OFDb

Generelle Frage zu Spielfilmwiederholungen auf einsfestival

Begonnen von M.Hulot, 22 November 2012, 18:47:00

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

M.Hulot

Dürfen Wiederholungen von zuvor in der ARD ausgestrahlten Filmen eigentlich immer noch nicht eingetragen werden?
Ich hatte das mal bei einem Tatort gemacht. Schwupp war der Eintrag gelöscht. Das war allerdings auch direkt im Anschluss.


Diese Woche sind bspw. die Filme "Der letzte schöne Tag" (18.11.in einsfestival) und "Blaubeerblau" (21.11. in der ARD) gelaufen. Ersterer wurde am 20.11. auf 3sat und am 19. sowie wird am 24.11. auf einsfestival wiederholt, "Blaubeerblau" am 24. und 28.11. auf einsfestival.

Wie verfährt man da? Alle eintragen? Nichts eintragen?
Ich fände es logisch, zumindest je die erste Ausstrahlung auf einsfestival (ohne die Wiederholungen auf dem Sender) und die Ausstrahlung in 3sat eintragen.

was meint iht?
"Mother! Blood! Blood!"

Palaber-Rhabarber

Es besteht keine Pflicht, alles einzutragen, was im Fernsehen läuft. Ein TV-Eintrag sollte immer vom Autor gesehen und geprüft worden sein. Wenn die Qualität stimmt, kann für einen Zweitsender ein eigener Eintrag gemacht werden. Falls du das meinst.

M.Hulot

Gut, dann trage ich ein, was ich gesehen habe (in diesem Fall nur je eine Wiederholung)
"Mother! Blood! Blood!"

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020