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Paragraph 131 StGB verschärft

Begonnen von medienzensur, 18 Januar 2004, 19:25:15

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Contagion

Zitat von: klit_kommanderSchonmal aufgefallen das neue Gesetze oder son schrott
(fast) immer am 1.4 in kraft treten?

Da versucht wohl jemand witzig zu sein.......

Du wirst lachen: Auch die Bundeswehr zieht am 1.4. die Wehrpflichtigen (glaube alle vier Monate zum ersten hin) ein.

Nur haben die wenigsten auf dem Schreiben ein APRIL,APRIL stehen gehabt.

Hasenbein

Denkt doch mal darüber nach! Wenn man bei der 4 eine Zahl abzieht und bei der 1 eine Zahl hinzufügt, entsteht die 23 !
Das Problem am Buch Eibon ist, dass alle nur die erste Seite lesen. Sonst würden sie das "große Geheimnis" kennen.

Käsedetektiv

Zitat von: HasenbeinDenkt doch mal darüber nach! Wenn man bei der 4 eine Zahl abzieht und bei der 1 eine Zahl hinzufügt, entsteht die 23 !

Ooh Mann  :P
jetzt kommen die großen verschwörungstheoretiker ans tageslicht lol,
aus was ma nicht alles die Zahl 23 machen kann...

(--> muss ich einfach mal loswerden da mein Nachbar total spinnt auf die Illuminaten und mich keinen Tag damit in Ruhe lässt)

mfg

Dreee

Roughale

und dann haben 23 und 131 auch noch dieselbe Quersumme von 5  :algo:

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

medienzensur

Die Quersumme vom 1. April ist ebenfalls 5 :kenny08:

Dr. Phibes (Buurman)

Ich errechne gerade, dass der Thread bald zu ist, wenn es so weiter geht.

CountWotan

Unser gesamtes Rechtssystem ist doch sowieso von Fehlern durchsiecht. Warum sollte man sich darum kümmern? Hat man bisher doch auch nicht. Ich finde es sogar schön, daß ich meine kriminelle Ader auf diese Weise ausleben kann, dann brauche ich nicht auf die Straße zu gehen und morden oder rauben.

Wer sich heute Harry Potter in der längeren Schweizer Fassung importiert, die eben nicht nach deutschem Recht geprüft ist, macht sich schließlich nach selbigem auch schon strafbar.


http://www.carookee.com/forum/BLOODZINE

Lucker

Zitat von: Dr. PhibesIch errechne gerade, dass der Thread bald zu ist, wenn es so weiter geht.

Genau dasselbe habe ich rausbekommen, als ich grad nachgerechnet habe.
:anime:
Greetings Lucker
Ich schuf Gott!

Burny

- Deutschland ist nicht das einzige Zensurland, die Schweiz ist noch schlimmer und bürokratischer, ein Gesetzesartikel existiert da auch, und der Besitz von gewissen Horrorfilmen (keiner weiss von Welchen) ist auch strafbar, glaub ich..

- von den DVD-Beschlagnahmungen habe ich nicht viel mitbekommen, da waren die Herren von der Prüfstelle ja ziemlich fleissig...

Zeromancer

Dass die Schweiz mehr auf Zensur setzt als Deutschland glaube ich nicht,alleine wegen des Senders SF1.Wenn da SST,Scarface,Last Boy Scout,Nightmare on Elm Street,Düstere Legenden 2,Universal Soldier,Harte Ziele,usw. schon uncut kommt kannst du uns hier nicht sagen dass es in der Schweiz noch härter ist.Unser Fernsehen würd sich so etwas nicht getrauen.Außerdem sah ich bei meinem letzten Schweizbesuch Spiele wie RTCW oder Max Payne noch öffentlich in den Regalen(wenn ich mich nicht täusche sogar ab 16) ausliegen.Das sind alles feine Unterschiede.Und als letzten Unterschied will ich noch die BPJM nennen.Diese existiert in der Schweiz NICHT und wenn du dir die Statistik der indizierten Videofilme mal so anschaust...so viele Filme dürft ihr mehr bei euch in den Regalen ausliegen haben.

Z3ro

Freddy Voorhees

Allgemein gesehen ist die Schweiz sicher nicht schlimmer. Es dürfen ja alle in Deutschland indizierten und beschlagnahmte Filme ausgestellt und verkauft werden.
Nur wenn man einen gewaltverherrlichenden Film vom Ausland in die Schweiz importiert gibts grossern Ärger :!:
Dawn of the Dead darf man zB in nem Laden kaufen oder online in nem schweizer-shop bestellen, importiert man aber diesen ist mit ner Gerichtsverhandlung und ner riesen Buse zu rechnen. Beschlagnahmte Filme gibts aber praktisch keine. Es gibts Ausnahmen wie der schweizer Amateur Splatter "Blutgeil" und auch "Züri Gmetzlete" weil die schweizer Polizei gedemüdigt wird  :doof:  :roll:

Eigentlich totaler Schwachsinn  :wall:  :drphibes:

Burny

@Freddy Voorhees
stimmt schon und deshalb; setz ich mal als Übertitel das Thema: Willkür

Der Artikel 135 (Brutalo-Artikel) unterscheidet sich nicht gross vom deutschen Gesetzesartikel. Es gab zusätzlich diverse Vorfälle, wo Privatpersonen wegen Besitz mit Geldbussen bestraft wurden.
Es existiert keine offizielle Beschlagnahmungsliste, (Die Gründe dafür kann man sich vorstellen... ich komme auf 2) nur eine empfohlene deutsche Liste liegt bei den Polizei vor.
Hingegen liegt die Altersgrenze bei 16, und SF1 hatte bis jetzt keine Mühe, die ungeschnittenen Filme zu zeigen.
Wer oder Was gegen diesen Gesetzesartikel verstösst weiss niemand (!)  

und noch @Zeromancer: Ich habe nicht geschrieben, dass es in der Schweiz -härter- ist, und -dass die Schweiz mehr auf Zensur setzt als Deutschland- habe ich damit auch nicht gemeint, sondern dass die ganze Angelegenheit viel unsicherer und unüberblickbarer ist als in der BRD.. hätte mich genauer ausdrucken müssen, sorry  :oops:
Dass in der Schweiz keine FSK, BPjM und JK existieren ist mir schon klar, deshalb hab ich auch einen Absatz zwischen den 2 Sätzen gemacht ;)

Nachtrag:
Zitat von: Freddy VoorheesEs dürfen ja alle in Deutschland indizierten und beschlagnahmte Filme ausgestellt und verkauft werden.
bis du dir da sicher? Die Lieferanten der schweizer Videotheken bekommen regelmässig eine Liste von Filmen, die sie nicht importieren dürfen
Zitat von: Freddy VoorheesNur wenn man einen gewaltverherrlichenden Film vom Ausland in die Schweiz importiert gibts grossern Ärger :!:
Wer kann das denn überprüfen?
Zitat von: Freddy VoorheesDawn of the Dead darf man zB in nem Laden kaufen oder online in nem schweizer-shop bestellen, importiert man aber diesen ist mit ner Gerichtsverhandlung und ner riesen Buse zu rechnen.
Warum?  
Und wer entscheidet mit welchen Kriterien?

komische Bestimmungen :|
aba is halt so, naja was solls :wall:

Snake Plissken

ZitatDer Artikel 135 (Brutalo-Artikel) unterscheidet sich nicht gross vom deutschen Gesetzesartikel. Es gab zusätzlich diverse Vorfälle, wo Privatpersonen wegen Besitz mit Geldbussen bestraft wurden.

Stimmt schon. Soweit sind wir hier in D wenigstens noch nicht, das man allein für den Besitz von TdT blechen muss.

Snake

Freddy Voorhees

@Burny ja bin mir in allen Punkten sicher. In meiner Stadt steht in fast jedem kleineren Laden Bad Taste, Re-Animator, Bullet in the Head usw. In den grösseren wie Media Markt trifft man Tanz der Teufel, Day of the Dead usw an..

Ich hab die Ittenbach Box aus Österreich bestellt. Der Zoll hat sie abgefangen und (laut aussage) zusammen mit der Polizei angeschaut und danach als gewaltverherlichend eingestuft und vernichtet.

Von Bestrafungen bei Privatpersonen hab ich allerdings noch nie was gehört :S
Wenn ja jeder Schweizer Shop die Filme anbietet warum dürfte man die dann ned besitzen?  :roll:

Top 3 der deutschsprachigen Filmländer desshalb:

1. Österreich
2. Schweiz
3. Deutschland[/quote]

Burny

Ich glaube schon, dass du Recht hast.
Hab noch ein paar zynisch klingende Fragen, es muss einfach sein  :) , denn die Bestimmungen sind mehr als lückenhaft..

Zitat von: Freddy Voorhees
Ich hab die Ittenbach Box aus Österreich bestellt. Der Zoll hat sie abgefangen und (laut aussage) zusammen mit der Polizei angeschaut und danach als gewaltverherlichend eingestuft und vernichtet
Seit wann gibts bei der Polizei denn Filmexperten? :|
Wo wird die Grenze zwischen -gewaltverherrlichend- und -nicht verherrlichend- gezogen?
Hat die Polizei die Filme oder nur die Cover angeschaut?  
Zitat von: Freddy Voorhees
Von Bestrafungen bei Privatpersonen hab ich allerdings noch nie was gehört :S
Wenn ja jeder Schweizer Shop die Filme anbietet warum dürfte man die dann ned besitzen? :roll:
Das hat sich ein Bekannter auch gefragt, als die Filme beim Zoll konfisziert wurden, musste aber dennoch blechen. Es hat nämlich keinen interessiert, dass die Filme auch bei CeDe und bei weiteren schweizer Shops zu finden sind.

Freddy Voorhees

Zitat von: BurnyIch glaube schon, dass du Recht hast.
Hab noch ein paar zynisch klingende Fragen, es muss einfach sein  :) , denn die Bestimmungen sind mehr als lückenhaft..

Zitat von: Freddy Voorhees
Ich hab die Ittenbach Box aus Österreich bestellt. Der Zoll hat sie abgefangen und (laut aussage) zusammen mit der Polizei angeschaut und danach als gewaltverherlichend eingestuft und vernichtet
Seit wann gibts bei der Polizei denn Filmexperten? :|
Wo wird die Grenze zwischen -gewaltverherrlichend- und -nicht verherrlichend- gezogen?
Hat die Polizei die Filme oder nur die Cover angeschaut?  
Zitat von: Freddy Voorhees
Von Bestrafungen bei Privatpersonen hab ich allerdings noch nie was gehört :S
Wenn ja jeder Schweizer Shop die Filme anbietet warum dürfte man die dann ned besitzen? :roll:
Das hat sich ein Bekannter auch gefragt, als die Filme beim Zoll konfisziert wurden, musste aber dennoch blechen. Es hat nämlich keinen interessiert, dass die Filme auch bei CeDe und bei weiteren schweizer Shops zu finden sind.

Eben weil er sie Importiert hat.. Wenn er die Filme bei CeDe bestellt hätte kein Problem.  :ladys:
Das Mit den Bullen kommt mehr als seltsam rüber. Zitat: "Die Schlimmste Szene war als einem die Gedärme aus seinem Bauch entnommen wurde"

Burny

Musstest du was draufzahlen??

Freddy Voorhees

Zitat von: BurnyMusstest du was draufzahlen??

Also wie jetzt?

Ich musste 500 Fr. (!!!) Busse bezahlen. Die Box wurde vernichtet.  :drphibes:

Burny

gab's einen Eintrag ins Strafregister?

mit welchem Recht beschlagnahmt die Polizei Privatware, davon steht nix im Brutalo-Artikel? :| (naja nicht explizit)

siehstu, sowas würde in Deutschland nicht passieren.. :anime:

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