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Freigaben bei Hartboxen

Begonnen von Hate_Society, 15 Februar 2012, 12:26:34

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Hate_Society

Diese Diskussion habe ich zur Zeit mit Heiko per PN, aber ich möchte auch mal die anderen Fragen.

Es geht um Hartboxen (mit Repacks)... in diesen liegt z.B. eine FSK 16 DVD aber äußerlich ist keine Freigabe zu erkennen. Bisher wurde diese immer als "ungeprüft" eingetragen. Nun heißt es plötzlich, dass es nicht korrekt wäre.

Was ist denn nun richtig?

mali

Ohne den bisherigen Verlauf eurer Diskussion zu kennen, ohne eure Argumente, ohne konkretes Beispiel um welche Fassung(en) es geht, ist es schwierig - unmöglich dazu hier etwas zu sagen ;-)

Normalerweise wird eine VÖ so eingetragen, wie sie im Handel erhältlich/ersichtlich ist, es hat aber auch schon Ausnahmen von dieser "Grundsituation" gegeben.

Hate_Society

15 Februar 2012, 12:54:55 #2 Letzte Bearbeitung: 15 Februar 2012, 12:56:38 von Hate_Society
Es ging um diese Fassung: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3064&vid=320790

Ich dachte immer, dass Repacks der FSK neu vorgelegt werden müssen, auch wenn sie schon eine Freigabe haben. Das passiert aber in den seltensten Fällen und somit ist diese VÖ als ungeprüft zu betrachen.

Trotz der FSK 16 dürfte diese DVD wohl nicht im Laden stehen da es keine ersichtliche FSK Freigabe gibt, außer man entfernt die Folie und öffnet die Hartbox.

Teil 2 wird selbst vom Shop als "ungeprüft" verkauft: http://www.ofdb.de/film/5824,Alligator-II---Die-Mutation

Kayfabe

Zitat von: Hate_Society am 15 Februar 2012, 12:54:55
Ich dachte immer, dass Repacks der FSK neu vorgelegt werden müssen, auch wenn sie schon eine Freigabe haben.

Das stimmt so nicht. Vorhandene FSK-Freigaben können unabhängig vom Medium weiter verwendet werden, sofern der Film nicht verändert wurde (bei Repacks ist das ja definitiv gegeben).

Allerdings muss aus rechtlichen Gründen die FSK-Freigabe auf der Verpackung zu erkennen sein, damit eine Freigabe auch Gültigkeit besitzt: siehe hier oder speziell "Broschüre: Anleitung zur korrekten Kennzeichnung (PDF)".
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

666psheiko

Wenn ein Medium aussen keine ersichtliche Freigabe hat, sagt dies noch nix über die Freigabe der enthaltenen Fassung aus. Dass diese Fassung nicht in einem Laden verkauft werden darf/sollte, ohne eine von aussen ersichtliche Freigabe, sind ein anderes Paar Schuhe und hat nichts mit dem Label zu tun, sondern mit dem Verkäufer. Wenn der Verkäufer das Medium nicht entsprechend kennzeichnet (z. B. Sticker), darf er sie nicht an Minderjährige verkaufen bzw. irgendwie anders zugänglich machen.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Hackfresse

Endlich wird das mal kapiert. Als ob eine andere Hülle was an der auf der Disc enthaltenen Fassung oder deren Freigabe ändern würde... :LOL:

Hasenköttel werden ja auch nicht zu Krokant, nur weil man sie in Zucker wälzt.  ;)
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

pm.diebelshausen

 :eek: Ich geh mir mal den Mund ausspülen...
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Sir Francis

Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 20:12:27
Wenn ein Medium aussen keine ersichtliche Freigabe hat, sagt dies noch nix über die Freigabe der enthaltenen Fassung aus.

Zur Sicherheit frage ich nochmal nach:
Falls vom Film xy z.B. mal ein FSK 18-Tape in den 80ern erschienen ist und 2011 eine Hartbox rauskam die keine Kennzeichnung trägt, dann ist diese trotzdem als "FSK 18" einzutragen?

Kayfabe

15 Februar 2012, 22:00:53 #8 Letzte Bearbeitung: 15 Februar 2012, 22:08:59 von Kayfabe
Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 20:12:27
Wenn ein Medium aussen keine ersichtliche Freigabe hat, sagt dies noch nix über die Freigabe der enthaltenen Fassung aus. Dass diese Fassung nicht in einem Laden verkauft werden darf/sollte, ohne eine von aussen ersichtliche Freigabe, sind ein anderes Paar Schuhe und hat nichts mit dem Label zu tun, sondern mit dem Verkäufer. Wenn der Verkäufer das Medium nicht entsprechend kennzeichnet (z. B. Sticker), darf er sie nicht an Minderjährige verkaufen bzw. irgendwie anders zugänglich machen.

Ich zitiere mal aus einem der PDFs von der FSK:

Zitat von: http://www.fsk.de/media_content/936.pdfDas Kennzeichen muss in die Druckvorlage integriert werden. Die Kennzeichnung von Neuveröffentlichungen durch manuell aufgebrachte Sticker ist nicht zulässig.

Also würde das bei obiger Fassung schonmal nicht gehen. Gibt allerdings wohl die Ausnahme, dass Sticker auf die Verpackung angebracht werden dürfen (vermutlich fallen Hartboxen auch in die Ausnahmen), allerdings nicht auf die Folie.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

666psheiko

Zitat von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 21:59:27
Zur Sicherheit frage ich nochmal nach:
Falls vom Film xy z.B. mal ein FSK 18-Tape in den 80ern erschienen ist und 2011 eine Hartbox rauskam die keine Kennzeichnung trägt, dann ist diese trotzdem als "FSK 18" einzutragen?

Wenn es keine Neuprüfung gab, ja.



Zitat von: Kayfabe am 15 Februar 2012, 22:00:53
Ich zitiere mal aus einem der PDFs von der FSK:

Zitat von: http://www.fsk.de/media_content/936.pdfDas Kennzeichen muss in die Druckvorlage integriert werden. Die Kennzeichnung von Neuveröffentlichungen durch manuell aufgebrachte Sticker ist nicht zulässig.

Also würde das bei obiger Fassung schonmal nicht gehen. Gibt allerdings wohl die Ausnahme, dass Sticker auf die Verpackung angebracht werden dürfen (vermutlich fallen Hartboxen auch in die Ausnahmen), allerdings nicht auf die Folie.

Das mag von mir aus sein, ändert dann aber nix an der Freigabe und darf dann von mir aus eben Minderjährigen nicht verkauft werden. Der Punkt ist ja, dass ein fehlendes FSK-Logo keine neue Freigabe der Fassung zaubert, bzw. ganz aufhebt.




Es gibt auch genug Fassungen die lt. Cover anders eingestuft sind und im OFDb-Fassungseintrag die "richtige" Freigabe enthalten.
Bsp.:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1011&vid=316402
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=399&vid=235318


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Sir Francis

Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 22:20:00
Zitat von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 21:59:27
Zur Sicherheit frage ich nochmal nach:
Falls vom Film xy z.B. mal ein FSK 18-Tape in den 80ern erschienen ist und 2011 eine Hartbox rauskam die keine Kennzeichnung trägt, dann ist diese trotzdem als "FSK 18" einzutragen?

Wenn es keine Neuprüfung gab, ja.

Danke dir schon mal für die Antwort! Gilt dies genauso für Kinofassungen? Sind Kinofreigaben den Freigaben für Heimmedien gleichzustellen (abgesehen vom "Keine Jugendfreigabe"-Siegel)?
Falls ja, müsste z.B. diese Fassung als FSK 16 gekennzeichnet werden, nur als Beispiel. http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=29371&vid=53920

666psheiko

Zitat von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 22:31:16
Danke dir schon mal für die Antwort! Gilt dies genauso für Kinofassungen? Sind Kinofreigaben den Freigaben für Heimmedien gleichzustellen (abgesehen vom "Keine Jugendfreigabe"-Siegel)?
Falls ja, müsste z.B. diese Fassung als FSK 16 gekennzeichnet werden, nur als Beispiel. http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=29371&vid=53920


Da bin ich überfragt, aber ich glaube nicht, dass das 1:1 übernommen wird.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

mali

Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 22:20:00
Das mag von mir aus sein, ändert dann aber nix an der Freigabe und darf dann von mir aus eben Minderjährigen nicht verkauft werden.

Aber wenn die VÖs als FSK 16 in die OFDb eingetragen werden, sind sie dann ja letztendlich doch den "Jugendlichen" zugänglich :)

ZitatDer Punkt ist ja, dass ein fehlendes FSK-Logo keine neue Freigabe der Fassung zaubert, bzw. ganz aufhebt.

Vom "Bauchgefühl" her würde ich trotzdem sagen, dass man sich beim Fassungseintrag an die "Realität" halten müsste = Keine Freigabe auf dem Cover ersichtlich. Das dann drin eine FSK 16 Fassung steckt, wäre dann IMHO eine Sache für das BF und nicht für das Freigabefeld. Bei den Boxfreigaben ist es ja ähnlich, auch wenn trotzdem DVDs drin sind, die einen FSK 6 Aufdruck haben, landet im Freigabefeld die vom Cover ersichtliche FSK 12 Angabe. Oder auch bei VÖs die zwar FSK 12 geprüfte Filme enthalten, aber FSK 16 sind, weil so eingestufte Trailer enthalten sind.


Hate_Society

Geht es denn in den ofdb Einträgen um den Film oder das Medium?

Wenn es um den Film geht, dann müssten ja auch FSK 16 Filme die als Bootleg erschienen sind so gekennzeichnet werden und nicht als ungeprüft.

mali

Zitat von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 00:11:37
Geht es denn in den ofdb Einträgen um den Film oder das Medium?

In den Fassungseinträgen geht es immer um die konkrete Fassung ;)

Filmeinträge haben in der OFDb ja keine Freigabe. IMHO prüft die FSK sowieso nur konkrete "VÖs" und nicht generell Filme oder?

pm.diebelshausen

16 Februar 2012, 00:30:59 #15 Letzte Bearbeitung: 16 Februar 2012, 00:32:33 von pm.diebelshausen
Zitat von: mali am 15 Februar 2012, 23:57:29Vom "Bauchgefühl" her würde ich trotzdem sagen, dass man sich beim Fassungseintrag an die "Realität" halten müsste = Keine Freigabe auf dem Cover ersichtlich.

Aber die Fassung ist doch dann dennoch ab z.B. FSK 16 freigegeben, wenn im Inneren der VÖ das Siegel vorhanden ist. Keine Freigabe auf dem Cover ersichtlich ist für mich genau umgekehrt eher was für das B-Feld, da es als Freigabeoption nicht zur Auswahl steht - ungeprüft würde ja wohl mindestens ebenso wenig passen, denn geprüft ist so eine VÖ doch offensichtlich, oder? Dass irgendwo das Siegel pappt oder nicht pappt ist doch letztlich nicht identisch mit dem Fakt der Prüfung und Freigabe durch die FSK.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

mali

Zitat von: pm.diebelshausen am 16 Februar 2012, 00:30:59
Aber die Fassung ist doch dann dennoch ab z.B. FSK 16 freigegeben, wenn im Inneren der VÖ das Siegel vorhanden ist.

Nicht wirklich, denn laut FSK-Richtlinien ist IIRC (?) eine VÖ ohne ersichtliche Freigabe (auf dem Cover) rechtlich wie eine ungeprüfte zu behandeln und kann nicht an Minderjährige verscherbelt werden, egal was letztendlich drinsteckt (siehe auch das Beispiel mit der Boxfreigabe oder FSK 12 Film mit FSK 16 Trailer auf der Disc).

Im Laden dürfte die Horror-Alligator DVD mangels Kennzeichnung meiner Meinung nach nicht demnach nicht an Minderjährige veräußert werden.

Ganz sicher bin ich mir bei dem FSK-Tohuwabohu allerdings nie  :icon_mrgreen:

Hate_Society

16 Februar 2012, 00:53:33 #17 Letzte Bearbeitung: 16 Februar 2012, 00:55:35 von Hate_Society
Zitat von: mali am 16 Februar 2012, 00:26:41
Zitat von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 00:11:37
Geht es denn in den ofdb Einträgen um den Film oder das Medium?

In den Fassungseinträgen geht es immer um die konkrete Fassung ;)

Filmeinträge haben in der OFDb ja keine Freigabe. IMHO prüft die FSK sowieso nur konkrete "VÖs" und nicht generell Filme oder?


Genau der Meinung war ich auch immer.

Zitat von: mali am 16 Februar 2012, 00:51:17
Zitat von: pm.diebelshausen am 16 Februar 2012, 00:30:59
Aber die Fassung ist doch dann dennoch ab z.B. FSK 16 freigegeben, wenn im Inneren der VÖ das Siegel vorhanden ist.

Nicht wirklich, denn laut FSK-Richtlinien ist IIRC (?) eine VÖ ohne ersichtliche Freigabe (auf dem Cover) rechtlich wie eine ungeprüfte zu behandeln und kann nicht an Minderjährige verscherbelt werden, egal was letztendlich drinsteckt (siehe auch das Beispiel mit der Boxfreigabe oder FSK 12 Film mit FSK 16 Trailer auf der Disc).

Im Laden dürfte die Horror-Alligator DVD mangels Kennzeichnung meiner Meinung nach nicht demnach nicht an Minderjährige veräußert werden.

Ganz sicher bin ich mir bei dem FSK-Tohuwabohu allerdings nie  :icon_mrgreen:

100%ige Zustimmung!

Deshalb wurden auch bisher immer fast alle Hartboxen ohne äußerliche Freigabe als "ungeprüft" eingetragen. Aber wenn ihr zuviel Zeit und langeweile habt, könnt ihr die gerne alle raussuchen und korrigieren  :king:
Man kann das Thema noch weiter "verkomplizieren". Wenn nun eine FSK 16 DVD in Österreich als Repack in einer großen Hartbox erscheint, was ist denn dann? In Österreich gibts ja keine FSK  ;)

deBene

Also bislang wurde immer die Freigabe, die auf der Verpackung steht, eingetragen. Alles andere im Bemerkungsfeld ergänzt. Gibt ja auch noch genug Sonderfälle, wo Fassungen aufgrund von Trailern höher eingestuft wurden.

Mich wundern deshalb etwas die von Heiko verlinkten Fassungen, die irgendwie aus dem Rahmen fallen. BTW, hatten wir das nicht schonmal irgendwo letztes Jahr diskutiert?

Was die FSK angeht, die prüfen schon die Filme und nicht die Fassung (machen jedoch Unterschiede zwischen Kino + "Heimvideo"), also wird nicht für jede neue Packung neu geprüft.

tagchen


Hate_Society

Zitat von: deBene am 16 Februar 2012, 01:10:14
Also bislang wurde immer die Freigabe, die auf der Verpackung steht, eingetragen.

Und wenn keine draufsteht?

Sir Francis

16 Februar 2012, 01:29:33 #21 Letzte Bearbeitung: 16 Februar 2012, 01:32:53 von Sir Francis
Zitat von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 00:53:33
Man kann das Thema noch weiter "verkomplizieren". Wenn nun eine FSK 16 DVD in Österreich als Repack in einer großen Hartbox erscheint, was ist denn dann? In Österreich gibts ja keine FSK  ;)

Die Freigabe wäre "ungeprüft", da es (wie du selbst sagst) keine FSK-Freigaben in Österreich gibt, ganz egal ob da eine deutsche Freigabe drauf steht ;)


Zitat von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 01:22:29
Zitat von: deBene am 16 Februar 2012, 01:10:14
Also bislang wurde immer die Freigabe, die auf der Verpackung steht, eingetragen.

Und wenn keine draufsteht?

Die FSK vergibt zwar Freigaben an "Prüfobjekte" (also Filme, nicht Fassungen), verbindet dies aber ganz klar mit der Pflicht, die Verpackung des Mediums auch mit der korrekten Altersfreigabe zu versehen.
Wenn sich jetzt ein Label dazu entschließt, dies nicht anzunehmen und kein Freigabe-Siegel auf die Box klebt, dann hat die Freigabe für diese Veröffentlichung keine Bedeutung und die Fassung ist rechtlich gleichzusetzen mit "ungeprüft". Manche (Hartboxen-)Labels gehen sogar so weit, auf die Verpackung ein "Nicht für Kinder und Jugendliche" daraufzumachen, obwohl der Film eigentlich mal FSK 16 geprüft wurde.

Zitat von: mali am 15 Februar 2012, 23:57:29
Vom "Bauchgefühl" her würde ich trotzdem sagen, dass man sich beim Fassungseintrag an die "Realität" halten müsste = Keine Freigabe auf dem Cover ersichtlich. Das dann drin eine FSK 16 Fassung steckt, wäre dann IMHO eine Sache für das BF und nicht für das Freigabefeld.

Dito

mali

Zitat von: tagchen am 16 Februar 2012, 01:13:02
Genau das Thema gab es doch vor einem halben Jahr ?

Siehe:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.0.html

Interessanter Thread (kannte ich gar nicht  :icon_mrgreen:), dort sehe ich meine Gedankengänge eigentlich durchweg bestätigt.

Unter anderem hier:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg953947.html#msg953947

Und hier:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg955429.html#msg955429


Deshalb wäre IMHO die Horror-Alligator VÖ als "Ungeprüft" einzutragen und dann kann im BF darauf hingewiesen werden, das die FSK 16 VÖ drinsteckt.

666psheiko

Ich meine mich trotzdem zu Erinnern, dass ich mit Karm vor ewigen Jahren das gleiche Gespräch hatte und dabei rauskam, dass die von der FSK vergebene Freigabe eingetragen wird.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Hate_Society

Und die Entscheidung lautet....?  :icon_mrgreen:

Intergalactic Ape-Man

Ich bin für Mali. Das klingt wenigstens gleichzeitig logisch, nachvollziehbar und shoptauglich. Eine FSK-18 Fassung wird ja auch nicht auf FSK 16 runtergestuft, weil der Inhalt neu geprüft wurde. Da bappt eine 18 auf dem Cover, also ist der ab 18. :respekt:

666psheiko

Zitat von: Intergalactic Ape-Man am 17 Februar 2012, 19:24:49
Eine FSK-18 Fassung wird ja auch nicht auf FSK 16 runtergestuft, weil der Inhalt neu geprüft wurde. Da bappt eine 18 auf dem Cover, also ist der ab 18. :respekt:

Falsch: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11397&vid=72062


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

mali

Zitat von: 666psheiko am 17 Februar 2012, 19:42:19
Falsch: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11397&vid=72062

Naja, nicht wirklich vergleichbar diese "Sonderfälle" mit falschen FSK-Zeichen auf dem Cover.

Aber nur der Vollständigkeit halber mal die Nachfrage: Vor wenigen Monaten haben doch sowohl POSTAL als auch Du noch die selbst Meinung/Ansicht verkündet:

http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg953947.html#msg953947
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg955429.html#msg955429

Warum jetzt nicht mehr? Was hat sich geändert gegenüber der dort geäußerten Meinung?

Akayuki

Hallo,

ich habe gestern diese Hartbox-Fassung mit FSK 18 eingetragen, da das FSK 18 Siegel sowohl auf der Verpackung als auch auf der DVD aufgedruckt wurde.
Jetzt hat allerdings jemand in meinen Eintrag die Freigabe auf "Ungeprüft" gesetzt.
Deshalb meine Frage: Wie/wo kann ich zuverlässig nachvollziehen, welche Freigabe ein Film/Fassung tatsächlich hat?  
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


Kayfabe

17 Februar 2012, 20:32:45 #29 Letzte Bearbeitung: 17 Februar 2012, 20:36:41 von Kayfabe
Kann mich da auch nur nochmals für malis und Sir Francis' Sichtweise aussprechen, da diese wenigstens mit den sonstigen Übereinkünften eine konsistente Verfahrensweise bietet:
- Kino- und TV-Einträge passen wir nicht nachträglich an bei Neuprüfungen, genau wie sonstige Medien auch nicht
- bei Boxen wird die höchste Freigabe gewählt
- wenn höher eingestufte Trailer auf einem Medium mit drauf sind, dann wird auch deren Freigabe angegeben und nicht die des Films

D.h. kurz zusammengefasst: es wird immer die höhere Freigabe angegeben, wenn zwei oder mehrere Freigaben "möglich" wären. Da der Shop hier auch mit dranhängt, ist das auch mehr als nachvollziehbar.

Da nicht gekennzeichnete Medien nunmal rechtlich als "ungeprüft" einzustufen sind, sollte man das auch so eintragen und weiteres als Bemerkung ergänzen.

Noch kurz zu zwei der Beispiele:
- http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1011&vid=316402 ist doch wohl ein klassisches Beispiel für ungeprüft, da eine nie geprüfte Schnittfassung enthalten ist und die FSK 18 sich auf eine andere Schnittfassung bezieht
- http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11397&vid=72062 hier wäre es wirklich kein Beinbruch gewesen einfach zwei Einträge für beide Versionen zu machen. So wie der jetzt drinsteht passt VÖ-Datum, Eintragungsdatum, Cover und Freigabe ja vorne und hinten eh nicht zusammen.
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