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Paragraph 131 StGB verschärft

Begonnen von medienzensur, 18 Januar 2004, 19:25:15

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medienzensur

Hallo,

ich hoffe mal, dass ich nicht zu spät komme und jeder die folgende Neuigkeit schon weiß!

Der Paragraph 131 StGB (Gewaltdarstellung) wurde verschärft. Der Absatz 1 wurde um folgende Worte erweitert "oder menschenähnliche Wesen". Nun können auch Filme beschlagnahmt werden, die Grausamkeiten gegen Zombies o.Ä. zeigen.
Das Gesetz soll am 1.4.2004 in Kraft treten.

Weiß da jemand mehr?


MfG Christian

Zeromancer

Naja,ich denke das wird nicht so viel verändern oder? Ich meine die ganzen Zombiefilme die bisher beschlagnahmt wurden wurden doch auch gemäß §131 StGb beschlagnahmt.


Z3ro

Deadite

Hier ist eine Presseinformation, wo was über diese Verschärfung drinsteht (einfach etwas suchen):
http://www.bdk-brandenburg.de/download/fach/fa_031230.pdf

@ Zeromancer:

Dann liess Dir mal das "Tanz der Teufel" Urteil vom Bundesverfassungsgericht durch. Das Verbot der (dritten) geschnittenen Fassung, die von VCL erhältlich ist, wurde 1993 nur aufgehoben, weil nach dem Analogieverbot der Inhalt des §131 StGB und vor allem der Begriff "Mensch" nicht auch auf "menschenähnliche Wesen" ausgedehnt werden durfte. Diese Ausdehnung allein hätte schon gegen den Art. 1 des Grundgesetzes verstossen.

Wenn man jetzt diesen Passus mit den "menschenähnlichen Wesen" (Definition war von juristischer Seite her glaube ich alles was aufrecht auf zwei Beinen geht und einen Rumpf hat.) hinzufügt, könnte das also bedeuten, dass man jetzt auch ohne Probleme geschnittene Fassungen von Zombie- und Dämonenfilmen usw. wieder beschlagnahmen kann.

Auch sowas wie die geschnittene 18er von "Tanz der Teufel" könnte dann also wie gesagt unter Umständen beschlagnahmt werden. Bei Computerspielen könnte sich das ganze so auswirken, dass jetzt auch Spiele mit Monstern und sonstigen Fantasiewesen (sowie grünem Blut) wegen Gewaltdarstellung nicht mehr vor Beschlagnahmung sicher sind.

Heikel wird das natürlich meiner Meinung nach mit Vampirfilmen usw. Grausam ist ein Pflock durch das Herz ja allemal und da Vampire als menschenähnliche Wesen gelten, könnte diese schwachsinnige Neuerung für solche Streifen schlechte Folgen haben.

mfg Deadite

Anime-BlackWolf

Sehe das ähnlich. Die AGs haben schon IMMER Zombies und Menschen in einen Topf geschmissen. TROTZ des Urteils zu "Tanz der Teufel", wonach "Menschen keine Zombies sind".

Ändern dürfte sich GARNIX. Es sei denn, die finden wieder neue Filme zum Abschuss, an den alten finden die in letzter Zeit kaum noch was...
Abwarten und was trinken, aber keine voreilige Panik schieben.  :respekt:

EDIT: Naja, Deadite wirft interessante Punkte auf, aber bei PC Games hat es schon EWIG keine Beschlagnahmung mehr gegeben und bevor DA wieder was kommt, hätten die schon LANGE aktiv werden müssen.

Sage nur "Postal 2", "Soldier of Fortune 2 UNCUT" oder die aktuellen "Mortal Kombat: Deady Alliance". Das sind Gewaltbrüller und die jucken NIEMANDEN mehr.

Das mit dem Abschuß der Cut-Fassungen machen die AGs ja schon HEUTE, also keine Änderung AUSSER dass die jetzt die 16er von "Tanz der Teufel" oder "Braindead" abschiessen könnten. Goil wäre das...

Zeromancer

Würde man die zahlreichen Vampirfilme härter einstufen besteht garantiert Beschlagnahmegefahr für From Dusk till Dawn  :algo: Und ja bei Computerspielen die nach §131 StGb beschlagnahmt wurden herrscht Ruhe.Deadly Alliance hat Glück,da es nichtmehr indiziert werden kann,weil es ja von der USK ab 18 eingestuft wurde.Und all diese Kleinigkeiten ob nun Mensch oder menschenähnliches Wesen,ist eigentlich egal.Die sollen beschlagnahmen was sie wollen...


Z3ro

Snake Plissken

ZitatUnd all diese Kleinigkeiten ob nun Mensch oder menschenähnliches Wesen,ist eigentlich egal.Die sollen beschlagnahmen was sie wollen...

Offensichtlich hast du nicht viel Ahnung, wie solche Dinge bisher immer hierzulande gehandhabt wurden.
Mit so einer Gesetzesänderung ist es tatsächlich in Zukunft denkbar, das From Dusk Till Dawn beschlagnahmt wird.

Wehe, ich höre dich dann jaulen, weil es einen Film erwischt hat, den du suchst....

Snake

outsiders

Zitat von: DeaditeHier ist eine Presseinformation, wo was über diese Verschärfung drinsteht (einfach etwas suchen):
http://www.bdk-brandenburg.de/download/fach/fa_031230.pdf



das .pdf Dokument kann nicht geöffnet werden. Kannst du vielleicht betreffende Stellen zitieren?

MickeyKnox

Bei mir gehts.Hier die Stelle:
ZitatZusätzlich wird §131 STGB (Gewaltdarstellung)  so geändert, dass auch die Verbreitung der Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen strafbar wird.
Dies war bereits nach dem Attentat von Erfurt beabsichtigt und erfolgt jetzt.

Contagion

Zitat Monkey Island 3, Der dicke Junge der Schiffskanonen verkauft: "Oh Junge, oh junge!! Und das ist erst der Anfang!!"  :schwul:

Ich freue mich jetzt schon auf den 1.4.

Nächstes Jahr heißt es dann, das in Familiendramen der prügelnde Vater rausgeschnitten werden muss da es laut §131b gewalt in Familien heraufbeschwören könnte...

Haben diese pappnasen eigentlich nichts besseres zu tun?

Zeromancer

Ich warte auf eine komplette Beschlagnahme aller Rosamunde Pilcher-Filme,Tagesschau-Sendungen und GZSZ-Folgen  :respekt:

Z3ro

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Hi !

Ich warte erstmal ab, ob was passiert. Zum Beispiel glaube ich nicht, dass die From Dusk Till Dawn beschlagnahmen werden. Der Film hat ja einen gewissen Kultstatus. Ich behaupte, dass sie sich das nicht trauen. Ähnliches gilt für z.B. Blade. Diese Filme sind zu bekannt.

Gruß

n0NAMe
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Deadite

Muss natürlich auch nicht unbedingt sein, dass jetzt eine neue Beschlagnahmungswelle ausbricht. Mein Punkt ist allerdings: Filme wie "From Dusk Till Dawn" haben durch die Indizierung ihre Einstufung als jugendgefährdende bzw. vielleicht sogar schwer jugendgefährende (habe in dem Fall den Indizierungsbescheid nicht gelesen) Filme längst erhalten und fallen somit bereits unter den § 131. Da wäre es eigentlich nur noch eine Begründungssache für einen übereifrigen Jugendschützer oder Gegner solcher Streifen auch die Beschlagnahmung in die Wege zu leiten. Da müsste nur jemand auftauchen, der die ganzen unbestimmten Rechtsbegriffe im Paragraphen ("grausam" usw.) dementsprechend auslegt.

Aus diesem Grund halte ich die Verschärfung für relativ extrem.

Kultpotential zählt außerdem eh relativ wenig. "Tanz der Teufel" haben die ganzen Filmpreise, der sensationelle Erfolg auf der ganzen Welt und die Unterstützung von Stephen King beim Marketing auch nichts gebracht damals beim Verbot. Der Film hat noch nicht mal 1993 im bekannten Urteil einen Kunststatus zugesprochen bekommen. Sollte einem schon ein wenig zu denken geben, wenn Filmen mit einer derart ausgefallenen und interessanten Kameraführung dieses "Prädikat" verweigert wird.

Und die leichtfertige, ja geradezu selbstverständliche Art des Tötens in solchen Filmen wie "From Dusk Till Dawn" könnte durch diese Verschärfung einigen zum Verhängnis werden.

mfg Deadite

Mr. Hankey

Ich sehe das ähnlich wie Anime!


Nehmen wir doch nur mal die (seit 01.04.2003 bestehende) Möglichkeit, dass Filme schon ohne Antrag indiziert werden können.

Nennt mir mal bitte einen Film, der im letzten Jahr (nach dem 01.04.03!) indiziert wurde!

Ist es nicht eher so, dass so langsam aber sicher jeder Film, der von der FSK oder der JK geprüft wird, ne Freigabe kriegt?!


Sicher sind Indzierung und Beschlagnahme zwei unterschiedliche Dinge. Aber trotzdem!

Ich habe, ehrlich gesagt, nicht die geringste Angst vor der Klausel!
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outsiders

ist das nicht so dass Filme mit KJ gar nicht mehr indiziert werden können?

Mr. Hankey

Zitat von: outsidersist das nicht so dass Filme mit KJ gar nicht mehr indiziert werden können?

Yepp, so ist es! Es können also, im Prinzip, nur Filme indiziert werden, die von der FSK selbst oder von irgend einem übereifrigen Jugendschützer noch vor der FSK-Prüfung, bei der BPJM einreicht werden!

Und das ist, zumindest im letzten Jahr, noch nicht vorgekommen. Oder?


P.S. Wie es sich mit Spio/JK-freigegebenen Filmen verhält, weiss ich nicht genau!
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medienzensur

Zitat von: n0NAMeIch warte erstmal ab, ob was passiert. Zum Beispiel glaube ich nicht, dass die From Dusk Till Dawn beschlagnahmen werden. Der Film hat ja einen gewissen Kultstatus. Ich behaupte, dass sie sich das nicht trauen. Ähnliches gilt für z.B. Blade. Diese Filme sind zu bekannt.
Ich glaube auch nicht, dass den Filmen das etwas bringt! Davon lassen sich die Gerichte sicher nicht beeindrucken.

Anmerkung:
In Deutschland ist es ja trotz des Zensurverbotes und der Kunstfreiheit (Art. 5 GG) möglich Medien zu beschlagnahmen, weil Sie gegen ein höheres Grundgesetz verstoßen - Die Würde des Menschen (Art. 1 GG), bin ich da richtig informiert? Sonst hätte der § 131 StGB ja keine solche "Macht" und den Zusatz mit der Menschenwürde drin! Nun zu meiner eigentlichen Anmerkung: Haben menschenähnliche Wesen dann auch eine meschenähnliche Würde, die es zu schützen gilt?
Ich persönlich finde es z.B. nicht gewaltverherrlichend, wenn ein MENSCH komplett zerstückelt wird und dann tot daliegt. Ich denke solche Filme werden hauptsächlich beschlagnahmt, weil sie die Menschenwürde verletzen!

Filme, die bereits eine Freigabe der FSK erhalten haben, können nicht mehr indiziert werden, deshalb gibt es so wenige Neu-Indizierungen, da gebe ich Mr. Hankey recht.
Eine SPIO/JK-Freigabe tut da nix zur Sache, da sie keine Jugendschutzmaßnahme ist, sondern den Film nur hinsichtlich seiner "juristischen Sicherheit" überprüft! Solche Filme können indiziert werden!

EDIT: Hat mal jemand schon an Kill Bill Vol. 1 gedacht? Der Film ist mal richtig gewaltverherrlichend! Sieht ja richtig kunstvoll aus, wie da die Leute sterben! Könnte aber auch sein, dass der Film ja deshalb sogar als Kunst anerkannt und gerade deshalb nicht beschlagnahmt wird.

Zeromancer

Das mit den Beschlagnahmen der nächsten Monate ist eine Sache,aber wenn die Leute schon dauernd an dem Jugendschutz feilen könnten sie auch wenigstens mal die alten harmlosen Filme wie "Das Böse" von der Beschlagnahme erlösen und auch meiner Meinung nach vom Index streichen.Das Böse II ist brutaler als Teil I und nicht indiziert,da ist doch klar dass die Leute irgendwie keinen Plan haben dort.Aber natürlich wurde wieder kräftig übertrieben und so ist im Beschlagnahmebeschluss u.a. auch die Rede von grausamen Folterungen  :algo:

@medienzensur:Bei Kill Bill kommts eben drauf an ob der auf DVD usw. FSK 18 bekommt oder nicht geprüft wird.Aber da Filme wie True Romance auch verschont wurden ist nichts unmöglich.

Z3ro

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Hi !

@Zeromancer:
Alte beschlagnahmte Filme können nur von den Rechteinhabern wieder "entbeschlagnahmt" werden. Die müssen dazu nen Antrag stellen und den Film erneut prüfen lassen. Bei nem Freitag (3 oder 4) hatte das Paramount glaub ich versucht, aber das wurde wohl abgelehnt. Naja, da schaut man nur auf den Namen und weg isser.

Kill Bill wird vom Publisher schon mit ner KJ durchgeboxt und dann ist da nix mit Beschlagnahmen.


Gruß

n0NAMe
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dekay

Zitat von: medienzensurIn Deutschland ist es ja trotz des Zensurverbotes und der Kunstfreiheit (Art. 5 GG) möglich Medien zu beschlagnahmen, weil Sie gegen ein höheres Grundgesetz verstoßen - Die Würde des Menschen (Art. 1 GG), bin ich da richtig informiert?
Das ist in dieser Reihenfolge nicht völlig korrekt.

Achtung, Juristen-Klugscheiß-Modus an :wink: !

Die Vorgehensweise ist so:
1. Die Kunst ist frei (Art. 5 III 1 Grundgesetz -GG-).
2. Sie darf eingeschränkt werden durch u.a. den Jugendschutz (Art. 5 II GG).
3. Keinesfalls aber darf der Jugendschutz zur Zensur führen (Art. 5 I 3 GG).
Will sagen, dass das Zensurverbot -im Gegensatz zur Kunstfreiheit- kein Grundrecht ist, sondern eine sog. Schranken-Schranke (ja, heißt wirklich so bescheuert :wink: ). Der Jugendschutz ist eine sog. Schranke (eben für die eigentlich freie Kunst).

Der Begriff der Zensur wird dabei von der (fast) einhelligen Juristen-Meinung dabei nur als Vor-Zensur aufgefasst. D.h. im Klartext, dass Filme nur im Nachhinein vom Markt verbannt werden dürfen. Daher richtete sich die Beschlagnahme nur gegen bereits veröffentlichte Filme.
Ein sehr interessantes verfassungsrechtliches Problem wird sein, wenn ein Verleih der FSK einen neuen Film zur Kontrolle übergibt, diese die Freigabe verweigert, das Indizierungsverfahren einleitet und sogleich die Staatsanwaltschaft (StA) informiert, die daraufhin den § 131 StGB zieht. Das dürfte eigentlich nicht gutgehen (für die StA).
Schau mer ma.

Zum anderen hat sich durch die Änderung des § 131 auf jeden Fall ein juristischer Meinungsstreit erledigt. Es gab bisher zwei Meinungen.
Die eine hielt am ausdrücklichen Wortlaut fest, sodass zB Zombie-Filme im Prinzip nicht davon erfasst würden. Sie berief sich dabei u.a. auf besagtes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von vor etwa 20 Jahren, das hier oben erwähnt wird.
Die andere Ansicht weitete den Begriff "Mensch" bereits seit Jahren auch auf Zombies und ähnliches aus. Und seit dem 15.12.1999 ist sogar der Bundesgerichtshof (BGH) dieser (meiner Meinung nach falschen) Ansicht.
Juristisch ist die Sache für Staatsanwälte jetzt also durch die klärende Gestzesänderung sonnenklar, sie könnten in Zukunft ohne juristische Probleme in dieser Hinsicht durchgreifen.
Jura-Klugscheiß aus.

Wie das allerdings in der Praxis konkret aussehen wird, liegt immer an den einzelnen StAen - und im tiefen Bayern haben die vielleicht mehr Lust, sich um explizite Filme zu kümmern, als in Hamburg, wo die sicher wichtigere Dinge zu erledigen haben.
Will damit sagen, dass durch die Gesetzesänderung die Lage für die Verleiher etc. und damit auch uns Fans auf dem Papier ohne Zweifel schwieriger geworden ist. Wie die staatliche Praxis darauf reagiert -v.a. bei einem möglichen weiteren Vorfall a la Erfurt-, das wird sich zeigen...

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Deadite

Zitat von: dekayWie das allerdings in der Praxis konkret aussehen wird, liegt immer an den einzelnen StAen - und im tiefen Bayern haben die vielleicht mehr Lust, sich um explizite Filme zu kümmern, als in Hamburg, wo die sicher wichtigere Dinge zu erledigen haben.
Wie ich diese Klischees liebe. :D Bei einem Blick in die Beschlagnahmungsliste lässt sich ganz leicht feststellen, wo bisher die meisten Filme beschlagnahmt worden sind. Eines zur Klarstellung: Es war nicht Bayern. Auch bei den Indizierungen spielt sich wesentlich mehr im Norden und Westen von Deutschland ab.

mfg Deadite

Contagion

Bochum, Karlsruhe, Aachen.

Sicher, in Panik ausbrechen lohnt NOCH nicht. Die Praxis wird's zeigen wie der Hase läuft. Ich vermute mal das noch einige Gesetze verschärft werden... Natürlich alles schon im Jahre 2001 oder früher geplant  :schwul: .

[AkteXVerschwörungstheorie/on]
Wahrscheinlich wird die FSK sich bei künftiger Vergabe der Alterskennzeichnung mehr an den Gesetzestext halten um so die Kennzeichung zu verweigern damit die AG's wieder eine beschäftigung haben, nach einen schönen ruhigen Jahr 2004.
[AkteXVerschwörungstheorie/off]

Zitat von: nONAMeKill Bill wird vom Publisher schon mit ner KJ durchgeboxt und dann ist da nix mit Beschlagnahmen.

So sicher ist das nicht. Nur weil die BPjM sich nur noch auf ungeprüfte Sachen stürzt bedeutet dies noch lange nicht das es keine Beschlagnahmungen mehr geben wird. Aber so sicher bin ich mir auch nicht, da man mir die Antwort verweigert *g* .

Ach ja, schöne grüße an FredKiller (B-i-R). Das Thema hatten wir beide ja schon  :respekt: .

Zeromancer

Ist das eigentlich so,dass die BPJM monatlich alle Neuindizierungen der Liste B irgendwelchen AG's gibt,damit die das gleich prüfen? Würd mich mal interessieren.

Z3ro

Deer Hunter

Zitat von: n0NAMeBei nem Freitag (3 oder 4) hatte das Paramount glaub ich versucht, aber das wurde wohl abgelehnt.

Paramount hatte für Freitag 3 eine ungekürzte SPIO/JK Freigabe erhalten, aber sich dann doch nicht getraut den zu veröffentlichen. Denen war wohl das Risiko zu groß. So glaube ich war das.
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Graveworm

Soweit ich weiß, hatte die Spio zur Freitag der 13. Teil 3 und 4 DVD Release Zeit schon gar keine schon einmal beschlagnahmten inhaltsgleichen Filme mehr zur Prüfung zugelassen.

Ansonsten mache ich mir über die Erweiterung des 131er echt keinen Kopf. Ich glaube, dass Deutschland schon etwas liberaler geworden ist und es nur noch einige Amtsgerichte gibt, die echt alle 131er Neuauflagen kicken wollen.
Aber man wird es eh erst sehen.

Gruss
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.

Zeromancer

Das Gute ist immer noch,dass AGs jede Fassung einzeln beschlagnahmen müssen,so bleibt meistens immer noch eine gute DVD-Alternative aus dem Ausland.

Z3ro

Anime-BlackWolf

Zitat von: GravewormSoweit ich weiß, hatte die Spio zur Freitag der 13. Teil 3 und 4 DVD Release Zeit schon gar keine schon einmal beschlagnahmten inhaltsgleichen Filme mehr zur Prüfung zugelassen.

Nein. Teil 3 ist WIRKLICH geprüft gewesen. Stand damals im Paramount-Forum auf DVD-Inside. Das Siegel IST ECHT. Die JK hatte sich damals also entweder plattreden lassen oder hat nicht mitbekommen, dass der alte Film tatsächlich beschlagnahmt ist. Menschen machen halt Fehler...

Dann hat laut DVD-Manager Nobst aber die Paramount-Geschäftsführung hier DOCH gekniffen, da die die Beschlagnahmung eben nicht aufheben konnten oder wollten (sicher ne Mischung aus beiden, da extrem mühsam, siehe Olli K.).

Teil 4 ist dann nicht mehr zur Prüfung eingereicht worden, das Siegel haben die wohl schon vorher draufgepappt. Hihihi...  w-)

dekay

Zitat von: Deadite
Zitat von: dekayWie das allerdings in der Praxis konkret aussehen wird, liegt immer an den einzelnen StAen - und im tiefen Bayern haben die vielleicht mehr Lust, sich um explizite Filme zu kümmern, als in Hamburg, wo die sicher wichtigere Dinge zu erledigen haben.
Wie ich diese Klischees liebe. :D Bei einem Blick in die Beschlagnahmungsliste lässt sich ganz leicht feststellen, wo bisher die meisten Filme beschlagnahmt worden sind. Eines zur Klarstellung: Es war nicht Bayern. Auch bei den Indizierungen spielt sich wesentlich mehr im Norden und Westen von Deutschland ab.

mfg Deadite

Ich liebe diese Klischees auch  :D !
Deswegen bring ich sie auch immer wieder  :wink: !
Die Beschlagnahmungen und Indizierungen aus den anderen Bundesländern kommen bestimmt alle von zugereisten Bayern :mrgreen: !
Arbeiten alle beim AG Tiergarten, im tiefsten Preussen, und lästern dann am Wochenende im heimatlichen Traunstein drüber ab :twisted: .

Im Ernst: Dieser ganze Beschlagnahmungsindizierungsverbotszensurwahn ist typisch deutsch. In meinem Strafgesetzbuch-Kommentar zum § 131 steht sogar ausdrücklich drin, dass die Vorschrift so ziemlich einzigartig in der Welt ist. Was das bedeutet, hat der Kommentator allerdings nicht erkannt: Dass der Paragraph unwürdig für ein demokratisches Land ist. Überhaupt fährt er die harte Auslegungslinie. War schon immer überzeugt, dass Zombies drunter fallen, da die Gegenmeinung "die Realitäten auf dem Videomarkt verkennt".
Ach ja, der Kommentator heißt Thomas Fischer, ist Richter am BGH in Karlsruhe und Honorarprofessor in: München.

dekay, der mit Bayern in der Regel sehr gut auskommt
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Graf Zeppelin

Ich hoffe nur, dass diese Wichte von den AGs versuchen, BLADE, FDTD etc. zu beschlagnahmen, damit endlich auch der letzte hier in diesem Land aufwacht und merkt in was für einem scheiss Zensurstaat er lebt.

Ich würde mir den Arsch ablachen wenn Kill Bill beschlagnahmt würde, schon allein wegen den geilen Reportagen, Reaktionen etc. dazu.

Aber solche Filme trauen die von den AGs sich bestimmt nicht anzurühren, steckt zuviel Kohle dahinter und es gibt zu viele Zeugen (= Menschen die den Film gesehen haben).

flesh

Zitat von: Graf ZeppelinIch hoffe nur, dass diese Wichte von den AGs versuchen, BLADE, FDTD etc. zu beschlagnahmen, damit endlich auch der letzte hier in diesem Land aufwacht und merkt in was für einem scheiss Zensurstaat er lebt.

Sinnlos auch aus dem Grund, dass die besagten Filme mittlerweile eh schon jeder besitzt, dem was daran liegt. Von daher steigt dann höchstens der (individuelle) Sammlerwert w-)

Zeromancer

Ja,bei Medal of Honor:Underground und Unreal Tournament finde ich bringen die Indizierungen mittlerweile nichts mehr! Die Spiele waren so lange erhältlich,dass sie jeder der gerne Ego-Shooter spielt zu 100% haben dürfte!

Z3ro

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