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Dürfen diese Filme eingetragen werden?

Begonnen von Sir Francis, 25 Oktober 2010, 13:14:56

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Sir Francis

Hallo,

ich war neulich im ZKM Karlsruhe (Zentrum für Kunst und Medientechnologie). Dort wurden öffentlich im Medientheater zwei Filme von Studenten der Hochschule für Gestaltung gezeigt. Da es sich um eine öffentliche Vorführung handelte, habe ich eine Frage:

Gilt die (einmalige) öffentliche Vorführung im Medientheater des ZKM als "Kino-Vorführung" und ist damit in der ofdb erwünscht?

mali

IMHO kommt es auf die Filme an, wenn es ganz besondere, selten gezeigte Filme sind, sollte man so eine Aufführung schon Eintragen. Ist es dagegen "Allerweltsware" würde ich eher davon absehen, weil der Kreis der Aufführung einfach zu klein ist und es auch täglich irgendwo in Deutschland solche Aufführungen gibt.

Zum Beispiel gibt es sogar hier in Flensburg jedes Jahr ein Kurzfilmfestival, dort werden Kuriz- und Animationsfilme im 3-stelligen Bereich gezeigt, aber für jeden dieser Kurzfilme einen Kinoeintrag zu machen, wäre irgendwo Overkill, zumal die mit Sicherheit auf Aberdutzenden weiteren KuFi-Festivals laufen.

Was für Filme waren es denn bei Dir?

Sir Francis

Zitat von: mali am 25 Oktober 2010, 13:27:27

Was für Filme waren es denn bei Dir?


Es waren ein 6-minütiger Kurzfilm sowie eine etwa 1 1/2-stündige Dokumentation. Die beiden Regisseure waren anwesend. Die Dokumentation soll demnächst bei einem Wettbewerb eingereicht werden.


Hier ist eine Seite mit genauen Filminfos:
http://www.hfg-karlsruhe.de/news/auftakt-ergebnisse.html

mali

Also die Filme können/sollen natürlich gerne in die OFDb, bei der Aufführung bin ich eher skeptisch. Aber vielleicht sehen dass die Kollegen ja anders? :-)

Sir Francis

Dann trage ich die Filme erstmal ein. Die Kinoeinträge können ja noch evtl später getätigt werden.

Sir Francis

Zitat von: mali am 25 Oktober 2010, 14:11:03
[...] bei der Aufführung bin ich eher skeptisch. Aber vielleicht sehen dass die Kollegen ja anders? :-)


Wenn der ein oder andere User noch seine Meinung äußern würde, wäre ich sehr glücklich. Es geht ja primär um die Frage, ob eine einmalige öffentliche Aufführung einen Kino-Eintrag wert ist. Dies ist eine Sache der Definition, die mir nicht klar ist.

666psheiko

Ich denke, wenn ein Filmeintrag da ist, dann darf auch ruhig ein Kinoeintrag dazu.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

pm.diebelshausen

War das denn zugleich die Premiere der beiden Filme?

Zitat von: hfg-karlsruhe20 Uhr: Neue Filme aus der HfG
deutet darauf hin.

Dann wäre diese Aufführung ohnehin einen Eintrag wert, oder? Und wenn da ein Filmeintrag noch keine Fassungseinträge hat, dann ist der Eintrag so einer Aufführung schon sinnvoll, denke ich, allein als "Beweis", dass der Film existiert und gesehen (können) wurde - da stimme ich Heiko zu.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Fräulein millas Gespür für den Flush

Zitat von: pm.diebelshausen am 28 Oktober 2010, 08:08:51
War das denn zugleich die Premiere der beiden Filme?

Zitat von: hfg-karlsruhe20 Uhr: Neue Filme aus der HfG
deutet darauf hin.

Dann wäre diese Aufführung ohnehin einen Eintrag wert, oder? Und wenn da ein Filmeintrag noch keine Fassungseinträge hat, dann ist der Eintrag so einer Aufführung schon sinnvoll, denke ich, allein als "Beweis", dass der Film existiert und gesehen (können) wurde - da stimme ich Heiko zu.
Sehe ich auch so, auch um weitere Informationen, bzgl. Laufzeit, Bildformat, Tonspur, usw. abrufen zu können.
"Ist denn die ganze Welt verrückt geworden? Bin ich denn hier der einzige Idiot, dem Regeln noch was bedeuten?"

Zitat von: Dr. Sigi Fraud
Ich habe den Rassismus endgültig besiegt.

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