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Die 80er Jahre

Begonnen von stummerfilm, 4 August 2010, 01:58:56

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stummerfilm

1985 wurde das Jugendschutzgestz massiv verstärkt. Ich meine sogar,dass vor 1985 jedes Kind sich ausleihen konnte was es gerade auf Video sehen wollte!?. Kann das jemand bestätigen?
Na,ja liefen in den frühen 80ern noch Filme wie John Carpenter`s "The Thing" ungekürzt ab 16 Jahren (seit neuestem auch wieder!) oder heute beschlagnahmte,italienische Horrorstreifen wie "Stoß das Tor zur Hölle auf"(wurde 1980 in an Gewalt ungeschnittener Form ab 18 Jahren in der BRD aufgeführt) in den bundesdeutschen Kinos, wurde von 1985 bis ca. 1990 fast jeder Horror-bzw. Actionfilm,welcher eine FSK 16 Freigabe erhielt in Gewaltszenen gekürzt. Viele FSK 18 Filme wurden sogar nur in geschnittener Form freigegeben,wie z.B. Predator,1987 oder "Death Wish 3",1986.
Nun meine Frage: Kennt ihr Action.bzw. Horrofilme welche in diesem Zeitraum (1985-1989/90) ungekürzt ab 16 Jahren für Kino UND VHS von der FSK freigegeben worden sind? Mir will keiner einfallen. Erst wieder "Nikita" im Jahre 1990.

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 01:58:56
Kennt ihr Action.bzw. Horrofilme welche in diesem Zeitraum (1985-1989/90) ungekürzt ab 16 Jahren für Kino UND VHS von der FSK freigegeben worden sind? Mir will keiner einfallen. Erst wieder "Nikita" im Jahre 1990.

Aliens
Big Trouble in Little China
Full Metal Jacket
The Untouchables
Black Rain
Johnny Handsome
Leviathan
Critters
House
Gate
Weiße Hai 4
Fright Night
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

wusselpompf

Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 01:58:56
1985 wurde das Jugendschutzgestz massiv verstärkt. Ich meine sogar,dass vor 1985 jedes Kind sich ausleihen konnte was es gerade auf Video sehen wollte!?. Kann das jemand bestätigen?

Jup, das JÖSchG mit Altersfreigaben für Videos trat erst 1985 in Kraft, vorher gab es nur Regelungen für Kinoaufführungen.

ZitatNun meine Frage: Kennt ihr Action.bzw. Horrofilme welche in diesem Zeitraum (1985-1989/90) ungekürzt ab 16 Jahren für Kino UND VHS von der FSK freigegeben worden sind? Mir will keiner einfallen. Erst wieder "Nikita" im Jahre 1990.

Da gab es etliche. Allerdings wurden viele FSK16er und 18er damals nach der Freigabe noch indiziert. IIRC bekam z.b. Terminator eine 16er-Freigabe.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Nerf

Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 01:58:56
Na,ja liefen in den frühen 80ern noch Filme wie John Carpenter`s "The Thing" ungekürzt ab 16 Jahren

Ob die Info in der OFDb so ganz richtig ist, weiß man aber auch nicht - angeblich soll der damals gekürzt gelaufen sein.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

stummerfilm

Zitat von: wusselpompf am  4 August 2010, 02:42:30
Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 01:58:56
1985 wurde das Jugendschutzgestz massiv verstärkt. Ich meine sogar,dass vor 1985 jedes Kind sich ausleihen konnte was es gerade auf Video sehen wollte!?. Kann das jemand bestätigen?

Jup, das JÖSchG mit Altersfreigaben für Videos trat erst 1985 in Kraft, vorher gab es nur Regelungen für Kinoaufführungen.

ZitatNun meine Frage: Kennt ihr Action.bzw. Horrofilme welche in diesem Zeitraum (1985-1989/90) ungekürzt ab 16 Jahren für Kino UND VHS von der FSK freigegeben worden sind? Mir will keiner einfallen. Erst wieder "Nikita" im Jahre 1990.

Da gab es etliche. Allerdings wurden viele FSK16er und 18er damals nach der Freigabe noch indiziert. IIRC bekam z.b. Terminator eine 16er-Freigabe.

Was beudeutet eigentlich JÖSchG? Terminator 1 wurde doch mit einer FSK 18 Freigabe indiziert!

wusselpompf

Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 12:56:13
Was beudeutet eigentlich JÖSchG?

Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit
http://www.aufrecht.de/gesetze/gesetz-zum-schutze-der-jugend-in-der-oeffentlichkeit-joeschg.html

Google ist dein Freund. ;)

ZitatTerminator 1 wurde doch mit einer FSK 18 Freigabe indiziert!
Tatsächlich, hab nochmal in meinen Unterlagen nachgeschaut, Freigabe war ab 18 (Jugendentscheid vom 26.2.85), mit der Schnittauflage, die Augenszene zu entfernen.

habs wohl hiermit verwechselt:
The Thing, Jugendentscheid vom 6.8.82 -> ungekürzt FSK 16
Hellraiser hat seinerzeit ungekürzt übrigens eine FSK 18 bekommen.

Ich hab ja für meine Forschungstätigkeit zur Filmzensur etliche Akten von der FSK und der BPjM, dabei ist es ganz auffällig, wie unvollständig das Aktenmaterial aus den 80ern ist. Die FSK z.b. verfügt in ihren Akten nicht mehr über die ursprünglichen Jugendentscheide zu u.a. Return of the living Dead und Nightmare on Elmstreet. ;)
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wusselpompf

Zitat von: Nerf am  4 August 2010, 10:48:31
Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 01:58:56
Na,ja liefen in den frühen 80ern noch Filme wie John Carpenter`s "The Thing" ungekürzt ab 16 Jahren

Ob die Info in der OFDb so ganz richtig ist, weiß man aber auch nicht - angeblich soll der damals gekürzt gelaufen sein.

auch nochmal nachgeschaut:
FSK16-Jugendentscheid vom 6.8.82
Indizierung erst am 18.09.84

also müsste er zwischen diesen Daten ungekürzt erhältlich/im Kino gewesen sein.
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stummerfilm

wusselpompf: Du hast Zensurbescheide der FSK/BPS/BPJM-genial!! :respekt:
Auch aus den 70ern? Kannst du vielleicht nachschauen ob dieser Film http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3349&vid=145818 cut oder uncut im Kino leif?

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Zitat von: wusselpompf am  4 August 2010, 13:19:45
Zitat von: Nerf am  4 August 2010, 10:48:31
Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 01:58:56
Na,ja liefen in den frühen 80ern noch Filme wie John Carpenter`s "The Thing" ungekürzt ab 16 Jahren

Ob die Info in der OFDb so ganz richtig ist, weiß man aber auch nicht - angeblich soll der damals gekürzt gelaufen sein.

auch nochmal nachgeschaut:
FSK16-Jugendentscheid vom 6.8.82
Indizierung erst am 18.09.84

also müsste er zwischen diesen Daten ungekürzt erhältlich/im Kino gewesen sein.

Das FSK-16 zweifelt ja keiner an, aber steht da, daß der wirklich ungekürzt war?
Meine VHS ist von 1984 und ab 18 (afaik vor der Indizierung erschienen), warum sollte man die gleiche Fassung damals mit zwei verschiedenen Freigaben veröffentlicht haben?
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

stummerfilm

Zitat von: LeCrumb am  4 August 2010, 14:22:54
Zitat von: wusselpompf am  4 August 2010, 13:19:45
Zitat von: Nerf am  4 August 2010, 10:48:31
Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 01:58:56
Na,ja liefen in den frühen 80ern noch Filme wie John Carpenter`s "The Thing" ungekürzt ab 16 Jahren

Ob die Info in der OFDb so ganz richtig ist, weiß man aber auch nicht - angeblich soll der damals gekürzt gelaufen sein.

auch nochmal nachgeschaut:
FSK16-Jugendentscheid vom 6.8.82
Indizierung erst am 18.09.84

also müsste er zwischen diesen Daten ungekürzt erhältlich/im Kino gewesen sein.

Das FSK-16 zweifelt ja keiner an, aber steht da, daß der wirklich ungekürzt war?
Meine VHS ist von 1984 und ab 18 (afaik vor der Indizierung erschienen), warum sollte man die gleiche Fassung damals mit zwei verschiedenen Freigaben veröffentlicht haben?

Hast du diese VHS? http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=810&vid=1966
Es ist doch immer mal wieder so,dass Filme im Kino mit einer niedrigeren Freigabe versehen werden als später auf VHS/DVD/Blue-Ray. Neuestes Beispiel ist Crank 2. Im Kino uncut ab 18,auf DVD/Blue-Ray gekürzt ab 18,ungekürzt nur mit Spio/JK Freigabe. Hast du dir die VHS 1984 zugelegt,oder erst später?

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Ja, ist diese VHS.
Dieses Crank 2 Beispiel funktioniert aber erst seit dem neuen Jungendschutzgesetz. Unterschiedliche Maßsstäbe für Kino/DVD gab es davor nicht. Und selbst die gelten nur für Titel mir leichter Jugendgefährdung.
Und nein, ich habe diese VHS nicht seit 1984 - sie ist aber von 1984.
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wusselpompf

4 August 2010, 17:36:03 #11 Letzte Bearbeitung: 4 August 2010, 17:40:35 von wusselpompf
Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 13:59:36
Kannst du vielleicht nachschauen ob dieser Film http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3349&vid=145818 cut oder uncut im Kino leif?

Kann ich nichts zu sagen, hab natürlich nur die Akten zu einigen ausgewählten Filmen, und der ist nicht dabei. ;)

ZitatDas FSK-16 zweifelt ja keiner an, aber steht da, daß der wirklich ungekürzt war?
Meine VHS ist von 1984 und ab 18 (afaik vor der Indizierung erschienen), warum sollte man die gleiche Fassung damals mit zwei verschiedenen Freigaben veröffentlicht haben?

Im Jugendentscheid wird die Laufzeit mit 108 Min. (2967m) angegeben. Außerdem sind im Jugendentscheid keinerlei Schnittauflagen genannt, was damals aber ansonsten üblich war. Daraus schließe ich, dass der Film ungekürzt freigegeben wurde. Dummerweise besteht 90% des Textes nur aus einer Inhaltswiedergabe, auf die der Satz "Dieser Horror- und Gruselfilm ist für 16jährige noch vertretbar." folgt.

Im Jugendentscheid zur Neuvorlage der gekürzten Fassung von 1991 steht: "Der amerikanische Horrorfilm aus dem Jahre 1982 wurde am 06.08.1982 vom Arbeitsausschuss freigegeben ab 16 Jahren; 1984 wurde die Videokassette indiziert. Die vorgelegte Fassung wurde mit 38 Schnitten um 9 Minuten gekürzt."

alles in allem würde ich also mit 95%er Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass er ungekürzt freigegeben wurde.
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Das sollte in der Tat recht eindeutig sein, danke.
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stummerfilm

wusselpompf: Woher hast du die FSK Akten? Zu welchen Filmen liegen dir weitere Akten vor?

wusselpompf

Die hab ich direkt bei BPjM und FSK angefordert und zugeschickt bekommen.

Texas Chainsaw Massacre (1974)
Dawn of the Dead (1979)
Mother's Day (1980)
Friday the 13th (1980)
The Evil Dead (1982)
The Thing (1982)
Terminator (1984)
A Nightmare on Elm Street (1984)
Day of the Dead (1985)
Return of the living Dead (1985)
Re-Animator (1985)
Hellraiser (1987)
Bride of Re-Animator (1990)
Candyman (1992)
Braindead aka Dead Alive (1992)
Scream (1996)
The Dentist (1996)
Starship Troopers (1997)
Saving Private Ryan (1998)
The Boondock Saints (1999)
We were Soldiers (2002)
Michael Bay's Texas Chainsaw Massacre (2003)
Saw (2004)
The Hills have Eyes (2006)
Planet Terror (2007)
Doomsday (2008)
My Bloody Valentine 3D (2009)

Aber falls du da welche von haben willst, muss ich dich leider enttäuschen, ich darf die leider nicht weiterverbreiten. ;)
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stummerfilm

4 August 2010, 18:26:17 #15 Letzte Bearbeitung: 4 August 2010, 21:15:07 von stummerfilm
ZitatHellraiser hat seinerzeit ungekürzt übrigens eine FSK 18 bekommen.

Dann stimmt dieser Fassungseintrag aber nicht http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=71&vid=67517.

wusselpompf

Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 18:26:17
ZitatHellraiser hat seinerzeit ungekürzt übrigens eine FSK 18 bekommen.

Dann stimmt dieser Fassungseintrag aber nicht http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=71&vid=67517.


Kann natürlich sein, dass der FSK von vornherein eine gekürzte Fassung vorgelegt wurde.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

stummerfilm

Zitat von: wusselpompf am  4 August 2010, 23:16:17
Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 18:26:17
ZitatHellraiser hat seinerzeit ungekürzt übrigens eine FSK 18 bekommen.

Dann stimmt dieser Fassungseintrag aber nicht http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=71&vid=67517.


Kann natürlich sein, dass der FSK von vornherein eine gekürzte Fassung vorgelegt wurde.

Das wäre doch sicher in den Unterlagen vermerkt worden.

sid.vicious

Die damalige Kampagne der Beschlagnahmung, die einer förmlichen Flut gleichkam, wurde von lt. "Zensiert, Diskutiert, Unterschlagen" von der CDU gesteuert. Eine der Kernaussagen war. Der kannibalistische Müll kommt vom Markt.

mister-sinister

Zitat von: sid.vicious am  5 August 2010, 23:46:42
Die damalige Kampagne der Beschlagnahmung, die einer förmlichen Flut gleichkam, wurde von lt. "Zensiert, Diskutiert, Unterschlagen" von der CDU gesteuert.
Korrekt. Die Gründung der BP(J)S haben wir ebenfalls denen zu verdanken.
Leider haben die ja bis heute nichts dazugelernt.

"Hellraiser" war bereits im Kino cut, jedoch noch nicht auch noch zusätzlich abgedunkelt wie später die Videofassung.

stummerfilm

Zitat von: mister-sinister am  5 August 2010, 23:56:03
Zitat von: sid.vicious am  5 August 2010, 23:46:42
Die damalige Kampagne der Beschlagnahmung, die einer förmlichen Flut gleichkam, wurde von lt. "Zensiert, Diskutiert, Unterschlagen" von der CDU gesteuert.
Korrekt. Die Gründung der BP(J)S haben wir ebenfalls denen zu verdanken.
Leider haben die ja bis heute nichts dazugelernt.

"Hellraiser" war bereits im Kino cut, jedoch noch nicht auch noch zusätzlich abgedunkelt wie später die Videofassung.


Warst du damals im Kino? Oder woher weißt du das so genau?

Lucker

Zitat von: stummerfilm am  6 August 2010, 00:01:09
Zitat von: mister-sinister am  5 August 2010, 23:56:03
Zitat von: sid.vicious am  5 August 2010, 23:46:42
Die damalige Kampagne der Beschlagnahmung, die einer förmlichen Flut gleichkam, wurde von lt. "Zensiert, Diskutiert, Unterschlagen" von der CDU gesteuert.
Korrekt. Die Gründung der BP(J)S haben wir ebenfalls denen zu verdanken.
Leider haben die ja bis heute nichts dazugelernt.

"Hellraiser" war bereits im Kino cut, jedoch noch nicht auch noch zusätzlich abgedunkelt wie später die Videofassung.


Warst du damals im Kino? Oder woher weißt du das so genau?

Diese Angabe ist korrekt. Ich habe ihn damals im Kino gesehen, einige Wochen zuvor als englisch sprachige Version aus dem asiatischen Berreich, wobei es sich um die R-Rated - Version handelte. Soweit ich mich erinnere aus Bangkok.
Greetings Lucker
Ich schuf Gott!

stummerfilm

Lucker: Du hast die englisch-sprachige Version in Asien,vermutlich in Bangkok gesehen!? Oder verstehe ich das falsch??

wusselpompf

Zitat von: sid.vicious am  5 August 2010, 23:46:42
Die damalige Kampagne der Beschlagnahmung, die einer förmlichen Flut gleichkam, wurde von lt. "Zensiert, Diskutiert, Unterschlagen" von der CDU gesteuert. Eine der Kernaussagen war. Der kannibalistische Müll kommt vom Markt.

CDU/CSU und FDP waren halt damals an der Macht und haben die Gesetzesverschärfungen auf den Weg gebracht, allerdings forderte schon 1982 die SPD den Videomarkt zu regulieren. Im großen und ganzen waren sich die Parteien also einig - lediglich die im Vordergrund stehende Motivation war eine andere. Bei den Konservativen dominierte eher die moralische Entrüstung, während es bei den Sozialdemokraten eher pädagogische Aspekte waren.

Ich poste mal drei Auszüge aus der damaligen Parlamentsdebatte zu JÖSchG und §131 vom 6.12.1984 weil ich die einfach so großartig finde:

ZitatZentraler Punkt unserer Bemühungen ist aber die Bekämpfung der menschenverachtenden Videofilme, die Gewalt und Horror in exzessiver Weise darstellen. Hunderttausende von besorgten Bürgern und Eltern haben in Unterschriftenaktionen die Forderung erhoben: Macht nun endlich Schluss mit diesen Videoexzessen, macht Schluss mit den Videofilmen, in denen Menschen vergewaltigt, skalpiert, zersägt, zerstückelt und gefressen werden! Legt skrupellosen Geschäftemachern endlich das Handwerk! (...) Die Forderungen besorgter Bürger und Eltern sind berechtigt, weil durch diese Videofilme bei Kindern und Jugendlichen nachgewiesenermaßen Schockzustände, Ängste und Verhaltensstörungen auftreten. Diese Gewaltfilme führen zu Abstumpfung gegenüber Gewalt, sie führen zu Aggressionen, sie führen auch - das war leider Gottes schon festzustellen – zu Nachahmungstaten. Gewalt wird immer mehr als Mittel zur Regelung von Konflikten akzeptiert. Sie wird zum Selbstzweck erhoben; die Menschenwürde wird mit Füßen getreten. [...] Meinungs- und Kunstfreiheit haben dort ihre Grenzen, wo die Menschenwürde in einer sozialschädlichen Form – und dies ist ja bei diesen Videofilmen der Fall – verletzt wird. Was hat es denn mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn Menschen bei lebendigem Leibe mit einer Motorsäge verstümmelt und zerstückelt werden? Was hat das mit Meinungsfreiheit zu tun?
MdB Sauer (CDU)

und hier ein Beispiel für "ich mach die Welt, wie sie mir gefällt":
ZitatDiese Fassung [des §131 StGB] ist [...] für die Anforderungen des Jugendschutzes besser geeignet, aber auch verfassungsrechtlich unbedenklich. [...] Jugendschutz ist notwendig, aber Zensur für Erwachsene darf es nicht geben.
MdB Eimer (FDP)

und damit die SPD nicht zu kurz kommt:
ZitatWir begrüßen es, dass der unhaltbare Zustand, der in der Vergangenheit galt, beseitigt ist, dass die Verursacher, die Verleiher von Zombis-, von Kannibalenvideos mit nur geringen Strafen getroffen wurden. [...] Es gibt zur Zeit eine neue Diskussion, [...] die uns weismachen will, daß der Videoboom vorbei ist, dass die pornographischen bestialischen Greuelfilme à la Zombie, à la Kannibalen und in Folterart auf dem Markt nicht mehr gefragt sind. Das stimmt nicht. Nach wie vor sind die besorgten Zuschriften, die wir Eltern, Kirchengemeinden, Jugendämtern, Verbänden erhalten ein Zeichen dafür, dass die Gefährdung für Erziehung, für den Charakter, für die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch diese Filme gegeben ist. Daß das zurückgedrängt worden ist, ist nur der Hartnäckigkeit der Bundesprüfstelle zu verdanken.
MdB Gilges (SPD)
Galactic President Superstar McAwesomeville

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Lucker

Zitat von: stummerfilm am  6 August 2010, 01:14:04
Lucker: Du hast die englisch-sprachige Version in Asien,vermutlich in Bangkok gesehen!? Oder verstehe ich das falsch??

Lol, nein, dämlich von mir ausgedrückt. Ich hatte von einem damaligen Bekannten eine Copy von der R-Rated zugesschickt bekommen, eben diese Version aus Bangkok. Ein paar Wochen später kam er dann in Deutschland im Kino wo ich ihn nochmal sah und deswegen die Angaben weiter oben bestätigen kann.
Das Ganze wiederholte sich interessanterweise auch mit Teil II, sprich Hellbound, welcher im Kino in Deutschland einfach nur eine Frechheit war!
Naja, alles Geschichte und es ist gut, daß es so ist. Die Zensur von Horrorfilmen ist dank des Internets zur Lachnummer geworden...
Greetings Lucker
Ich schuf Gott!

mister-sinister

Natürlich sind meine Angaben korrekt ;)
Abgesehen davon, mal angenommen "Hellraiser" wäre im dt. Kino tatsächlich noch uncut gewesen:
Was glaubt ihr was da bei den Horrorfans über die Jahre für eine Legende um diese ominöse Fassung gesponnen worden wäre??? Da könnte der Kopf in der Kiste oder die Blitzszene aber sowas von einpacken.

wusselpompf

Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 23:25:18
Zitat von: wusselpompf am  4 August 2010, 23:16:17
Zitat von: stummerfilm am  4 August 2010, 18:26:17
ZitatHellraiser hat seinerzeit ungekürzt übrigens eine FSK 18 bekommen.

Dann stimmt dieser Fassungseintrag aber nicht http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=71&vid=67517.


Kann natürlich sein, dass der FSK von vornherein eine gekürzte Fassung vorgelegt wurde.

Das wäre doch sicher in den Unterlagen vermerkt worden.

Offensichtlich nicht. ;) Die FSK-geprüfte Fassung hat 89 Min. (2439m) und war daher gekürzt (I stand corrected :) ), allerdings wohl nicht wegen Auflagen der FSK sondern direkt vom Verleiher.
Galactic President Superstar McAwesomeville

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stummerfilm

Zitat von: Lucker am  6 August 2010, 14:43:19
Zitat von: stummerfilm am  6 August 2010, 01:14:04
Lucker: Du hast die englisch-sprachige Version in Asien,vermutlich in Bangkok gesehen!? Oder verstehe ich das falsch??

Lol, nein, dämlich von mir ausgedrückt. Ich hatte von einem damaligen Bekannten eine Copy von der R-Rated zugesschickt bekommen, eben diese Version aus Bangkok. Ein paar Wochen später kam er dann in Deutschland im Kino wo ich ihn nochmal sah und deswegen die Angaben weiter oben bestätigen kann.



War die deutsche Kinofassung gegenüber der r-rated stark gekürzt? Hast du dir kurz nach Veröffentlichung diese VHS gekauft? http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=71&vid=91

stummerfilm

Zitat von: wusselpompf am  6 August 2010, 03:44:11
Zitat von: sid.vicious am  5 August 2010, 23:46:42
Die damalige Kampagne der Beschlagnahmung, die einer förmlichen Flut gleichkam, wurde von lt. "Zensiert, Diskutiert, Unterschlagen" von der CDU gesteuert. Eine der Kernaussagen war. Der kannibalistische Müll kommt vom Markt.

CDU/CSU und FDP waren halt damals an der Macht und haben die Gesetzesverschärfungen auf den Weg gebracht, allerdings forderte schon 1982 die SPD den Videomarkt zu regulieren. Im großen und ganzen waren sich die Parteien also einig - lediglich die im Vordergrund stehende Motivation war eine andere. Bei den Konservativen dominierte eher die moralische Entrüstung, während es bei den Sozialdemokraten eher pädagogische Aspekte waren.

Ich poste mal drei Auszüge aus der damaligen Parlamentsdebatte zu JÖSchG und §131 vom 6.12.1984 weil ich die einfach so großartig finde:

ZitatZentraler Punkt unserer Bemühungen ist aber die Bekämpfung der menschenverachtenden Videofilme, die Gewalt und Horror in exzessiver Weise darstellen. Hunderttausende von besorgten Bürgern und Eltern haben in Unterschriftenaktionen die Forderung erhoben: Macht nun endlich Schluss mit diesen Videoexzessen, macht Schluss mit den Videofilmen, in denen Menschen vergewaltigt, skalpiert, zersägt, zerstückelt und gefressen werden! Legt skrupellosen Geschäftemachern endlich das Handwerk! (...) Die Forderungen besorgter Bürger und Eltern sind berechtigt, weil durch diese Videofilme bei Kindern und Jugendlichen nachgewiesenermaßen Schockzustände, Ängste und Verhaltensstörungen auftreten. Diese Gewaltfilme führen zu Abstumpfung gegenüber Gewalt, sie führen zu Aggressionen, sie führen auch - das war leider Gottes schon festzustellen – zu Nachahmungstaten. Gewalt wird immer mehr als Mittel zur Regelung von Konflikten akzeptiert. Sie wird zum Selbstzweck erhoben; die Menschenwürde wird mit Füßen getreten. [...] Meinungs- und Kunstfreiheit haben dort ihre Grenzen, wo die Menschenwürde in einer sozialschädlichen Form – und dies ist ja bei diesen Videofilmen der Fall – verletzt wird. Was hat es denn mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn Menschen bei lebendigem Leibe mit einer Motorsäge verstümmelt und zerstückelt werden? Was hat das mit Meinungsfreiheit zu tun?
MdB Sauer (CDU)

und hier ein Beispiel für "ich mach die Welt, wie sie mir gefällt":
ZitatDiese Fassung [des §131 StGB] ist [...] für die Anforderungen des Jugendschutzes besser geeignet, aber auch verfassungsrechtlich unbedenklich. [...] Jugendschutz ist notwendig, aber Zensur für Erwachsene darf es nicht geben.
MdB Eimer (FDP)

und damit die SPD nicht zu kurz kommt:
ZitatWir begrüßen es, dass der unhaltbare Zustand, der in der Vergangenheit galt, beseitigt ist, dass die Verursacher, die Verleiher von Zombis-, von Kannibalenvideos mit nur geringen Strafen getroffen wurden. [...] Es gibt zur Zeit eine neue Diskussion, [...] die uns weismachen will, daß der Videoboom vorbei ist, dass die pornographischen bestialischen Greuelfilme à la Zombie, à la Kannibalen und in Folterart auf dem Markt nicht mehr gefragt sind. Das stimmt nicht. Nach wie vor sind die besorgten Zuschriften, die wir Eltern, Kirchengemeinden, Jugendämtern, Verbänden erhalten ein Zeichen dafür, dass die Gefährdung für Erziehung, für den Charakter, für die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch diese Filme gegeben ist. Daß das zurückgedrängt worden ist, ist nur der Hartnäckigkeit der Bundesprüfstelle zu verdanken.
MdB Gilges (SPD)

Interessant. Trat das neue JöschG Gesetz am 1.1.1985 in Kraft?
Konnten 1983,sagen wir mal 8-Jährige,tatsächlich u.a. pornografisches Material aus der Videothek ausleihen?

wusselpompf

Zitat von: stummerfilm am  8 August 2010, 00:48:17
Interessant. Trat das neue JöschG Gesetz am 1.1.1985 in Kraft?

Am 25.02.1985 trat es in Kraft.

ZitatKonnten 1983,sagen wir mal 8-Jährige,tatsächlich u.a. pornografisches Material aus der Videothek ausleihen?

Theoretisch ja, das hing dann halt vom Videothekar ab.
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