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GESCHNITTEN - Conversations with other Women

Begonnen von Rattlehead, 20 Oktober 2010, 04:45:05

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Rattlehead

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=87875&vid=307240

kann meines Erachtens nach getrost als geschnitten angesehen werden, da der für den Film charakteristische Split-Screen nur in Einzelsequenzen und nicht wie in der Originalfassung fast den ganzen Film über zum Einsatz kommt.


pm.diebelshausen

20 Oktober 2010, 05:01:32 #1 Letzte Bearbeitung: 20 Oktober 2010, 05:06:06 von pm.diebelshausen
"Geschnitten" bezieht sich aber auf die Laufzeit eines Films, nicht auf den Bildausschnitt (worum es hier geht, wenn ich das richtig verstehe) oder Zensierungen auf Bild- oder Tonebene. Kenne den Film nicht - aber es gab wohl für's Fernsehen eine Fassung mit nur drei Splitscreensequenzen. Das ist dann wohl die vorliegende Version. http://en.wikipedia.org/wiki/Conversations_with_Other_Women

Keine Ahnung, wie sich die Laufzeiten der Versionen zueinander verhalten, aber "geschnitten" passt da nicht so recht. Dürfte ja ein ganz anderes Erzählen sein, wenn Dinge, die im Original gleichzeitig zu sehen waren, in der TV-Fassung nacheinander erzählt werden (z.B. Flashbacks).
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Rattlehead

Ja, den Punkt kann ich schon nachvollziehen.

Die Tatsache sollte meines Erachtens nach allerdings auf jeden Fall im Bemerkungsfeld hinzugefügt werden.

Und für mich ist es zusätzlich auch ein "Geschnitten"-Label wert, da ein entscheidendes Stilmittel des Films nicht zum Tragen kommt. Das finde ich sogar noch schlimmer, als in irgendeinem Splatter-Film 0.01 Sekunden rauszuschneiden, in denen irgendwo ein gebrochener Knochen aus nem Bein rausschaut,
denn hierdurch wird das ganze "Look and Feel" des Films geändert.

Wie gesagt:
- Die "Geschnitten"-Markierung ist meine Meinung und ist als Vorschlag zu verstehen. Mich interessiert die Meinung von anderen dazu durchaus. Also bitte postet sie in diesem Thread!
- Ein Kommentar bzgl. der Tatsache, dass bei dieser Fassung ein anderer Schnitt vorliegt als im Kino lief, finde ich hingegen essentiell.


Rattlehead

Achso, kleiner Nachtrag:
Wenn aus einer Split-Screen-Ansicht, die zwei Personen gleichzeitig zeigt, nur ein Screen gezeigt wird, dann ist für mich der andere Screen "herausgeschnitten". Vielleicht hilft das ein wenig, meinen Standpunkt nachzuvollziehen.

mali

Zitat von: Rattlehead am 20 Oktober 2010, 17:02:14
Achso, kleiner Nachtrag:
Wenn aus einer Split-Screen-Ansicht, die zwei Personen gleichzeitig zeigt, nur ein Screen gezeigt wird, dann ist für mich der andere Screen "herausgeschnitten". Vielleicht hilft das ein wenig, meinen Standpunkt nachzuvollziehen.

Nein, weil "geschnitten" beim Film sich hier (und wohl auch allgemein) darauf bezieht, ob ein Film gekürzt wurde. Ist das nicht der Fall, ist der Film nicht geschnitten (*1). Was Du ankreidest nennt sich im allgemeinen, das ein Film gecropt oder gezoomt wurde, also nicht mehr im "originalen" Bildformat (OAR = Original Aspect Ratio) ist. Seltener gibt es auch verschiedene Fassungen eines Films für einen jeweiligen Auswertungsweg (Kino, TV, DVD/BD).

Wenn es nach OAR ginge, wären wohl mehr als die Hälfte aller VÖs und Ausstrahlungen "geschnitten" ;-)

Mit Ausnahme der Fälle, wo es von vornherein unterschiedliche Fassungen gibt (z.B. Unrated/R-Rated) oder auch Kino/TV. Beispiel für letzteres:

http://www.ofdb.de/film/74122,Polly-Blue-Eyes
http://www.ofdb.de/view.php?page=text&fid=74122&rid=352774


pm.diebelshausen

20 Oktober 2010, 17:43:21 #5 Letzte Bearbeitung: 20 Oktober 2010, 17:48:27 von pm.diebelshausen
Wie Mali sagt: ein anderer BildausSCHNITT hat nichts mit GESCHNITTEN zu tun! Das ist ne Sprachverwirrung. Rein technisch sind das verschiedene Dinge (ästhetisch bzw. erzählerisch auch): man macht aus einem Frame 2,35:1 mit zwei enthaltenen Bildern nicht schnippeldischnappel einen 2,35:1-Frame mit nur einem der beiden ursprünglich enthaltenen Bildern, indem man eines von ihnen herausschneidet, so dass das andere übrig bleibt. Vielmehr wird beim Kopiervorgang, dessen Ergebnis die Version ohne Splitscreen sein soll, ein stark eingeschränkter Bereich des Originalbildes abgetastet, nämlich unter Aussparung desjenigen Splitscreen-Anteils, den man nicht haben will. Es kann aber auch gut sein, dass die 1-Sceen-TV-Fassung hier aufgrund des Originalmaterials erstellt wurde, schließlich ist die Splitscreen-Version auch nur eine Montage zweier im Originalmaterial ganz normal 1-Screen-mäßig gefilmter Bilder.

Dass der Film sozusagen "verstümmelt" (negativ) oder "verändert" (wertfrei) wurde, stimmt schon. Ist ja gerade bei so einem filmischen Experiment schade. Kommt aber auch hinzu durch wen diese TV-Fassung erstellt wurde. Kann ja sein, dass der Regisseur selbst mit einer TV-Publikum-freundlichen Version einverstanden war, kann auch sein, dass das nur auf dem Mist der Produktionsfirma gründet, weil sie ein Filmunikum so doch noch an ein breiteres Publikum verkaufen konnte.

Und B-Feld muss hier mindestens was, da hast Du ablsolut Recht, Rattle. Und wie in Malis Beispiel kann man dazu auch im Labelfeld der Fassung und/oder unter "Sonstige Informationen" auf der Filmseite etwas erläutern. Wäre halt schön, wenn sich zufällig jemand fände, der beide Fassungen kennt...

Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Rattlehead

Zitat von: mali am 20 Oktober 2010, 17:20:45
Nein, weil "geschnitten" beim Film sich hier (und wohl auch allgemein) darauf bezieht, ob ein Film gekürzt wurde. Ist das nicht der Fall, ist der Film nicht geschnitten (*1). Was Du ankreidest nennt sich im allgemeinen, das ein Film gecropt oder gezoomt wurde, also nicht mehr im "originalen" Bildformat (OAR = Original Aspect Ratio) ist. Seltener gibt es auch verschiedene Fassungen eines Films für einen jeweiligen Auswertungsweg (Kino, TV, DVD/BD).

Wenn es nach OAR ginge, wären wohl mehr als die Hälfte aller VÖs und Ausstrahlungen "geschnitten" ;-)

Mit Ausnahme der Fälle, wo es von vornherein unterschiedliche Fassungen gibt (z.B. Unrated/R-Rated) oder auch Kino/TV. Beispiel für letzteres:

http://www.ofdb.de/film/74122,Polly-Blue-Eyes
http://www.ofdb.de/view.php?page=text&fid=74122&rid=352774

Alles klar, zur Kenntnis genommen. Eine Anmerkung habe ich allerdings noch, auch wenn ich bereits einsehe, dass eine "Geschnitten"-Markierung nicht angebracht ist und wir in Hinsicht auf den Hinweis unter Bemerkungen einen Konsens haben:
Beim normalen Crop, wodurch das Bild auf ein (neues) Wunschformat geändert wird (früher gerne 4:3 für TV), fallen normalerweise keine wesentlichen Bildinhalte weg, da üblicherweise nur an den Rändern etwas weggenommen wird und die wesentlichen Inhalte aus genau diesem Grund etwas weiter in der Bildmitte platziert werden. Das hat für mich eine andere Dimension als das Weglassen einer alternativen Kameraperspektive...

Dieser Film ist wirklich ein ganz spezieller Sonderfall (doppelt gemoppelt, weiss ich, soll die Einzigartigkeit noch weiter unterstreichen ;-) ), über dessen Fassungen man vermutlich EWIG diskuteren kann.

Das ganze Thema wäre mir übrigens auch gar nicht aufgefallen, wenn nicht im Bonusmaterial der "Whole-Time-Split-Screen" so intensiv thematisiert worden wäre, wobei man sich unweigerlich fragt: "Hab ich eben im Film diese Split-Screen-Szene gesehen, von der der Regisseur da erzählt?" Eine kurze Menü-Navigation später kommt man zu der Erkenntnis, dass dort Dinge gelobt werden, die die vorliegende Fassung nicht vorweisen kann. Und das ist ziemlich frustrierend.

pm.diebelshausen

20 Oktober 2010, 18:32:59 #7 Letzte Bearbeitung: 20 Oktober 2010, 18:46:15 von pm.diebelshausen
Zitat von: Rattlehead am 20 Oktober 2010, 18:05:09
Beim normalen Crop, wodurch das Bild auf ein (neues) Wunschformat geändert wird (früher gerne 4:3 für TV), fallen normalerweise keine wesentlichen Bildinhalte weg, da üblicherweise nur an den Rändern etwas weggenommen wird und die wesentlichen Inhalte aus genau diesem Grund etwas weiter in der Bildmitte platziert werden. Das hat für mich eine andere Dimension als das Weglassen einer alternativen Kameraperspektive...

Das stimmt so (leider!) nicht. Warum sollten Regisseure mit Bildern in 2,35:1 erzählen, wenn das Wichtige sowieso in der Mitte ist, so dass amn die Ränder getrost weglassen kann? Es gibt zig schmerzhafte Beispiele, nach 5 Sek. googeln fand ich ein schönes, nämlich "The Cabinet of Dr. Calgari" von 1962 (s.u., das obere ist original, das untere Pan&Scan, beide stammen von der US-DVD, die beide Bildfassungen enthält). Immerhin wurde hier nicht die Bildmitte genommen - dann sähe man einen Raum und würde die Gesprächspartner links und rechts im Off nur vermuten. Klassisch: das Breitbild-Western-Duell, bei dem ein Cowboy schießt und dann der andere plötzlich ins Bild fällt.  :D

"Nur an den Rändern" gibt es nicht, die Ränder werden immer absichtlich ausgewählt und wer daran etwas verändert, verändert den Film grundlegend.

Ich habe da immer Sidney Pollack im Ohr: "I didn't shoot that."

Widescreen vs. Pan & Scan

Findet sich übrigens auf der DVD zu "Die Dolmetscherin".)

[attachment deleted by admin]
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

pippovic

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 Oktober 2010, 17:43:21
Wie Mali sagt: ein anderer BildausSCHNITT hat nichts mit GESCHNITTEN zu tun! Das ist ne Sprachverwirrung.
Ein anderer Bildausschnitt bedeutet zwar im Wortsinne nicht, dass ein Film geschnitten ist, es kann sich aber dennoch um Zensur handeln. Auch wenn die Laufzeit nicht beeinträchtigt wird, werden dem Zuschauer durch geänderte Bildausschnitte oft Informationen vorenthalten, die im unzensierten Werk zu sehen sind, etwa nackte Brüste oder abgetrennte Gliedmaßen als Beispiel.

Daher ist es aus meiner Sicht auch sinnig, eine Fassung als "geschnitten" (richtiger wäre ja zensiert) zu kennzeichnen, wenn durch den geänderten Bildausschnitt eine Zensur vorliegt.

Gruß
pippovic

pm.diebelshausen

20 Oktober 2010, 18:39:09 #9 Letzte Bearbeitung: 20 Oktober 2010, 18:43:43 von pm.diebelshausen
Habe ich ja oben schon geschrieben: Zensur gibt es auch ohne die Lauflänge zu schneiden - das sollte dann im B-Feld erwähnt werden (z.B. die berühmten geblurrten Pin-Ups in "Dark Star"). Im vorliegenden Fall handelt es sich weder um "geschnitten" noch um eine Zensur! Es handelt sich um eine anders erzählte Fassung des Films.

Das OFDb-Symbol "zensiert" zu nennen würde uns nichts gewinnen lassen, denn dann wäre die Kategorie so weit gefasst, dass man auch dann immer im B-Feld erläutern müsste, wie da was zensiert wurde - darüber hinaus würden solche Laufzeitkürzungen, die nicht auf das Konto der Zensur gehen, nicht mehr miterfasst! Die OFDb verzeichnet Laufzeitkürzungen mit dem Scheresymbol "gekürzt" und das ist gut so wie es ist, finde ich.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

pippovic

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 Oktober 2010, 18:39:09
Das OFDb-Symbol "zensiert" zu nennen würde uns nichts gewinnen lassen, denn dann wäre die Kategorie so weit gefasst, dass man auch dann immer im B-Feld erläutern müsste, wie da was zensiert wurde.
Da sehe ich kein Problem drin. Seit langem wird bei zensierten Fassungen im Bemerkungsfeld sehr oft eingetragen, was zensiert wurde. Oft sogar recht ausführlich, wenn es keinen Schnittbericht dazu gibt. Ein kurzer Hinweis, wie etwa "in Szene x wurde ein Pornomagazin geblurrt" oder "in 3 Szenen wurden Blutspritzer retuschiert" ist ja nun keine wirkliche Mehrarbeit.

Gruß
pippovic

tomatenkiller

Eine Frage: Würde Zombie als zensiert angesehen werden, wenn eine Fassung mit grünem Blut rauskommen würde (an die Farbfehlsichtigen im Forum: Das macht für normalsichtige einen gewaltigen Unterschied)

Folgende Filme sind z.B. auch zensiert:

Brüste retuschiert:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=46577&vid=306621

Alternatives Bildmaterial, um Austrittswunde zu vertuschen:
http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=3753
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=7363&vid=41788&partner=39210
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=7363&vid=86041

Alternatives Bildmaterial ist schlicht und einfach Zensur. Ein gezoomtes Bild hingegen nicht, sonst müsste man ja schon alles als zensiert ansehen, was an den Rändern ein paar mm beschnitten ist.

mali

Zitat von: tomatenkiller am 20 Oktober 2010, 20:47:14
Eine Frage: Würde Zombie als zensiert angesehen werden, wenn eine Fassung mit grünem Blut rauskommen würde (an die Farbfehlsichtigen im Forum: Das macht für normalsichtige einen gewaltigen Unterschied)

Aber nicht für die "Schere" in der OFDb, denn diese steht nicht für "zensiert", sondern für geschnitten (gekürzt).

tomatenkiller

ah, ok, jetzt check ich den Unterschied. Ich habe das Symbol immer für einen generellen Zensurhisweis gesehen.

Rattlehead

21 Oktober 2010, 17:03:34 #14 Letzte Bearbeitung: 21 Oktober 2010, 17:05:15 von Rattlehead
Na da hat sich doch mal ne schöne Diskussion entwickelt :)

@pm.diebelshausen: Dein Beispiel ist wirklich sehr gut ausgewählt und deine Argumentation sehr klar und auf den Punkt geführt. Ich gebe mich geschlagen :-P

Jetzt die alles entscheidende Frage: Wie bekommt man nun jmdn vom OFDB-Team dazu, den Kommentar im Bemerkungsfeld (der hier ja anscheinend Konsens ist) einzufügen?

@tomatenkiller: "Ich habe das Symbol immer für einen generellen Zensurhisweis gesehen"
Ich auch :-(, habe immer bloß auf das Symbol geachtet, um zu entscheiden, ob das entsprechende Medium für die Anschaffung in Frage kommt. Dann noch grob Amazon-Rezensionen durchgestöbert bzgl. Bild- und Ton-Qualität und dann bestellt bzw. in den Laden gestapft und gekauft. Reicht wohl leider nicht. Irgendwie ist es schon blöd, dass man mehr Zeit in die Vorabrecherchen reinstecken muss als es dauert, sich den Film dann anzusehen.

pm.diebelshausen

21 Oktober 2010, 17:23:06 #15 Letzte Bearbeitung: 21 Oktober 2010, 17:25:20 von pm.diebelshausen
Naja, über jeder Fassung mit dem Scherensymbol steht ziemlich gut lesbar:

Diese deutsche Fassung ist gekürzt:

Das ist doch eine Eindeutige Aussage.

Zensur ist in ihrer Weitläufigkeit ein ganz anderes Thema (s.o. bei Mali), zumal es eben auch Kürzungen gibt, die nichts mit Zensur zu tun haben (Masteringfehler, internationale Schnittfassungen etc.).

Zitat von: Rattlehead am 21 Oktober 2010, 17:03:34@pm.diebelshausen: Dein Beispiel ist wirklich sehr gut ausgewählt und deine Argumentation sehr klar und auf den Punkt geführt. Ich gebe mich geschlagen :-P
Endlich mal einer, der mir glaubt.  :king:

Zitat von: Rattlehead am 21 Oktober 2010, 17:03:34Jetzt die alles entscheidende Frage: Wie bekommt man nun jmdn vom OFDB-Team dazu, den Kommentar im Bemerkungsfeld (der hier ja anscheinend Konsens ist) einzufügen?
Wenn Du einen hübschen Ergänzungssatz (oder zwei) für's B-Feld schreibst, dann copypasten wir den gerne ins B-Feld.

Mein Vorschlag wäre aber vor allem auch eine Info auf der Filmseite entsprechend d Malis Beispiel oben. Das kannst Du selber machen.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Rattlehead

Zitat von: pm.diebelshausen am 21 Oktober 2010, 17:23:06
Mein Vorschlag wäre aber vor allem auch eine Info auf der Filmseite entsprechend d Malis Beispiel oben. Das kannst Du selber machen.

Wie kann ich solch einen "zusätzliche Informationen"-Eintrag anlegen?
Ich sehe nur, dass ich ein Review schreiben oder einen Link hinzufügen kann.

pm.diebelshausen

Oh - kann man das auch erst ab einem anderen User-Status? Sorry, falls ja - hatte ich vergessen.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

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