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Diskussion zu Howto: Fassungseinträge - Blu-ray Disc/HD DVD

Begonnen von pm.diebelshausen, 12 Juli 2012, 12:48:13

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Kayfabe

"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

pm.diebelshausen

Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

666psheiko



Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Kayfabe

Wie waren noch gleich Filme einzutragen, die sich als Extra auf einer Bonus-DVD zu einer Blu-ray-Veröffentlichung befinden? Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, dass sowas dann trotzdem als Blu-ray eingetragen werden sollte. Bin mir aber nicht mehr sicher...
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

666psheiko

Zitat von: Kayfabe am 28 Oktober 2012, 22:44:29
Wie waren noch gleich Filme einzutragen, die sich als Extra auf einer Bonus-DVD zu einer Blu-ray-Veröffentlichung befinden? Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, dass sowas dann trotzdem als Blu-ray eingetragen werden sollte. Bin mir aber nicht mehr sicher...


Ja.

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=281&vid=227479
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=140193&vid=228114


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

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26 November 2012, 16:30:36 #65 Letzte Bearbeitung: 26 November 2012, 17:04:17 von krakrax
Grundsatzfrage zu Titelbildern bei DVD und BD:

Bei Wendecovern sehe ich hier meist die Flatschenseite abgebildet, obwohl die doch wohl niemand leiden kann. Sind denn die Flatschen erwünscht? Ich selbst würde ja viel lieber das Titelbild ohne FSK-Zeichen einstellen.

Bei einigen Titelbildern ist zusätzlich der Name eines Mitglieds "draufgeschrieben". Ist das in Ordnung? Mir persönlich gefällt das nicht. Ich könnte von manchen Bildern neue ohne Namen anfertigen, falls es von der Führung erwünscht wäre, die beschrifteten auszutauschen.

Mr. Blonde

Zitat von: krakrax am 26 November 2012, 16:30:36
Grundsatzfrage zu Titelbildern bei DVD und BD:

Bei Wendecovern sehe ich hier meist die Flatschenseite abgebildet, obwohl die doch wohl niemand leiden kann. Sind denn die Flatschen erwünscht? Ich selbst würde ja viel lieber das Titelbild ohne FSK-Zeichen einstellen.

Bei einigen Titelbildern ist zusätzlich der Name eines Mitglieds "draufgeschrieben". Ist das in Ordnung? Mir persönlich gefällt das nicht. Ich könnte von manchen Bilder neue ohne Namen anfertigen, falls es von der Führung erwünscht wäre, die beschrifteten auszutauschen.

Cover sollen so hochgeladen werden, wie sie quasi im "Ursprungszustand" aussehen, also so, wie sie im Laden angepriesen werden. Heißt, wenn ein Schuber drum ist, Cover des Schubers hochladen.

Diese Wasserzeichen von einigen Usern sind eine Streitfrage und soviel ich weiß, werden die auch gerne gegen Varianten ohne Usertag ausgetauscht, wenn man denn eine anbietet.


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MMeXX

Wie Mr. Blonde geschrieben hat, bitte die Cover 'so wie im Laden' einreichen, also auch mit dem FSK-Logo. (Auch wenn es logofrei meistens besser aussieht).

Cover mit Tags/'Wasserzeichen der User' sind grundsätzlich nicht untersagt. Bei Scans ohne Tag mit gleicher oder höherer Qualität werden die Cover ausgetauscht.

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Prima. Das ist nachvollziehbar und wird von mir dann genau so umgesetzt.

Kayfabe

Einmal bitte in den FAQ den Abschnitt
ZitatMan muss dann nur (optimalerweise bei einer Bildschirmauflösung von 1920x1080) den Film und den jeweils passenden Screenshot im Vollbildmodus betrachen und kann beim Wechseln zwischen beiden das Bildformat anhand der Markierungen gut abschätzen. Achtung: Die Benutzung der beiden Bilder setzt voraus, dass der Film horizontal und vertikal zentriert auf der Blu-ray Disc vorliegt und die gesamte Höhe (bei Formaten von 1,18:1 bis einschließlich 1,78:1) bzw. die gesamte Breite (bei Formaten von einschließlich 1,78:1 bis 2,76:1) des Bildes ausnutzt.
durch folgendes ersetzen (Markierung nur zum Aufzeigen der Ergänzung eingefügt):
ZitatMan muss dann nur (notwendigerweise bei einer Bildschirmauflösung im 16:9-Format; optimalerweise bei einer Bildschirmauflösung von 1920x1080) den Film und den jeweils passenden Screenshot im Vollbildmodus betrachen und kann beim Wechseln zwischen beiden das Bildformat anhand der Markierungen gut abschätzen. Achtung: Die Benutzung der beiden Bilder setzt voraus, dass der Film horizontal und vertikal zentriert auf der Blu-ray Disc vorliegt und die gesamte Höhe (bei Formaten von 1,18:1 bis einschließlich 1,78:1) bzw. die gesamte Breite (bei Formaten von einschließlich 1,78:1 bis 2,76:1) des Bildes ausnutzt.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

matthay1980

Zitat von: MMeXX am 26 November 2012, 16:51:59
Cover mit Tags/'Wasserzeichen der User' sind grundsätzlich nicht untersagt. Bei Scans ohne Tag mit gleicher oder höherer Qualität werden die Cover ausgetauscht.

Ich finde man sollte komplett auf Tags oder Wasserzeichen verzichten, sieht meistens nicht schön aus
und das Cover wird dadurch ja auch im Aussehen verfremdet.

pm.diebelshausen

Zitat von: Kayfabe am  8 September 2013, 22:12:46
Einmal bitte in den FAQ den Abschnitt
ZitatMan muss dann nur (optimalerweise bei einer Bildschirmauflösung von 1920x1080) den Film und den jeweils passenden Screenshot im Vollbildmodus betrachen und kann beim Wechseln zwischen beiden das Bildformat anhand der Markierungen gut abschätzen. Achtung: Die Benutzung der beiden Bilder setzt voraus, dass der Film horizontal und vertikal zentriert auf der Blu-ray Disc vorliegt und die gesamte Höhe (bei Formaten von 1,18:1 bis einschließlich 1,78:1) bzw. die gesamte Breite (bei Formaten von einschließlich 1,78:1 bis 2,76:1) des Bildes ausnutzt.
durch folgendes ersetzen (Markierung nur zum Aufzeigen der Ergänzung eingefügt):
ZitatMan muss dann nur (notwendigerweise bei einer Bildschirmauflösung im 16:9-Format; optimalerweise bei einer Bildschirmauflösung von 1920x1080) den Film und den jeweils passenden Screenshot im Vollbildmodus betrachen und kann beim Wechseln zwischen beiden das Bildformat anhand der Markierungen gut abschätzen. Achtung: Die Benutzung der beiden Bilder setzt voraus, dass der Film horizontal und vertikal zentriert auf der Blu-ray Disc vorliegt und die gesamte Höhe (bei Formaten von 1,18:1 bis einschließlich 1,78:1) bzw. die gesamte Breite (bei Formaten von einschließlich 1,78:1 bis 2,76:1) des Bildes ausnutzt.

:tumble: Die kleine Ergänzung ist nun schon Anfang 2015 drin!  :tuete:
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Kayfabe

"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

pm.diebelshausen

Im How-to aktualisiert: Coverscans dürfen eine Dateigröße von 150 KB nicht überschreiten (früher 100 KB).
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Tito


May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

pm.diebelshausen

Bei Blu-rays (und HD-DVDs) steht den Usern frei, ob sie mit oder ohne Hülle scannen. Das ist also kein Grund für Ersetzung.

http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,165542.0.html
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Tito

Wie wäre es mit dem Grund der Einheitlichkeit? Was spricht denn dagegen, nur das Cover in der Fassung zu haben und dafür das mit Hülle zu löschen. Ich trage weder eine neue Fassung ein noch möchte ich die alte löschen lassen, von daher sehe ich auch nicht wirklich eine Verbindung zur Regelung bei Fassungsneueinträgen?! Die greif m. E. hier gar nicht.

Ansonsten gehört die Eintragungsregel dringend abgeändert und bearbeitet. Bei der Eintragung der Fassung steht es frei, kann aber nachträglich durch Hüllen freie ausgetauscht werden.
Ich finde diese Ungleichnis in der Filmsammlung furchtbar. Mit Hülle, mit Verpackung (Folie), mit Tags usw.

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

pm.diebelshausen

Ich gebe Dir recht was die Uneinheitlichkeit betrifft. Und ich bin überfragt, woher und warum diese Regelung kommt. Möglicherweise stammt sie aus Blu-ray-Anfangszeiten und berücksichtigt, dass Blu-ray-Cases das Logo dieses Mediums auf der Front, oben Mitte, tragen - zur optischen Unterscheidung. Starte doch mal einen Thread diesbezüglich, ich wäre auch dafür, das zu ändern.

Einstweilen ist mir aber aufgrund der derzeit praktizierten Regelung kein Grund bekannt, Cover deswegen auszutauschen. Da kann auch wieder ein anderer User kommen, der es einheitlich findet, mit Cases zu scannen, und lässt dann Deine Ersatz-Scans wieder ersetzen...
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Tito

Thema-Titel geändert, Diskussionsrunde eröffnet. Wenn nötig bitte ich noch um die Verschiebung ins entsprechende Forum-Board, merci.  :winken:

May The Fleas Be With You
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Palaber-Rhabarber

Ob man bei Blu-ray Cases bzw. HD DVD Cases lediglich das Inlay oder die gesamte Hülle scannt, kann man selber entscheiden.

Text erstellt von 666psheiko, Kayfabe, MMeXX, pm.diebelshausen

Einer der vier muss es sich ausgedacht haben. Ansonsten: Keine Sonderrechte für Blu-ray Cases.  :icon_smile:


pm.diebelshausen

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 17 Oktober 2015, 21:49:49Einer der vier muss es sich ausgedacht haben.
Nö, das galt vorher schon und wir haben die bestehende Verfahrensweise in die FAQs formuliert. Wer es sich ausgedacht hat, weiß ich nicht, aber keiner der vier ist jemals maßgeblich für die Regeln der OFDb gewesen.

Bin ebenfalls dafür, BD-Cover ebenfalls ohne Case zu scannen. Und dementsprechend künftig Coverscans mit Case als ersetzbar anzusehen.
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Karm

Zitat von: pm.diebelshausen am 18 Oktober 2015, 02:11:27
Bin ebenfalls dafür, BD-Cover ebenfalls ohne Case zu scannen. Und dementsprechend künftig Coverscans mit Case als ersetzbar anzusehen.
Ich auch!  :respekt:

Sollte die Hülle farbliche oder andere besondere/erwähnenswerte Merkmale aufweisen, kann man diese ja in der Galerie präsentieren.  :icon_smile:

Kayfabe

Zitat von: pm.diebelshausen am 18 Oktober 2015, 02:11:27
Bin ebenfalls dafür, BD-Cover ebenfalls ohne Case zu scannen. Und dementsprechend künftig Coverscans mit Case als ersetzbar anzusehen.

Kann mich nur anschließen.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

René


TakaTukaLand

ich schieße mich auch an.

allerdings fände ich es gut, wenn bestehende scans mit case nicht einfach gelöscht, sondern dann in die galerie verschoben werden.

ETE-89

Ich bin zufällig genau wegen diesem Thema ins Korrekturforum reingeschneit, weil ich einen "Case-Scan" austauschen wollte (siehe unten).

Bin auch ganz klar dafür, immer, vor allem in der Hauptansicht, Scans ohne das Case hochzuladen. Sieht mit Case einfach bescheiden aus und der Scan ist qualitativ meist auch schlechter, da durch die Hülle "verschleiert".

Zum Beispiel hier ["Coherence" Blu-ray, rechts mein Scan ohne Case]:



Die beiden Seiten des Einlegers (mit und ohne FSK-Logo) hab ich hierzu gerade an die Galerie geschickt. Würde mich freuen, wenn sich die Regelung ändert. Kann dann gerne im oberen Fall meine Scans hochladen. Zum Glück sind die "Mit-Case-Scans" ja echt nicht zahlreich (soweit mir bekannt).
Für mich stellen die Scans mit auch keinen Mehrwert dar, der in die Galerie hinübergerettet werden müsste.

pm.diebelshausen

Habe das Thema mal in den OFDb-Bereich verschoben. Vielleicht gibt es so noch ein paar Äußerungen. Und interessant zu wissen wäre, ob es sich um eine Regel-aus-dem-Nichts handelt oder ob das irgendwann mal bewusst entschieden wurde.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Akayuki

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 Oktober 2015, 22:36:28
Vielleicht gibt es so noch ein paar Äußerungen.

Also ich bin ebenfalls für "Cover-Scans" ohne Case. Es sieht einfach einheitlicher aus und außerdem ist die Scan-Qualität auch wesentlich besser.

Die Regel sollte meiner Meinung nach angepasst werden.
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


ETE-89


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