintrag erstellt:
http://www.ofdb.de/view.php?page=person&id=58642

Kann man dafür ohne Bedenken ein Foto der IMDb-Seite verwenden, welches dort unter "Official Photos" zu finden ist?
(Zwei Zeilen unter dem Darstellernamen)
http://www.imdb.com/name/nm3598337/?ref_=fn_al_nm_1

Palaber-Rhabarber

Mit Quellenangabe dürfte das kein Problem sein.

PierrotLeFou

Bislang habe ich noch nie Personenbilder hochgeladen, würde das bei manchen Personen allerdings ganz gerne machen...

Bevor ich damit jedoch beginnen werde (oder eben auch nicht), wüsste ich gerne, wie ich folgende Option aufzufassen habe:

ZitatEs handelt sich um ein Standbild eines Films/einer Serie oder um ein Pressefoto, das vom Rechteinhaber (z.B. Verleih oder Label) zur Verwendung freigegeben wurde

Ist das so zu verstehen, dass es entweder um "ein Standbild" geht, oder aber um "ein Pressefoto, das [...] freigegeben wurde"? Oder bezieht sich der Teil "das vom Rechteinhaber (z.B. Verleih oder Label) zur Verwendung freigegeben wurde" auch auf das Standbild und nicht bloß auf das Pressefoto?
Geht es also um einen x-beliebigen screenshot, oder um ein konkretes Standbild, welches explizit freigegeben worden ist?

Wie kann ich denn, wenn ich jetzt eine DVD einlege und von Person XY einen screenshot mache, herausbekommen, ob das freigegeben worden ist? Und wäre es im Rahmen einer Filmdatenbank nicht möglich, die Abbildung einer Person, an die man über einen screenshot gelangt, als Zitat einzustellen, ohne dass man sich um eine Erlaubnis des Rechtinhabers kümmern müsste? (Schließlich geht es ja bloß um ein einzelnes Bild aus einem Film, das wegen des Informationswertes unter Angabe der Quelle zitiert wird...)
Oder wird das schon so gehandhabt und so ein screenshot fällt generell unter "Das Bild ist geschützt, darf jedoch bei Nennung des Urhebers und der Quelle frei verwendet werden", ohne dass man als user zuvor beim Rechteinhaber nachgefragt haben müsste, ob er (bei Nennung von Urheber und Quelle) einer Verwendung zustimmt? (Wo kommt also in Option 4 das "darf" her: darf man das Bild verwenden, weil irgendwelche Gesetze zum Zitieren das erlauben, oder weil man User die explizite Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt hat?)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

Als gängige Handhabe reicht bei (selbst erstellten) Filmbildern der Titel, eventuell das Jahr. Bei Spielfilmen könnte man theoretisch noch die Filmrolle angeben, habe ich in der Praxis aber noch nicht gesehen. Pressefotos sind keine Filmbilder. Da sollte schon ein Copyright-Hinweis her. Bei deutschen Pressefotos/Personen wäre ich etwas vorsichtiger, wenn es sich um exklusive Fotos dreht (von offiziellen Seiten, Casting-Agenturen etc.). Da solltest du vorher um Erlaubnis fragen.

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 19 März 2014, 02:46:09
Als gängige Handhabe reicht bei (selbst erstellten) Filmbildern der Titel, eventuell das Jahr. Bei Spielfilmen könnte man theoretisch noch die Filmrolle angeben, habe ich in der Praxis aber noch nicht gesehen.

Oh, ok... (ich hätte jetzt erwartet, dass zumindest noch die jeweilige DVD genannt werden müsste, bei der man sich bedient hat... aber ich sehe gerade, dass auch Veröffentlichungen in Buchform - etwa bei Bertz - bloß angeben, dass es sich um screenshots handelt... das ist eine recht angenehme Überraschung...) :D
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Mr Orange

Ich pack die Frage mal hier drunter:

Wenn ich bei einer Person unzugeordnete Filme habe, die augenscheinlich aber nicht zu dieser Person gehören, lege ich dann einfach eine neue Person an und kann dieser die Filme zuordnen?

Beispiel: Anthony Hayes

Der gute Mann ist 39, kann also noch nicht in Filmen der 40er Jahre mitgespielt haben.
Tatsächlich handelt es sich auch um den Namensvetter:
http://www.imdb.com/name/nm0370894/?ref_=ttfc_fc_cl_t19

Lege ich jetzt für den "alten" Hayes einfach eine weitere Person an, oder muss vorher erst die Beziehung zum "jungen" Hayes gekappt werden?
"Du, du, du...du bist ein Huhn!!!"

Kayfabe

In dem Fall kannst Du hier (https://ssl.ofdb.de/view.php?page=liste&Name=Anthony+Hayes) einfach "Neue Person anlegen" wählen und einen Eintrag für den älteren Anthony Hayes erstellen und dann wie gewohnt dort die Filme zuordnen (die bereits dem jüngeren Anthony Hayes zugeordneten Filme müssten dann grau hinterlegt sein bei der Anzeige). Ein Verbindung von "Unzugeordnete Filme" und dem vorhandenen Anthony Hayes besteht nur in dem Sinne, dass Namensgleichheit besteht.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

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