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Ermittlungen gegen SPD-Politiker Tauss

Begonnen von mali, 5 März 2009, 15:08:05

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mali

5 März 2009, 15:08:05 Letzte Bearbeitung: 5 März 2009, 16:35:05 von mali
Ermittlungen wegen Kinderpornografie gegen SPD-Abgeordneten Tauss
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611546,00.html

Schwerer Vorwurf gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss: Nach SPIEGEL-Informationen ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Verdachts der Kinderpornografie gegen den 53-Jährigen. Seine Immunität wurde aufgehoben.

Berlin - Heute morgen tagte der Immunitätsausschuss des Bundestags, am Mittag das Plenum und beschloss die Aufhebung der Immunität des Baden-Württembergers.[...]



Das ist schon starker Tobak, zumal Tauss ja in seiner Position immer die Anti-Zensur-Position der SPD vertrat. Abgesehen von der eigentlichen Widerwärtigkeit (wenn es denn zutreffend ist) wird das ganze mit Sicherheit also wieder für weitere Zensur-Maßnahmen politisch instrumentalisiert werden, und da es vordergründig um KiPo geht wird auch so kurz vor der Wahl kaum groß Politik dagegen gemacht werden. Schön ist das nicht :-/


Klugscheisser



Dr. Phibes (Buurman)

Interessanter Bericht. Ist es so, muss er hart bestraft werden, wenn nicht...egal, auch dann hat man verloren. Politik ist ein schmutziges Geschäft, da werden sich schon einige genüsslich die Hände reiben. Schwimme gegen den Strom, und du machst dir Feinde. Mansieht ja, was in der Politik mit Leuten passiert, die ihre eigene Meinung haben. Vielleicht blüht Tauss auch sowas. Bis es konkrete Beweise gibt, sehe ich es ähnlich wie der Artikel. Erst mal unschuldig. Aber trotzdem, der Verdacht, sei er auch noch so unbegründet, reicht eigentlich aus, um diesen Mann politisch als auch gesellschaftlich fertig zu machen. Es könnte ja doch was Wahres dran sein...wir werden sehen.

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Interessant ist die Frage, ob er für den Datenschutz war, damit er ungestört beim Kinderficken zusehen kann, oder ob ihm der schwarze Peter untergeschoben wurde, weil er für die Datenschutzgegner zu unbequem wurde - aber das werden wir vermutlich nicht erfahren.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

shellat

28 Mai 2010, 16:13:27 #5 Letzte Bearbeitung: 28 Mai 2010, 16:59:59 von shellat
Tja, ab heute wissen wir wohl alle mehr:

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6398466/11euk0j/index.html

Meine Menschenkenntnis ließ mich nicht im Stich!

Edit:

Nicht nur der Tatzeitraum sprach gegen ihn, sondern aus meiner Sicht auch die Aufbewahrungsmentalität des Materials. soweit dies bekannt wurde. Sein Entlastungszeuge vor Gericht sollte vielleicht jetzt auch mal näher überprüft werden, dessen Aussage stank doch auch zum Himmel. Fest steht, Tauss hat ein hässliches zweites Gesicht, und solche Täter verstehen es gut ihre Taten zu rechtfertigen. Die forensische Psychiatrie kennt sich da gut aus, und Tauss passt eindeutig in diesen Täterkreis. Seine anfängliche Offenheit alles zu zugeben passt da auch ins Bild, denn das war taktisch gesehen die Flucht nach vorn, so clever ist der Mann mit Sicherheit, um dies zu erkennen. Trotzdem, das Gericht hat weise geurteilt.
"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

Neo

dann wird es zeit, dass die Piratenpartei ihn ausschließt.... besser noch, er lieber selber geht.

mali

15 Monate auf Bewährung  :icon_rolleyes:

Es gibt Ladendiebe und Schwarzfahrer die härter bestraft werden.

Kingpin

Zitat von: mali am 28 Mai 2010, 16:53:20
15 Monate auf Bewährung  :icon_rolleyes:

Es gibt Ladendiebe und Schwarzfahrer die härter bestraft werden.

Aber sicher nicht ohne einschlägige Vorstrafen.

Ich gehe ohnehin davon aus, dass das Urteil nicht rechtskräftig wird. Revision ist ja bereits angekündigt und abhängig vom Ausgang des Revisionsverfahrens wird der Fall sicher auch noch das BVerfG beschäftigen, da es um grundlegende Abgeordnetenrechte geht. :andy:
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Kingpin

Zitat von: Neo am 28 Mai 2010, 16:28:33
dann wird es zeit, dass die Piratenpartei ihn ausschließt.... besser noch, er lieber selber geht.
Nun ist er ausgetreten. :andy:
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

mali

31 Mai 2010, 12:01:42 #10 Letzte Bearbeitung: 31 Mai 2010, 12:05:38 von mali
Zitat von: Kingpin am 28 Mai 2010, 16:59:19
Zitat von: mali am 28 Mai 2010, 16:53:20
15 Monate auf Bewährung  :icon_rolleyes:

Es gibt Ladendiebe und Schwarzfahrer die härter bestraft werden.
Aber sicher nicht ohne einschlägige Vorstrafen.

Natürlich ist dass der beliebte "Verstehe die milde Strafe nicht"-Kommentar, dennoch ist das nicht aus der Luft gegriffen. Reicht doch, wenn Du wiederholt Schwarzfährst und/oder das Bußgeld nicht zahlst. Konkret kenne ich zum Beispiel jemanden, der als Beifahrer nicht angeschnallt war, ein Bußgeld zahlen sollte, das nicht getan hat (warum auch immer  :icon_rolleyes: ) und dann irgendwann abgeholt wurde. Erst als seine Schwester dann kam und den Mickerbetrag (ich glaube 30 Euro) zahlte, konnte er wieder raus.

Bei Tauss verstehe ich die Bewährung insbesondere deshalb nicht, weil er ja nicht nur im Besitz war, sondern auch weitergegeben hat.

Kingpin

Zitat von: mali am 31 Mai 2010, 12:01:42
Natürlich ist dass der beliebte "Verstehe die milde Strafe nicht"-Kommentar, dennoch ist das nicht aus der Luft gegriffen. Reicht doch, wenn Du wiederholt Schwarzfährst und/oder das Bußgeld nicht zahlst. Konkret kenne ich zum Beispiel jemanden, der als Beifahrer nicht angeschnallt war, ein Bußgeld zahlen sollte, das nicht getan hat (warum auch immer  :icon_rolleyes: ) und dann irgendwann abgeholt wurde. Erst als seine Schwester dann kam und den Mickerbetrag (ich glaube 30 Euro) zahlte, konnte er wieder raus.

Bei Tauss verstehe ich die Bewährung insbesondere deshalb nicht, weil er ja nicht nur im Besitz war, sondern auch weitergegeben hat.

Nun, bei nicht bezahlten Strafen versteht man hierzulande keinen Spaß - das muss einem schon klar sein. ;) Da kann es schon (Ersatz-)Haft geben (ähnlich der zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im ZPO-Bereich).

Was die vermeintlich milde (Bewährungs-)Strafe anbelangt, hat diese mehrere Ursachen. Es liegen keine - erst recht keine einschlägigen - Vorstrafen vor, der Sachverhalt wurde nicht bestritten, die Sozialprognose ist eher gut, was bedeutet, dass niemanden damit gedient ist, Herrn Tauss ins Gefängnis zu stecken, und die Anzahl der Dateien ist vergleichsweise gering (in "üblichen" KiPo-Fällen liegen die Zahlen i.d.R. im Bereich von mehreren tausend Dateien, insb. in einem Zeitraum von über 1,5 Jahren, der hier angenommen wird). Darüber hinaus hat das Gericht einige Ansichten der Staatsanwaltschaft sogar zurückgewiesen, daher konnte es wohl kaum über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus gehen.
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