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Beschlagnahmte Filme

Begonnen von shark, 1 September 2003, 16:59:45

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Punkrockschuppen

1 Februar 2009, 03:38:36 #60 Letzte Bearbeitung: 1 Februar 2009, 03:58:31 von Punkrockschuppen
Dann bestell den Kram doch einfach.

Das die dt. Titel gegen §131 verstoßen weißt Du ja offenbar.

Und wenn der dt. Zoll deswegen Stress macht, musst Du dorthin um den Kram auszulösen, und niemand sonst hier aus dem Forum.

Ich frag mich grad ernsthaft, was Du mit Deiner Anfrage hier bewirken möchtest?

Entweder die Sendung kommt durch und es ist Dein Glück, oder sie bleibt im Zoll hängen und ist dann Deinem Schicksal (=Pech) überlassen.


Roughale

Das Schlimmste was passieren kann, ist, dess der Zoll die einbehält, du bekommst dann einen Brief indem das steht, somit ist das Geld pfutsch. Wenn du genau sagst, welche Filme es sind und woher du sie bestellen wilst, dann kann man eventuell das Risiko noch besser einschätzen...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Pawel Voorhees

1 Februar 2009, 10:35:18 #62 Letzte Bearbeitung: 1 Februar 2009, 15:29:52 von SplatMat
Zitat von: Punkrockschuppen am  1 Februar 2009, 03:38:36
Dann bestell den Kram doch einfach.

Das die dt. Titel gegen §131 verstoßen weißt Du ja offenbar.

Und wenn der dt. Zoll deswegen Stress macht, musst Du dorthin um den Kram auszulösen, und niemand sonst hier aus dem Forum.

Ich frag mich grad ernsthaft, was Du mit Deiner Anfrage hier bewirken möchtest?

Entweder die Sendung kommt durch und es ist Dein Glück, oder sie bleibt im Zoll hängen und ist dann Deinem Schicksal (=Pech) überlassen.




Was ich mit der Frage bewirken möchte ?  Vielleicht habe ich von dem ganzen ''Import/bestellen aus dem Ausland'' gar keine Ahnung und wollte mal nachfragen bevor ich es auf gut Glück versuche und der Zoll mir später irgendwas einzieht.
Bin eher der vorsichtige Typ und habe ganz sicher keine Lust mein Geld aus dem Fenster zu werfen.
Wollte nur wissen ob der Zoll auf die Filmtitel selbst fixiert ist oder auf die jeweiligen Fassungen die auf dem Index stehen. Mir ist schon klar welche Fassung hierzulande ungern gesehen werden. Wie siehts aber mit einer ausländischen Fassung aus die hier von keiner Prüfstelle gesichtet wurde.
Es gibt doch schließlich genug Beispiele wo vom Film ''X'' 2 Fassungen Uncut auf DVD erschienen sind wobei der eine auf dem Index steht, der andere aber nicht.

Und wo bitte hab ich geschrieben das ich von dir oder jemand anders erwarte, in Zukunft bei meinen möglichen Import-Problemen, für mich geradezustehen ?

Bin auf dem Gebiet ein absoluter Anfänger - sonst würd ich ja nicht nachfragen.

Zitat von: Roughale am  1 Februar 2009, 09:58:01
Das Schlimmste was passieren kann, ist, dess der Zoll die einbehält, du bekommst dann einen Brief indem das steht, somit ist das Geld pfutsch. Wenn du genau sagst, welche Filme es sind und woher du sie bestellen wilst, dann kann man eventuell das Risiko noch besser einschätzen...

Vielen Lieben Dank Roughale  :respekt:

edit: Ich habs mal zusammen geschoben... bitte Doppelpostings vermeiden!!!

tattoofritz

Mit Bestellungen aus Österreich bist du erstmal auf der sicheren Seite.Mit denen hatte ich noch nie Probleme.
Carpe Diem

rierami

Zitat von: tattoofritz am 12 Februar 2009, 03:19:30
Mit Bestellungen aus Österreich bist du erstmal auf der sicheren Seite.Mit denen hatte ich noch nie Probleme.

Defenitiv! :respekt:
Es gibt aber auch div. Onlinebörsen (sollten bekannt sein?). Auch hier bekommst du normalerweise alles was dein 131er Herz begehrt. Da hier fast ausschließlich deutsche Händler (unerlaubter Weise) ihre 131er DVDs anbieten entfällt jedliches Versandrisiko! ;)
Und mit US, UK, Asien Bestellungen besteht immer das Zollrisiko..... Aber am Zoll DVDs abgenommen? Das ist mir neu, zumindest wenn es sich nicht um Pornos handelt.
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Roughale

Leider ist mir das 4 mal passiert, ob zurecht oder nicht - egal. Alle 4 kamen aus Jersey (play.com) und es waren Friday Teil 4 (zweimal, weil ich Verlust gemeldet hatte und eine neue DVD vor dem Beschlagnamungsbrief eintrudelte), Teil 8 und Demons. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, habe ich die wenigen Euros (oder gar noch DMs?) halt abgeschrieben...

Es gab noch das ein oder andere Mal, wo ich was persönlich abholen musste, ärgerlich aber kein Problem...

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RoboLuster

https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

Roughale

Zitat von: old_silence am 12 Februar 2009, 14:13:35
Teil 8 auch?  Dubios.

Deswegen ja auch der Zweifel an zurecht, oder nicht, die kamen mit derselben Lieferung (die zweite für Teil 4 wenn ich mich recht erinnere...)

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RoboLuster

Die haben wahrscheinlich nicht wirklich immer so die Ahnung. ;)
Wurde in dem Fall dann wohl alles über einen Kamm geschert.
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
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rierami

Imo ist jede einbehaltene DVD unrechtmäßig!!!!

Siehe die Zollbestimmen selbst:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/e0_vub/index.html :arrow: Schutz der öffentlichen Ordnung

Einbehalten dürfen demnach nur Medien, die gegen §184 verstoßen (Tier- und Kinderpornographie)
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Roughale

Heute bin ich eventuell schlauer, damals hatte ich erst mal einen Schreck bekommen und bin seitdem etwas vorsichtiger, denn anlegen will ich mich mit den Wegelagrern auch nicht ;)

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maze

Also kann ich beschlagnahmte Spiele und Filme die nen 131er (oder andere die nicht den 184er) haben bedenkenlos aus dem Ausland bestellen?
Abgesehen davon , dass ich u.U. zur Zollbehörde fahren muss um die Dinger abzuholen?

Roughale

Zitat von: maze am 12 Februar 2009, 15:39:08
Also kann ich beschlagnahmte Spiele und Filme die nen 131er (oder andere die nicht den 184er) haben bedenkenlos aus dem Ausland bestellen?
Abgesehen davon , dass ich u.U. zur Zollbehörde fahren muss um die Dinger abzuholen?

Wenn du all das hier gelesen hast, solltst du dem gewissen Unsicherheitsfaktor bewusst sein, es mag Willkür sein, weiss ich nicht, daher empfehle ich für 131er Läden in unserem Zollgebiet...

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rierami

12 Februar 2009, 16:01:40 #73 Letzte Bearbeitung: 12 Februar 2009, 16:07:17 von rierami
Willkürfaktor ist klar - aber wenn so ein Zollbeamter ne DVD behalten/einziehen möchte würde ich ihn auffordern das zu belegen WO das geschrieben steht das diese DVD nicht eingeführt werden darf und ganz nebenbei auf die Zollbestimmungen hinweisen die ich oben gepostet habe (evtl. einen Ausdruck parat haben)

EDIT: Alles zu dem Thema ist Stand heute zur Zeiten der EU!!! Kann durchaus sein, das es vor einigen Jahren noch anders gehandhabt wurde was Roughales Erfahrungen mit den Friday Filmen erklären könnte.
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maze

12 Februar 2009, 16:08:47 #74 Letzte Bearbeitung: 12 Februar 2009, 16:10:45 von maze
Irgenwie wird er/sie mir ja was zukommen lassen, dass mein Paket geöffnet wurde und jugendgefährdender Inhalt sichergestellt wurde, oder?
(bis jetzt wurde keines meiner Päckchen geöffnet)

Aber falls es mal dazu kommt, und da ich kein Interesse an 184er habe, dürfte eigentlich nix passieren ausser, dass ich sie persönlich abholen muss.

edit:
Bin ja volljährig und wohne in einem Haushalt/Mietergemeinschaft in der jugentliche absolut keinen Zugriff auf die Post haben.

Roughale

Ich habe schon mal ein wenig gewühlt, fnde aber die Schietbriefe nicht, sonst hätte ich die mal in einer neutralisierten Form gepostet...

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Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: rierami am 12 Februar 2009, 14:35:34
Imo ist jede einbehaltene DVD unrechtmäßig!!!!

Siehe die Zollbestimmen selbst:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/e0_vub/index.html :arrow: Schutz der öffentlichen Ordnung

Einbehalten dürfen demnach nur Medien, die gegen §184 verstoßen (Tier- und Kinderpornographie)

Quatsch.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/a0_oeffentliche_ordnung/g0_jugendgefaehrdende_medien/index.html

Es gelten die Regeln des StGB, die beschlagnahmten Filme sind gemäß §131 StGB beschlagnahmt, weil sie dagegen verstoßen.

Damit ist ein Einbehalten der Medien sehr wohl rechtens. Man hält es einfach nicht für nötig, da einen extra Unterpunkt zu machen. Jeder §131er, den man durch den Zoll bekommt ist GLÜCK und hat auch mit der Erfahrung und der Stimmung des jeweiligen Zöllners zu tun. Punkt.
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

rierami

Zitat von: Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino) am 12 Februar 2009, 19:29:57Quatsch.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/a0_oeffentliche_ordnung/g0_jugendgefaehrdende_medien/index.html

Es gelten die Regeln des StGB, die beschlagnahmten Filme sind gemäß §131 StGB beschlagnahmt, weil sie dagegen verstoßen.

Damit ist ein Einbehalten der Medien sehr wohl rechtens. Man hält es einfach nicht für nötig, da einen extra Unterpunkt zu machen. Jeder §131er, den man durch den Zoll bekommt ist GLÜCK und hat auch mit der Erfahrung und der Stimmung des jeweiligen Zöllners zu tun. Punkt.

Da liegst jetzt aber du falsch!!! :nono:

ZitatDie Einfuhr der genannten Medien im Wege des Versandhandels ist verboten und wird durch die Zollstellen überwacht. Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist. Der Altersnachweis kann in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen halten die Zollstellen die Sendungen fest und informieren die zuständige Staatsanwaltschaft, die über den Verbleib der Ware und die eventuelle Einleitung eines Strafverfahrens entscheidet.

Und ich gehe jetzt grundsätzlich davon aus das wir hier nur von Volljahrigen reden! ;)
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Lemgo

Hi,ich hätte auch mal ne Frage die mir seit gestern Abend nicht aus dem Kopf geht.Da kam was im TV über Gerichtsvollzieher,der eine Typ hatte ne Münzsammlung die der Gerichtsvollzieher mitgenommen hat.Was passiert denn wenn jemand eine §131 Sammlung mit wertvollen original VHS aus den 80er Jahren hat,die ja pro Film einen Wert von mehreren 100 Euro haben können?Ich bin der Meinung der GVZ darf die Sammlung nicht einkassieren,das wäre dann ja Handel und das ist ja bekanntlich strafbar.100% sicher bin ich mir da aber nicht,deshalb frag ich hier ob jemand Plan davon hat,gruß :icon_lol:

rierami

Hi, hi... Das hab ich mir auch schon mal überlegt........
Ich glaube jetzt aber nicht das ein Gerichtsvollzieher den (Sammler!)Wert einer VHS/DVD erkennt und wird dein Schmuckstück liegen lassen. Anders ist es wohl gerade bei Münz-/Briefmarkensammlungen: Hier glaube ich schon das ein GV in etwa den Wert einschatzen kann - zumal es für sowas auch Kataloge gibt die Richtwerte angeben.
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Lemgo

Danke für die schnelle Antwort ;)Eigentlich Schade das man den GVZ nicht mal dumm dastehen lassen kann,man hat Filme im wert von mehreren 1000 Euro und der darf 'se nicht mitnehmen :anime:.Würd ich zu gerne erleben :hacki:,gruß

wusselpompf

Zitat von: rierami am 12 Februar 2009, 22:46:18
Da liegst jetzt aber du falsch!!! :nono:

ZitatDie Einfuhr der genannten Medien im Wege des Versandhandels ist verboten und wird durch die Zollstellen überwacht. Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist. Der Altersnachweis kann in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen halten die Zollstellen die Sendungen fest und informieren die zuständige Staatsanwaltschaft, die über den Verbleib der Ware und die eventuelle Einleitung eines Strafverfahrens entscheidet.

Und ich gehe jetzt grundsätzlich davon aus das wir hier nur von Volljahrigen reden! ;)

das bezieht sich aber auf indzierte und nicht auf beschlagnahmte Filme.
Jugendgefährdend = Indiziert (§12 JSchG + Verordnung)
Gewaltverherrlichend = beschlagnahmt (§131 StGB)
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

rierami

13 Februar 2009, 18:35:48 #82 Letzte Bearbeitung: 13 Februar 2009, 18:42:17 von rierami
Mich hat die Sache jetzt keine Ruhe gelassen und hab mal bei der Infoline des Zolls (IMW Zoll) angerufen.

Genau genommen bin ich jetzt genau so schlau wie vorher weil: Die kennen sich selber nicht aus! :rofl: Insgesamt ne knappe halbe Stunde telefoniert, zwei Mal weitervermittelt worden ohne eine KONKRETE Antwort erhalten zu haben.
Folgende Aussagen wurden bestätigt:
-Indizierte Filme und Games sind kein Problem solange der auf dem Paket angegebene Empfänger volljährig ist.
-Filme, die nach §184b und c verstossen werden schon bei Verdacht sofort der Staatsanwaltschaft übergeben, diese prüft dann und erstattet ggf. Anzeige
in diesen beiden Punkten waren die sich alle einig....

...aber was jetzt mit Artikeln, deren Besitz in D NICHT unter Strafe steht????

Drei Mal :00000109: bei denen. Tendenziell war aber imo rauszuhören "eigentlich nicht aber wir werden auch nicht jede DVD auf §131 überprüfen" heist wohl: Die meisten, die die Pakete öffnen haben eh keine Ahnung bzw. solange es keine Kipos sind......bzw. eher übprüfen wir ob da Einfuhrzoll fällig ist oder nicht.

So und wenn ich dann den unwissenden Zollbeamten auch noch Zitate wie oben schon geschehen aus ihren eigenen Zollbestimmungen um die Ohren haue maschiere ich garantiert mit jedem 131er raus.

Doch einen hab ich noch: Der letzte gab mir noch ne Kontaktnummer der BPjM, die könnten mir da die letzten Fragen klären, da diese die Bestimmungen herausgibt und der Zoll nur überwachende Aufgaben übernimmt.
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Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

13 Februar 2009, 19:29:36 #83 Letzte Bearbeitung: 13 Februar 2009, 19:33:18 von Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)
Zitat von: rierami am 13 Februar 2009, 18:35:48
...aber was jetzt mit Artikeln, deren Besitz in D NICHT unter Strafe steht????

Ganz einfach. Da sollteste eigentlich selber drauf kommen.

Die Titel, die gemäß §184 StGB kassiert werden und bei der Staatsanwaltschaft landen, werden als Beweismittel gegen DICH verwendet. Weil Besitz illegal.

Titel, die gemäß §131 StGB kassiert werden, werden als Beweisstück eingezogen und dann später gegen den VERSENDER verwendet. DER macht sich strafbar, weil die Einfuhr (=Einbringung des Titels nach Deutschland) dieser §131 StGB-Titel verboten ist. Du selbst gehst ohne Probleme aus der Sache raus, verlierst aber die Filme an sich. Solange Beweismittel, wie die Staatsanwaltschaft sie braucht, dann werden sie vernichtet. Sorry, das ist eine NO WIN-Situation. Hatte ich schon, alles nix Neues.

EDIT: die BPjM wird Dir garnix sagen, weil die sich in dem Bereich "Einfuhr, Import" noch weniger auskennen, als der Zoll selber.  :icon_lol: Ich hätte deren Nummer aber auch rausgegeben, um den Anrufer endlich loszuwerden. Wenn Du wirklich was erfahren willst, sprich mit der Staatsanwaltschaft. Aber selbst da wirste keine genauen Auskünfte kriegen, da die nur auf Antrag tätig werden.
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wusselpompf

13 Februar 2009, 22:32:57 #84 Letzte Bearbeitung: 14 Februar 2009, 12:50:17 von wusselpompf
Zitat von: rierami am 13 Februar 2009, 18:35:48
Mich hat die Sache jetzt keine Ruhe gelassen und hab mal bei der Infoline des Zolls (IMW Zoll) angerufen.

So und wenn ich dann den unwissenden Zollbeamten auch noch Zitate wie oben schon geschehen aus ihren eigenen Zollbestimmungen um die Ohren haue maschiere ich garantiert mit jedem 131er raus.

die Hotline ist echt der burner, als ich da mal angerufen habe, wusste der Typ nicht mal was indizierte Filme sind...

Nichtsdestoweniger, wirst du idR nicht mit einem §131-Film rausmarschieren, weil idR von der StA ein Ermittlungsverfahren wegen §131 Abs. 1 Nr. 4 gegen dich eingeleitet wird und dafür ist der einbehaltene Film natürlich die Grundlage. Und die Zöllner am Frankfurter Flughafen z.b. sind sicherlich auch besser in der Materie drin als die Vollpfosten von der Hotline ;)
Galactic President Superstar McAwesomeville

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joker655321

16 Februar 2009, 17:33:48 #85 Letzte Bearbeitung: 16 Februar 2009, 17:36:16 von joker655321
Habe mir jetzt mal einiges durchgelesen..... :icon_confused:

im prinzip habt ihr alle irgend wo recht hatte auch schon das problem...mit dem zoll

1. haben die recht wenig ahnung welch filme in deutschland verboten bzw beschlagnahmt sind ausser evtl hostel 2 :icon_mrgreen:
2. bei einfuhr aus dem ausland z.B. amerika sind die chancen ganz gut das der zoll das päckchen öffnet darum bestell ich meine filme meisten über GB geht schneller und den zoll recht wenig an
3. falls doch das päckchen geöffnet wird dann schaun die nach kipos oder ähnlichem was ja under  den §184 fällt bei Index medien könn se nix machen wenn der empfänger volljährig ist da mußte den spaß abholen....was ja kein problem ist denn deren besitz ist nicht verboten oder die wollen schlicht und einfach geld haben und du darfst dann dort anwakkeln und die MwSt berappen (hatte ich auch schon habe die dvd bei nem händler aus texas bestellt der hatte keine rechnung reingetahn wo die MwSt ausgewiesen war.... :LOL:)
4. und mit den beschlagnahmten sachen kann ich nur sagen entweder klappts oder nicht wer  sich nicht traut solls lassen aber am ende JEDER DER DAMALS HOSTEL 2 BEI SATURN GEKAUFT HAT UND JETZT NOCH HAT IST IM BESITZ EINES 131ERS in sofern sind wir bei punkt eins und der kreis schließt sich :kotz:

Dietmar1968

Ich bin kein Pornoexperte, aber soviel ich weiss darf man auch Filme im Ausland bestellen, die "nur" gegen §184 verstossen. Das sind keine Kinder oder Tierpornos, sondern normale Pornos, die halt beschlagnahmt wurden. Der Paragraph für Kinder- und Tierpornos lautet, glaub ich $184b und c. Man sollte das nicht vermischen.

karl

Zitat von: Dietmar1968 am 23 Februar 2009, 02:23:08
Ich bin kein Pornoexperte, aber soviel ich weiss darf man auch Filme im Ausland bestellen, die "nur" gegen §184 verstossen. Das sind keine Kinder oder Tierpornos, sondern normale Pornos, die halt beschlagnahmt wurden. Der Paragraph für Kinder- und Tierpornos lautet, glaub ich $184b und c. Man sollte das nicht vermischen.
Dass man das nicht vermischen sollte, stimmt. Was jedoch nicht stimmt und anscheinend hier auch nur die Wenigsten wissen, ist die Sache mit dem Import. Unglaublich aber wahr:garkeine pornographischen Medien dürfen aus dem Ausland importiert werden.

Anderssen

Mal eine ganz blöde Frage: was sind den diese "Indizien", aufgrund derer der Zoll Verdacht schöpft und ein Paket öffnet? Auf so einem Paket wird doch wohl kaum draufstehen: "Lieber Zoll, hier ist ein pöser Film drin."

Dietmar1968

Zitat von: Anderssen am 24 Februar 2009, 00:29:53
Mal eine ganz blöde Frage: was sind den diese "Indizien", aufgrund derer der Zoll Verdacht schöpft und ein Paket öffnet? Auf so einem Paket wird doch wohl kaum draufstehen: "Lieber Zoll, hier ist ein pöser Film drin."

[Weil Karneval ist]
Die halten sich das Päckchen ans Ohr und wenn ein lustvolles Stöhnen zu hören ist, dann handelt es sich um einen Porno.
[/Weil Karneval ist]

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