OFDb

Space Invaders / unveröffentlichte FSK-Freigaben

Begonnen von idlehand, 4 März 2018, 15:51:21

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

idlehand

4 März 2018, 15:51:21 Letzte Bearbeitung: 12 März 2018, 01:36:11 von krakrax
(Anmerkung krakrax: Aufgrund weiterreichenden Klärungsbedarfes aus dem Korrekturforum hierher verschoben.)


https://ssl.ofdb.de/film/623,Space-Invaders

hier scheint es neuen Freigabe-wirrwarr zugeben, auch eventuell durch die FSK verschuldet,

es existiert ein Prüfbericht vom 15.02.2012
ZitatKILLER KLOWNS
Filmart Spielfilm    Auswertung Video    
USA 1987
Laufzeit 24fps --:--    Freigabedatum 15.02.2012
Laufzeit 25fps 83:00    

Details
Dokumente
Kennzeichen    Nicht freigegeben unter 18 (achtzehn) Jahren    
Verleih/Anbieter    KSM GmbH, Wiesbaden
Farbe    Farbfilm
Format    --
Filmtechnik    --
Materialart    DVD/Blu Ray
Prüfnummer    60702-a/V
     
Regie    Stephen Chiodo
Drehbuch    Charles Chiodo, Stephen Chiodo
Darsteller    Suzanne Snyder, Grant Cramer, John Vernon, John Allen Nelson

mit Freigabe in alter Form ?  für diese Fassung:
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=623&vid=339928
Bemerkung richtig?
ZitatDie Freigabe KJ ist irreführend, für die DVD wurde einfach die Freigabe der alten VHS ohne Neuprüfung übernommen.
denn ein Prüfbericht für DVD liegt ja anscheinend vor
ist dieser Prüfeintrag falsch?
oder wurde hier der alte VHS Bericht nur für DVD/BluRay umgeschrieben?

https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=623&vid=392885
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=623&vid=377469

also 3 Fassungen mit 3 verschiedenen Freigaben

aber der grösste Hammer wird in den nächsten Wochen der Eintrag der Koch Media Fassung werden,
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung_vorab&fid=623&vid=83297

diese Fassung wird seit 22. Februar mit FSK 12 Logo angeboten
obwohl dafür kein Prüfbericht vorliegt.

Startet hier Koch einen neuen Versuch das Freigabesystem zu umgehen,
oder schläft hier doch die FSK ?
Bitte mal nachforschen,

einen 18er Film mit FSK 18, Spio-Freigabe ,"ungeprüft" oder sonstigem "Erwachsenenlogo" zu verkaufen,
halte ich noch für unbedenklich.

einen "FSK 18" Film mit FSK 12 Logo anzubieten, halte ich im Sinne des echten Jugendschutzes für sehr gefährlich!


Michael (Koch Films)

Hallo!
Es ist schön zu sehen, dass sich Leute doch so im Detail Gedanken zum Thema Jugendschutz machen!  :dodo:

Du gehst allerdings fälschlicherweise davon aus, dass sämtliche Prüfungen bei der FSK auch sofort veröffentlicht werden. Tatsächlich ist es so, dass z.B. wenn die FSK zu einem Ergebnis kommt, welches nicht beantragt wurde, dann hat man als Label natürlich noch einige Zeit eine neue Prüfung zu beantragen oder etwas ähnliches.

Weitere Freigaben kann man über einen kostenpflichtigen Bereich bei der FSK einsehen.

Um das Rätsel hier aber aufzulösen, hänge ich mal das Ergebnis unserer Prüfung als Bestätigung hier an.

Schönen Sonntag noch,
Michael

idlehand

4 März 2018, 18:41:38 #2 Letzte Bearbeitung: 4 März 2018, 21:46:05 von idlehand
Ok
ZitatWeitere Freigaben kann man über einen kostenpflichtigen Bereich bei der FSK einsehen.
wie verhält es sich dann mit den Fassungen von     Phantasm 2 & 3
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=431&vid=433711
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=902&vid=430736

Beide Fassungen tragen das FSK Keine Jugendfreigabe/ab 18 - Logo
wurden aber scheinbar nicht geprüft
ZitatLaut Auskunft von der FSK (Februar 2018) ist das KJ-Siegel falsch angebracht worden. Der Film wurde nie mit dem Kennzeichen ,,Keine Jugendfreigabe" geprüft bzw. freigegeben.

liegen dann hier auch Prüfberichte vor,
die nur kostenpflichtig einzusehen sind?
wohl nicht
denn für den Verkauf ist doch nur der Aufdruck auf dem Datenträger wichtig
und nicht die Freigabe des Fassungseintrag der OFDb





-----

Hallo Michael,
vielen Dank für deine Unterstützung.

Vor wenigen Wochen haben wir von der FSK folgende Auskunft erhalten. Daraufhin haben wir die betreffenden Fassungen auf nicht-FSK-geprüft gesetzt. Haben wir den FSK-Mann falsch verstanden?

ZitatAnbei finden Sie die Informationen zu den von Ihnen gewünschten Titeln:
Phantasm II, Das Böse 2 wurde mit einer Kinolaufzeit von 95 Minuten geprüft und unter Schnittauflagen freigegeben nicht unter 18 Jahren. Weiterhin wurde eine geänderte Fassung mit einer Videolaufzeit von 89 Minuten geprüft und freigegeben ab 16 Jahren. Dieser Film wurde nie mit dem Kennzeichen ,,Keine Jugendfreigabe" geprüft bzw. freigegeben.
Das Böse III wurde mit einer Videolaufzeit von 86 Minuten geprüft und freigegeben nicht unter 18 Jahren. Weiterhin wurde eine geänderte Fassung mit einer Videolaufzeit von 77 Minuten geprüft und freigegeben ab 16 Jahren. Dieser Film wurde nie mit dem Kennzeichen ,,Keine Jugendfreigabe" geprüft bzw. freigegeben.
Phantasm IV wurde mit einer Videolaufzeit von 83 Minuten geprüft und freigegeben ab 16 Jahren. Dieser Film wurde nie mit dem Kennzeichen ,,Keine Jugendfreigabe" geprüft bzw. freigegeben.
Hotel zur Hölle wurde mit einer Kinolaufzeit von 101 Minuten geprüft und unter Schnittauflagen freigegeben nicht unter 18 Jahren. Dieser Film wurde nie mit dem Kennzeichen ,,Keine Jugendfreigabe" geprüft bzw. freigegeben.
Harte Ziele wurde mit einer Kinolaufzeit von 96 Minuten geprüft und freigegeben nicht unter 18 Jahren. Weiterhin wurde eine geänderte Fassung mit einer Videolaufzeit von 73 Minuten geprüft und freigegeben ab 16 Jahren. Dieser Film wurde nie mit dem Kennzeichen ,,Keine Jugendfreigabe" geprüft bzw. freigegeben.

Alle ab 2003 geprüften Filme finden Sie auf unserer Homepage.

Herzliche Grüße

Michael (Koch Films)

5 März 2018, 02:15:19 #4 Letzte Bearbeitung: 5 März 2018, 02:19:25 von Michael (Koch Films)
Zu den meisten kann ich nichts sagen, das sind keine Filme von uns. Aber für "Harte Ziele" kann ich was sagen: Wir haben 2016 für die ungeschnittene 99 Minuten-Fassung eine KJ bekommen.


schorsch

Die Köche machen da nur den Vertrieb. Alles andere ist Sache des Labels (Black Hill Pictures GmbH) und da hat Michael nichts mit zu tun.

Michael (Koch Films)

Die sind von Black Hill Pictures, wir vertreiben die Titel. FSK-Themen sind aber Sache des Publishers, daher musst du dich bitte an sie wenden. Unser Stand sind die Freigaben, die uns das Label mitgeteilt hat und diese kommunizieren wir auch.

-----

Vielen Dank. Harte Ziele habe ich entsprechend geändert.

idlehand

5 März 2018, 18:12:11 #9 Letzte Bearbeitung: 5 März 2018, 18:21:58 von idlehand
Das geht jetzt plötzlich schnell mit der Freigabe für Space Invaders,
denn seit heute ist die FSK-Freigabe auch gelistet:

ZitatSpace Invaders
      
KILLER KLOWNS
Filmart Spielfilm    Auswertung Video    
USA 1987
Laufzeit 24fps 86:10    Freigabedatum 05.03.2018
Laufzeit 25fps 82:43    

Details
Dokumente
Kennzeichen    FSK ab 12 freigegeben, feiertagsfrei    
Verleih/Anbieter    Koch Films GmbH, Planegg/München
Farbe    --
Format    --
Filmtechnik    --
Materialart    Video
Prüfnummer    60702-b/V
     
Regie    Stephen Chiodo
Drehbuch    Charles Chiodo, Stephen Chiodo
Darsteller    Suzanne Snyder, Grant Cramer, John Vernon, John Allen Nelson
Super  :dodo:      

Cryptkeeper

Hallo Michael,

danke erstmal, dass Du Dich hier gemeldet hast.

Ich wollte gerne etwas anfügen, da ich glaube, dass in letzter Zeit hier einiges falsch verstanden wurde.

Es geht hier NICHT um Gedanken zum Jugendschutz, sondern um das Projekt OFDB an sich.

Da wir oft Hand in Hand arbeiten, kann ich zumindest sagen, dass krakrax und mir die OFDB schon sehr am Herzen liegt und wir hier für Korrektheit in der Datenbank sorgen möchten. Denn in den letzten Jahren wurde oft geschludert, was der Datenbank nicht zugute kam und ihr einen zweifelhaften Ruf einbrachte.

Nun hat sich in den letzten Monaten und Wochen (kommuniziert durch schnittberichte.com und diverse User hier) herausgestellt, dass diverse "KJ-Freigaben" von Labels wie CMV, Koch (oder eben Black Hill) etc. nicht bei der FSK gelistet sind. Dabei eben auch durch Euch vertriebene Titel wie Phantasm 2+3 oder Silent Trigger. Die Anfrage ergab, dass dies Falschkennzeichnungen sind und so eigentlich nicht bestehen dürften. Und hier fragten wir uns natürlich, warum dies so ist und warum nicht korrekt vorgegangen wurde.

Und dazu folgendes:
Das ist keine Aktion GEGEN Euch, sondern FÜR Euch. Da ich Euer Label nämlich sehr schätze, würde ich es schade finden, wenn die FSK irgendwann bei Euch anklopft und wegen der Sache eine Strafe verhängt. Da ich im PR-Bereich arbeite, weiß ich nur zu gut, was es bedeutet falsche Logos etc. zu verweden. Irgendwann fällt dies nämlich auf und dann steht man da. Deshalb der Hinweis von uns bzw. die Anfragen bei Euch.

Gut - man könnte jetzt auch argumentieren "dann halt nicht nachfragen und die Klappe halten" - aber sorry, so eine Argumentation finde ich mehr als kindisch und führt auch nicht zum Ziel. Denn früher oder später wird es wieder jemandem auffallen, der sich bei Euch oder der FSK melden wird. Das haben wir mit diesem Thread hier gesehen.

Im Fall von "Harte Ziele" ist dieser ja immer noch nicht bei der FSK gelistet, sprich nach Deinen Angaben möchtest Du noch in Berufung gehen oder woran liegt es? Dasselbe war ja auch bei "Death Wish 3+4" von NSM der Fall, die auch nicht gelistet waren, aber nach Nachfragen von uns bei NSM nun doch plötzlich gelistet sind.


Cryptkeeper

So - und jetzt sind plötzlich "Das Böse 2 + 3" bei der FSK gelistet.

Das Böse 2 - FSK Keine Jugendfreigabe
Das Böse 3 - FSK ab 16  :icon_mrgreen:

Warum nicht gleich so?

-----


Cryptkeeper

Danke! Allerdings sieht es nun so aus, als ob von Anfang an alles korrekt gemacht wurde. Wir sollten noch eine Hinweis setzen, dass die Prüfung erst Monate später erfolgte und die ersten Sticker fehlerhaft waren.

Was meinst Du?

-----

Inzwischen habe ich nachgebessert und alle vier auf KJ gesetzt. Bei das Böse 3 können nämlich durchaus Trailer oder sonstiges Material drauf sein, welche die KJ-Freigabe begründen.

Und es könnte auch sein, daß die Vertriebe von Anfang an alles richtig gemacht hatten, dagegen die FSK "geschlafen" hatte und/oder dir ein Azubi falsche Auskunft gegeben hatte. Man weiß das alles nicht. Ich zumindest würde im Moment den hier betroffenen Vertrieben mehr Glauben schenken.

Cryptkeeper

Zitat von: krakrax am 14 März 2018, 00:28:21
Ich zumindest würde im Moment den hier betroffenen Vertrieben mehr Glauben schenken.

Ich nicht! Und das liegt daran, dass man keine verlässliche Antwort bekommt.

1. Dass im Falle "Harte Ziele" die Freigabe vorlag, heißt noch lange nicht, dass dies auch bei den anderen Titeln so war. Und warum ist "Harte Ziele" immer noch nicht bei der FSK gelistet? Irgendwas scheint da ja immer noch zu fehlen. Und eine Antwort bekommen wir nicht.
2. Dass mir ein Azubi geantwortet hat, ist Spekulation. Bin mit der Dame schon länger in Kontakt und es kommt mir nicht so vor. Eher denke ich wurde mir die Freigabe von "Harte Ziele" verschwiegen, da der Prüfungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
3. SOLANGE mir hier keiner verlässlich antwortet, die FSK es aber doch tut, vertraue ich eher dem der Stellungnahme nimmt. ÄNDERN kann man danach immer noch, denn scheinbar sind solche Diskussionen hier nötig, damit sich jemand mal rührt.

Also ich glaube hier KEINEM mehr, solange man mir hier nicht fundiert antwortet.

Trailer etc. - da begibst Du Dich ins Reich der Spekulationen. Und das wollten wir ja hier eigentlich vermeiden.
Gerade die Vertriebe schweigen sich aus und WENN es die höchst interessante 16er-Freigabe für "Das Böse 3" bereits gegeben hätte, hätten wir es sicher vorher schon erfahren (z.B. schnittberichte.com / Facebook etc.) . Hätte, hätte, hätte....ja genau...

Also ich wäre für folgendes:

Das Böse 2 - Freigabe "unbekannt"

Ins BF:

Zum damaligen Erscheinungstermin und auch Monate danach listete die FSK keine Neuprüfung. Da seitens des Labels keine Stellungnahme erfolgte, ist die damalige Freigabe unbekannt. Erst im März 2018 listete die FSK den Film mit Neuprüfung "Keine Jugendfreigabe".

Das Böse 3 - Freigabe "unbekannt".

Ins BF:

Zum damaligen Erscheinungstermin und auch Monate danach listete die FSK keine Neuprüfung. Da seitens des Labels keine Stellungnahme erfolgte, ist die damalige Freigabe unbekannt. Erst im März 2018 listete die FSK den Film mit Neuprüfung "ab 16 Jahren". Eine Neuauflage mit korrektem Siegel bleibt abzuwarten.


-----

Zitat von: Michael (Koch Films) am  4 März 2018, 16:39:26
...
Du gehst allerdings fälschlicherweise davon aus, dass sämtliche Prüfungen bei der FSK auch sofort veröffentlicht werden. Tatsächlich ist es so, dass z.B. wenn die FSK zu einem Ergebnis kommt, welches nicht beantragt wurde, dann hat man als Label natürlich noch einige Zeit eine neue Prüfung zu beantragen oder etwas ähnliches.

Weitere Freigaben kann man über einen kostenpflichtigen Bereich bei der FSK einsehen.

Daraus ergibt sich für mich, daß wir nicht in alle Freigaben Einblick haben. Wenn wir also eine Freigabe vorfinden, haben wir einen Beweis - finden wir keine Freigabe, haben wir keinen Beweis, da es dennoch eine Freigabe geben kann.
Und wenn wir eine Freigabe finden, so gilt diese lediglich für die Fassung, nicht aber für die gesamte Veröffentlichung mit all ihren Extras.

Aus diesen Gründen habe ich in den BF der Einträge nur genau das vermerkt, was wir wissen, und als Freigabe habe ich die vom Vertrieb vorgegebene übernommen. Solange wir keinen 100%igen Beweis haben, daß ein Vertrieb falsch ettiketiert, können wir es auch nicht ins BF schreiben.

Und weil die dir bekannte FSK-Dame schreibt:
ZitatAlle ab 2003 geprüften Filme finden Sie auf unserer Homepage.
... könntest du sie mal fragen, was sie zum kostenpflichtigen Bereich der FSK meint, den z.B. ich nicht einsehen kann. Existiert dieser Bereich oder widerspricht sie der Aussage?

Cryptkeeper

Zitat
Aus diesen Gründen habe ich in den BF der Einträge nur genau das vermerkt, was wir wissen, und als Freigabe habe ich die vom Vertrieb vorgegebene übernommen. Solange wir keinen 100%igen Beweis haben, daß ein Vertrieb falsch ettiketiert, können wir es auch nicht ins BF schreiben.

Wir haben aber auch keinen Beweis, dass sie richtig etikettieren. Und solange man mir nicht antwortet, bin ich skeptisch.

Du könntest übrigens zumindest noch bei "Das Böse 3" ergänzen, dass die neuen Freigaben seit März 2018 offiziell sind.

Was die FSK angeht:
Ich habe die Dame erneut angeschrieben wegen dem geschlossenen Bereich. Ich werde Dir mitteilen was sie antwortet. Falls es diesen Bereich gibt, werde ich versuchen darauf Zugriff zu bekommen, um mich selbst zu überzeugen. Es gibt auch noch jede Menge Titel von CMV Laservision, z.B. "Die Klasse von 1984", die auch nicht gelistet sind, aber das KJ-Siegel tragen. Von daher gibt es einiges zu prüfen.

-----

15 März 2018, 00:35:30 #18 Letzte Bearbeitung: 28 März 2018, 21:31:35 von krakrax
Zitat von: Cryptkeeper am 14 März 2018, 23:46:05
Wir haben aber auch keinen Beweis, dass sie richtig etikettieren.
Stimmt.

Zitat von: Cryptkeeper am 14 März 2018, 23:46:05
Du könntest übrigens zumindest noch bei "Das Böse 3" ergänzen, dass die neuen Freigaben seit März 2018 offiziell sind.
Ich würde gerne abwarten, was die FSK-Dame antwortet. Womöglich ist der geschlossene Bereich gleichfalls offiziell und die Freigabe war dort schon früher vermerkt.

Im Übrigen habe ich bereits am 25.2. den Chef angeschrieben, daß wir bezüglich der Freigaben dringend eine Vorgabe benötigen, wie wir in solchen Zweifelsfällen vorgehen sollen.

Des Weiteren hatte ich MMeXX in der Vergangenheit so verstanden, daß wir grundsätzlich die Hüllenangabe übernehmen sollen. Leider kenne ich seine Beweggründe für diese Handhabung nicht.

(Anmerkung krakrax: Nachträglich Durchgestrichenes entspricht nicht MMeXX' Ansicht und beruht auf einem Irrtum.)

spannick

@Cryptkeeper:

nett, dass Du Koch Media offenbar mit Deinen Aussagen Lügner nennst, oder? "Falls es diesen Bereich gibt"

Koch Media: "Weitere Freigaben kann man über einen kostenpflichtigen Bereich bei der FSK einsehen."

ich glaube nicht, dass nach DIESER Aussage noch was kommen wird aus der Firmenecke... solchen Leuten würde ich auch nicht mehr antworten, die mich nicht ernstnehmen.

ゴリラパンチ!!!

Cryptkeeper

Zitat von: spannick am 15 März 2018, 00:36:31
@Cryptkeeper:

nett, dass Du Koch Media offenbar mit Deinen Aussagen Lügner nennst, oder? "Falls es diesen Bereich gibt"

Koch Media: "Weitere Freigaben kann man über einen kostenpflichtigen Bereich bei der FSK einsehen."

ich glaube nicht, dass nach DIESER Aussage noch was kommen wird aus der Firmenecke... solchen Leuten würde ich auch nicht mehr antworten, die mich nicht ernstnehmen.

Das Wort "Lügner" nimmst Du als erster in den Mund! Nur weil ich schreibe "falls..." oder krakrax "existiert dieser Bereich, oder..." heißt das nicht, dass jemand als Lügner bezeichnet wird oder dass er nicht ernst genommen wird.

Es geht hier eher darum - kommt man auch als Normalsterblicher in diesen Bereich und falls ja, sind dort auch noch nicht abgeschlossene Prüfverfahren für JEDEN einsehbar? Da sich bislang dazu ausgeschwiegen wurde, erkundige ich mich halt selbst.

Unter anderem schrieb ich auch oben "da ich Euer Label sehr schätze...". Und das hat sich nicht geändert. Antworten möchte ich aber trotzdem gern bekommen.

idlehand

18 März 2018, 10:51:40 #21 Letzte Bearbeitung: 28 März 2018, 21:33:19 von krakrax
die Prüfung von Filmen ist leider mit Kosten verbunden,
deshalb wäre es interessant zu erfahren,
ob diese Kosten immer entstehen oder erst nach
"offiziellem" Eintrag auf der offenen FSK Seite
ZitatWeitere Freigaben kann man über einen kostenpflichtigen Bereich bei der FSK einsehen.

bei Kleinserien aus dem Backkatalog ein durchaus wichtiger Aspekt
(Gewinnmaximierung)

https://www.bussgeldkatalog.com/fsk/
ZitatJeder, der Publikationen zur FSK-Prüfung einreicht, muss Kosten bedenken, die dabei entstehen. Denn die Institution veranlasst die Vergabe der Prüfetiketten nicht ohne Bezahlung. Aktuell (Stand: Januar 2017) ist beispielsweise mit 10,21 € pro Minute Laufzeit bei einem Film oder Video zu rechnen. Längere Spielzeiten fordern hohe Pauschalkosten. Ab 25 Minuten müssen 416,50 € bezahlt werden, ab 90 Minuten 653,00 €. Soll auch eine Freigabe für die Nutzung im Internet erteilt werden, erhöht sich die Rechnung um weitere 30,00 €.

Bei gezielter Nachfrage nach Fassungen werden dann Prüfberichte nachgereicht  z.B. Space Invaders, Das Böse 2&3

ZitatDes Weiteren hatte ich MMeXX in der Vergangenheit so verstanden, daß wir grundsätzlich die Hüllenangabe übernehmen sollen. Leider kenne ich seine Beweggründe für diese Handhabung nicht.

> im OFDb Shop werden ja diese Medien auch vertrieben, also in Zukunft bitte "den Ball flach halten"

Money rules the World  :icon_mrgreen:


(Anmerkung krakrax: Nachträglich Durchgestrichenes entspricht nicht MMeXX' Ansicht und beruht auf einem Irrtum.)

Cryptkeeper

18 März 2018, 21:39:17 #22 Letzte Bearbeitung: 28 März 2018, 21:40:02 von krakrax
@krakrax
Die Dame von der FSK hat mir jetzt geantwortet - ich hatte nochmals wie gesagt wegen "Harte Ziele" angefragt und auch wegen dem erwähnten geschlossenen Bereich. Es kam jetzt:

Bei ,,Harte Ziele" verhält es sich so wie in der Email vom 26. Februar mitgeteilt, die Prüfung fand statt und die antragstellende Firma hat das Einverständnis zum abweichenden Prüfergebnis bis heute nicht erteilt, d.h. wir können nicht einfach die Freigabekarte online stellen wenn der Antragsteller vielleicht gar nicht mit dem Prüfergebnis einverstanden ist oder vielleicht auch nicht möchte, dass die Freigabe online abrufbar ist.

Ein kostenpflichtiger Bereich würde auch nicht die Filme anzeigen, die nicht wie beantragt freigegeben wurden und das Einverständnis zur Onlinestellung der Karten fehlen würde.

,,Das Böse 2" wurde am 12.03. und ,,Das Böse III" wurde am 13.03.2018 geprüft und wie beantragt freigegeben, sodass wir die Karten online stellen konnten.


Somit existiert dieser Bereich wie Michael sagte, aber dieser bringt uns nicht weiter was zumindest nicht abgeschlossene Prüfverfahren angeht. Somit sind wir auf die Aussagen der Labels angwiesen, aber wenn diese nicht antworten, tendiere ich dazu, die Filme auf "ungeprüft" zu stellen. Beispielsweise hatte ich auch bei CMV Laservision wegen der Neuprüfung von "Klasse von 1984" angefragt, aber keine Antwort bekommen.

Bei "Das Böse 2+3" wissen wir allerdings nun, dass die Filme erst vor Kurzem zur Prüfung eingereicht wurden. Die waren also zur Veröffentlichung in der Tat "ungeprüft".

Wie auch immer - krakrax Du kannst jetzt entscheiden, was wir machen. Ich möchte das hier jetzt auch zum Ende bringen. Die Coverangaben zu übernehmen (siehe MMeXX)* halte ich für nicht sinnvoll. Aber vielleicht sagt auch Dr.  Kosh was dazu.

Ansonsten schließe ich mich Deiner Entscheidung gerne an.


*(Anmerkung krakrax: Nachträglich durchgestrichen, da es nicht MMeXX' Ansicht entspricht und auf einem Irrtum beruht.)

idlehand

ein einheitliches Verfahren für Freigaben zu Fassungseinträgen wäre die beste Lösung
(Datenträgerfreigabe oder FSK Prüfung)
fragt dann mal die Bosse!

das Ergebnis bitte auch in die Regeln für Fassungseinträge einfließen lassen











-----

Zitat von: idlehand am 19 März 2018, 19:18:11
ein einheitliches Verfahren für Freigaben zu Fassungseinträgen wäre die beste Lösung
(Datenträgerfreigabe oder FSK Prüfung)
fragt dann mal die Bosse!

Zitat von: krakrax am 15 März 2018, 00:35:30
Im Übrigen habe ich bereits am 25.2. den Chef angeschrieben, daß wir bezüglich der Freigaben dringend eine Vorgabe benötigen, wie wir in solchen Zweifelsfällen vorgehen sollen.

mali

20 März 2018, 10:46:34 #25 Letzte Bearbeitung: 20 März 2018, 10:51:16 von mali
Einfach selbst entscheiden Leute  :icon_rolleyes:

Das interessiert an der anvisierten Stelle sowieso nicht und dort hat man auch überhaupt keinen Überblick über das was man hier macht, pflegt und was man wie die letzten Jahre "geregelt" hat.


Im Forum nicht mehr gewesen seit 9. Februar. Noch Fragen?

jenzi

Ich wollte nur mal anmerken dass z. B. ein Film der in den 80ern auf Video mit "FSK 18" geprüft und der jetzt in gleicher Fassung auf Blu-ray erscheinen soll, man die Übernahme der alten Freigabe für die neue Veröffentlichung beantragen kann. Hier müsste dann auch das alte Freigabelogo verwendet werden. Es ist meines Wissens schon vorgekommen dass Labels dann aus Unwissenheit das FSK KJ Logo benutzt haben.
Die Frage nach gefälschten Freigaben hat mich auch schon beschäftigt, da ich viele Filme nicht in der Datenbank gefunden habe. Wenn es also eine zweite Datenbank gibt oder die Firmen sogar entscheiden können, das ihre Freigaben nicht gelistet werden, würde das eine Überprüfung durch die Normalbevölkerung unmöglich machen.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

Cryptkeeper

Zitat von: jenzi am 20 März 2018, 21:51:55
Ich wollte nur mal anmerken dass z. B. ein Film der in den 80ern auf Video mit "FSK 18" geprüft und der jetzt in gleicher Fassung auf Blu-ray erscheinen soll, man die Übernahme der alten Freigabe für die neue Veröffentlichung beantragen kann. Hier müsste dann auch das alte Freigabelogo verwendet werden. Es ist meines Wissens schon vorgekommen dass Labels dann aus Unwissenheit das FSK KJ Logo benutzt haben.
Naja, ob es oft Unwissenheit ist, weiß ich nicht. Ich finde das zum Teil sehr verdächtig. Warner beispielsweise hat ja auch einige Filme nicht neu geprüft, siehe "Freitag der 13." und dann mit der alten FSK 18-Freigabe gebracht. Kann ja nicht so schwer sein korrekt vorzugehen.

Und hier war es ja sogar so, dass die Filme wegen ihres Uncut-Status nie die FSK 18-Freigabe hatten, sondern ungeprüft waren.

Zitat
Die Frage nach gefälschten Freigaben hat mich auch schon beschäftigt, da ich viele Filme nicht in der Datenbank gefunden habe. Wenn es also eine zweite Datenbank gibt oder die Firmen sogar entscheiden können, das ihre Freigaben nicht gelistet werden, würde das eine Überprüfung durch die Normalbevölkerung unmöglich machen.
Ich glaube die Frage ist ja eher, warum manche Filme neu geprüft und gelistet werden, andere wiederum nicht. Ein totales Durcheinander. Übrigens auch bei "Warner" - lassen einiges neu prüfen, anderes vergammelt. Hatte wegen "Freitag der 13." nachgefragt. Da hieß es nur "Eine Neuprüfung haben wir nicht vor..." Weiß der Geier warum. Am Geld wird es nicht liegen. Und wie gesagt - die kostenpflichtige Datenbank listet NICHT die Filme, deren Prüfungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Und warum sollten einige Firmen nicht wollen, dass die Freigabe nicht gelistet wird? Das kann zwar sein, aber ich wette so ein Fall liegt hier auch nicht vor.

Wir werden also die Willkür der Labels ertragen müssen, dass einige Filme neu geprüft werden, andere wiederum nicht. Und einige Filme werden zur Prüfung eingereicht, aber das Prüfverfahren nicht abgeschlossen. Wunderbares Chaos!

Was wir damit in der OFDB dann machen, müssen wir selbst entscheiden.

MMeXX

28 März 2018, 15:54:35 #28 Letzte Bearbeitung: 28 März 2018, 15:56:43 von MMeXX
Zitat von: Cryptkeeper am 18 März 2018, 21:39:17Die Coverangaben zu übernehmen (siehe MMeXX)
Äh, wie bitte? Sofern du keinen Beleg für diese Behauptung haben solltest, wäre ich dir sehr verbunden, wenn du sie streichen würdest. Coverangaben zu übernehmen ist nun eher selten ein Vorgehen, welches ich befürworte.

-----

Ich meine mich ziemlich genau daran zu erinnern, daß du mir selbst diese Vorgabe gemacht hattest. Womöglich irre ich mich, vielleicht hast aber auch du deine Ansicht geändert. Einen Beleg für die damalige Bemerkung im KF ist jedenfalls unmöglich beizubringen.

Wie dem auch sei, du hast nun klargestellt, daß die FSK-Übernahme von den Vertrieben nicht in deinem Sinne ist. Wir werden daher dieses Argument nicht mehr verwenden.

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020