OFDb

Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu

Begonnen von PierrotLeFou, 2 April 2016, 23:37:21

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Palaber-Rhabarber

Ich fasse mal zusammen: Ein berühmter, mittlerweile senil gewordener Filmschaffender filmt sich auf dem Scheißhaus und stellt es ins Web und PierrotLeFou schreit laut "Was für GROSSARTIGE Filmkunst!!! Rein damit!"  :D
Wenn es gar nicht um das Werk an sich geht, sondern nur um den BEDEUTSAMEN Künstler, der natürlich absolute Narrenfreiheit besitzt, dann freue ich mich schon auf die fünfhundert Sketchvideos von Funny or Die mit der über jeden Zweifel erhabenen Hollywoodschar an Prominenz, ist aber wenigstens kein Katzenvideo von Mutter Beimer dabei.

Auch wenn ich jetzt keine überwältigende Mehrheit für die Löschung der Dokus erkennen kann, so können sie von mir aus erstmal raus, weil sie halt von YouTube sind oder so ähnlich, bis einwandfrei geklärt ist, welche Ausnahmeregelungen geltend gemacht werden können.

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  7 April 2016, 02:48:22Ich fasse mal zusammen: Ein berühmter, mittlerweile senil gewordener Filmschaffender filmt sich auf dem Scheißhaus und stellt es ins Web und PierrotLeFou schreit laut "Was für GROSSARTIGE Filmkunst!!! Rein damit!"  :D

Wenn er sich noch die Mühe macht, Titeleinblendung und Vorspann anzufertigen... warum nicht? Du darfst ihn aber dann auch mit 1/10 bewerten... :icon_mrgreen:
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

Filme, die
1.) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)
Der Richtwert setzt voraus, dass der Film in der IMDB gelistet ist. Falls Filme fehlen (z.B. Amateurfilme), könnten ergänzend offizielle Pressemitteilungen und Webseiten angeführt werden. Ist aber erstmal zweitrangig.

Zitat2.) der Öffentlichkeit offiziell zugänglich sind oder waren[/b] (Kino, Festivals, TV,* Video, DVD, Blu-ray, Laserdisc etc.). Installationen und Streaming-Portale erfüllen - wie inoffizielle Veröffentlichungen oder geschlossene Vorführungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit - diese zweite Bedingung nur in Ausnahmefällen.

* Für TV-Ausstrahlungen gilt jedoch, dass Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden, nicht automatisch berechtigt sind, einen Eintrag zu erhalten: Über die Berechtigung ist daher sicherheitshalber im KF vor einem Eintrag nachzufragen.
Das Sternchen mit Bezug auf Theateraufführungen ist verwirrend (TV = Theateraufführungen?) und muss an dieser Stelle noch nicht erwähnt werden. Das gehört dahin, wo speziell darauf eingegangen wird, was als Film gilt und was nicht. Installationen und Streaming-Portale gehören m.E. nicht zu den Standardmedien, sondern zu Ausnahmefällen und sollten deshalb nur da erwähnt werden. Es macht außerdem Sinn, hier alle Standardmedien aufzuzählen, weil "etc." sonst unnötig Interpretationsspielraum zulässt: Super-8/16, Kino, Festivals, Video und die Heimkinomedien.

ZitatAusnahmen sind zugelassen, [/b]wenn Filme nicht (oder: nicht vollständig) fertiggestellt worden sind und/oder nicht bzw. nur als Installation, Streaming-Angebot, Privatvorführung etc., allerdings als Gegenstand öffentlichen Interesses gewertet werden können: Dies ist der Fall, wenn der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:
Viel zu umständlich. "Ausnahmen zu Punkt 1 und 2 sind zulässig (möglich), wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:". Ist viel kompakter und schließt alle deine Aufzählungen mit ein.

Zitata) Er wurde erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses. [/b]Als Ersteller(in) gilt dabei wahlweise der/die Regisseur(in), der/die Produzent(in), der/die Hauptdarsteller(in), der/die Drehbuchautor(in) - nicht jedoch Autor(inn)en einer älteren Vorlage! Als Person öffentlichen Interesses gelten die Ersteller(innen) dann, wenn sich in Print- oder Online-Lexika Artikel über sie finden lassen und wenn die Personen darüber hinaus mehrfach (mind. XX mal!) Gegenstand von Zeitungsartikeln/Nachrichten verschiedener Zeitungen/Nachrichtensendungen sind (mind. XX verschiedene Zeitungen/Sendungen!) oder wenn sie als Filmschaffende mindestens XX Filme angefertigt haben, welche die oben genannten Bedingungen 1 & 2 erfüllen. (Beispiele: XXX)
Es gibt keinen nennenswerten Unterschied zwischen einer mittlerweile berühmten Person und einer berühmten Person. "Mittlerweile" ist deshalb überflüssig. Die Kernaussage ist, dass die Person berühmt sein muss. Somit zählen ältere Werke automatisch dazu, auch wenn die Person damals unbekannt(er) war.
Und dann kommt dieser ganze Theoriekram, der nie so recht erfüllt werden kann oder nicht nachweisbar ist. Ich bin jetzt z.B. der neue Sam Raimi und habe gerade meinen ersten Amateurkurzfilm fertiggestellt. Ich behaupte dann, dass in der Osnabrücker Tageszeitung vor 3 Monaten was über mich drinstand und ich den RTL 2-Nachrichten ein Interview gegeben habe, weil die auch immer so hippes Internetzeugs im Programm haben. Natürlich vergesse ich nicht, mein Werk bei IMDB einzustellen. Bin ich jetzt eine Person öffentlichen Interesses?  :icon_smile:

Zitatb) Er ist aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen.[/b] (Beispiel: "My Story: Struggling, Bullying, Suicide, Self Harm" (2008))
Ist dein Beispiel nicht schon mit Punkt a erfüllt: Wikipedia, IMDB, verschiedene Publikationen?

Palaber-Rhabarber

Zitat von: PierrotLeFou am  7 April 2016, 03:43:45
Du darfst ihn aber dann auch mit 1/10 bewerten... :icon_mrgreen:

Mit geringem Schaden. Einmal 1 und einmal 10 ergibt immer noch respektable 6,5 Punkte.  :icon_smile:

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  7 April 2016, 05:39:28
Zitat von: PierrotLeFou am  7 April 2016, 03:43:45
Du darfst ihn aber dann auch mit 1/10 bewerten... :icon_mrgreen:

Mit geringem Schaden. Einmal 1 und einmal 10 ergibt immer noch respektable 6,5 Punkte.  :icon_smile:

5,5/10 ;)


edit:

Deine Anmerkungen zu meinem Text-Vorschlag sind recht hilfreich... ich werde die morgen oder übermogen aufgreifen und mich dann wohl auch gleich noch um den Werbespot-/Musikvideo-Bereich kümmern...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Blutfarmer

"- erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses"

Ab WANN ist jemand denn eine Person des "öffentlichen Interesses"? WER will sich denn anmaßen, darüber zu entscheiden, wer jetzt eine Person des "öffentlichen Interesses" ist oder nicht? Das ist doch eine subjektive Entscheidung des Einzelnen, alles andere wäre eine Bevormundung. Für den politisch korrekt eingestellten Teil der Anwesenden wird der Regisseur Marco Pino niemals eine solche Person sein, selbst wenn er noch 20 weitere Dokus dreht (von denen auch weiterhin keine im öffentlich-rechtlichen Zwangsgebührenfernsehen laufen wird, solange Themen behandelt werden, welche deren "Bildungsauftrag" widersprechen und politisch "unerwünscht" sind). Für "Nazis", "Konservative" und "ewig Gestrige" wie mich hingegen ist er durchaus von "öffentlichem Interesse". Dagegen könnte ich persönlich problemlos auf die Einträge diverser Amateurfilmer verzichten. Ebenso könnte man wohl darüber streiten, wie groß wohl das "öffentliche Interesse" an den eingetragenen übelsten Sodomiepornos ist. Deshalb laufe ich jetzt aber nicht los und fordere gleich deren Löschung.

"- aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen"

Dass die Themen "Flüchtlinge" und "Frühsexualisierung/Genderisierung" auch und gerade ausserhalb von Filmkreisen Gesprächsthemen sind, steht ja wohl ausser Frage. Auch wenn es hier bei politisch korrekt eingestellten Personen ja nur die Antworten "Ja" oder "Nazi" gibt und die "Diskussion" somit schnell vorbei ist. Aber dass man solche Dokus allen Ernstes mit den Ergüssen von "LeFloid" oder sonstigen "Youtube-Stars (?)" oder "Martha Mustermanns Katze" vergleichen will, ist doch lächerlich. Genauso gut könnte man Äpfel mit Birnen vergleichen.

"Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen."

Das wäre natürlich die einfachste Lösung, um "unerwünschten" Dokus einen Riegel vorzuschieben, da Dokus mit solch brisanten Themen wie "Flüchtlinge", welche unbequeme Wahrheiten enthalten, statt "alternativlose" Jubelgesänge anzustimmen, nie und nimmer im GEZ-Propagandafernsehen laufen werden. Das liegt ja wohl auf der Hand. Wobei ja selbst eine solche Ausstrahlung nicht vor Zensur schützt. So zuletzt geschehen mit meinem Eintrag einer Doku über die ja angeblich "nicht stattfindende Islamisierung", hier thematisiert durch inzwischen praktizierte Paralleljustiz von selbsternannten "Friedensrichtern" nach Scharia-Recht, gelaufen immerhin bei 3sat. War aber wohl auch nicht von "öffentlichem Interesse". Obwohl andere Dokus der (türkischen) Regisseurin durchaus in der ofdb zu finden sind...

Wenn man argumentiert, dass ein imdb-Eintrag vorhanden sein soll, dann müsste man Hunderte Dokus aus der ofdb entfernen. Ich habe unzählige Dokus zu den unterschiedlichsten Themen eingetragen (Mauerfall, Bankenrettung, Korruption, Propaganda), von denen die imdb keinen Schimmer hat. Teils von Regisseuren, die ansonsten auf eine stattliche Anzahl an Einträgen in der ofdb zurückblicken und somit scheinbar durchaus von "öffentlichem Interesse" sind. Und die Veröffentlichung auf einem "offiziellen Medium" ist auch kein Garant. Mit dem schlichten Argument "kein imdb-Eintrag" wurde unlängst auch erst eine meiner eingetragenen Dokus gelöscht, obwohl diese sogar auf BluRay erhältlich ist.

Für irgendjemanden scheint die Flüchtlings-Doku übrigens durchaus von Interesse zu sein. Hat derjenige doch die beiden Teile inzwischen verlinkt.

PierrotLeFou

Zitat von: Blutfarmer am 11 April 2016, 21:38:22"- erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses"

Ab WANN ist jemand denn eine Person des "öffentlichen Interesses"? WER will sich denn anmaßen, darüber zu entscheiden, wer jetzt eine Person des "öffentlichen Interesses" ist oder nicht?
Exakt DAS ist doch auch eines der Themen dieses threads. ;)

ZitatDas ist doch eine subjektive Entscheidung des Einzelnen, alles andere wäre eine Bevormundung. Für den politisch korrekt eingestellten Teil der Anwesenden wird der Regisseur Marco Pino niemals eine solche Person sein, selbst wenn er noch 20 weitere Dokus dreht (von denen auch weiterhin keine im öffentlich-rechtlichen Zwangsgebührenfernsehen laufen wird, solange Themen behandelt werden, welche deren "Bildungsauftrag" widersprechen und politisch "unerwünscht" sind). Für "Nazis", "Konservative" und "ewig Gestrige" wie mich hingegen ist er durchaus von "öffentlichem Interesse". Dagegen könnte ich persönlich problemlos auf die Einträge diverser Amateurfilmer verzichten. Ebenso könnte man wohl darüber streiten, wie groß wohl das "öffentliche Interesse" an den eingetragenen übelsten Sodomiepornos ist. Deshalb laufe ich jetzt aber nicht los und fordere gleich deren Löschung.
Sich in der Opferrolle zu wähnen, ist natürlich recht einfach. Aber niemand plädiert hier für eine Löschung von Marco Pino-Werken, bloß weil ihm die Ideologie nicht passt. Bei einem Michael Kühnen würde sicherlich keiner leugnen, dass es eine Person öffentlichen Interesses ist - unabhängig von seiner Ausrichtung. ;)
Vergleiche mit Werken, die das öffentliche Interesse nach bisheriger Regelung durch andere Aspekte erfüllen (und nicht durch den Status ihrer Schöpfer), machen jetzt in diesem Zusammenhang auch nicht viel Sinn. Konstruktiver wäre es dann schon, Vorschläge für FAQ-Kriterien zu machen.


Zitat"- aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen"

Dass die Themen "Flüchtlinge" und "Frühsexualisierung/Genderisierung" auch und gerade ausserhalb von Filmkreisen Gesprächsthemen sind, steht ja wohl ausser Frage. Auch wenn es hier bei politisch korrekt eingestellten Personen ja nur die Antworten "Ja" oder "Nazi" gibt und die "Diskussion" somit schnell vorbei ist. Aber dass man solche Dokus allen Ernstes mit den Ergüssen von "LeFloid" oder sonstigen "Youtube-Stars (?)" oder "Martha Mustermanns Katze" vergleichen will, ist doch lächerlich. Genauso gut könnte man Äpfel mit Birnen vergleichen.
Es geht aber darum, dass DER FILM Gesprächsthema sein müsste, nicht darum, dass SEIN THEMA Gesprächsthema sein müsste... Das ist im konkreten Fall nicht erfüllt.


Zitat"Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen."

Das wäre natürlich die einfachste Lösung, um "unerwünschten" Dokus einen Riegel vorzuschieben, da Dokus mit solch brisanten Themen wie "Flüchtlinge", welche unbequeme Wahrheiten enthalten, statt "alternativlose" Jubelgesänge anzustimmen, nie und nimmer im GEZ-Propagandafernsehen laufen werden. Das liegt ja wohl auf der Hand.
Der Verschwörungskrempel von Alex Jones, der ja auch eher Minderheitenmeinungen von Verschwörungstheoretikern bedient, hat doch auf der OFDb seinen Platz finden können. Ist ja jetzt nicht so, dass dort nur ARD-/ZDF-Produktionen zu finden wären... und da die Öffentlich-Rechtlichen zumindest früher gerne auch die Ideologie von fremden Dokumentarfilmen durch Schnitte und Synchro ins totale Gegenteil verkehrt haben (und beides kann in die OFDb aufgenommen werden), kann man auch nicht davon sprechen, dass nur eine einheitliche, politisch korrekte Meinung in die OFDb Eingang finden kann... (Selbst diverse propagandistische Lehrfilme aus der Zeit des Nationalsozialismus existieren in der OFDb...) Es geht halt nicht um die Ausrichtung der Filme, sondern um Kriterien, die im FAQ zu finden sind (und die man durchaus ändern könnte).


ZitatWenn man argumentiert, dass ein imdb-Eintrag vorhanden sein soll, dann müsste man Hunderte Dokus aus der ofdb löschen. Ich habe unzählige Dokus zu den unterschiedlichsten Themen eingetragen (Mauerfall, Bankenrettung, Korruption, Propaganda), von denen die imdb keinen Schimmer hat. Teils von Regisseuren, die ansonsten auf eine stattliche Anzahl an Einträgen in der ofdb zurückblicken und somit scheinbar durchaus von "öffentlichem Interesse" sind. Und die Veröffentlichung auf einem "offiziellen Medium" ist auch kein Garant. Mit dem schlichten Argument "kein imdb-Eintrag" wurde unlängst auch erst eine meiner eingetragenen Dokus gelöscht, obwohl diese sogar auf BluRay erhältlich ist.
Ein IMDb-Eintrag gilt doch derzeit allenfalls als Indiz für die Berechtigung eines OFDb-Eintrag. Manches aus der IMDb hat in der OFDb nichts verloren, manches was definitiv in die OFDb gehört, taucht in der IMDb nicht auf...
Daran will doch auch grundsätzlich niemand etwas ändern. :D (Und gegen eine Löschung kann man doch auch begründeten Einspruch erheben... ;) )



Es geht ja hier nicht konkret um Marco Pino, aber wenn dessen Dokus in der OFDb aufgenommen werden sollen, müsste man sich darüber einig werden, ab wann jemand eine Person öffentlichen Interesses ist (Vorschläge erwünscht) oder neue Kriterien einführen, die dann aber auch garantieren, dass nicht automatische jedes bei Youtube veröffentlichte Werk laut FAQ in die OFDb gehört.



(Ich muss meinen erweiterten FAQ-Text-Vorschlag, der dann auch in jede Richtung umgebaut werden könnte, auf das Ende der Woche verschieben...)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

pm.diebelshausen

Hier kam eine ganze Weile nichts Neues hinzu. Die Sache scheint aufgrund der Abgrenzung zu online veröffentlichten Filmen, die im Sinne aller nicht in die OFDb sollen, schwierig.

Von den wenigen, die hier überhaupt etwas zu sagen (ist natürlich schade, mehr Äußerungen wären bei sowas schon hilfreich - dafür sind die teils sehr langen Äußerungen der wenigen Diskussionsteilnehmer für meinen Kopf etwas ungesund und ich beginne dann vorm Laptop zu taumeln...  :D) hat Palaber die deutlichste Position der Öffnung für Filme, die (bis zum Eintragsdatum ausschließlich) im Internet veröffentlicht wurden.

Bei den anderen lese ich Vorbehalte, nötige Einschränkungen, Versuche der Schärfung der Online-Kategorie an ihren Rändern. Dazu kommt die Frage nach der Relevanz des "öffentlichen Interesses" sowie die Diskussion, ob ein Film an sich oder auch aufgrund seines Kontextes ein OFDb-relevanter (Internet-)Film wird. Wie oben geschrieben: schwierig.

Ich weise Sascha auf dieses Thema hin, es wäre ohnehin eine grundlegende Entscheidung für die OFDb.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

PierrotLeFou

Ach verdammt, ich wollte doch hier noch mögliche Konkretisierungen/Änderungen des FAQ-Textes vorschlagen, die sowohl Palabers Einwände berücksichtigen, als auch die ebenfalls uneindeutige zweite Hälfte des bisherigen Textes behandeln... :icon_redface:



Zitat von: Palaber-Rhabarber am  7 April 2016, 05:34:05
ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

Filme, die
1.) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)
Der Richtwert setzt voraus, dass der Film in der IMDB gelistet ist. Falls Filme fehlen (z.B. Amateurfilme), könnten ergänzend offizielle Pressemitteilungen und Webseiten angeführt werden. Ist aber erstmal zweitrangig.
Lässt sich ja problemlos ergänzen, werde ich beim zweiten Vorschlag gleich berücksichtigen.


Zitat
Zitat2.) der Öffentlichkeit offiziell zugänglich sind oder waren[/b] (Kino, Festivals, TV,* Video, DVD, Blu-ray, Laserdisc etc.). Installationen und Streaming-Portale erfüllen - wie inoffizielle Veröffentlichungen oder geschlossene Vorführungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit - diese zweite Bedingung nur in Ausnahmefällen.

* Für TV-Ausstrahlungen gilt jedoch, dass Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden, nicht automatisch berechtigt sind, einen Eintrag zu erhalten: Über die Berechtigung ist daher sicherheitshalber im KF vor einem Eintrag nachzufragen.
Das Sternchen mit Bezug auf Theateraufführungen ist verwirrend (TV = Theateraufführungen?) und muss an dieser Stelle noch nicht erwähnt werden. Das gehört dahin, wo speziell darauf eingegangen wird, was als Film gilt und was nicht. Installationen und Streaming-Portale gehören m.E. nicht zu den Standardmedien, sondern zu Ausnahmefällen und sollten deshalb nur da erwähnt werden. Es macht außerdem Sinn, hier alle Standardmedien aufzuzählen, weil "etc." sonst unnötig Interpretationsspielraum zulässt: Super-8/16, Kino, Festivals, Video und die Heimkinomedien.
Naja, alles was im TV ausgestrahlt wird, ist dann auch im TV zugänglich. Das kann also selbstverständlich auch Theater- & Opernaufführungen betreffen. Aber es stimmt sicherlich, dass man das etwas glücklicher irgendwo im Text einbinden könnte... werde es gleich versuchen. Muss man wirklich alle Standard-Medien aufzählen? Die Ausnahmen (Installationen, Streaming) werden ja gleich hinterher genannt...


Zitat
ZitatAusnahmen sind zugelassen, [/b]wenn Filme nicht (oder: nicht vollständig) fertiggestellt worden sind und/oder nicht bzw. nur als Installation, Streaming-Angebot, Privatvorführung etc., allerdings als Gegenstand öffentlichen Interesses gewertet werden können: Dies ist der Fall, wenn der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:
Viel zu umständlich. "Ausnahmen zu Punkt 1 und 2 sind zulässig (möglich), wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:". Ist viel kompakter und schließt alle deine Aufzählungen mit ein.
Stimmt! Werde ich kürzen, allerdings müsste man sich noch immer einigen, ob Ausnahmen zugelassen sind, wenn sie nur einen der Punkte nicht erfüllen oder auch dann, wenn sie beide Punkte nicht erfüllen... beim "und/oder" ist das "und" deshalb rot markiert, weil man drüber streiten kann, ob nicht das bloße "oder" sinnvoller wäre...


Zitat
Zitata) Er wurde erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses. [/b]Als Ersteller(in) gilt dabei wahlweise der/die Regisseur(in), der/die Produzent(in), der/die Hauptdarsteller(in), der/die Drehbuchautor(in) - nicht jedoch Autor(inn)en einer älteren Vorlage! Als Person öffentlichen Interesses gelten die Ersteller(innen) dann, wenn sich in Print- oder Online-Lexika Artikel über sie finden lassen und wenn die Personen darüber hinaus mehrfach (mind. XX mal!) Gegenstand von Zeitungsartikeln/Nachrichten verschiedener Zeitungen/Nachrichtensendungen sind (mind. XX verschiedene Zeitungen/Sendungen!) oder wenn sie als Filmschaffende mindestens XX Filme angefertigt haben, welche die oben genannten Bedingungen 1 & 2 erfüllen. (Beispiele: XXX)
Es gibt keinen nennenswerten Unterschied zwischen einer mittlerweile berühmten Person und einer berühmten Person. "Mittlerweile" ist deshalb überflüssig. Die Kernaussage ist, dass die Person berühmt sein muss. Somit zählen ältere Werke automatisch dazu, auch wenn die Person damals unbekannt(er) war.
Naja, das "(mittlerweile)" verbraucht nicht viel Platz und es scheint mir insofern sinnvoll zu sein, dass es deutlich rüberkommen soll, dass die Person zum Zeitpunkt des Erstellens des betreffenden Films noch nicht berühmt gewesen sein muss...
Ich denke, diesen Punkt könnte man so belassen.


ZitatUnd dann kommt dieser ganze Theoriekram, der nie so recht erfüllt werden kann oder nicht nachweisbar ist. Ich bin jetzt z.B. der neue Sam Raimi und habe gerade meinen ersten Amateurkurzfilm fertiggestellt. Ich behaupte dann, dass in der Osnabrücker Tageszeitung vor 3 Monaten was über mich drinstand und ich den RTL 2-Nachrichten ein Interview gegeben habe, weil die auch immer so hippes Internetzeugs im Programm haben. Natürlich vergesse ich nicht, mein Werk bei IMDB einzustellen. Bin ich jetzt eine Person öffentlichen Interesses?  :icon_smile:

Es stimmt, es wird immer jemand schummeln und lügen können. Das Tolle bei solchen Richtlinien ist dann allerdings, dass man ggf. das Gegenteil beweisen kann: Behauptet jemand, etwas habe in der Osnabrücker gestanden, besitze ich die Möglichkeit das zu Prüfen...
Ich denke, es werden auch nicht sonderlich viele Leute Anreiz verspüren, sich wegen solcher Filmeinträge Falschmeldungen aus den Fingern zu saugen.
Davon abgesehen soll das vorläufige "xx" ja durch eine sinnvolle Zahl ersetzt werden, die man in kleiner/großer Runde festlegen müsste: wenn man da ein Dutzend "Quellen" verlangt (die dann beim Personenprofil hinterlegt werden könnten/müssten), würden die meisten Schummler doch ohnehin das Handtuch werfen, ehe sie da zwölf Quellenangaben angeben, von denen dann etwa 3/4 bloß erfunden sind und sich leicht als Betrug überführen lassen würden...


Zitat
Zitatb) Er ist aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen.[/b] (Beispiel: "My Story: Struggling, Bullying, Suicide, Self Harm" (2008))
Ist dein Beispiel nicht schon mit Punkt a erfüllt: Wikipedia, IMDB, verschiedene Publikationen?

Stimmt, Amanda Todd dürfte bereits als Person öffentlichen Interesses durchgehen. Mir fällt jetzt kein passendes Beispiel ein (das könnte man ja auch noch austauschen), aber hier drehten sich halt viele Artikel und Nachrichtenbeiträge um diesen Clip (welches gemeinsam mit dem anschließenden Suizid überhaupt den Grund für das öffentliche Interesse abliefert), während es kaum(/keine?) Artikel und Nachrichtenbeiträge über Todd gibt, die nicht auf diesen Clip eingehen...
Es ist ja immerhin denkbar, dass ein Film Aufmerksamkeit erregt, während sein(e) Schöpfer(in) unbekannt bleibt... Der Punkt sollte also bleiben, das Beispiel könnte man sicherlich optimieren...




Zweiter Anlauf:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, die
    1.) fertiggestellt sind
(als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb bzw. offizielle Pressemitteilungen und Webseiten bei Filmen ohne IMDb-Eintrag) und
   2.) der Öffentlichkeit offiziell zugänglich sind oder waren (Kino, Festivals, TV, Video, DVD, Blu-ray, Laserdisc etc.). Installationen und Streaming-Portale erfüllen - wie inoffizielle Veröffentlichungen oder geschlossene Vorführungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit - diese zweite Bedingung nur in Ausnahmefällen.

Ausnahmen sind zugelassen, wenn Filme Punkt 1 und/oder Punkt 2 nicht erfüllen, allerdings als Gegenstand öffentlichen Interesses gewertet werden können: Dies ist der Fall, wenn der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:
    a) Er wurde erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses.
Als Ersteller(in) gilt dabei wahlweise der/die Regisseur(in), der/die Produzent(in), der/die Hauptdarsteller(in), der/die Drehbuchautor(in) - nicht jedoch Autor(inn)en einer älteren Vorlage! Als Person öffentlichen Interesses gelten die Ersteller(innen) dann, wenn sich in Print- oder Online-Lexika Artikel über sie finden lassen und wenn die Personen darüber hinaus mehrfach (mind. XX mal!) Gegenstand von Zeitungsartikeln/Nachrichten verschiedener Zeitungen/Nachrichtensendungen sind (mind. XX verschiedene Zeitungen/Sendungen!) oder wenn sie als Filmschaffende mindestens XX Filme angefertigt haben, welche die oben genannten Bedingungen 1 & 2 erfüllen. (Beispiele: XXX)
    b) Er ist aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen. (Beispiel: "My Story: Struggling, Bullying, Suicide, Self Harm" (2008))
    c) Er ist aus historischer Sicht bedeutsam. Dies gilt etwa für ältere Amateurfilme, die historisch relevante Vorgänge festhalten. (Beispiel: "Zapruder-Film" (1963))
    d) Er erreicht auf der IMDb eine ungewöhnlich hohe Popularität, also mindestens 800 abgegebene Wertungen


Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.

Folgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:


    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch (z.B. Urlaubsvideos) bzw. für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gefertigt worden sind
    Werbespots*
    Musikvideos*
    einzelne TV-Serien-Folgen**

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte **
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen **
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele

* Bei Werbespots & Musikvideos sind selbst bei gegebenem öffentlichen Interesse die jeweiligen Spots/Clips nur in ganz besonderen Fällen einzutragen. Dass sie z.B. von einem Scorsese, Fellini, Fincher stammen, reicht für einen Filmeintrag noch nicht aus; dass sie im TV zu sehen waren, schon gar nicht.
Es müssen daher zusätzlich zum Umstand, dass das Werk von einer Person öffentlichen Interesses stammt, auch noch folgende drei Punkte erfüllt sein:
    1.) Die Laufzeit überschreitet 75[?] Sekunden (Werbespots) bzw. 210[?] Sekunden (Musikvideos)
    2.) Es sind/waren Fassungen verbreitet, die eine Titeleinblendung und/oder einen Vor-/Abspann besitzen

** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Bei einigen Sonderfällen ist es zudem erlaubt, Filme "mehrmals" einzutragen. Dies gilt, wenn:

    der Film stark verändert worden ist, wie es u.a. bei der US-Version Godzilla, King of the Monsters! in Bezug zum Originalfilm Godzilla der Fall ist.
    der Film von Personen leicht verändert worden ist (bloße Kürzungen zählen jedoch nicht!), die nicht zum ursprünglichen Produktionsteam zählten, wie es u.a. bei der 1980er Version von Francos "Christina, princesse de l'érotisme".
    eine TV-Mini-Serie für bspw. das Kino umgeschnitten wird (s. z.B. Shogun: TV-Mini-Serie und Zusammenschnitt).
    umgekehrt ein (bzw. mehrere) Film(e) zusammengeschnitten werden (s. z.B. Der Pate: Original und Zusammenschnitt der drei Teile).
    von einem Film mehrere Sprachfassungen erstellt worden sind (s. z.B. Der blaue Engel und The Blue Angel).


Nicht gesondert eingetragen werden:

    Staffeln von TV-Serien
    Director's Cuts*
    Extended Versions
    restaurierte Fassungen*
    Zensurfassungen sowie
    von Stummfilmen erstellte Tonfilmfassungen

*mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen



So, jetzt habe ich den gesamten Text einmal überarbeitet... Auch hier kann noch alles mögliche ergänzt/gestrichen/diskutiert werden...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Kayfabe

Auch wenn ich leicht offtopic werde, was die Internetquellen angeht: bisher tauchen (auch in den diskutierten Neuerungen) unvollendete Filme nicht auf. Da diese bisher in (nicht näher spezifizierten) Ausnahmefällen auch geführt werden, könnte man dazu noch etwas ergänzen.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

PierrotLeFou

Zitat von: Kayfabe am  7 Mai 2016, 17:30:28
Auch wenn ich leicht offtopic werde, was die Internetquellen angeht: bisher tauchen (auch in den diskutierten Neuerungen) unvollendete Filme nicht auf. Da diese bisher in (nicht näher spezifizierten) Ausnahmefällen auch geführt werden, könnte man dazu noch etwas ergänzen.

Naja, doch: Filme die nicht fertigstellt worden sind und/oder nicht zugänglich sind, können eingetragen werden, wenn sie die genannten Bedingungen (a-d) erfüllen...


edit: Allerdings gibt es dabei ein Problem: Im Grunde müsste jetzt zB jeder Hollywood-Film bereits ab Status "Filming" eingetragen werden können - denn selbst wenn er unvollendet bleiben sollte, würde er von Personen öffentlichen Interesses stammen.

Ich nehme mal an, dass das so nicht erwünscht ist... da könnte also noch ein Hinweis für aktuelle Produktionen ergänzt werden.


Aber das war auch bisher immer etwas widersprüchlich: Ein Film mit dem Status "Filming" soll nicht eingetragen werden, weil theoretisch der Hauptdarsteller noch versterben könnte und das Ding unvollendet bleibt. Zugleich dürfen aber unvollendet gebliebene Filme eingetragen werden, wenn sie öffentliches Interesse erregen...


Falls jetzt etwa der 5. Phantasm doch nie veröffentlicht werden sollte (aus welchem Grund auch immer): Ab wann dürfte man ihn als unvollendeten Film eintragen? Und warum nicht bereits jetzt schon?


Das könnte man/könnte ich noch etwas konkretisieren im obigen Text... (eine zB 2jährige Frist für aktuelle Produktionen, die unvollendet zu bleiben scheinen...) aber man müsste dazu genau wissen, was man will. (Ich weiß nicht so ganz, was überhaupt dagegen spricht, Filme - die unter öffentliches Interesse fallen - schon ab dem Status "Filming" oder zumindest "Post Production" einzutragen...)


"Other Side of the Wind" von Welles hat ja gute Chancen, 2016 herauszukommen... dennoch taucht er auf der OFDb mit dem Produktionsjahr 1972 auf: http://www.ofdb.de/film/52897,The-Other-Side-of-the-Wind Die IMDb führt ihn als 2016er Titel in der Postproduktion: http://www.imdb.com/title/tt0069049/

Warum wird nicht der 5. Phantasm jetzt ebenfalls bereits aufgenommen?

Ein Problem stellt natürlich auch die Angabe des Erscheinungsjahres bei unveröffentlichten Filmen dar... (Leider nennt die OFDb ja nicht das Entstehungsjahr, was wesentlich praktischer wäre...) Da besteht auch noch Klärungsbedarf im FAQ-Text.



edit: Den "Erscheinungsjahr"-Abschnitt schneppe ich mir jetzt einfach mal, um einen möglichen Vorschlag für unveröffentlichte bzw. nicht zugängliche Filme zu machen... ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

ZitatErscheinungsjahr

Hier ist das Jahr der ersten öffentlichen Aufführung ausschlaggebend. Es ist durchaus möglich, dass ein Film erst mehrere Jahre nach der Fertigstellung veröffentlicht wird.

Sollte sich das angekündigte Erscheinungsjahr eines Films, der auf der IMDb als "completed" geführt wird, doch noch verschieben, so ist sowas im Nachhinein im Korrekturforum zu korrigieren. So galt etwa "Viy. Vozvrashchenie" bereits 2006 als fertiggestellt, das angekündigte Erscheinungsjahr hat sich jedoch kontinuierlich verschoben, bis der Film erst 2014 herausgekommen ist.

Bei Filmen, die bislang noch nie veröffentlicht worden sind, aber unter öffentliches Interesse fallen, ist - sofern kein voraussichtlicher Veröffentlichungstermin existiert (der zu übernehmen wäre!) - das Jahr der Fertigstellung anzugeben. Sollte es einen voraussichtlichen Veröffentlichungstermin gegeben haben, der jedoch nicht eingehalten worden ist, wird - sofern kein aktueller voraussichtlicher Veröffentlichungstermin besteht - ebenfalls das Jahr der Fertigstellung angegeben (und nicht etwa das Jahr des nicht eingehaltenen Veröffentlichungstermins).

Bei Filmen, die weder veröffentlicht, noch fertiggestellt sind (die aber unter öffentliches Interesse fallen und bei denen auch tatsächlich Szenen abgedreht worden sind), wäre das Produktionsjahr zu nennen (bzw. das letzte Produktionsjahr, sofern sich die Produktion über zwei oder mehr Jahre hingezogen haben sollte).

Bei Filmen, die nicht fertiggestellt, aber veröffentlicht worden sind, wird das Jahr der ersten Veröffentlichung angegeben. Erfolgt eine spätere Veröffentlichung, die das zugrundeliegende Material neu arrangiert, darf ein eigener Filmeintrag für die neuerliche Veröffentlichung vorgenomm werden. (Wie z.B. bei
"Thunder Over Mexico" und den dort verlinkten Filmen.)

Problematik bei aktuellen Produktionen: Um notwendige Korrekturen über das Korrekturforum weitgehend einzuschränken, wird davon abgesehen, aktuelle Produktionen bereits vor dem "completed"-Status einzutragen (auch wenn sie selbst dann in die OFDb gehören würden, sollten sie nicht mehr fertiggestellt werden). Als aktuelle Filme gelten hierbei Filme, deren Beginn der Dreharbeiten nicht länger als XX [vielleicht 5?] Jahre zurückliegt.


Das wären jetzt ein paar Kriterien, die mir im Hinblick auf unveröffentlichte und nicht fertiggestellte Filme noch einfallen...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

Um nochmals auf die Marco Pino-Sache zu kommen:

Nach bisheriger FAQ-Regelung könnte man dafür plädieren, dass Pino eine Person des noch nicht näher definierten öffentlichen Interesses ist...



Ich denke, es lässt sich keine sinnvolle Definition finden, nach welcher Pino eine solche Person wäre - über ihn finde ich nur folgendes (wobei Pino dabei jeweils nur ganz am Rande von Interesse ist): http://www.heise.de/tp/news/Zerfall-einer-Splitterpartei-2010188.html / http://www.fr-online.de/blockupy-frankfurt/blockupy-polizeieinsatz-polizei-kritiker-verunglimpft,15402798,23519924.html / https://de.wikipedia.org/wiki/Politically_Incorrect Von ihm finde ich zwar etwas mehr, aber das dürfte ja bei jedem der Fall sein, der etwas im Netz veröffentlicht (und dadurch dann auch zu einer Person öffentlichen Interesses werden würde...)


Wenn man der Meinung ist, dass seine Filme in die OFDb gehören, wäre es daher wohl sinniger, die Ausnahmen von reinen Streaming-Angeboten genauer zu definieren. (Quasi: Wann dürfen Youtube-etc.-Clips als Filme in die OFDb?)

Sollte man (also Dr. Kosh bzw. recht viele User) die Filme "Porno, Peitsche, Pädophilie - Perversion im Klassenzimmer" (2016) & "Europa von Innen: Die Flüchtlingslüge" (2015) in der OFDb haben wollen, könnte ich auch im Hinblick auf solche Streaming-Ausnahmen vorschlagsmäßig eine mögliche Regelung verfassen.
Wenn jetzt fast jeder meint, dass das - ungeachtet der politischen Ausrichtung - ohnehin nicht in die OFDb gehören sollte, wäre solch eine Ausnahmeregelung natürlich gar nicht nötig...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

Ich finde das alles viel zu wissenschaftlich und kleinkariert. Die Bezeichnung "Person öffentlichen Interesses" ist eine absichtlich nicht näher definierte Verklausulierung, keiner der an deren Enstehung beteiligten Leute kann oder will das genauer erklären. Wenn ein Kino- oder TV-Regisseur etwas als Stream veröffentlicht, ist das eben ein deutlicher Unterschied, als wenn Hobbyfilmer ihre Hobbyvideos online stellen, egal, wie das wahrgenommen wird. Diesen entscheidungshemmenden Passus sollte man ganz streichen. Für mich sind die Pina-Filme und auch das hier http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm Hobbyvideos. Und wie damit umzugehen ist, kann man jetzt schon in den FAQ nachlesen.

Auch das mit den unvollendeten Filmen muss man nicht verkomplizieren. Film muss fertiggestellt sein. Punkt. Wer in einem speziellen Fall anderer Meinung ist, darf im Forum gern schlagkräftige Argumente liefern und dann wird gemeinschaftlich und öffentlich darüber entschieden.

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 11 Mai 2016, 01:56:48Auch das mit den unvollendeten Filmen muss man nicht verkomplizieren. Film muss fertiggestellt sein. Punkt. Wer in einem speziellen Fall anderer Meinung ist, darf im Forum gern schlagkräftige Argumente liefern und dann wird gemeinschaftlich und öffentlich darüber entschieden.

Naja, es ist aber im Grunde schon so, dass ziemlich viele unvollendete Filme von prominenten Regie-Größen in der OFDb zu finden sind... Und laut Rückmeldungen im KF sei sowas ja in vielen Fällen auch voll ok. Die FAQ sagt hingegen "nein"... aber die FAQ sagt auch, dass jeder Werbespot in die OFDb darf, solange er bloß 1x im TV gelaufen ist... Im KF würde man mit diesem Argument vermutlich nicht durchkommen...

Ich glaube, es geht nicht darum, etwas zu verkomplizieren... sondern eher darum, eine in Teilen der Praxis konträr gegenüberstehende Regelung an die Praxis anzupassen.


Dass sowas mit vielen Worten für kleinkariert erscheinende, penible Regeln für Ausnahmen verbunden ist, ist nunmal so...


Und seit ich die OFDb nutze, trage ich zB manche Sachen nicht in die OFDb ein, weil die Regeln nichts handfestes hergeben und eine Diskussion im KF oder unter "allgemeine OFDb-Themen" zwar nicht unangenehm, aber doch so vergleichsweise langwierig ist... da frage ich wegen eines Filmeintrags nur dann ein, wenn mir etwas am Herzen liegt...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

Zitat von: PierrotLeFou am 11 Mai 2016, 03:24:32
...aber die FAQ sagt auch, dass jeder Werbespot in die OFDb darf, solange er bloß 1x im TV gelaufen ist...

Das stimmt nicht, das ist nur deine ganz eigene Interpretation. Werbespots sind keine Filme.

Ich werde die Tage mal eine überarbeitete Version erstellen.

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 00:16:25
Zitat von: PierrotLeFou am 11 Mai 2016, 03:24:32
...aber die FAQ sagt auch, dass jeder Werbespot in die OFDb darf, solange er bloß 1x im TV gelaufen ist...

Das stimmt nicht, das ist nur deine ganz eigene Interpretation. Werbespots sind keine Filme.


Doch, das stimmt. Werbespots werden in dem FAQ-Text auch explizit als Filme bezeichnet.

Beweisführung? Bittesehr:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)



Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **


** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.

Folgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:

    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
    Werbespots
    Musikvideos
    Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
    einzelne TV-Serien-Folgen *

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte *
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen *
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele

Also?

a.) Fertiggestellt + b.) Öffentlich zugänglich. Das erfüllen Werbespots. Sind sie von öffentlichem Interesse? FAQ sagt: Ja! (Denn das liegt vor, sobald etwas im überregionalen Fernsehprogramm zu sehen gewesen ist... oder im Kino... oder wenn es von Scorsese stammt... usw...)

Jetzt sagt die OFDB aber, dass folgende FILME (!) nicht eingetragen werden sollen: Werbespots. (Die also als Filme verstanden werden, die jedoch nicht OFDb-tauglich sind...) Aber es gibt Ausnahmen, sobald nämlich öffentliches Interesse vorliegt. Wann liegt das vor: wenn etwas zB im überregionalen Fernsehprogramm zu sehen gewesen ist.


Das ist jetzt auch nicht meine Interpretation, das ist die einzig mögliche Interpretation des bisherigen Textes. (Dass eigentlich was anderes gemeint war, das kann ich mir schon denken... der Text gibt das allerdings nicht her...) ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

Nach Gesetzeslücken suchen, ist das nicht Anwälten vorbehalten?!   :anime:  :D

Aber bitte schön, bis Ende nächster Woche präsentiere ich einen garantiert lückenfreien Text.  :icon_mrgreen:


RoboLuster

https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

Palaber-Rhabarber

Zitat von: RoboLuster am 12 Mai 2016, 21:28:42
Naja, Lückenhaft? Da steht ganz klar Werbespots.^^

Unter dem, was nicht eingetragen werden soll.  ;)

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 22:04:35
Zitat von: RoboLuster am 12 Mai 2016, 21:28:42
Naja, Lückenhaft? Da steht ganz klar Werbespots.^^

Unter dem, was nicht eingetragen werden soll.  ;)

Es sei denn, es lief im TV... :icon_mrgreen:
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

pm.diebelshausen

Zitat von: PierrotLeFou am 13 Mai 2016, 02:23:05
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 22:04:35
Zitat von: RoboLuster am 12 Mai 2016, 21:28:42
Naja, Lückenhaft? Da steht ganz klar Werbespots.^^

Unter dem, was nicht eingetragen werden soll.  ;)

Es sei denn, es lief im TV... :icon_mrgreen:

Ich finde auch, es ist gar nicht nötig, die FAQs in dieser Hinsicht mit Missgunst zu interpretieren, sondern sie verstricken sich in Widersprüche und geben nicht klar wieder, was beabsichtigt war. Neufassung wäre gut.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

PierrotLeFou

Ich stolperte gerade einmal wieder über Alexander Kluge und bin etwas irritiert, weil da inzwischen doch wieder etliche dctp-Werke über Filmeinträge verfügen...

"Blinde Liebe - Gespräch mit Jean-Luc Godard" hatte ich vor zig Jahren mal eingetragen, der wurde entfernt mit dem Hinweis, dass das ja so ein TV-Kurzfilm aus dem dctp-Rahmen sei...

Irgendwann nach Erstellen des Personenprofils hatte ich dann mit dieser Argumentation ein paar Kluge-Kurzfilme entfernen lassen, auf die das ebenfalls zutraf. Ich glaube, die Einträge waren von Bretzelburger, die Filme wurden auch entfernt...

Mittlerweile befinden sich wieder diese dctp-Sachen auf der OFDb, teilweise auch mit Link auf die dctp-Seite...


Wie verhält sich das denn jetzt? Dürfen alle betitelten dctp-Interviewfilmchen, die sich im Internet oder auf DVD finden lassen, nun doch eingetragen werden?
Wäre ja nach bisheriger FAQ-Regelung im Prinzip möglich (wie es ja auch bei Werbespots & Musikvideos möglich wäre), war aber manchmal erwünscht, manchmal unerwünscht...


Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 20:46:32bis Ende nächster Woche präsentiere ich einen garantiert lückenfreien Text.  :icon_mrgreen:
Ist der Text eigentlich noch in Arbeit? :icon_mrgreen:
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

Zitat von: PierrotLeFou am  3 Juli 2016, 03:30:15
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 20:46:32bis Ende nächster Woche präsentiere ich einen garantiert lückenfreien Text.  :icon_mrgreen:
Ist der Text eigentlich noch in Arbeit? :icon_mrgreen:
Quatsch, der ist doch schon längst fertig und liegt nur wegen des anhaltenden Rechtsstreits mit sich vernachlässigt fühlenden Absätzen noch in der Schublade.  :D

Zitat...Alexander Kluge...dctp-Werke...
Ein paar Sachen sind von mir, nach positiver Rückmeldung im kleinen Kreis, da war ich mir nämlich auch unsicher. Im Prinzip sind das keine schnöden Interviews, sondern häufig mit experimentellem Anstrich. Ich sehe da allerdings Ausnahmen, was die Internetfilmchen angeht. Die sollten auch so im TV veröffentlicht worden sein. Auszüge aus Kluges Programmen, auch wenn die einen eigenen Beschreibungstitel haben, zähle ich nicht dazu.

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 Juli 2016, 01:40:05
Zitat von: PierrotLeFou am  3 Juli 2016, 03:30:15
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 20:46:32bis Ende nächster Woche präsentiere ich einen garantiert lückenfreien Text.  :icon_mrgreen:
Ist der Text eigentlich noch in Arbeit? :icon_mrgreen:
Quatsch, der ist doch schon längst fertig und liegt nur wegen des anhaltenden Rechtsstreits mit sich vernachlässigt fühlenden Absätzen noch in der Schublade.  :D

:icon_lol:

Tut sich denn da noch was? Aktuell bin ich über die IMDb-Einträge der letzten zwei Musikvideos John Carpenters gestolpert - und habe keine Ahnung, ob die nun auch in die OFDb könnten oder nicht. Die FAQ äußert sich dazu ja nicht klar und wenn ich mir zB die Mylene-Farmer-Filmeinträge ansehe, dann erkenne ich wirklich gar kein System, nach welchem ihre Arbeiten als Musik-Kurzfilme in die OFDb aufgenommen werden oder als Musikvideos erwünscht sind (gleichwohl sie ja laut FAQ zulässig wären, da Farmer in ihnen auftaucht... oder sie auf DVD vorliegen...)

Es ist einfach ungünstig, dass in der Praxis manches nicht erwünscht ist, dass im FAQ jedoch dafür die Erlaubnis erteilt wird und dass es keine Definition gibt, an die man sich halten kann...

Dass Problem einfach auszusitzen, während auf der OFDb nach Bauchgefühl und unsystematisch manches eingetragen und manches nicht eingetragen wird, halte ich für keine gute Lösung. Nicht bloß fehlt zumindest mir teilweise die Motivation, Filme einzutragen, bei denen keinerlei Sicherheit besteht, ob die nun erwünscht sind (etwa Lynchs "Crazy Clown Time"); sondern es wäre ja auch ärgerlich für alle, die sich an die FAQ-Regelung halten und dann irgendwann dennoch mit Löschungen eigener Filmeinträge konfrontiert werden... :unknown:
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

http://www.ofdb.de/film/278250,Nostalgiker-Die-

Hierzu eine kurze Frage? Geht das in der Tat als Web-Serie durch? Ich sehe darin nur ein Sammelsurium von Youtube-Reviews (habe es mir aber natürlich auch nicht vollständig angetan)... :unknown:


Und wie sieht das überhaupt mit den ganzen Alex Lotz-Filmchen an, die von SanderMania aka Alex Lotz eingetragen worden sind?
Die befinden sich ja teilweise seit über vier Jahren auf der OFDb - aber wenn ich das recht sehe, sind das Amateur-Kurzfilme, die auf Youtube zu finden sind, aber - mit Ausnahme von "Generation Mutation" (2012) - nicht auf DVD vorliegen, nicht im TV liefen, nicht im Kino zu sehen waren... (zumindest geben die Filmeinträge diesbezüglich nichts her...) Da gibt es nur jeweils bis zu drei YT-Links und ggf. noch nen externes Review...

Ich frage bloß, weil im Zusammenhang mit den Marco-Pino-"Dokus" der Umstand ausschlaggebend war, dass die ausschließlich auf YT zu bekommen sind (und dass Pino keine Person öffentlichen Interesses gewertet worden ist).


edit: Man versteh mich nicht falsch: Von der "Web-Serie" einmal abgesehen würde ich hier bei keinem Kurzfilm unbedingt für eine Löschung plädieren wollen - aber für eine OFDb-Aunahme müsste man die FAQ überarbeiten (und dann hätten auch diese Marco-Pino-Filmchen wieder ihre Berechtigung)...

Wenn sich da FAQ-mäßig ohnehin schon etwas tut (Palaber-Rharbarber hatte ja kürzlich wegen einiger Youtube-Sachen nach der OFDb-Tauglichkeit gefragt und geäußert:
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  9 November 2016, 19:25:14Was reine Webfilme (egal, ob kurz oder lang) betrifft, meine ich: Wer A sagt (Webserien), muss auch B sagen (Webfilme), gern auch mit Kennzeichnung.
), dann habe ich gar nichts gegen die Existenz dieser Filmeinträge... aber wenn trotz Webserien und Stream-Fassungseinträgen keine reinen youtube-/dailymotion-/vimeo-Filmchen in die OFDb sollen, sehe ich hier nichts, was für einen Verbleib spricht...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

McClane

Hab mal in die Nostalgiker mal reingeschaut, müsste nach meinem Verständnis fliegen, denn sonst können wir jeden anderen Youtuber von Chris Stuckman über Y-Titty bis hin zu den ganzen Mode- und Schminkpüppis auch aufnehmen; eine Spielhandlung oder andere Gründe zur Aufnahme in die Ofdb erkenne ich da nicht.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

Palaber-Rhabarber

Die beiden erinnern mich an Beavis & Butthead. Ist das beabsichtigt?  :thinking:

PierrotLeFou

Zitat von: McClane am 22 November 2016, 08:47:11
Hab mal in die Nostalgiker mal reingeschaut, müsste nach meinem Verständnis fliegen, denn sonst können wir jeden anderen Youtuber von Chris Stuckman über Y-Titty bis hin zu den ganzen Mode- und Schminkpüppis auch aufnehmen; eine Spielhandlung oder andere Gründe zur Aufnahme in die Ofdb erkenne ich da nicht.

Dann können "Die Nostalgiker" raus?

Und wie sieht das mit den sonstigen Kurzfilmen aus? Können Amateurfilme jetzt eingetragen werden, wenn sie ausschließlich auf Youtube vorliegen? Werden dann auch Marco Pino-"Dokus" wieder aufgenommen?
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

McClane

Ist jetzt meine Meinung, aber ich gehör ja eher zur löschfreudigeren Fraktion; vielleicht äußert sich ja noch jemand dazu.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020