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Wo sind eigentlich die Hinweise zum Eintragen von Filmen hin?

Begonnen von pm.diebelshausen, 22 April 2011, 13:02:49

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666psheiko

Wie gesagt, die Regelung gab es vorher nicht, die kam dann eigentlich von mir. Wie, wo, was spielt aber keine Rolle, denn so wie der Verhalt zur Zeit mit den Personenprofilen ist, darf der Cast den Darsteller nur einmal enthalten, da sowieso nicht unterschieden werden kann. Es kommt ja nicht auf die Anzahl der im Cast stehenden Personen an, sondern, dass die jeweiligen Namen gelistet sind und das sind sie dann auch. Schon ist ein angelegtes Personenprofil, in so einem Fall, quasi ein Fehler.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Syncroniza

Zitat von: 666psheiko am  5 August 2011, 10:20:06
Es kommt ja nicht auf die Anzahl der im Cast stehenden Personen an, sondern, dass die jeweiligen Namen gelistet sind
Es war mir noch nie in den Sinn gekommen, dass ein Name im Cast auch für mehrere Personen stehen kann - abseits Gruppen; bzw. es könnte somit ja auch eine Gruppe für mehrere Gruppen mit demselben Namen stehen. (Ähm.. John Cleese hätte hier wohl weniger ein Problem, wenn er mal wieder den Kilimandscharo, pardon, beide Kilimandscharos, besteigt. ;) :icon_mrgreen:)

Wie soll dann bei den Personenprofilen verfahren werden (eben wenn zwei oder mehr Gleichlautende bei Darsteller oder Regie existieren)? In den zwei (oder mehr) Personenprofilen selber schon jeweils zuweisen, oder? (Der zuletzt Zugewiesene wird, wie du schon sagst, auf der Filmseite angezeigt.)

Das Problem kann im übrigen in den übrigen Kategorien auch auftreten. Also bei Drehbuch oder Stunts oder sowas. (Wird hier wahrscheinlich nur noch viel seltener sein.) Hier wird dann standardmäßig auf der Filmseite nur eine der Zuweisungen mit nem gleichen Namen angezeigt. Hier müsste das Problem dann auch am einfachsten zu lösen sein. Bei Darsteller oder Regie ist es ja schwerer durchführbar (aber auch vorstellbar - ohne jetzt die genauen Details in der OFDb zu kennen).
Wenn das hier dann auch mal gelöst werden sollte (also im Sinne von bei einem Namen auf der Filmseite wird auf ein Profil verwiesen, bei einem anderen, gleichlautenden Namen wird auf das andere, zugewiesene Profil verwiesen), dann müssen die entsprechenden Darstellerlisten halt wieder korrigiert werden. Naja, gibt wohl Schlimmeres.

Splatter-Fanatic

Nur kurz zur Titel-Diskussion:

Mir ging es im Endeffekt darum, dass nicht-englischsprachige Filme, die aber schon international unter einem englischen Titel veröffentlicht worden sind, auch unter diesem Titel - sofern noch keine deutsche VÖ vorhanden - in der OFDB als Hauptanzeigetitel eingetragen werden.

Ein Beispiel: http://www.ofdb.de/film/75764,Sex-&-Fury; der Film wurde bereits in Großbritannien, USA und Australien unter dem jetzt in der OFDB eingetragenen Haupttitel auf DVD veröffentlicht, stand vor Festlegung der Regel aber unter seinem japanischen Original-Titel als Haupttitel in der Datenbank.

Die Regel müssten wir tatsächlich noch ein bisschen spezieller ausarbeiten. Im Endeffekt sollte der internationale englische Titel bei Ermangelung eines deutschen Titels nur dann als Haupttitel genommen werden, wenn auch eine entsprechende VÖ unter diesem Titel erfolgt ist. Hilfe bei einer entsprechenden Ausformulierung ist willkommen.  ;)

Ansonsten muss ich zu meiner Entschuldigung anbringen, dass ich momentan Urlaub habe und nur sporadisch mal ins Forum schaue. Habe aus diesem Grund auch bei der Ausarbeitung des jetzigen Hinweistextes nicht viel beitragen können und das mit der Titelsequenz beim kurzen Drüberschauen einfach überlesen. Ab übernächster Woche werde ich mich wieder mehr einbringen können, versprochen.  :andy:


MMeXX

Zu der Personen-/Namens-Thematik:
Ich bin auch eher dagegen, dass der jeweilige Name nur einmal in der Darstellerliste geführt werden darf. Es kommt sicherlich selten vor, dennoch ist das ja dann hintenrum nur wieder unnötiges Ergänzen. Der Fehler liegt ja bei der Personenzuweisung und nicht bei der Darstellerliste.




Zum Titel-Thema (:icon_mrgreen:):
Zitat von: Splatter-Fanatic am  5 August 2011, 17:51:57
Die Regel müssten wir tatsächlich noch ein bisschen spezieller ausarbeiten. Im Endeffekt sollte der internationale englische Titel bei Ermangelung eines deutschen Titels nur dann als Haupttitel genommen werden, wenn auch eine entsprechende VÖ unter diesem Titel erfolgt ist. Hilfe bei einer entsprechenden Ausformulierung ist willkommen.  ;)

Vorausgesetzt, ich habe Splatter-Fanatics Ausführungen richtig verstanden, schlage ich mal folgende Formulierung als Diskussionsgrundlage vor:
Existiert (noch) kein deutscher Titel, wird derjenige internationale bzw. englische Titel als DT verwendet, unter welchem der Film bereits (im Ausland) veröffentlicht wurde. Ein anderssprachiger OT ist nur als DT zu verwenden, wenn der Film, wie vorher genannt, noch nicht unter einem englischsprachigen Titel veröffentlicht worden ist.
Beispiel (Stand: 9.8.2011): Sex & Fury: Dieser Film wurde bisher u.a. in den USA und Großbritannien unter dem Titel "Sex & Fury" veröffentlicht. Da noch keine deutsche Veröffentlichung erfolgt ist, wird der englischsprachige VÖ-Titel als DT verwendet, nicht der OT.


Die Passage würde dann diese derzeitige ersetzen: "Existiert (noch) kein deutscher Titel, wird der internationale bzw. englische Titel als DT verwendet, nicht der OT (sofern nicht englischsprachig). Ein anderssprachiger OT ist nur als DT zu verwenden, wenn es keinen, wie vorher genannt, internationalen bzw. englischen Titel gibt."

Kayfabe

Zitat von: MMeXX am  9 August 2011, 17:05:29
Zum Titel-Thema (:icon_mrgreen:):
Zitat von: Splatter-Fanatic am  5 August 2011, 17:51:57
Die Regel müssten wir tatsächlich noch ein bisschen spezieller ausarbeiten. Im Endeffekt sollte der internationale englische Titel bei Ermangelung eines deutschen Titels nur dann als Haupttitel genommen werden, wenn auch eine entsprechende VÖ unter diesem Titel erfolgt ist. Hilfe bei einer entsprechenden Ausformulierung ist willkommen.  ;)

Vorausgesetzt, ich habe Splatter-Fanatics Ausführungen richtig verstanden, schlage ich mal folgende Formulierung als Diskussionsgrundlage vor:
Existiert (noch) kein deutscher Titel, wird derjenige internationale bzw. englische Titel als DT verwendet, unter welchem der Film bereits (im Ausland) veröffentlicht wurde. Ein anderssprachiger OT ist nur als DT zu verwenden, wenn der Film, wie vorher genannt, noch nicht unter einem englischsprachigen Titel veröffentlicht worden ist.
Beispiel (Stand: 9.8.2011): Sex & Fury: Dieser Film wurde bisher u.a. in den USA und Großbritannien unter dem Titel "Sex & Fury" veröffentlicht. Da noch keine deutsche Veröffentlichung erfolgt ist, wird der englischsprachige VÖ-Titel als DT verwendet, nicht der OT.


Die Passage würde dann diese derzeitige ersetzen: "Existiert (noch) kein deutscher Titel, wird der internationale bzw. englische Titel als DT verwendet, nicht der OT (sofern nicht englischsprachig). Ein anderssprachiger OT ist nur als DT zu verwenden, wenn es keinen, wie vorher genannt, internationalen bzw. englischen Titel gibt."

Bezieht sich das "deutsch" hierbei auf den Titel einer Auswertung in Deutschland oder einen deutschsprachigen Titel, der auch aus Österreich oder der Schweiz stammen kann? Es ist mir nämlich schon öfter untergekommen, dass Titel von Auswertungen aus Österreich und der Schweiz im DT-Feld zu finden waren (wenn keine Auswertung in Deutschland bekannt ist). Da sollte man noch eine Erwähnung einfügen, wie man mit sowas verfahren sollte.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

666psheiko

Zitat von: MMeXX am  9 August 2011, 17:05:29
Zu der Personen-/Namens-Thematik:
Ich bin auch eher dagegen, dass der jeweilige Name nur einmal in der Darstellerliste geführt werden darf. Es kommt sicherlich selten vor, dennoch ist das ja dann hintenrum nur wieder unnötiges Ergänzen. Der Fehler liegt ja bei der Personenzuweisung und nicht bei der Darstellerliste.


Solange der "Bug" nicht behoben wurde, sollte das m. E. so bleiben.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Countach

9 August 2011, 21:09:06 #37 Letzte Bearbeitung: 9 August 2011, 23:57:27 von Countach
Zitat von: MMeXX am  9 August 2011, 17:05:29
Existiert (noch) kein deutscher Titel, wird derjenige internationale bzw. englische Titel als DT verwendet, unter welchem der Film bereits (im Ausland) veröffentlicht wurde. Ein anderssprachiger OT ist nur als DT zu verwenden, wenn der Film, wie vorher genannt, nicht unter einem englischsprachigen Titel veröffentlicht worden ist.
Möchte das noch etwas erweitern, weil bei HK-Filmen (speziell Shaw Brothers)
Bsp.
 hier sind auch direkt engl. Titel vergeben worden und nicht alle von diesen Filmen sind bis heute weltweit veröffentlicht, daher würde ich vorschlagen dieses noch hinzufügen:

Zitat von: MMeXX am  9 August 2011, 17:05:29
Existiert (noch) kein deutscher Titel, wird derjenige internationale bzw. englische Titel als DT verwendet, unter welchem der Film bereits (im Ausland) veröffentlicht wurde. Ein anderssprachiger OT ist nur als DT zu verwenden, wenn der Film, wie vorher genannt, nicht unter einem englischsprachigen Titel veröffentlicht worden ist bzw. wo keine direkte Vergabe eines englischsprachigen Titels erfolgte.
Beispiele (Stand: 9.8.2011):
Sex & Fury: Dieser Film wurde bisher u.a. in den USA und Großbritannien unter dem Titel "Sex & Fury" veröffentlicht. Da noch keine deutsche Veröffentlichung erfolgt ist, wird der englischsprachige VÖ-Titel als DT verwendet, nicht der OT.
Return of the One-Armed Swordsman: Hier ist der aktuell als DT verwendete englischsprachige Titel "Return of the One-Armed Swordsman", zugleich der direkt vergebene englische Titel.


MMeXX

Zitat von: Kayfabe am  9 August 2011, 17:12:39Bezieht sich das "deutsch" hierbei auf den Titel einer Auswertung in Deutschland oder einen deutschsprachigen Titel, der auch aus Österreich oder der Schweiz stammen kann? Es ist mir nämlich schon öfter untergekommen, dass Titel von Auswertungen aus Österreich und der Schweiz im DT-Feld zu finden waren (wenn keine Auswertung in Deutschland bekannt ist). Da sollte man noch eine Erwähnung einfügen, wie man mit sowas verfahren sollte.
Worauf sich das "deutsch" ursprünglich bezog, weiß ich nicht genau. Meines Erachtens spricht aber nichts dagegen, einen deutschsprachigen Titel aus AUT oder CH als DT zu verwenden. Ich habe mal noch eine kleine Klammer ergänzt. Wäre natürlich gut, wenn ein Admin sich dazu noch äußern könnte!


Existiert (noch) kein deutscher Titel (hierzu zählen auch deutschsprachige Titel aus der Schweiz und Österreich), wird derjenige internationale bzw. englische Titel als DT verwendet, unter welchem der Film bereits (im Ausland) veröffentlicht wurde. Ein anderssprachiger OT ist nur als DT zu verwenden, wenn der Film, wie vorher genannt, nicht unter einem englischsprachigen Titel veröffentlicht worden ist bzw. wo keine direkte Vergabe eines englischsprachigen Titels erfolgte.
Beispiele (Stand: 9.8.2011):
Sex & Fury: Dieser Film wurde bisher u.a. in den USA und Großbritannien unter dem Titel "Sex & Fury" veröffentlicht. Da noch keine deutsche Veröffentlichung erfolgt ist, wird der englischsprachige VÖ-Titel als DT verwendet, nicht der OT.
Return of the One-Armed Swordsman: Hier ist der aktuell als DT verwendete englischsprachige Titel "Return of the One-Armed Swordsman", zugleich der direkt vergebene englische Titel.

Countach

10 August 2011, 14:06:57 #39 Letzte Bearbeitung: 10 August 2011, 14:08:30 von Countach
Zitat von: MMeXX am 10 August 2011, 13:09:53
Meines Erachtens spricht aber nichts dagegen, einen deutschsprachigen Titel aus AUT oder CH als DT zu verwenden.

Sehe ich genau so bzw. bin davon ausgegangen das es wie von Kayfabe beschrieben ist:
Zitat von: Kayfabe am  9 August 2011, 17:12:39
.... oder einen deutschsprachigen Titel, der auch aus Österreich oder der Schweiz stammen kann? Es ist mir nämlich schon öfter untergekommen, dass Titel von Auswertungen aus Österreich und der Schweiz im DT-Feld zu finden waren (wenn keine Auswertung in Deutschland bekannt ist).

morb_d

ZitatExistiert (noch) kein deutscher Titel (hierzu zählen auch deutschsprachige Titel aus der Schweiz und Österreich)
Das mit dem "deutschsprachigen" könnte allerdings verwirren, hatten vor längerer Zeit schon mal das Problem, dass einige User davon ausgegangen sind, dass immer der deutssprachige Vorrang hat auch wenn's DT gibt, der halt in einer anderen Sprache ist.
Evtl. einfach dass "deutschsprachige" weglassen, wobei das mit der Schweiz dann wieder schwierig wird. 
Hm, da vieleicht dann nur in Klammern bei Schweiz (deutschschprachiger Teil).:00000109:

Gruß

Morbit

Countach

Zitat von: morb_d am 10 August 2011, 18:58:04
ZitatExistiert (noch) kein deutscher Titel (hierzu zählen auch deutschsprachige Titel aus der Schweiz und Österreich)
Das mit dem "deutschsprachigen" könnte allerdings verwirren, hatten vor längerer Zeit schon mal das Problem, dass einige User davon ausgegangen sind, dass immer der deutssprachige Vorrang hat auch wenn's DT gibt, der halt in einer anderen Sprache ist.

Habe noch einen Zusatz ergänzt, evtl. muss man es noch etwas umformulieren.

ZitatExistiert (noch) kein deutscher Titel (hierzu zählen auch deutschsprachige Titel aus der Schweiz und Österreich, aber Vorrang hat hierbei immer der Erstveröffentlichungstitel in Deutschland),

Splatter-Fanatic

Mensch Jungs, ich wollte mich doch nächste Woche nach meinem Urlaub auch noch mal intensiver mit dem Thema auseinandersetzen. Jetzt nehmt ihr mir hier die ganze Arbeit ab und formuliert das schon absolut perfekt ohne mich. Da krieg ich ja schon fast ein schlechtes Gewissen, schließlich hab ich diese ganze Titeldiskussion damals ja mit angestoßen.  :icon_redface:

MMeXX

@Splatter-Fanatic:
Du kannst nach deinem Urlaub den Textentwurf nochmal Wort für Wort durchgehen! :icon_twisted:

Jetziger Stand, Countachs Hinweis etwas abgewandelt ergänzt:

Existiert (noch) kein deutscher Titel (hierzu zählen auch deutschsprachige Titel aus der Schweiz und Österreich, Vorrang hat aber immer der Erst-VÖ-Titel in Deutschland), wird derjenige internationale bzw. englische Titel als DT verwendet, unter welchem der Film bereits (im Ausland) veröffentlicht wurde. Ein anderssprachiger OT ist nur als DT zu verwenden, wenn der Film, wie vorher genannt, nicht unter einem englischsprachigen Titel veröffentlicht worden ist bzw. wo keine direkte Vergabe eines englischsprachigen Titels erfolgte.
Beispiele (Stand: 9.8.2011):
Sex & Fury: Dieser Film wurde bisher u.a. in den USA und Großbritannien unter dem Titel "Sex & Fury" veröffentlicht. Da noch keine deutsche Veröffentlichung erfolgt ist, wird der englischsprachige VÖ-Titel als DT verwendet, nicht der OT.
Return of the One-Armed Swordsman: Hier ist der aktuell als DT verwendete englischsprachige Titel "Return of the One-Armed Swordsman", zugleich der direkt vergebene englische Titel.

Splatter-Fanatic

Ich denke, den jetzigen Stand können wir so übernehmen. Damit sollte das IMHO klar genug formuliert sein.

MMeXX


Splatter-Fanatic

 :respekt:

Hab auch grad mal die HC-Hinweise im Adult-Bereich ein bisschen angepasst. Muss da aber in den nächsten Wochen mal einen kompletten Text verfassen und den jetzigen dann ersetzen.

666psheiko

15 August 2011, 20:26:07 #47 Letzte Bearbeitung: 19 August 2011, 19:42:44 von 666psheiko
Text vorerst wieder entfernt!

Mehr dazu vorerst nur im internen Bereich.


Edit:

Der Text ist ab sofort wieder verfügbar!


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

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