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Beschlagnahmte Filme

Begonnen von shark, 1 September 2003, 16:59:45

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Dietmar1968

Zitat von: karl am 23 Februar 2009, 11:53:37
Zitat von: Dietmar1968 am 23 Februar 2009, 02:23:08
Ich bin kein Pornoexperte, aber soviel ich weiss darf man auch Filme im Ausland bestellen, die "nur" gegen §184 verstossen. Das sind keine Kinder oder Tierpornos, sondern normale Pornos, die halt beschlagnahmt wurden. Der Paragraph für Kinder- und Tierpornos lautet, glaub ich $184b und c. Man sollte das nicht vermischen.
Dass man das nicht vermischen sollte, stimmt. Was jedoch nicht stimmt und anscheinend hier auch nur die Wenigsten wissen, ist die Sache mit dem Import. Unglaublich aber wahr:garkeine pornographischen Medien dürfen aus dem Ausland importiert werden.

Garkeine, also nichtmal legale (nichtbeschlagnahmte) Pornos, die auch in deutschen Videotheken erhältlich sind?

SAL

Keine pornos ausm Ausland?

Wäre mir neu, da bei mir im Laden jede Woche Pakete ausm Ausland ankommen wo solch Zeug drin ist.
Das sind auch ausländische pornos, meistens aus England oder den kälteren Staaten im Norden. ("Man's Best"  :doof:)

Intergalactic Ape-Man

Pornographie darf nur gewerblich importiert werden. Laut dieser Infotainment Sendung über den Zoll, die ab und an im TV kommt, machen sich die Zollprüfer sogar daran, den Inhalt dahingehend zu prüfen, sofern nicht vom Cover aus schon Klarheit besteht. Bist du Privatperson und wird dein Import als pornographisch klassifiziert, wird er eingezogen und deine DVD/BRD ist futsch.

Natürlich sehen die Zöllner bei der Selektion ganz genau, wenn es sich z.B. um einen Luftpolsterumschlag mit einer DVD handelt. Das ist so, wie man seine Weihnachtsgeschenke schon nach der Form sortieren kann. Einzelversand ist natürlich nach einschlägigen Absendern interessanter und wird sonst nur stichprobenartig kontrolliert. Es soll ja vor allem auch Zoll/Steuer eingetrieben werden, da interessieren die Formate potentiell über der Freigrenze.

Zur allgemeinen Unwissenheit der Beamten: Ich weiß nicht, ob es an unserem beschaulichen Zollamt liegt, oder ob es genrell so ist, aber musstet ihr auch schon erklären, daß es in z.B. Australien eine andere Dollarwährung gibt, als in den USA? Und wenn ihr mal eine Abholbenachrichtigung bekommt, macht euch den Spaß, ruft vorher an und laßt euch die Titel vorlesen "damit ihr wißt, was das für ein Paket ist". Martialisches Englisch schüchtern radebrechende Baumann und Clausen Verschnitte sind einfach goldig.  :respekt:

Roughale

[weil Karneval Scheisse ist]Stichproben, verdächtige Absender (z.B. bekannte Adresse), wenn die Zollerklärung magelhaft ist kann man hinzitiert werden um das Paket zu öffnen (wann sie es wirklich selber öffnen dürfen ist mir auch nie klar geworden)[/weil Karneval Scheisse ist]

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Anderssen

Danke für die Nicht-Karneval-Antworten ;)
Zitatz.B. um einen Luftpolsterumschlag mit einer DVD handelt.
ZitatStichproben, verdächtige Absender
Das Erraten des Inhalts anhand der Verpackung stelle ich mir allerdings schwierig vor; ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Zoll wirklich so arbeiten kann. Eine Verpackung, in der augenscheinlich eine DVD drin sein könnte, wäre zwar zum Beispiel ein Indiz dafür, dass vielleicht eine DVD da drin ist, sagt aber noch nichts darüber aus, was auf der DVD drauf ist, geschweigedenn ob dies in unserem Inselstaat illegal ist.
Bei "verdächtigen" Absendern könnte ich mir schon eher vorstellen, dass dort Stichproben gemacht werden; aber was ist z.B. mit namhaften Versandhäusern, die im Ausland ganz normal ihr Zeug vertickern dürfen? Führen diese denn tatsächlich eine Liste darüber, was die Jugendschützer in Deutschland zur Zeit gerade doof finden?

Intergalactic Ape-Man

Zitat von: Anderssen am 24 Februar 2009, 12:02:49
Führen diese denn tatsächlich eine Liste darüber, was die Jugendschützer in Deutschland zur Zeit gerade doof finden?

Warum sollte das im Ausland jemand tun?

Und Stichproben sind halt Stichproben. Reiner Zufall.

karl

Zitat von: Senfdazu am 24 Februar 2009, 06:39:43
Pornographie darf nur gewerblich importiert werden. Laut dieser Infotainment Sendung über den Zoll, die ab und an im TV kommt, machen sich die Zollprüfer sogar daran, den Inhalt dahingehend zu prüfen, sofern nicht vom Cover aus schon Klarheit besteht. Bist du Privatperson und wird dein Import als pornographisch klassifiziert, wird er eingezogen und deine DVD/BRD ist futsch.
Wenn es nur das wäre... In der Regel wird aber zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet!

Kingpin

Zitat von: karl am 24 Februar 2009, 18:31:44
Zitat von: Senfdazu am 24 Februar 2009, 06:39:43
Pornographie darf nur gewerblich importiert werden. Laut dieser Infotainment Sendung über den Zoll, die ab und an im TV kommt, machen sich die Zollprüfer sogar daran, den Inhalt dahingehend zu prüfen, sofern nicht vom Cover aus schon Klarheit besteht. Bist du Privatperson und wird dein Import als pornographisch klassifiziert, wird er eingezogen und deine DVD/BRD ist futsch.
Wenn es nur das wäre... In der Regel wird aber zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet!
Nö, i.d.R. passiert da nix weiter, da vom inländischen Käufer strafrechtlich sowieso nix zu holen ist; vgl. Urteil OLG Hamm (2 Ss 1291/99):
Leitsatz: Der ohne Weiterverbreitungsabsicht bei einem ausländischen Versand bestellende inländische Endverbraucher pornographischer Schriften macht sich nicht als "Einführer" im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB strafbar.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Kingpin

24 Februar 2009, 20:29:42 #98 Letzte Bearbeitung: 24 Februar 2009, 20:32:38 von Kingpin
Zitat von: Anderssen am 24 Februar 2009, 12:02:49
Danke für die Nicht-Karneval-Antworten ;)
Zitatz.B. um einen Luftpolsterumschlag mit einer DVD handelt.
ZitatStichproben, verdächtige Absender
Das Erraten des Inhalts anhand der Verpackung stelle ich mir allerdings schwierig vor; ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Zoll wirklich so arbeiten kann. Eine Verpackung, in der augenscheinlich eine DVD drin sein könnte, wäre zwar zum Beispiel ein Indiz dafür, dass vielleicht eine DVD da drin ist, sagt aber noch nichts darüber aus, was auf der DVD drauf ist, geschweigedenn ob dies in unserem Inselstaat illegal ist.
Bei "verdächtigen" Absendern könnte ich mir schon eher vorstellen, dass dort Stichproben gemacht werden; aber was ist z.B. mit namhaften Versandhäusern, die im Ausland ganz normal ihr Zeug vertickern dürfen? Führen diese denn tatsächlich eine Liste darüber, was die Jugendschützer in Deutschland zur Zeit gerade doof finden?
Grundsätzlich steigt auch mit dem in der Deklaration genannten Preis das Zoll-"Risiko", d.h. alles was jenseits der (peinlich geringen) Zollfreigrenze liegt, wird wahrscheinlich gefilzt. Und bei den üblichen verdächtigen Versendern, die gerne falsch deklarieren, kann man sich auch fast sicher sein, dass gefilzt wird. ;)
Go to hell!
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wusselpompf

Zitat von: Kingpin am 24 Februar 2009, 20:29:42
d.h. alles was jenseits der (peinlich geringen) Zollfreigrenze liegt, wird wahrscheinlich gefilzt. Und bei den üblichen verdächtigen Versendern, die gerne falsch deklarieren, kann man sich auch fast sicher sein, dass gefilzt wird. ;)

die Freigrenze wurde ja nun immerhin auf 150€ erhöht.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

karl

Zitat von: Kingpin am 24 Februar 2009, 20:25:07
Nö, i.d.R. passiert da nix weiter, da vom inländischen Käufer strafrechtlich sowieso nix zu holen ist; vgl. Urteil OLG Hamm (2 Ss 1291/99):
Leitsatz: Der ohne Weiterverbreitungsabsicht bei einem ausländischen Versand bestellende inländische Endverbraucher pornographischer Schriften macht sich nicht als "Einführer" im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB strafbar.
Naja, mittlerweile wird das wohl oft toleriert. Ich bekomme jedoch auch immer wieder von Leuen zu hören, die dann Post von der Staatsanwaltschaft bekamen. Oft werden die Verfahren allerdings eingestellt. Ich würde mich jedoch nicht drauf verlassen, auch nicht, wenn es schon mal ein wie von dir genanntes Urteil gab. Da kann ein anderes Gericht ganz anders entscheiden...

Kingpin

Zitat von: karl am 25 Februar 2009, 11:55:47
Zitat von: Kingpin am 24 Februar 2009, 20:25:07
Nö, i.d.R. passiert da nix weiter, da vom inländischen Käufer strafrechtlich sowieso nix zu holen ist; vgl. Urteil OLG Hamm (2 Ss 1291/99):
Leitsatz: Der ohne Weiterverbreitungsabsicht bei einem ausländischen Versand bestellende inländische Endverbraucher pornographischer Schriften macht sich nicht als "Einführer" im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB strafbar.
Naja, mittlerweile wird das wohl oft toleriert. Ich bekomme jedoch auch immer wieder von Leuen zu hören, die dann Post von der Staatsanwaltschaft bekamen. Oft werden die Verfahren allerdings eingestellt. Ich würde mich jedoch nicht drauf verlassen, auch nicht, wenn es schon mal ein wie von dir genanntes Urteil gab. Da kann ein anderes Gericht ganz anders entscheiden...
Ja, Post mag das geben, aber spätestens wenn man denen mit o.g. Urteil kommt, geben die Ruhe - da hat sich schon eine Staatsanwaltschaft blamiert, da muss man sich nicht nochmal mit rumärgern. ;)
Und mit der Rechsprechung eines Oberlandesgerichts will man sich als Amtsrichter auch ungerne anlegen, insb. da o.g. Urteil des OLG Hamm eine Revisionsentscheidung ist - und selbst wenn, ist das Thema spätestens in der nächsten Instanz erledigt. Da darf man sich eben nur nicht einschüchtern lassen.
Go to hell!
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SilentBob

Gibt es für Österreich eine Indizierte/ Beschlagnahmte Filme Liste?

Ist es auch verboten per Post einen Indizierten oder Beschlagnahmten Film zu versenden, wenn man ihn zu einem Empfänger schickt der Bsw. in den USA sitzt ?



Roughale

Zitat von: SilentBob am 17 August 2014, 20:31:02
Gibt es für Österreich eine Indizierte/ Beschlagnahmte Filme Liste?

Also wenn es eine solche gibt, dann ist sie bestimmt deutlich kürzer als die bei uns, schau docjh, wie die ihren Staatshaushalt stabilhalten, indem sie all die bei uns beschlagnahmten Filmen, schön teuer mit deutschem Ton, rausbringen :king:

Aber ggf. sowas mal in einem österreichischen Forum nachfragen, ich weiss nict, wieviel Ösis siuch bei uns Piefkes rumtummeln...

Zitat von: SilentBob am 17 August 2014, 20:31:02Ist es auch verboten per Post einen Indizierten oder Beschlagnahmten Film zu versenden, wenn man ihn zu einem Empfänger schickt der Bsw. in den USA sitzt ?

Bei uns ist jetzt Deutschland? Ist aber auch egal, Postausgang wird meines Wissens nicht kontrolliert und wie die Rechtslage in den USA ist, das kann ich leider nicht sagen...

esta es la mejor mota
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manta

Einige zensierte Filme bekommt man doch ganz gut in Österreich, oder?
Die Bilder in ihrer Signatur dürfen nicht größ als 401x134 Pixel sein

endoskelett

Zensierte Filme bekommst du überall.  :icon_mrgreen:
R: Do you like our owl?
D: It's artificial?
R: Of course it is.
D: Must be expensive.
R: Very.
R: I'm Rachael.
D: Deckard.

Dietmar1968

Zitat von: manta am 27 August 2014, 17:12:46
Einige zensierte Filme bekommt man doch ganz gut in Österreich, oder?

In Österreich bekommst Du keine zensierten Filme, dafür aber jede Menge in Deutschland.  :pidu:

marcoprolo

Zu der angeblich so leicht einsehbaren Liste was Index und Beschlagnahme angeht:

Meldung:

Aufgrund diverser Serverprobleme

verschiebt sich die Eröffnung leider um einige Tage.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen

einen guten Rutsch in das Jahr 2014!

Ihr BPjM.COM-Team

Es scheint als sei selbst die Sichtung bzw Information schon auf'm Index oder nicht zugängig!

:hacki:  :LOL:

MMeXX

Klick einfach auf "Zum Archiv".

pm.diebelshausen

Dort allerdings nur auf dem Stand Juli 2010. Die jeweils aktuelle Liste gibt es in der Veröffentlichung "BPjM Aktuell" - Amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Zitat von: http://bpjm.com/bpjmdotcom/Die Webseiten auf www.bpjm.com sind nur als Zitat des jeweiligen Hefts der BPjM zu werten.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

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