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Fehlende FSK-Freigaben 1951-1957?

Begonnen von Kayfabe, 11 Juli 2015, 22:46:45

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Kayfabe

11 Juli 2015, 22:46:45 Letzte Bearbeitung: 12 Juli 2015, 13:19:18 von Kayfabe
Da ich den Sachverhalt nicht wirklich selbst aufklären konnte, erstmal die Frage: gab es zwischen 1951 (als das JÖSchG in Kraft trat) und 1957 (als vermutlich "neue" Alterskategorien eingeführt wurden) noch andere Alterskategorien?

Hier mal die relevanten Quellen, die ich dazu finden konnte:
- https://www.spio-fsk.de/?seitid=16&tid=473 : "Bereits 1951 trat das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" (JÖSchG) in Kraft (2003 abgelöst durch das Jugendschutzgesetz, JuSchG). Es sah erstmals die Einstufung von Filmen nach Altersgruppen vor, die 1957 nochmals in die bis heute geltenden Alterskategorien frei ab sechs, 12, 16 und 18 Jahren geändert wurden."
- http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl151s0936.pdf#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl151s0936.pdf%27]__1436643097014 : §6
- http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl151s0936.pdf#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl157s1058.pdf%27]__1436643632137 : §6

Trivia, das ich sonst noch entdeckt habe: FSK o.A.  gibt es erst seit 1985.

Aufgefallen war mir bei einigen Verleihprogrammen, die ich mir heute angeschaut habe, dass dort Einteilungen "Jugendfördern unter 10 Jahre" und "Freigegeben für Jugendliche von 10-16 Jahren" zu finden waren. Bei filmportal hingegen waren allerdings auch Prüfungen aus dem Zeitraum '51-'57 zu finden, wo "ab 12" zu finden war...

Edit: Ein bisschen mehr Arbeit hätte ich mir wohl beim Suchen machen können ;). Hier steht eigentlich alles kompakt zusammengefasst: http://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon&tag=det&id=652
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

Kayfabe

Vielleicht ist der Edit mit der Auflösung der Frage untergegangen: zwischen 1951 und 1957 gab es demnach nur folgende drei Alterkategorien für Freigaben
- bis zu 10 Jahren (Jugendfördernd),
- von 10 bis 16 Jahren (Jugendgeeignet), und
- ab 16 Jahren (Jugendverbot).

Wie es kommt, dass SPIO und filmportal auch in ihren Datenbanken neuere Freigaben für diesen Zeitraum angeben, ist mir nicht klar. Möglicher Grund wäre, dass dort "rückwirkend" eine Freigabe einer Prüfung nach 1957 angegeben wurde - das verlinkte Lexikon der Uni Kiel spricht ja auch davon, dass "[...] alle vor 1957 freigegebenen Filme von der FSK erneut klassifiziert [wurden]".

Die (einfache) Nachprüfbarkeit der Freigaben aus dieser Zeit wäre damit jedenfalls nicht möglich.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

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Zitat von: Kayfabe am 11 Juli 2015, 22:46:45
Aufgefallen war mir bei einigen Verleihprogrammen, die ich mir heute angeschaut habe, ...
Ich hätte dazu eine Frage in eigener Sache: wo kann man denn Verleihprogramme anschauen?

Kayfabe

Dafür muss man wohl leider suchen bis man eine Kaufmöglichkeit gefunden hat (eBay, etc.). Diese Verleihprogramme sind relativ selten, da sie quasi nur zur Information der Kinobetreiber gedacht waren. Mir ist auch nicht bekannt (auch mangels Recherche), dass es dafür Internetseiten oder Institutionen gibt, wo man bequem den Bestand durchforsten kann: Hinweise dazu würden mich aber auch interessieren.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

Tito

Ohne groß danach bisher gesucht zu haben... aber sollten solche Informationen nicht über das Bundesarchiv oder den Länderarchiven auffindbar sein?!

Zitat von: Kayfabe am 15 Juli 2015, 19:26:18
Wie es kommt, dass SPIO und filmportal auch in ihren Datenbanken neuere Freigaben für diesen Zeitraum angeben, ist mir nicht klar. Möglicher Grund wäre, dass dort "rückwirkend" eine Freigabe einer Prüfung nach 1957 angegeben wurde - das verlinkte Lexikon der Uni Kiel spricht ja auch davon, dass "[...] alle vor 1957 freigegebenen Filme von der FSK erneut klassifiziert [wurden]".
Du gibst dir die Antwort selber. Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung haben alle Bereiche des Geltungsbereich, vom Straßenbauamt bis zum Rundfunk/Kino, dafür Sorge zu tragen, das Gesetz umzusetzen. Die Bildprogramme mussten mit der neuen Freigabe versehen werden. Ob die Filme dabei neu gesichtet und geprüft wurden, oder ob man es sich einfach gemacht hat (bis 10 = ab 6, 10 bis 16 = ab 12, ab 16 = ab 16, + neu ab 18) müsste man bei den Prüfungsbehörden erforschen.

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