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Amtsgericht Tiergarten - Wer Wie Was, Wieso weshalb Warum?

Begonnen von horschtl, 7 April 2013, 02:06:10

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horschtl

7 April 2013, 02:06:10 Letzte Bearbeitung: 7 April 2013, 02:08:51 von horschtl
Also immer, wenn ein Film indiziert oder Bundesweit Beschlagnahmt wird, hat da das "Amtsgericht Tiergarten" die Finger drin.

Kann mir mal jemand verraten, wer da zensierend tätig ist und mit welchem Recht?

Ist das wirklich ein einzelner Richter, der da ganz allein entscheidet, was die restlichen 80 Mio Deutschen nicht sehen/hören dürfen?

Wer ist dieser Größenwahnsinnige, der den Rest des Landes bevormundet?

Weiß das jemand?

Dracula

Des is mei Vadder, der mag nur Calimero. Alles andere lässt der beschlagnahmen. Ich red deshalb schon länger nicht mehr mit ihm.
Wenn Steven Seagal ins Wasser springt wird er nicht nass, aber das Wasser wird Steven Seagal...

Into each generation, a slayer is born.   

THIS IS WHO WE ARE

Roughale

Immer wieder der Aktionismus, wenn es um Beschlagnahmungen geht...

Dient dem Jugendschutz, die Richtlinien sind zwar undurchsichtig und selten konsequent, aber da man als Erwachsener an die Filme rankommen kann und der Besitz nicht verboten ist, hat das alles nicht den drammatischen Wert,der der Sache zugeschrieben wird - ausser man ist noch minderjährig :iking:

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

MMeXX

"Immer" ist schonmal nicht korrekt. Das AG Tiergarten ist meines Wissens "nur" für Berlin zuständig und damit eben unter anderem für Studiocanal (Ex-Kinowelt), seit sie von Leipzig eben in die Hauptstadt gezogen sind. Daneben gibt es ja bspw. noch die AGs Frankfurt und München, glaube ich.

wusselpompf

Zitat von: Roughale am  7 April 2013, 10:34:43
Immer wieder der Aktionismus, wenn es um Beschlagnahmungen geht...

Dient dem Jugendschutz, die Richtlinien sind zwar undurchsichtig und selten konsequent, aber da man als Erwachsener an die Filme rankommen kann und der Besitz nicht verboten ist, hat das alles nicht den drammatischen Wert,der der Sache zugeschrieben wird - ausser man ist noch minderjährig :iking:

Falsch, Beschlagnahmungen dienen dem Schutz der öffentlichen Ordnung. §131 hat nichts mit Jugendschutz zu tun.

Und das Verfahren ist ebenfalls mehr als fragwürdig, Beschlagnahmungen werden durch Einzelrichter im Ermittlungsverfahren angeordnet, Rechtsmittel gibt es dagegen nur für den konkret Angeklagten, was in den seltensten Fällen der Inhaber der Filmrechte ist - der damit keine rechtliche Handhabe hat.
Das ist auf verschiedenen Ebenen rechtsstaatlich fragwürdig - egal ob man nun Filme aus dem Ausland importieren kann oder nicht, zumal einem da ja auch schnell ein Ermittlungsverfahren drohen kann.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

horschtl

Zitat von: Roughale am  7 April 2013, 10:34:43aber da man als Erwachsener an die Filme rankommen kann und der Besitz nicht verboten ist, hat das alles nicht den drammatischen Wert,der der Sache zugeschrieben wird

Es geht ja nicht nur um Beschlagnahme, sondern auch um Indizierung. An beides kann man mit etwas Initiative schon rankommen. Aber das ist ja gar nicht das eigentliche Problem.

Das Problem ist: Was beschlagnahmt ist, darf in Deutschland nicht verkauft werden. Und was indiziert ist, darf nicht öffentlich beworben oder auch nur erwähnt werden. So erfährt keiner was davon und es wird auch nicht gekauft. Und was nicht verkauft werden kann, das wird auch nicht hergestellt.

Und so wird aus den "harmlosen" bürokratischen Schikanen sehr schnell ein Herstellungsverbot.

Aber das ist ja sicher nicht beabsichtigt und nur ein Kollateralschaden des Jugendschutzes - NICHT!?

tagchen

Zitat von: Roughale am  7 April 2013, 10:34:43
Immer wieder der Aktionismus, wenn es um Beschlagnahmungen geht...

Dient dem Jugendschutz, die Richtlinien sind zwar undurchsichtig und selten konsequent, aber da man als Erwachsener an die Filme rankommen kann und der Besitz nicht verboten ist, hat das alles nicht den drammatischen Wert,der der Sache zugeschrieben wird - ausser man ist noch minderjährig :iking:


1)"Dient dem Jugendschutz,..." = nicht wirklich.

2)"..aber da man als Erwachsener an die Filme rankommen kann.." = Bullshit wird also durch Umgehung nicht mehr zu Bullshit ?


Zum AG Tiergarten, da habe ich mal vor langem was in einem Heft dazu gelesen. Da sitzt wohl eine einzelne Frau die sich berufen fühlt und der sonst verdammt langweilig ist.

pm.diebelshausen

Zitat von: horschtl am  7 April 2013, 13:46:49
Und was indiziert ist, darf nicht öffentlich beworben oder auch nur erwähnt werden. So erfährt keiner was davon und es wird auch nicht gekauft. Und was nicht verkauft werden kann, das wird auch nicht hergestellt.

Na, so schlecht läuft das Geschäft mit indizierten Titeln ja nun nicht. http://www.ofdb.de/view.php?page=shop_liste&Kat=Top_All
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Roughale

7 April 2013, 14:58:53 #8 Letzte Bearbeitung: 7 April 2013, 15:01:35 von Roughale
Zitat von: wusselpompf am  7 April 2013, 13:25:00
Zitat von: Roughale am  7 April 2013, 10:34:43
Immer wieder der Aktionismus, wenn es um Beschlagnahmungen geht...

Dient dem Jugendschutz, die Richtlinien sind zwar undurchsichtig und selten konsequent, aber da man als Erwachsener an die Filme rankommen kann und der Besitz nicht verboten ist, hat das alles nicht den drammatischen Wert,der der Sache zugeschrieben wird - ausser man ist noch minderjährig :iking:

Falsch, Beschlagnahmungen dienen dem Schutz der öffentlichen Ordnung. §131 hat nichts mit Jugendschutz zu tun.

Und das Verfahren ist ebenfalls mehr als fragwürdig, Beschlagnahmungen werden durch Einzelrichter im Ermittlungsverfahren angeordnet, Rechtsmittel gibt es dagegen nur für den konkret Angeklagten, was in den seltensten Fällen der Inhaber der Filmrechte ist - der damit keine rechtliche Handhabe hat.
Das ist auf verschiedenen Ebenen rechtsstaatlich fragwürdig - egal ob man nun Filme aus dem Ausland importieren kann oder nicht, zumal einem da ja auch schnell ein Ermittlungsverfahren drohen kann.

Horrender Blödsinn, was du da im letzten Absatz schreibst, da musst du mal ein Beispiel nennen, um mich vom Gegenteil zu überzeugen. Aber bedenke, dass es hier um §131 geht und um Einzelbesellungen zm eigenen Bedarf, also nicht besetehender Vedacht auf Verkaufsabsicht, das ist was ganz anderes...

Edit: Und mit der Polemik komst du nicht weiter, lieber horschtl - du machst dich ja regelrecht zum Horst  :king:

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wusselpompf

Zitat von: Roughale am  7 April 2013, 14:58:53
Horrender Blödsinn, was du da im letzten Absatz schreibst, da musst du mal ein Beispiel nennen, um mich vom Gegenteil zu überzeugen. Aber bedenke, dass es hier um §131 geht und um Einzelbesellungen zm eigenen Bedarf, also nicht besetehender Vedacht auf Verkaufsabsicht, das ist was ganz anderes...

ich weiß jetzt nicht genau, was deiner Meinung nach "horrender Blödsinn" ist, da müsstest du schon konkreter werden. Meinst du das mögliche Ermittlungsverfahren bei Import?
Ist doch ganz einfach, wenn du in einer Bestellung mehrere Titel oder innerhalb kurzer Zeit mehere Einzelbestellungen mit §131ern machst und der Zoll darauf aufmerksam wird, kann eine Verbreitungsabsicht unterstellt werden und das ganze an die StA wetergeleitet werden. Und dann wird eben überprüft, ob wirklich Eigenbedarf oder nicht vorliegt.
Theoretisch kann das sogar bei einer Einzelbestellung (je nach Laune von Zoll und StA) passieren, ist aber natürlich ziemlich unwahrscheinlich.
Und Bedenke: Das was im Gesetz steht und was ein armer Napf im von Richter vermutet, muss nicht das gleiche sein. (Kann man ja auch sehr gut an den oft liebevollen und sorgfältigen Begründungen zu Beschlagnahmungen nachlesen).
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Roughale

Zitat von: wusselpompf am  8 April 2013, 10:04:00
Zitat von: Roughale am  7 April 2013, 14:58:53
Horrender Blödsinn, was du da im letzten Absatz schreibst, da musst du mal ein Beispiel nennen, um mich vom Gegenteil zu überzeugen. Aber bedenke, dass es hier um §131 geht und um Einzelbesellungen zm eigenen Bedarf, also nicht besetehender Vedacht auf Verkaufsabsicht, das ist was ganz anderes...

ich weiß jetzt nicht genau, was deiner Meinung nach "horrender Blödsinn" ist, da müsstest du schon konkreter werden. Meinst du das mögliche Ermittlungsverfahren bei Import?
Ist doch ganz einfach, wenn du in einer Bestellung mehrere Titel oder innerhalb kurzer Zeit mehere Einzelbestellungen mit §131ern machst und der Zoll darauf aufmerksam wird, kann eine Verbreitungsabsicht unterstellt werden und das ganze an die StA wetergeleitet werden. Und dann wird eben überprüft, ob wirklich Eigenbedarf oder nicht vorliegt.
Theoretisch kann das sogar bei einer Einzelbestellung (je nach Laune von Zoll und StA) passieren, ist aber natürlich ziemlich unwahrscheinlich.
Und Bedenke: Das was im Gesetz steht und was ein armer Napf im von Richter vermutet, muss nicht das gleiche sein. (Kann man ja auch sehr gut an den oft liebevollen und sorgfältigen Begründungen zu Beschlagnahmungen nachlesen).

Horrender Blödsinn ist es, weil es unwissende Neulinge verunsichert, ich weiss noch, wie ich nervös wurde, als mir in kürzester Zeit, ganze 4 Beschlagnahmungsbriefe vom Zoll in den Briefkasten flatterten, da kam Angst auf, dass da noch mehr kommt. Zum Glück wurde ich von sachlich vorgehenden Leute aufgeklärt, dass ausser dem finanziellen Verlust nichts passieren wird. Daher gehe ich mit Vehemenz gegen solch unsachliechen Posts vor, weil es anderen Leuten, die sich noch nicht damit auskennen, Angst macht, die nicht berechtigt ist. Wenn du von mehrfachen Bestellungen eines Films sprichst, dann ist das was ganz anderes, wer macht sowas, wenn da nicht Verkaufsabsicht dahintersteckt?

Also nochmal ganz deutlich: Wer einen wegen §131 beschlagnahmten Film einmalig im Ausland bestellt und der beim Zoll aufgehalten wird, der verliert nur den Film und wenn der Verkäufer nicht kulant ist, auch das bezahlte Geld - keine weiteren juristischen Schritte sind zu erwarten. Es gibt sogar mit einem guten Anwalt die Möglichkeit, die Herausgabe des Films zu erzwingen, das habe ich aber selbst noch nicht versucht...

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RoboLuster

Zitat von: wusselpompf am  8 April 2013, 10:04:00
Und Bedenke: Das was im Gesetz steht und was ein armer Napf im von Richter vermutet, muss nicht das gleiche sein.

Das ist leider wahr. 131er darf man ja kaufen, also sobald mein Geld den Verkäufer erreicht hat, ist der Film mir. Die können dann den Verkäufer vielleicht belangen, und die Filme solange als Beweismittel einkassieren, aber danach müssten sie ihn rausrücken, ich muss ja nicht bestraft werden. Wenn man da nicht darauf besteht, werden die Filme eingeschmolzen, und niemanden hat es geschützt, oder geholfen, nur mein Geld ist weg.
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

horschtl

Zitat von: pm.diebelshausen am  7 April 2013, 14:39:34Na, so schlecht läuft das Geschäft mit indizierten Titeln ja nun nicht. http://www.ofdb.de/view.php?page=shop_liste&Kat=Top_All

Also erstmal ist der Verkauf über OFDB ja nun wirklich nur ein winziger Bruchteil von der gesamten Verkaufsmenge. Neben den großen Online-Händlern (Amazon, EBay) gibt es noch den riesigen VorOrt-Verkauf bei Saturn/MediaMarkt/Kaufhaus usw. Und alle haben keine indizierten Versionen bzw. bestellen sie auch nicht.

Und daß auf der Top-DVD-Verkaufsliste von OFDB gerade indizierte Filme ganz vorne stehen, das zeigt nur: Käufer-Interesse wäre schon vorhanden. Und diese Interessenten werden vom Gesetzgeber systematisch bekämpft.

Roughale

Wo liegt wirklich dein Problem? Der typische Otto Saturnkäufer schert ich um solche Filme einen Schiethaufen und greift auch bei geschnittenen Versione zu und ist zufrieden damit - da ist es doch kein Wunder, wenn die Labels und die Läden nichts dagegen unternehmen, das wär ein grosser Verlust. Die relativ geringe Zahl der Wissenden besorgt sich die Filme sowieso anderweitig. Da gehören immer mehr Seite dazu und die Labels sind an der bestehenden Misere nicht ganz unschuld, was man an solch Schummelpackungen sieht, die mit FSK 18 Trailern zusammengeschustert werden, damit die DVD/BD auch eine FSK 18 drauf hat...

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pm.diebelshausen

Roughie hat's gesagt, brauch ich nicht wiederholen.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

horschtl

10 April 2013, 00:33:21 #15 Letzte Bearbeitung: 10 April 2013, 00:35:28 von horschtl
Zitat von: Roughale am  9 April 2013, 17:52:31Wo liegt wirklich dein Problem? Der typische Otto Saturnkäufer schert ich um solche Filme einen Schiethaufen und greift auch bei geschnittenen Versione zu und ist zufrieden damit

Genau da liegt wirklich mein Problem! Das einzige, worauf man sich bei der Masse Mensch verlassen kann: Sie ist faul und feige. Und NEIN, das ist KEINE Polemik. Die allermeisten Menschen gehen halt den Weg des geringsten Widerstandes und wollen keinen Ärger haben.

Und genau dieses Verhalten macht sich dieser Staat zu Nutze, um eine umfassende Zensur bereits auf Herstellungs-Ebene durchzusetzen.

Das ist mein Problem.

___________________________________________________________________________

Wahnsinn, das BVB-Dortmund Spiel, was?  :icon_mrgreen:

pm.diebelshausen

10 April 2013, 03:40:26 #16 Letzte Bearbeitung: 10 April 2013, 03:42:06 von pm.diebelshausen
Ganz im Gegenteil bekommen Titel durch ihre Indizierung eine ganz besondere Betonung und werden aus der Masse des Angebotes dadurch schon genug hervorgehoben. Paradebeispiel "Tanz der Teufel". Gar nicht schlecht verkauft, das Teil.

Dass viele Leute sich für Filme, die etwas für eine Indizierung hergeben, nicht interessieren, liegt daran, dass sie auch in der Erzählweise etwas Gemütlicheres bevorzugen - davon abzuleiten, dass sie eigentlich (auch) was anderes sehen wollen, aber den Weg der Gemütlichkeit bei ihrer Konsumform gehen, scheint mir nicht schlüssig. Die Konsumenten, die für die immensen Box-Office-Erfolge zahlen und verantwortlich sind, haben kaum Interesse an "Tanz der Teufel" und anderen (zu recht oder unrecht) indizierten Titeln.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Roughale

Ich sehe das Thema als beendet an. Horschtl geht in die Politik, weckt die Massen aus ihrem Tran und alles wird gut...

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horschtl

Zitat von: Roughale am 10 April 2013, 10:14:06Horschtl geht in die Politik, weckt die Massen aus ihrem Tran und alles wird gut...

Es ist auch einem Politiker nicht möglich, die Menschen "aus ihrem Tran zu wecken".

Alles, was man in der Politik erreichen kann: Verhindern, daß die Bösewichte die Tranigkeit der Masse Mensch für ihre unlauteren Ziele nutzen.

Roughale

Och man könnte als Politikeer zB auch ein Gesetzt einbringen, dass die genaue Inhaltsangabe bei DVDs/BDs angeht, aus der eindeutig hervorgehen müsste, ob geschnitten, oder nicht...

Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass das eher nicht im Sinne vieler Labels wär, weil man geschnitten ein grösseres Publikum erreichen kann...

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Mr. Blonde

Zitat von: Roughale am 10 April 2013, 15:42:59
Och man könnte als Politikeer zB auch ein Gesetzt einbringen, dass die genaue Inhaltsangabe bei DVDs/BDs angeht, aus der eindeutig hervorgehen müsste, ob geschnitten, oder nicht...

Oder ganz einfach: nen schönes großes Scherensymbol in der Größe des FSK-Logos drauf und darunter eine Minutenangabe. :) Und natürlich wird das niemals gemacht werden, weil dadurch Gewinneinbrüche zu befürchten wären, da bestimmte Leute dann erst merken würden, dass ihnen was vorenthalten wird. Aber lasst die Leute schlafen, sind ja glücklich so. Aber wehe, da ist ein Brötchen zu wenig im Beutel, dann wird auf die Straße gegangen. :D


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Roughale

Zitat von: Mr. Blonde am 10 April 2013, 16:06:36
Zitat von: Roughale am 10 April 2013, 15:42:59
Och man könnte als Politikeer zB auch ein Gesetzt einbringen, dass die genaue Inhaltsangabe bei DVDs/BDs angeht, aus der eindeutig hervorgehen müsste, ob geschnitten, oder nicht...

Oder ganz einfach: nen schönes großes Scherensymbol in der Größe des FSK-Logos drauf und darunter eine Minutenangabe. :) Und natürlich wird das niemals gemacht werden, weil dadurch Gewinneinbrüche zu befürchten wären, da bestimmte Leute dann erst merken würden, dass ihnen was vorenthalten wird. Aber lasst die Leute schlafen, sind ja glücklich so. Aber wehe, da ist ein Brötchen zu wenig im Beutel, dann wird auf die Straße gegangen. :D

Eben! Das wär dochmal eine Sache, die man auf EU Ebene anstreben könnte, müsste man nur gut verpacken, damit  ein algemeinnütziger Zweck entsteht - da hapert es bei mir bei Einfällen ;)

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Riddick

Zitat von: horschtl am 10 April 2013, 00:33:21

Genau da liegt wirklich mein Problem! Das einzige, worauf man sich bei der Masse Mensch verlassen kann: Sie ist faul und feige. Und NEIN, das ist KEINE Polemik. Die allermeisten Menschen gehen halt den Weg des geringsten Widerstandes und wollen keinen Ärger haben.

Und genau dieses Verhalten macht sich dieser Staat zu Nutze, um eine umfassende Zensur bereits auf Herstellungs-Ebene durchzusetzen.


Da ist was dran. Sehe ich ähnlich.

Wenn sich Labels, Geschäfte oder die Bevölkerung allgemein gegen die Filmzensur stark machen würden, gäbe es bestimmt auch Änderungen. Aber sowas ist ja mit Aufwand und Arbeit verbunden und das wollen die meisten Menschen nun mal nicht. Mit Sicherheit stören sich auch einige Otto-Normalverbraucher an geschnittenen DVDs/BDs, aber bevor sie sich die Arbeit machen, sich zu beschweren, nehmen sie lieber die paar Schnitte in Kauf.

Weiterhin gibt es auch immer noch genug Leute, welche die jetzige Zensurpolitik gut finden. Für die sind Filme wie "Texas Chainsaw Massacre", "Tanz der Teufel" oder "Ein Zombie hing am Glockenseil" keine Klassiker, sondern Müll, welcher verboten werden sollte.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Kerry

Zitat von: Mr. Blonde am 10 April 2013, 16:06:36
Zitat von: Roughale am 10 April 2013, 15:42:59
Och man könnte als Politikeer zB auch ein Gesetzt einbringen, dass die genaue Inhaltsangabe bei DVDs/BDs angeht, aus der eindeutig hervorgehen müsste, ob geschnitten, oder nicht...

Oder ganz einfach: nen schönes großes Scherensymbol in der Größe des FSK-Logos drauf und darunter eine Minutenangabe. :) Und natürlich wird das niemals gemacht werden, weil dadurch Gewinneinbrüche zu befürchten wären, da bestimmte Leute dann erst merken würden, dass ihnen was vorenthalten wird. Aber lasst die Leute schlafen, sind ja glücklich so. Aber wehe, da ist ein Brötchen zu wenig im Beutel, dann wird auf die Straße gegangen. :D
Hört sich zwar gut an, jedoch:
geschnitten gegenüber was genau? Der Kinofassung bzw. der Erstfassung im Produktionsland? Ist auch des öfteren geschnitten. Oder gegenüber der weltweit längsten Fassung oder gegenüber dem Directors cut? Und was wenn es dann eine neue Fassung gibt, sind alle vorherigen Fassungen dann geschnitten und müssen entsprechend gekennzeichnet werden?
Dies alles müsste in entsprechender Verordnung mit deutscher Gründlichkeit geregelt werden.

Mr. Blonde

Nun mach da keine Wissenschaft draus! ;) Geschnitten gegenüber aller offiziellen Fassungen. Als offizielle Fassungen sehe ich auch Schnittversionen der Filmstudios an (also r-rated-Fassungen) an. Wenn die Schere angesetzt wurde, von jemandem, der nicht in die Filmproduktion an sich involviert war (involviert sind die Produzenten, Regisseur, Editor usw.), dann Scherensymbol rauf! Also: setzt der dt. Verleih an der lizensierten Fassung die Schere an - Schere drauf!


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Kerry

Dann nehmen wir z.B. mal die Fernsehserie Borgia, mitproduziert vom ZDF.
Die Fernsehausstrahlung war entsprechend für eine Ausstrahlung um 20.15 bearbeitet, die DVD-Auswertung dann FSK-KJ.
War die Fernsehausstrahlung jetzt "offiziell" geschnitten? Immerhin stammt auch diese vom Produzenten des Films und wurde so vom Filmstudio angefertigt. Gegenüber der DVD-Auswertung fehlt trotzdem so einiges an Schauwerten.
Ich fände eine solche Scheren-Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes auch toll; denke jedoch nicht dass sie mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist.
Oder gehen wir doch mal in Richtung Computerspiele: die dt. Schnittfassungen werden direkt vom entsprechenden Hersteller zum Vertrieb in Deutschland angefertigt.

Mr. Blonde

Du driftest nun in ein Gefilde ab, wo Hersteller aus Paranoia ihre Spiele vorab zensieren, um blos keine Freigabeverweigerung fürchten zu müssen. In dem Fall ist es aber keine künstlerische Entscheidung und damit wieder ein Fall für ein Scherensymbol.

Wenn das ZDF ihre Produktionen kürzt, dann sollte diese Fassung zumindest eine entsprechende Bezeichnung erhalten. Als TV-Fassung oder "jugendfreie Version". Dort ein Scherensymbol einzuführen würde bedeuten, dass alle R-Rated-Kinofassungen ein Symbol bekommen müssten und das sehe ich anders. Aber das ist halt das uralte Problem. Das sieht jeder anders. Fakt ist doch, dass in den meisten Fällen nunmal der dt. Verleih schnibbelt, um eine bestimmte Freigabe zu bekommen und wenn schon alleine diese Fassungen als Cutmüll deklariert werden würden, wäre für den Endverbraucher schon ein riesiges Stück Transparenz geschaffen.


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