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Indizierungsbericht Eisregen - Krebskolonie

Begonnen von Dodo, 6 Oktober 2003, 14:45:39

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Dodo

Pr. 2316/03   Bundesprüfstelle für
   jugendgefährdende Medien

Entscheidung Nr. 5191 vom 07.08.2003
bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 162 vom 30.08.2003

Antragsteller:   Verfahrensbeteiligte:






Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer
532. Sitzung vom 07. August 2003

an der teilgenommen haben:

von der Bundesprüfstelle:
Vorsitzende   
   

als Beisitzer der Gruppe:
Kunst   
Literatur   
Buchhandel und Verlegerschaft   
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien   
Träger der freien Jugendhilfe   
Träger der öffentlichen Jugendhilfe   
Lehrerschaft   
Kirche   

Länderbeisitzer:
Bayern   
Berlin   
Brandenburg   

Protokollführerin:   

Für den Antragsteller:   

Für den Verfahrensbeteiligten:   


beschlossen:   Die CD ,,Krebskolonie" der Gruppe
   Eisregen,
   ,

wird in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.




Rochusstrasse 10 . 53123 Bonn . Telefon: 0228/37 66 31
Postfach 14 01 65 . 53056 Bonn. Telefax: 0228/37 90 14

S A C H V E R H A L T

Die CD ,,Krebskolonie" der Gruppe Eisregen, die vertrieben wird von ............................ enthält 10 Beiträge mit folgenden Titeln:

   1. Für euch, die ihr lebt
   2. Krebskolonie
   3. Thüringen
   4. Abglanz vom Licht
   5. Blass-blaue Lippen
   6. Das kleine Leben
   7. Futter für die Schweine
   8. Nachtgeburt
   9. Scharlachrotes Kleid
   10.Vorabend der Schlacht

Das .......................................... beantragt die Indizierung, weil der Inhalt der CD geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Es ist der Auffassung, dass der Inhalt der CD gewaltverherrlichende und menschenverachtende Äußerungen beinhalte und eine dekadent morbide Ideologie propagiere. Insoweit bestünde die Gefahr, dass Jugendliche das hier vermittelte Weltbild unkritisch in den eigenen Verhaltenskodex übernähmen. Zur Begründung hat es auf einige Textpassagen verwiesen.

Der Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht davon benachrichtigt, dass über den Antrag in der Sitzung vom 07. August 2003 entschieden werden soll. Er hat sich nicht geäußert.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den der CD Bezug genommen. Die CD wurde dem Gremium in der Sitzung in voller Länge, bei normaler Laufgeschwindigkeit vorgespielt.


G R Ü N D E

Die CD ,,Krebskolonie" der Gruppe Eisregen war antragsgemäß zu indizieren.

Nach § 18 Abs. 1 JuSchG sind Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.

Der Inhalt der verfahrensgegenständlichen CD wirkt nach Ansicht des 12er-Gremiums verrohend bzw. zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizend. Durchgängig wird durch die Interpreten auf der CD propagiert, dass sie Gewalttaten begangen haben und es werden kannibalistische und nekrophile Praktiken beschrieben.

So wird in Lied 2 (Krebskolonie) Kannibalismus dargestellt. ,,Gestern zwang mich der Hunger von den Toten zu essen- Der Geschmack war zwar bitter, aber sonst o.k. – Die Augen des Leichnams blickten mich dabei an  - Dann fraß ich auch sie, und ihre Anklage verschwand."

In Lied 5 (Blass-blaue Lippen) beschreibt der Sänger wie er eine Tote aus dem Grab holt und sich an der Leiche vergeht:
,, Und ich lege mich neben Dich - um Deine Kälte zu spüren... Ein zarter Hauch von Moder reizt meine Nase - Der Zerfall setzt ein, bis nichts mehr von Dir bleibt... - Und ich küsse dich ein weiteres Mal- Bitteres Leichenwasser netzt meine Haut – Und ich küsse deinen faulenden Leib..."

In Lied 7 (Futter für die Schweine) wird der Mord an einer Prostituierten auf grausame und menschenverachtende Weise geschildert. Der Sänger beschreibt die Entführung einer Frau, die in den Trichter einer Futtermühle geworfen wird und zu Schweinefutter zermahlen wird.
Hierbei veranschaulicht der Sänger zynisch und sehr detailliert wie der Körper der Frau zermahlen wird:
,, Nur das Mahlwerk tut weiterhin seine Pflicht – Schäumendes Blut spritzt in mein Gesicht als feine Gischt. Längst sind die Rotoren beim Oberkörper angelangt. - Im Fleisch– und Knochenbrei zittert der nackte Leib- Bis nur noch nahrhaftes Fressen übrigbleibt..."
Die Beschreibung der Gewalt erfolgt hier selbstzweckhaft und in epischer Breite.

Dieses Lied weist daneben auch Bezüge zur Frauenfeindlichkeit auf. So ist der Sänger der Meinung, dass das Leben einer Prostituierten so gering zu schätzen sei, dass sie nur als Schweinefutter tauge:
,,So erfüllt ihr Leben noch einen guten Zweck  als Futter für die Schweine - Wenigstens ihr toter Leib hat seinen Wert als Futter die Schweine - Eine Hure noch ist übriggeblieben in dieser Nacht als Futter für die Schweine..."

Untermalt werden diese Texte von einer martialisch anmutenden Musik.

Lied 8 (Nachtgeburt) beschreibt in Einzelheiten, wie ein Paar sich gegenseitig foltert und umbringt.
Ob hiermit die selbstzerstörerische Liebe eines Paares metaphorisch beschrieben werden soll oder nicht, kann dahinstehen. Jedenfalls ist die Darstellung der begangenen Gewalttaten so grausam und sadistisch, dass sie als jugendgefährdend einzustufen ist:
,,Leck den Schweiß aus tiefen Wunden - Zerstörtes Gewebe wird nie wieder gesunden - Hack mir die Finger einzeln ab - Zehn kleine Finger, einen für jeden Tag - Treib mit dem Hammer 1000 Nägel in mich - Das spritzende Blut sei der Lohn für Dich... - Ich zieh Dir die Haut in Streifen vom Leib - Verkoste Deinen Schmerz, sei zu allem bereit - Einen schnellen Tod kann ich Dir nicht gewähren - Denn erst Dein Blut wird meine Folter ehren..."

Die Texte sind aufgrund der in ihnen geschilderten Grausamkeiten geeignet, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu gefährden, indem sie ein gewalttätiges Weltbild vermitteln, in welchem ein Menschenleben nichts zählt und Frauen minderwertig sind. Darüber hinaus wird die Würde der Toten negiert, indem Nekrophilie als sexuelle Erfüllung dargestellt wird und auch Kannibalismus beschrieben wird.
Jugendliche, die in ihrer Entwicklung noch nicht so gefestigt sind, können durch den Konsum der Texte veranlasst werden, unkritisch die menschenverachtende Weltanschauung zu übernehmen und ihr Verhalten dementsprechend auszurichten. Insofern wirkt die CD auf diese Jugendlichen verrohend. Schließlich widersprechen die dargelegten Sexualhandlungen jeglicher gesellschaftlich akzeptierter Praxis und sind durch ihre direkte und unkritische Darstellung geeignet, Jugendliche sexualethisch zu desorientieren.

Zur weiteren Begründung kann auf den Inhalt der Texte verwiesen werden (s. Anhang)


Nicht indiziert werden dürfen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 JuSchG Medien, wenn sie der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung und Lehre dienen.

Ohne Frage darf der Tonträger die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG für sich in Anspruch nehmen. Denn nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Definition ist alles Kunst, was sich darstellt als ,,freie schöpferische Gestaltung, in der Erfahrungen, Eindrücke oder Phantasien des Urhebers zum Ausdruck kommen".

Doch hat nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (NJW 91, S. 1471 ff.) auch der Jugendschutz Verfassungsrang, abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 GG.
Der Bundesprüfstelle ist durch die benannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben, zwischen den Verfassungsgütern Kunstfreiheit und Jugendschutz abzuwägen, um festzustellen, welchem der beiden Güter im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. Dabei ist bei einem Werk nicht nur die künstlerische Aussage, sondern auch die reale Wirkung zu berücksichtigen.

Die Aussage der Liedtexte erschöpft sich lediglich in Gewaltbeschreibungen, deren künstlerischer Gehalt nach Auffassung des Gremiums zumindest nicht als bedeutend eingestuft werden kann. Irgendein Echo, dass die Lieder in Kritik oder Wissenschaft gefunden hätten, ist nicht festzustellen.

Demgegenüber geht die Bundesprüfstelle davon aus, dass die Jugendgefährdung wegen
des überaus großen Maßes an gewaltverherrlichenden Texten erheblich ist. Die Befürwortung der Gewaltanwendung gegen Menschen ist als Tatbestandsmerkmal im Jugendschutzgesetz ausdrücklich aufgeführt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber solche Inhalte in jedem Fall als jugendgefährdend einstuft.

Die Bundesprüfstelle geht deshalb von einem Vorrang der Jugendgefährdung gegenüber dem geringen Kunstgehalt der Lieder mit der Folge aus, dass diese CD zu indizieren war.

Des weiteren ist das 12-er Gremium der Auffassung, dass die vorliegende CD den Straftatbestand des § 131 Abs. 1 StGB erfüllt, da vorliegend unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen verherrlicht werden. So empfindet der Sänger z.B. in Lied 7 hinsichtlich des grausamen Mordrituals ,,Vorfreude pur " und kostet den Tötungsvorgang in akribischer Detailfreudigkeit aus. Der Tonträger wird daher gemäß § 18 Abs. 2, Nr. 2 JuSchG in Teil B der Liste aufgenommen.


Aus der Indizierungsentscheidung ergeben sich folgende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen:

§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien

Abs. 1    Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24
Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zu-
   gänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen einge-
   sehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich ge-
   macht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Ver-
   kaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in ge-
   werblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder
   überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung
   des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen
   nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen
   Person angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ih-
   nen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien
   außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, ange-
   kündigt oder angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie
   oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden
   oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Abs. 3 Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in
die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

Abs. 5 Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren
zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste anhängig ist oder gewesen ist.

Abs. 6 Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Han-
del die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuwei-
sen.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums im vereinfachten Verfahren ist vor einer Klageerhebung zunächst eine Entscheidung des 12er-Gremiums der Bundesprüfstelle herbeizuführen.
Eine Anfechtungsklage gegen diese abschließende Entscheidung kann sodann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (§§ 25 Abs. 1, 2, 4 JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.

Dr. Phibes (Buurman)

Ich wusste immer, das Dodo sozialethisch desorientiert ist. :mrgreen:

Dodo

Hi,

danke Phibes, hab dich auch lieb.

Interessant ist im Endteil, dass die Prüfstelle der Meinung ist, dass die CD auch §131 Abs. 1 StGB erfüllt. Und wenn Bayern und Berlin schon beigesessen haben, kann es theoretisch nicht mehr lange dauern, bis das AG Tiergarten sich Eisregens Meisterwerk auch mal zu Gemüte führt.

Ich hätte aber gerne die Gesichter des Gremiuns gesehen, als Futter für die Schweine lief.

MfG

Dodo

Nerf

Klingt ja herzig - wie die Onkelz in ihrer "Netter-Mann"-Phase. ;)
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Dodo

Hm,

den Vergleich mußt du mir jetzt mal erklären!

Eisregen klingen nämlich immer so, nicht nur phasenweise. Schonmal was von denen gehört? Oben genannte CD ist auf jeden Fall ne Empfehlung, meiner Meinung nach ihre beste.

Schade nur, dass man Live-Konzerte in Deutschland jetzt wohl haken kann.

Oder Blutkehle? :wink:

MfG

Dodo

Dr. Phibes

Naja die Texte der "Leichenlager" CD sind ja dagegen harmlos.....  8O

Muss ich auch noch abstossen das Digipack glaube ich!  :wink:

Mc

Dodo

Hallo,

die morbide und teilweise brutale Atmopshäre gibt es aber immer, auch auf der Leichenlager.

Außerdem: Bei der Stimme denkt doch jeder, es geht um Gewalt, auch wenn Blutkehle mal von Schmetterlingen und frischen Gänseblümchen singen würde.

MfG

Dodo

Nerf

Zitat von: DodoHm,

den Vergleich mußt du mir jetzt mal erklären!

Das war ironisch gemeint, wenn es auch nicht ganz so deutlich rübergekommen ist.

Der Vergleich war rein textlicher Natur, "Der nette Mann" klingt ganz ähnlich (hab mal nen Textausschnitt gelesen), wobei es bei Eisregen irgendwie ne Spur "ästhetischer" rüberkommt. ;)
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

derdon

Zitat von: NerfKlingt ja herzig - wie die Onkelz in ihrer "Netter-Mann"-Phase. ;)

btw. für die "Es ist soweit" lag der Bpjm auch ein Indizierungsantrag vor.

Quelle:Onkelz Biographie "Danke für nichts"

Dodo

Zitat von: Nerf
Zitat von: DodoHm,

den Vergleich mußt du mir jetzt mal erklären!

Das war ironisch gemeint, wenn es auch nicht ganz so deutlich rübergekommen ist.

Der Vergleich war rein textlicher Natur, "Der nette Mann" klingt ganz ähnlich (hab mal nen Textausschnitt gelesen), wobei es bei Eisregen irgendwie ne Spur "ästhetischer" rüberkommt. ;)

Ach du meinst das Lied der nette Mann? Naja, wie man es nimmt, die Thematik Kindermord habe ich bei Eisregen noch nicht gehört.

MfG

Dodo

mr. pink

Der Indizierungsbeschluss ist meiner Meinung nach voll und ganz gerechtfertigt. Auch wenn ich die CD nicht gehört habe oder hören werde, weils mir eben nicht gefällt - wenn man hört, was alles an CDs indiziert ist, dürfte das eigentlich keine Überraschung gewesen sein (z.B. die frühen Alben der Ärzte).
I expect that you think that I should be haunted
But it never really bothers me

lastboyscout

Also ich persönlich finde Eisregen sehr gut, eines ihrer besten Stücke ist meiner Meinung nach " Schwarze Rose ".

Bei dieser CD finde ich die Inidzierung allerdings gerechtfertigt.

Ein Verbot aber sinnlos.

Es sind nämlich nur Texte, und man sollte davon ausgehen können, einem erwachsenen Menschen solche Texte zumuten zu können.

Es wird ja niemand gezwungen, sie zu hören.

Wenn es einem nicht gefällt, CD aus dem Player und verkaufen.

Ganz einfach.
I`m a tragic hero in this game called life,
my chances go to zero, but I always will survive.
( Funker Vogt - Tragic Hero )

What is your pleasure, sir? This is mine:
http://www.dvdprofiler.com/mycollection.asp?alias=lastboyscout

Darky

Zitat von: mr. pinkDer Indizierungsbeschluss ist meiner Meinung nach voll und ganz gerechtfertigt. Auch wenn ich die CD nicht gehört habe oder hören werde, weils mir eben nicht gefällt - wenn man hört, was alles an CDs indiziert ist, dürfte das eigentlich keine Überraschung gewesen sein (z.B. die frühen Alben der Ärzte).

Jep, bin ganz deiner Meinung und find das die Indizierung hier mal richtig angebracht wurde!

Blade Runner

Macht den Thread lieber gleich dicht, spätestens heute Abend wird es 100 % etwas komplizierter hier..
Blade Runner, Gärtner des Hasses und Jünger Rambos


Freddy Voorhees

nur ma sone zwischenfrage: keine cannibal corpse oder mortician cds sind indiziert, oder?

Nerf

Zitat von: Freddy Voorheesnur ma sone zwischenfrage: keine cannibal corpse oder mortician cds sind indiziert, oder?

Cannibal Corpse:
1 Beschlagnahmung (Butchered at birth)
3 Indizierungen (Eaten back to life, Hammer smashed face, Tomb of the mutilated)
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

tyler_durden

Nachdem ich diese Band mal unfreiwillig hören musste, weil in meiner Nachbarschaft ein Konzert von denen war und einige meiner Kumpels diese Mucke hören und neuerdings einige Verhaltensweisen, die im Indexbericht angeprangert werden, aufweisen, kann ich zum ersten Mal einer Indizierung zustimmen. (was ein Satz *g*)
Ich hab ja nix gegen Metallica, Iron Maiden & Co., aber Eisregen ist nun wirklich zu krass (im negativen Sinne).
Da brauch man sich auch nicht wundern, wenn die Metal-Kultur in der Öffentlichkeit schlecht da steht.

kenny08

Hhatten cannibal corpse nicht hauptsächlich Probleme wegen ihren blutigen Cover Artworks von denen es hier in Deutschland nur zensierte Versionen gibt?

Forums-Yeti

Zitat von: Blade RunnerMacht den Thread lieber gleich dicht, spätestens heute Abend wird es 100 % etwas komplizierter hier..

Warum denn? Zensur schom im Vorraus ;-)

Auch als Eisregen-Fan finde ich die Indizierung angebracht (wobei man beachten muss, dat ich grundsätzlich Indizierungen, Verbote o.ä für puren Dünnshit halte)... allerdings nur, wenn ich es mit anderen Cd's vergleiche (Ärzte, oder Onkelz)...
Hier geht Eisregen nicht gerade zimperlich mit solchen Themen um, ob das jetzt pure Ironie oder bitterer Ernst ist, ist völlig egal.

Sowas hören die Jungs und Mädels bei der BPJM nicht gern und das war bekannt.

Mich störts nicht, hab die CD, hab auch alle andren Cd's... wa solls.
Das live die Lieder nimmer gespielt werden dürfen is ne andere Sache... nämlich einfach nur Fuck.
"Ich hab mir eh schon oft gedacht, dass du als Mädel voll das Model wärst...also...lange Beine, Stupsnase, groß, blaue Augen..."

ddd

Zitat von: kenny08Hhatten cannibal corpse nicht hauptsächlich Probleme wegen ihren blutigen Cover Artworks von denen es hier in Deutschland nur zensierte Versionen gibt?

jo, unter anderem, aber auch wegen den texten. Die müssen in GER immer ne zensierte version rausbringen. Die "butchered at birth" ist übrigens wegen §§ 131 und 184 III beschlagnahmt. :roll:

Dodo

Hi,

die Songs gehören nicht in Kinderhände, da stimme ich mal zu. Allerdings muss man auch mal sehen, das die CD von 1998 ist :!:

Die Fans haben sie inzwischen alle und die die noch nichts von Eisregen wußten, werden jetzt aufmerksam.

Beschlagnahmung wäre aber echt nicht in Ordnung, da die ganze Musik doch dermaßen surreal klingt, dass sie wohl kaum ernsten Einfluss auf einen reifen Menschen nehmen kann.

Zu Corpse: Platten sind auch wegen der Texte weg. Live dürfen sie nichts von den ersten 3 Alben spielen.

MfG

Dodo

ddd

Zitat von: Dodo
Zu Corpse: Platten sind auch wegen der Texte weg. Live dürfen sie nichts von den ersten 3 Alben spielen.

hat sich bis jetzt aber noch nie davon abgehalten welche zu spielen :lol: (zumindestens die 4 oder 5 mal als ich sie gesehen habe...)

was ich auch sehr schachsinnig finde: Hammer Smashed Face dürfen CC nicht mehr live spielen, aber aufm ace ventura soundtrack darf der song drauf sein :wall:

Schwarzer Reiter

Hab Eisregen ja leider erst einmal live gesehen und frage mich jetzt wie Dodo, ob sich das jetzt ganz erledigt hat!?

P.S.: Die Texte sind übrigens größtenteils ironisch gemeint, falls es niemand wusste :roll:  :idea:

Stitch

Zitat von: Schwarzer ReiterP.S.: Die Texte sind übrigens größtenteils ironisch gemeint, falls es niemand wusste :roll:  :idea:

Ja, das merkt man natürlich sofort. Ist mir direkt beim Lesen aufgefallen...

:roll:  :lol:

Schwarzer Reiter

Zitat von: Stitch
Zitat von: Schwarzer ReiterP.S.: Die Texte sind übrigens größtenteils ironisch gemeint, falls es niemand wusste :roll:  :idea:

Ja, das merkt man natürlich sofort. Ist mir direkt beim Lesen aufgefallen...

:roll:  :lol:

Jo, is klar. Denkst du etwa, Eisregen sind Massenmörder oder etwas in der Art?

Dodo

Zitat von: ddd
Zitat von: Dodo
Zu Corpse: Platten sind auch wegen der Texte weg. Live dürfen sie nichts von den ersten 3 Alben spielen.

hat sich bis jetzt aber noch nie davon abgehalten welche zu spielen :lol: (zumindestens die 4 oder 5 mal als ich sie gesehen habe...)

was ich auch sehr schachsinnig finde: Hammer Smashed Face dürfen CC nicht mehr live spielen, aber aufm ace ventura soundtrack darf der song drauf sein :wall:

Hallo,

habe Hammer Smashed Face auch schon live gehört, war aber auch schon auf nem Konzert wo sie es trotz aller Fanforderungen und null Anwesenheit der Staatshüter nicht gespielt haben. Mal schauen, wie sie es auf dem No Mercy- Festival handhaben.

MfG

Dodo

Urfaust

Was ham die denn bei Euch m schlimmsten Fall zu befürchten wenn sie die Lieder trotz des Verbots spielen ?

Dodo

Hallo,

da gibt es kein Musterurteil. Corpse müssen für jeden Song 10000 DM zahlen, wenn die Onkelz den netten Mann spielen kostet das 40000 DM.

MfG

Dodo

Freddy Voorhees

Natürlich bestehen die Songs von Eisregen aus (wenn auch bitterer) Ironie. Hört euch zB mal Deutschland In Flammen an. Schon mit dem Anfang dürtfe alles geklärt sein  :roll:

Urfaust

Zitat von: Freddy VoorheesNatürlich bestehen die Songs von Eisregen aus (wenn auch bitterer) Ironie. Hört euch zB mal Deutschland In Flammen an. Schon mit dem Anfang dürtfe alles geklärt sein  :roll:


Jo und trotzdem wird der Song kontinuierlich missinterpretiert. Sicher, die Lyrics sind brisant und provokativ, leider setzen sich zuwenig Leute  richtig damit auseinander.


@Dodo :

Thx für die Info.  Eines verstehe ich jedoch noch nicht ganz : Dass die Onkelz bei verschiedenen Songs berappen müssen versteh ich voll und ganz, die kommen ja aus D-Land und verstossen damit gegen eine "deutsche" Verordnung. Meine Frage ist nun, wer kontrolliert denn bei CC, die ja aus Amiland kommen, ob die nun die 10.000 DM blechen ehe sie wieder im Flieger sitzen ... und kümmern Bands wie CC sich überhaupt um deutsches "Recht" bzw. deutsche Verordnungen wenn sie bei Euch spielen ? Könnte denen ja theoretisch am AA vorbei gehn ... ?

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