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Frage zu Zensuren im TV (FSF vs FSK)

Begonnen von Eric, 9 August 2018, 10:08:09

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Eric

Hallo zusammen,
generell sehe ich mir im TV eher KEINE Filme an, da mich neben der "Zensur-Thematik" auch die Werbung stört.

Trotzdem, gestern kam FULL METAL JACKET auf KABEL 1. Und das, zumindest habe ich es so aufgefasst, in der uncut Version. (Also FSK ab 16)
Zitat dazu von der FSF: "Die FSF wiederum teilte uns mit, dass sie den Film "ohne Schnitte für das Hauptabendprogramm" bzw. für 12-Jährige freigegeben hat."
Quelle: Schnittberichte.com

Meine persönliche Meinung dazu:
Ich denke NICHT, dass der Film für 12-jährige geeignet ist. (Aber egal)

Weiss jemand zufällig welche Kriterien die FSF anwendet um Filme für das Fernsehen zu bewerten und warum deren "Freigaben" oftmals ziemlich unterschiedlich zu den Freigaben der FSK sind?
(Heute Abend kommt z.B. AMERICAN FIGHTER 4. Ebenfalls ab 16 Jahren freigegeben, aber nur cut im TV)

Weiteres Beispiel:
FULL METAL JACKET vs SOLDAT JAMES RYAN.

Beide FSK ab 16.
FMJ: FSF ab 12
SJR: FSF ab 16

Wobei für mich persönlich SJR viel mehr einem Anti-Kriegsfilm ähnelt als FMJ.

Daher auch die Frage welche Kriterien die FSF für deren Freigaben anwendet.
Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
Grüsse aus der Alzheimergruppe, deine Tante Günther!

Ich hasse Menschen, Tiere + Pflanzen. Steine sind ok.

MMeXX

GAnz konkret können das sicher die Leute beantworten, die für die FSF tätig sind. Ansonsten zum Einstieg empfehlenswert: https://fsf.de/programmpruefung/

Eric

Zitat von: MMeXX am  9 August 2018, 10:27:21
GAnz konkret können das sicher die Leute beantworten, die für die FSF tätig sind. Ansonsten zum Einstieg empfehlenswert: https://fsf.de/programmpruefung/

=========================================
Auszug der FSF:
Ziel der Programmprüfung
Ziel ist es, Wirkungsrisiken zu minimieren.
Inhalte, die ,,die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ... beeinträchtigen", sollen so verbreitet oder zugänglich gemacht werden, dass die fragliche Altersgruppe ,,sie üblicherweise nicht wahrnimmt" (§ 5 Abs. 1 JMStV).

Im Mittelpunkt stehen Programminhalte und Darstellungsformen, die

1. Gewalt befürworten und entsprechende Einstellungen fördern,
2. übermäßig Angst erzeugen und
3. sozialethisch desorientierend wirken, weil sie selbstgefährdendes oder antisoziales Verhalten propagieren.
=========================================

Verbinden wir diese drei Aussagen mal mit FULL METAL JACKET:
1. Gewalt befürworten und entsprechende Einstellungen fördern.
Da ist doch die gesamte Ausbildung der jungen Rekruten ausgelegt. Oder sehe ich das falsch?

2. übermäßig Angst erzeugen
Macht das der Ausbilder nicht mit "Private Paula" die ganze Zeit?

3. sozialethisch desorientierend wirken, weil sie selbstgefährdendes oder antisoziales Verhalten propagieren.
Trifft doch auf die komplette letzte halbe Stunde des Films zu mit der Scharfschützin und das was die Marines dann veranstalten. Oder?
Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
Grüsse aus der Alzheimergruppe, deine Tante Günther!

Ich hasse Menschen, Tiere + Pflanzen. Steine sind ok.

Private Joker

Wenn mittlerweile herabgestufte Filme immer noch cut laufen, obwohl die unzensierte Fassung problemlos auf dem gleichen Timeslot ausgestrahlt werden könnte, hat das meistens mit  Geld- und Lizensierungsfragen zu tun - die Sender haben halt noch die alten gekürzten Fassungen im Schrank oder auf der Platte, da wird beim Rechteinhaber nicht nach einer (evtl. auch kostenpflichtigen) uncut-Fassung nachgefragt. Einzige mir bekannte Ausnahme ist das ZDF, das sich vielleicht aus Zielgruppengründen auch schon mal das Recht nimmt, um 23 Uhr 16er Fassungen zu senden oder um 22:00 die vorliegende FSG 16 noch weiter zu kürzen.

Ansonsten ist das gerade bei Kriegsfilmen ein schwieriges Thema. Ist das erkennbar ein Antikriegsstreifen und kein Actionheuler, so neigen FSK und FSF dazu, gewisse Grausamkeiten über die normalen Grenzen der Freigabe zu toliereren. Im Fall "Saving Private Ryan" kam es iirc mal zu der kuriosen Situation, dass Pro7 da alle harten Szenen herausgeschnitten hat, um den um 20 Uhr senden zu können; da hat die FSF "no" gesagt, weil da nur noch ein mehr oder weniger banales Landserabenteuer übrig blieb. Pro 7 hat glaube ich trotzdem ausgestrahlt und Strafe bezahlt.
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

McClane

Zitat von: Eric am  9 August 2018, 10:42:17
Zitat von: MMeXX am  9 August 2018, 10:27:21
GAnz konkret können das sicher die Leute beantworten, die für die FSF tätig sind. Ansonsten zum Einstieg empfehlenswert: https://fsf.de/programmpruefung/

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Auszug der FSF:
Ziel der Programmprüfung
Ziel ist es, Wirkungsrisiken zu minimieren.
Inhalte, die ,,die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ... beeinträchtigen", sollen so verbreitet oder zugänglich gemacht werden, dass die fragliche Altersgruppe ,,sie üblicherweise nicht wahrnimmt" (§ 5 Abs. 1 JMStV).

Im Mittelpunkt stehen Programminhalte und Darstellungsformen, die

1. Gewalt befürworten und entsprechende Einstellungen fördern,
2. übermäßig Angst erzeugen und
3. sozialethisch desorientierend wirken, weil sie selbstgefährdendes oder antisoziales Verhalten propagieren.
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Verbinden wir diese drei Aussagen mal mit FULL METAL JACKET:
1. Gewalt befürworten und entsprechende Einstellungen fördern.
Da ist doch die gesamte Ausbildung der jungen Rekruten ausgelegt. Oder sehe ich das falsch?

2. übermäßig Angst erzeugen
Macht das der Ausbilder nicht mit "Private Paula" die ganze Zeit?

3. sozialethisch desorientierend wirken, weil sie selbstgefährdendes oder antisoziales Verhalten propagieren.
Trifft doch auf die komplette letzte halbe Stunde des Films zu mit der Scharfschützin und das was die Marines dann veranstalten. Oder?

Du argumentierst innerfilmisch, die FSF bezieht sich aber auf außerfilmische Effekte. Wirkt der Film für jugendliche Zuschauer gewaltbefürwortend, extrem verängstigend oder sozialethisch desorientierend? Das ist natürlich schwer allgemeingültig zu beantworten, aber da der Film Drill und Krieg als eher erschreckende Sachen darstellt, kann man da schon mitgehen. Muss man natürlich nicht, wenn man bedenkt, dass viele Zuschauer Gunnery Sergeant Hartman für ne coole Socke halten (und damit die Toilettenszene geflissentlich ignorieren), aber ansatzweise verstehen kann die FSF-Entscheidung schon.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

ironfox1

Zitat von: Eric am  9 August 2018, 10:42:17
Zitat von: MMeXX am  9 August 2018, 10:27:21
GAnz konkret können das sicher die Leute beantworten, die für die FSF tätig sind. Ansonsten zum Einstieg empfehlenswert: https://fsf.de/programmpruefung/

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Auszug der FSF:
Ziel der Programmprüfung
Ziel ist es, Wirkungsrisiken zu minimieren.
Inhalte, die ,,die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ... beeinträchtigen", sollen so verbreitet oder zugänglich gemacht werden, dass die fragliche Altersgruppe ,,sie üblicherweise nicht wahrnimmt" (§ 5 Abs. 1 JMStV).

Im Mittelpunkt stehen Programminhalte und Darstellungsformen, die

1. Gewalt befürworten und entsprechende Einstellungen fördern,
2. übermäßig Angst erzeugen und
3. sozialethisch desorientierend wirken, weil sie selbstgefährdendes oder antisoziales Verhalten propagieren.
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Verbinden wir diese drei Aussagen mal mit FULL METAL JACKET:
1. Gewalt befürworten und entsprechende Einstellungen fördern.
Da ist doch die gesamte Ausbildung der jungen Rekruten ausgelegt. Oder sehe ich das falsch?

2. übermäßig Angst erzeugen
Macht das der Ausbilder nicht mit "Private Paula" die ganze Zeit?

3. sozialethisch desorientierend wirken, weil sie selbstgefährdendes oder antisoziales Verhalten propagieren.
Trifft doch auf die komplette letzte halbe Stunde des Films zu mit der Scharfschützin und das was die Marines dann veranstalten. Oder?
Bei den 3 Punkten fließen aber noch andere Faktoren in die Bewertung mit ein. Und die Prüfer picken sich auch nicht einzelne Szenen raus und bewerten daran den kompletten Film.

Bei der Entscheidung über die Altersstufe bzw. Sendezeit sowie über mögliche Auflagen ist insbesondere darauf zu achten, ob und inwieweit Programminhalte oder Darstellungsformen bei Kindern oder Jugendlichen der verschiedenen Altersstufen gewaltbefürwortende Einstellungen fördern, übermäßig ängstigend oder sozialethisch desorientierend wirken können. Diese drei Risiken sind unter Berücksichtigung des Kontexts innerhalb des Programms und im Hinblick auf die in Betracht kommende Altersstufe getrennt zu prüfen, zu beurteilen und in die Gesamtbewertung des Programms einzubringen. Bei über 12-Jährigen ist dem Risiko übermäßiger Erregung von Angst in der Regel geringeres Gewicht zuzumessen als bei niedrigeren Altersstufen.

für Gewaltbefürwortung bzw. -förderung insbesondere:
(a) Angebote von Identifikationsfiguren mit gewalttätigen oder anderen sozial unverantwortbaren Verhaltensmustern;
(b) Präsentation von einseitig an Gewalt orientierten Konfliktlösungsmustern oder deren Legitimation;
[(c) die Darstellung von Gewalt als erfolgreichem Ersatz von Kommunikation;
(d) Darstellungen, die eine Desensibilisierung gegenüber Gewalt fördern, indem sie die Wirkung von Gewalt verharmlosen oder verschweigen.

für übermäßige Angsterzeugung insbesondere:
(a) drastische Darstellung von Gewalt;
(b) drastische Darstellung des Geschlechtsverkehrs;
(c) unzureichende Darstellungen realitätsnaher Inhalte, die im Lebenskontext von Kindern besonders angstvoll erlebt werden (z.B. Familienkonflikte);
(d) eine gemessen an der Realität überproportionale Darstellung von Gewalt mit der Folge der Empfindung allgegenwärtiger Bedrohung.

für sozialethische Desorientierung insbesondere:
(a) die unzureichend erläuterte bzw. kritiklose Darstellung realen oder realitätsnahen Gewaltgeschehens (z.B. Krieg);
(b) die kritiklose Präsentation von Vorurteilen, Diskriminierung und antisozialem Verhalten;
(c) die befürwortende Darstellung abwertender Rollenklischees;
(d) befürwortende Darstellungen entwürdigender sexueller Beziehungen und Praktiken;
(e) die befürwortende Darstellung von physisch oder psychisch schädigendem Risikoverhalten.


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