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§131 Schwachsinn, Sinn oder pure Langeweile der Beamten?

Begonnen von Dr.Splatter, 6 April 2004, 15:03:30

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Dr.Splatter

Wieso beschlagnahmen die nicht den kompletten Film, sondern immer nur eine Fassung und 10 Jahre später eine weitere wegen Inhaltsgleichheit? Warum sagen die nicht generell "Hohes Gewicht, liebe geschwollenen, der Film "Maniac" zum Beispiel ist in der ungekürzten Fassung beschlagnahmt. wer ihn im Verleih, ganz gleich von welchem Vertrieb hat, möge ihn bitte rausnehmen." Sorry, aber für mich sieht das wie ringelpiets mit anfassen aus. So ein Film wird doch wegen bestimmter Szenen beschlagnahmt und nicht, weil bestimmte Filmgesellschaften ihn vertreiben.

Zum anderen wird so ein Film durch eine Beschlagnahme doch nur interessanter.

Wie sehr Ihr das?

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