OFDb

Eintragen von Musik-DVDs etc....

Begonnen von chilidog, 1 März 2014, 12:02:27

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chilidog

Hallo,

ich bin neu hier im Forum angemeldet, aber nicht neu auf der ofdb.de. Seit einigen Wochen bin ich schwer damit beschäftigt, meine sehr umfangreiche DVD- und Blu-ray-Sammlung unter "meine-filmsammlung" einzutragen. Inzwischen habe ich auch einige DVD- bzw. Blu-ray-Fassungen hier ergänzt und auch diverse Cover hochgeladen.

Allerdings habe ich - wie sicher einige andere auch - einige Musik- oder Konzert-DVDs in der Sammlung, zu denen es bislang keinen Eintrag in der ofdb.de gibt.

Nun meine Frage, kann ich die hier eintragen? Laut der FAQ Wie trage ich einen Film ordentlich in die OFDb ein? wäre in dem Sinne der Punkt "Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc." damit erfüllt, da es eine offizielle DVD bzw. Blu-ray dazu gibt. Zum Teil gibt es dazu ja auch Einträge in der imdb.com.

Im folgenden würde es sich bei mir u.a. um folgende Sachen handeln:

- Mylène Farmer: Mylenium Tour (http://chilidog.project-equinox.de/?page_id=1148)
- Mylène Farmer - Musik Videos (http://chilidog.project-equinox.de/?page_id=1154)
- Mylène Farmer - Musik Videos II & III (http://chilidog.project-equinox.de/?page_id=1160)
- Mylène Farmer - Live à Bercy (http://chilidog.project-equinox.de/?page_id=924)
- The Corrs - unplugged (http://chilidog.project-equinox.de/?page_id=918)
- The Corrs - Live at the Royal Albert Hall
- Depeche Mode - One Night in Paris
- Depeche Mode - The Best of Videos (Vol. 1)
- Depeche Mode - Touring the Angel. Live in Milan
- Rammstein: Lichtspielhaus
- Rammstein: Live aus Berlin
- Rock Legends - Roger Waters - "The Wall Live in Berlin"
- Rosenstolz - Live aus Berlin

Klar, ich könnte diese Sachen auch allesamt bei "meine-filmsammlung" unter der Rubrik "Eigener Film" eintragen, aber dass ist meiner Meinung nach nicht Sinn der Sache, zumal es ja offizielle DVDs dazu gibt.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! Will nicht eigenmächtig die Sachen alle eintragen, mir die Arbeit machen und hinterher wird es gelöscht, weil jemand meint, es gehört nicht in die ofdb.de.

Schöne Grüße
cu Sven

Venom138

Musikvideos, Konzerte, ect. werden nicht eingetragen (deswegen findest du da auch nichts bisher), s. hier: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=153693.0
Wenn 50 Millionen Menschen etwas Dummes sagen/tun, bleibt es trotzdem eine Dummheit. (Anatole France)

chilidog

@ Venom138,

wie in meinem Beitrag geschrieben, habe ich mir die FAQ durchgelesen und verstehe sie aber so, dass sobald es eine offizielle DVD, Blu-ray etc. dazu gibt, ein öffentliches Interesse besteht und es somit eingetragen werden kann.

Was spricht eigentlich dagegen, wenn man solche Sachen in die ofdb.de einträgt? Zumal es ja offizielle Veröffentlichungen gibt, zumal ja auch bekannte Regisseure bei diversen Musik-Videos Regie geführt haben.

Aber egal, dann muss ich die halt über "Eigener Film" eintragen, ist zwar nicht Sinn und Zweck des Ganzen, zumal diese Sachen unter meiner "www.meine-filmsammlung.de"-Seite nirgends auftauchen - was für mich das Ganze wiederum unbrauchbar macht. Da ich schon eine Gesamtansicht meiner Sammlung haben möchte und diese auch via Genre-Auswahl abrufen will.


Fleischsalatmitgurken

Der Knackpunkt bei Wie trage ich einen Film ordentlich in die OFDb ein? wird im wesentlichen der Begriff "Film" sein.

"Das Tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann.
Das Furchtbare ist, dass das auch jeder tut"

PierrotLeFou

Zitat von: chilidog am  1 März 2014, 18:29:00@ Venom138,

wie in meinem Beitrag geschrieben, habe ich mir die FAQ durchgelesen und verstehe sie aber so, dass sobald es eine offizielle DVD, Blu-ray etc. dazu gibt, ein öffentliches Interesse besteht und es somit eingetragen werden kann.

Das ist in der Tat nicht sonderlich gut nachvollziehbar, was dort steht: Ich habe hier - http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,154365.msg1091641.html#msg1091641 - mal darauf hingewiesen, dass die Angaben in sich widersprüchlich sind...


Zitat von: Fleischsalatmitgurken am  2 März 2014, 00:29:30
Der Knackpunkt bei Wie trage ich einen Film ordentlich in die OFDb ein? wird im wesentlichen der Begriff "Film" sein.
Also alles, was in Form bewegter Bilder vorliegt und nicht älter als maximal 127 Jahre ist? (Mit Ausnahme von allem, was auf einem Filmstreifen gebannt und im Sinne öffentlichen Interesses irgendwo gezeigt worden ist, auch wenn es dabei keine bewegten Bilder zu sehen gab?)

:icon_mrgreen:


Also die Frage von chilidog ist schon sehr verständlich, denn die FAQ-Angaben sind nunmal so formuliert, dass man beinahe alles eintragen und sich auf sie berufen kann... ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

chilidog

2 März 2014, 03:10:18 #5 Letzte Bearbeitung: 2 März 2014, 03:14:26 von chilidog
@  PierrotLeFou,

Danke - wenigstens versteht mich da einer :D.

Ist mir auch klar, dass es Online-Film-Datenbank heißt und nicht Online-DVD / Blu-ray-Datenbank, aber was spricht im Grunde dagegen, dass würde mich mal interessieren? Das man jetzt nicht einzelne Musik-Videos einträgt, die irgendwo mal im TV liefen, oder selbstgefilmte Konzerte, ist verständlich, aber wenn es nun mal offiziell auf DVD bzw. Blu-ray vorliegt, würde doch im Grunde nichts dagegen sprechen, zumal auch dann ein öffentliches Interesse vorliegt.

Ok, so viele DVDs, die darunter fallen habe ich nicht, habe aber z.B. noch eine größere Sammlung von Mountainbike-DVDs und Blu-rays, die eventuell zum eintragen möglich wären, aber eventuell dann auch wieder nicht - keine Ahnung. Der Sinn von meine-filmsammlung.de ist in meinen Augen doch, dass man halt seine gesamte Filmsammlung auf einen Blick hat, wenn dann durch solche Grundsatz-Entscheidungen Lücken entstehen, macht es das Ganze in meinen Augen unbrauchbar.

Eventuell wäre es toll, wenn die Sachen, die man unter Eigener Film einträgt, dann auch in der Übersicht von meine-filmsammlung.de richtig auftauchen würden - also so, als ob sie nun in der ofdb.de eingetragen wären.
Ich denke mal, dass wäre programmiertechnisch kein unbedingt großer Aufwand und alle wären zufrieden. Ich denke mal, dass ich mit diesem "Problem" nicht allein dastehe. Wie oben geschrieben, bin ich hier im Forum neu und habe mich noch nicht durch sämtliche Beiträge geklickt - keine Ahnung ob es dazu bereits Anfragen etc. gibt. Aber irgendwelche Musik- oder Konzert-DVDs etc. hat doch fast jeder in der Sammlung, und diese beiden Sachen sind ja nur ein Beispiel.

PS: Noch eine kleine Anmerkung. Die imdb.com heißt ja z.B. auch International-Movie-Database und darin sind z.B. auch die oben genannten Sachen eingetragen u.a. auch z.B. auch The Osbournes , die man hier in der ofdb.de vergeblich sucht - davon wird der ein oder andere ja sicher auch eine DVD haben....  :D

MMeXX

2 März 2014, 09:03:18 #6 Letzte Bearbeitung: 2 März 2014, 09:06:34 von MMeXX
Wenn du die FAQ gelesen hast, hast du mit Sicherheit auch gelesen, dass Konzerte eben nicht eingetragen werden. Undgenau darum handelt es sich ja in den meisten deiner Fälle. Und die Osbournes fallen unter (Scripted) Reality, was ebenfalls nicht eingetragen werden soll. Ich halte die FAQ in diesem Punkt für nicht widersprüchlich, sondern recht eindeutig.

Peter2013

2 März 2014, 13:39:24 #7 Letzte Bearbeitung: 2 März 2014, 13:59:07 von Peter2013
Ich habe mir bei dieser Gelegenheit die OFDb-FAQ aufmerksam durchgelesen und mir sind dabei ein paar kleine Rechtschreibfehler ins Auge gefallen. Möglich, dass ich trotz genauen Hinsehens etwas übersehen habe, aber ich würde gerne die paar Sachen, die ich gefunden habe, an dieser Stelle aufzeigen und so auch einen Beitrag zur Verbesserung dieser tollen Seite leisten:

Die in Rot gekennzeichneten Stellen sind in den folgenden Zitaten bereits entsprechend der aktuellen Rechtschreibregeln geschrieben und können so übernommen werden. Die in Grün gekennzeichneten Passagen betreffen die Ausdrucksweise und sind lediglich gut gemeinte  Vorschläge. Sie werden jeweils am Ende des Zitates erläutert. Ob diese Vorschläge so übernommen werden, ist selbstverständlich Sache der Betreiber.  :icon_smile:

1.1.
ZitatUrsprünglich konnte jeder Besucher ohne Anmeldung Daten in die OFDb eintragen. Es stellte sich allerdings leider schnell heraus, dass einige Personen diese Freiheit missbrauchten und anscheinend absichtlich unsinnige Einträge verfassten...

...So kann man sich als registriertes Mitglied z. B. einen persönlichen Nicknamen sichern, unter dem sich das gesammelte Schaffen in der OFDb jederzeit einsehen lässt. Ferner ist es möglich, aus dem gesammelten Datenbestand der OFDb heraus eine eigene "Filmsammlung" zu erstellen...


An dieser Stelle folgt eine Übersicht der verschiedenen Benutzerstufen:

- Standard: Die Benutzerstufe eines jeden neuen Mitglieds. Der Benutzer ist berechtigt, Filme und Fassungen einzutragen sowie Kurzkommentare/Reviews zu verfassen und eine Filmsammlung anzulegen.

- Standard Plus: Der Benutzer erhält zusätzlich die Möglichkeit, Inhaltsangaben und zusätzliche Filminformationen zu verfassen...

1.2.
Zitat1.2. Was muss ich beim Eintragen eines Films beachten?

Wenn Sie neue Filme eintragen, achten Sie bitte darauf, dass Sie so viele Infos wie möglich zusammentragen. Benutzen Sie dazu ggf. auch andere Datenbanken (z. B. www.imdb.com, www.hkmdb.com oder www.kabel1.de). Wenn keine Daten zu finden sind, schauen Sie sich bitte den Vor- oder Abspann des Films und eventuell das Cover an, um weitere Daten zu erhalten. So wird gewährleistet, dass die richtigen Daten in die OFDb gelangen. Achten Sie bitte auch auf die richtige Schreibweise bei Artikeln (es heißt z. B. "Sturm, Der" und nicht "Der Sturm")...

Filme, die noch nicht fertiggestellt sind (sich also offiziell noch in der sog. "Post-production" befinden), werden aus der Datenbank entfernt, da sie vor der endgültigen Fertigstellung noch Veränderungen unterliegen können. Gerade in diesem Punkt ist die Internet Movie Database allerdings nicht die verlässlichste Quelle...
"Films":
Vorschlag: "Filmes"
"Infos":
Vorschlag: "Informationen"
"richtige":
"Der Sturm" ist schon richtig geschrieben. Das entspricht lediglich nicht den geltenden Eintragsregeln der OFDb.
Beste Lösung: Das Wort ersatzlos entfernen.
Alternative Lösung: Das Wort ersetzen durch "regelkonform" oder ähnlich.
"es heißt":
Vorschlag: "regelkonform wäre" oder sinngemäß

1. 3.
ZitatDas Herauskopieren der Darstellerlisten aus anderen Datenbanken ist zwar einfach, aber achten Sie bitte darauf, die wichtigen Hauptdarsteller als Erstes einzutragen...

1.4.
ZitatHier gilt generell: ALLE Früheinträge werden gelöscht, also bitte keine Fassungen eintragen, die noch nicht erschienen sind. Ebenfalls bitten wir Sie, nur dann eine Fassung einzutragen, wenn Sie entweder im Besitz der Fassung sind (DVD, VHS) bzw. die entsprechende Fassung gerade gesehen haben. Fassungen, die keinen oder einen zu geringen Informationsgehalt aufweisen (hierzu zählen z. B. auch mit der regulären Kino-Vorstellung identische Sneak-Previews) müssen gelöscht werden, um die Qualität des Datenbestandes der OFDb sicherzustellen. Ferner sollten die Angaben in deutsch sein und nicht einfach von z. B. www.amazon.com...

...Bei der Angabe von Sendeterminen bei Fernsehfassungen halten Sie sich bitte an die Konventionen der Programmzeitschriften, d. h. bei einer Ausstrahlung nach 0:00 Uhr geben Sie...

Bei Box-Sets u. ä. (Sammlungen verschiedener Veröffentlichungen) ist stets die Altersfreigabe der gesamten Box anzugeben. Die Freigaben der einzelnen Filme können in das Bemerkungsfeld geschrieben werden.
Gleiches gilt auch für die Indizierung. Enthält die Box mind. einen indizierten...

Das Bemerkungsfeld dient der Angabe ergänzender (technischer) Informationen, also z. B. auch der Erwähnung von Kürzungen oder auffällig schlechter Bild- und/oder Tonqualität. Inhaltliche Kommentare bezüglich des Films oder der...
"mind.":
Vorschlag: "mindestens"
"Films":
Vorschlag: "Filmes"

1.5.
Zitat
Die Eingabe von Reviews und Kurzkommentaren erfolgt über den gleichen Button. Wenn Sie...

...Jedes Review wird nach Eintragung von einem Administrator kontrolliert und ggf. geringfügig korrigiert (grobe Rechtschreibfehler o.ä., welche die Lesbarkeit beeinträchtigen können). Dabei...

- das Review inhaltsleer ist bzw. keine Aussagekraft besitzt
- die Fehlerquote über ein erträgliches Maß hinausgeht
-  auf eine gängige deutsche Rechtschreibung weitestgehend verzichtet wird (z. B. keine Großschreibung oder der Verzicht auf jegliche Form der Interpunktion/Zeichensetzung)
- das Review überwiegend aus einer Inhaltsangabe besteht
- es sich fast ausschließlich um die Besprechung von technischen Qualitäten z. B. der DVD des Films handelt
- das Review zu einem Großteil nur aus "Kraftausdrücken" o. ä. besteht
- die Aussagen lediglich provozieren sollen
- die Aussagen inhaltlich unhaltbar, vage oder schlichtweg falsch sind
- durch den Text die Meinungen anderer User beleidigt werden.
"gleichen":
Vorschlag: ersetzen durch "selben"
"o.ä."
Vorschlag: "o.ä." ersetzen durch "sowie Schreibweisen"
"-  auf":
Textformatierung: 1 Leerzeichen zuviel - ändern in "- auf"
"Films"
Vorschlag: "Filmes"
"die Meinungen anderer User beleidigt werden":
Das ist nicht falsch und jeder (ich inbegriffen) weiß, was damit gemeint ist. Es ist vielleicht etwas unglücklich formuliert. Im Sinne der beabsichtigten Aussage mache ich deshalb folgenden
Vorschlag: Änderung in "die User wegen ihrer Meinungen beleidigt werden"

1.6.
Zitat...Präferiert werden IAs, die vom OFDb-User selbst geschrieben werden, zwar können auch mal Covertexte, Presseinfos und Texte von offiziellen Quellen verwendet werden, aber dann unbedingt nur mit deutlicher Quellenangabe unter dem Text (z. B. Quelle: Covertext...
1.7.
ZitatFilmplakate können Sie hochladen, indem Sie auf der Übersichtsseite eines Films auf den...

...Da es häufig verschiedene Veröffentlichungen eines Films gibt, achten Sie bitte darauf, dass Sie...
"Films":
Vorschlag: "Filmes"

1.8.
ZitatBitte beachten Sie, dass die Rubrik "Externe Reviews" ausschließlich für Filmbesprechungen reserviert ist. Übersichtsseiten, Notenspiegel, DVD-Reviews oder andere technische Informationen gehören unter "Sonstiges". Ebenfalls ist darauf zu achten, dass immer...

Personenbezogene Links (also Fanseiten/-foren, Biografien, Bildergalerien o. ä.)...

1.9.
Zitat...Wenn das genaue Geburtsdatum nicht bekannt ist, dann nicht mit Platzhaltern wie 01.01.1980 eintragen, sondern die nicht bekannten Daten leerlassen. Die...
"die nicht bekannten Daten leerlassen":
Das ist etwas unglücklich formuliert, daher mein
Vorschlag: Entweder "die entsprechenden Felder leer lassen" oder "die nicht bekannten Daten weglassen"

Aus Zeitgründen sowie zugunsten der Übersichtlichkeit habe ich hier vorerst nur die Punkte 1.1. bis 1.9. angeführt.
Mir ist klar, dass alle hier ehrenamtlich und unermüdlich helfenden OFDb-Freunde und -Funktionäre ihre eigene Freizeit opfern und ohnehin schon viel zu tun haben. Insbesondere möchte ich mit ehrlichem Respekt und aufrichtiger Hochachtung an dieser Stelle stellvertretend 666psheiko für seinen täglichen Einsatz im Korrekturforum und direkt in der OFDb loben. Sein kontinuierlicher Fleiß ist vorbildlich und bewundernswert. Auch MMeXX leistet Beträchtliches, und das nicht nur im KF, sondern auch in der OFDb und als Forenadministrator. So könnte ich jetzt weitermachen, weil es selbstverständlich noch viel mehr Fleißbienchen gibt. Die Ungenannten seien daher bitte nicht gekränkt und betrachten sich bitte an dieser Stelle ebenfalls als belobigt. 
:love: :love: :love: :respekt: :respekt: :respekt:

...worauf ich eigentlich hinaus wollte: Ich habe hier eine Textdatei angehängt, die für die o. g. Punkte bereits jeweils den kompletten Austausch-Text enthält. Dieser Text ist  bereits korrigiert und ich habe dort auch schon meine Vorschläge umgesetzt. Das alles einzeln herauszusuchen und zu korrigieren halte ich für eine vermeidbare Belastung, die ich den COAs aus den genannten Gründen gerne ersparen möchte.
Falls es erwünscht sein sollte (dann bitte hier Bescheid geben), könnte ich mir in "einer" Mußestunde mal den gesamten Text vornehmen und ohne vorherige detaillierte Erläuterung an dieser Stelle gleich meine überarbeitete Version als Textdatei anbieten.  :icon_smile:


MMeXX

Zitat von: Peter2013 am  2 März 2014, 13:39:24Ich habe mir bei dieser Gelegenheit die OFDb-FAQ aufmerksam durchgelesen und mir sind dabei ein paar kleine Rechtschreibfehler ins Auge gefallen.
Damit deine Mühe nicht verpufft, würde ich dir empfehlen, dich in diesem Fall direkt an Dr. Kosh zu wenden. Die FAQ-Texte auf den OFDb.de-Seiten können die Co-Admins nämlich nicht bearbeiten. Die Verwendung der alten Rechtschreibung zieht sich übrigens komplett durch alle Texte in der OFDb.

PierrotLeFou

Zitat von: MMeXX am  2 März 2014, 09:03:18
Wenn du die FAQ gelesen hast, hast du mit Sicherheit auch gelesen, dass Konzerte eben nicht eingetragen werden. Undgenau darum handelt es sich ja in den meisten deiner Fälle. Und die Osbournes fallen unter (Scripted) Reality, was ebenfalls nicht eingetragen werden soll. Ich halte die FAQ in diesem Punkt für nicht widersprüchlich, sondern recht eindeutig.

Also zumindest ich stehe nach wie vor auf dem Schlauch... ;) (In der Praxis kann ich ja ganz gut damit umgehen und Unklarheiten spreche ich ja dann auch gerne mal kurz vor oder nach einem Eintrag ab... aber "Gebrauchsanleitungen" sind ja eigentlich erst dann wirklich hilfreich, wenn man in der Praxis mit irgendetwas nicht klarkommt... :icon_mrgreen:)


Mal angenommen, man würde sagen "Scorseses 'Last Waltz' und Wadleighs 'Woodstock' sind ja gar keine Konzertfilme, das sind ja eher Dokus über Konzerte mit einem etwas eigenständigeren Konzept und die Auswertung in Kino und Heimkino lief ja auch anders....", dann wäre trotzdem noch unklar, ob man "richtige" Konzertaufzeichnungen nun eintragen darf oder nicht.

Denn in den FAQ steht:

1.)
ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden? [] Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
a) der Öffentlichkeit zugänglich sind, b) fertiggestellt sind

2.)
ZitatHierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen. [] Folgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu: [] [...] Konzerte

3.)
ZitatAls öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam

Daraus folgt ganz logisch, dass man gefilmte Konzerte nicht eintragen darf. Es sei denn, sie liegen (fertiggestellt) im Handel erhältlich auf DVD/BR vor, denn dann besteht automatisch "öffentliches Interesse". (Und vielleicht mag das eine oder andere Konzert von Justin Bieber demnächst aus musikhistorischer Sicht bedeutsam erscheinen. Vielleicht reicht ja auch der Umstand, dass Bieber als Sänger und berühmte Figur an der Entstehung eines entsprechenden Konzertfilms maßgeblich beteiligt war... aber gut, sowas könnte man endlos ausdiskutieren, im Fall der DVD-Veröffentlichung ist der Fall hingegen klar. Eigentlich. Aber die FAQ scheint ja irgendwie etwas anderes zu meinen.

Hinzu kommt der 4. Punkt:
ZitatKonzerte * [] [...] * mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Absprechen muss man die Ausnahmen also vorher gar nicht, sondern man kann es tun, weil es womöglich erwünscht ist. Man könnte also auch erstmal in jeder vierten Konzertaufzeichnung eine Ausnahme entdecken und die erstmal eintragen, bis sie dann jemand löschen lassen will. Dann kommt hinzu, dass es bei den Ausnahmen nicht darum gehen kann, dass womöglich ein Scorsese hinter der Kamera stand oder dass der Film im Kino lief, denn das ist ja durch das "öI" bereits abgehakt worden, welches Konzerteinträge ja ohnehin schon erlaubt. Es muss also auch möglich sein, Konzertfilme, die weder von einem Prominenten stammen, noch Gesprrächsthema waren/sind/vermutlich sein werden, noch im Kino liefen, noch auf DVD/BR vorliegen, noch im TV liefen etc, ausnahmsweise einzutragen, wenn man sich vorher abspricht. (Was wären das denn dann für Ausnahmen?)


Ich zitiere mich nochmals:
Zitat von: PierrotLeFou am  1 Februar 2014, 12:55:34Würde es nicht Sinn machen, aus
ZitatFolgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:
->
ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:
zu machen? (Und dann beispielsweise bei Werbespots und Musikvideos noch besondere Ausnahmeregelungen zu vermerken, weil man nen 10minütigen Werbespot von Lynch oder nen Rohmer-Musikvideo-Kurzfilm dann doch wieder aufnehmen will...?)



Natürlich kann man jetzt sagen, dass 98% der User gefühlt wissen, was gemeint ist, aber für alle anderen sollte der FAQ-Bereich doch vollkommen klar, selbsterklärend und streng logisch daherkommen.

Mit Konzerten habe ich jetzt wenig am Hut, aber Alexander Kluge wäre ein schönes beispiel dafür, wie missverständlich der FAQ-Bereich ist und wie sich das auf die Praxis auswirkt. Ich hatte damals einige Kluge-Filme eingetragen, die auf DVD als Filme präsentiert werden, allerdings bloß Ausschnitte aus seinem TV-Programm darstellen. Was ist passiert: alles wurden gelöscht, im Gespräch kam man überein, dass da die TV-Herkunft wohl ausschlaggebend sei. Etwas später hat (wenn ich mich nicht irre) Bretzelburger einen Klugekurzfilm eingetragen; ich habe dann (mit Bedenken, weil ich ja Bretzelburgers (oder Wem-auch-immers) Intention, das einzutragen, verstehen konnte) für eine Löschung plädiert, weil man den Kluge-Fall ja einige Zeit zuvor geklärt hatte. Der Eintrag wurde also gelöscht. Inzwischen gibt es schon wieder entsprechende Kluge-Kurzfilme auf der OFDb.
Sowas ließe sich vermeiden, wenn der FAQ-Bereich a) vollkommen eindeutig aufgebaut wäre und b) auf alle erdenklichen Ausnahmeregelungen so knapp wie möglich, so ausführlich wie nötig eingehen würde. Das ist bislang beides nicht der Fall. Kluges Personeneintrag oder die Personeneinträge mancher DVD-Bonus-Dokufilmer sind entsprechend willkürlich zusammengewürfelt. Ich sehe natürlich auch ein, dass man die Ausnahmeregeln als verlinkte Extra-threads auslagern müsste, um den Filmeintragsthread nicht zu überfrachten. Aber ich sehe definitiv einiges an Spielraum, um zumindest ein paar erdenkliche Ausnahmefälle im Vorfeld zu klären, damit es nicht, 2009 so, 2013 so und 2017 nochmals ganz anders gehandhabt wird... :D


Vielleicht sind es die wenigen Grenzfälle auch nicht wert, im FAQ-Bereich darauf einzugehen und man bespricht sowas dann doch immer im Korrekturforum. Aber zumindest sollte der FAQ-Eintrag insofern geändert werden, dass Konzerte auch bei öffentlichem Interesse niemals eingetragen werden... um dann auf das Korrekturforum zu verweisen, wo man ein paar wenige Ausnahmen durchwinken könnte. In der jetzigen Form, kann jeder gewissenhaft vorgehende OFDb-Neuling völlig zurecht jeden Konzert-Mitschnitt eintragen, sobald der bloß auf DVD vorliegt; da liegt die Schuld nicht beim neuen User, sondern bei der Formulierung des FAQ-Bereichs. ;)


Ich würde daher vorschlagen, bei den Hinweisen, was nicht eingetragen werden darf, den Zusatz "außer bei Öffentlichem Interesse" zu entfernen und Ausnahmeregelungen für Musikvideos, Werbespots, Konzerte usw. in gesonderten, verlinkten threads zu besprechen. Da könnte man dann auch endlich mal sammeln, welche Länge, welchen Umgang mit Musikstücken, welche Form ein Musikvideo haben muss, damit es trotzdem als "Musikfilm/Kurzfilm" eingetragen werden kann... denn jeden Einzelfall ohne verbindliche Regelung dieser Grenzbereiche zu besprechen, führt automatisch zu einem etwas willkürlichen, auf Gefühltes und Angenommenes zurückgreifenden Umgang, der das Erscheinungsbild der OFDb teilweise etwas unheitlich rüberkommen lässt... selbst bei so prominenten Filmemachern wie David Lynch...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

6 März 2014, 04:39:15 #10 Letzte Bearbeitung: 6 März 2014, 04:42:10 von PierrotLeFou
Mir ist noch etwas in den Sinn gekommen:

Ein paar kleine Änderungen könnten solche Missverständnissen vorbeugen... hier mal ein Vorschlag, in dem ich über Streichungen & Ergänzungen (und den aus ihrer Kombination entstehenden Verschiebungenund den aus ihrer Kombination entstehenden Verschiebungen) den Punkt geklärt habe, der zumindest chilidog und mir unvorteilhaft zu sein scheint.

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Filmfestival, Fernsehprogramm, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)
    c) den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) zugeordnet werden können


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **


** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen


Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.


Folgende Filme (mit Ausnahme einesdes gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:

    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
    Werbespots
    Musikvideos
    Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
    einzelne TV-Serien-Folgen *

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte *
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen *
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele


* mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **
    aus sonstigen (zuvor im Korrekturforum zu klärenden) Gründen bedeutsam


** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen


Da das Zugänglich-Sein bzw das. Zugänglich-gewesen-Sein momentan bereits als a.) Erwähnung findet, sollte es im öffentlichen Interesse nicht erneut auftauchen. Dann hätte man auch nicht das Problem, dass man Hardcore-Zusammenstellungen, Konzerte, Musikvideos und Werbeclips trotzdem eintragen weil, weil sie - da zugänglich - automatisch wieder unter öffentliches Interesse fallen müssten und somit eintragbar wären.
Denn in der bisherigen Form steht da ja:
ZitatX muss a & b erfüllen und unter Gruppe 1 fallen. X kann aber auch unter Gruppe 2 fallen, solange a & b erfüllt sind.
Was die Aufteilung in die zwei Gruppen von erwünschten und weitestgehend unerwünschten Filmarten unsinnig geraten lässt. Wenn ich in meinem Vorschlag nichts übersehen habe, dann sollte sich zumindest dieses Problem erledigt haben.

Zudem denke ich, dass bei der "berühmten Person/Person öffentlichen Interesses" auf "Person öffentlichen Interesses" verzichtet werden könnte, da mit ihr ja das "Öffentliche Interesse" erst geklärt werden soll: man kann nicht das "öffentlich Interesse" eines "Films öffentlichen Interesses" durch die Mitwirkung einer "Person öffentlichen Interesses" erklären... ;) (daher die vorgeschlagene Streichung...)





Zwei zusätzliche Vorschläge würde ich zusätzlich machen wollen:


1.)
Zitata) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Filmfestival, Fernsehprogramm, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
->
Zitata) der Öffentlichkeit zugänglich sind bzw. zugänglich waren (Kino, Filmfestival, Fernsehprogramm, Video, etc.)
(Klingt einheitlicher und schließt die zumindest theoretisch denkbaren Fälle ein, in denen ein nicht vorgeführter, aber auf VHS/DVD/BR veröffentlichter Film aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zugänglich ist...)


2.)
ZitatTheateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. ** [...] ** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Die angesprochenen Ausnahmen wären ja bereits Ausnahmen innerhalb der Ausnahmen (des öffentlichen Interesses).
Ich darf Film X also nicht eintragen, es sei denn es handelt sich dabei um einen Fall von TV-Theateraufführungen, wobei jedoch Fälle von TV-Theateraufführungen existieren, die keinen Grund bieten, einen Film eintragen zu können. Und weil man diese letzteren Fälle ja vorzugsweise im Vorfeld klären soll, muss man letztlich alle Fälle von TV-Theateraufführungen vorzugsweise im Vorfeld klären, da es sich ja um diese sonderbaren Ausnahmefälle innerhalb der Ausnahmen handeln könnte. Hier sollte man den Grund dieser Ausnahmen zweiten Grades bereits angeben, weil ansonsten die TV-Theateraufführungen als Ausnahmen ersten Grades nahezu keine Bedeutung für den User haben.

Zwei Möglichkeiten wären da als Lösung denkbar:

2.1) 
ZitatTheateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. * [...] * mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen
-> 
ZitatTheateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. * [...] * Es sei denn, es handelt sich dabei um folgende Fälle: Fall 1, Fall 2, Fall 3...

2.2)
ZitatAls öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **
    aus sonstigen (zuvor im Korrekturforum zu klärenden) Gründen bedeutsam*


** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen
*Darunter fallen manche Theateraufführungen, die speziell fürs TV produziert wurden, über die zuvor im Korrekturforum diskutiert werden müsste







Jetzt wäre es allerdings nach wie vor noch möglich, zB Musikvideos und Werbung einzutragen, sofern der entsprechende Filmemacher berühmt ist. Da dass ja - soweit ich das Mitbekommen habe - auf der OFDb nur in Ausnahmefällen gern gesehen wird, müsste man hier vielleicht gleich noch ein paar Einschränkungen in Form von Fußnoten oder gar verlinkten Extra-threads anhängen...
Mir scheinen aber zumindest einige der Missverständlichkeiten mit den obigen Vorschlägen behoben zu sein... Vielleicht mag ja der eine oder andere etwas dazu sagen. Ich sehe in diesen Änderungen jedenfalls ein paar Vorteile und fast (s.u.*) keinerlei Nachteile (auch wenn nach wie vor ein paar unklare Punkte enthalten wären)... ;)


*Eine Unklarheit, die vorher im Grunde unterschwellig vorhanden war und nun etwas stärker in den Vordergrund rückt, betrifft Punkt c) in:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Filmfestival, Fernsehprogramm, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)
    c) den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) zugeordnet werden können

Filme, die weder bisherige Typen (Stumm- noch Kurzfilme, TV-Filme oder -Serien & Serials), noch bisherige Genres darstellen, aber dennoch in den Spielfilmsektor fallen, wären da jetzt noch unberücksichtigt geblieben, weil man "Spielfilm" nie als eigenen Typ eingetragen hat. Das könnte man lösen, indem man aus den Genres Dokumentarfilm, Essayfilm, Experimentalfilm Typen macht, denen man dann auch den Spielfilm an die Seite stellt... oder man macht es sich leichter und ergänzt Punkt c.) folgendermaßen:
Zitatc) den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) zugeordnet werden können, oder die dem nicht explizit gekennzeichneten Sektor des Spielfilms angehören


Ich denke, das sollte erstmal reichen... :zwangsjacke: (Jetzt bloß nochmals der Text mit allen Änderungen ohne Striche und Verfärbungen...)




ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, die
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind bzw. zugänglich waren (Kino, Filmfestival, Fernsehprogramm, Video, etc.)
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)
    c) den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) zugeordnet werden können, oder die dem nicht explizit gekennzeichneten Sektor des Spielfilms angehören


Folgende Filme (mit Ausnahme eines gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:

    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
    Werbespots
    Musikvideos
    Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
    einzelne TV-Serien-Folgen

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    aus sonstigen (zuvor im Korrekturforum zu klärenden) Gründen bedeutsam*


*Darunter fallen manche Theateraufführungen, die speziell fürs TV produziert wurden, über die zuvor im Korrekturforum diskutiert werden müsste
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

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