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Vorratsdatenspeicherung: Bitte löschen sie jetzt ... :)

Begonnen von mali, 2 März 2010, 12:25:53

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mali

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.


http://www.faz.net/s/homepage.html
Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung, ist aber nicht generell unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Alle bislang gespeicherten Daten seien nun ,,unverzüglich zu löschen".

Hagbard Celine


shellat

2 März 2010, 16:19:46 #2 Letzte Bearbeitung: 2 März 2010, 16:51:54 von shellat
Die Infrastruktur zur Überwachung besteht ja jetzt trotzdem schon, das macht mich schon noch etwas stutzig, aber ansonsten ein doch eher guter Tag für die Freiheit, wenn auch mit einigen Wermutstropfen.

"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

pm.diebelshausen

Mäkel, mäkel - ich find's beruhigend, dass da eine vernünftige Entscheidung getroffen wurde und unsere Verfassung zum Teil was taugt. Immerhin. Klein aber fein. Befreit uns aber nicht.
Und immer wieder lustig, wie blöd der Gesetzgeber ist, denn eigentlich müsste man doch erwarten dürfen, dass die sich vorher Gedanken zur Verfassungskonformität machen. Oder meinen die: "Och, vielleicht fällt's ja keinem auf"?
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

rierami

Ja ist schon witzig wenns nicht so traurig wär. Da erlassen Politiker ein Gesetz und das Verfassungsgericht sagt: Ist nicht. Das unterstreicht mal wieder die Kompetenz unserer Politik und beweist was Politiker so alles anrichten können wenn es "das oberste Gericht" nicht gäbe.
Nun dürfen die also unsere Daten nicht mehr speichern. Wohl gemerkt - sie dürfen nicht! Aber sie könnten es... Nur darf das jetzt nicht mehr zwingend als Beweismittel eingesetzt werden. Das ist wohl das einzige was sich an dem Urteil ändert.
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Travelling Matt

Da liegst Du (zum Glück) genau falsch, und das ist auch einer der Teile des Urteils, die ich besonders spannend finde. Aus der Pressemitteilung des BVerfGs:

ZitatEine verhältnismäßige Ausgestaltung setzt weiterhin wirksame Sanktionen bei Rechtsverletzungen voraus. Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde, widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich allerdings einen weiten Gestaltungsspielraum..
Muss man mal gucken, was draus wird, aber dass der Politik auferlegt wird, auch für Sanktionen zu sorgen, wenn unsere Grundrechte verletzt werden, kommt meines Wissens nach nicht so häufig vor.

Was es jetzt noch bräuchte, wären Sanktionen für Politiker, die billigend in Kauf nehmen, dass ihre Gesetze verfassungswidrig sind...

Kingpin

 :andy: Leider ist das Urteil kein Grund zum Jubeln, denn das BVerfG hat nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich, sondern nur ihre gesetzliche Ausgestaltung beanstandet. Dass die Daten gelöscht werden müssen, ergibt sich zwingend aus der Nichtigkeit der entsprechenden Regelungen. Aber wenn das verfassungskonform geregelt wird, darf auch wieder sechs Monate gespeichert werden. :hacki:
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

pm.diebelshausen

Stimmt, aber "verfassungskonform" kann eine neuer Gesetzesentwurf dann auch nur sein, wenn inhaltlich etwas geändert wird. Ich verstehe das zumindest so, dass das Verfassungsgericht nicht nur ein sprachliches Problem diagnostiziert hat.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Kingpin

Sicher, aber die wesentlichen beanstandeten Punkte sind Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung, Transparenz und Rechtsschutz (vgl. 1 BVR 256/08, V., 220 ff.) sowie unzureichender Schutz gewisser Berufe (Geistliche, Ärzte, Anwälte usw.). Insofern wird es sicher diverse Änderungen geben, aber kein Ende der Vorratsdatenspeicherung. Was mir dabei am wenigsten gefällt ist, dass das BVerfG diese anlasslose Speicherung immenser Datenmengen nicht für unverhältnismäßig hält.
Mittlerweile streiten sich CDU/CSU und FDP ja schon munter drüber, wie schnell man nun eine neues Gesetz bräuchte. :icon_rolleyes:
Go to hell!
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Travelling Matt

Zitat von: mali am  2 März 2010, 12:25:53
Re: Vorratsdatenspeicherung: Bitte löschen sie jetzt ... :)
Jetzt mal ehrlich - wer hat alles gedacht, der deutsche Staat würde die Vorratsdaten nicht verwenden, nur weil das BVerfG deren Erhebung für verfassungswidrig erklärt hat?

Berliner Justiz beharrt auf Vorratsdaten

pm.diebelshausen

Ich. :O(
Ist natürlich mal wieder eine dreiste Schweinerei, dass die Staatsanwaltschaft bereits abgerufenen Daten, die sich sozusagen in ihrem Haus befinden, weiterhin verwenden will!  :doof: Wie weit würde ich als Bürger wohl kommen, wenn ich den Staat entsprechend offensichtlich böswillig verarsche (ist zwar ne Frage, aber kein Fragezeichen nötig). Bleibt die Frage, ob die Richter in den jeweiligen Verfahren diese Daten als Beweise zulassen. Wahrscheinlich nicht - ist denn wenigstens in dieser Hinsicht etwas eindeutig und definitiv geregelt?
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

shellat

Zitat von: pm.diebelshausen am 31 März 2010, 08:21:02
Bleibt die Frage, ob die Richter in den jeweiligen Verfahren diese Daten als Beweise zulassen. Wahrscheinlich nicht - ist denn wenigstens in dieser Hinsicht etwas eindeutig und definitiv geregelt?

Die Richter sind in ihren Entscheidungen ja frei, und bei unseren Juristen würde mich eine Zulassung solcher bereits vorhandenen Beweise nicht wundern. Traurig ist nur die Tatsache das die Staatsanwälte von sich aus nicht die Unrechtmässigkeit ihrer Anklagen richtig einschätzen, das wäre wirklich wünschenswert, oder?
"Elucidarium: Dino-Idiotica"

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