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Änderung des 131er

Begonnen von Dodo, 6 Februar 2004, 16:50:10

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LJSilver

Zitat von: Kingpin
Zitat von: Anime-BlackWolf
Zitat von: KingpinWer sich an die Propaganda gegen sog. "Killerspiele" erinnert, möge ich nicht darüber wundern, wenn demnächst diverse Computer- und Videospiele nach §131 StGB eingesackt werden.
Dem möchte ich widersprechen.
Sage nur "Soldier of Fortune 2 UNCUT", "Mortal Kombat: Deadly Alliance". UNCUT und "Keine Jugendfreigabe". Damit keine Indizierung mehr möglich, die AGs werden sich da nicht rantrauen.
Freigaben nützen nix, schließlich sind auch in der Vergangenheit schon FSK18 Titel eingesackt worden.


Anime meint aber wohl, dass seit dem neuen JuSchuG seit dem 1.4.2003 keine geprüften Titel mehr beschlagnahmt werden dürfen.

Kingpin

ZitatAnime meint aber wohl, dass seit dem neuen JuSchuG seit dem 1.4.2003 keine geprüften Titel mehr beschlagnahmt werden dürfen.
Die können nicht mehr indiziert werden - im JuSchG findet sich aber ebensowenig wie im §131 StGB ein Absatz, daß §131 StGB auf nach §14 II Nr. 1 - 5 JuSchG gekennzeichnete Medien keine Anwendung mehr finden würde. Zwar kann man unterstellen, daß aufgrund der Kennzeichnung viel eher als nach altem Recht keine strafrechtliche Relevanz mehr gegeben ist (weil ja schon das Vorliegen der Voraussetzungen der Indizierung zur formalen Ablehnung der Kennzeichnung führen sollte) nur hat gerade diese Frage bestimmte AGs ja noch nie interessiert.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Anime-BlackWolf

Zitat von: Kingpin
ZitatAnime meint aber wohl, dass seit dem neuen JuSchuG seit dem 1.4.2003 keine geprüften Titel mehr beschlagnahmt werden dürfen.
Die können nicht mehr indiziert werden - im JuSchG findet sich aber ebensowenig wie im §131 StGB ein Absatz, daß §131 StGB auf nach §14 II Nr. 1 - 5 JuSchG gekennzeichnete Medien keine Anwendung mehr finden würde. Zwar kann man unterstellen, daß aufgrund der Kennzeichnung viel eher als nach altem Recht keine strafrechtliche Relevanz mehr gegeben ist (weil ja schon das Vorliegen der Voraussetzungen der Indizierung zur formalen Ablehnung der Kennzeichnung führen sollte) nur hat gerade diese Frage bestimmte AGs ja noch nie interessiert.

Eben. Allerdings nach dem ALTEN Recht VOR dem 01.04.20003.

An "neue" Sachen hat sich aktuell ja niemand rangetraut, also wissen wir auch nicht, wie das aktuelle Gesetz mit deren Freigaben vor einem AG aussehen würde...

Fakt ist, die AGs könnten locker auch nach dem jetzt schon bestehenden Gesetz sich munter Filme wie "From Dusk till Dawn" rauspicken (ich verweise auf die teils brutalen Szenen Vampire killen Menschen...) und den zum Abschuß freigeben. Hat es einer in letzter Zeit gemacht ? Nein.

Die letzten echten Beschlagnahmungen bezogen sich zum einen auf "alte" Titel (das AG Tiergarten ist doch bekanntlich dafür bekannt, die "Inhaltsgelichheit" wie wir Fans auszulegen und auch die cutteste Fassung noch abzuschiessen, da selber Film...), zum anderen "Astro"-Releases, da Olli K. denen leider extrem bekannt ist ("Splatter University"). Der einzige Titel, der aus der Reihe fällt wäre "Dead next door". Aber da beim Anschauen Zombie-Erinnerungen wach werden, kann ich sogar das noch nachvollziehen.

Aber insgesamt bleibe ich dabei: das neue Gesetz am 01.04.2003 hat EINIGES verbessert und es stehen noch Beispielsentscheidungen aus. Sei es bei Indizierungen, sei es bei eventuellen Beschlagnahmungen. Und vorher bei einer Veränderung des §131 groß Angst zu verbreiten ist nicht das wahre...

Contagion

Anime. Angst verbreiten ist das weniger  w-) . Es ist eher die schwarzmalerei dir hier hochkommt - Weil immerhin, niemand ist sich sicher das nix mehr kommt oder doch noch der 'grosse knall' eintritt. Wie auch immer, ich geh mir jetzt nen kakao trinken und warte was kommt (hmm.. viel dürfte da eigentlich nicht passieren).

Zeromancer

Zitat von: Anime-BlackWolf
Zitat von: Dr. Schreck@Dennis
Du hast dich nicht verquer ausgedrückt aber Zeromancer meinte, dass Woodoo beschlagnahmt ist. Das stimmt aber nicht.

Vorsicht. Isser wohl. Guck mal in den BPjM-Report.

Bereich LASERDISC.

"Zombie .. the Dead are among us"
Original US-Version mit chinesischen oder japanischen Untertiteln
Beschlagnahmt am 10.07.2000 vom AG Wolfshagen


Das IST "Woodoo"....... So heisst meine Anchor Bay DVD von dem Film!


Das habe ich gerade noch gefunden auf http://www.bpjm.com :

Sanguelia
in der Original US-Version und in der italienischen Version jeweils
mit japanischen oder cantonesischen Untertiteln
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 28.03.1996


ist auch eine Woodoo-Version,komisch dass die meisten dachten,der sei nicht beschlagnahmt.

Z3ro

Snake Plissken

Zitatist auch eine Woodoo-Version,komisch dass die meisten dachten,der sei nicht beschlagnahmt.

Ist ja schön, wenn irgendwelche chinesischen oder japanischen LDs beschlagnahmt sind, aber ich nehme an, dem Ursprungsposter ging es mehr um das deutsche Tape. Und das ist nicht beschlagnahmt....

Snake

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