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Freigaben bei Hartboxen

Begonnen von Hate_Society, 15 Februar 2012, 12:26:34

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666psheiko

Zitat von: mali am 17 Februar 2012, 19:59:11
Naja, nicht wirklich vergleichbar diese "Sonderfälle" mit falschen FSK-Zeichen auf dem Cover.

Naja, passte eben genau auf Apes Zitat in meinem Post.


Zitat von: mali am 17 Februar 2012, 19:59:11
Aber nur der Vollständigkeit halber mal die Nachfrage: Vor wenigen Monaten haben doch sowohl POSTAL als auch Du noch die selbst Meinung/Ansicht verkündet:

http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg953947.html#msg953947
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg955429.html#msg955429

Warum jetzt nicht mehr? Was hat sich geändert gegenüber der dort geäußerten Meinung?

Ich denke, dass sich da meine Ansicht eben gändert hat und zwar in die korrekte Richtung, vielleicht wäre da aber eine Zwitterlösung besser! Denn ein nicht FSK-gekennzeichnetes  Cover ist ja in diesen Fall nicht eine ungeprüfte Fassung, sondern eben nur nicht entsprechend gekennzeichnet und darf trotz enthaltener geprüfter FSK 16 Fassung nicht an Kinder und Jugendliche weitergegeben/verkauft werden.
Und eine ungeprüfte Fassung ist eben ungeprüft, was in erster Linie nix mit einem Sticker auf dem Cover zu tun hat.

Also wäre unterm Strich die FSK 16 mit einem Zusatz in der Freigabezeile, dass die Fassung nur an Erwachsene weitergegeben/verkauft werden darf richtigt, damit wäre auch der Shop aus dem Schneider.




Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

tagchen

Ich denke man sollte das ganze so handhaben wie der Gesetzgeber es vorsieht. Und da war die Antwort auf die Anfrage von Heiko im früherem Thread ja das es gekennzeichnet werden muss. Sonst keine Abgabe zB trotz 16er Fassung innen.

Was mich aber irgendwie wundert: diese Hartboxen werden ja öfters unverschweißt ausgeliefert vom Hersteller. Verschweißt werden die dann oft genug von Händlern. Angenommen Hersteller XY gibt die Bemerkung mit hinaus, das wenn die das verschweißen, die bitte auch ein FSK 16 Siegel mitaufkleben sollen (der Hersteller selbst würde das ja nicht machen, die müßten das ja dann nicht auf die Folie sondern die Hartbox selber kleben). Wäre dann ja wieder FSK 16 wenn die Händler das draufkleben. Und was wenn es manche machen und andere nicht ?

mali

Zitat von: 2BerettaZKiller am 17 Februar 2012, 20:25:03
ich habe gestern diese Hartbox-Fassung mit FSK 18 eingetragen, da das FSK 18 Siegel sowohl auf der Verpackung als auch auf der DVD aufgedruckt wurde.
Jetzt hat allerdings jemand in meinen Eintrag die Freigabe auf "Ungeprüft" gesetzt.

Das war laut Edit-History Mogli, der damit dann wohl auch die Ansicht vertritt, das: Keine Freigabe auf dem Cover = Ungeprüft bedeutet.

ZitatDeshalb meine Frage: Wie/wo kann ich zuverlässig nachvollziehen, welche Freigabe ein Film/Fassung tatsächlich hat?  

Hier darfst Du nicht übersehen, dass das FSK-zeichen hinten drauf wohl daher stammt, das ein "Retro-Cover" verwendet wurde, also das damalige Design inklusive des damaligen FSK-Zeichens. Das ist also kein "echtes".

Akayuki

Zitat von: mali am 17 Februar 2012, 20:46:04
Hier darfst Du nicht übersehen, dass das FSK-zeichen hinten drauf wohl daher stammt, das ein "Retro-Cover" verwendet wurde, also das damalige Design inklusive des damaligen FSK-Zeichens. Das ist also kein "echtes".

"Falsche" FSK-Zeichen sind für mich ehrlich gesagt ein Novum.
Aber vielen Dank für deine Aufklärung.  :respekt:
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


Hate_Society


Dr. Kosh

Zitat von: tagchen am 17 Februar 2012, 20:41:41
Ich denke man sollte das ganze so handhaben wie der Gesetzgeber es vorsieht. Und da war die Antwort auf die Anfrage von Heiko im früherem Thread ja das es gekennzeichnet werden muss. Sonst keine Abgabe zB trotz 16er Fassung innen.

Das Gesetz spricht davon, daß DVDs etc. einem "Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden [dürfen], wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind". "Freigegeben" trifft auf die Hartboxen natürlich zu, wenn beispielsweise eine FSK 16-DVD drin ist. "Gekennzeichnet" ist allerdings nicht der Fall, solange man keinen Sticker draufklebt.

Diskutieren kann man jetzt über den Punkt "Öffentlichkeit". Als Filmdatenbank (und auch als Online-Shop) machen wir ja ohnehin keine Filme öffentlich zugänglich. Wir bilden lediglich Cover-Scans bzw. Packshots ab. Das eigentliche Produkt landet ja erst im Falle einer Bestellung beim Kunden.

Ferner steht im JuSchG noch folgender Passus: "Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen." Nun, genau das würden wir ja eigentlich durch die Auswahl der Freigabe "FSK 16" im Falle einer Hartbox mit FSK 16-Disc machen, oder? Dies wäre dann sozusagen das "virtuelle Bestickern", da die Hartbox außen keinen Sticker besitzt (bzw. die bei uns hinterlegte Abbildung nicht).

Das mag jetzt komisch klingen, aber ich würde fast vorschlagen, daß wir die Freigabe des Mediums auswählen, d.h. derartige Hartboxen dann entsprechend "korrekt" kennzeichnen. Wäre ja sogar am Gesetz orientiert, oder? :icon_cool: Hätten wir ein Ladengeschäft, so wäre es ja auch völlig legitim, einen Sticker auf die Hartbox zu kleben und diese offen auszustellen...

Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

mali

Der Punkt ist ja aber, das es bei den Einträgen in erster Linie um die Datenbank geht und um die korrekte, "reelle" Erfassung darin. Das Cover bzw. diese konkrete VÖ ist eben nicht mit FSK 16 gekennzeichnet, sollte also so auch nicht im Eintrag im entsprechenden Feld stehen. Damit laufen wir sonst konträr zu allen Einträgen mit Box-VÖs und/oder eben mit FSK 12 Filmen die wg. Trailern etc. als FSK 16 gebrandmarkt wurden. Ganz zu schweigen von hunderten (oder tausenden?) Einträgen, die jetzt mangels Label als ungeprüft drinstehen und dann bearbeitet werden müssten.

Gerade das Beispiel mit den FSK 16 Freigaben wg. Trailern müsste dann ja genauso gehandhabt werden, denn drin steckt ja oft ein FSK 12 Film.

Es wird einfach ein Punkt mehr sein, der immer wieder für Nachfragen, Fehler, Diskussionen, Korrekturen sorgt, weil er die bisherige klare Linie (Entscheidend ist die Freigabe auf dem Cover) mit einer nicht unbedingt logischen Ausnahme "bereichert".

Ich kann verstehen, das es für den Shop natürlich sinnvoll ist den möglichst zugänglich Einzustellen, aber die Lösung ohne der Datenbank ans Schienbein zu treten ;-) wäre dann vielleicht eher eine Markierung die beim vershoppen/verEANnen der Fassung mit eingebracht wird, so dass der Eintrag trotz "Ungeprüft" im Shop dann ab 16 verkauft werden kann.

pm.diebelshausen

Kompromissvorschlag: da "ungeprüft" auch nicht wirklich treffend ist, könnte man "nicht gekennzeichnet" mit in die Auswahl nehmen und alles Weitere dann im B-Feld erläutern.

Geprüft sind diese VÖs ja, wenn ich das richtig verstehe, bzw. haben eine eindeutige Freigabe. Nur dürfen sie unabhängig von dieser Freigabe trotzdem nicht unter 18 verkauft werden, da sie nicht mit dem Prüfungsergebnis gekennzeichnet sind bzw. wenn der Verkäufer sie nicht eigenhändig kennzeichnet. Insofern wird ist mit ihnen handelsmäßig so zu verfahren wie mit ungeprüfter Ware, aber dadurch sind sie nicht das selbe wie "ungeprüft". Scheint mir als müsse man da differenzieren.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Sir Francis

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 Februar 2012, 15:42:54
Kompromissvorschlag: da "ungeprüft" auch nicht wirklich treffend ist, könnte man "nicht gekennzeichnet" mit in die Auswahl nehmen und alles Weitere dann im B-Feld erläutern.

Absolut dafür, ein super Vorschlag! So würden man der rechtlichen Situation gerecht werden sowie eine korrekte Angabe machen können.
Ich möchte noch einen anderen Vorschlag zur Benennung machen: Geprüft, aber ohne Kennzeichnung

666psheiko

Zitat von: mali am 20 Februar 2012, 15:19:45
Gerade das Beispiel mit den FSK 16 Freigaben wg. Trailern müsste dann ja genauso gehandhabt werden, denn drin steckt ja oft ein FSK 12 Film.


Gerade hier und eben auch bei Boxsets, ist das ja eine Gesamtfreigabe, was dann eben auch korrekt im Fassungseintrag erfasst wird mit der höchsten Freigabe der enthaltenen Filme/Trailer etc. Was genau keinem Vergleich mit dem Ursprungsthema liefert, denn "ungeprüft" an sich, ist ja eigentlich eine "Freigabe", bzw. ein Hinweis für sich.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

mali

Zitat von: 666psheiko am 20 Februar 2012, 19:46:04
Gerade hier und eben auch bei Boxsets, ist das ja eine Gesamtfreigabe,

Trotzdem steht auf den Discs dann wieder die eigentliche Freigabe. Fehler und Missverständnisse sind da also wieder vorprogrammiert.

Zitatdenn "ungeprüft" an sich, ist ja eigentlich eine "Freigabe", bzw. ein Hinweis für sich.

Sicher? Soweit ich weiß ist das einfach ein Aufkleber, den die Label sich selbst "verleihen".

666psheiko

Zitat von: mali am 20 Februar 2012, 19:57:29
Sicher? Soweit ich weiß ist das einfach ein Aufkleber, den die Label sich selbst "verleihen".

100%ig kann ich das auch nicht sagen,  Pornos z.B. sind nicht (?) geprüft, aber eben auch automatisch indiziert.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Karm

21 Februar 2012, 10:29:23 #42 Letzte Bearbeitung: 21 Februar 2012, 10:32:24 von Karm
Das ist eine empfindliche Thematik. Vorsicht ist geboten!  :zwangsjacke: :icon_smile:


Vor vielen Jahren (pre OFDb-Shop?) gab es mal eine Diskussion zu Fassungseinträgen. Es handelte sich dabei um DVDs von "Laser Paradise", die bei DTM.at angeboten wurden. Dort konnte man sich optional ausgewählte Hartboxen mit unterschiedlichen Motiven von "84' Entertainment" dazukaufen. Es dauerte nicht lange, bis Fassungseinträge für "84' Entertainment" mit den verschiedenen Motiven in der Datenbank auftauchten.
Ich war damals entschieden dagegen, weil ich es in diesen Fällen nicht als neue Fassungen, sondern nur als alternative Verpackungen sah, wurde aber in der Debatte überstimmt.

Zitat von: Dr. Kosh am 20 Februar 2012, 12:24:50
...ich würde fast vorschlagen, daß wir die Freigabe des Mediums auswählen...

Nur die Freigabe?

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung_vorab&fid=4078&vid=34686
Drin stecken jeweils DVDs von Movie Power / KNM alle ab 16

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=37232&vid=335203
Hier ist es die DVD von VZ-Handelsgesellschaft auch FSK16

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3535&vid=335146
Da steckt die MIB-DVD drin. Freigabe: FSK16


Geprüft (freigegeben) sind hier demnach die Medien von KNM, VZ, MIB..., nicht die "Fassungen" von "84' Entertainment" oder "X-Rated".
Sind "84' Entertainment" oder "X-Rated" Label? Oder sind das lediglich Vertriebe und/oder Hersteller/Händler von Verpackungen?
Es hat wohl einen Grund, dass dort keine EANs drauf stehen, denn abstrakt gesehen sind das (in meinen Augen) nur bunte Einkaufstüten. Die eigentliche Ware steckt innen drin.


Hate_Society

Qualität und Inhalt sind schon lange nicht mehr gefragt. Es kommt nur noch auf die Verpackung an. Aktuell gibt es auch eine leere Hartbox von Tombstone Media zu erwerben. War natürlich sofort ausverkauft weil "seltenes Alternativcover".

Aber das ist ein ganz anderes Thema.

tagchen

Zitat von: Dr. Kosh am 20 Februar 2012, 12:24:50
Ferner steht im JuSchG noch folgender Passus: "Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen." Nun, genau das würden wir ja eigentlich durch die Auswahl der Freigabe "FSK 16" im Falle einer Hartbox mit FSK 16-Disc machen, oder? Dies wäre dann sozusagen das "virtuelle Bestickern", da die Hartbox außen keinen Sticker besitzt (bzw. die bei uns hinterlegte Abbildung nicht).

Das mag jetzt komisch klingen, aber ich würde fast vorschlagen, daß wir die Freigabe des Mediums auswählen, d.h. derartige Hartboxen dann entsprechend "korrekt" kennzeichnen. Wäre ja sogar am Gesetz orientiert, oder? :icon_cool: Hätten wir ein Ladengeschäft, so wäre es ja auch völlig legitim, einen Sticker auf die Hartbox zu kleben und diese offen auszustellen...

Diese Sichtweise ist interessant, kam mir vorher gar nicht in den Sinn. Beim früherem Thread zu dem Thema fragte Heiko ja mal bei der Behörde nach. Wäre interessant zu wissen was die zu dieser Problematik sagen.

Palaber-Rhabarber

Zitat von: Karm am 21 Februar 2012, 10:29:23
Geprüft (freigegeben) sind hier demnach die Medien von KNM, VZ, MIB..., nicht die "Fassungen" von "84' Entertainment" oder "X-Rated".
Das sehe ich auch so. Bei Heftbeilagen wird das auch so gehandhabt. Die Labelzeile ist nur leider so stark limitiert.  :bawling:

mali

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 22 Februar 2012, 03:23:44
Zitat von: Karm am 21 Februar 2012, 10:29:23
Geprüft (freigegeben) sind hier demnach die Medien von KNM, VZ, MIB..., nicht die "Fassungen" von "84' Entertainment" oder "X-Rated".
Das sehe ich auch so. Bei Heftbeilagen wird das auch so gehandhabt. Die Labelzeile ist nur leider so stark limitiert.  :bawling:

Heftbeilagen haben aber immer eine Freigabe auf dem Cover/Heft und bei Heftbeilagen wurden auch schon FSK 12 Filme mit FSK 16 gelabelt, weil 2 Filme oder Trailer drauf waren :)


Mir scheint das hier

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 Februar 2012, 15:42:54
Kompromissvorschlag: da "ungeprüft" auch nicht wirklich treffend ist, könnte man "nicht gekennzeichnet" mit in die Auswahl nehmen und alles Weitere dann im B-Feld erläutern.

ein wenig untergegangen zu sein.


Hate_Society

Zitat von: mali am 22 Februar 2012, 12:42:45
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 22 Februar 2012, 03:23:44
Zitat von: Karm am 21 Februar 2012, 10:29:23
Geprüft (freigegeben) sind hier demnach die Medien von KNM, VZ, MIB..., nicht die "Fassungen" von "84' Entertainment" oder "X-Rated".
Das sehe ich auch so. Bei Heftbeilagen wird das auch so gehandhabt. Die Labelzeile ist nur leider so stark limitiert.  :bawling:

Heftbeilagen haben aber immer eine Freigabe auf dem Cover/Heft und bei Heftbeilagen wurden auch schon FSK 12 Filme mit FSK 16 gelabelt, weil 2 Filme oder Trailer drauf waren :)


Mir scheint das hier

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 Februar 2012, 15:42:54
Kompromissvorschlag: da "ungeprüft" auch nicht wirklich treffend ist, könnte man "nicht gekennzeichnet" mit in die Auswahl nehmen und alles Weitere dann im B-Feld erläutern.

ein wenig untergegangen zu sein.



Was dann aber auch zur Folge hätte, dass man hunderte Einträge ändern müsste.

mali

Zitat von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 16:39:06
Was dann aber auch zur Folge hätte, dass man hunderte Einträge ändern müsste.

Anders herum aber auch.

Hate_Society

Bisher sind mir die meißten Hartboxen Einträge mit "ungeprüft" aufgefallen. Wenn man alles so lassen würde wie es jetzt ist, wäre es auf jeden Fall weniger Arbeit.

pm.diebelshausen

22 Februar 2012, 19:56:50 #50 Letzte Bearbeitung: 22 Februar 2012, 19:59:51 von pm.diebelshausen
Nur dass sie nicht "ungeprüft" sind, sondern lediglich "nicht gekennzeichnet". Letzteres kann ja jeder Händler machen (siehe auch Koshs Beitrag oben) und dann sind sie geprüft und gekennzeichnet und dürfen z.B. ab 16 verkauft werden und müssten im Eintrag auch diese Freigabe bekommen. Da das natürlich von den Händlern nicht einheitlich gehandhabt wird, sollte man betreffende Einträge entsprechend kennzeichnen - deshalb mein Vorschlag, "nicht gekennzeichnet" mit aufzunehmen. Wenn da Einträge noch nicht in dieser Richtung nachgebessert sein werden, ist das auch nicht schlimmer als der jetzige Zustand. Das erledigt sich bzw. erledigen wir User dann mit der Zeit.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Sir Francis

22 Februar 2012, 20:14:58 #51 Letzte Bearbeitung: 23 Februar 2012, 00:26:58 von Sir Francis
Zitat von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 16:39:06

Was dann aber auch zur Folge hätte, dass man hunderte Einträge ändern müsste.

Es spricht doch gar nichts dagegen, mal alle deutschen "ungeprüften" Hartboxen-Einträge manuell durchzugehen und dann auf das von pm.diebelshausen vorgeschlagene Feld  :arrow: "nicht gekennzeichnet" umzustellen bzw. die eigentliche Freigabe zu ermitteln und dann im BF zu notieren. Es betrifft ja sowieso nur die deutschen Hartboxen, die österreichischen sind automatisch "ungeprüft". Wenn es möglich ist, tausende Extras-Häkchen auszuradieren, dann ist das Umstellen der Freigabe erst recht möglich.

Oder könnte man den Vorschlag von pm.diebelshausen nicht dahingehend erweitern, dass man das Feld "nicht gekennzeichnet" als Zusatzhäkchen aktivieren kann und die Freigabe ganz normal einträgt? Zum Beispiel im Fall der Horror-Alligator Hartbox: FSK 16 bleibt eingetragen, das Feld "nicht gekennzeichnet" wird noch angeklickt. Dann könnte das z.B. so aussehen:

Freigabe:               FSK 16 (Verpackung nicht gekennzeichnet)

Hate_Society

Zitat von: Sir Francis am 22 Februar 2012, 20:14:58
Zitat von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 16:39:06

Was dann aber auch zur Folge hätte, dass man hunderte Einträge ändern müsste.

Es spricht doch gar nichts dagegen, mal alle deutschen "ungeprüften" Hartboxen-Einträge manuell durchzugehen und dann auf das von pm.diebelshausen vorgeschlagene Feld  :arrow: "geprüft, nicht gekennzeichnet" umzustellen

Dann wünsche ich dir hiermit viel spaß dabei  :king:

pm.diebelshausen

22 Februar 2012, 20:37:55 #53 Letzte Bearbeitung: 22 Februar 2012, 21:31:06 von pm.diebelshausen
Das gilt jetzt als Zustimmung, vielen Dank für Deine Unterstützung und Dein Engagement.  :viney:
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

666psheiko

Zitat von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 19:51:50
...wäre es auf jeden Fall weniger Arbeit.


Klar, dann lassen wir die komplette Datenbank einfach so wie sie ist, das ist dann überhaupt keine Arbeit mehr.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Hate_Society

Man kanns auch übertreiben  :icon_rolleyes:

matthay1980

Freigabe:               FSK 16 (Verpackung nicht gekennzeichnet)

Klasse Idee von Sir Francis  :respekt:
Somit wären doch beide Probleme gelöst.

Karm

Wir haben uns hier (Bremen) nochmals gründlich mit der Materie beschäftigt und favorisieren die Vorgehensweise, die von Dr. Kosh bereits vorgeschlagen wurde. Die Freigabe wird entsprechend des inliegenden Mediums eingetragen. Optimal ist ein gleichzeitiger Hinweis im BF, wo auf die Herkunft der Disc hingewiesen wird. Also: Repak der Laser Paradise DVD, der Movie Power SE, der Disc 1 aus der 2-Disc-Version von... etc. (sinngemäß).
Explizit darauf hinzuweisen, dass die Hülle nicht gekennzeichnet ist, halten wir für eher schädlich/missverständlich und spätestens dann für überflüssig, wenn Coverscans vorhanden sind.

Durch die FSK-Angabe im Fassungseintrag sind alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (Stichwort/Zitat: "virtuelles Bestickern").

Kayfabe

Gilt das nun nur für Repacks oder sämtliche ungekennzeichneten/fehlerhaft gekennzeichneten Medien?
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

666psheiko

Zitat von: Karm am 27 Februar 2012, 22:40:03
Wir haben uns hier (Bremen) nochmals gründlich mit der Materie beschäftigt und favorisieren die Vorgehensweise, die von Dr. Kosh bereits vorgeschlagen wurde. Die Freigabe wird entsprechend des inliegenden Mediums eingetragen. Optimal ist ein gleichzeitiger Hinweis im BF, wo auf die Herkunft der Disc hingewiesen wird. Also: Repak der Laser Paradise DVD, der Movie Power SE, der Disc 1 aus der 2-Disc-Version von... etc. (sinngemäß).
Explizit darauf hinzuweisen, dass die Hülle nicht gekennzeichnet ist, halten wir für eher schädlich/missverständlich und spätestens dann für überflüssig, wenn Coverscans vorhanden sind.

Durch die FSK-Angabe im Fassungseintrag sind alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (Stichwort/Zitat: "virtuelles Bestickern").

:respekt:






Zitat von: Kayfabe am 27 Februar 2012, 23:02:19
Gilt das nun nur für Repacks oder sämtliche ungekennzeichneten/fehlerhaft gekennzeichneten Medien?

Fehlerhaft gekennzeichnete Medien wurden/sollten schon vorher mit der richtigen Freigabe eingetragen werden. Wenn natürlich ein Extras mit höherer Freigabe als der Hauptfilm enthalten ist, ist das Medium nicht falsch gekennzeichnet, sondern die FSK bezieht sich auf die Komplettfreigabe (nur als kurze Erklärung, dass ich da nicht falsch verstanden werde  :D).



Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

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