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Personeneinträge: Geburtsname / Bürgerlicher Name

Begonnen von SchubiDu, 11 Januar 2011, 11:51:45

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SchubiDu

11 Januar 2011, 11:51:45 Letzte Bearbeitung: 13 Januar 2011, 01:24:34 von mali
http://www.ofdb.de/view.php?page=person&id=43441

hieß Jürgen Marvin (Geburtsname)
Es kam eine Stimme aus dem Chaos:
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

mali

11 Januar 2011, 12:16:03 #1 Letzte Bearbeitung: 13 Januar 2011, 01:24:06 von mali
ok

mali

Habe noch mal nachgefragt bei den Personenspezis.

Geburtsname und Bürgerlicher Name sind mitunter nicht identisch. Eingetragen werden soll der Bürgerliche Name, nicht der Geburtsname (Manchmal identisch, manchmal nicht).

Ist das hier unterscheidbar?

Geburtsname kann dann immer noch in die "Bio"-Abteilung.

SchubiDu

Bei Männern ist es ja in der Regel so, dass Geburtsname = bürgerlicher Name ist, und da der Schauspieler auch nicht verheiratet war, trifft dies somit zu. Ob er sich jedoch in Inden (er war ja bekanntlich über mehrere Jahre dort) noch einen offiziellen hinduistischen Namen zugelegt hat, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. ;)
Es kam eine Stimme aus dem Chaos:
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

mali

Zitat von: SchubiDu am 11 Januar 2011, 18:12:34
Bei Männern ist es ja in der Regel so, dass Geburtsname = bürgerlicher Name ist, und da der Schauspieler auch nicht verheiratet war, trifft dies somit zu. Ob er sich jedoch in Inden (er war ja bekanntlich über mehrere Jahre dort) noch einen offiziellen hinduistischen Namen zugelegt hat, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. ;)

Ich meine auch eher die Fälle, wo Künstlername = Bürgerlicher Name, also Namensänderung oder so. Dann wäre Geburtsname eben wirklich nur Geburtsname. Bin aber kein Spezi für Namensrecht und auch keiner für Personeneinträge. Zählt als Bürgerlicher Name nicht das, was im Ausweis steht?

Wäre mal was für eine FAQ.



SchubiDu

Zitat von: mali am 12 Januar 2011, 01:29:44
Wäre mal was für eine FAQ.

Warum nicht. Auch Pseudonyme (Künstlernamen) können im Personalausweis eingetragen sein. Das heisst jedoch nicht, dass der Namensträger des Pseudonyms durch Eintragung seines Pseudonyms in amtliche Dokumente seinen bürgerlichen Namen ablegt, denn er genießt für sein Pseudonym den gleichen Schutz nach § 12 BGB wie für seinen bürgerlichen Namen.
Es kam eine Stimme aus dem Chaos:
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

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